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Dominik Brunner Prozess - Kommt es zu einer Stammtischverurteilung?
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1504020) Verfasst am: 21.07.2010, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin gespannt, wie sich - auch nach weiteren zu erwartenden Zeugenaussagen - der Umstand auswirken wird, dass die beiden Täter unter Alk (wohl fünf Bier und eine halbe Flasche Schnaps) standen und dass sich zumindest einer angeblich an nichts erinnern kann und Vorsatz somit schwerlich nachzuweisen sein dürfte. Eine entsprechende Dosis kann dazu beitragen, dass jemand, der diesbezüglich schon vorbelastet war, im wahrsten Sinne des Wortes "blindwütig" werden kann.
In diesem Fall mit Todesfolge hätte ein Urteil auch Einfluss auf die weitere öffentliche Diskussion über die Beurteilung des Einflusses bewusstseinstrübender Mittel.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1504028) Verfasst am: 21.07.2010, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Übrigens; ist auch bei einem verschuldetem Verkehrsunfall von Körperverletzung mit Todesfolge die Rede.
Für den Toden auch egal.
Hierbei ist nicht so Schwarz-Weis-Denken angesagt.
Da gibts ne menge Abstufungen zwischen -versehentlich-, -in Kauf genommen-, -Absicht-.


dann ist es aber fahrlässigkeit und nicht vorsatz.

Kommt drauf an. Fahrlässigkeit ist ein Mangel an Sorgfalt. Man kann aber durchaus auch einen Unfall bei einer vorsätzlichen Handlung herbeiführen, z.B. bei einer Fahrt mit 120 durchs Wohngebiet.


wer so schnell durch ein wohngebiet fährt nimmt tödliche unfälle billigend in kauf, das mag kein vorsatz sein ist aber auch weit entfernt von fahrlässig.

Bei dem unfallursächlichen Delikt der Geschwindigkeitsübertretung kann man wohl von Vorsatz ausgehen, denn es erscheint schwer vorstellbar, daß jemand aus Versehen im Wohngebiet 120 fährt.


ich spreche von etwaigen todesfällen, der will ja nicht zwangsläufig jemanden umnieten.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1504033) Verfasst am: 21.07.2010, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Übrigens; ist auch bei einem verschuldetem Verkehrsunfall von Körperverletzung mit Todesfolge die Rede.
Für den Toden auch egal.
Hierbei ist nicht so Schwarz-Weis-Denken angesagt.
Da gibts ne menge Abstufungen zwischen -versehentlich-, -in Kauf genommen-, -Absicht-.


dann ist es aber fahrlässigkeit und nicht vorsatz.

Kommt drauf an. Fahrlässigkeit ist ein Mangel an Sorgfalt. Man kann aber durchaus auch einen Unfall bei einer vorsätzlichen Handlung herbeiführen, z.B. bei einer Fahrt mit 120 durchs Wohngebiet.


wer so schnell durch ein wohngebiet fährt nimmt tödliche unfälle billigend in kauf, das mag kein vorsatz sein ist aber auch weit entfernt von fahrlässig.

Bei dem unfallursächlichen Delikt der Geschwindigkeitsübertretung kann man wohl von Vorsatz ausgehen, denn es erscheint schwer vorstellbar, daß jemand aus Versehen im Wohngebiet 120 fährt.


ich spreche von etwaigen todesfällen, der will ja nicht zwangsläufig jemanden umnieten.

Nee, schon klar. Es handelt sich um versehentliche Tötung bei einem vorsätzlichen Delikt.
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1504035) Verfasst am: 21.07.2010, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

"Für mich war Brunner der Angreifer"
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Quetsche2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1504572) Verfasst am: 22.07.2010, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

@BieneM

Jetzt passt es. Daumen hoch!
Sollte ich dich unbeabsichtigt in deiner Ehre verletzt haben, dann hier noch eine Entschuldigung hinterher.
zwinkern
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Wer zum Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden
http://glaubensportal.npage.de/
http://justizmuell.cms4people.de/index.html
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Quetsche2000
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Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1505481) Verfasst am: 24.07.2010, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/brunner-prozess-ich-bring-dich-um_aid_532496.html

Helfen ist eine legitime Sache = Zivilcourage. Die Verhältnismässigkeit der Mittel muss aber gewahrt bleiben. Wenn jeder Selbstjustiz ausübt, dann haben wir bald kein funktionierendes Rechtssystem mehr. Brunner hatte die Polizei per Handy informiert, was vollkommen ausgereicht hätte. Es gab danach überhaupt keinen Grund auf diese Jugendlichen einzuschlagen. Diese Jugendlichen wären so ihrer legitimen Strafe nicht entgangen.
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
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Wohnort: Ulm

Beitrag(#1511978) Verfasst am: 02.08.2010, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

In der Süddeutschen war heute ein sehr guter Artikel über den aktuellen Stand des Prozesses. Allerdings finde ich den so nicht im Internet. Dort gibt es zu einzelnen Aspekten einzelne Artikel. Also muss es so gehen.

Eine verstörende Explosion von Gewalt

Der lange Weg zum Tatort

Aber irgendwie geben diese Artikel nicht wieder, was in dem einen heute stand. Mist...
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You may not have realized that your tiniest moves provoke disorder in my heart with a strenght comparable to that of a typhoon.
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



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Beitrag(#1517508) Verfasst am: 12.08.2010, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Passt hier wohl am besten rein:

Zwei Münchner Pfarrer planen ein Kreuz am Sterbeort von S-Bahn-Held Dominik Brunner

Zitat:
Sein Name ist untrennbar mit Solln verbunden. Doch noch gibt es dort kein Mahnmal, das an den grausamen Tod des S-Bahn-Helden Dominik Brunner (†50) erinnert. Jetzt hat Pfarrer Christian Wendebourg (56) von der evangelischen Apostelkirche in Solln die Initiative ergriffen und will ein Zeichen setzen.

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Das Begräbnis der Freiheit

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Kiki
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Wohnort: Ulm

Beitrag(#1534632) Verfasst am: 06.09.2010, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen 9 Uhr wird heute das Urteil erwartet.
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
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Beitrag(#1534685) Verfasst am: 06.09.2010, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Neun jahr und zehn Monate für einen. Den andern sieben jahr Jugendhaft.
http://www.fr-online.de/panorama/urteil-gefaellt/-/1472782/4620776/-/view/asFirstTeaser/-/index.html


Oha, da haben sie das Strafmaß aber ziemlich ausgeschöpft. Immerhin sind ja 10 Jahre max. Strafmaß.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1534763) Verfasst am: 06.09.2010, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wie man angesichts der im Prozeß zu Sprache gekommenen Umstände die Mordanklage aufrecht erhalten konnte, ist mir ein Rätsel.
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neune
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Anmeldungsdatum: 27.07.2009
Beiträge: 52

Beitrag(#1534824) Verfasst am: 06.09.2010, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wie man angesichts der im Prozeß zu Sprache gekommenen Umstände die Mordanklage aufrecht erhalten konnte, ist mir ein Rätsel.


Es macht den Eindruck, dass dieses Urteil nur gefallen ist, um den "Mob" zu befriedigen. Das richtige Urteil wird es erst in der Revision geben, wenn der Medienrummel sich etwas gelegt hat. Ich gehe davon aus, dass es pure Berechnung des Gerichts ist.
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1534899) Verfasst am: 06.09.2010, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist so typisch, RTL sagt in einem Teaser "Warum das Gericht nur einen der Täter zu Mord verurteilt hat, sehen sie später". Da kommt doch Freude auf.
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able_archer
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Anmeldungsdatum: 09.01.2010
Beiträge: 592

Beitrag(#1535024) Verfasst am: 06.09.2010, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

neune hat folgendes geschrieben:
Es macht den Eindruck, dass dieses Urteil nur gefallen ist, um den "Mob" zu befriedigen.

zustimmung.

das lese ich heute zum erstenmal:
SPON hat folgendes geschrieben:
Brunner legte Rucksack und Jacke ab und ging - laut Augenzeugen - mit erhobenen Fäusten auf die Angeklagten zu, nachdem er dem S-Bahn-Fahrer noch zugerufen hatte, es passiere jetzt gleich etwas. Zeugen beschrieben dieses Verhalten mit "tänzelnd, in Boxhaltung". Als die jungen Männer darüber witzelten ("Bist ja a ganz a Harter!"), schlug Brunner Sch. mit der Faust ins Gesicht.

das und die tatsache, dass ein herzfehler die todesursache war, lässt mich schon erheblich am tatbestand mord zweifeln. ich meine es muss doch einen unterschied geben zwischen diesem zweifellos widerwärtigen verbrechen und einer eiskalt und von langer hand geplanten tötung aus niederen motiven. wenn der haupttäter jetzt seine eigenen eltern aus habgier getötet hätte, hätte man ihn auch kaum härter bestrafen können, oder nicht?

ich meine man hätte doch mit totschlag das gleiche strafmaß verhängen können, das ist für den verurteilten vielleicht relativ gleichgültig, aber irgendwie fände ich es schon besser, wenn der staat solche leute nicht als mörder sondern als totschläger klassifiziert.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1535035) Verfasst am: 06.09.2010, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

able_archer hat folgendes geschrieben:
neune hat folgendes geschrieben:
Es macht den Eindruck, dass dieses Urteil nur gefallen ist, um den "Mob" zu befriedigen.

zustimmung.

das lese ich heute zum erstenmal:
SPON hat folgendes geschrieben:
Brunner legte Rucksack und Jacke ab und ging - laut Augenzeugen - mit erhobenen Fäusten auf die Angeklagten zu, nachdem er dem S-Bahn-Fahrer noch zugerufen hatte, es passiere jetzt gleich etwas. Zeugen beschrieben dieses Verhalten mit "tänzelnd, in Boxhaltung". Als die jungen Männer darüber witzelten ("Bist ja a ganz a Harter!"), schlug Brunner Sch. mit der Faust ins Gesicht.

das und die tatsache, dass ein herzfehler die todesursache war, lässt mich schon erheblich am tatbestand mord zweifeln. ich meine es muss doch einen unterschied geben zwischen diesem zweifellos widerwärtigen verbrechen und einer eiskalt und von langer hand geplanten tötung aus niederen motiven. wenn der haupttäter jetzt seine eigenen eltern aus habgier getötet hätte, hätte man ihn auch kaum härter bestrafen können, oder nicht?

ich meine man hätte doch mit totschlag das gleiche strafmaß verhängen können, das ist für den verurteilten vielleicht relativ gleichgültig, aber irgendwie fände ich es schon besser, wenn der staat solche leute nicht als mörder sondern als totschläger klassifiziert.
Sehe ich genauso. Das Strafmaß ist begründet, aber für mich sinds auch eher Totschläger als Mörder.
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