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Telliamed registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.03.2007 Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten
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(#1504020) Verfasst am: 21.07.2010, 09:14 Titel: |
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Ich bin gespannt, wie sich - auch nach weiteren zu erwartenden Zeugenaussagen - der Umstand auswirken wird, dass die beiden Täter unter Alk (wohl fünf Bier und eine halbe Flasche Schnaps) standen und dass sich zumindest einer angeblich an nichts erinnern kann und Vorsatz somit schwerlich nachzuweisen sein dürfte. Eine entsprechende Dosis kann dazu beitragen, dass jemand, der diesbezüglich schon vorbelastet war, im wahrsten Sinne des Wortes "blindwütig" werden kann.
In diesem Fall mit Todesfolge hätte ein Urteil auch Einfluss auf die weitere öffentliche Diskussion über die Beurteilung des Einflusses bewusstseinstrübender Mittel.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1504028) Verfasst am: 21.07.2010, 09:34 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | vrolijke hat folgendes geschrieben: | Übrigens; ist auch bei einem verschuldetem Verkehrsunfall von Körperverletzung mit Todesfolge die Rede.
Für den Toden auch egal.
Hierbei ist nicht so Schwarz-Weis-Denken angesagt.
Da gibts ne menge Abstufungen zwischen -versehentlich-, -in Kauf genommen-, -Absicht-. |
dann ist es aber fahrlässigkeit und nicht vorsatz.
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Kommt drauf an. Fahrlässigkeit ist ein Mangel an Sorgfalt. Man kann aber durchaus auch einen Unfall bei einer vorsätzlichen Handlung herbeiführen, z.B. bei einer Fahrt mit 120 durchs Wohngebiet. |
wer so schnell durch ein wohngebiet fährt nimmt tödliche unfälle billigend in kauf, das mag kein vorsatz sein ist aber auch weit entfernt von fahrlässig. |
Bei dem unfallursächlichen Delikt der Geschwindigkeitsübertretung kann man wohl von Vorsatz ausgehen, denn es erscheint schwer vorstellbar, daß jemand aus Versehen im Wohngebiet 120 fährt. |
ich spreche von etwaigen todesfällen, der will ja nicht zwangsläufig jemanden umnieten.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1504033) Verfasst am: 21.07.2010, 09:45 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | vrolijke hat folgendes geschrieben: | Übrigens; ist auch bei einem verschuldetem Verkehrsunfall von Körperverletzung mit Todesfolge die Rede.
Für den Toden auch egal.
Hierbei ist nicht so Schwarz-Weis-Denken angesagt.
Da gibts ne menge Abstufungen zwischen -versehentlich-, -in Kauf genommen-, -Absicht-. |
dann ist es aber fahrlässigkeit und nicht vorsatz.
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Kommt drauf an. Fahrlässigkeit ist ein Mangel an Sorgfalt. Man kann aber durchaus auch einen Unfall bei einer vorsätzlichen Handlung herbeiführen, z.B. bei einer Fahrt mit 120 durchs Wohngebiet. |
wer so schnell durch ein wohngebiet fährt nimmt tödliche unfälle billigend in kauf, das mag kein vorsatz sein ist aber auch weit entfernt von fahrlässig. |
Bei dem unfallursächlichen Delikt der Geschwindigkeitsübertretung kann man wohl von Vorsatz ausgehen, denn es erscheint schwer vorstellbar, daß jemand aus Versehen im Wohngebiet 120 fährt. |
ich spreche von etwaigen todesfällen, der will ja nicht zwangsläufig jemanden umnieten. |
Nee, schon klar. Es handelt sich um versehentliche Tötung bei einem vorsätzlichen Delikt.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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Quetsche2000 registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.02.2008 Beiträge: 780
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(#1504572) Verfasst am: 22.07.2010, 11:14 Titel: |
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@BieneM
Jetzt passt es. Daumen hoch!
Sollte ich dich unbeabsichtigt in deiner Ehre verletzt haben, dann hier noch eine Entschuldigung hinterher.
_________________ Wer zum Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden
http://glaubensportal.npage.de/
http://justizmuell.cms4people.de/index.html
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Quetsche2000 registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.02.2008 Beiträge: 780
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Kiki ist sicher nicht Eso
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm
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(#1511978) Verfasst am: 02.08.2010, 23:01 Titel: |
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In der Süddeutschen war heute ein sehr guter Artikel über den aktuellen Stand des Prozesses. Allerdings finde ich den so nicht im Internet. Dort gibt es zu einzelnen Aspekten einzelne Artikel. Also muss es so gehen.
Eine verstörende Explosion von Gewalt
Der lange Weg zum Tatort
Aber irgendwie geben diese Artikel nicht wieder, was in dem einen heute stand. Mist...
_________________ You may not have realized that your tiniest moves provoke disorder in my heart with a strenght comparable to that of a typhoon.
~
Kömodie = Tragödie + Zeit (Jürgen von der Lippe)
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Bravopunk Sugoi Dekai :D
Anmeldungsdatum: 08.03.2008 Beiträge: 32567
Wohnort: Woanders
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Kiki ist sicher nicht Eso
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm
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(#1534632) Verfasst am: 06.09.2010, 08:10 Titel: |
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Gegen 9 Uhr wird heute das Urteil erwartet.
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Kömodie = Tragödie + Zeit (Jürgen von der Lippe)
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Kiki ist sicher nicht Eso
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm
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(#1534685) Verfasst am: 06.09.2010, 10:26 Titel: |
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Oha, da haben sie das Strafmaß aber ziemlich ausgeschöpft. Immerhin sind ja 10 Jahre max. Strafmaß.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1534763) Verfasst am: 06.09.2010, 13:48 Titel: |
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Wie man angesichts der im Prozeß zu Sprache gekommenen Umstände die Mordanklage aufrecht erhalten konnte, ist mir ein Rätsel.
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neune Pirat.
Anmeldungsdatum: 27.07.2009 Beiträge: 52
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(#1534824) Verfasst am: 06.09.2010, 15:14 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wie man angesichts der im Prozeß zu Sprache gekommenen Umstände die Mordanklage aufrecht erhalten konnte, ist mir ein Rätsel. |
Es macht den Eindruck, dass dieses Urteil nur gefallen ist, um den "Mob" zu befriedigen. Das richtige Urteil wird es erst in der Revision geben, wenn der Medienrummel sich etwas gelegt hat. Ich gehe davon aus, dass es pure Berechnung des Gerichts ist.
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Kiki ist sicher nicht Eso
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm
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(#1534899) Verfasst am: 06.09.2010, 17:17 Titel: |
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Es ist so typisch, RTL sagt in einem Teaser "Warum das Gericht nur einen der Täter zu Mord verurteilt hat, sehen sie später". Da kommt doch Freude auf.
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Kömodie = Tragödie + Zeit (Jürgen von der Lippe)
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able_archer auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 09.01.2010 Beiträge: 592
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(#1535024) Verfasst am: 06.09.2010, 19:53 Titel: |
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neune hat folgendes geschrieben: | Es macht den Eindruck, dass dieses Urteil nur gefallen ist, um den "Mob" zu befriedigen. |
zustimmung.
das lese ich heute zum erstenmal:
SPON hat folgendes geschrieben: | Brunner legte Rucksack und Jacke ab und ging - laut Augenzeugen - mit erhobenen Fäusten auf die Angeklagten zu, nachdem er dem S-Bahn-Fahrer noch zugerufen hatte, es passiere jetzt gleich etwas. Zeugen beschrieben dieses Verhalten mit "tänzelnd, in Boxhaltung". Als die jungen Männer darüber witzelten ("Bist ja a ganz a Harter!"), schlug Brunner Sch. mit der Faust ins Gesicht.
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das und die tatsache, dass ein herzfehler die todesursache war, lässt mich schon erheblich am tatbestand mord zweifeln. ich meine es muss doch einen unterschied geben zwischen diesem zweifellos widerwärtigen verbrechen und einer eiskalt und von langer hand geplanten tötung aus niederen motiven. wenn der haupttäter jetzt seine eigenen eltern aus habgier getötet hätte, hätte man ihn auch kaum härter bestrafen können, oder nicht?
ich meine man hätte doch mit totschlag das gleiche strafmaß verhängen können, das ist für den verurteilten vielleicht relativ gleichgültig, aber irgendwie fände ich es schon besser, wenn der staat solche leute nicht als mörder sondern als totschläger klassifiziert.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1535035) Verfasst am: 06.09.2010, 20:28 Titel: |
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able_archer hat folgendes geschrieben: | neune hat folgendes geschrieben: | Es macht den Eindruck, dass dieses Urteil nur gefallen ist, um den "Mob" zu befriedigen. |
zustimmung.
das lese ich heute zum erstenmal:
SPON hat folgendes geschrieben: | Brunner legte Rucksack und Jacke ab und ging - laut Augenzeugen - mit erhobenen Fäusten auf die Angeklagten zu, nachdem er dem S-Bahn-Fahrer noch zugerufen hatte, es passiere jetzt gleich etwas. Zeugen beschrieben dieses Verhalten mit "tänzelnd, in Boxhaltung". Als die jungen Männer darüber witzelten ("Bist ja a ganz a Harter!"), schlug Brunner Sch. mit der Faust ins Gesicht.
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das und die tatsache, dass ein herzfehler die todesursache war, lässt mich schon erheblich am tatbestand mord zweifeln. ich meine es muss doch einen unterschied geben zwischen diesem zweifellos widerwärtigen verbrechen und einer eiskalt und von langer hand geplanten tötung aus niederen motiven. wenn der haupttäter jetzt seine eigenen eltern aus habgier getötet hätte, hätte man ihn auch kaum härter bestrafen können, oder nicht?
ich meine man hätte doch mit totschlag das gleiche strafmaß verhängen können, das ist für den verurteilten vielleicht relativ gleichgültig, aber irgendwie fände ich es schon besser, wenn der staat solche leute nicht als mörder sondern als totschläger klassifiziert. | Sehe ich genauso. Das Strafmaß ist begründet, aber für mich sinds auch eher Totschläger als Mörder.
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