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No Angels Sängerin Nadja vor Gericht
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1528350) Verfasst am: 28.08.2010, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch jemand aus der 'selber schuld'-Fraktion:

Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa - Zwiespältige Botschaft - Ein Kommentar von Gisela Friedrichsen (Gerichtsreporterin) hat folgendes geschrieben:
Auch die Tatsache, dass der leichtfertige Partner, der mehr an sein Vergnügen denn an seine Gesundheit denkt, von der Justiz als "Opfer" behandelt wird, ist ein bedenkliches Signal, denn Verantwortung tragen beide, für sich und den anderen gleichermaßen.

Was zwei Menschen in Intimsituationen einvernehmlich miteinander tun, geht den Staatsanwalt nichts an.

Tja, da fragt man sich doch 1. wer hier mit 'leichtfertiger Partner' gemeint ist. Anscheinend nur der Mann. Und 2. fragt man sich, was hier wohl mit 'einvernehmlich' gemeint sein könnte. Das muss etwas gänzlich anderes sein als das, was ich darunter verstehe. Eine Situation, in der dem einen eine für ihn ganz wesentliche Information vorenthalten wird, soll 'einvernehmlich' sein? Nun ja.

Das moralische Prinzip, das dahinter steckt, hätte ich doch zu gerne mal erläutert bekommen. Leider ist es mir bisher in diesem Thread nicht gelungen, dieses Prinzip und dessen weitere Auswirkungen mal von anderen explizit genannt zu bekommen. Obgleich ich selber das schon getan habe, es ist nämlich das Recht des Stärkeren. Jedoch unsere Gesellschaft beruht geradezu darauf, dass der Stärkere nicht einfach deswegen recht hat, weil er der Stärkere ist, (hier: mehr Informationen hat). Wer das Recht des Stärkeren will, der will eine andere Gesellschaft. Das muss ihm klar sein. Und wer das Recht des Stärkeren nur für Frauen will, der erst recht. Der will noch nicht einmal Gleichberechtigung.

Und 3.: Opfer in Anführungszeichen? Der Angesteckte ist natürlich kein Opfer, nöööööööö, das wahre Opfer hier ist natürlich die 'junge Frau' (Zitat aus dem Kommentar oben). Die arme junge Frau. Die kann gar nichts dafür, die muss freigesprochen werden. Mal übrigens noch ein Zitat dazu:

Nadja Benaissa - «Sie war sehr verantwortungsvoll» hat folgendes geschrieben:
Ein weiterer als Zeuge geladener früherer Sexualpartner, ein Musikproduzent aus Berlin, erscheint nicht vor Gericht. Richter Wacker verliest das Protokoll seiner polizeilichen Vernehmung, wonach Benaissa eine Infektion abstritt, als er sie im Frühjahr 2007 danach gefragt habe. Erst als er bei ihr bestimmte Medikamente entdeckte, habe sie es zugegeben. Er habe gefragt, ob sie mit jemandem ohne Kondom geschlafen habe. Daraufhin habe sie ihm den Nebenkläger und eine Urlaubsbekanntschaft genannt. Auf die Frage, warum sie das getan habe, habe sie zuerst gesagt, sie habe Angst davor, ins Gefängnis zu kommen, und dann, dass die Männer selbst schuld seien, wenn sie nicht auf dem Gebrauch eines Kondoms bestünden.

Eine so verantwortungsvolle junge Frau. Da kommen einem doch gleich die Tränen vor lauter Rührung.

Und dann mal noch was anderes: es wird des Öfteren darauf verwiesen, dass der Nebenkläger ebenfalls eine Bewährungsstrafe befürwortete. So als ob das etwas für das Urteil bedeuten könnte. Aber das muss aus naheliegenden Gründen in einem Strafprozess irrelevant sein. Oder man leistet der Ungerechtigkeit Vorschub.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1528402) Verfasst am: 28.08.2010, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schön du meine Meinung formulieren kannst. Mein Held
_________________
Trish:(
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1528413) Verfasst am: 29.08.2010, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe einfach nicht, wieso hier im Thread nicht auf Argumente geantwortet wird. Wieso man sich sich zu schade ist, seine moralischen Prinzipien und die notwendigen Folgerungen daraus darzulegen und zu hinterfragen. Wieso einfach statt dessen argumentfrei der angebliche Sieg in der Diskussion verkündet wird:

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich höre gerade im Radio, dass die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung fordert, und die Verteidigung wünscht ein Urteil nach Jugendstrafrecht. Ich denke, die Verteidigung hätte durchaus mehr rausholen können, wenn sie diesen Thread hier mitverfolgt hätte zwinkern

Das ist einfach nur dumm. Normalerweise bin ich nicht so direkt, es ist mir sehr wichtig, dass andere ihr Gesicht wahren können. Ich halte das für eine notwendige Voraussetzung jeder Diskussion. Nur irgendwann, wenn alle Argumente der Gegenseite einfach ignoriert wurden und merkbefreit der eigene Sieg verkündet wird, dann platzt selbst mir der Kragen.

Die Sache ist die, und das sollte jedem, der auch nur eine einzige Gehirnzelle hat, klar sein, dass der Anwalt von Benaissa ein sehr guter Anwalt ist und demnach die einzig gute und zielführende Strategie verfolgt hat. Er hat ihr anscheinend geraten, zu gestehen und öffentliche Reue zu zeigen. Und genau dasselbe hätte ich auch an seiner Stelle getan. Und an ihrer Stelle hätte ich den Rat ebenso befolgt wie sie.

Die Verteidigung hätte nicht mehr herausholen können. Hätte sie die 'selber schuld'-Strategie gefahren, die hier teilweise vertreten wird, dann wäre das Urteil ganz anders ausgefallen. Und zwar zu ihren Ungunsten. Es gab bisher kein einziges nachvollziehbares und schlüssiges Argument der 'selber schuld'-Fraktion!

Naja, wie auch immer. Was mich wirklich extrem nervt, ist, dass hier von der Gegenseite jedem Argument aus dem Weg gegangen wird. Jeder Gläubige, selbst der Allerextremste, der bisher in diesem Forum aufgeschlagen ist, hat besser argumentiert und war nicht so feige. Boah, wie ich dieses "ich hab' recht, aber argumentieren muss ich nicht, das isso und jetzt verkünde ich einfach mal, dass ich gewonne habe" hasse.

Und wenn ich dann sehe, dass dieselben Leute, die hier ausweichen bis zum Extrem, auf Gläubige draufhauen, dann wird mein (vielleicht zu optimistisches) Menschenbild schon ziemlich angekratzt.

Naja, man könnte jetzt sagen: 'dann musst Du aber auch Gläubige genauso angreifen'. Aber nein, das muss ich nicht, erstens bin ich ein klassischer Nestbeschmutzer, mir sind Schulterschlüsse zuwider und zweitens greife ich hier diejenigen an, die von sich selber behaupten, ganz rational zu sein und nur auf Argumente zu reagieren, das aber dann nicht tun. Das ist so, wie wenn jemand behauptet, er habe die Moral gepachtet und dann selber unmoralisch handelt. Der muss sich auch besondere Häme gefallen lassen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1528436) Verfasst am: 29.08.2010, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Soweit ich es verstanden habe, hat er zu Beginn seine Infektion seinen Sexualkontakten verheimlicht, als er ihnen jedoch davon erzählte, hatten sie weiter ungeschützten Sex mit ihm.

da waere nun wichtig zu wissen, ob die ansteckung erfolgte, bevor oder nachdem diese sexualpartner bescheid wussten.


Warum spielt das eine Rolle?


tridi hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Ein Fall, der bereits von Der_Guido gepostet wurde, wo ein Mann 2,5 Jahre (keine Bewährung) erhalten hat und eine Person infiziert hatte, wobei
Zitat:

Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert hatte, argumentierte, der Angeklagte hätte in jedem Fall vorsätzlich gehandelt, auch wenn er nichts von seiner Infektion gewusst habe.


ok, dann haben wir einen fall mit nur einer ansteckung beim mann - aber auch bei etwa zwei jahren wie bei nadja benaissa, wenn auch etwas mehr. (womit die bewaehrungsmoeglichkeit verloren ging)


Ich finde aber schon, das zwischen 2,5 Jahre Haft und 2 Jahre Bewährung, was praktisch gesehen Strafrei bedeutet, ein himmelsweiter Unterschied liegt.

tridi hat folgendes geschrieben:

der fall liegt aber auch etwas anders: weitere verurteilung wegen 13 faellen (ohne ansteckung),


Der Typ wusste doch nix von seiner Infektion

tridi hat folgendes geschrieben:
moeglicherweise weit hoeheres risiko (es ging um zwei maenner, kein heterosexueller kontakt)


Irrelevant, hier geht es um Größenordnungen.

tridi hat folgendes geschrieben:
und vor allem: er hat nicht geschwiegen (wie nadja benaissa), sondern bewusst gelogen (er haette hiv-test gemacht, negativ)


Hier ist natürlich die Frage, was schwerer wiegt. Jemand der nichts von seiner Infektion weiß und vorgibt, einen Test gemacht zu haben, der negativ ausfällt, oder jemand, der von seiner Infektion weiß, aber seinen Partner davor nicht warnt.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1528471) Verfasst am: 29.08.2010, 02:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert hatte, argumentierte, der Angeklagte hätte in jedem Fall vorsätzlich gehandelt, auch wenn er nichts von seiner Infektion gewusst habe.


Aus *demselben* verlinkten Artikel:

Zitat:
Der ebenfalls 25-jährige Ex-Partner, der beim Blutspenden auf die Infektion aufmerksam gemacht worden war und die Klage eingereicht hatte, gab vor Gericht an, den Angeklagten vor dem Sex gefragt zu haben, ob dieser HIV-Tests habe machen lassen und HIV-negativ sei - was dieser bejaht habe.


Dieser Angeklagte besteht eventuell sogar den Rasmustest.

Und bei dem Täter, dessen Sexpartner auch nach Informierung mit ihm Sex gehabt haben, ist im zitierten Bericht gestanden, dass *einige* Partner das getan haben.
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1528475) Verfasst am: 29.08.2010, 02:23    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Aus *demselben* verlinkten Artikel:
Zitat:
Der ebenfalls 25-jährige Ex-Partner, der beim Blutspenden auf die Infektion aufmerksam gemacht worden war und die Klage eingereicht hatte, gab vor Gericht an, den Angeklagten vor dem Sex gefragt zu haben, ob dieser HIV-Tests habe machen lassen und HIV-negativ sei - was dieser bejaht habe.

Dieser Angeklagte besteht eventuell sogar den Rasmustest.

Nein, den Rasmustest besteht absolut niemand, der kein Kondom benutzt hat, bzw. der nicht auf einem Kondom bestanden hat.

esme hat folgendes geschrieben:
Und bei dem Täter, dessen Sexpartner auch nach Informierung mit ihm Sex gehabt haben, ist im zitierten Bericht gestanden, dass *einige* Partner das getan haben.

Da hast Du recht.
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1528505) Verfasst am: 29.08.2010, 03:21    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:

Dieser Angeklagte besteht eventuell sogar den Rasmustest.

Nein, den Rasmustest besteht absolut niemand, der kein Kondom benutzt hat, bzw. der nicht auf einem Kondom bestanden hat.


Ich beziehe mich auf folgendes (ist auch erst 20 Seiten her):

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Jetzt wird es spannend:

Hat er gefragt? Hat sie gelogen?


passend zu

Zitat:
Der ... Ex-Partner, ... gab vor Gericht an, den Angeklagten vor dem Sex gefragt zu haben, ob dieser HIV-Tests habe machen lassen und HIV-negativ sei - was dieser bejaht habe.

_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1528525) Verfasst am: 29.08.2010, 04:26    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, machen wir also eine kleine Rasmus-Exegese.

Ich hätte nun im Gegenzug diesen Link anzubieten:

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Fragst du denn normalerweise deine Sexualpartner: "ach ja, übrigens. Du hast nicht zufällig AIDS?"

Nein.

Man könnte mich anlügen. Oder falsch verstehen. Oder ich könnte was falsch verstehen oder überhören, in dem Moment wo mir jemand was mitteilt. Ich benutze Kondome - ohne Wenn und Aber.

Ach ja, jetzt fehlt noch das 'passend zu'. Da wäre vielleicht dies:

Nadja Benaissa - «Sie war sehr verantwortungsvoll» hat folgendes geschrieben:
Ein weiterer als Zeuge geladener früherer Sexualpartner, ein Musikproduzent aus Berlin, erscheint nicht vor Gericht. Richter Wacker verliest das Protokoll seiner polizeilichen Vernehmung, wonach Benaissa eine Infektion abstritt, als er sie im Frühjahr 2007 danach gefragt habe. Erst als er bei ihr bestimmte Medikamente entdeckte, habe sie es zugegeben.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1528542) Verfasst am: 29.08.2010, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe einfach nicht, wieso hier im Thread nicht auf Argumente geantwortet wird. Wieso man sich sich zu schade ist, seine moralischen Prinzipien und die notwendigen Folgerungen daraus darzulegen und zu hinterfragen. Wieso einfach statt dessen argumentfrei der angebliche Sieg in der Diskussion verkündet wird:

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich höre gerade im Radio, dass die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung fordert, und die Verteidigung wünscht ein Urteil nach Jugendstrafrecht. Ich denke, die Verteidigung hätte durchaus mehr rausholen können, wenn sie diesen Thread hier mitverfolgt hätte zwinkern

Das ist einfach nur dumm. Normalerweise bin ich nicht so direkt, es ist mir sehr wichtig, dass andere ihr Gesicht wahren können. Ich halte das für eine notwendige Voraussetzung jeder Diskussion. Nur irgendwann, wenn alle Argumente der Gegenseite einfach ignoriert wurden und merkbefreit der eigene Sieg verkündet wird, dann platzt selbst mir der Kragen.

Die Sache ist die, und das sollte jedem, der auch nur eine einzige Gehirnzelle hat, klar sein, dass der Anwalt von Benaissa ein sehr guter Anwalt ist und demnach die einzig gute und zielführende Strategie verfolgt hat. Er hat ihr anscheinend geraten, zu gestehen und öffentliche Reue zu zeigen. Und genau dasselbe hätte ich auch an seiner Stelle getan. Und an ihrer Stelle hätte ich den Rat ebenso befolgt wie sie.


Jetzt bleib mal auf dem Teppich. Es scheint so, als wäre dir das Thema deutlich wichtiger als mir. Für mich hat sich die Sache mit dem Urteil eigentlich erledigt.
Ich habe dir wiederholt meine moralischen Prinzipien dargelegt, die mich zu meiner Einschätzung der Sachlage bringen. Aber da ich eben erkennen musste, dass diese auf unfruchtbaren Boden fallen, habe ich es eben unterlassen, dich weiterhin mit meiner Sicht der Dinge zu langweilen. Schulterzucken
Dass der Anwalt die bestehenden Gesetze bestmöglich ausgeschöpft hat, bezweifle ich nicht im Geringsten. Ich zweifle, auch das hab ich mehrfach deutlich gemacht, an der Sinnhaftigkeit dieser bestehenden Gesetze.
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Denny Crane!
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1535669) Verfasst am: 07.09.2010, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

nordbayern hat folgendes geschrieben:
Trotz Aids-Erkrankung ungeschützten Sex
48 Jahre alter Mann muss für 18 Monate hinter Gitter — Keine der Frauen angesteckt

NEUMARKT - Von einem „außerordentlichen Glücksfall“, sprach Richter Würth. Von „eigensinnigem und egoistischem Verhalten“, sprach die Staatsanwaltschaft. Ein 48-jähriger Mann musste sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er trotz einer Aids-Erkrankung mehrmals ungeschützten Sex mit mindestens zwei Frauen hatte. Keines der Opfer infizierte sich aber. Verurteilt wurde der Mann dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.


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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1535855) Verfasst am: 07.09.2010, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
nordbayern hat folgendes geschrieben:
Trotz Aids-Erkrankung ungeschützten Sex
48 Jahre alter Mann muss für 18 Monate hinter Gitter — Keine der Frauen angesteckt

NEUMARKT - Von einem „außerordentlichen Glücksfall“, sprach Richter Würth. Von „eigensinnigem und egoistischem Verhalten“, sprach die Staatsanwaltschaft. Ein 48-jähriger Mann musste sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er trotz einer Aids-Erkrankung mehrmals ungeschützten Sex mit mindestens zwei Frauen hatte. Keines der Opfer infizierte sich aber. Verurteilt wurde der Mann dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.


Mit den Augen rollen

Tz, unglaublich. Ziemlich vergleichbarer Fall, bis auf die Ansteckung. Gaga. Erschwerend kommt wohl dazu, dass sich das ganze in der Oberpfalz abgespielt hat.
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Denny Crane!
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1535862) Verfasst am: 07.09.2010, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
nordbayern hat folgendes geschrieben:
Trotz Aids-Erkrankung ungeschützten Sex
48 Jahre alter Mann muss für 18 Monate hinter Gitter — Keine der Frauen angesteckt

NEUMARKT - Von einem „außerordentlichen Glücksfall“, sprach Richter Würth. Von „eigensinnigem und egoistischem Verhalten“, sprach die Staatsanwaltschaft. Ein 48-jähriger Mann musste sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er trotz einer Aids-Erkrankung mehrmals ungeschützten Sex mit mindestens zwei Frauen hatte. Keines der Opfer infizierte sich aber. Verurteilt wurde der Mann dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.


Mit den Augen rollen

Tz, unglaublich. Ziemlich vergleichbarer Fall, bis auf die Ansteckung. Gaga. Erschwerend kommt wohl dazu, dass sich das ganze in der Oberpfalz abgespielt hat.

Ja ich finde das auch unglaublich. Der Täter war ein Mann und dennoch nur 18 Monate! Auf den Arm nehmen
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1536002) Verfasst am: 07.09.2010, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
nordbayern hat folgendes geschrieben:
Trotz Aids-Erkrankung ungeschützten Sex
48 Jahre alter Mann muss für 18 Monate hinter Gitter — Keine der Frauen angesteckt

NEUMARKT - Von einem „außerordentlichen Glücksfall“, sprach Richter Würth. Von „eigensinnigem und egoistischem Verhalten“, sprach die Staatsanwaltschaft. Ein 48-jähriger Mann musste sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er trotz einer Aids-Erkrankung mehrmals ungeschützten Sex mit mindestens zwei Frauen hatte. Keines der Opfer infizierte sich aber. Verurteilt wurde der Mann dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.


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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1536007) Verfasst am: 07.09.2010, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
nordbayern hat folgendes geschrieben:
Trotz Aids-Erkrankung ungeschützten Sex
48 Jahre alter Mann muss für 18 Monate hinter Gitter — Keine der Frauen angesteckt

NEUMARKT - Von einem „außerordentlichen Glücksfall“, sprach Richter Würth. Von „eigensinnigem und egoistischem Verhalten“, sprach die Staatsanwaltschaft. Ein 48-jähriger Mann musste sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er trotz einer Aids-Erkrankung mehrmals ungeschützten Sex mit mindestens zwei Frauen hatte. Keines der Opfer infizierte sich aber. Verurteilt wurde der Mann dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.


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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1536020) Verfasst am: 07.09.2010, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
nordbayern hat folgendes geschrieben:
Trotz Aids-Erkrankung ungeschützten Sex
48 Jahre alter Mann muss für 18 Monate hinter Gitter — Keine der Frauen angesteckt

NEUMARKT - Von einem „außerordentlichen Glücksfall“, sprach Richter Würth. Von „eigensinnigem und egoistischem Verhalten“, sprach die Staatsanwaltschaft. Ein 48-jähriger Mann musste sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er trotz einer Aids-Erkrankung mehrmals ungeschützten Sex mit mindestens zwei Frauen hatte. Keines der Opfer infizierte sich aber. Verurteilt wurde der Mann dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.


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Wieso muss der Typ hinter Gitter und die Sängerin nicht? Am Kopf kratzen


Gleiche vorne weg, seltsam finde ich es auch,

jedoch, die Sängerin wurde ja vor ein Jugendgericht gestellt, weil sie beim jüngst ermittelten Vergehen noch nicht volljährig war (obwohl sie es ja eigentlich beim ungeschützten SEX mit dem dann Infizierten war).
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1536065) Verfasst am: 07.09.2010, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
nordbayern hat folgendes geschrieben:
Trotz Aids-Erkrankung ungeschützten Sex
48 Jahre alter Mann muss für 18 Monate hinter Gitter — Keine der Frauen angesteckt

NEUMARKT - Von einem „außerordentlichen Glücksfall“, sprach Richter Würth. Von „eigensinnigem und egoistischem Verhalten“, sprach die Staatsanwaltschaft. Ein 48-jähriger Mann musste sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er trotz einer Aids-Erkrankung mehrmals ungeschützten Sex mit mindestens zwei Frauen hatte. Keines der Opfer infizierte sich aber. Verurteilt wurde der Mann dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.


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Wieso muss der Typ hinter Gitter und die Sängerin nicht? Am Kopf kratzen

nordbayern.de hat folgendes geschrieben:

Dass der Angeklagte trotzdem ins Gefängnis muss, liegt an den Umständen des Falles: Denn die deutsche Rechtsprechung sieht nur dann die Möglichkeit einer Bewährung, wenn „besondere Umstände“ im Zusammenhang mit der Person des Angeklagten vorliegen. Diesen Punkt sah das Schöffengericht aber nicht erfüllt, und so muss der Angeklagte jetzt ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1536221) Verfasst am: 08.09.2010, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
nordbayern hat folgendes geschrieben:
Trotz Aids-Erkrankung ungeschützten Sex
48 Jahre alter Mann muss für 18 Monate hinter Gitter — Keine der Frauen angesteckt

NEUMARKT - Von einem „außerordentlichen Glücksfall“, sprach Richter Würth. Von „eigensinnigem und egoistischem Verhalten“, sprach die Staatsanwaltschaft. Ein 48-jähriger Mann musste sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er trotz einer Aids-Erkrankung mehrmals ungeschützten Sex mit mindestens zwei Frauen hatte. Keines der Opfer infizierte sich aber. Verurteilt wurde der Mann dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.


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Wieso muss der Typ hinter Gitter und die Sängerin nicht? Am Kopf kratzen

nordbayern.de hat folgendes geschrieben:

Dass der Angeklagte trotzdem ins Gefängnis muss, liegt an den Umständen des Falles: Denn die deutsche Rechtsprechung sieht nur dann die Möglichkeit einer Bewährung, wenn „besondere Umstände“ im Zusammenhang mit der Person des Angeklagten vorliegen. Diesen Punkt sah das Schöffengericht aber nicht erfüllt, und so muss der Angeklagte jetzt ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter.



ÄH, hat die Sängerin nen Promibonus als "besondere Umstände"?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1536224) Verfasst am: 08.09.2010, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:

ÄH, hat die Sängerin nen Promibonus als "besondere Umstände"?


Ich tipp da eher auf nen Frauenbonus.
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Bionic
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Anmeldungsdatum: 10.09.2010
Beiträge: 48
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Beitrag(#1537730) Verfasst am: 11.09.2010, 00:34    Titel: Re: No Angels Sängerin Nadja vor Gericht Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:

Muss man jetzt damit rechnen, dass man vor Gericht gestellt wird, wenn man jemanden mit einer Krankheit ansteckt?

Warum sollte man nicht bestraft werden, wenn man wissentlich die Ansteckung eines anderen Menschen in Kauf nimmt?
Argeleb hat folgendes geschrieben:

Zu einer Kennzeichnungspflicht für Kranke?

Was wäre so schlimm daran? In unserer Gesellschaft hat man halt einen recht laschen Umgang mit Infektionskrankheiten. Das heißt aber nicht, dass es auch gut so ist.
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich würde mal sagen, den Kerl, der sich mit ihr vergnügt hat, trifft mindestens genauso viel Schuld, immerhin hat er billigend in Kauf genommen, dass die Frau schwanger wird.

Das mit dem Schwanger werden, ist ein blödsinniges Argument. Dass der Typ natürlich auch eine gewisse Verantwortung trägt, ist schon klar. Nur sie wusste es, dass sie diese Krankheit hat und deshalb wäre sie auch verpflichtet gewesen, zumindest zu versuchen eine Ansteckung zu vermeiden.
Ich finde sie sollte viel härter dafür bestraft werden!
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Sir Chaos
Heilvolles Durcheinander



Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#1537745) Verfasst am: 11.09.2010, 01:05    Titel: Re: No Angels Sängerin Nadja vor Gericht Antworten mit Zitat

Bionic hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:

Muss man jetzt damit rechnen, dass man vor Gericht gestellt wird, wenn man jemanden mit einer Krankheit ansteckt?

Warum sollte man nicht bestraft werden, wenn man wissentlich die Ansteckung eines anderen Menschen in Kauf nimmt?


Da ist was dran. Ich würde es mit besoffen Auto fahren vergleichen - ist ja auch strafbar.

Zitat:
Argeleb hat folgendes geschrieben:

Zu einer Kennzeichnungspflicht für Kranke?

Was wäre so schlimm daran? In unserer Gesellschaft hat man halt einen recht laschen Umgang mit Infektionskrankheiten. Das heißt aber nicht, dass es auch gut so ist.


Das ginge mir dann wiederum zu weit. Wenn jemand schlimm ansteckend ist (also per Anhusten zum Beispiel) und etwas Gefährliches hat, kommt er eh in Quarantäne. Bei HIV und vergleichbaren Dingen sollte eine angemessen drastische Strafandrohung bei fahrlässigem Verhalten eigentlich reichen, wenn sie einigermaßen konsequent umgesetzt wird.

Zitat:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich würde mal sagen, den Kerl, der sich mit ihr vergnügt hat, trifft mindestens genauso viel Schuld, immerhin hat er billigend in Kauf genommen, dass die Frau schwanger wird.

Das mit dem Schwanger werden, ist ein blödsinniges Argument. Dass der Typ natürlich auch eine gewisse Verantwortung trägt, ist schon klar. Nur sie wusste es, dass sie diese Krankheit hat und deshalb wäre sie auch verpflichtet gewesen, zumindest zu versuchen eine Ansteckung zu vermeiden.
Ich finde sie sollte viel härter dafür bestraft werden!


Das Schwangerschaftsrisiko ist wirklich ein lausiger Vergleich, um gegen eine Bestrafung zu argumentieren... immerhin hat meines Wissens der Kindsvater durchaus gewisse Verpflichtungen, auch wenn´s ein Unfall war.
_________________
Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
Realität: Zu wahr, um schön zu sein.
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