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Volksentscheid verfassungskonform?
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#154534) Verfasst am: 22.07.2004, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Habe gerade das Grundgesetz durchsucht. Ich finde keine Stelle, an der steht, dass keine Volksabstimmungen durchgeführt werden.

Ebenso. Ich kann das bestätigen, daher frage ich mich nun umso mehr wo diese Phrase eigentlich herkommt...
_________________
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Tarvoc
Holy shit, 4 decades already.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44755

Beitrag(#154538) Verfasst am: 22.07.2004, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Interessant. Artikel 20 sieht also Volksabstimmungen vor, Artikel 146 berechnet sie als Möglichkeit ein und irgendwo anders (hab die Nummer vergessen) findet sihc der Satz "Volksabstimmungen sind nicht vorgesehen"...


Natürlich! Das ist alles von der Finanzoligarchie so eingeplant worden, um gleichzeitig Volksabstimmungen zu verhindern und das Volk zu beruhigen bzw. von einem Aufstand abzuhalten!

Aber die Wahrheit hält sich nunmal länger als Lügen! zynisches Grinsen
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustand, in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Lars
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Anmeldungsdatum: 23.05.2004
Beiträge: 240
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Beitrag(#154541) Verfasst am: 22.07.2004, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Habe gerade das Grundgesetz durchsucht. Ich finde keine Stelle, an der steht, dass keine Volksabstimmungen durchgeführt werden.


Geht mir ebenso.
Am ehesten würde Artikel 77 dem noch nahekommen:

Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. ... und so weiter.


Dort fehlt eine Beschreibung wie das Verfahren der Gesetzgebung durch Volksabstimmungen beeinflusst werden kann.

Daraus schließen demokratiefeindliche Politiker, dass Volksabstimmungen verfassungswidrig seien. Da die Verfassung Volksabstimmungen in Artikel 20 aber ausdrücklich vorsieht, ist diese Interpretation offensichtlich nicht zulässig.

Hier handelt es sich offensichtlich um eine Gesetzeslücke. Dies bedeutet im Rechtsstaat aber keine Einschränkung der Freiheit, sondern ihre Ausweitung. Da es im Rechtsstaat keine Restriktionen geben kann, die nicht durch Gesetze bestimmt sind.
_________________
1. Mose 6, 5-6:

Und der Mensch sah, daß die Bosheit des Gottes im Himmel groß war und alles Sinnen der Gedanken seines Herzens nur böse den ganzen Tag.
Und es reute den Menschen, daß er den Gott im Himmel gemacht hatte, und es bekümmerte ihn in sein Herz hinein.
(leicht aktualisiert)
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#154549) Verfasst am: 22.07.2004, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verein "Mehr Demokratie", der ja erfolgreich Bürgerentscheide in Bayern und Hamburg eingeführt hat, setzt sich schon länger für bundesweite Volksentscheide ein. Wer mehr darüber wissen will, kann hier weiterlesen:

http://www.mehr-demokratie.de/
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#154551) Verfasst am: 22.07.2004, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller hat folgendes geschrieben:
Zitat
"... Weiter gab sie (Merkel) zu bedenken, dass die in Großbritannien und Frankreich geplanten Referenden dort anders als in Deutschland zur Tradition gehörten ...
Zitat Ende

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040721/12/44lu6.html



Wenn wir schon von Traditionen reden, dass ist klar festzuhalten, dass es in Deutschland Tradition hat, dass das Volk sich durch eine frei gewählte Nationalversammlung (1848/49, 1919) oder durch Volksentscheid (in den Ländern) eine Verfassung gibt.
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Lars
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Anmeldungsdatum: 23.05.2004
Beiträge: 240
Wohnort: Berlin

Beitrag(#154555) Verfasst am: 22.07.2004, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Fragensteller hat folgendes geschrieben:
Zitat
"... Weiter gab sie (Merkel) zu bedenken, dass die in Großbritannien und Frankreich geplanten Referenden dort anders als in Deutschland zur Tradition gehörten ...
Zitat Ende

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040721/12/44lu6.html



Wenn wir schon von Traditionen reden, dass ist klar festzuhalten, dass es in Deutschland Tradition hat, dass das Volk sich durch eine frei gewählte Nationalversammlung (1848/49, 1919) oder durch Volksentscheid (in den Ländern) eine Verfassung gibt.


Allerdings.

Darüberhinaus halte ich den Rückgriff auf Traditionen für eines der sinnlosesten politischen Argumente, die ich kenne.

Schließlich ist jede Tradition irgend wann einmal entstanden. Als sie entstanden ist, waren sie aber eben noch keine Traditionen, sondern Neuerungen, die im Widerspruch zu älteren Traditionen standen. Nach Meinung ihrer heutigen Verteidiger hätten sie also damals gar nicht erst eingeführt werden dürfen.
_________________
1. Mose 6, 5-6:

Und der Mensch sah, daß die Bosheit des Gottes im Himmel groß war und alles Sinnen der Gedanken seines Herzens nur böse den ganzen Tag.
Und es reute den Menschen, daß er den Gott im Himmel gemacht hatte, und es bekümmerte ihn in sein Herz hinein.
(leicht aktualisiert)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#154596) Verfasst am: 22.07.2004, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Als Angela Merkel hörte, für die Wahl zur Nationalversammlung habe das Deutsche reich als erstes Land der Welt das Frauenwahlrecht eingeführt, protestierte sie leidenschaftlich, es sei unvereinbar mit der Tradition, Frauen wählen zu lassen.
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Beitrag(#154714) Verfasst am: 23.07.2004, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Lars hat folgendes geschrieben:
Fragensteller hat folgendes geschrieben:
Fachbegriff Genossenschaftsklage?


Wäre eine Möglichkeit.

Leider urteilen in Deutschland Richter auch nur allzu häufig nach Wünschen der Politik anstatt auf Grundlage der Gesetze.

Das ist ja auch kein Wunder, wenn man bedenkt, dass Richter in Deutschland von der Executive bestimmt werden, anstatt vom Volk gewählt.

Tja, von Gewaltenteilung haben die meisten deutschen Politiker wohl auch noch nie etwes gehört. Oder sie lehnen rechtsstaatliche Grundsätze bewußt ab.


Selbstverständlich müßte das unter entsprechendem Presse-PR gemacht werden d.h. unter den "Augen des Volkes".
Hm dann müßte ich aber was vorziehen, was ich erst zur Rente machen wollte ... so eine Art "Klagegemeinschaft", falls man bis dahin immer noch verarscht wird.
Ich meine damit wirklich essenzielle Dinge einzuklagen und kein Pillepalle.
Also wenn Du den Mut hast, bundesweite Volksabstimmungen einzuklagen, sofern es im Herbst, wie Schröder versprach, nicht neu aufgerollt wird ... ich bin dabei.
Eines muß ich allerdings noch erwähnen, ich werde die "Klagegemeinschaft" auch "mißbrauchen" wollen, um Alternativen zur Erd- und Feuerbestattung einklagen zu wollen d.h. "das Menschrecht auf Technologien der extremen und gesunden Lebensverlängerung + Konservierung für jedermann, der es will".
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caballito
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Beitrag(#154742) Verfasst am: 23.07.2004, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Habe gerade das Grundgesetz durchsucht. Ich finde keine Stelle, an der steht, dass keine Volksabstimmungen durchgeführt werden.

Ebenso. Ich kann das bestätigen, daher frage ich mich nun umso mehr wo diese Phrase eigentlich herkommt...


Ganz einfach: Es gibt keine Stelle, in der geregelt wird, wann und wie sie durchzuführen sind, bzw. an der sie verpflichtend vorgeschrieben sind.
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caballito
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Beitrag(#154744) Verfasst am: 23.07.2004, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Lars hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Habe gerade das Grundgesetz durchsucht. Ich finde keine Stelle, an der steht, dass keine Volksabstimmungen durchgeführt werden.


Geht mir ebenso.
Am ehesten würde Artikel 77 dem noch nahekommen:

Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. ... und so weiter.


Jetzt fehlt nut noch die Vorschrift, dass dieser Artikel nicht durch "oder durch Volksabstimmung" ergänzt werden darf .... und die wiederum gibt es nicht ...

In diesem Zusammenhang: Artikel 146 (alter Fassung) war ja ganz nett, aber ist irgendjemandem von euch schon aufgefallen, dass es den gar nicht mehr gibt? Die Vorläufigkeitsklausel ist durch eine Proklamation ersetzt, dass das Grundgesetz jetzt für das ganze Volk gilt ... also quasi das alte Grundgesetz nunmehr sich selbst zu dieser es ablösenden Verfassung erklärt?
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Beitrag(#154745) Verfasst am: 23.07.2004, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Lars hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Habe gerade das Grundgesetz durchsucht. Ich finde keine Stelle, an der steht, dass keine Volksabstimmungen durchgeführt werden.


Geht mir ebenso.
Am ehesten würde Artikel 77 dem noch nahekommen:

Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. ... und so weiter.


Jetzt fehlt nut noch die Vorschrift, dass dieser Artikel nicht durch "oder durch Volksabstimmung" ergänzt werden darf .... und die wiederum gibt es nicht ...

In diesem Zusammenhang: Artikel 146 (alter Fassung) war ja ganz nett, aber ist irgendjemandem von euch schon aufgefallen, dass es den gar nicht mehr gibt? Die Vorläufigkeitsklausel ist durch eine Proklamation ersetzt, dass das Grundgesetz jetzt für das ganze Volk gilt ... also quasi das alte Grundgesetz nunmehr sich selbst zu dieser es ablösenden Verfassung erklärt?


Die Gedanken sind frei ... und nu, wie weiter?
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caballito
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Beitrag(#154749) Verfasst am: 23.07.2004, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller hat folgendes geschrieben:
Die Gedanken sind frei ... und nu, wie weiter?


Man sollte es ihnen sagen ....
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Tassilo
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Beitrag(#154768) Verfasst am: 23.07.2004, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Artikel 146 (alter Fassung) war ja ganz nett, aber ist irgendjemandem von euch schon aufgefallen, dass es den gar nicht mehr gibt? Die Vorläufigkeitsklausel ist durch eine Proklamation ersetzt, dass das Grundgesetz jetzt für das ganze Volk gilt ... also quasi das alte Grundgesetz nunmehr sich selbst zu dieser es ablösenden Verfassung erklärt?


Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Quelle:
http://www.bund.de/Hintergrund/Deutsche-Demokratie/Grundlagen/Grundgesetz/Verfassungsreform-.4655.htm
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#154771) Verfasst am: 23.07.2004, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
[...]


Ich leugne alles und bestreite das Gegenteil ... Verlegen
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Anmeldungsdatum: 26.05.2004
Beiträge: 854

Beitrag(#154853) Verfasst am: 23.07.2004, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Artikel 146 (alter Fassung) war ja ganz nett, aber ist irgendjemandem von euch schon aufgefallen, dass es den gar nicht mehr gibt? Die Vorläufigkeitsklausel ist durch eine Proklamation ersetzt, dass das Grundgesetz jetzt für das ganze Volk gilt ... also quasi das alte Grundgesetz nunmehr sich selbst zu dieser es ablösenden Verfassung erklärt?


Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Quelle:
http://www.bund.de/Hintergrund/Deutsche-Demokratie/Grundlagen/Grundgesetz/Verfassungsreform-.4655.htm


Ich kenn mich da nicht so aus:

Ist das GG die Verfassung der BRD?
Oder haben wir keine Verfassung ... ähhm kann nicht sein, wir haben ja einen Verfassungsschutz oder besser gesagt einen GG-Schutz?
Hey klingt alles sehr verwirrt, ist halt totales Neuland für mich.

und
Zitat
"die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Zitat Ende

... heisst für mich, dass Volksabstimmungen bundesweit möglich sind, weil nur so könnte man gemeinsam eine Verfassung beschließen. Oder?
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Shadaik
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Beitrag(#154859) Verfasst am: 23.07.2004, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erinnere mich dunkel, dass es in den 50ern ein gerichtsurteil gegeben haben soll, nach dem das GG als Verfassung gilt.
Damit wird wohl heute die angebliche Verfassungsfeindlichkeit basisdemokratischer Bewegungen begründet.
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Anmeldungsdatum: 26.05.2004
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Beitrag(#154888) Verfasst am: 23.07.2004, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich erinnere mich dunkel, dass es in den 50ern ein gerichtsurteil gegeben haben soll, nach dem das GG als Verfassung gilt.


widerspricht das nicht der Aussage

Zitat
"verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Zitat Ende

Frage Frage Frage Warum wurde im GG vom GG und Verfassung gesprochen, somit kann das GG keine Verfassung sein, selbst wenn es so wäre kann sie ja nicht gültig sein, weil sie hätte von deutschem Volke beschlossen werden sollen.
Hey wir machen uns mal einen Gag und fragen die ehemaligen Besatzungsmächte, wie die das interpretieren würden ... oh, oh ich seh in Deutschland schon voll die politischen Kotzspuren Böse
Eventuell, weil ich hab ja keine Ahnung, ich bin ja nur das dämliche Volk Mit den Augen rollen
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Tassilo
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Beitrag(#154914) Verfasst am: 23.07.2004, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Als die Verfassung der BRD entstand (1949), ging man davon aus, daß die Teilung Deutschlands nicht lange dauern würde. Die Verfassung der Bundesrepublik wurde als "Grundgesetz" bezeichnet, um den provisorischen Charakter zu unterstreichen. Die Bezeichnung "Verfassung" sollte dann nach der Wiedervereinigung die für Gesamtdeutschland geltende, vom Volk beschlossene Verfassung erhalten.
Nachdem diese Volksabstimmung bis heute nicht stattgefunden hat, heißt die Verfassung immer noch "Grundgesetz".
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Beiträge: 854

Beitrag(#155000) Verfasst am: 23.07.2004, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Als die Verfassung der BRD entstand (1949), ging man davon aus, daß die Teilung Deutschlands nicht lange dauern würde. Die Verfassung der Bundesrepublik wurde als "Grundgesetz" bezeichnet, um den provisorischen Charakter zu unterstreichen. Die Bezeichnung "Verfassung" sollte dann nach der Wiedervereinigung die für Gesamtdeutschland geltende, vom Volk beschlossene Verfassung erhalten.
Nachdem diese Volksabstimmung bis heute nicht stattgefunden hat, heißt die Verfassung immer noch "Grundgesetz".


Yes, ich bin leider kein, geschweige denn ein guter Anwalt, der was machen könnte Weinen ... denn
Zitat
"...die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Zitat Ende

heisst für mich ganz klar, Volksentscheid ist erlaubt! Oder?
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Beitrag(#155080) Verfasst am: 24.07.2004, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat
"
KOALITION plant neuen Vorstoß für Volksentscheide
Yahoo! Nachrichten - Germany
... Das Konzept werde wahrscheinlich im September präsentiert werden.
Es enthalte klare Vorstellungen über Volksinitiativen, Volksbegehren
und Volksentscheide. ...
"
Zitat Ende

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040723/12/44qlj.html
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Nav
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Beitrag(#155083) Verfasst am: 24.07.2004, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin ein Gegner der direkten Demokratie. Das führt zur Todesstrafe für Kinderschänder und dergleichen - man höre sich an den Stammtischen um.
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Tassilo
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Beiträge: 7361

Beitrag(#155134) Verfasst am: 24.07.2004, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller hat folgendes geschrieben:

heisst für mich ganz klar, Volksentscheid ist erlaubt! Oder?


Ja, Volksentscheid ist definitiv erlaubt. Allerdings muß noch festgelegt werden, wie ein Volksentscheid vonstatten geht (z.B. benötigte Zahl der Unterschriften, Quorum bei der Abstimmung etc.).
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#155136) Verfasst am: 24.07.2004, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller hat folgendes geschrieben:

heisst für mich ganz klar, Volksentscheid ist erlaubt! Oder?


Ja, Volksentscheid ist definitiv erlaubt. Allerdings muß noch festgelegt werden, wie ein Volksentscheid vonstatten geht (z.B. benötigte Zahl der Unterschriften, Quorum bei der Abstimmung etc.).
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#155145) Verfasst am: 24.07.2004, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Ich bin ein Gegner der direkten Demokratie. Das führt zur Todesstrafe für Kinderschänder und dergleichen - man höre sich an den Stammtischen um.



Ja, deswegen gibt es in der Schweiz ja auch eine Hinrichtung nach der anderen...

Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Todesstrafe in Deutschland immer dann am meisten verhängt und vollstreckt, wenn wir besonders weit von der Demokratie entfernt waren.
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Anmeldungsdatum: 26.05.2004
Beiträge: 854

Beitrag(#155151) Verfasst am: 24.07.2004, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Ich bin ein Gegner der direkten Demokratie. Das führt zur Todesstrafe für Kinderschänder und dergleichen - man höre sich an den Stammtischen um.


1. Sollte man alle Entscheidungen befristen, damit das Volk durch Sehen(!) lernt, was es eventuell angerichtet hat oder ob es o.k. ist weiter zu machen. Übung macht den Meister!
2. Man könnte übergangsmäßig - speziell bei der Todesstrafe - das letzte Wort den Familie bzw. den Angehörigen des Opfers überlassen, ob es vollstreckt werden sollte Mit den Augen rollen
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Nav
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Beitrag(#155154) Verfasst am: 24.07.2004, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Ich bin ein Gegner der direkten Demokratie. Das führt zur Todesstrafe für Kinderschänder und dergleichen - man höre sich an den Stammtischen um.


1. Sollte man alle Entscheidungen befristen, damit das Volk durch Sehen(!) lernt, was es eventuell angerichtet hat oder ob es o.k. ist weiter zu machen. Übung macht den Meister!
2. Man könnte übergangsmäßig - speziell bei der Todesstrafe - das letzte Wort den Familie bzw. den Angehörigen des Opfers überlassen, ob es vollstreckt werden sollte Mit den Augen rollen


Bist Du wahnsinnig??? Geschockt
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#155155) Verfasst am: 24.07.2004, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller hat folgendes geschrieben:

Man könnte übergangsmäßig - speziell bei der Todesstrafe - das letzte Wort den Familie bzw. den Angehörigen des Opfers überlassen, ob es vollstreckt werden sollte Mit den Augen rollen


Kann man nicht! Wie stellst Du Dir denn so ein Gesetz vor? Und wer sollte in der Familie bestimmen?
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Anmeldungsdatum: 26.05.2004
Beiträge: 854

Beitrag(#155156) Verfasst am: 24.07.2004, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Ich bin ein Gegner der direkten Demokratie. Das führt zur Todesstrafe für Kinderschänder und dergleichen - man höre sich an den Stammtischen um.



Ja, deswegen gibt es in der Schweiz ja auch eine Hinrichtung nach der anderen...

Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Todesstrafe in Deutschland immer dann am meisten verhängt und vollstreckt, wenn wir besonders weit von der Demokratie entfernt waren.


Hm ich glaube schon, dass das schweizer Volk - im Gegensatz zu Deutschland - viel Erfahrung damit hat. Wer wirklich mit "Daumen hoch oder runter entscheiden will" muß genug seriöse Informationen haben und sich intensivst damit beschäftigen. Das müssen wir Deutschen -jedenfalls die Masse, einschließlich der Berufspolitiker (Politikabhängige) und Teile der Medien - erst mal lernen.
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Anmeldungsdatum: 26.05.2004
Beiträge: 854

Beitrag(#155159) Verfasst am: 24.07.2004, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Fragensteller hat folgendes geschrieben:

Man könnte übergangsmäßig - speziell bei der Todesstrafe - das letzte Wort den Familie bzw. den Angehörigen des Opfers überlassen, ob es vollstreckt werden sollte Mit den Augen rollen


Kann man nicht! Wie stellst Du Dir denn so ein Gesetz vor? Und wer sollte in der Familie bestimmen?


Vetorecht gegen das Volk nur bei Todesstrafe und familiäre Wertigkeit (der internen Opfer-Familienabstimmung) wie im Erbrecht.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#155162) Verfasst am: 24.07.2004, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Fragensteller hat folgendes geschrieben:

Man könnte übergangsmäßig - speziell bei der Todesstrafe - das letzte Wort den Familie bzw. den Angehörigen des Opfers überlassen, ob es vollstreckt werden sollte Mit den Augen rollen


Kann man nicht! Wie stellst Du Dir denn so ein Gesetz vor? Und wer sollte in der Familie bestimmen?



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