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interessante rechtliche Betrachtung zur Gleichstellung...

 
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1553117) Verfasst am: 10.10.2010, 11:01    Titel: interessante rechtliche Betrachtung zur Gleichstellung... Antworten mit Zitat

... des islam mit den christlichen kirchen
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1553122) Verfasst am: 10.10.2010, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das GG setzt in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV voraus, dass die Religionsgemeinschaft durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bietet. Als ungeschriebene Voraussetzung verlangt das BVerfG außerdem die Rechtstreue. Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, muss das geltende Recht beachten und Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die fundamentalen Prinzipien der deutschen Verfassung und die Grundrechte Dritter nicht gefährdet.


Wie lässt sich das wohl mit Deckung von Kinderschändern vereinbaren Am Kopf kratzen
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1553245) Verfasst am: 10.10.2010, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das GG setzt in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV voraus, dass die Religionsgemeinschaft durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bietet. Als ungeschriebene Voraussetzung verlangt das BVerfG außerdem die Rechtstreue. Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, muss das geltende Recht beachten und Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die fundamentalen Prinzipien der deutschen Verfassung und die Grundrechte Dritter nicht gefährdet.


Wie lässt sich das wohl mit Deckung von Kinderschändern vereinbaren Am Kopf kratzen

gar nicht,
aber in dem artikel geht es ja auch nur darum, grundsätze für körperschaften des öffentlichen rechtes darzulegen. und die kirchen haben via taufregister klare mitgliederlisten, die die islamischen gemeinden nicht besitzen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1553260) Verfasst am: 10.10.2010, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das GG setzt in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV voraus, dass die Religionsgemeinschaft durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bietet. Als ungeschriebene Voraussetzung verlangt das BVerfG außerdem die Rechtstreue. Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, muss das geltende Recht beachten und Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die fundamentalen Prinzipien der deutschen Verfassung und die Grundrechte Dritter nicht gefährdet.


Wie lässt sich das wohl mit Deckung von Kinderschändern vereinbaren Am Kopf kratzen

gar nicht,
aber in dem artikel geht es ja auch nur darum, grundsätze für körperschaften des öffentlichen rechtes darzulegen. und die kirchen haben via taufregister klare mitgliederlisten, die die islamischen gemeinden nicht besitzen.


Also, grundsätzlich hätte ich nichts dagegen, christliche Kirchen mit dem Islam rechtlich gleichzustellen. zynisches Grinsen
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1553311) Verfasst am: 10.10.2010, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
und die kirchen haben via taufregister klare mitgliederlisten, die die islamischen gemeinden nicht besitzen.


Ich denke jemand, der aus der Kirche austritt, wird nicht aus dem Taufregister gestrichen - insofern taugt das doch kaum als Mitgliederliste?
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1553314) Verfasst am: 10.10.2010, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
und die kirchen haben via taufregister klare mitgliederlisten, die die islamischen gemeinden nicht besitzen.


Ich denke jemand, der aus der Kirche austritt, wird nicht aus dem Taufregister gestrichen - insofern taugt das doch kaum als Mitgliederliste?

ich habe keine ahnung, wie die kirche mit ausgetretenen mitgliedern umgeht. es geht dabei aber um etwas anderes: es gibt keine solchen mitgliederlisten im islam, nicht mal die einzelnen moscheevereine haben mitgliederlisten, also eingetragene mitglieder. und eine körperschaft öffentlichen rechts verlangt das so, wie ich das in dem artikel verstanden habe.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1553317) Verfasst am: 10.10.2010, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
und die kirchen haben via taufregister klare mitgliederlisten, die die islamischen gemeinden nicht besitzen.


Ich denke jemand, der aus der Kirche austritt, wird nicht aus dem Taufregister gestrichen - insofern taugt das doch kaum als Mitgliederliste?


Es wird ein Austrittsvermerk hinterlegt.
Außerdem hat für die Kirchen durch die Kirchensteuer ja der Staat die Mitgliederverwaltung übernommen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22257

Beitrag(#1553326) Verfasst am: 10.10.2010, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
es gibt keine solchen mitgliederlisten im islam, nicht mal die einzelnen moscheevereine haben mitgliederlisten, also eingetragene mitglieder.

Doch, natürlich haben die Moscheevereine eingetragene Mitglieder. Sonst wären es ja auch keine Vereine. Es ist nur längst nicht jeder Mitglied, der die entsprechende Moschee auch nutzt, sondern wohl eher die, die sie nicht nur nutzen, sondern durch finanzielle Beiträge, Verantwortungsübernahme, u.Ä. tatsächlich stützen. Bei klassischen Familienstrukturen ist es typischerweise mW so, dass zB der Familienvater, der Geld verdient, also auch einen Beitrag leisten kann, und mutmaßlich auch in der Gemeinde wohnen bleiben wird, auch Mitglied ist.
Das müsste mE für eine Gleichstellung ausreichen. Aber vielleicht les ich mir jetzt erst mal den Artikel durch.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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