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Neues zum Kopftuch...
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1534788) Verfasst am: 06.09.2010, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde dem betreffenden Mediziner in jedem solchen Fall die Praxis dichtmachen. Ein Arzt hat seinen Beruf auszuueben und nicht seine jeweilige Menschenfeindlichkeit in seiner Praxis zu plakatieren. Woran sein Patient glaubt, das geht den Arzt eigentlich nix an.


und wenn der arzt die ferengi-regeln aushängen würde: diese regeln sind nicht rechtlich bindend.
dichtmachen könnte man die praxis erst, wenn er derartige ankündigungen in die tat umsetzt und nicht aufgrund dieses völlig absurden blatt papiers.



Wuerde das auch gelten, wenn der Arzt stockkonservativer Moslem waere und per Aushang bekannt geben wuerde, dass Frauen, die ihr Haar offen tragen, von ihm nicht behandelt werden?


Oder dein fiktiver Arzt schreibt gleich:
"Keine Behandlung für Juden!"


man muss nicht über die stöckchen springen, die bb hinhält.


Tu ich nicht.
Ich sehe aber keinen Unterschied zwischen einem Arzt der keine Moslems und einem, der keine Judne behandeln möchte.


klar, hast recht.


Ja, hat er.

Ob jemand keine Muslime oder keine Juden oder keine Frauen mit zwölf Kindern oder keine Vegetarier oder keine Neger oder keine Träger von Rollkragenpullis behandelt ist ein und dasselbe.
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1534795) Verfasst am: 06.09.2010, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ob jemand keine Muslime oder keine Juden oder keine Frauen mit zwölf Kindern oder keine Vegetarier oder keine Neger oder keine Träger von Rollkragenpullis behandelt ist ein und dasselbe.


Ja, da sind wir uns einig.
es ging hier aber nach wie vor um den aushang des arztes, welcher allein kein grund ist die praxis gleich dichtzumachen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1534802) Verfasst am: 06.09.2010, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ob jemand keine Muslime oder keine Juden oder keine Frauen mit zwölf Kindern oder keine Vegetarier oder keine Neger oder keine Träger von Rollkragenpullis behandelt ist ein und dasselbe.


Ja, da sind wir uns einig.
es ging hier aber nach wie vor um den aushang des arztes, welcher allein kein grund ist die praxis gleich dichtzumachen.


Doch.

Ob er sich mündlich oder schriftlich weigert, bestimmte Patienten zu behandeln ist doch völlig egal.
Wieso reicvht es denn aus, wenn er "Nein." sagt?

Muss ich das nicht auch ignorieren und mich erstmals ins Wartezimmer setzen?
Und wenn ich dann nicht behandelt werde, muss ich mich erst in ein Behandlungszimmer setzen, bis ich glauben darf, dass der Arzt sich wirklich weigert, mich zu behandeln?

Wieso reicht das Schild als Willenserklärung nicht aus?
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
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Beitrag(#1534821) Verfasst am: 06.09.2010, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, falls es bereits entsprechende Posts gab, aber der Arzt kann grundstätzlich eine Behandlung nach eigenem Ermessen verweigern.
Es besteht nämlich kein Kontrahierungszwang.

" Wann darf der Arzt die Behandlung ablehnen?

Grundsätzlich besteht auch im Verhältnis Arzt - Patient Vertragsfreiheit und damit kein Kontrahierungszwang. Abgesehen von Notfällen, wo sich der Arzt möglicherweise wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen könnte, darf der Arzt grundsätzlich ablehnen. Bei den Ärzten, die am kassenärztlichen Versorgunssystem teilnehmen, gilt dies eingeschränkt. Nach § 13 Absatz (7) des Bundesmantelvertrages Ärzte zwischen der kannenärztlichen Bundesvereinigung und den Verbänden der Krankenkassen gilt: "Der Vertragsarzt darf die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen."

Dass der Arzt u.U. standesrechtliche Probleme bekommen könnte, ist eine andere Frage...


A.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1534837) Verfasst am: 06.09.2010, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wieso reicht das Schild als Willenserklärung nicht aus?


das hab ich doch schon geschrieben: weil es nicht rechtlich bindend ist.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1534840) Verfasst am: 06.09.2010, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:
Sorry, falls es bereits entsprechende Posts gab, aber der Arzt kann grundstätzlich eine Behandlung nach eigenem Ermessen verweigern.
Es besteht nämlich kein Kontrahierungszwang.

" Wann darf der Arzt die Behandlung ablehnen?

Grundsätzlich besteht auch im Verhältnis Arzt - Patient Vertragsfreiheit und damit kein Kontrahierungszwang. Abgesehen von Notfällen, wo sich der Arzt möglicherweise wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen könnte, darf der Arzt grundsätzlich ablehnen. Bei den Ärzten, die am kassenärztlichen Versorgunssystem teilnehmen, gilt dies eingeschränkt. Nach § 13 Absatz (7) des Bundesmantelvertrages Ärzte zwischen der kannenärztlichen Bundesvereinigung und den Verbänden der Krankenkassen gilt: "Der Vertragsarzt darf die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen."

Dass der Arzt u.U. standesrechtliche Probleme bekommen könnte, ist eine andere Frage...


A.


danke.
das gefettete ist der zentrale punkt.
kopftücher sind nicht pauschal begründete fälle,
"gewusel" auch nicht
überfüllte wartezimmer auch nicht.

Pfeil dieser wisch an der wand ist völlig irrelevant. er könnte auch das hier hinhängen:



ohne dass er damit andeutet, dass in der praxis nur vierarmige und vierbeinige männer behandelt werden.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
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Beitrag(#1534843) Verfasst am: 06.09.2010, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wieso reicht das Schild als Willenserklärung nicht aus?


das hab ich doch schon geschrieben: weil es nicht rechtlich bindend ist.


Hmm, ich habe mir den (das?) verlinkte Post angeschaut.

Was bitteschön sind "ferengi-regeln"? Und so ein Aushang: Könnte AGB zum Arzt-Vertrag der jeweiligen Praxis sein. Wieso soll so was nicht rechtlich bindend sein?

Wenn der Arzt sich weigert, einen Patienten zu behandeln, dann kommt einfach kein Vertrag zustande und das war`s. Das Fehlen eines Vertrages ist so was von rechtlich bindend...

edit: Dein da-Vinci-Post erst später gelesen.

Die Frage der Begründetheit ist nicht einfach. Kommt auf den Einzelfall an. Die Einschätzung obliegt zuerst dem Arzt. Ich fürchte daher, weitere Diskussionen darüber, wie eine Krankenkasse so einen Fall einschätzen wäre Kaffesatzsleserei. Wie gross ist die Stadt, wieviele niedergelassene Ärzt praktizieren dort usw.

Und wir spreche hier nicht über Notfälle.


A.


Zuletzt bearbeitet von Naastika am 06.09.2010, 15:45, insgesamt einmal bearbeitet
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1534848) Verfasst am: 06.09.2010, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wieso reicht das Schild als Willenserklärung nicht aus?


das hab ich doch schon geschrieben: weil es nicht rechtlich bindend ist.


Hmm, ich habe mir den (das?) verlinkte Post angeschaut.

Was bitteschön sind "ferengi-regeln"?
war nur ein nebensächliches beispiel dafür, dass der aushang keine rechtlich bindende konsequenzen hat.
Die Ferengi-Erwerbsregeln

Zitat:
Und so ein Aushang: Könnte AGB zum Arzt-Vertrag der jeweiligen Praxis sein. Wieso soll so was nicht rechtlich bindend sein?

dann muss es erstens dort drüber stehen und darf zweitens bestehenden richtlinien nicht widersprechen.

Zitat:
Wenn der Arzt sich weigert, einen Patienten zu behandeln, dann kommt einfach kein Vertrag zustande und das war`s. Das Fehlen eines Vertrages ist so was von rechtlich bindend...

nun, er muss aber, wie ich grad geschrieben habe, die nichtbehandlung vernünftig begründen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#1534849) Verfasst am: 06.09.2010, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nur ist es in dem Fall nicht begründet.

Die Formulierung "Der Vertragsarzt darf die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen." meint ja nicht: "der Arzt kann eine Behandlung ablehnen, wenn ihm die Nase des Patienten nicht passt oder er sich sonstwie eine Ausrede einfallen lässt", sondern es müssen schon sachliche Gründe, die mit dem medizinischen Beruf zu tun haben, vorliegen.

Beispielsweise, wenn die Praxis überfüllt ist. Oder der Patient keine Angaben zum med. Problem macht.

Fünf Kinder zu haben oder die falschen Klamotten anhaben oder den falschen Weihnachtsmann zum imaginären Freund haben gehören da defintiv nicht zu.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1534851) Verfasst am: 06.09.2010, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Nur ist es in dem Fall nicht begründet.

Die Formulierung "Der Vertragsarzt darf die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen." meint ja nicht: "der Arzt kann eine Behandlung ablehnen, wenn ihm die Nase des Patienten nicht passt oder er sich sonstwie eine Ausrede einfallen lässt", sondern es müssen schon sachliche Gründe, die mit dem medizinischen Beruf zu tun haben, vorliegen.

Beispielsweise, wenn die Praxis überfüllt ist. Oder der Patient keine Angaben zum med. Problem macht.

Fünf Kinder zu haben oder die falschen Klamotten anhaben oder den falschen Weihnachtsmann zum imaginären Freund haben gehören da defintiv nicht zu.


jepp, völlig richtig.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
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Beitrag(#1534854) Verfasst am: 06.09.2010, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Was bitteschön sind "ferengi-regeln"?
war nur ein nebensächliches beispiel dafür, dass der aushang keine rechtlich bindende konsequenzen hat.
Die Ferengi-Erwerbsregeln

[/quote]


StarTrek als Argument!! Höchste Nichtexistenz, ich LIEBE dieses Forum!! Ich liebe es... Pillepalle Ich liebe es... Pillepalle Ich liebe es...


A.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22267

Beitrag(#1534897) Verfasst am: 06.09.2010, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:
" Wann darf der Arzt die Behandlung ablehnen?

Grundsätzlich besteht auch im Verhältnis Arzt - Patient Vertragsfreiheit und damit kein Kontrahierungszwang. Abgesehen von Notfällen, wo sich der Arzt möglicherweise wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen könnte, darf der Arzt grundsätzlich ablehnen. Bei den Ärzten, die am kassenärztlichen Versorgunssystem teilnehmen, gilt dies eingeschränkt. Nach § 13 Absatz (7) des Bundesmantelvertrages Ärzte zwischen der kannenärztlichen Bundesvereinigung und den Verbänden der Krankenkassen gilt: "Der Vertragsarzt darf die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen."

Danke für die Info; so ähnlich hatte ich mir das schon gedacht. Deswegen meinte ich ja oben, ein Arzt, der so was macht, müsste - evtl. nach eine Abmahnung - seine Kassenzulassung verlieren und in dringenden Fällen auch die Approbation.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1535187) Verfasst am: 07.09.2010, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arha hat folgendes geschrieben:
" Wann darf der Arzt die Behandlung ablehnen?

Grundsätzlich besteht auch im Verhältnis Arzt - Patient Vertragsfreiheit und damit kein Kontrahierungszwang. Abgesehen von Notfällen, wo sich der Arzt möglicherweise wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen könnte, darf der Arzt grundsätzlich ablehnen. Bei den Ärzten, die am kassenärztlichen Versorgunssystem teilnehmen, gilt dies eingeschränkt. Nach § 13 Absatz (7) des Bundesmantelvertrages Ärzte zwischen der kannenärztlichen Bundesvereinigung und den Verbänden der Krankenkassen gilt: "Der Vertragsarzt darf die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen."

Danke für die Info; so ähnlich hatte ich mir das schon gedacht. Deswegen meinte ich ja oben, ein Arzt, der so was macht, müsste - evtl. nach eine Abmahnung - seine Kassenzulassung verlieren und in dringenden Fällen auch die Approbation.


absolut! ich wünsche mir auch, dass solche vorgänge so schnell wie möglich ablaufen, doch die polemische forderung nach "dichtmachen" und "zulassung entziehen" gehen nicht mal so eben.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1535189) Verfasst am: 07.09.2010, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:
kannenärztlichen Bundesvereinigung


Lol?! Lachen
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York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
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Beitrag(#1554501) Verfasst am: 12.10.2010, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr kennt inzwischen die Fünf Säulen des Islam?

Und damit ist klar: Das Kopftuch ist nicht islamisch.

Und Burka und Nikab schon mal gar nicht.

Sind nur Restbestand einer hinterwäldlerischen wüsten Wüsten-Kultur.

Nix Gebot von Allah oder Muhammad, peace be upon them.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22267

Beitrag(#1554510) Verfasst am: 12.10.2010, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Argumentation wäre eine Moschee auch nicht islamisch - beten könnte man schließlich auch so. Trotzdem offensichtlich Unsinn.

Fakt ist, viele Menschen halten das Kopftuch für ein Zeichen des Islam und tragen es auch als solches. Und damit ist es das auch. Denen zu sagen, das wäre aber falsch, es ist gar nicht islamisch, halte für genauso abwegig, wie anderen Muslimen, die das Kopftuch für unnötig halten, zu erklären, das wäre aber nun falsch. Das können die jeweils schon ganz gut für sich entscheiden.
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
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Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1554546) Verfasst am: 13.10.2010, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Ihr kennt inzwischen die Fünf Säulen des Islam?

Und damit ist klar: Das Kopftuch ist nicht islamisch.

Und Burka und Nikab schon mal gar nicht.

Sind nur Restbestand einer hinterwäldlerischen wüsten Wüsten-Kultur.

Nix Gebot von Allah oder Muhammad, peace be upon them.


Ich hab's grad auf Steuerung V,
Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !



Lachen
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York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1554557) Verfasst am: 13.10.2010, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fiktion hat folgendes geschrieben:

Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !



Außerdem verursachen sie eine Überbreite.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1554578) Verfasst am: 13.10.2010, 02:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fiktion hat folgendes geschrieben:

Ich hab's grad auf Steuerung V,
Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !


Trotzdem alles Verbrecher, die KopftuchträgerInnen! Lachen

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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1554580) Verfasst am: 13.10.2010, 02:19    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:

Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !



Außerdem verursachen sie eine Überbreite.



Und ausserdem outen sie den Traeger als "unaufgeklaert", das hat mir mal ein sehr alter Mann erzaehlt.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1554863) Verfasst am: 13.10.2010, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:

Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !



Außerdem verursachen sie eine Überbreite.



Und ausserdem outen sie den Traeger als "unaufgeklaert", das hat mir mal ein sehr alter Mann erzaehlt.


manchmal trifft man altersweisheit wo man nicht erwartet, was bb? Lachen
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22267

Beitrag(#1554887) Verfasst am: 13.10.2010, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:

Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !

Außerdem verursachen sie eine Überbreite.

Und ausserdem outen sie den Traeger als "unaufgeklaert", das hat mir mal ein sehr alter Mann erzaehlt.

manchmal trifft man altersweisheit wo man nicht erwartet, was bb? Lachen

Aufklärung ausgerechnet daran festzumachen ist jetzt nicht mein Begriff von Weisheit, aber gut.
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Die Fiktion
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Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1554912) Verfasst am: 13.10.2010, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:

Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !



Außerdem verursachen sie eine Überbreite.



Und ausserdem outen sie den Traeger als "unaufgeklaert", das hat mir mal ein sehr alter Mann erzaehlt.


Kannst du mir das etwas näher erläutern ?
Ich trage im Training immer ein Kopftuch unter dem Men.
Ich trage im Sommer oft Kopftuch, damit mit die Sonne den rasierten Schädel nicht verbrennt.
Ich trage zu manchen Anlässen Kopftuch zum Haori, da ich das irgendwie als passend empfinde.

Sagt das tatsächlich etwas über meine Aufklärung ? Geschockt
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1554961) Verfasst am: 13.10.2010, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:

Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !



Außerdem verursachen sie eine Überbreite.



Und ausserdem outen sie den Traeger als "unaufgeklaert", das hat mir mal ein sehr alter Mann erzaehlt.


manchmal trifft man altersweisheit wo man nicht erwartet, was bb? Lachen



Dass der Mann "weise" war, habe ich nicht behauptet.


Wenn er die ganze Aufklaerung an einem Stueck Stoff festmacht wuerde ich im Gegenteil eher auf Altersdemenz tippen. Sehr glücklich
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1554963) Verfasst am: 13.10.2010, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fiktion hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:

Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !



Außerdem verursachen sie eine Überbreite.



Und ausserdem outen sie den Traeger als "unaufgeklaert", das hat mir mal ein sehr alter Mann erzaehlt.


Kannst du mir das etwas näher erläutern ?
Ich trage im Training immer ein Kopftuch unter dem Men.
Ich trage im Sommer oft Kopftuch, damit mit die Sonne den rasierten Schädel nicht verbrennt.
Ich trage zu manchen Anlässen Kopftuch zum Haori, da ich das irgendwie als passend empfinde.

Sagt das tatsächlich etwas über meine Aufklärung ? Geschockt



Frag den Ralph Giordano. Der behauptet sowas. Ich halte das fuer Unsinn. zwinkern
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Die Fiktion
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Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1554969) Verfasst am: 13.10.2010, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Die Fiktion hat folgendes geschrieben:

Kopftücher sind definitiv nicht islamisch !



Außerdem verursachen sie eine Überbreite.



Und ausserdem outen sie den Traeger als "unaufgeklaert", das hat mir mal ein sehr alter Mann erzaehlt.


Kannst du mir das etwas näher erläutern ?
Ich trage im Training immer ein Kopftuch unter dem Men.
Ich trage im Sommer oft Kopftuch, damit mit die Sonne den rasierten Schädel nicht verbrennt.
Ich trage zu manchen Anlässen Kopftuch zum Haori, da ich das irgendwie als passend empfinde.

Sagt das tatsächlich etwas über meine Aufklärung ? Geschockt



Frag den Ralph Giordano. Der behauptet sowas. Ich halte das fuer Unsinn. zwinkern


Ein Mann mit Vergangenheit.
Ich denke mal, das ich mich in seinen, doch sehr persönlich geprägten Äußerungen, nicht wiederfinden muß. Mit den Augen rollen
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1603678) Verfasst am: 26.01.2011, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Endlich! Lachen
Die Zeitschrift fuer die kopftuchbewusste Frau
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Standpunkt
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Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 195
Wohnort: Chattischer Bibelgürtel

Beitrag(#1604630) Verfasst am: 28.01.2011, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Frau Emel Zeynelabidin, gläubige Muslima, wird diese Zeitschrift vermutlich nicht kaufen:

"....Mein Fazit fällt eindeutig aus. Das Kopftuch ist ein Betrug an der Weiblichkeit von Frauen. Das Kopftuch ist eine Infragestellung der Würde von Männern. Das Kopftuchgebot für Frauen ist eine Beleidigung Gottes, der jedes seiner Geschöpfe mit Lernfähigkeit ausgestattet hat, Verantwortung für sich und seinen Körper zu tragen." Idee
(Emel Zeynelabidin: Warum ich das Kopftuch abgelegt habe, Vortrag in Kassel 12.06.2010)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1610724) Verfasst am: 16.02.2011, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nach 10 Jahren in einem christlichen Pflegeheim Putzfrau wegen Kopftuch gefeuert!
16.02.2011 - 00:36 UHRVon D. FISCHBACH und U. ALTMANN
Neuss – Zehn Jahre lang hat Ayse D. (37) im Johannes von Gott Pflegeheim in Neuss geputzt – bis vergangenen November...

„Da flatterte mir plötzlich die Kündigung ins Haus“, sagt die Türkin, die bei der Kölner Schubert Unternehmensgruppe angestellt war. „Zuvor hatte die Vorarbeiterin mich gefragt, ob ich bei der Arbeit mein Kopftuch ablegen würde“, erinnert sich die gläubige Muslimin. „Als ich ablehnte, sagte sie, dass ich dann wohl nicht mehr im Heim arbeiten könnte. Die Leitung wünsche das nicht!“

Zitat:


Blöd-Zeidung
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Beitrag(#1610773) Verfasst am: 16.02.2011, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

da sollte ne klage dagegen erfolgreich sein, oder?
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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