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Ist Abtreibung Mord?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1576368) Verfasst am: 24.11.2010, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Vielleicht solltest erstmals die Gesetze dies bezüglich lernen. Im allgemeinen gilt ein Fötus erst nach 23. Schwangerschaftswoche als eventuell Lebensfähig außerhalb des Körpers der Mutter. Eine Abtreibung ohne eine Gefährdung der Mutter ist aber nur bis zur 22 Woche straf frei(und so spät nur für die Mutter und nicht den Arzt).
Nach deinem Beispiel wäre also beides verboten. Aber es gibt tatsächlich auch davon unabhängig einige Unterscheide, zum Beispiel das in der einen Version das Ding noch abhängig von der Mutter ist. Die Medizin ist noch nicht so weit das man ethisch vertretbar der Mutter und dem Kind die Folgen einer Frühgeburt auf zwingen kann. Die Wegnahme/Weggabe eines geboren Kindes ist da doch einfacher machbar.


wiki hat folgendes geschrieben:
§ 218a Abs. 2: Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann (medizinische Indikation). Dann besteht Straffreiheit während der gesamten Zeit der Schwangerschaft.

[...]
Wird bei einer vorgeburtlichen Untersuchung eine Fehlbildung festgestellt, ist ein Abbruch aber aufgrund der medizinischen Indikation zulässig, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, unter Berücksichtigung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse, durch ein behindertes Kind in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würde.

_________________
Trish:(
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1576371) Verfasst am: 24.11.2010, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:
Denn nach meiner Einstellung gibt es keine Menschenwürde. Es gibt nur den Schmerz (physischen, emotionellen) oder die Freiheit vom Schmerz.
Wenn ich also komme und dir im Schlaf eine tödliche Spritze gebe, hast du nichts dagegen?
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2344
Wohnort: Köln

Beitrag(#1576376) Verfasst am: 24.11.2010, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

Vielleicht solltest erstmals die Gesetze dies bezüglich lernen. Im allgemeinen gilt ein Fötus erst nach 23. Schwangerschaftswoche als eventuell Lebensfähig außerhalb des Körpers der Mutter. Eine Abtreibung ohne eine Gefährdung der Mutter ist aber nur bis zur 22 Woche straf frei(und so spät nur für die Mutter und nicht den Arzt).
Nach deinem Beispiel wäre also beides verboten. Aber es gibt tatsächlich auch davon unabhängig einige Unterscheide, zum Beispiel das in der einen Version das Ding noch abhängig von der Mutter ist. Die Medizin ist noch nicht so weit das man ethisch vertretbar der Mutter und dem Kind die Folgen einer Frühgeburt auf zwingen kann. Die Wegnahme/Weggabe eines geboren Kindes ist da doch einfacher machbar.


wiki hat folgendes geschrieben:
§ 218a Abs. 2: Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann (medizinische Indikation). Dann besteht Straffreiheit während der gesamten Zeit der Schwangerschaft.

[...]
Wird bei einer vorgeburtlichen Untersuchung eine Fehlbildung festgestellt, ist ein Abbruch aber aufgrund der medizinischen Indikation zulässig, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, unter Berücksichtigung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse, durch ein behindertes Kind in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würde.


Vielleicht hätte ich "Gefährdung der Mutter" etwas ausführlich darstellen sollen, als sowohl physisch als auch psychisch. Wenn man aber ganz aufmerksam liest wird doch recht deutlich das eine Fehlbildung kein Freifahrtschein ist.
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1576379) Verfasst am: 24.11.2010, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
@Woici
"aber föten anderer gattungen sehen in der 12. woche fast gleich aus..."

Na und? Entscheidend ist doch, das dieses menschliche Wesen schon Nerven hat und vor allem dass es leben WILL. Es hat sich eingenistet, es hat sich entwickelt und es will sein Leben leben. Wir haben nicht das Recht, diesem Individuum dieses Recht, leben zu wollen, wegzunehmen!

Außerdem: Warum machen Sie diese Einschränkung bis zu 12. Woche? In Deutschland gibt es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Embryonen: Gesunde dürfen nur bis zur 12. Woche abgetrieben werden, kranke Embryoenen jedoch auch in weit späteren Schwangerschaftswochen.


ein regenwurm hat auch nerven und will leben... dummerweise sterben sie trotzdem manchmal unter meinem spaten
stechmücken haben auch nerven und einen überlebensinstinkt... und trotzdem schaffe ich es ab und an sie sogar mit voller absicht zu töten...
willst du mir jetzt auch das recht absprechen, einen mosquito zu töten?... übrigens ein lebewesen das deutlich überlebensfähiger ist als ein 12-wochen-fötus...
_________________
eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1576380) Verfasst am: 24.11.2010, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Arha hat folgendes geschrieben:
Denn nach meiner Einstellung gibt es keine Menschenwürde. Es gibt nur den Schmerz (physischen, emotionellen) oder die Freiheit vom Schmerz.
Wenn ich also komme und dir im Schlaf eine tödliche Spritze gebe, hast du nichts dagegen?


wenn er schläft, kann er nichts dagegen haben... und die konsequenz daraus bekommt er ja auch nicht mehr mit...
_________________
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Spartacus Leto
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Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1576386) Verfasst am: 24.11.2010, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Woici hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Arha hat folgendes geschrieben:
Denn nach meiner Einstellung gibt es keine Menschenwürde. Es gibt nur den Schmerz (physischen, emotionellen) oder die Freiheit vom Schmerz.
Wenn ich also komme und dir im Schlaf eine tödliche Spritze gebe, hast du nichts dagegen?


wenn er schläft, kann er nichts dagegen haben... und die konsequenz daraus bekommt er ja auch nicht mehr mit...
Indessen würde niemand bestreiten, dass dies Mord wäre. Und somit wäre Arhas Argumentation hinfällig.
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Woici
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1576388) Verfasst am: 24.11.2010, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Woici hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Arha hat folgendes geschrieben:
Denn nach meiner Einstellung gibt es keine Menschenwürde. Es gibt nur den Schmerz (physischen, emotionellen) oder die Freiheit vom Schmerz.
Wenn ich also komme und dir im Schlaf eine tödliche Spritze gebe, hast du nichts dagegen?


wenn er schläft, kann er nichts dagegen haben... und die konsequenz daraus bekommt er ja auch nicht mehr mit...

Indessen würde niemand bestreiten, dass dies Mord wäre. Und somit wäre Arhas Argumentation hinfällig.


mord ist so nicht richtig... es kann auch totschlag sein...
das war aber nicht inhalt deiner frage, sondern es geht um die persönliche befindlichkeit des getöteten.
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Dr. Benchmark
Radikal-Liberalist



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Beitrag(#1576416) Verfasst am: 24.11.2010, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Arha hat folgendes geschrieben:
Denn nach meiner Einstellung gibt es keine Menschenwürde. Es gibt nur den Schmerz (physischen, emotionellen) oder die Freiheit vom Schmerz.
Wenn ich also komme und dir im Schlaf eine tödliche Spritze gebe, hast du nichts dagegen?


Korrekt!
In diesem Falle wäre es nur wichtig, daß ich der erste bin, den es dadurch erwischt, damit ich nicht zu der Gruppe Außenstehender gehöre, die sich künftig über ein derartiges plötzlich-potentielles Ableben Gedanken machen muß, wenn beliebige Tötung Erwachsener legalisiert würde.
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Surata
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Beitrag(#1576429) Verfasst am: 24.11.2010, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen:

Mutter A erfährt bei dem Ultraschall Feinscreening, dass ihr Kind am Down Syndrom leidet. Sie entschließt sich zur Spätabtreibung.

Mutter B erleidet eine Frühgeburt. Mit Hilfe der Intensivmedizin ist das Kind überlebensfähig. Das Kind hat ebenfalls das Down Syndrom und die Mutter begeht aus diesem Grund eine Kindstötung.

Beide Kinder sterben (in diesem konstruierten Fall) am genau dem gleichen Tag gerechnet ab Befruchtung.

Im ersten Fall ist der Tötungsakt legal und straffrei und im zweiten Fall nicht.

Abtreibung ist kein Mord, aber die Tötung des geborenen Kindes schon. Ich würde gerne anhand des obigen Falles erklärt bekommen, wo eigentlich der wesentliche Unterschied ist!


Im ersten Fall wird das Kind im Mutterleib getötet (im Rahmen des Selbstbestimmungsrechtes der Frau), im zweiten Fall außerhalb (nicht mehr Selbstbestimmungsrecht).
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Wohnort: Germering

Beitrag(#1576504) Verfasst am: 24.11.2010, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Kartoffel hat folgendes geschrieben:
... Im ersten Fall ist der Tötungsakt legal und straffrei und im zweiten Fall nicht. Abtreibung ist kein Mord, aber die Tötung des geborenen Kindes schon. Ich würde gerne anhand des obigen Falles erklärt bekommen, wo eigentlich der wesentliche Unterschied ist!
Im ersten Fall wird das Kind im Mutterleib getötet (im Rahmen des Selbstbestimmungsrechtes der Frau), im zweiten Fall außerhalb (nicht mehr Selbstbestimmungsrecht).

Das verschiebt allerdings die Frage nur dahin, wo die Grenze zwischen Selbstbestimmungsrecht und Lebensrecht ist.

Aus meiner Sicht ist die Frage (bis auf die typisch tendenziöse Formulierung "Mord") berechtigt.

Ein rational nachvollziehbarer ethischer Unterschied ist in diesem und ähnlichen Fällen für mich nicht auszumachen. Die Unterscheidung basiert mE rein auf indirekten Erwägungen, insbesondere jedoch auf einer reinen Konvention. Man entscheidet sich (oder es bildet sich historisch heraus), an einer - letztlich willkürlichen - Stelle einen rechtlichen / moralischen Strich zu ziehen, da man die Notwendigkeit sieht, weit genug links und rechts von der Grenze unterschiedlich zu urteilen.

Ansonsten stimme ich im wesentlichen Arha zu.
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Surata
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Beiträge: 17383

Beitrag(#1576505) Verfasst am: 24.11.2010, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Das verschiebt allerdings die Frage nur dahin, wo die Grenze zwischen Selbstbestimmungsrecht und Lebensrecht ist.


Wo könnte die anders liegen als zwischen "draußen" oder "drinnen"?

Mit einem bedingten Selbstbestimmungsrecht (im Sinne Verfügungsgewalt über den eigenen Körper) habe ich gewisse (nicht absolute) Probleme.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1576554) Verfasst am: 24.11.2010, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Das verschiebt allerdings die Frage nur dahin, wo die Grenze zwischen Selbstbestimmungsrecht und Lebensrecht ist.
Wo könnte die anders liegen als zwischen "draußen" oder "drinnen"?

Sie könnte an irgendwelchen Personenmerkmalen festgemacht werden, oder am irgendwie eingeschätzten Schaden (Zumutbarkeit). Oder jemand argumentiert, daß man mit Eingehen der Schwangerschaft einen Teil dieser Freiheit aufgibt. "Drinnen oder draußen" könnte man zudem erstmal für ein sehr oberflächliches Kriterium halten.

Surata hat folgendes geschrieben:
Mit einem bedingten Selbstbestimmungsrecht (im Sinne Verfügungsgewalt über den eigenen Körper) habe ich gewisse (nicht absolute) Probleme.

Klar, ich auch. Aber ich will darauf hinaus, daß das Selbstbestimmungsrecht hier sozusagen nur zufällig anwendbar ist, aber nicht wirklich das Lebensrecht des Fötus/Säuglings begründet bzw. entgründet. Man könnte das Szenario etwa so erweitern:

Nehmen wir an, der Fötus wird extrakorporal ausgetragen (und dies sei technisch möglich). Auch hier müßte eine Grenzkonvention gefunden werden, bis zu welchem Stadium eine Tötung straffrei wäre. Vermutlich würde man auch hier eine bestimmte Woche festlegen, oder aber das Pendant zur "Abnabelung" oder was auch immer, je nach Kultur.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1576565) Verfasst am: 24.11.2010, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Das verschiebt allerdings die Frage nur dahin, wo die Grenze zwischen Selbstbestimmungsrecht und Lebensrecht ist.
Wo könnte die anders liegen als zwischen "draußen" oder "drinnen"?

Sie könnte an irgendwelchen Personenmerkmalen festgemacht werden, oder am irgendwie eingeschätzten Schaden (Zumutbarkeit).


Im Rahmen des Beispiels der beiden gleichalten Föten?
Im zweiten Fall ja, aber im ersten?


Zitat:
Oder jemand argumentiert, daß man mit Eingehen der Schwangerschaft einen Teil dieser Freiheit aufgibt. "Drinnen oder draußen" könnte man zudem erstmal für ein sehr oberflächliches Kriterium halten.


Aber doch nicht im Rahmen der Selbstbestimmung.

Surata hat folgendes geschrieben:
Aber ich will darauf hinaus, daß das Selbstbestimmungsrecht hier sozusagen nur zufällig anwendbar ist, aber nicht wirklich das Lebensrecht des Fötus/Säuglings begründet bzw. entgründet. Man könnte das Szenario etwa so erweitern:


Wieso sollte das Selbstbestimmungsrecht der Austragenden das Lebensrecht des Fötus in irgendeiner Weise begründen oder ergründen?
Das Lebensrecht (in einem solchen Fall) muss in der Hierarchie unter dem Selbstbestimmungsrecht liegen (sonst ist es keines, mündige Menschen vorrausgesetzt).

Zitat:
Nehmen wir an, der Fötus wird extrakorporal ausgetragen (und dies sei technisch möglich). Auch hier müßte eine Grenzkonvention gefunden werden, bis zu welchem Stadium eine Tötung straffrei wäre. Vermutlich würde man auch hier eine bestimmte Woche festlegen, oder aber das Pendant zur "Abnabelung" oder was auch immer, je nach Kultur.

Für den zweiten Fall.

In der Kombination der beiden Fälle finde ich mein "drinnen" und "draußen" sehr eindeutig.
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Kartoffel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 146

Beitrag(#1576713) Verfasst am: 25.11.2010, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Arha
Warum hätten Sie abgetrieben?

@Dr. Benchmark
Warum behaupten Sie, dass das Kind keine Interessen hat? Warum hat es sich dann überhaupt eingenistet und entwickelt? Nur, weil das Kind in diesem Stadium sich seiner selbst noch nicht bewusst ist, bedeutet das nicht gleichzeitig, ihm jegliche Interessen (die es erst später bewust wahrnehmen wird) absprechen zu wollen.

Ein Schlafender oder ein Bewustloser hat auch in diesem Moment "keine Interessen" und damit mit dem werdenen Embryo vergleichbar - einen Schlafenden dürfte man ihrer Logik nach auch straffrei töten.

@Telliamed
Meine Formulierung war sicher nicht nur "bildhaft, poetisch, emotional". Mit dem "Leben wollen" beziehe ich mich auf das Lebensinteresse des werdenden Kindes.

Sie schreiben "Sie wollen selbst entscheiden, ob sie ein Kind haben möchten."

Es ist einer Frau in unserer heutigen, modernen Welt sicher zumutbar, zu verhüten!
Es gibt sichere Verhütungsmittel und es gibt Sexvarianten ohne Schwangerschaftsrisiko. Ist das denn so schwer, sich hier verantwortungsbewust zu verhalten?

Und wenn ich als Frau so tausendproozentig keine Kinder haben will, dann gibt es doch noch die Sterilisation! Oder es gibt die Möglichkeit, das Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben.

Ich hatte in der Schule gelernt, dass es in unserem Rechtstaat das Gebot der Verhältnismäßigkeit gibt. Als krasses Beispiel wurde der Polizist genannt, der jemanden wegen eines Ladendiebstahls erschießt.
Die derzeitige Gesetzgebung zur Abtreibung verstößt meiner Meinung nach gegen dieses Gebot der Verhältnismäßigkeit. Demnach müssten die Interessen BEIDER Seiten gegeneinander abgewogen werden. Das findet bei der derzeitigen Regelung eben nicht statt.

@AlexJ

Könnten Sie bitte Ihre Behauptung, dass Spätabtreibungen nur bis zur 22. SSW straffrei seien, mit einem Gesetz belegen?

@Woici

"ein regenwurm hat auch nerven und will leben... dummerweise sterben sie trotzdem manchmal unter meinem spaten"

Richtig, der Regenwurm will genauso leben wie der menschliche Embryo. Das haben Sie ganz korrekt erfasst.

Ich würde es auch unmoralisch finden, wenn Sie den Regenwurm absichtlich und ohne berechtigten Grund töten würden. Berechtigte Gründe wären hier bei Tieren zB Ihr Hunger oder Bedrohung (Ihr Beispiel mit der Stechmücke).

Nur dass die Maßstäbe für "berechtigte Gründe" bei Menschen woanders ansetze als bei Tieren. zwinkern

@Surata

"Im ersten Fall wird das Kind im Mutterleib getötet (im Rahmen des Selbstbestimmungsrechtes der Frau), im zweiten Fall außerhalb (nicht mehr Selbstbestimmungsrecht)."

Ein Gesetz wie "Das Töten eines Menschen innerhalb eines geschlossenen Raumes ist erlaubt, das Töten eines Menschen außerhalb geschlossener Ortschaften dagegen streng verboten" klingt für mich genauso bescheuert.

"Selbstbestimmungsrecht" bedeutet doch, dass man über sich SELBST bestimmen darf. Bei der Abtreibung bestimmt die Frau aber gleichzeitig über einen ANDEREN Menschen.
_________________
Das Leben ist leider viel zu kurz.
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Naastika
RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1576721) Verfasst am: 25.11.2010, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Kartofell: Weil das Leben mit einem behinderten Kind anstregende ist. Auch wenn es in der Tat sehr viel staatliche Hilfe gibt, die wir dankbar in Anspruch nehmen.

Und weil ich mir Sorgen mache, wer wirklich auf sie aufpasst, wenn ich tot bin... (Auch wenn die kleine schlaue Schwester, 4 Jahre alt, bereits versprochen hat, dass die Große immer bei ihr wohnen wird.... Ich liebe es... Naja....).


@Spartakus Leto: Du magst ein Kommunist sein, was schlimm genug ist, trotzdem hätte ich so ein Schwachsinn"argument" nicht von dir erwartet. skeptisch

Die Tötung eines Schlafenden ist immer Mord (Totschlag+Mordmerkmal Heimtücke).
Die Menschen, genannte "Die Gesellschaft", wollten so einen Fall erhindern, weil jeder von ihnen leben will. Daher haben sie den Staat, die Gesetze, die Polizei usw. eingerichtet.


A., der wieder einfällt, weshalb sie eigentlich keine Abtreibungsdiskussionn führt.....

edit: r.sch
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1576732) Verfasst am: 25.11.2010, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
..
@Dr. Benchmark
Warum behaupten Sie, dass das Kind keine Interessen hat? Warum hat es sich dann überhaupt eingenistet und entwickelt? .....
....

Nur dass die Maßstäbe für "berechtigte Gründe" bei Menschen woanders ansetze als bei Tieren. zwinkern
.....
"Selbstbestimmungsrecht" bedeutet doch, dass man über sich SELBST bestimmen darf. Bei der Abtreibung bestimmt die Frau aber gleichzeitig über einen ANDEREN Menschen.

@Kartoffel
Für bereits x-mal durchgehechelten Fragestellungen gibt es hier auch eine Suchfunktion. Hast Du auch neue Fragen?

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1576744) Verfasst am: 25.11.2010, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
@Woici

"ein regenwurm hat auch nerven und will leben... dummerweise sterben sie trotzdem manchmal unter meinem spaten"

Richtig, der Regenwurm will genauso leben wie der menschliche Embryo. Das haben Sie ganz korrekt erfasst.

Ich würde es auch unmoralisch finden, wenn Sie den Regenwurm absichtlich und ohne berechtigten Grund töten würden. Berechtigte Gründe wären hier bei Tieren zB Ihr Hunger oder Bedrohung (Ihr Beispiel mit der Stechmücke).

Nur dass die Maßstäbe für "berechtigte Gründe" bei Menschen woanders ansetze als bei Tieren. zwinkern


gerne noch mal... da ist kein mensch, da ist ein lebensunfähiges zellkonglomerat... jede fliege hat mehr bewusstsein... trotzdem wäre es für dich also rechtens, wenn ich sie umklatsche... bei stechmücken mache ich das, obwohl sie mich eventuell gar nicht bedrohen.
wenn sie schon jemand anderes gestochen hat, wird sie bei mir nicht mehr saugen wollen.
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Kartoffel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 146

Beitrag(#1576887) Verfasst am: 25.11.2010, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

@Arha

Meine Schwiegermutter ist auch sehr anstrengend. Ich hoffe, ich darf sie beim nächsten Treffen einfach abknallen. zwinkern

@fwo

Wenn die Fragen "schon x-mal durchgehechelt" worden sind, dann gibt es ja auch irgendwo eine schlüssige Antwort.

Bevor ich also "neue" Fragen habe, würde ich gern die Antwort auf die bisherigen Fragen erhalten.

Zum Beispiel habe ich immer noch nicht verstanden, warum man Schlafende und Bewustlose nicht töten darf, obwohl sie in diesem Zustand noch keine "Interessen" haben und Embryonen, die angeblich ebenfalls (noch) keine Interessen haben, dürfe man dagegen töten.

Es wurde hier nur x mal behauptet, aber leider nicht schlüssig begründet.


@Woici

Zum ethischen Handeln gehört für mich dazu, einen Respekt der "Schöpfung" gegenüber aufzubringen, wobei ich diesen Begriff nicht religiös meine. Ich sehe den Menschen hier nur als kleinen Teil einer riesen großen Artengemeinschaft, die miteinander auskommen muss.

Von daher finde ich es unethisch, andere Lebenwesen ohne wichtigen Grund zu töten. Es sollte eine sorgfältige Abwägung der Interessen erfolgen.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass ich Abtreibung verteufele. In gewissen Fällen würde ich auch der Mutter ein höheres Recht zusprechen als dem Kind. Beispielsweise, wenn die Schwangerschaft die Gesundheit der Mutter gefährdet oder wenn die Mutter vergewaltigt wurde. In Ländern, in denen die Menschen so arm sind, dass eine weitere Schwangerschaft existenzbedrohend ist, würde ich das ebenfalls so sehen.

Aber diese pauschale Legalisierung der Abtreibungen finde ich nicht richtig, denn wenn etwas gegen das Leben eines Menschen aufgewogen wird, dann sollte es schon schwerwiegend sein.
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Spartacus Leto
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Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1576890) Verfasst am: 25.11.2010, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:


Die Tötung eines Schlafenden ist immer Mord (Totschlag+Mordmerkmal Heimtücke).
Die Menschen, genannte "Die Gesellschaft", wollten so einen Fall erhindern, weil jeder von ihnen leben will. Daher haben sie den Staat, die Gesetze, die Polizei usw. eingerichtet.



Und wie kommst du so zur Rechtfertigung der Abtreibung?
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Woici
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1576891) Verfasst am: 25.11.2010, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Aber diese pauschale Legalisierung der Abtreibungen finde ich nicht richtig, denn wenn etwas gegen das Leben eines Menschen aufgewogen wird, dann sollte es schon schwerwiegend sein.


ich bleibe dabei... es geht nicht um die abwägung menschenleben gegen was auch immer... ein embryo in diesem stadium ist für mich kein mensch... er könnte eventuell mal einer werden, wenn bei der schwangerschaft alles glatt läuft, es keine fehlgeburt oder sonstige unwägbarkeiten gibt... aber in diesem stadium ist es kein mensch und somit ist eine abwägung irrelevant...
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1576893) Verfasst am: 25.11.2010, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Arha hat folgendes geschrieben:


Die Tötung eines Schlafenden ist immer Mord (Totschlag+Mordmerkmal Heimtücke).
Die Menschen, genannte "Die Gesellschaft", wollten so einen Fall erhindern, weil jeder von ihnen leben will. Daher haben sie den Staat, die Gesetze, die Polizei usw. eingerichtet.



Und wie kommst du so zur Rechtfertigung der Abtreibung?


embryo = kein mensch = kein mord/totschlag etc....
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Spartacus Leto
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Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1576904) Verfasst am: 25.11.2010, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Woici hat folgendes geschrieben:

embryo = kein mensch


Nicht einleuchtend.
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Dr. Benchmark
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Anmeldungsdatum: 09.08.2006
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Beitrag(#1576949) Verfasst am: 25.11.2010, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Arha hat folgendes geschrieben:


Die Tötung eines Schlafenden ist immer Mord (Totschlag+Mordmerkmal Heimtücke).
Die Menschen, genannte "Die Gesellschaft", wollten so einen Fall erhindern, weil jeder von ihnen leben will. Daher haben sie den Staat, die Gesetze, die Polizei usw. eingerichtet.



Und wie kommst du so zur Rechtfertigung der Abtreibung?


Muß nicht gerechtfertigt werden.
Das Verbot derselben muß es.
Da es um meinen Bauch und mein Baby ginge, kann ich mir jedoch kaum Gründe vorstellen, die ich akzeptieren würde.
Wenn ich keine Lust habe, hab ich keine.
Alles Übrige ist lediglich Recherche nach guten "Handwerkern" und Dank der Globalisierung ist dies ja ohne weiteres möglich.
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Spartacus Leto
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Anmeldungsdatum: 27.08.2005
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Beitrag(#1576967) Verfasst am: 25.11.2010, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:


Muß nicht gerechtfertigt werden.
Warum?

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Das Verbot derselben muß es.
Es ist Mord.
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Da es um meinen Bauch und mein Baby ginge, kann ich mir jedoch kaum Gründe vorstellen, die ich akzeptieren würde.
Das "Mein Bauch"-Argument ist ungültig, denn die Frau teilt sich den Bauch dann mit einem Kind, dass zu berücksichtigen ist.

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Wenn ich keine Lust habe, hab ich keine.
Das Kind ist da, es ist schon lange keine Frage der Lust mehr.
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Alles Übrige ist lediglich Recherche nach guten "Handwerkern" und Dank der Globalisierung ist dies ja ohne weiteres möglich.
Was es moralisch nicht richtig macht.
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Dr. Benchmark
Radikal-Liberalist



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
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Beitrag(#1576981) Verfasst am: 25.11.2010, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:


Muß nicht gerechtfertigt werden.
Warum?.

Du willst was von mir, ich nichts von Dir.

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Das Verbot derselben muß es.
Es ist Mord.

Von mir aus...

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Da es um meinen Bauch und mein Baby ginge, kann ich mir jedoch kaum Gründe vorstellen, die ich akzeptieren würde.
Das "Mein Bauch"-Argument ist ungültig, denn die Frau teilt sich den Bauch dann mit einem Kind, dass zu berücksichtigen ist..

Warum?

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Wenn ich keine Lust habe, hab ich keine.
Das Kind ist da, es ist schon lange keine Frage der Lust mehr.

Ich erlaube Dir, das so für Dich zu sehen.
Und Du erlaubst mir, das anders zu sehen.

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Alles Übrige ist lediglich Recherche nach guten "Handwerkern" und Dank der Globalisierung ist dies ja ohne weiteres möglich.
Was es moralisch nicht richtig macht.

Aber auch nicht falsch.
_________________
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Naastika
RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1576995) Verfasst am: 25.11.2010, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ja, das ist das Blöde an solchen Diskussionen: Sie werden schnell tödlich langweilig.....

Mit den Augen rollen


A. *wech*
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step
registriert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1577096) Verfasst am: 26.11.2010, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Warum behaupten Sie, dass das Kind keine Interessen hat?

Schau nach, was "Interessen" bedeutet:

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Unter Interesse ... versteht man die kognitive Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt.

Daraus folgt, daß ein Wesen zumindest ein Bewußtsein benötigt, um Interessen zu haben.

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Warum hat es sich dann überhaupt eingenistet und entwickelt?

Es wurde in Umstände gebracht, die sein Wachsen induzierten. Es war weder seine Entscheidung, noch seine Präferenz.
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1577127) Verfasst am: 26.11.2010, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:


Muß nicht gerechtfertigt werden.
Warum?.

Du willst was von mir, ich nichts von Dir.
Okay, du versuchst einer Antwort auszuweichen, da du keine hast.

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Das Verbot derselben muß es.
Es ist Mord.

Von mir aus...
Ein weiterer Beleg dafür.

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Da es um meinen Bauch und mein Baby ginge, kann ich mir jedoch kaum Gründe vorstellen, die ich akzeptieren würde.
Das "Mein Bauch"-Argument ist ungültig, denn die Frau teilt sich den Bauch dann mit einem Kind, dass zu berücksichtigen ist..

Warum?
Wenn man dem Kind das Menschsein nicht abspricht, hat man es zu berücksichtigen. Daraus folgt, auch das Recht, nicht ermordet zu werden.

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Wenn ich keine Lust habe, hab ich keine.
Das Kind ist da, es ist schon lange keine Frage der Lust mehr.

Ich erlaube Dir, das so für Dich zu sehen.
Und Du erlaubst mir, das anders zu sehen.
Um mein Beispiel von früher aufzugreifen. "Ich habe kein Problem damit Menschen im Schlaf zu ermorden, wenn du was dagegen hast, ist das deine Sache." Siehst du den Fehler in deiner Argumentation?

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Alles Übrige ist lediglich Recherche nach guten "Handwerkern" und Dank der Globalisierung ist dies ja ohne weiteres möglich.
Was es moralisch nicht richtig macht.

Aber auch nicht falsch.
Was zur Frage führt, warum, du es überhaupt gebracht hast, wenn es deine Argumentation in keinster Weise stützt?

Dein Verhalten erinnert mich an ein trotziges Kind, welches unbedingt Recht behalten will.
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Skeptiker
"I can't breathe!"



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Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1577136) Verfasst am: 26.11.2010, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
wikipedia hat folgendes geschrieben:
Unter Interesse ... versteht man die kognitive Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt.

Daraus folgt, daß ein Wesen zumindest ein Bewußtsein benötigt, um Interessen zu haben.


Was hier gemeint ist, ist eher temporäre Neugier, Wissensbegierde und der Wunsch,mehr über eine Sache oder Person erfahren zu wollen.

Interesse kann aber auch mehr und grundsätzlicheres bedeuten, nämlich ein - durchaus nicht immer bewusster - (Lebens)Trieb. ---> Sigmund Freud.

step hat folgendes geschrieben:
Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Warum hat es sich dann überhaupt eingenistet und entwickelt?

Es wurde in Umstände gebracht, die sein Wachsen induzierten. Es war weder seine Entscheidung, noch seine Präferenz.


Ein temporäres bewusstes Interesse an einer Sache ist auch keine Entscheidung, sondern Ausdruck von blinder Physik. Das sagst Du doch selber.

Außerdem sei Bewusstsein doch ohnehin nur eine Begleiterscheinung, die man genau so gut weglassen könnte. Alles würde Deiner Meinung nach sowieso so geschehen, wie es geschieht.

Also wieso plötzlich von Deiner Seite aus die Betonung auf Bewusstsein ...-? Cool

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Kartoffel
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Beitrag(#1577146) Verfasst am: 26.11.2010, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Frage von weiter oben wurde leider noch nicht beantwortet:

"Zum Beispiel habe ich immer noch nicht verstanden, warum man Schlafende und Bewustlose nicht töten darf, obwohl sie in diesem Zustand noch keine "Interessen" haben und Embryonen, die angeblich ebenfalls (noch) keine Interessen haben, dürfe man dagegen töten.

Es wurde hier nur x mal behauptet, aber leider nicht schlüssig begründet."
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