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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1581910) Verfasst am: 06.12.2010, 20:52 Titel: |
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DerBernd hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Das kann man eben nicht. |
Sind die alle so schwer gehandycappt, dass sie vor allem, was nach Arbeit riecht, Rücksprache mit einem Facharzt halten müssen? Dann können sie wenigstens vorher zum Arzt gehen und sich eine generelle, gebrechliche Gesundheit bescheinigen lassen. |
Das ist nach einem blöden, seit 1936 geltenden Gesetz nicht möglich. Wenn jemand erstmal bei einem Facharzt in Behandlung ist, kann er für das entsprechende Gebrechen nicht mehr vom Allgemeinarzt krankgeschrieben werden. Darf dieser nicht.
Und wer chronisch krank ist, ist nunmal wohl schon länger bei einem Facharzt. Müsste sich aber die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig bescheinigen lassen.
Und das ist terminlich ein Problem, wenn man mit nem kaputen Arm zum Schneeschippen eingeteilt würde. Und produktiv ist es wie gesagt auch mitnichten, die Zeit eines Facharztes derart zu verschwenden
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1581911) Verfasst am: 06.12.2010, 20:53 Titel: |
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by the way: einem normalen arbeitnehmer hilft es bezueglich der schneeraeumpflicht ueberhaupt nichts, wenn er sagt, er sei dazu koerperlich nicht in der lage. er muss raeumen (oder dafuer sorgen, dass geraeumt wird), sogar waehrend er arbeitet und deshalb gar nicht selber raeumen kann.
wenn mir dann hartzler erzaehlen, sie koennten nicht einmal organisieren, dass ihr briefkasten waehrend ihrer abwesenheit geleert wird, dann krieg ich nen ziemlichen koller.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1581912) Verfasst am: 06.12.2010, 20:54 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Das ist aber weder produktiv und kann in Schikane ausarten. Zumal das ein Facharzt überprüfen muss; und da gibt es nicht immer von heute auf morgen einen Termin. |
Meine Güte, dann geht der Arbeitslose nicht zum Schneeschaufeltermin sondern zum Artzt, und dieser verschafft ihm ein Attest. In der Schule klappte es doch auch, warum sollte es mir Hartzlern scheitern? |
Weil Du an der Schule ein junger Mensch bist und vllt mal Magen-Darm-Grippe oder sowas hast. Im Alter und in vielen Berufen gibt es aber Krankheiten und Abnützungserscheinungen, die nicht jeder Dorfmedizinmann behandeln kann (und darf).
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11519
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(#1581913) Verfasst am: 06.12.2010, 20:55 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: | Wie soll das eigentlich organisiert werden? |
Warum sollte die Organisation hier ein Problem sein? |
Naja, z.b. flächendeckend wird das wohl kaum realisierbar sein, also muss man ja irgendwie schauen, dass jeder mal von dem Service profitiert und nicht immer nur die, in deren näheren Umgebung genug fitte Hartz4-Empfänger wohnen.
_________________ posted by Babyface
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1581914) Verfasst am: 06.12.2010, 20:56 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | DerBernd hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Das kann man eben nicht. |
Sind die alle so schwer gehandycappt, dass sie vor allem, was nach Arbeit riecht, Rücksprache mit einem Facharzt halten müssen? Dann können sie wenigstens vorher zum Arzt gehen und sich eine generelle, gebrechliche Gesundheit bescheinigen lassen. |
Das ist nach einem blöden, seit 1936 geltenden Gesetz nicht möglich. Wenn jemand erstmal bei einem Facharzt in Behandlung ist, kann er für das entsprechende Gebrechen nicht mehr vom Allgemeinarzt krankgeschrieben werden. Darf dieser nicht.
Und wer chronisch krank ist, ist nunmal wohl schon länger bei einem Facharzt. Müsste sich aber die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig bescheinigen lassen.
Und das ist terminlich ein Problem, wenn man mit nem kaputen Arm zum Schneeschippen eingeteilt würde. Und produktiv ist es wie gesagt auch mitnichten, die Zeit eines Facharztes derart zu verschwenden |
Nosmann, was erzählst du da eigentlich? Das es logistisch unmöglich ist rauszufinden, welche Hartzler Schnee räumen können und welche nicht?
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1581917) Verfasst am: 06.12.2010, 20:58 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | by the way: einem normalen arbeitnehmer hilft es bezueglich der schneeraeumpflicht ueberhaupt nichts, wenn er sagt, er sei dazu koerperlich nicht in der lage. er muss raeumen (oder dafuer sorgen, dass geraeumt wird), sogar waehrend er arbeitet und deshalb gar nicht selber raeumen kann.
wenn mir dann hartzler erzaehlen, sie koennten nicht einmal organisieren, dass ihr briefkasten waehrend ihrer abwesenheit geleert wird, dann krieg ich nen ziemlichen koller. |
Es ist noch viel schlimmer: Auch Hartz4-Empfänger unterliegen der allgemeinen Räum- und Streupflicht, genauso wie ihre nicht-hartz4-empfangenden Nachbarn.
Und wenn so ein Hartz4-Empfänger körperlich nicht in der Lage ist, vor seiner Haustür zu räumen und zu streuen, dann muß er irgendjemanden finden/ beauftragen/ organisieren der das für ihn macht.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1581918) Verfasst am: 06.12.2010, 20:59 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | by the way: einem normalen arbeitnehmer hilft es bezueglich der schneeraeumpflicht ueberhaupt nichts, wenn er sagt, er sei dazu koerperlich nicht in der lage. er muss raeumen (oder dafuer sorgen, dass geraeumt wird), sogar waehrend er arbeitet und deshalb gar nicht selber raeumen kann.
wenn mir dann hartzler erzaehlen, sie koennten nicht einmal organisieren, dass ihr briefkasten waehrend ihrer abwesenheit geleert wird, dann krieg ich nen ziemlichen koller. |
2. Absatz: ok.
Aber 1. Absatz: die Idee ist ja hier nicht, dass ein Hartler vor seiner Tür den Schnee räumen (oder eben wen beauftragen und bezahlen) müsste. Wie Du richtig sagtest, ist dazu ohnehin jeder verpflichtet.
Hier gehts um die Idee, dass jeder Hartzler dazu verpflichtet werden können sollte, für lau das auch für andere Bürgersteige zu tun.
"Wie soll das organisiert werden", hat schon jemand gefragt.
Und ich frag mich auch ohne mal eine Antwort zu kennen, ob das überhaupt effektiv wäre.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1581920) Verfasst am: 06.12.2010, 21:01 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | DerBernd hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Das kann man eben nicht. |
Sind die alle so schwer gehandycappt, dass sie vor allem, was nach Arbeit riecht, Rücksprache mit einem Facharzt halten müssen? Dann können sie wenigstens vorher zum Arzt gehen und sich eine generelle, gebrechliche Gesundheit bescheinigen lassen. |
Das ist nach einem blöden, seit 1936 geltenden Gesetz nicht möglich. Wenn jemand erstmal bei einem Facharzt in Behandlung ist, kann er für das entsprechende Gebrechen nicht mehr vom Allgemeinarzt krankgeschrieben werden. Darf dieser nicht.
Und wer chronisch krank ist, ist nunmal wohl schon länger bei einem Facharzt. Müsste sich aber die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig bescheinigen lassen.
Und das ist terminlich ein Problem, wenn man mit nem kaputen Arm zum Schneeschippen eingeteilt würde. Und produktiv ist es wie gesagt auch mitnichten, die Zeit eines Facharztes derart zu verschwenden |
Nosmann, was erzählst du da eigentlich? Das es logistisch unmöglich ist rauszufinden, welche Hartzler Schnee räumen können und welche nicht? |
Wie soll das zeitnah gehen? Schneeräumer braucht man dann, wenn Schnee fällt. Ob ein entsprechende Hartzler das genau dann kann, wirste nicht zeitnah feststellen können.
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1581923) Verfasst am: 06.12.2010, 21:04 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Wie soll das zeitnah gehen? Schneeräumer braucht man dann, wenn Schnee fällt. Ob ein entsprechende Hartzler das genau dann kann, wirste nicht zeitnah feststellen können. |
Bereitschaftsdienst. Klappt ja mit Feuerwehr auch.
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1581924) Verfasst am: 06.12.2010, 21:04 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Nosmann, was erzählst du da eigentlich? Das es logistisch unmöglich ist rauszufinden, welche Hartzler Schnee räumen können und welche nicht? |
klar. und genauso ist es logistisch unmoeglich, festzustellen, ob der hartzler ne andere arbeit machen kann, die sich grade anbietet. logische folge aus hartzlersicht: lasst mich gefaelligst mit arbeit in ruh, es koennt ja sein, dass ich sie nicht machen kann, aber das nicht rechtzeitig nachweisen kann. ist doch wohl ne zumutung, wenn man trotzdem von mir verlangt, dass ich arbeite! so ne grausame hartz-iv-verfolgung! *zeter* zwangsarbeit *schrei* menschenunwuerdig *maul*
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1581925) Verfasst am: 06.12.2010, 21:07 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: |
Wie soll das zeitnah gehen? Schneeräumer braucht man dann, wenn Schnee fällt. Ob ein entsprechende Hartzler das genau dann kann, wirste nicht zeitnah feststellen können. |
Bereitschaftsdienst. Klappt ja mit Feuerwehr auch. |
Berufsfeuerwehr wird anständig bezahlt. Und freiwllige Feuerwehr ist eben freiwllig; wenns brennt, kommt der, wer sich für tauglich hält.
Und das war ja eben auch mein Argument: sowas dürfte auch frewillig klappen. Nicht alle Hartzler kleben gern mit ihrem Arsch am Sofa, sondern sehnen sich nach sozialem Miteinander und einer für sie machbaren Aufgabe.
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Darwin Upheaval Evo-Devo-Darwinist & Wissenschaftskommunikator
Anmeldungsdatum: 23.01.2004 Beiträge: 5491
Wohnort: Tief im Süden
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(#1581926) Verfasst am: 06.12.2010, 21:07 Titel: Re: Zumutbarkeit der Arbeit - Zumutbarkeit des Lohns? |
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | Ab wann ist ein Lohnangebot eigentlich unzumutbar?
Muss man jede Arbeit zu einem Hungerlohn annehmen?
Kann man jemandem mit akademischem Abschluß zumuten zum Beispiel als Ingenieur für 0,50 Cent/Stunde zu arbeiten?
(Es sei darauf hingewiesen, dass ich keiner bin! Nicht, dass jemand denkt, ich wolle mich mit fremden Federn schmücken. Das sollte nur ein Beispiel sein!) |
Schwer zu sagen. Ich bin der Meinung, dass hierzulande weniger als 7,50 € pro Stunde ausbeuterisch oder sittenwidrig genannt werden darf und sollte. Die Grenze läge demnach bei ca. 1300,- € brutto für eine Vollzeitstelle. (Andere mögen die Grenze etwas oder höher tiefer legen.) Für andere Länder mit anderen Preisniveaus mögen andere Grenzen gelten.
_________________ "Science is a candle in the dark." - Carl Sagan
www.ag-evolutionsbiologie.de
www.facebook.com/AGEvolutionsbiologie
Zuletzt bearbeitet von Darwin Upheaval am 06.12.2010, 21:11, insgesamt einmal bearbeitet |
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1581929) Verfasst am: 06.12.2010, 21:09 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | by the way: einem normalen arbeitnehmer hilft es bezueglich der schneeraeumpflicht ueberhaupt nichts, wenn er sagt, er sei dazu koerperlich nicht in der lage. er muss raeumen (oder dafuer sorgen, dass geraeumt wird), sogar waehrend er arbeitet und deshalb gar nicht selber raeumen kann.
wenn mir dann hartzler erzaehlen, sie koennten nicht einmal organisieren, dass ihr briefkasten waehrend ihrer abwesenheit geleert wird, dann krieg ich nen ziemlichen koller. |
Es ist noch viel schlimmer: Auch Hartz4-Empfänger unterliegen der allgemeinen Räum- und Streupflicht, genauso wie ihre nicht-hartz4-empfangenden Nachbarn.
Und wenn so ein Hartz4-Empfänger körperlich nicht in der Lage ist, vor seiner Haustür zu räumen und zu streuen, dann muß er irgendjemanden finden/ beauftragen/ organisieren der das für ihn macht. |
genau. soll ich den hartzler jetzt bedauern, weil der das genauso muss wie ein arbeitnehmer (der nichtmal zeit tagsueber hat zum schneeschippen)?
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1581930) Verfasst am: 06.12.2010, 21:11 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | by the way: einem normalen arbeitnehmer hilft es bezueglich der schneeraeumpflicht ueberhaupt nichts, wenn er sagt, er sei dazu koerperlich nicht in der lage. er muss raeumen (oder dafuer sorgen, dass geraeumt wird), sogar waehrend er arbeitet und deshalb gar nicht selber raeumen kann.
wenn mir dann hartzler erzaehlen, sie koennten nicht einmal organisieren, dass ihr briefkasten waehrend ihrer abwesenheit geleert wird, dann krieg ich nen ziemlichen koller. |
Es ist noch viel schlimmer: Auch Hartz4-Empfänger unterliegen der allgemeinen Räum- und Streupflicht, genauso wie ihre nicht-hartz4-empfangenden Nachbarn.
Und wenn so ein Hartz4-Empfänger körperlich nicht in der Lage ist, vor seiner Haustür zu räumen und zu streuen, dann muß er irgendjemanden finden/ beauftragen/ organisieren der das für ihn macht. |
genau. soll ich den hartzler jetzt bedauern, weil der das genauso muss wie ein arbeitnehmer (der nichtmal zeit tagsueber hat zum schneeschippen)? |
Du sollst endlich mal begreifen, daß Hartzler nicht privilegiert sind.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1581932) Verfasst am: 06.12.2010, 21:13 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | by the way: einem normalen arbeitnehmer hilft es bezueglich der schneeraeumpflicht ueberhaupt nichts, wenn er sagt, er sei dazu koerperlich nicht in der lage. er muss raeumen (oder dafuer sorgen, dass geraeumt wird), sogar waehrend er arbeitet und deshalb gar nicht selber raeumen kann.
wenn mir dann hartzler erzaehlen, sie koennten nicht einmal organisieren, dass ihr briefkasten waehrend ihrer abwesenheit geleert wird, dann krieg ich nen ziemlichen koller. |
Es ist noch viel schlimmer: Auch Hartz4-Empfänger unterliegen der allgemeinen Räum- und Streupflicht, genauso wie ihre nicht-hartz4-empfangenden Nachbarn.
Und wenn so ein Hartz4-Empfänger körperlich nicht in der Lage ist, vor seiner Haustür zu räumen und zu streuen, dann muß er irgendjemanden finden/ beauftragen/ organisieren der das für ihn macht. |
genau. soll ich den hartzler jetzt bedauern, weil der das genauso muss wie ein arbeitnehmer (der nichtmal zeit tagsueber hat zum schneeschippen)? |
Nein. Aber Dein Argument, dass auch ein normaler Arbeitnehmer schneeschippen muss, fällt damit weg für die Begründung, weshalb man Hartzler zum Schneeschippen zwangsverpflichten können sollte. Und darum gehts aktuell in 2 Threads.
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Darwin Upheaval Evo-Devo-Darwinist & Wissenschaftskommunikator
Anmeldungsdatum: 23.01.2004 Beiträge: 5491
Wohnort: Tief im Süden
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(#1581935) Verfasst am: 06.12.2010, 21:17 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Das ist aber weder produktiv und kann in Schikane ausarten. Zumal das ein Facharzt überprüfen muss; und da gibt es nicht immer von heute auf morgen einen Termin. |
Meine Güte, dann geht der Arbeitslose nicht zum Schneeschaufeltermin sondern zum Artzt, und dieser verschafft ihm ein Attest. In der Schule klappte es doch auch, warum sollte es mir Hartzlern scheitern? |
Weil die schneller zum Vertrauensarzt oder medízinischen Dienst geschickt werden als denen lieb ist.
_________________ "Science is a candle in the dark." - Carl Sagan
www.ag-evolutionsbiologie.de
www.facebook.com/AGEvolutionsbiologie
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#1583878) Verfasst am: 09.12.2010, 20:02 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | genau. soll ich den hartzler jetzt bedauern, weil der das genauso muss wie ein arbeitnehmer (der nichtmal zeit tagsueber hat zum schneeschippen)? |
Die Stadt räumt hier nicht mal die Strasse. Da ist eine 10 cm Eisschicht drauf. Wenn ich anfange hier den Weg zu räumen, fahren eh nur Autos drüber - aber keine Fussgänger.
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#1583895) Verfasst am: 09.12.2010, 20:25 Titel: |
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In einem Berufungsprozess ist ein 56-jähriger Unternehmer angeklagt, der Arbeitnehmer aus der früheren Sowjetunion an Autobahnraststätten und Autohöfen zu einem Stundenlohn von 1,79 Euro beschäftigte.
1,79 €/h ???
Weiter führte er Beiträge zur Sozialversicherung nicht auf Basis des Mindestlohns, sondern auf Basis des tatsächlich gezahlten Entgelts ab.
Die Richter am Landgericht Magdeburg hielten genau dies für strafbar (Landgericht Magdeburg, Urteil vom 22.4.2010, Az. 21 Ns 17/09). Sie verurteilten den Arbeitgeber daher wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen in 18 Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen.
Die verknacken ihn nicht, weil er einen widerlich niedrigen Lohn bezahlt hat, sondern, weil er zu weing an die Sozialversicherung bezahlt hat??
Geht's noch?
Und dann ist der insolvent ... was mag da ein Tagessatz noch ausmachen?
Der Reinigungsunternehmer zahlte den angestellten Putzfrauen maximal 1,79 Euro, teilweise jedoch nicht einmal einen Euro pro Stunde. Damit lag er weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn, der zum Zeitpunkt der angeklagten Taten 7,68 Euro betrug.
Die Zahlung von Stundenlöhnen von unter 1 Euro ist unangemessen und sittenwidrig und kann nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat angesehen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Naumburg und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Magdeburg, das den Angeklagten wegen Verstößen gegen § 266 a StGB (Beitragsvorenthaltung) in 18 Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilte.
...
Im konkreten Fall ist den Sozialkassen hierdurch ein Schaden von insgesamt rund 69.000 Euro entstanden.
100 Tagessätze á 10,- na Mahlzeit!
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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