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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1585006) Verfasst am: 12.12.2010, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Was hab ich denn als Mann davon, wenn ein Kondom platzt? Die Zahl der Männer, die mittels Betrug Kinder zeugen wollen, die sie dann kaum sehen und dennoch alimentieren müsen dürfte äußerst begrenzt sein. BZw. gegen Null gehen.

Dafür ein Gesetz? Das ist ja noch lachhafter als der 166er.

Norm, erklär mir das bitte. Ich bin momentan zu doof zu, die Schweden zu verstehen.

Autsch Motzen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1585007) Verfasst am: 12.12.2010, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Es soll Männer geben, die keinen Sex mit Kondom machen wollen.


Ja, weil mit gummi halt nicht "gefühlsecht" istm entgegen der Herstellerfirmenangaben.

Aber die poppen dann trotzfrm die ganze Zeit mit Kondom und lassen es dann mal kurz platzen?

Harhar?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1585008) Verfasst am: 12.12.2010, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ihr versteht das Gesetz nicht. Es geht wohl darum, dass dem Sex zunächst nur unter der Bedingung zugestimmt wurde, wenn (beispielsweise) verhütet wird. Sollte einer sich an diese Bedingung dann nicht halten (es geht nicht um ein geplatztes Kondom, sondern z. B. um heimlich abgenommene oder präperierte etc.) verstößt er gegen dieses Gesetz. Das dürfte außerordentlich schwierig nachzuweisen sein, aber in dieser Hinsicht besteht eben keine Einvernehmlichkeit mehr und eine Strafdrohung finde ich da durchaus vertretbar.


Das ist doch vollkommen absurd. Wer würde sowas tun?


Frauen, die ein Kind gegen den Willen des Mannes zeugen wollen. Ob die wohl in Schweden auch wegen Vergewaltigung verfolgt werden? Am Kopf kratzen
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1585010) Verfasst am: 12.12.2010, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Was wenn z.B. vorher abgeklärt wurde, nur mit Kondom, bei der Peretration kann die Frau aber nicht feststellen, ob ein Kondom benutzt wird, weil ihr die Augen verbunden sind, oder es von hinten geschieht.

also, irgendwie sind das aber schon beispiele, die man suchen muss, oder?
wenn diese frauen so sehr darauf bestehen, dass sex nur mit kondom passiert, dann müssen sie zusehen, dass sie soweit auch kontrolle haben, also sich nicht die augen verbinden lassen und so. und am besten vor der penertartion eine haptische kontrolle machen.

und wen ein mann mit einer schlafenden frau schläft, kann man kaum von einvernehmen reden. allerdings kann ich mir auch nicht vortstellen, dass man davon nicht wach wird - ausser frau ist absolut weggetreten
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1585011) Verfasst am: 12.12.2010, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Auch wenn der Sex an und für sich einvernehmlich ist, heißt das ja nicht automatisch, dass der Partner mit einem alles nah Belieben machen darf. Wenn z.B. jemand sagt, Sex ja, aber nicht anal und der Sexualpartner dann eben doch anal eindringt, dann wäre da eben die Einvernehmlichkeit futsch und darum, dass das in Schweden strafbar ist geht es. Ebenso, wenn jemand sagt nur mit Kondom oder Pille und der Gegenüber sagt OK nehmen ich und es dann aber nicht macht. Dann besteht da nämlich eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung auch wenn beide dem Sex an sich zugestimmt haben.


Das ist doch voll konstruiert.
Ich hab zwar keine Vagina, aber ich denke mal, dass man durchaus unterscheiden kann, ob mich jemand anal penetriert oder ohne Kondom vaginal. Und wenn ich dann nein sage, und wenn es fortgesetzt wird, dann ist es ein sexueller Mißbrauch bzw. eine Vergewaltigung.

Du hast es beinahe begriffen. Nun nimm einfach einmal an, das Nein erfolgt schon vor dem Versuch, Voila.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1585012) Verfasst am: 12.12.2010, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Auch wenn der Sex an und für sich einvernehmlich ist, heißt das ja nicht automatisch, dass der Partner mit einem alles nah Belieben machen darf. Wenn z.B. jemand sagt, Sex ja, aber nicht anal und der Sexualpartner dann eben doch anal eindringt, dann wäre da eben die Einvernehmlichkeit futsch und darum, dass das in Schweden strafbar ist geht es. Ebenso, wenn jemand sagt nur mit Kondom oder Pille und der Gegenüber sagt OK nehmen ich und es dann aber nicht macht. Dann besteht da nämlich eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung auch wenn beide dem Sex an sich zugestimmt haben.


Das ist doch voll konstruiert.
Ich hab zwar keine Vagina, aber ich denke mal, dass man durchaus unterscheiden kann, ob mich jemand anal penetriert oder ohne Kondom vaginal. Und wenn ich dann nein sage, und wenn es fortgesetzt wird, dann ist es ein sexueller Mißbrauch bzw. eine Vergewaltigung.

Du hast es beinahe begriffen. Nun nimm einfach einmal an, das Nein erfolgt schon vor dem Versuch, Voila.


Und dafür braucht man ein extra "Wenn das Kondom platzt"-Gesetz?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1585013) Verfasst am: 12.12.2010, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Auch wenn der Sex an und für sich einvernehmlich ist, heißt das ja nicht automatisch, dass der Partner mit einem alles nah Belieben machen darf. Wenn z.B. jemand sagt, Sex ja, aber nicht anal und der Sexualpartner dann eben doch anal eindringt, dann wäre da eben die Einvernehmlichkeit futsch und darum, dass das in Schweden strafbar ist geht es. Ebenso, wenn jemand sagt nur mit Kondom oder Pille und der Gegenüber sagt OK nehmen ich und es dann aber nicht macht. Dann besteht da nämlich eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung auch wenn beide dem Sex an sich zugestimmt haben.


Das ist doch voll konstruiert.
Ich hab zwar keine Vagina, aber ich denke mal, dass man durchaus unterscheiden kann, ob mich jemand anal penetriert oder ohne Kondom vaginal. Und wenn ich dann nein sage, und wenn es fortgesetzt wird, dann ist es ein sexueller Mißbrauch bzw. eine Vergewaltigung.

Du hast es beinahe begriffen. Nun nimm einfach einmal an, das Nein erfolgt schon vor dem Versuch, Voila.


Nein, das reicht nicht. Man muss einen tatsächlichen Wiederstand entgegenbringen

Ist das folgede Snzenario in deinen Augen eine Vergewaltigung?

Mann: *fummelt an der Frau rum*
Frau: Lass das Schatzi, ich hab Kopfweh.
Mann: Na komm schon Baby, ich habe grad Lust
Frau: *sagt nix mehr und es kommt zum Geschlechtsverkehr*
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1585014) Verfasst am: 12.12.2010, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Was wenn z.B. vorher abgeklärt wurde, nur mit Kondom, bei der Peretration kann die Frau aber nicht feststellen, ob ein Kondom benutzt wird, weil ihr die Augen verbunden sind, oder es von hinten geschieht.

also, irgendwie sind das aber schon beispiele, die man suchen muss, oder?

Na und?
Zitat:
wenn diese frauen so sehr darauf bestehen, dass sex nur mit kondom passiert, dann müssen sie zusehen, dass sie soweit auch kontrolle haben, also sich nicht die augen verbinden lassen und so. und am besten vor der penertartion eine haptische kontrolle machen.

Nicht nach schedischem Gesetz.

Zitat:
und wen ein mann mit einer schlafenden frau schläft, kann man kaum von einvernehmen reden. allerdings kann ich mir auch nicht vortstellen, dass man davon nicht wach wird - ausser frau ist absolut weggetreten

Das es Vergewaltigungen gibt bei denen sich das Opfer nicht zur Wehr setzen kann passt wohl nicht in dein Weltbild. Das ist allerdings nicht mein Problem.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1585015) Verfasst am: 12.12.2010, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

gegen so ein dusseliges gesetz würde ich sogar ich als frau ankämpfen. die spinnen, die schweden... Pillepalle
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585017) Verfasst am: 12.12.2010, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Es soll Männer geben, die keinen Sex mit Kondom machen wollen.


Ja, weil mit gummi halt nicht "gefühlsecht" istm entgegen der Herstellerfirmenangaben.

Aber die poppen dann trotzfrm die ganze Zeit mit Kondom und lassen es dann mal kurz platzen?

Harhar?


Mit den Augen rollen

Nicht platzen, sondenr abnehmen, bevor es zum Geschlechtsverkehr kommt oder zwischendurch. Vorher wird die Frau beispielsweise auf andere Weise in Fahrt gebracht und dann ist sie womöglich nicht mehr ganz aufmerksam. Eben weil Sex nicht gerade die Situation ist, in der man noch unbedingt über alles Kontrolle hat, macht das Gesetz ja Sinn, dass man sich an Vereinbarungen halten muss, die vorher getroffen wurden.

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ihr versteht das Gesetz nicht. Es geht wohl darum, dass dem Sex zunächst nur unter der Bedingung zugestimmt wurde, wenn (beispielsweise) verhütet wird. Sollte einer sich an diese Bedingung dann nicht halten (es geht nicht um ein geplatztes Kondom, sondern z. B. um heimlich abgenommene oder präperierte etc.) verstößt er gegen dieses Gesetz. Das dürfte außerordentlich schwierig nachzuweisen sein, aber in dieser Hinsicht besteht eben keine Einvernehmlichkeit mehr und eine Strafdrohung finde ich da durchaus vertretbar.


Das ist doch vollkommen absurd. Wer würde sowas tun?


Frauen, die ein Kind gegen den Willen des Mannes zeugen wollen. Ob die wohl in Schweden auch wegen Vergewaltigung verfolgt werden? Am Kopf kratzen


Schwachsinn. Das ist eben keine Vergewaltigung in Schweden, sondern ein eigener Straftatbestand. Der müsste dann auch Frauen betreffen, ja. Schulterzucken

Noseman hat folgendes geschrieben:

Und dafür braucht man ein extra "Wenn das Kondom platzt"-Gesetz?


Nein, aber eins, was nicht-einvernehmliche Handlungen bei aber an-sich einvernehmlichem Sex regelt. Eben weil es keine Vergewaltigung ist. In Ordnung ist es aber trotzdem nicht. Ob man es gesetzlich regeln sollte, kann man diskutieren, es ist aber kein völlig bescheuertes Gesetz wie ihr hier tut, nur weil es vielleicht nicht allzuviele betrifft. Wenn jemand beim Sexualverkehr eine Handlung vornimmt, die nicht einvernehmlich ist, nutzt er eine Situation der "Kontrollarmut" und Intimität aus, um eben gegen den Wunsch der anderen Person etwas durchzusetzen.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1585018) Verfasst am: 12.12.2010, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Nicht nach schedischem Gesetz.


Du meinst also auch, dass es ein "schädisches Gesetz" sei?

Na dann herrscht ja Einvernehmen. Auf den Arm nehmen
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1585019) Verfasst am: 12.12.2010, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Zitat:
und wen ein mann mit einer schlafenden frau schläft, kann man kaum von einvernehmen reden. allerdings kann ich mir auch nicht vortstellen, dass man davon nicht wach wird - ausser frau ist absolut weggetreten

Das es Vergewaltigungen gibt bei denen sich das Opfer nicht zur Wehr setzen kann passt wohl nicht in dein Weltbild. Das ist allerdings nicht mein Problem.

aber bei assange - und um den geht es hier in dem thread - geht es nicht um vergewaltigung. ich weiss überhaupt nicht, warum hier irgendwelche dusseligen "beispiele" gebracht werden, die sich um vergewaltigung drehen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1585021) Verfasst am: 12.12.2010, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Der müsste dann auch Frauen betreffen, ja. Schulterzucken


Müsste ist gut... Lachen
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585022) Verfasst am: 12.12.2010, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Der müsste dann auch Frauen betreffen, ja. Schulterzucken


Müsste ist gut... Lachen


Weiß bitte nach, dass 1. nur Männer von dem Gesetz betroffen sind und es 2. Anzeigen gegen Frauen gab. Vielen Dank.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1585024) Verfasst am: 12.12.2010, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Der müsste dann auch Frauen betreffen, ja. Schulterzucken


Müsste ist gut... Lachen


Weiß bitte nach, dass 1. nur Männer von dem Gesetz betroffen sind und es 2. Anzeigen gegen Frauen gab. Vielen Dank.

also, wenn du glaubst, dass auch frauen deswegen angeklagt werden, dann solltest du das nachweisen.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585025) Verfasst am: 12.12.2010, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
aber bei assange - und um den geht es hier in dem thread - geht es nicht um vergewaltigung. ich weiss überhaupt nicht, warum hier irgendwelche dusseligen "beispiele" gebracht werden, die sich um vergewaltigung drehen.


Ihr seid nicht in der Lage zwischen den beiden Straftatbeständen zu unterscheiden oder argumentiert absichtlich damit, dass etwas keine Vergewaltigung sei, obwohl es eben um das andere Gesetz geht. Bei Assange geht es übrigens sehr wohl auch um Vergewaltigung (Sex mit Schlafender), in der Diskussion hier ging es aber überhaupt nicht mehr um Assange, sondern um das schwedische Gesetz und seine Sinnhaftigkeit selbst (über das wir überhaupt nicht genug Informationen haben, um es als völlig schwachsinnig zu bezeichnen).
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1585026) Verfasst am: 12.12.2010, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ob man es gesetzlich regeln sollte, kann man diskutieren, es ist aber kein völlig bescheuertes Gesetz wie ihr hier tut, nur weil es vielleicht nicht allzuviele betrifft. Wenn jemand beim Sexualverkehr eine Handlung vornimmt, die nicht einvernehmlich ist, nutzt er eine Situation der "Kontrollarmut" und Intimität aus, um eben gegen den Wunsch der anderen Person etwas durchzusetzen.


Kenn das schwedische Gestz nicht. Wäre aber echt arm, wenn es dafür keine anderen Gesetze geben würde, um sowas nur so verfolgen zu können. Ich glaub nicht, dass das nötig ist. Und Du bestimmt auch nicht.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585027) Verfasst am: 12.12.2010, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Der müsste dann auch Frauen betreffen, ja. Schulterzucken


Müsste ist gut... Lachen


Weiß bitte nach, dass 1. nur Männer von dem Gesetz betroffen sind und es 2. Anzeigen gegen Frauen gab. Vielen Dank.

also, wenn du glaubst, dass auch frauen deswegen angeklagt werden, dann solltest du das nachweisen.


Blödsinn, Illmor behauptet hier mal wieder eine Männerbenachteiligung, die muss er nachweisen, nicht ich das Gegenteil.
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Zuletzt bearbeitet von Kival am 12.12.2010, 19:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585028) Verfasst am: 12.12.2010, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ob man es gesetzlich regeln sollte, kann man diskutieren, es ist aber kein völlig bescheuertes Gesetz wie ihr hier tut, nur weil es vielleicht nicht allzuviele betrifft. Wenn jemand beim Sexualverkehr eine Handlung vornimmt, die nicht einvernehmlich ist, nutzt er eine Situation der "Kontrollarmut" und Intimität aus, um eben gegen den Wunsch der anderen Person etwas durchzusetzen.


Kenn das schwedische Gestz nicht. Wäre aber echt arm, wenn es dafür keine anderen Gesetze geben würde, um sowas nur so verfolgen zu können. Ich glaub nicht, dass das nötig ist. Und Du bestimmt auch nicht.


Es gibt viele Gesetze auch in Deutschland, die Bereiche abdecken, die eigentlich schon durch andere abgedeckt ist. Das hat z. B. den Hintergrund des Versuchs stärkerer Abschreckung. Das ist völlig normal, auch wenn ich es allgemein etwas fragwürdig finde.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1585029) Verfasst am: 12.12.2010, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Es gibt viele Gesetze auch in Deutschland, die Bereiche abdecken, die eigentlich schon durch andere abgedeckt ist. Das hat z. B. den Hintergrund des Versuchs stärkerer Abschreckung. Das ist völlig normal, auch wenn ich es allgemein etwas fragwürdig finde.



Was denn nun? Fragwürdig oder normal?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1585031) Verfasst am: 12.12.2010, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Der müsste dann auch Frauen betreffen, ja. Schulterzucken


Müsste ist gut... Lachen


Weiß bitte nach, dass 1. nur Männer von dem Gesetz betroffen sind und es 2. Anzeigen gegen Frauen gab. Vielen Dank.

also, wenn du glaubst, dass auch frauen deswegen angeklagt werden, dann solltest du das nachweisen.


Blödsinn, Illmor behauptet hier mal wieder eine Männerbenachteiligung, die muss er nachweisen, nicht ich das Gegenteil.

Studierst du nicht Soziologie?
Das ist sowas von offensichtlich. Mit den Augen rollen
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Trish:(
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1585032) Verfasst am: 12.12.2010, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Studierst du nicht Soziologie?


Stimmt, tut er glaube ich nicht [/Leslie Nielsen]

Oder etwa doch?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1585033) Verfasst am: 12.12.2010, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Der müsste dann auch Frauen betreffen, ja. Schulterzucken


Müsste ist gut... Lachen


Weiß bitte nach, dass 1. nur Männer von dem Gesetz betroffen sind und es 2. Anzeigen gegen Frauen gab. Vielen Dank.

also, wenn du glaubst, dass auch frauen deswegen angeklagt werden, dann solltest du das nachweisen.


Blödsinn, Illmor behauptet hier mal wieder eine Männerbenachteiligung, die muss er nachweisen, nicht ich das Gegenteil.


Also, um meine Behauptung zu wiederlegen, müsstest du nur einen einzigen Gegenbeispiel bringen. Hingegen ist es nicht möglich (jedenfalls nicht, ohne die gesamte Strafgerichtsakte Schwedens zu kennen), meine Behauptung einfach so zu beweisen.

Das ist genauso wie mit dem Argument der Theisten, der Atheist soll beweisen, dass es keinen Gott gibt.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1585034) Verfasst am: 12.12.2010, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Auch wenn der Sex an und für sich einvernehmlich ist, heißt das ja nicht automatisch, dass der Partner mit einem alles nah Belieben machen darf. Wenn z.B. jemand sagt, Sex ja, aber nicht anal und der Sexualpartner dann eben doch anal eindringt, dann wäre da eben die Einvernehmlichkeit futsch und darum, dass das in Schweden strafbar ist geht es. Ebenso, wenn jemand sagt nur mit Kondom oder Pille und der Gegenüber sagt OK nehmen ich und es dann aber nicht macht. Dann besteht da nämlich eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung auch wenn beide dem Sex an sich zugestimmt haben.


Das ist doch voll konstruiert.
Ich hab zwar keine Vagina, aber ich denke mal, dass man durchaus unterscheiden kann, ob mich jemand anal penetriert oder ohne Kondom vaginal. Und wenn ich dann nein sage, und wenn es fortgesetzt wird, dann ist es ein sexueller Mißbrauch bzw. eine Vergewaltigung.

Du hast es beinahe begriffen. Nun nimm einfach einmal an, das Nein erfolgt schon vor dem Versuch, Voila.


Nein, das reicht nicht. Man muss einen tatsächlichen Wiederstand entgegenbringen

Was ist denn tatsächlicher Widerstand?

Zitat:

Ist das folgede Snzenario in deinen Augen eine Vergewaltigung?

Mann: *fummelt an der Frau rum*
Frau: Lass das Schatzi, ich hab Kopfweh.
Mann: Na komm schon Baby, ich habe grad Lust
Frau: *sagt nix mehr und es kommt zum Geschlechtsverkehr*

Sorry, die Situation übersteigt meine Vorstellungskraft. Kannst du mal den Teil zwischen "Na komm schon Baby" und der Penetration ausführlicher beschreiben? Wenn dazwischen nichts weiter kommt und es unmittelbar nach dem Betteln zur Penetration kommt, dann ist das schon eine Vergewaltigung ja, sie hat deutlich gesagt, dass sie nicht wll und er hat es ignoriert. Es gibt in deiner Schilderung keinen Anhaltspunkt, dass die Frau doch einverstanden war.

Ilmor, wenn eine Frau einen Sexualakt trotz vorheriger Ablehnung nicht als Vergewaltigung empfindet, dann muss sie den Mann auch in Schweden nicht anzeigen. Wenn der Mann dennoch sicher gehen will kann er ja zwischenzeitig nochmal nachfragen, ob die Frau nun mit dem Geschlechtsverkehr doch einverstanden ist.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585035) Verfasst am: 12.12.2010, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Was denn nun? Fragwürdig oder normal?


Beides. Es ist üblich, ich finde es aber fragwürdig.

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Blödsinn, Illmor behauptet hier mal wieder eine Männerbenachteiligung, die muss er nachweisen, nicht ich das Gegenteil.

Studierst du nicht Soziologie?
Das ist sowas von offensichtlich. Mit den Augen rollen


1. Ja.
2. Aha, es ist offensichtlich, dass Frauen nicht vom diesem Paragraphen betroffen sind?

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Studierst du nicht Soziologie?


Stimmt, tut er glaube ich nicht [/Leslie Nielsen]

Oder etwa doch?


Doch.

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Also, um meine Behauptung zu wiederlegen, müsstest du nur einen einzigen Gegenbeispiel bringen. Hingegen ist es nicht möglich (jedenfalls nicht, ohne die gesamte Strafgerichtsakte Schwedens zu kennen), meine Behauptung einfach so zu beweisen.

Das ist genauso wie mit dem Argument der Theisten, der Atheist soll beweisen, dass es keinen Gott gibt.


Nein, deine Behauptung impliziert zweierlei:

a) Frauen werden nicht verurteilt (das ließe sich mit einem Gegenbeispiel widerlegen) und
b) Frauen werden aber dafür angezeigt, und dann nicht verurteilt oder es ist bereits im Gesetz oder Kommentar dazu festgelegt, dass nur Männer hier Täter sein können (das lässt sich nicht mal ebenso klären).

Insgesamt lässt sich eben überhaupt nicht mit einem Beispiel für irgendetwas Benachteiligung einer Gruppe ja- oder nein nachweisen. Zudem könnte es rechtlich nicht benachteiligend sein, auf Grund der sozialkulturellen Umstände aber sehr wohl (z. B. Männer werden nicht ernstgenommen, wenn sie sich als Opfer betrachten etc.).
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1585036) Verfasst am: 12.12.2010, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:


Ilmor, wenn eine Frau einen Sexualakt trotz vorheriger Ablehnung nicht als Vergewaltigung empfindet, dann muss sie den Mann auch in Schweden nicht anzeigen. Wenn der Mann dennoch sicher gehen will kann er ja zwischenzeitig nochmal nachfragen, ob die Frau nun mit dem Geschlechtsverkehr doch einverstanden ist.


Wie oft pro Minute? Und reicht eine Unterschrift oder braucht man eine beglaubigte Urkunde?

Norm, mit Dir möchte ich echt keinen Sex. Mit den Augen rollen
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Beitrag(#1585038) Verfasst am: 12.12.2010, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:


Ilmor, wenn eine Frau einen Sexualakt trotz vorheriger Ablehnung nicht als Vergewaltigung empfindet, dann muss sie den Mann auch in Schweden nicht anzeigen. Wenn der Mann dennoch sicher gehen will kann er ja zwischenzeitig nochmal nachfragen, ob die Frau nun mit dem Geschlechtsverkehr doch einverstanden ist.


Wie oft pro Minute? Und reicht eine Unterschrift oder braucht man eine beglaubigte Urkunde?

Norm, mit Dir möchte ich echt keinen Sex. Mit den Augen rollen


Muss man stoppen, wenn die Frau schreit? Am Kopf kratzen
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Beitrag(#1585040) Verfasst am: 12.12.2010, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Auch wenn der Sex an und für sich einvernehmlich ist, heißt das ja nicht automatisch, dass der Partner mit einem alles nah Belieben machen darf. Wenn z.B. jemand sagt, Sex ja, aber nicht anal und der Sexualpartner dann eben doch anal eindringt, dann wäre da eben die Einvernehmlichkeit futsch und darum, dass das in Schweden strafbar ist geht es. Ebenso, wenn jemand sagt nur mit Kondom oder Pille und der Gegenüber sagt OK nehmen ich und es dann aber nicht macht. Dann besteht da nämlich eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung auch wenn beide dem Sex an sich zugestimmt haben.


Das ist doch voll konstruiert.
Ich hab zwar keine Vagina, aber ich denke mal, dass man durchaus unterscheiden kann, ob mich jemand anal penetriert oder ohne Kondom vaginal. Und wenn ich dann nein sage, und wenn es fortgesetzt wird, dann ist es ein sexueller Mißbrauch bzw. eine Vergewaltigung.

Du hast es beinahe begriffen. Nun nimm einfach einmal an, das Nein erfolgt schon vor dem Versuch, Voila.


Nein, das reicht nicht. Man muss einen tatsächlichen Wiederstand entgegenbringen

Was ist denn tatsächlicher Widerstand?

Zitat:

Ist das folgede Snzenario in deinen Augen eine Vergewaltigung?

Mann: *fummelt an der Frau rum*
Frau: Lass das Schatzi, ich hab Kopfweh.
Mann: Na komm schon Baby, ich habe grad Lust
Frau: *sagt nix mehr und es kommt zum Geschlechtsverkehr*

Sorry, die Situation übersteigt meine Vorstellungskraft. Kannst du mal den Teil zwischen "Na komm schon Baby" und der Penetration ausführlicher beschreiben? Wenn dazwischen nichts weiter kommt und es unmittelbar nach dem Betteln zur Penetration kommt, dann ist das schon eine Vergewaltigung ja, sie hat deutlich gesagt, dass sie nicht wll und er hat es ignoriert. Es gibt in deiner Schilderung keinen Anhaltspunkt, dass die Frau doch einverstanden war.

Ilmor, wenn eine Frau einen Sexualakt trotz vorheriger Ablehnung nicht als Vergewaltigung empfindet, dann muss sie den Mann auch in Schweden nicht anzeigen. Wenn der Mann dennoch sicher gehen will kann er ja zwischenzeitig nochmal nachfragen, ob die Frau nun mit dem Geschlechtsverkehr doch einverstanden ist.


Also irgendwie muss ich da lachen.

Soll man(n) vielleicht alle 5 Minuten nachfragen, ob's auch weitergehen soll? Vielleicht ein Vertrag zwischendurch flink unterschrieben analog zur Patientenverfügung?

Skeptiker
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Zuletzt bearbeitet von Skeptiker am 12.12.2010, 19:32, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
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Beitrag(#1585041) Verfasst am: 12.12.2010, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:


Ilmor, wenn eine Frau einen Sexualakt trotz vorheriger Ablehnung nicht als Vergewaltigung empfindet, dann muss sie den Mann auch in Schweden nicht anzeigen. Wenn der Mann dennoch sicher gehen will kann er ja zwischenzeitig nochmal nachfragen, ob die Frau nun mit dem Geschlechtsverkehr doch einverstanden ist.


Wie oft pro Minute? Und reicht eine Unterschrift oder braucht man eine beglaubigte Urkunde?


Lesen hilft. Wenn eine Frau ablehnt, und man dann trotzdem anfängt, kann das nun einmal eine Vergewaltigung sein. Natürlich muss man nicht ständig nachfragen, wenn bereits in den Geschlechtsverkehr eingewillgt wurde. Mit den Augen rollen
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Ilmor
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Beiträge: 7151

Beitrag(#1585043) Verfasst am: 12.12.2010, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Nein, das reicht nicht. Man muss einen tatsächlichen Wiederstand entgegenbringen

Was ist denn tatsächlicher Widerstand?


Zum Beispiel körperlicher Wiederstand, also, denn Mann von sich wegschieben. Wenn dieser dann seine körperliche Überlegenheit nüzt, um es dennoch zum Geschlechtsverkehr kommen zu lassen, dann ist es eine Vergewaltigung.

Norm hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Ist das folgede Snzenario in deinen Augen eine Vergewaltigung?

Mann: *fummelt an der Frau rum*
Frau: Lass das Schatzi, ich hab Kopfweh.
Mann: Na komm schon Baby, ich habe grad Lust
Frau: *sagt nix mehr und es kommt zum Geschlechtsverkehr*

Sorry, die Situation übersteigt meine Vorstellungskraft. Kannst du mal den Teil zwischen "Na komm schon Baby" und der Penetration ausführlicher beschreiben?


Hose auf, Schwanz rein. Kein Gespräch mehr, kein Wiederstand.

Norm hat folgendes geschrieben:
Wenn dazwischen nichts weiter kommt und es unmittelbar nach dem Betteln zur Penetration kommt, dann ist das schon eine Vergewaltigung ja, sie hat deutlich gesagt, dass sie nicht wll und er hat es ignoriert. Es gibt in deiner Schilderung keinen Anhaltspunkt, dass die Frau doch einverstanden war.


Der Anhaltspunkt ist, dass sich die Frau nicht entsprechend ihren Möglichkeiten gewehrt hat.

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor, wenn eine Frau einen Sexualakt trotz vorheriger Ablehnung nicht als Vergewaltigung empfindet, dann muss sie den Mann auch in Schweden nicht anzeigen. Wenn der Mann dennoch sicher gehen will kann er ja zwischenzeitig nochmal nachfragen, ob die Frau nun mit dem Geschlechtsverkehr doch einverstanden ist.


Gute Idee, passend dazu habe ich vor kurzem einen feministischen Guide gelesen, wie man sich als Mann verhalten soll, um die Frau nicht zu vergewaltigen. Der ging ungefähr so:

Mann: Darf ich meine Hand auf dein Knie legen
Frau: Du darfst deine Hand auf mein Knie legen
Mann: *legt seine Hand auf ihr Knie*
[...]
Mann: Darf ich meinen Penis in deine Vagina stecken
Frau: Du darfst deinen Penis in meine Vagina stecken
Mann: *steckt seinen Penis in ihre Vagina*
[...]
Mann: Darf ich in deine Vagina ejakulieren
Frau: Du darfst in meine Vagina ejakulieren
Mann: *ejakuliert in ihre Vagina*
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