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Wer ist schon länger als 10 Jahre nicht mehr in der Kirche? Aufgepasst!
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 32552
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1593552) Verfasst am: 30.12.2010, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Das Verhalten der Kirche macht mich wütend, aber das Gerichtsurteil lässt eher die Angst aufsteigen. Wie kann man so urteilen?


Bestechung? Schulterzucken


Glaub' ich eher nicht. Mir siehts zumindest eher nach dem Unwillen, Unfrieden zu stiften, aus, auch wenn das in dem Fall wohl mal Aufgabe gewesen wäre.


Aso. Smilie
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Das Begräbnis der Freiheit

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Ceterum censeo Russiam delendam esse!
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1593582) Verfasst am: 30.12.2010, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Vor allem die Berlin-Brandenburger evangelische Kirche tut sich da schon seit Jahren schon mächtig hervor.

Bei meinem Austritt wurde ich auf dem Amtsgericht sogar noch darauf hingewiesen, den Beleg gut aufzuheben.
Der Beamte wies auf die Rückwand seines Büros, wo sich auf einer Breite von vier Metern Aktenstapel vom Boden bis in 1,50 m Höhe erstreckten, und meinte „Sie können sich ja vorstellen, wie groß die Aussichten sind, da nach Jahren etwas wiederzufinden.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1593597) Verfasst am: 30.12.2010, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Vor allem die Berlin-Brandenburger evangelische Kirche tut sich da schon seit Jahren schon mächtig hervor.

Bei meinem Austritt wurde ich auf dem Amtsgericht sogar noch darauf hingewiesen, den Beleg gut aufzuheben.
Der Beamte wies auf die Rückwand seines Büros, wo sich auf einer Breite von vier Metern Aktenstapel vom Boden bis in 1,50 m Höhe erstreckten, und meinte „Sie können sich ja vorstellen, wie groß die Aussichten sind, da nach Jahren etwas wiederzufinden.
Das nenn ich mal schlechte Aktenhaltung. So schwer kann es nicht sein, Austritsbelege alphabetisch nach Namen des Austretenden zu ordnen.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1593607) Verfasst am: 30.12.2010, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Vor allem die Berlin-Brandenburger evangelische Kirche tut sich da schon seit Jahren schon mächtig hervor.

Bei meinem Austritt wurde ich auf dem Amtsgericht sogar noch darauf hingewiesen, den Beleg gut aufzuheben.
Der Beamte wies auf die Rückwand seines Büros, wo sich auf einer Breite von vier Metern Aktenstapel vom Boden bis in 1,50 m Höhe erstreckten, und meinte „Sie können sich ja vorstellen, wie groß die Aussichten sind, da nach Jahren etwas wiederzufinden.
Das nenn ich mal schlechte Aktenhaltung. So schwer kann es nicht sein, Austritsbelege alphabetisch nach Namen des Austretenden zu ordnen.


Oder nach Datum; das reicht ja auch und ist noch einfacher, weil mans nur so abheften muss wie es kommt. Man wird sich ja wohl noch ungefähr erinnern können, welche Jahreszeit und welches Jahr das war, in dem man austrat.
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Dr. Benchmark
Radikal-Liberalist



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1593609) Verfasst am: 30.12.2010, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Lohnsteuerkarte gilt also nicht.
Gilt z.B. ein Jahreszeugnis der 9. und 10. Klasse mit "- - -" anstatt einer Note im Fach Reli, da Ethik damals noch nicht angeboten wurde und ich eine Freistunde hatte?
Was meint Ihr?
Ich muß ja niemandem erzählen, daß ich in der 13. mein Kolloquium in Reli machte, weil die Fächerkombination das erzwang und Ethik am Nachmittag gewesen wäre...
_________________
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1593616) Verfasst am: 30.12.2010, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Lohnsteuerkarte gilt also nicht.
Gilt z.B. ein Jahreszeugnis der 9. und 10. Klasse mit "- - -" anstatt einer Note im Fach Reli, da Ethik damals noch nicht angeboten wurde und ich eine Freistunde hatte?
Was meint Ihr?


Nein. Sich vom Religionsunterricht abzumelden beweist noch nicht, auch aus der Kirche ausgetreten zu sein.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1593622) Verfasst am: 30.12.2010, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Lohnsteuerkarte gilt also nicht.

wieso gilt denn die lohnsteuerkarte nicht?
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I'm tapping in the dusternis
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alae
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#1593627) Verfasst am: 30.12.2010, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist das eigentlich, werden Austritte in den kirchlichen Taufbüchern vermerkt?
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1593628) Verfasst am: 30.12.2010, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

alae hat folgendes geschrieben:
Wie ist das eigentlich, werden Austritte in den kirchlichen Taufbüchern vermerkt?

ich denke nicht,
nach christlichem verständnis ist ja ein taufe nicht rückgängig zu machen.
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I'm tapping in the dusternis
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Dr. Benchmark
Radikal-Liberalist



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1593629) Verfasst am: 30.12.2010, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Lohnsteuerkarte gilt also nicht.
Gilt z.B. ein Jahreszeugnis der 9. und 10. Klasse mit "- - -" anstatt einer Note im Fach Reli, da Ethik damals noch nicht angeboten wurde und ich eine Freistunde hatte?
Was meint Ihr?


Nein. Sich vom Religionsunterricht abzumelden beweist noch nicht, auch aus der Kirche ausgetreten zu sein.


So wie Du das sagst, klingt es logisch.
Ich hatte nur im Kopf, daß ich ja zwangsweise rausgeflogen bin, als das in die Schule drang.

Was ist mit Heirat?
Hab zweimal "konfessionslos" auf dem Standesamt geheiratet, kann mich aber hier und jetzt nicht entsinnen, ob das irgendwo auf der Heiratsurkunde oder sonstwo vermerkt sein könnte.
_________________
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1593631) Verfasst am: 30.12.2010, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

ich finde eigentlich unmoeglich, dass dinge, die beim standesamt oder bei gericht gemacht werden und dauerhafte wirkung haben, schon nach 10 jahren in den muell kommen. das kann doch eigentlich nicht sein. wie lange werden denn andere dinge aufbewahrt, zB urteile, notarielle urkunden, geburts- und sterbeurkunden bzw. -register, steuerakten (es gibt immobilien, die werden ueber 30 jahre oder gar laenger abgeschrieben!)?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1593633) Verfasst am: 30.12.2010, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:


Was ist mit Heirat?
Hab zweimal "konfessionslos" auf dem Standesamt geheiratet, kann mich aber hier und jetzt nicht entsinnen, ob das irgendwo auf der Heiratsurkunde oder sonstwo vermerkt sein könnte.


Bei meiner ist die Konfession meiner Ex direkt nach dem Geburtsnamen angegeben; hinter meinem steht nix.

Das ist aber auch noch kein Beweis; lediglich ein sehr starkes Indiz.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#1593637) Verfasst am: 30.12.2010, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ne blöde Frage: Die Kirchensteuer wird doch von der Lohnsteuer berechnet. Dann müßte man doch als selbständig Gewerbetreibender gar keine Kirchensteuer zahlen müssen, selbst wenn man Mitglied eines Betbrudervereins wäre, oder?

Hintergrund: Bin bereits 1989 ausgetreten, als ich meinen ersten Arbeitsplatz angetreten hatte, die Bescheinigung, so es denn überhaupt eine gab, hab ich vermutlich damals schon nentsorgt, konnte ja nicht ahnen, daß man als Ex-Betbrudervereinsmitglied lebenslänglich in der Beweispflicht ist. Mittlerweile bin ich aber seit über 10 Jahren selbständig.
_________________
Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
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http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1593639) Verfasst am: 30.12.2010, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mal ne blöde Frage: Die Kirchensteuer wird doch von der Lohnsteuer berechnet.


Falsch, von den zu versteuernden Einkünften. Selbst Beachbernie müsste auch blechen, wäre in in der Kirche und lebte in D.


Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mittlerweile bin ich aber seit über 10 Jahren selbständig.



Aber doch wohl nur beruflich, oder? Auf den Arm nehmen SCNR
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#1593640) Verfasst am: 30.12.2010, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mal ne blöde Frage: Die Kirchensteuer wird doch von der Lohnsteuer berechnet.


Falsch, von den zu versteuernden Einkünften. Selbst Beachbernie müsste auch blechen, wäre in in der Kirche und lebte in D.

Mist. Dann kann ich nur hoffen, daß die Pfaffen in meinem Kaff keine Pfaffenschreckjagd eröffnen.
Zitat:

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mittlerweile bin ich aber seit über 10 Jahren selbständig.



Aber doch wohl nur beruflich, oder? Auf den Arm nehmen SCNR

Nein, so geht das nicht! Ich kann schon selbständig aufs Klo. Und zwar schon länger als nur 10 Jahre. frech
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1593643) Verfasst am: 30.12.2010, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mal ne blöde Frage: Die Kirchensteuer wird doch von der Lohnsteuer berechnet.


Falsch, von den zu versteuernden Einkünften. Selbst Beachbernie müsste auch blechen, wäre in in der Kirche und lebte in D.

Mist. Dann kann ich nur hoffen, daß die Pfaffen in meinem Kaff keine Pfaffenschreckjagd eröffnen.
Zitat:

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mittlerweile bin ich aber seit über 10 Jahren selbständig.



Aber doch wohl nur beruflich, oder? Auf den Arm nehmen SCNR

Nein, so geht das nicht! Ich kann schon selbständig aufs Klo. Und zwar schon länger als nur 10 Jahre. frech


Hm. aus Deiner ersten Antwort schließe ich, dass du Deine Austrittsbescheinigung auch verbaselt hast. Sooo selbständig kannste denn dann doch nicht sein. frech
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#1593644) Verfasst am: 30.12.2010, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mal ne blöde Frage: Die Kirchensteuer wird doch von der Lohnsteuer berechnet.


Falsch, von den zu versteuernden Einkünften. Selbst Beachbernie müsste auch blechen, wäre in in der Kirche und lebte in D.

Mist. Dann kann ich nur hoffen, daß die Pfaffen in meinem Kaff keine Pfaffenschreckjagd eröffnen.
Zitat:

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mittlerweile bin ich aber seit über 10 Jahren selbständig.



Aber doch wohl nur beruflich, oder? Auf den Arm nehmen SCNR

Nein, so geht das nicht! Ich kann schon selbständig aufs Klo. Und zwar schon länger als nur 10 Jahre. frech


Hm. aus Deiner ersten Antwort schließe ich, dass du Deine Austrittsbescheinigung auch verbaselt hast. Sooo selbständig kannste denn dann doch nicht sein. frech

Damals war ich noch jung und unerfahren. Heute bin ich nur noch und.
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smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3726

Beitrag(#1593672) Verfasst am: 30.12.2010, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei uns in Bayern wird die Religionszugehörigkeit auf der Geburtsurkunde vermerkt.

Weiß ich zufällig, weil ich kürzlich eine Geburtsurkunde brauchte.

Lustigerweise kann ich auch berichten, daß bei der Geburtsurkunde meiner Tochter auf der Vorderseite die Eltern eingetragen werden; auf der Rückseite ist Platz für den Eintrag der Taufe.

Da sag noch einer, wir hätten keine Trennung zwischen Staat und Kirche. Ist doch sauber zwischen Vorder- und Rückseite getrennt. noc
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1593678) Verfasst am: 30.12.2010, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn diese Kackerlakenkacke ?
Dieser Verein ist ja an Hinterfotzigkeit nicht zu überbieten Böse
Ich bin 1979 ausgetreten und seit dieser Zeit gut 15mal umgezogen, zum Teil quer durch Deutschland. Kann mich nicht erinnern, wann ich diesen Wisch das letzte mal in den Händen hatte.
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Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1594556) Verfasst am: 01.01.2011, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich frage mich, ob man durch die Aufforderung der Nachzahlung von Kirchensteuer
auch wieder zwangsläufig und ungefragt ein zweites Mal Kirchenmitglied wird?

Kann man in einem solchen Fall die Kirche nicht durch entsprechende Aktionen
so bloßstellen, dass man sofort aus dem Verein rausgeschmissen wird?

Viele Grüße
Arno
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Nie mehr Zeit und Geld für reiche Kirchen!!!!
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1594566) Verfasst am: 01.01.2011, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Hallo,

ich frage mich, ob man durch die Aufforderung der Nachzahlung von Kirchensteuer
auch wieder zwangsläufig und ungefragt ein zweites Mal Kirchenmitglied wird?

Kann man in einem solchen Fall die Kirche nicht durch entsprechende Aktionen
so bloßstellen, dass man sofort aus dem Verein rausgeschmissen wird?

Viele Grüße
Arno

Nee, kann man nicht. Die schmeißen einen nicht raus, die sind doch nicht doof.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1594567) Verfasst am: 01.01.2011, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

Kann man in einem solchen Fall die Kirche nicht durch entsprechende Aktionen
so bloßstellen, dass man sofort aus dem Verein rausgeschmissen wird?


Es gibt kirchenrechtlich keinen Rausschmiss.
Bei der katholischen Kirche gibt es die Exkommunkation.
Was aber weder mit der Kirchenmitgliedschaft noch mit der Kirchensteuer zu tun hat.

Bei der evangelischen Kirche gibt es so eine Kirchenstrafe gar nicht.
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Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1594577) Verfasst am: 01.01.2011, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Heike J.,

vielen Dank! Das habe ich nicht gewußt!

Diese Raffkes sind ganz schön raffiniert!

Dann wird also "vereinsschädigendes Verhalten von Kirchenmitgliedern" geduldet?

Viele Grüße
Arno
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1594610) Verfasst am: 02.01.2011, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Und wie schützt man sich?


Sollten die Dir trotz rechtsgueltigem Kirchenaustritt einfach so was zum Lohn abziehen, dann gehe am darauffolgenden Sonntag in die naechste Filiale der betreffenden Kirche und fordere Dein Geld vom Typen am Altar zurueck. Das wiederholst Du solange bis alle Aussenstaende eingetrieben sind. Wenn das alle Betroffenen so machen, dann hoert der Spuk ganz schnell wieder auf. Wetten das? Cool
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1594616) Verfasst am: 02.01.2011, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

alae hat folgendes geschrieben:
Wie ist das eigentlich, werden Austritte in den kirchlichen Taufbüchern vermerkt?


Meines Erachtens sollten alle staatlich privilegierten religioesen Vereinigungen dazu verpflichtet werden ein dauernd aktualisiertes (Ein- und Austritte!) Mitgliederverzeichnis zu fuehren, das von den Finanzaemtern als Grundlage fuer die Kirchensteuererhebung verwendet wird. Weigert sich eine dieser Koerperschaften das zu tun oder wird das Verzeichnis aufgrund von Schlamperei unbrauchbar, dann setzt das Finanzamt den Kirchensteuereinzug solange aus bis ihm (wieder) eine brauchbare Erhebungsgrundlage vorliegt.

Diese Regelung bleibt solange in Kraft bis sich eine ausreichende parlamentarische Mehrheit findet, die das Steuerprivileg bestimmter religioeser Vereinigungen ganz abschafft.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1594619) Verfasst am: 02.01.2011, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mal ne blöde Frage: Die Kirchensteuer wird doch von der Lohnsteuer berechnet.


Falsch, von den zu versteuernden Einkünften. Selbst Beachbernie müsste auch blechen, wäre in in der Kirche und lebte in D.





Bin aber weder noch. Auf den Arm nehmen
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Arno Gebauer
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1594636) Verfasst am: 02.01.2011, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, beachbernie,
,

Dein guter Vorschlag, während des Gottesdienstes die eingezogene Kirchensteuer
zurückzufordern, wird wohl nicht funktionieren, weil Du wegen der Störung des
Gottesdienstes eine sofortige Anzeige bekommst.

Immer daran denken, dass die Kirchen von allen Gerichtsgebühren befreit sind !

Die Kirchen zahlen keine Steuern und Gebühren und profitieren von unserer
Gesellschaft ungemein!

Ich bin nicht damit einverstanden, dass über die Lohnsteuerkarte meine Religionszugehörigkeit
veröffentlicht wird. Das gehört in den Datenschutz und zur Religionsfreiheit!

viele Grüße
Arno
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Femina
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#1594649) Verfasst am: 02.01.2011, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich stellt sich vor diesem Hintergrund gerade mal die Frage, woher man so genau wissen will, wie viele Kirchenmitglieder es gibt.

Weil, wenn es keine offizielle Statisatik gibt, wo jeder Neuzugang mit eindeutiger Kennummer registriert wird, jeder Austritt und jeder Todesfall, dann können unsere Zahlen schlichtweg nicht stimmen oder allenfalls Schätzungen sein.

1. Fall: Jemand ist sich nicht sicher, ob er in der Kirche ist und tritt deshalb nochmals ein: er hat 2 Mitgliedschaften.

2. Fall. Jemand tritt aus der Kirche aus, die Kirche anerkennt das aber nicht und zählt seine Mitgliedschaft weiter.

3. Fall: Ein Kirchenmitglied stirbt und es wird versäumt, eine Meldung zu unternehmen, dass da jetzt einer weniger ist.

4. Fall: Jemand ist schon mal ausgetreten, tritt aber sicherheitshalber nochmals aus. Wurde er jetzt 1mal oder 2mal gestrichen?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1594696) Verfasst am: 02.01.2011, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich handelt es sich um Schätzungen.
Das sind Zahlen, die anhand von Zählungen weitergeschrieben werden.

Wie übrigens die meisten Statistiken, die sich auf die Bevölkung beziehen.
Genauso, wie ja auch die Gesamtzahl der Bevölkerung eine Schätzung ist.
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Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1594700) Verfasst am: 02.01.2011, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, femina,

jede Kirche führt penibel Statistik über ihre Mitglieder, die nicht veröffentlicht werden muß und
wenn, dann nur teilweise veröffentlicht wird. So etwas erschwert jede Kontrolle!
Mit dem Kirchenvermögen ist es ähnlich!
Kirchen brauchen im Gegensatz zu den Firmen und Vereinen
keine Bilanzen veröffentlichen!
Sie funktionieren wie ein selbstbestimmter Staat in unserem Bundesstaat.

Denke mal an die Gemeindebriefe, in der die Geburten und Taufen
mit Namen veröffentlicht werden.
Die Unsicherheiten, die Du hier annimmst, gibt es für die Kirchen nicht!
Alle Kirchen sind hinter dem Geld ihrer Mitglieder her.

Mittlerweile beträgt das steuerfreie Anlagevermögen der Kirchen in der BRD ca.320 Milliarden Euro!
Die Kirchen verfügen über eine Fläche in der BRD über 8,5 Milliarden Quadratmeter,
in Form von Bauland, Ackerland, Wald und Seen, für die sie keine Grundbesitzabgaben
abführen müssen.
Daneben besitzen sie noch viele hundertausend Immobilien im Land,
Aktienpakete, für die sie keine Kapitalertragsteuer abführen müssen! Usw., usw..

Die Kirchenprivilegien gehören für ein "Vergelt´s Gott" schnellstens abgeschafft!

Viele Grüße
Arno
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