Arno Gebauer registrierter User
Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 698
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(#1597502) Verfasst am: 09.01.2011, 13:53 Titel: Im Dienstleistungsbereich Tätige sind Kirchemitglieder der Arbeitsstelle wegen |
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Hallo,
Ärzte, Krankenschwestern, Kindergärtnerinnen, Altenpfleger sind meistens
Kirchenmitglied, um bei kirchlichen Trägergesellschaften - und das sind immerhin
50% aller Arbeitgeber im Sozialbereich - bei Bedarf eine Arbeitsstelle
finden zu können.
Neben der dafür fälligen Kirchensteuer müssen besonders bei katholischen Trägergesellschaften
die Beschäftigten auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsverfassungsgesetzes
verzichten und hinnehmen, dass ihre Lebensführung kontrolliert wird und
kirchenkonform verläuft.
Eine zweite Eheschließung nach einer jahrzehntelangen Scheidung bedeutet für
Beschäftigte in katholischen Trägergesellschaften die sofortige Kündigung!
Dass die deutsche Sozialpolitik solche Drangsalierungen noch ermöglicht, ist ein Unding!
Die Trennung von Staat und Kirche ist notwendiger denn je!
Viele Grüße
Arno
_________________ Trennung von Staat und Kirche !
Die geistigen Brandstifter des Holocausts waren die Kirchen! Sie haben viele Jahrhunderte lang gegen die Juden gehetzt!
Nie mehr Zeit und Geld für reiche Kirchen!!!!
Keine Kinder mehr in Kirchenhände!
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