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finde eigentlich nur ich dieses Urteil widerwärtig?
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#1599950) Verfasst am: 17.01.2011, 00:31    Titel: finde eigentlich nur ich dieses Urteil widerwärtig? Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,739421,00.html


Igrendwie scheint der Kampf für Rechte und Anerkennung von Prositutierten doch nicht so weit vorangekommen zu sein, wie ich angenommen hatte: Ein Gericht unterstellt per se Prostituierten Käuflichkeit, und stellt darüber hinaus fest, es sei eine Beleidgung, einer Nichtprostituierten Geld für sexuelle Dienstleistungen zu bieten, da man sie damit zur Prostituierten stemple und Prostituierte ja zurecht als - pfui bäh - Aussätzige zu sehen seien. Und niemand regt sich darüber auf?

Um nicht missverstanden zu werden: je nach Kontext mag es durchaus beleidigend sein, Geld für Sex zu bieten, aber das richterlich über diese Begründung zu fahren, ist nach meinem Empfinden einfach nur abstoßend.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1599953) Verfasst am: 17.01.2011, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh deine Logik nicht Am Kopf kratzen
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1599956) Verfasst am: 17.01.2011, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja krass Geschockt
Es zeigt deutlich, welche Meinung der Staat über Prostituierte wirklich hat.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1599965) Verfasst am: 17.01.2011, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Ilmor:
wieso staat? war doch nur ein OLG.

allerdings finde ich das urteil vor allem mit der begründung auch quatschig sowie den anderen fall in der ein mann gegen den willen einer jugendlichen zudringlich wird eher mit einer geldstrafe zu belegen.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1599967) Verfasst am: 17.01.2011, 01:51    Titel: Re: finde eigentlich nur ich dieses Urteil widerwärtig? Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:

Um nicht missverstanden zu werden: je nach Kontext mag es durchaus beleidigend sein, Geld für Sex zu bieten, aber das richterlich über diese Begründung zu fahren, ist nach meinem Empfinden einfach nur abstoßend.

Welche Begründung wäre dir denn recht? Am Kopf kratzen
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1599975) Verfasst am: 17.01.2011, 06:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt auch immer noch (Hetero-)Männer, die die Bezeichnung "schwul" als Beleidigung empfinden. Ich weiß nicht wie das vor Gericht bewertet wird, wenn er dieses zur Anzeige bringt.



Zu "Urteile die ich skandalös finde":
www.ksta.de/html/artikel/1281431642570.shtml
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1599980) Verfasst am: 17.01.2011, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch immer noch (Hetero-)Männer, die die Bezeichnung "schwul" als Beleidigung empfinden. Ich weiß nicht wie das vor Gericht bewertet wird, wenn er dieses zur Anzeige bringt.



Wenn es unzutreffend ist, ist es mE justiziabel. Egal ob man als schwul, Apatschenhäuptling oder 96-Fan bezeichnet wird. Auch wenn es prinzipiell gar keine Beleidigung darstellen könnte, aber wenns halt simpel und einfach nicht stimmt, ist es verleumderisch.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1599981) Verfasst am: 17.01.2011, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fasse zusammen: Eine Frau hat es als beleidigend empfunden, von einem Kerl als Prostituierte angesehen zu werden, und ein Gericht hat ihr Recht gegeben. Und wo ist das Problem?
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1599982) Verfasst am: 17.01.2011, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch immer noch (Hetero-)Männer, die die Bezeichnung "schwul" als Beleidigung empfinden. Ich weiß nicht wie das vor Gericht bewertet wird, wenn er dieses zur Anzeige bringt.



Wenn es unzutreffend ist, ist es mE justiziabel. Egal ob man als schwul, Apatschenhäuptling oder 96-Fan bezeichnet wird. Auch wenn es prinzipiell gar keine Beleidigung darstellen könnte, aber wenns halt simpel und einfach nicht stimmt, ist es verleumderisch.

Wobei es m.W. einen Unterschied macht, ob du direkt von jemandem als schwul, Apatschenhäuptlich oder 96-Fan angesprochen wirst, oder ob das jemand in der Öffentlichkeit als Tatsachenbehauptung verbreitet. Ich schätze, daß du bei Gericht nicht damit durchkommst, wenn du dahin gehts und sagst "Der hat zu mir Apatschhäuptling gesagt!"
_________________
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1599988) Verfasst am: 17.01.2011, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
@Ilmor:
wieso staat? war doch nur ein OLG.


Mal sehen, wie das Urteil in der nächsten Instanz lauten wird. Der Mann wird ja in die Revision gehen.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch immer noch (Hetero-)Männer, die die Bezeichnung "schwul" als Beleidigung empfinden. Ich weiß nicht wie das vor Gericht bewertet wird, wenn er dieses zur Anzeige bringt.



Wenn es unzutreffend ist, ist es mE justiziabel. Egal ob man als schwul, Apatschenhäuptling oder 96-Fan bezeichnet wird. Auch wenn es prinzipiell gar keine Beleidigung darstellen könnte, aber wenns halt simpel und einfach nicht stimmt, ist es verleumderisch.


Er hat sie aber nicht als Prostituierte bezeichnet, sondern ihr lediglich Geld für Sex angeboten. Das ist ungefähr so, als würde mich ein Mann anflirten und ich würde ihn wegen Beleidigung verklagen, denn sein Flirt impliziert ja schließlich, ich wäre schwul.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1599991) Verfasst am: 17.01.2011, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Er hat sie aber nicht als Prostituierte bezeichnet, sondern ihr lediglich Geld für Sex angeboten.

Komische Logik.

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Das ist ungefähr so, als würde mich ein Mann anflirten und ich würde ihn wegen Beleidigung verklagen, denn sein Flirt impliziert ja schließlich, ich wäre schwul.

Nein, tut es nicht.
_________________
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1599993) Verfasst am: 17.01.2011, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Das ist ungefähr so, als würde mich ein Mann anflirten und ich würde ihn wegen Beleidigung verklagen, denn sein Flirt impliziert ja schließlich, ich wäre schwul.

Nein, tut es nicht.


Ähm, doch. Jedenfalls nicht weniger als das Angebot des Mannes an die Frau in diesem Fall.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1600003) Verfasst am: 17.01.2011, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde es eher mit einem offen vorgebrachten Angebot vergleichen, die Stimme für eine Bundestagswahl für einen bestimmten Betrag zu kaufen. Und natürlich spricht sich darin dann gegebenenfalls die unverschämte Geringschätzung für Menschen aus, die möglicherweise wenig Geld besitzen, und daher verheißen, dem Ansinnen des Anbieters geneigt zu sein - in den Augen des anbietenden Blödmanns jedenfalls.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1600006) Verfasst am: 17.01.2011, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ich würde es eher mit einem offen vorgebrachten Angebot vergleichen, die Stimme für eine Bundestagswahl für einen bestimmten Betrag zu kaufen. Und natürlich spricht sich darin dann gegebenenfalls die unverschämte Geringschätzung für Menschen aus, die möglicherweise wenig Geld besitzen, und daher verheißen, dem Ansinnen des Anbieters geneigt zu sein - in den Augen des anbietenden Blödmanns jedenfalls.

Ganz genau! Daumen hoch!
_________________
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Louseign
(-)



Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#1600008) Verfasst am: 17.01.2011, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Auch wenn es prinzipiell gar keine Beleidigung darstellen könnte, aber wenns halt simpel und einfach nicht stimmt, ist es verleumderisch.

Nein. Dass die Behauptung ehrenrührig ist, ist notwendiger Bestandteil für eine Verurteilung.

Das StGB hat folgendes geschrieben:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1600011) Verfasst am: 17.01.2011, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Er hat sie aber nicht als Prostituierte bezeichnet, sondern ihr lediglich Geld für Sex angeboten.

Komische Logik.


Das ist doch ganz einfach: Eine prostituierte verkauft sexuelle Leistungen gewerbsmäßig mit Gewinnabsicht und zahlt dafür sogar Steuern. So wie ein Tischler Tische gegeb Geld baut.

Wenn jemand einer Frau oder einem Mann Geld für sexuelle Leistungen bietet wäre das dann ja so, als wenn ich jemandem Geld dafür biete, dass er mir einen Tisch baut, weil ich annehme, dass er das vielleicht besonders gut kann, obwohl er es nicht gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht tut.

Wahrlich ein ehrenrühriges Angebot. skeptisch


m.e. impliziert eine Beleidigung auch eine Geringschätzung desjenigen, der sie ausspricht. Wenn ich den Beruf eines Prostituierten als nicht geringschätzig ansehe, kann ich auch niemanden beleidigen, wenn ich ihn als solchen bezeichne. Dabei ist es unerheblich, ob nun der "beleidigte" dies als Beleidigung empfindet, sondern vielmehr nur, ob ich auch die Absicht habe ihn zu beleidigen.

Wenn ich jemanden als Tischler bezeichne oder ihm Geld für eine entsprechende Dienstleistund anbiete, kann der sich dadurch durchaus beleidigt fühlen, obwohl das überhaupt nicht meine Absicht war.

Ich war eigentlich auch davon ausgegangen, dass in BRD Vertragsfreiheit herrscht. Wie soll das funktionieren, wenn man keine Angebote oder Anfragen stellen darf. Dürfte ich meine Nachbarin auch nicht fragen, ob sie mir für Geld die Haare schneiden würde, weil sie keine gewerbsmäßige Friseurin ist und sich durch diese Anfrage beleidigt fühlen könnte?
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1600012) Verfasst am: 17.01.2011, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
finde eigentlich nur ich dieses Urteil widerwärtig?


Ob man dieses Angebot als Kompliment oder als Beleidigung empfindet, liegt hier wohl bei der Frau.
Es kann daher mE nicht justiziabel sein, sondern die Absicht des Anfragers muss hier entscheidend sein.

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch immer noch (Hetero-)Männer, die die Bezeichnung "schwul" als Beleidigung empfinden. Ich weiß nicht wie das vor Gericht bewertet wird, wenn er dieses zur Anzeige bringt.



Wenn es unzutreffend ist, ist es mE justiziabel. Egal ob man als schwul, Apatschenhäuptling oder 96-Fan bezeichnet wird. Auch wenn es prinzipiell gar keine Beleidigung darstellen könnte, aber wenns halt simpel und einfach nicht stimmt, ist es verleumderisch.

Wobei es m.W. einen Unterschied macht, ob du direkt von jemandem als schwul, Apatschenhäuptlich oder 96-Fan angesprochen wirst, oder ob das jemand in der Öffentlichkeit als Tatsachenbehauptung verbreitet. Ich schätze, daß du bei Gericht nicht damit durchkommst, wenn du dahin gehts und sagst "Der hat zu mir Apatschhäuptling gesagt!"


Der Beklagte hat hier aber (nach dem Eingangsposting) die Frau nicht angesprochen mit,

"Du Nutte.", "Du Hure.", "Du Prostituierte."
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1600017) Verfasst am: 17.01.2011, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Er hat sie aber nicht als Prostituierte bezeichnet, sondern ihr lediglich Geld für Sex angeboten.

Komische Logik.


Das ist doch ganz einfach: Eine prostituierte verkauft sexuelle Leistungen gewerbsmäßig mit Gewinnabsicht und zahlt dafür sogar Steuern. So wie ein Tischler Tische gegeb Geld baut.

Wenn jemand einer Frau oder einem Mann Geld für sexuelle Leistungen bietet wäre das dann ja so, als wenn ich jemandem Geld dafür biete, dass er mir einen Tisch baut, weil ich annehme, dass er das vielleicht besonders gut kann, obwohl er es nicht gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht tut.

Wahrlich ein ehrenrühriges Angebot. skeptisch

Das ist die Auffassung von einem, der offanbar meint, daß man für Geld alles haben kann.
_________________
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1600018) Verfasst am: 17.01.2011, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Aber da kommt mir noch ein weiterer Gedanke, der auf den ersten Blick recht abwegig erscheint:

Wenn nun die sexuelle Prostitution als legales Gewerbe und als legale/legitime Dienstleistung jurstisch gewertet wird (immerhin müssen Steuern dafür abgeführt werden), und wenn der Staat seine Bürger im Falle der Bedürftigkeit zwingt, jede 'zumutbare' Arbeit anzunehmen (und welche ist nicht zumutbar), kann einen der Staat dann auch bei Strafe der Leistungskürzung zwingen im Gewerbe sexueller Dienstleistungen tätig zu sein?

Wo wäre dann also der Unterschied ob mich der Staat zwingt, als Reinigungskraft zu arbeiten, oder als Angestellter eines Bordells sexuelle Leistungen anzubieten? Es sind schließlich beides keine Ausbildungsberufe.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1600019) Verfasst am: 17.01.2011, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:

Der Beklagte hat hier aber (nach dem Eingangsposting) die Frau nicht angesprochen mit,

"Du Nutte.", "Du Hure.", "Du Prostituierte."

Die konkrete Wortwahl ist nicht entscheidend.

Du kannst sicher sein, ich wäre in der Lage, eine Beleidigung in wohlgesetzter, kultivierter Rede und unter Vermeidung jedweder Kraftausdrücke zu formulieren, und dennoch würdest du sie als eine solche wahrnehmen.
_________________
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1600020) Verfasst am: 17.01.2011, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Wo wäre dann also der Unterschied ob mich der Staat zwingt, als Reinigungskraft zu arbeiten, oder als Angestellter eines Bordells sexuelle Leistungen anzubieten? Es sind schließlich beides keine Ausbildungsberufe.

Reinigungskraft ist kein Ausbildungsberuf? Da irrst du dich aber.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1600021) Verfasst am: 17.01.2011, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Er hat sie aber nicht als Prostituierte bezeichnet, sondern ihr lediglich Geld für Sex angeboten.

Komische Logik.


Das ist doch ganz einfach: Eine prostituierte verkauft sexuelle Leistungen gewerbsmäßig mit Gewinnabsicht und zahlt dafür sogar Steuern. So wie ein Tischler Tische gegeb Geld baut.

Wenn jemand einer Frau oder einem Mann Geld für sexuelle Leistungen bietet wäre das dann ja so, als wenn ich jemandem Geld dafür biete, dass er mir einen Tisch baut, weil ich annehme, dass er das vielleicht besonders gut kann, obwohl er es nicht gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht tut.

Wahrlich ein ehrenrühriges Angebot. skeptisch

Das ist die Auffassung von einem, der offanbar meint, daß man für Geld alles haben kann.


Nein, ich folge lediglich der Logik unserer geltenden Rechtslage.

Ist nun das sexuelle Gewerbe eines wie jedes andere auch, oder nicht? Wo und auf welcher Grundlage will man hier trennen? Eine Frau oder ein Mann verkaufen ihre Produktionskraft oder ihre Leistung im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Ein Künstler verkauft seine Kreativität, ein Tischler seine Arbeitskraft in Form des Produkts, ein Wissenschaftler seinen Intellekt in Form neuer Erkenntnisse und ein Prostituierter seine sexuelle Leistung.

Ich fühle mich auch prostituiert, wenn ich in fremden Diensten und für den Wohlstand eines Anderen arbeite und durch die geschlossenen Arbeisverträge dazu gewzwungen bin, ihm meine Arbeitskraft entsprechend zur Verfügung zu stellen. - Aber es herrscht ja Vertragsfreiheit. Niemand zwingt mich dazu. Da ich aber über keinerlei Produtkionsmittel neben meiner Arbeitskraft verfüge, bin ich wohl darauf angewiesen, mich für denjenigen zu prostituieren, der über diese Produktionsmittel verfügt.

Den Status eines legalen Gewerbes in puncto sexueller Prostitution hat aber "der Gesetzgeber" hergestellt, nicht ich.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1600022) Verfasst am: 17.01.2011, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:

Der Beklagte hat hier aber (nach dem Eingangsposting) die Frau nicht angesprochen mit,

"Du Nutte.", "Du Hure.", "Du Prostituierte."

Die konkrete Wortwahl ist nicht entscheidend.

Du kannst sicher sein, ich wäre in der Lage, eine Beleidigung in wohlgesetzter, kultivierter Rede und unter Vermeidung jedweder Kraftausdrücke zu formulieren, und dennoch würdest du sie als eine solche wahrnehmen.


Es spielt aber keine Rolle, ob ich mich dadurch beleidigt fühle, sondern ob du die Absicht hast mich zu beleidigen. Das hat auch nichts mit Kraftausdrücken zu tun. Ich wollte nur mal diese drei Begriffe nebeneinanderstellen. Hat aber mit der Sache nur am Rande zu tun.

Ich empfände "Nutte" als Beleidigung, "Hure" als Berufsbezeichnung, und "Prostituierte" als Status oder Zustandsbeschreibung.

prostituieren
Zitat:
prostituieren
pros•ti•tu•ie•ren, sich; prostituierte sich, hat sich prostituiert; [Vr]
1. sich prostituieren Geld dafür nehmen, dass man jemandem sexuellen Kontakt erlaubt
2. sich prostituieren geschr pej; (meist nur wegen des Geldes) für Leute od. für Zwecke arbeiten, mit denen man sich nicht identifizieren kann <sich>
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1600023) Verfasst am: 17.01.2011, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Wo wäre dann also der Unterschied ob mich der Staat zwingt, als Reinigungskraft zu arbeiten, oder als Angestellter eines Bordells sexuelle Leistungen anzubieten? Es sind schließlich beides keine Ausbildungsberufe.

Reinigungskraft ist kein Ausbildungsberuf? Da irrst du dich aber.


Mag sein.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1600024) Verfasst am: 17.01.2011, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Den Status eines legalen Gewerbes in puncto sexueller Prostitution hat aber "der Gesetzgeber" hergestellt, nicht ich.

Das finde ich ja im Hinblick auf die sich daraus ergebende größere Rechtssicherheit zwar zu begrüßen, das ändert dennoch nichts daran, daß es für die allermeisten Frauen nicht in Frage kommt, sich als Prostituierte zu verdingen, und daß vermutlich die meisten, die es tun, auch nicht gerade einer inneren Berufung folgen. Demzufolge ändert das nichts daran, daß ein solches Angebot in aller Regel von Menschen, die sexuelle Leistungen nicht ausdrücklich anbieten, als sittenwidrig empfunden wird.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1600026) Verfasst am: 17.01.2011, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Den Status eines legalen Gewerbes in puncto sexueller Prostitution hat aber "der Gesetzgeber" hergestellt, nicht ich.

Das finde ich ja im Hinblick auf die sich daraus ergebende größere Rechtssicherheit zwar zu begrüßen, das ändert dennoch nichts daran, daß es für die allermeisten Frauen nicht in Frage kommt, sich als Prostituierte zu verdingen, und daß vermutlich die meisten, die es tun, auch nicht gerade einer inneren Berufung folgen. Demzufolge ändert das nichts daran, daß ein solches Angebot in aller Regel von Menschen, die sexuelle Leistungen nicht ausdrücklich anbieten, als sittenwidrig empfunden wird.


Da bin ich ja ganz mit dir einer Meinung.

Aber was meinst du denn, was bei einer Beleidigung ausschlaggebend sein sollte?
Das persönliche individuelle Empfinden oder die Absicht des Beleidigers? Und was sagt da unser Gesetz dazu?
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Rohrspatz
grobsinnig und feinschlächtig



Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 3877
Wohnort: NRW

Beitrag(#1600027) Verfasst am: 17.01.2011, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Aber da kommt mir noch ein weiterer Gedanke, der auf den ersten Blick recht abwegig erscheint:

Wenn nun die sexuelle Prostitution als legales Gewerbe und als legale/legitime Dienstleistung jurstisch gewertet wird (immerhin müssen Steuern dafür abgeführt werden), und wenn der Staat seine Bürger im Falle der Bedürftigkeit zwingt, jede 'zumutbare' Arbeit anzunehmen (und welche ist nicht zumutbar), kann einen der Staat dann auch bei Strafe der Leistungskürzung zwingen im Gewerbe sexueller Dienstleistungen tätig zu sein?

Wo wäre dann also der Unterschied ob mich der Staat zwingt, als Reinigungskraft zu arbeiten, oder als Angestellter eines Bordells sexuelle Leistungen anzubieten? Es sind schließlich beides keine Ausbildungsberufe.


Ich denke, der Unterschied liegt darin, dass es ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gibt. Wenn man sich entgegen der eigenen sexuellen Präferenzen verhalten muss, kann das psychisch arg belastend werden, wie Opfer der Zwangsprostitution zeigen.
Es wird auch nicht jeder bereit sein, die gesundheitlichen Risiken einzugehen. Immerhin schützt ein Kondom auch nur dann vor HIV und co., wenn es nicht platzt...
Das macht Prostitution für viele Menschen eben doch unzumutbar. Vermutlich sogar für die meisten.

Ob es einen Unterschied machen würde, ob dich der Staat zwingt zu putzen oder dich zu prostituieren, kann ich dir natürlich nicht sagen zwinkern
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1600032) Verfasst am: 17.01.2011, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Eleonor hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:

Wo wäre dann also der Unterschied ob mich der Staat zwingt, als Reinigungskraft zu arbeiten, oder als Angestellter eines Bordells sexuelle Leistungen anzubieten? Es sind schließlich beides keine Ausbildungsberufe.

Ob es einen Unterschied machen würde, ob dich der Staat zwingt zu putzen oder dich zu prostituieren, kann ich dir natürlich nicht sagen zwinkern


Es fällt mir schwer es zuzugeben, aber es würde einen Unterschied für mich machen.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1600039) Verfasst am: 17.01.2011, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eleonor hat folgendes geschrieben:
Ich denke, der Unterschied liegt darin, dass es ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gibt. Wenn man sich entgegen der eigenen sexuellen Präferenzen verhalten muss, kann das psychisch arg belastend werden, wie Opfer der Zwangsprostitution zeigen.
Es wird auch nicht jeder bereit sein, die gesundheitlichen Risiken einzugehen. Immerhin schützt ein Kondom auch nur dann vor HIV und co., wenn es nicht platzt...
Das macht Prostitution für viele Menschen eben doch unzumutbar. Vermutlich sogar für die meisten.

Das stimmt zwar alles, aber sei ehrlich, es sind Ausreden! zwinkern

Die sexuelle Selbstbestimmung ist nichts wesentlich anderes als die allgemeine Selbstbestimmung. Letztlich das, was Baldur schon korrekt als Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht bezeichnet hat. Den Rest deiner Punkte könnte man umgehen, z.B. durch Prostitution nur innerhalb der sexuellen Präferenzen. Die gesundheitlichen Risiken könnte man umgegehen, indem man Frau statt zu echtem Sex nur zu öffentlichen Dildowshows oder so verdonnert. Oder Telefon- Webcamsex. Auch im SM Bereich kann man den Kontakt mit fremden Körperflüssigkeiten leicht vermeiden. Das Risiko ist nicht höher als bei anderen Berufen, die "mit Menschen arbeiten".

Um das moralische Werturteil kommst du nicht herum bei der Frage, ob Prostitution ein "ganz normaler Beruf" ist oder nicht.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
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Beitrag(#1600065) Verfasst am: 17.01.2011, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Eleonor hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:

Wo wäre dann also der Unterschied ob mich der Staat zwingt, als Reinigungskraft zu arbeiten, oder als Angestellter eines Bordells sexuelle Leistungen anzubieten? Es sind schließlich beides keine Ausbildungsberufe.

Ob es einen Unterschied machen würde, ob dich der Staat zwingt zu putzen oder dich zu prostituieren, kann ich dir natürlich nicht sagen zwinkern


Es fällt mir schwer es zuzugeben, aber es würde einen Unterschied für mich machen.


Und welchen der beiden Jobs würdest du lieber machen?
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