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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1600080) Verfasst am: 17.01.2011, 14:40 Titel: |
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Dr. Evil hat folgendes geschrieben: | Eleonor hat folgendes geschrieben: | Ich denke, der Unterschied liegt darin, dass es ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gibt. Wenn man sich entgegen der eigenen sexuellen Präferenzen verhalten muss, kann das psychisch arg belastend werden, wie Opfer der Zwangsprostitution zeigen.
Es wird auch nicht jeder bereit sein, die gesundheitlichen Risiken einzugehen. Immerhin schützt ein Kondom auch nur dann vor HIV und co., wenn es nicht platzt...
Das macht Prostitution für viele Menschen eben doch unzumutbar. Vermutlich sogar für die meisten. |
Das stimmt zwar alles, aber sei ehrlich, es sind Ausreden!
Die sexuelle Selbstbestimmung ist nichts wesentlich anderes als die allgemeine Selbstbestimmung. Letztlich das, was Baldur schon korrekt als Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht bezeichnet hat. Den Rest deiner Punkte könnte man umgehen, z.B. durch Prostitution nur innerhalb der sexuellen Präferenzen. Die gesundheitlichen Risiken könnte man umgegehen, indem man Frau statt zu echtem Sex nur zu öffentlichen Dildowshows oder so verdonnert. Oder Telefon- Webcamsex. Auch im SM Bereich kann man den Kontakt mit fremden Körperflüssigkeiten leicht vermeiden. Das Risiko ist nicht höher als bei anderen Berufen, die "mit Menschen arbeiten".
Um das moralische Werturteil kommst du nicht herum bei der Frage, ob Prostitution ein "ganz normaler Beruf" ist oder nicht. |
Doch kommst du. Eben über die Sexiuelle Selbstbestimmung. Warum sollte mensch dann jemanden verurteilen, der sich selbstbestimmt für diesen Job entscheidet? Ich finde mensch muss den Job nicht allgemein moralisch aburteilen und kann ihn gleichzeitig nur für die als zumutbar ansehen, die sich freiwillig dafür entscheiden.
Sexuelle Präferenzen, kannst du nicht ernsthaft als Kriterium einführen, jemand der Hetero ist steht z.B. doch nicht auf alle Männer, sondern nur auf eine Teilmengeund das sind dann eher nicht die, die keine anderen Möglichkeiten haben, als sich Sex zu erkaufen. Meine sexuelle Präferenz schließt z.B. Typen die Geld dafür anbieten aus, das fände ich abstoßend.
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1600083) Verfasst am: 17.01.2011, 14:52 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: |
Aber was meinst du denn, was bei einer Beleidigung ausschlaggebend sein sollte?
Das persönliche individuelle Empfinden oder die Absicht des Beleidigers? Und was sagt da unser Gesetz dazu? |
Ic finde du hast da einen wichztigen Punkt getroffen und falls die Absicht des Beleidigers das relevante ist, dann ist das Urteil in Frage zu stellen. Allerdings kann ich dir nicht zustimmen, wenn du vom persönlichen individuellen Empfinden sprichst, handelt es sich doch um ein gesellschaftlich weit verbreitetes Empfinden und nicht eine persönliche Reaktion mit der der Beleidiger nicht rechnen kann weil sie eben so induviduel ist.
Oben wurde von anderen den Richter implizit unterstellt es seine seine moralischen Maßstäbe in Bezug auf Prostitution oder gar die des Staates, nach denen er geurteilt hat. Ich möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Richter womöglich in Bezug auf die in der Gesellschaft vorherrschenden Maßstäbe geurteilt hat und zwar ohne, dass er oder der Staat die zwingend teilen müssen. Außerdem ist laut Wikipedia die Behauptung von falschen Tatsachen ein relevanter Bestandteil von Beurteilungen, wer die falsche Behauptung Prostituierte zu sein als beleidigend wertet, muss es also nicht automatisch als Ehrrührig ansehen den Beruf tatsächlich auszuüben.
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1600087) Verfasst am: 17.01.2011, 14:58 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Baldur hat folgendes geschrieben: | Den Status eines legalen Gewerbes in puncto sexueller Prostitution hat aber "der Gesetzgeber" hergestellt, nicht ich. |
Das finde ich ja im Hinblick auf die sich daraus ergebende größere Rechtssicherheit zwar zu begrüßen, das ändert dennoch nichts daran, daß es für die allermeisten Frauen nicht in Frage kommt, sich als Prostituierte zu verdingen, und daß vermutlich die meisten, die es tun, auch nicht gerade einer inneren Berufung folgen. Demzufolge ändert das nichts daran, daß ein solches Angebot in aller Regel von Menschen, die sexuelle Leistungen nicht ausdrücklich anbieten, als sittenwidrig empfunden wird. |
Da bin ich ja ganz mit dir einer Meinung.
Aber was meinst du denn, was bei einer Beleidigung ausschlaggebend sein sollte?
Das persönliche individuelle Empfinden oder die Absicht des Beleidigers? Und was sagt da unser Gesetz dazu? |
Die Absicht des Beleidigers wird wohl nicht ausschlaggebend sein. Denn einen endgültigen Nachweis, dass etwas beleidigend gemeint war, ist wohl nicht zu erbringen.
Bei schwammigen Sachverhalten bedint man sich in der Regel irgendwelcher Hilfskonstruktionen wie des "billig und gerecht denkenden Bürgers". Als Beleidigung wird wahrscheinlich das gewertet, was der als beleidigend ansieht. Es kommt daher auf den jeweiligen Richter an welche Meinung er seiner Konstruktion unterstellt.
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1600089) Verfasst am: 17.01.2011, 15:00 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Ich versteh deine Logik nicht |
"Eine Prostituierte ist eine Frau, die für Geld nur ihren Körper hergibt." Weiß nicht mehr, wer das sagte, es war aber ein sehr berühmter Mann.
Die Grenze zur Prostitution verschwimmt, wenn man an die Frauen denkt, die nach Geld heiraten.
Im vorliegenden Fall war einfach das Angebot zu niedrig.
Baldur hat folgendes geschrieben: | Wenn jemand einer Frau oder einem Mann Geld für sexuelle Leistungen bietet wäre das dann ja so, als wenn ich jemandem Geld dafür biete, dass er mir einen Tisch baut, weil ich annehme, dass er das vielleicht besonders gut kann, obwohl er es nicht gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht tut. |
Nein. Wenn der Mann ein Akademiker ist, wird er es auch beleidigend finden.
Zitat: | Wenn nun die sexuelle Prostitution als legales Gewerbe und als legale/legitime Dienstleistung jurstisch gewertet wird (immerhin müssen Steuern dafür abgeführt werden), und wenn der Staat seine Bürger im Falle der Bedürftigkeit zwingt, jede 'zumutbare' Arbeit anzunehmen (und welche ist nicht zumutbar), kann einen der Staat dann auch bei Strafe der Leistungskürzung zwingen im Gewerbe sexueller Dienstleistungen tätig zu sein?
Wo wäre dann also der Unterschied ob mich der Staat zwingt, als Reinigungskraft zu arbeiten, oder als Angestellter eines Bordells sexuelle Leistungen anzubieten? Es sind schließlich beides keine Ausbildungsberufe. |
Verdammt, da ist was dran. Es wird unbedingt Zeit, die Prostitution zu einem Ausbildungsberuf zu machen! Bestrebungen dafür hat es ja schon gegeben.
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1600090) Verfasst am: 17.01.2011, 15:02 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Ich würde es eher mit einem offen vorgebrachten Angebot vergleichen, die Stimme für eine Bundestagswahl für einen bestimmten Betrag zu kaufen. Und natürlich spricht sich darin dann gegebenenfalls die unverschämte Geringschätzung für Menschen aus, die möglicherweise wenig Geld besitzen, und daher verheißen, dem Ansinnen des Anbieters geneigt zu sein - in den Augen des anbietenden Blödmanns jedenfalls. |
Stimmenhandel ist illegal, Prostitution ist es nicht.
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1600091) Verfasst am: 17.01.2011, 15:05 Titel: |
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Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Baldur hat folgendes geschrieben: | Wenn jemand einer Frau oder einem Mann Geld für sexuelle Leistungen bietet wäre das dann ja so, als wenn ich jemandem Geld dafür biete, dass er mir einen Tisch baut, weil ich annehme, dass er das vielleicht besonders gut kann, obwohl er es nicht gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht tut. |
Nein. Wenn der Mann ein Akademiker ist, wird er es auch beleidigend finden. |
Er würde aber in einem solche Fall den Prozeß kaum gewinnen.
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1600092) Verfasst am: 17.01.2011, 15:07 Titel: |
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Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Im vorliegenden Fall war einfach das Angebot zu niedrig. |
Hast du mehr Informationen als alle anderen hier? Wenn du nochmal 18 wärst, wie hoch müsste das Angebot einer Frau die deine Mutter sein könnte sein und nein ich meine damit nicht überdurchschnittlich attraktive Vertreterinnen der Altersgruppe die dir zusätzlich den Haushalt schmeißen.
Zuletzt bearbeitet von Norm am 17.01.2011, 15:10, insgesamt einmal bearbeitet |
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1600095) Verfasst am: 17.01.2011, 15:10 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Oben wurde von anderen den Richter implizit unterstellt es seine seine moralischen Maßstäbe in Bezug auf Prostitution oder gar die des Staates, nach denen er geurteilt hat. Ich möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Richter womöglich in Bezug auf die in der Gesellschaft vorherrschenden Maßstäbe geurteilt hat und zwar ohne, dass er oder der Staat die zwingend teilen müssen. |
Und du siehst nichts falsches daran, wenn das Gericht nach vorherrschenden moralischen Wertevorstellungen urteilt?
Norm hat folgendes geschrieben: | Außerdem ist laut Wikipedia die Behauptung von falschen Tatsachen ein relevanter Bestandteil von Beurteilungen, wer die falsche Behauptung Prostituierte zu sein als beleidigend wertet, muss es also nicht automatisch als Ehrrührig ansehen den Beruf tatsächlich auszuüben. |
Ein Geldangebot ist keine Behauptung.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1600100) Verfasst am: 17.01.2011, 15:25 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Oben wurde von anderen den Richter implizit unterstellt es seine seine moralischen Maßstäbe in Bezug auf Prostitution oder gar die des Staates, nach denen er geurteilt hat. Ich möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Richter womöglich in Bezug auf die in der Gesellschaft vorherrschenden Maßstäbe geurteilt hat und zwar ohne, dass er oder der Staat die zwingend teilen müssen. |
Und du siehst nichts falsches daran, wenn das Gericht nach vorherrschenden moralischen Wertevorstellungen urteilt?
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Nö. Wonach denn sonst?
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1600101) Verfasst am: 17.01.2011, 15:25 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Oben wurde von anderen den Richter implizit unterstellt es seine seine moralischen Maßstäbe in Bezug auf Prostitution oder gar die des Staates, nach denen er geurteilt hat. Ich möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Richter womöglich in Bezug auf die in der Gesellschaft vorherrschenden Maßstäbe geurteilt hat und zwar ohne, dass er oder der Staat die zwingend teilen müssen. |
Und du siehst nichts falsches daran, wenn das Gericht nach vorherrschenden moralischen Wertevorstellungen urteilt? | Wie soll es denn deiner Meinung nach festlegen was eine Beleidigung sei? Ein Schwein ist ein schönes Tier, ein Arschloch oder eine Fotze sind ganz gewöhnliche Körperöffnungen, eine Hexe ist eine Frau mit besonderen Fähigkeiten, ein Schwuler ist ein Mann der auf Männer steht, eine Schlampe ist eine Frau die häufig wechselnde Geschlechtspartner hat, eine Hure eineFrau die gegen Geld mit Männern schläft. Beleidigungen lassen sich daraus nur über gesellschaftliche Vorstellungen konstruieren.
Zitat: | Norm hat folgendes geschrieben: | Außerdem ist laut Wikipedia die Behauptung von falschen Tatsachen ein relevanter Bestandteil von Beurteilungen, wer die falsche Behauptung Prostituierte zu sein als beleidigend wertet, muss es also nicht automatisch als Ehrrührig ansehen den Beruf tatsächlich auszuüben. |
Ein Geldangebot ist keine Behauptung. | Kommt darauf an wie es vorgebracht wird, außerdem haöte ich die Gesamtsituation für relevant über die leider kaum Infos vorliegen.
Die Frage "Würdest du gegn Geld mit mit schlafen?" ist keine Tatsachenbehauptung, die Frage "Was muss ich dir denn für Sex zahlen?" schließt aber implizit die Tatsachenbehauptung ein, dass die gefragte Person prinzipiell dazu bereit ist gegen Geld Sex zu haben.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1600108) Verfasst am: 17.01.2011, 15:35 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Er hat sie aber nicht als Prostituierte bezeichnet, sondern ihr lediglich Geld für Sex angeboten. |
Komische Logik. |
Das ist doch ganz einfach: Eine prostituierte verkauft sexuelle Leistungen gewerbsmäßig mit Gewinnabsicht und zahlt dafür sogar Steuern. So wie ein Tischler Tische gegeb Geld baut.
Wenn jemand einer Frau oder einem Mann Geld für sexuelle Leistungen bietet wäre das dann ja so, als wenn ich jemandem Geld dafür biete, dass er mir einen Tisch baut, weil ich annehme, dass er das vielleicht besonders gut kann, obwohl er es nicht gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht tut.
Wahrlich ein ehrenrühriges Angebot. |
genau! da kann man schon mal klagen.
wenn ich als 15jähriger in der videospielabteilung in nem laden am hauptbahnhof von nem mann kohle für aktfotos angeboten bekomme ist das schlimmer. aber nicht wegen des geldgebots.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1600112) Verfasst am: 17.01.2011, 15:39 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Oben wurde von anderen den Richter implizit unterstellt es seine seine moralischen Maßstäbe in Bezug auf Prostitution oder gar die des Staates, nach denen er geurteilt hat. Ich möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Richter womöglich in Bezug auf die in der Gesellschaft vorherrschenden Maßstäbe geurteilt hat und zwar ohne, dass er oder der Staat die zwingend teilen müssen. |
Und du siehst nichts falsches daran, wenn das Gericht nach vorherrschenden moralischen Wertevorstellungen urteilt? | Wie soll es denn deiner Meinung nach festlegen was eine Beleidigung sei? Ein Schwein ist ein schönes Tier, ein Arschloch oder eine Fotze sind ganz gewöhnliche Körperöffnungen, eine Hexe ist eine Frau mit besonderen Fähigkeiten, ein Schwuler ist ein Mann der auf Männer steht, eine Schlampe ist eine Frau die häufig wechselnde Geschlechtspartner hat, eine Hure eineFrau die gegen Geld mit Männern schläft. Beleidigungen lassen sich daraus nur über gesellschaftliche Vorstellungen konstruieren. |
Mal davon abgesehen, dass ich nicht viel von Strafbarkeit von jeder kleinen Beleidigung halte:
Wenn ich einen Schwulen schwul nenne, ist dass keine Beleidigung. Auch nicht, wenn ich ihn für Schwul halte, er es aber nicht ist. Dann habe ich ihn nicht deshalb als Schwul bezeichnet, weil ich ihn beleidigen wollte, sondern weil ich wirklich dachte, dass er Schwul sei.
Hier ist auch nichts anderes vorgefallen.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1600122) Verfasst am: 17.01.2011, 15:47 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Baldur hat folgendes geschrieben: | Eleonor hat folgendes geschrieben: | Baldur hat folgendes geschrieben: |
Wo wäre dann also der Unterschied ob mich der Staat zwingt, als Reinigungskraft zu arbeiten, oder als Angestellter eines Bordells sexuelle Leistungen anzubieten? Es sind schließlich beides keine Ausbildungsberufe. |
Ob es einen Unterschied machen würde, ob dich der Staat zwingt zu putzen oder dich zu prostituieren, kann ich dir natürlich nicht sagen |
Es fällt mir schwer es zuzugeben, aber es würde einen Unterschied für mich machen. |
Und welchen der beiden Jobs würdest du lieber machen? |
ich bin zwar nicht gefragt, aber wie wärs mit ner kombi aus beidem?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1600125) Verfasst am: 17.01.2011, 15:53 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Oben wurde von anderen den Richter implizit unterstellt es seine seine moralischen Maßstäbe in Bezug auf Prostitution oder gar die des Staates, nach denen er geurteilt hat. Ich möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Richter womöglich in Bezug auf die in der Gesellschaft vorherrschenden Maßstäbe geurteilt hat und zwar ohne, dass er oder der Staat die zwingend teilen müssen. |
Und du siehst nichts falsches daran, wenn das Gericht nach vorherrschenden moralischen Wertevorstellungen urteilt? | Wie soll es denn deiner Meinung nach festlegen was eine Beleidigung sei? Ein Schwein ist ein schönes Tier, ein Arschloch oder eine Fotze sind ganz gewöhnliche Körperöffnungen, eine Hexe ist eine Frau mit besonderen Fähigkeiten, ein Schwuler ist ein Mann der auf Männer steht, eine Schlampe ist eine Frau die häufig wechselnde Geschlechtspartner hat, eine Hure eineFrau die gegen Geld mit Männern schläft. Beleidigungen lassen sich daraus nur über gesellschaftliche Vorstellungen konstruieren. |
Mal davon abgesehen, dass ich nicht viel von Strafbarkeit von jeder kleinen Beleidigung halte:
Wenn ich einen Schwulen schwul nenne, ist dass keine Beleidigung. Auch nicht, wenn ich ihn für Schwul halte, er es aber nicht ist. Dann habe ich ihn nicht deshalb als Schwul bezeichnet, weil ich ihn beleidigen wollte, sondern weil ich wirklich dachte, dass er Schwul sei.
Hier ist auch nichts anderes vorgefallen. |
Möglich, aber der Artikel gibt die Info nicht her, ob der Anbietende das tatsächlich dachte und wie er grundsätzlich über Prostituierte denkt. Außerdem nur unzureichend Infos über die Ausgangslage, also zusätzlich die Angesprochene und wie die beiden vorher genauer zueinander standen.
Außerdem könnte sich der von dir als schwul bezeichnete je nach Wertvorstellung ja auch beleidigt fühlen, es wäre klüger wenn du nicht durch die Straße läufst und jeden beliebigen Mann den du als sexuel interessant einstufst ansprichst und unterstellst schwul zu sein.
Zuletzt bearbeitet von Norm am 17.01.2011, 16:00, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1600128) Verfasst am: 17.01.2011, 15:58 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Oben wurde von anderen den Richter implizit unterstellt es seine seine moralischen Maßstäbe in Bezug auf Prostitution oder gar die des Staates, nach denen er geurteilt hat. Ich möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Richter womöglich in Bezug auf die in der Gesellschaft vorherrschenden Maßstäbe geurteilt hat und zwar ohne, dass er oder der Staat die zwingend teilen müssen. |
Und du siehst nichts falsches daran, wenn das Gericht nach vorherrschenden moralischen Wertevorstellungen urteilt? | Wie soll es denn deiner Meinung nach festlegen was eine Beleidigung sei? Ein Schwein ist ein schönes Tier, ein Arschloch oder eine Fotze sind ganz gewöhnliche Körperöffnungen, eine Hexe ist eine Frau mit besonderen Fähigkeiten, ein Schwuler ist ein Mann der auf Männer steht, eine Schlampe ist eine Frau die häufig wechselnde Geschlechtspartner hat, eine Hure eineFrau die gegen Geld mit Männern schläft. Beleidigungen lassen sich daraus nur über gesellschaftliche Vorstellungen konstruieren. |
Mal davon abgesehen, dass ich nicht viel von Strafbarkeit von jeder kleinen Beleidigung halte:
Wenn ich einen Schwulen schwul nenne, ist dass keine Beleidigung. Auch nicht, wenn ich ihn für Schwul halte, er es aber nicht ist. Dann habe ich ihn nicht deshalb als Schwul bezeichnet, weil ich ihn beleidigen wollte, sondern weil ich wirklich dachte, dass er Schwul sei.
Hier ist auch nichts anderes vorgefallen. |
Möglich, aber der Artikel gibt die Info nicht her, ob der Anbietende das tatsächlich dachte und wie er grundsätzlich über Prostituierte denkt. Außerdem nur unzureichend Infos über die Ausgangslage, also zusätzlich die Angesprochene und wie die beiden vorher genauer zueinander standen. |
Irrelevant, da:
Zitat: | Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg ist sicher: Der 46-Jährige hat eine junge Frau klar in ihrer Ehre verletzt. Das Angebot des Mannes, der 18-Jährigen Geld für Sex zu geben, sei eine Beleidigung. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. |
Was der Angeklagte über die Prostituierten denkt ist für den Urteil nicht von Belangen. Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden.
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Pfaffenschreck Schwarzwaldelch; möööh
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope
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(#1600130) Verfasst am: 17.01.2011, 16:02 Titel: |
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Louseign hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Auch wenn es prinzipiell gar keine Beleidigung darstellen könnte, aber wenns halt simpel und einfach nicht stimmt, ist es verleumderisch. |
Nein. Dass die Behauptung ehrenrührig ist, ist notwendiger Bestandteil für eine Verurteilung.
Das StGB hat folgendes geschrieben: | Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | |
Dann reicht 96 wohl nicht, dann müßte es schon Bayern sein.
_________________ Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
---
http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1600131) Verfasst am: 17.01.2011, 16:04 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Für die Mehrheit der Frauen trifft das zu.
Wie möchtest du das ändern?
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1600135) Verfasst am: 17.01.2011, 16:04 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg ist sicher: Der 46-Jährige hat eine junge Frau klar in ihrer Ehre verletzt. Das Angebot des Mannes, der 18-Jährigen Geld für Sex zu geben, sei eine Beleidigung. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. |
Was der Angeklagte über die Prostituierten denkt ist für den Urteil nicht von Belangen. Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Sorry, aber ich kann "jede ehrbare Frau" in dem von dir zitierten Text nicht finden. Außerdem wird das Urteil da nur in indirekter Rede und zusammengefasst wiedergegeben, woher willst du wissen, ob das Gericht das Urteil genauso knapp und ohne auf Details einzugehen verkündet hat wie die Presse?
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1600140) Verfasst am: 17.01.2011, 16:07 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Für die Mehrheit der Frauen trifft das zu.
Wie möchtest du das ändern? |
Hier geht es nicht darum, wie dieser Umstand geändert werden kann, sondern ob die Moralvorstellugen der Mehrheit der Frauen als Maßstab für Rechtssprechung dienen sollte.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1600143) Verfasst am: 17.01.2011, 16:10 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Für die Mehrheit der Frauen trifft das zu. | echt? wurde das mal untersucht?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1600146) Verfasst am: 17.01.2011, 16:13 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg ist sicher: Der 46-Jährige hat eine junge Frau klar in ihrer Ehre verletzt. Das Angebot des Mannes, der 18-Jährigen Geld für Sex zu geben, sei eine Beleidigung. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. |
Was der Angeklagte über die Prostituierten denkt ist für den Urteil nicht von Belangen. Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Sorry, aber ich kann "jede ehrbare Frau" in dem von dir zitierten Text nicht finden. Außerdem wird das Urteil da nur in indirekter Rede und zusammengefasst wiedergegeben, woher willst du wissen, ob das Gericht das Urteil genauso knapp und ohne auf Details einzugehen verkündet hat wie die Presse? |
Da steht es ziemlich eindeutig drin, es sei eine Beleidigung anzunehmen, eine Frau wäre käuflich wie eine Prostituierte. Das zeigt auch ganz deutlich, welche Meinung das Gericht über diese vertritt.
Und natürlich kann es immer sein, dass der Pressetext den Inhalt falsch wiedergibt. Aber Spiegel ist eine halbwegs seriöse Quelle und bevor wir bei jeder Meldung sagen: "kann man eh nix dazu sagen, könnte ja falsch wiedergegeben sein." ist es sinnvoll, vom Wahrheitsgehalt des Artikels ausgehen, zumindest bis Quellen auftauchen, die anderweitigen Schlussfolgerungen nahelegen.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1600147) Verfasst am: 17.01.2011, 16:15 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Für die Mehrheit der Frauen trifft das zu. | echt? wurde das mal untersucht? |
Für die Mehrheit der Frauen, die ich kenne oder von denen ich gehört habe, mich eingeschlossen.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1600148) Verfasst am: 17.01.2011, 16:15 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Für die Mehrheit der Frauen trifft das zu. | echt? wurde das mal untersucht? |
Zumindest war es das ursprüngliche Ziel der Frauenbewegung, Prostitution zu bekämpfen.
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1600150) Verfasst am: 17.01.2011, 16:17 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg ist sicher: Der 46-Jährige hat eine junge Frau klar in ihrer Ehre verletzt. Das Angebot des Mannes, der 18-Jährigen Geld für Sex zu geben, sei eine Beleidigung. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. |
Was der Angeklagte über die Prostituierten denkt ist für den Urteil nicht von Belangen. Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Sorry, aber ich kann "jede ehrbare Frau" in dem von dir zitierten Text nicht finden. Außerdem wird das Urteil da nur in indirekter Rede und zusammengefasst wiedergegeben, woher willst du wissen, ob das Gericht das Urteil genauso knapp und ohne auf Details einzugehen verkündet hat wie die Presse? |
Da steht es ziemlich eindeutig drin, es sei eine Beleidigung anzunehmen, eine Frau wäre käuflich wie eine Prostituierte. Das zeigt auch ganz deutlich, welche Meinung das Gericht über diese vertritt.
Und natürlich kann es immer sein, dass der Pressetext den Inhalt falsch wiedergibt. Aber Spiegel ist eine halbwegs seriöse Quelle und bevor wir bei jeder Meldung sagen: "kann man eh nix dazu sagen, könnte ja falsch wiedergegeben sein." ist es sinnvoll, vom Wahrheitsgehalt des Artikels ausgehen, zumindest bis Quellen auftauchen, die anderweitigen Schlussfolgerungen nahelegen. |
Ich sage nicht falsch sondern verkürzt.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1600155) Verfasst am: 17.01.2011, 16:23 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Für die Mehrheit der Frauen trifft das zu. | echt? wurde das mal untersucht? |
Für die Mehrheit der Frauen, die ich kenne oder von denen ich gehört habe, mich eingeschlossen. |
Und nicht für Frauen. Männer wie ich nutzen Begrifflichkeiten wie "Nutte", um Schlipsträger (hier allerdings vollkommen zu recht, da sie dies ausschließlich selbst zu verantworten haben) bewußt herabzusetzen.
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1600156) Verfasst am: 17.01.2011, 16:25 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg ist sicher: Der 46-Jährige hat eine junge Frau klar in ihrer Ehre verletzt. Das Angebot des Mannes, der 18-Jährigen Geld für Sex zu geben, sei eine Beleidigung. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. |
Was der Angeklagte über die Prostituierten denkt ist für den Urteil nicht von Belangen. Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Sorry, aber ich kann "jede ehrbare Frau" in dem von dir zitierten Text nicht finden. Außerdem wird das Urteil da nur in indirekter Rede und zusammengefasst wiedergegeben, woher willst du wissen, ob das Gericht das Urteil genauso knapp und ohne auf Details einzugehen verkündet hat wie die Presse? |
Da steht es ziemlich eindeutig drin, es sei eine Beleidigung anzunehmen, eine Frau wäre käuflich wie eine Prostituierte. Das zeigt auch ganz deutlich, welche Meinung das Gericht über diese vertritt.
Und natürlich kann es immer sein, dass der Pressetext den Inhalt falsch wiedergibt. Aber Spiegel ist eine halbwegs seriöse Quelle und bevor wir bei jeder Meldung sagen: "kann man eh nix dazu sagen, könnte ja falsch wiedergegeben sein." ist es sinnvoll, vom Wahrheitsgehalt des Artikels ausgehen, zumindest bis Quellen auftauchen, die anderweitigen Schlussfolgerungen nahelegen. |
Ich sage nicht falsch sondern verkürzt. |
Das ändert doch nichts an meiner Argumentation. Es ist wohl immer noch besser, sich anhand einer kurzen Meldung aus einer seriösen Quelle eine Meinung zu bilden (und bereit sein, seine Meinung beim Auftauchen weiterer Informationen eventuell zu revidieren) als gar keine Meinung zu haben.
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1600157) Verfasst am: 17.01.2011, 16:26 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Für die Mehrheit der Frauen trifft das zu. | echt? wurde das mal untersucht? |
Für die Mehrheit der Frauen, die ich kenne oder von denen ich gehört habe, mich eingeschlossen. | Wenn LEN es nicht glaubt können wir ja mal in die Runde fragen, welche Frau sich beleidigt fühlen würde und welche nicht. Ich fände es beleidigend, Außnahme ich stände gekleidet wie eine Prostituierte auf der Reeperbahn rum oder so.
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1600160) Verfasst am: 17.01.2011, 16:29 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg ist sicher: Der 46-Jährige hat eine junge Frau klar in ihrer Ehre verletzt. Das Angebot des Mannes, der 18-Jährigen Geld für Sex zu geben, sei eine Beleidigung. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. |
Was der Angeklagte über die Prostituierten denkt ist für den Urteil nicht von Belangen. Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Sorry, aber ich kann "jede ehrbare Frau" in dem von dir zitierten Text nicht finden. Außerdem wird das Urteil da nur in indirekter Rede und zusammengefasst wiedergegeben, woher willst du wissen, ob das Gericht das Urteil genauso knapp und ohne auf Details einzugehen verkündet hat wie die Presse? |
Da steht es ziemlich eindeutig drin, es sei eine Beleidigung anzunehmen, eine Frau wäre käuflich wie eine Prostituierte. Das zeigt auch ganz deutlich, welche Meinung das Gericht über diese vertritt.
Und natürlich kann es immer sein, dass der Pressetext den Inhalt falsch wiedergibt. Aber Spiegel ist eine halbwegs seriöse Quelle und bevor wir bei jeder Meldung sagen: "kann man eh nix dazu sagen, könnte ja falsch wiedergegeben sein." ist es sinnvoll, vom Wahrheitsgehalt des Artikels ausgehen, zumindest bis Quellen auftauchen, die anderweitigen Schlussfolgerungen nahelegen. |
Ich sage nicht falsch sondern verkürzt. |
Das ändert doch nichts an meiner Argumentation. Es ist wohl immer noch besser, sich anhand einer kurzen Meldung aus einer seriösen Quelle eine Meinung zu bilden (und bereit sein, seine Meinung beim Auftauchen weiterer Informationen eventuell zu revidieren) als gar keine Meinung zu haben. |
Das kannst du so sehen, es ist aber kein allgemeingültiges besser. Außerdem gibt es da noch eine dritte Alternative, zu sagen, zwar sind die vorliegenden Informationen nicht außreichend um sicher zu wissen ob es so ist wie ich annehme, aber falls Annahme a zutrifft, dann finde ich das x
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1600161) Verfasst am: 17.01.2011, 16:30 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Für jede "ehrbare" Frau ist es eine Beleidigung, für eine Prostituierte gehalten zu werden. |
Für die Mehrheit der Frauen trifft das zu. | echt? wurde das mal untersucht? |
Zumindest war es das ursprüngliche Ziel der Frauenbewegung, Prostitution zu bekämpfen. |
Auch die "Frauenbewegung" hat hinzugelernt. Zwar nicht alle; Alice z. B. nicht.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1600162) Verfasst am: 17.01.2011, 16:32 Titel: |
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Ist es für Männer, die die Dienstleistung einer Prostituierten in Anspruch nehmen wollen, jetzt, also durch dieses Urteil, eigentlich schwieriger geworden, ein solches Geschäft anzubahnen?
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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