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I.R auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.10.2006 Beiträge: 9142
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(#1605999) Verfasst am: 02.02.2011, 09:23 Titel: |
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hainer hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Wer hat das denn geschrieben? |
Das war auf einer der hier eingangs verlinkten Seiten zu finden.
Danke für die Kommentierung. Offenbar fehlt es den Besetzern an fachlich kompetenden Rechtsbeistand, wenn sie derart irrige Meinungen auch noch verbreiten. |
An fachlich kompetentem Rechtsbeistand fehlt es aber auch hier ...
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1606043) Verfasst am: 02.02.2011, 12:04 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Baldur hat folgendes geschrieben: |
Das BGB gibt dem Eigentümer natürlich Recht. Fraglich ob ein Polizeieinsatz mit 1300 Polizisten und die dadurch entstehenden Kosten und zu erwartende Widerstand legitim ist, um das Recht des Hauseigentümers gegenüber dem Mieter durchzusetzen. |
Du bist kein Fan von Rechtstaatlichkeit oder? |
Ich bin vor allem ein Fan der Verhältnismäßigkeit. |
Wie ist das zu verstehen? Sobald die Hausbesetzer genügend Widerstand leisten hat der Hausbesitzer kein Recht mehr auf Räumung, weil das Polizeiaufgebot zuviel kostet?
_________________ Trish:(
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1606052) Verfasst am: 02.02.2011, 12:34 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Baldur hat folgendes geschrieben: |
Das BGB gibt dem Eigentümer natürlich Recht. Fraglich ob ein Polizeieinsatz mit 1300 Polizisten und die dadurch entstehenden Kosten und zu erwartende Widerstand legitim ist, um das Recht des Hauseigentümers gegenüber dem Mieter durchzusetzen. |
Du bist kein Fan von Rechtstaatlichkeit oder? |
Ich bin vor allem ein Fan der Verhältnismäßigkeit. |
Wie ist das zu verstehen? Sobald die Hausbesetzer genügend Widerstand leisten hat der Hausbesitzer kein Recht mehr auf Räumung, weil das Polizeiaufgebot zuviel kostet? |
Der Hausbesitzer hat das Recht gegen angemessene Entschädigung enteignet zu werden. Wenn es um Unternehmens-Interessen geht, ist das doch auch nie ein Problem gewesen.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1606054) Verfasst am: 02.02.2011, 12:35 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: |
Der Hausbesitzer hat das Recht gegen angemessene Entschädigung enteignet zu werden. |
_________________ Trish:(
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Dr. Evil auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.09.2010 Beiträge: 1504
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(#1606057) Verfasst am: 02.02.2011, 12:55 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: | Das BGB gibt dem Eigentümer natürlich Recht. Fraglich ob ein Polizeieinsatz mit 1300 Polizisten und die dadurch entstehenden Kosten und zu erwartende Widerstand legitim ist, um das Recht des Hauseigentümers gegenüber dem Mieter durchzusetzen. |
1. Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz des Verwaltungsrechts. Im BGB gibt es diesen Grundsatz nicht. Hier gilt: das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
2. Ich glaube kaum, dass es 1300 Polizisten braucht, um ein paar Hippies rauszuwerfen. 10 sollten reichen. Wenn die Jungs da unbedingt Beirut spielen wollen, kann man ihnen ja ein paar Gasgranaten zum warm werden spendieren. Bevor der Schlagstock spricht.
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1606061) Verfasst am: 02.02.2011, 13:05 Titel: |
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Dr. Evil hat folgendes geschrieben: | "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen." |
eben
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1606062) Verfasst am: 02.02.2011, 13:10 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | wuffi hat folgendes geschrieben: | Almosen , wir sind ja so christlich |
Sozialleistungen sind keine Almosen. |
Eben. Almosen sind bedingungslos. |
Auf Sozialhilfe besteht im Gegensatz zu Almosen ein Rechtsanspruch. Es handelt sich dabei nicht um eine Mitleidsgeste.
Man, jetzt muss man Sozialhilfe schon gegenüber Linken rechtfertigen. Verdrehte Welt.
_________________ Trish:(
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gollrich superheftig general
Anmeldungsdatum: 06.12.2007 Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim
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Uriziel Herpiderpi
Anmeldungsdatum: 22.12.2007 Beiträge: 1728
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(#1606094) Verfasst am: 02.02.2011, 14:53 Titel: |
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DIESE Zwangsräumung?
http://de.news.yahoo.com/3/20110202/video/vwl-polizei-rumt-haus-in-berlin-friedric-d7f4ae7.html
Ich seh' mal wieder nur eines. Aufsässige, bellende Schwächlinge gegen genervte, vermummte Polizisten.
Ich weis wirklich nicht, auf "wessen Seite" ich sein soll. Auf die der Hausbewohner? Auf die der Polizisten?
Ist es jetzt wirklich in Ordnung, dort alle Leute rauszuwerfen? Oder ist es eher ein Akt des Kapitalgedankens und man schei**t auf Menschenrechte? Weil so sieht das oftmals aus...
Manch einer mag "Polizeistaat" schreien wenn man da maskierte Polizisten auf den Dächern stehen sieht und einfach 'ne ganze Strasse dichtgemacht wird,
aber man sieht doch an der offensichtlichen, antiautoritären Einstellung der Stadtbevölkerung dort, das die Polizisten bereits mit einem so grossen Aufgebot da auffahren "MÜSSEN" - weil sonst bilden sich die Leute dort ein, sie haben selber das Sagen in ihren Blocks und können machen, was sie wollen.
So "ganz im Gang-Stil..."
Find' ich schade, das der Respekt vor dem Ordnungshüter da so dermassen auf der Strecke bleibt...
Setzt sich die Polizei durch, wird "Bullenstaat, Schweine-Staat" gebrüllt.
Setzen sich die Polizisten NICHT durch, entsteht der Eindruck einer Gesetzesfreien Zone...
... und letzteres gefällt mir eindeutig weniger.
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unquest auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.10.2010 Beiträge: 3326
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(#1606101) Verfasst am: 02.02.2011, 15:26 Titel: Re: Räumung erfolgreich |
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Zitat: | Der Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz (Grüne), hat die Räumung kritisiert. "Das ist kein guter Tag, wir werden ein wichtiges alternatives Projekt verlieren“, sagte Schulz im RBB-„Inforadio“. |
Warum bietet der Bezirksbürgermeister den Zwangsgeräumten nicht seinen Garten für zukünftige alternative Projekte an?
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1606104) Verfasst am: 02.02.2011, 15:55 Titel: |
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Dr. Evil hat folgendes geschrieben: | Baldur hat folgendes geschrieben: | Das BGB gibt dem Eigentümer natürlich Recht. Fraglich ob ein Polizeieinsatz mit 1300 Polizisten und die dadurch entstehenden Kosten und zu erwartende Widerstand legitim ist, um das Recht des Hauseigentümers gegenüber dem Mieter durchzusetzen. |
1. Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz des Verwaltungsrechts. Im BGB gibt es diesen Grundsatz nicht. Hier gilt: das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
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Im Prinzip ja. Es können aber neben dem Nutzungsinteresse des Eigentümers noch andere Rechtsgüter berührt sein, und es gilt im Einzelfall abzuwägen, welche vorrangig sind.
Das Recht auf Wohnraum würde ich beispielsweise als höherrangig einstufen als das Interesse des Eigentümers, seine Immobilie leerstehen zu lassen. In den Hausbesetzungen der achtziger Jahre sehe ich durchaus den gerechtferigten Widerstand gegen den Mißbrauch des Eigentumsrechts.
In diesem Fall sehe ich die Räumung durchaus als angemsssen an. Im allgemeinen hab ich ja Verständnis und Sympathie für das Anliegen alternativer Wohn- und Lebensformen. Ich bin indessen aber nicht der Meinung, daß einer, nur weil er kein Bock hat, normal zur Miete zu wohnen, daraus den Anspruch ableiten kann, daß man ihm dafür eine Immobilie zur Verfügung zu stellen hätte.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1606108) Verfasst am: 02.02.2011, 16:19 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ich bin indessen aber nicht der Meinung, daß einer, nur weil er kein Bock hat, normal zur Miete zu wohnen, daraus den Anspruch ableiten kann, daß man ihm dafür eine Immobilie zur Verfügung zu stellen hätte. |
Es SIND doch Mieter.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1606109) Verfasst am: 02.02.2011, 16:27 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ich bin indessen aber nicht der Meinung, daß einer, nur weil er kein Bock hat, normal zur Miete zu wohnen, daraus den Anspruch ableiten kann, daß man ihm dafür eine Immobilie zur Verfügung zu stellen hätte. |
Es SIND doch Mieter. |
Waren Hausbesetzer wurden Mieter sind jetzt Hausbesetzer.
_________________ Trish:(
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1606110) Verfasst am: 02.02.2011, 16:27 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ich bin indessen aber nicht der Meinung, daß einer, nur weil er kein Bock hat, normal zur Miete zu wohnen, daraus den Anspruch ableiten kann, daß man ihm dafür eine Immobilie zur Verfügung zu stellen hätte. |
Es SIND doch Mieter. |
Soweit ich das verstanden habe, eben nicht.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Dr. Evil auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.09.2010 Beiträge: 1504
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(#1606179) Verfasst am: 02.02.2011, 23:25 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Das Recht auf Wohnraum würde ich beispielsweise als höherrangig einstufen als das Interesse des Eigentümers, seine Immobilie leerstehen zu lassen. |
Ich auch. Wenn das Recht auf Wohnraum sonst nicht zu verwirklichen wäre. Ist es aber. Nennt sich Harz IV, da ist die Miete mit drin. Es gibt also keine Abwägung, weil es keinen Konflikt gibt.
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arcalexx The Shah of Bla
Anmeldungsdatum: 26.06.2008 Beiträge: 231
Wohnort: Berlin
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(#1606204) Verfasst am: 03.02.2011, 00:15 Titel: |
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Ich konnte noch nie die Unverschämtheit verstehen, sich des Eigentums anderer Menschen zu bemächtigen und daraus noch ein eigenes Recht abzuleiten.
Wenn ich nicht zu faul dafür wäre, würde ich zu den Hausbesetzern gehen, deren sagen wir mal Laptop mitnehmen und sagen, ich brauche es mal für unbestimmte Zeit, und Du kriegst dafür 50 € Entschädigung. Und wenn er es zurückhaben wollte und gegen mich klagen würde, würde ich es kurzerhand meinem Kumpel überreichen, damit er dann gegen den Kumpel klagen kann. Und der reicht es dann einem anderen weiter. In der Zwischenzeit würde ich laut brüllen "Kapitalist" und "Laptops gehören allen" sowie "Künstlerprojekt herrenloser Laptop". Mal schauen, wie man das sehen würde.
Es gibt zwar ein Menschenrecht auf ein Dach überm Kopf (in der Berliner Verfassung soviel ich weiß sogar ausdrücklich normiert), aber kein Recht auf Hausfriedensbruch. Die sind einfach nur neidisch, das andere was haben, was sie selbst nicht haben, aber das allein berechtigt zu nichts und ist schon gar nicht etwa eine "soziale Ungerechtigkeit". Wenn sich diese Chaoten in der Rolle des Protest-Geknechteten gefallen, anstatt mal arbeiten zu gehen und sich ne normale Wohnung zu leisten, dann helfen dagegen wirklich nur 2500 Bullen.
@ Dr. Evil: ganz genau so ist es!
_________________ "Science is interesting and if you don't agree you can fuck off." (Richard Dawkins)
http://arcalexx.blogspot.com
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1606217) Verfasst am: 03.02.2011, 00:39 Titel: |
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Kann man eigentlich den "Hausfrieden" eines leerstehenden Hauses brechen?
_________________ Defund the gender police!!
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hainer frustrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 2539
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(#1606223) Verfasst am: 03.02.2011, 00:47 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Kann man eigentlich den "Hausfrieden" eines leerstehenden Hauses brechen? | Klar. Wenn der zum Zutritt Berechtigte das Eindringen einer nicht berechtigten Person nicht wünscht.
Zuletzt bearbeitet von hainer am 03.02.2011, 00:49, insgesamt einmal bearbeitet |
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1606224) Verfasst am: 03.02.2011, 00:49 Titel: |
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hainer hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Kann man eigentlich den "Hausfrieden" eines leerstehenden Hauses brechen? | Klar. Wenn der zum Zutritt Berechtigte das nicht wünscht. |
Dann ist das "Unbefugtes Betreten" aber kein "Hausfriedensbruch".
_________________ Defund the gender police!!
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hainer frustrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 2539
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(#1606226) Verfasst am: 03.02.2011, 00:53 Titel: |
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Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1606227) Verfasst am: 03.02.2011, 00:54 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | hainer hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Kann man eigentlich den "Hausfrieden" eines leerstehenden Hauses brechen? | Klar. Wenn der zum Zutritt Berechtigte das nicht wünscht. |
Dann ist das "Unbefugtes Betreten" aber kein "Hausfriedensbruch". |
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
_________________ Trish:(
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16361
Wohnort: Arena of Air
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(#1606232) Verfasst am: 03.02.2011, 01:02 Titel: |
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Und: Auf Almosen hat man keinen rechtlichen Anspruch, sie sind nicht einklagbar, der Gebende entscheidet sich freiwillig dafür.
Und was hat die ganze Aktion gekostet, wer bezahlt das? (Und: wie lange hätte das Haus von dem Geld "instandbesetzt" sein können?)
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1606233) Verfasst am: 03.02.2011, 01:02 Titel: |
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hainer hat folgendes geschrieben: | Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. |
Das kann man auch so interpretieren, dass es nicht fuer nicht genutzte Raeumlichkeiten gilt. Die haben naemlich keine konkrete "Bestimmung". Davon kann man erst reden, wenn sie tatsaechlich zu einem bestimmten Zweck entweder durch den Besitzer selbst oder einen Mieter genutzt werden.
_________________ Defund the gender police!!
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hainer frustrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 2539
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(#1606237) Verfasst am: 03.02.2011, 01:18 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | hainer hat folgendes geschrieben: | Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. |
Das kann man auch so interpretieren, dass es nicht fuer nicht genutzte Raeumlichkeiten gilt. Die haben naemlich keine konkrete "Bestimmung". Davon kann man erst reden, wenn sie tatsaechlich zu einem bestimmten Zweck entweder durch den Besitzer selbst oder einen Mieter genutzt werden. |
Mit der Nutzung hat der Hausfriedensbruch nichts zu tun. Hier gilt alleine der Wille des Besitzers, der eben der Mieter bei einem Mietverhältnis ist, oder der Eigentümer, der hier der Besitzer bei keinem Mietverhältnis ist.
Ach ja, und zum unberechtigten Betreten. Das liegt beispielsweise vor wenn man ohne Wissen des Besitzers (Mieters) als Vermieter (Eigentümer) die Wohnung betritt. Dieser Fall berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung eines befristeten Mietvertrags.
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hainer frustrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 2539
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(#1606246) Verfasst am: 03.02.2011, 02:01 Titel: |
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Mittlerweile geht die Vergeltungsaktion der randalierenden Symphatisanten der Besetzer in Mitte und Friedrichshain wacker voran. Es müssen sukzessive zusätzliche Polizeikräfte mobilisiert werden um der Situation Herr zu werden. Da gehts ja ab. Ausgerechnet in der deutschen Linken Hochburg.
Die Versprechen der Szene werden wahr.
Indymedia:
Zitat: | Runde Tische
Vor etwa genau einem Jahr starteten die Bewohner_innen der Liebig 14 den Versuch, einen geeigneten Ausweg aus der angespannten Situation zu finden. Gemeinsam mit Kirchengemeinden, Stadtteilinitiativen und der Bezirkspolitik wurden Runde Tische einberufen. Nach mehrmaligen Treffen mussten die Runden Tische ergebnislos abgebrochen werden, da diese an der Blockadehaltung der SPD auf Bezirks- und vor allem Senatsebene scheiterten.
Da von der CDU auf Bezirksebene außer slapstickartigem Wahlkampf mit adipöser Mutterbrust nichts zu erwarten war, blieben diese den Treffen selbstverständlich fern. Ebenso die Zuständigen der FDP, befürchten diese sowieso das Scheitern an der 5%-Hürde bei der nächsten Wahl.
Rolle der SPD:
Obwohl die Bezirks-SPD mit Peter Beckers den stellvertr. Bürgermeister stellt, glänzte die SPD auf Bezirksebene mit Abwesenheit. Auch der Senat sah keinen Anlass, durch die Runden Tische eine Alternativlösung herbei zu führen. Weder die Sen Inneres, noch SenFin, noch der SPD-geführte Liegenschaftsfonds hatten Lust, die Räumung zu verhindern oder in einer anderen Form zu umgehen. Kein Wunder, steckt dahinter nicht mehr als parteipolitisches Kalkül.
Nicht verwunderlich, bei der Zusammensetzung des Senats. Vielleicht mag der Eine oder die Andere den Spontispruch "Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!" für abgedroschen halten. Ein kleiner Blick auf die Personen des Senats lässt einen fahlen Beigeschmack zurück:
Inneres: Erhart Körtnig (SPD) Interessante Aussage von ihm: "Was ich aber damit sagen wollte: Jeder, der die körperliche Integrität eines Menschen so angreift, begeht eine schwere Straftat. Ob er nun als erster handelt oder es anderen nachmacht, ändert nichts an seinem Vergehen." Wen meint er blos? Doch nicht etwa die Prügelhorden?
Justiz: Gisela von der Aue (SPD)
Stadtentwicklung: Ingeborg Junge-Reyer (SPD)
Und auch der Verbleib des Rechtspopulisten und ehem. Finanzsenators Thilo Sarrazin in der SPD bis nach der Wahl, zeugt vom geistigen Kind der SPD.
Allen Hetzmedien-Unkenrufen zum Trotz: Die Bewohner_innen der Liebig 14 hatten niemals eine Ausweichmöglichkeit. Das vielzitierte "Ausweichobjekt" in Weissensee war zum Zeitpunkt des Angebots selbst unsicher. Es stand zum Verkauf, ein Annehmen des Objekts barg die Gefahr, in zwei Jahren wieder vor dem Verkauf und somit vor ungesicherten Verhältnissen zu stehen. Eine Verschiebung des Problems, eine Lösung war dies aber zu keiner Zeit. Und damit inakzeptabel. |
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1606247) Verfasst am: 03.02.2011, 02:07 Titel: |
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Über das Haus und den neuen Eigentümer:
Liebig-14-Blog
Zitat: | Die Liebigstr. 14 wurde wie viele der noch existierenden Berliner Hausprojekte Anfang 1990 besetzt. Nach der Räumung der Mainzer Str. im November desselben Jahres, entschieden sich die Besetzer_innen mit dem Senat über eine Legalisierung des Hausprojektes zu verhandeln. 1992 gelang es, Mietverträge für insgesamt neun Wohneinheiten abzuschließen. Faktisch bedeutete dies, dass mit Ausnahme der Erdgeschosswohnung das gesamte Haus weiterhin kollektiv bewohnt werden konnte. Eigentümerin war die Wohnungsbaugenossenschaft Friedrichshain (WBF).
Dies änderte sich im Jahr 1999. In diesem und im darauf folgenden Jahr kaufte ein junger Ingenieur gleich mehrere ehemals besetzte Häuser: Die Liebigstr. 14, sowie die angrenzenden Häuser Rigaer Str. 94, 95 und 96. Suitbert Beulker war aufgetaucht und machte sich alsbald unbeliebt im Friedrichshainer „Nordkiez“.
Ursprünglich wollte er die Häuser sanieren, mit eigener Stromversorgung eine Art Öko-Wohnblock für Mittelschichtler schaffen. Dass er sein ehrgeiziges Projekt gegen die Interessen der Bewohner_innen (kollektives, selbstbestimmtes und erschwingliches Wohnen) durchzusetzen suchte, sorgte in der Folge für bis heute andauernde, teils heftige Auseinandersetzungen.
Versuche einer Mediation wurden von seiner Seite immer wieder abgelehnt. Auch sein Jugendfreund und Mitgesellschafter der Lila GbR (Eigentümerin der Liebigstr. 14 und der Rigaer Str. 96), Edwin Thöne, ist bis heute nicht bereit, eine einvernehmliche Lösung mit uns zu finden. Stattdessen versuchen Thöne und Beulker das Haus mit juristischen Mitteln zu entmieten. |
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hainer frustrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 2539
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(#1606248) Verfasst am: 03.02.2011, 02:13 Titel: |
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Gerade fand ich das:
Zitat: | Aus der autonomen Szene hatte es Ankündigungen gegeben, bei einer Räumung den Sitz des Berliner Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD), das sogenannte Rote Rathaus, zu stürmen, ebenso eine Senatsverwaltung. | FR-online
Krass. Na ob das was wird?
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1606249) Verfasst am: 03.02.2011, 02:28 Titel: |
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Spontane Soli-Demos in
- Hildesheim
- Iquitos/Peru
- Bremen
- Aue
- Giessen
- Kiel
- Copenhagen
- Hannover
- Jena
- Hamburg
- Freiburg
- Konstanz
- Halberstadt
- Itzehoe
- Saarbrücken
- Rostock
- Köln
- Osnabrück
Indymedia
Zuletzt bearbeitet von Baldur am 03.02.2011, 10:03, insgesamt einmal bearbeitet |
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hainer frustrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 2539
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1606262) Verfasst am: 03.02.2011, 09:12 Titel: |
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Andrej Holm? Das ist doch der "Terrorist".
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