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Freiherr zu Guttenberg - Superstar!
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1613314) Verfasst am: 23.02.2011, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Guttenbergs Plagiatsaffäre - Doktor adé

Zitat:
Berlin - Es ist dann doch ziemlich schnell gegangen. Nur einen Tag nachdem Karl-Theodor zu Guttenberg die Bayreuther Universität um "Rücknahme" seines Doktortitels gebeten hat, ist dem nun eine Promotionskommission nachgekommen. Hochschulpräsident Rüdiger Bormann sagt, Guttenberg habe wissenschaftliche Standards "objektiv nicht eingehalten". Die wörtliche und sinngemäße Übernahme von Textstellen ohne hinreichende Kennzeichnung sei unzulässig.

Soweit, so erwartbar. Dann aber der entscheidende Satz: Die Frage einer vorsätzlichen Täuschung sei nicht Gegenstand der Untersuchung gewesen.

Damit ist Guttenberg möglicherweise eine bürgerliche Blamage sondergleichen erspart geblieben, die wohl einen sofortigen Rücktritt vom Ministeramt hätte nach sich ziehen müssen. Eine solche Untersuchung, sagt Bormann, "wäre sicherlich ein längerer Prozess gewesen". Die Universität habe darauf verzichtet, weil Guttenberg selbst um die Rücknahme seiner Dissertation gebeten habe. Wenn sich in solch einem strittigen Fall Einmütigkeit anbiete, werde der einfachere Weg und nicht der zeitlich längere gewählt. Dies sei so üblich.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1613317) Verfasst am: 23.02.2011, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
nu isser wech...

Uni Bayreuth entzieht Guttenberg den Doktortitel


Wie nett und zuvorkommend, dass die Universität Bayreuth der Bitte des Herrn "Dr." Guttenberg nachgekommen ist. Er hatte ja schließlich höflichst darum gebeten. Ungustiöses im Blickfeld



Was haetten die sonst machen sollen? Am Kopf kratzen
Wichtig ist, dass der erschlichene Titel weg ist.


Es hätte zumindest herausgestellt werden können, dass es sich dabei nicht um eine Gefälligkeit für den HErrn Minister handelt, der ausdrücklich um die Aberkennung des Titels gebeten hatte. So stellt es sich nämlich nun dar: Erst bittet Gutti die Uni, die (unausweichlichen) Konsequenzen zu ziehen und dann werden die Konsequenzen gezogen. Ich würde mir anstelle des Präsidenten, wie der Prüfungskommission mehr als verarscht vorkommen.

Gibt es eine Presseerklärung des Uni-Präsidenten zur Aberkennung des Titels?

aha: Universität Bayreuth erkennt zu Guttenberg den Doktorgrad ab




Ich finde das voellig korrekt, so wie die das gemacht haben.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1613320) Verfasst am: 23.02.2011, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich finde das voellig korrekt, so wie die das gemacht haben.

Nein. Sie haben die offenkundige Täuschung vorsorglich nicht behandelt und waren sehr gnädig, auch vom zeitlichen Ablauf.
Um Gutti den Dr ohne Täuschungsabsicht abzuknöpfen, beruft sich die Uni nicht auf die eigene Promotionordnung sondern auf das Verwaltungsverfahrengesetz (§4Cool.
Das scheint mir äußerst unüblich.
_________________
Trish:(
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1613323) Verfasst am: 23.02.2011, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich finde das voellig korrekt, so wie die das gemacht haben.

Nein. Sie haben die offenkundige Täuschung vorsorglich nicht behandelt und war sehr gnädig, auch vom zeitlichen Ablauf.
Um Gutti den Dr ohne Täuschungsabsicht abzuknöpfen, beruft sich die Uni nicht auf die eigene Promotionordnung sondern auf das Verwaltungsverfahrengesetz (§4Cool.
Das scheint mir äußerst unüblich.


Waere es nicht die Aufgabe eines Gerichtes eventuell festzustellen ob eine Taeuschungsabsicht vorlag? Die Kommission haette eine solche doch gar nicht sanktionieren koennen. Alles, was die koennen, ist den Doktortitel wegnehmen und das konnten die auch ohne Taeuschungsabsicht machen.

Interessant waere jetzt, ob sich ein Staatsanwalt findet, der diesbezueglich Ermittlungen aufnimmt und gegebenenfalls Anklage erhebt. Aber daran habe ich so meine Zweifel.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1613325) Verfasst am: 23.02.2011, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Plagiats-Affäre
Uni Bayreuth entzieht Guttenberg den Doktortitel

Zitat:
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat das Aberkennen des Doktortitels von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) als richtig und logisch bezeichnet. "Die Entscheidung der Uni Bayreuth liegt auf der Linie dessen, was der Verteidigungsminister vorgegeben hat. Sie macht daher Sinn." Das Votum zeige, dass zu Guttenberg mit seiner Selbsteinschätzung richtig liege. Der Minister sei durch die Uni-Entscheidung daher in seinem Amt nicht geschwächt.


Gehts noch? Pillepalle Suspekt Nein
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1613326) Verfasst am: 23.02.2011, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich finde das voellig korrekt, so wie die das gemacht haben.

Nein. Sie haben die offenkundige Täuschung vorsorglich nicht behandelt und war sehr gnädig, auch vom zeitlichen Ablauf.
Um Gutti den Dr ohne Täuschungsabsicht abzuknöpfen, beruft sich die Uni nicht auf die eigene Promotionordnung sondern auf das Verwaltungsverfahrengesetz (§4Cool.
Das scheint mir äußerst unüblich.


Waere es nicht die Aufgabe eines Gerichtes eventuell festzustellen ob eine Taeuschungsabsicht vorlag? Die Kommission haette eine solche doch gar nicht sanktionieren koennen. Alles, was die koennen, ist den Doktortitel wegnehmen und das konnten die auch ohne Taeuschungsabsicht machen.

Interessant waere jetzt, ob sich ein Staatsanwalt findet, der diesbezueglich Ermittlungen aufnimmt und gegebenenfalls Anklage erhebt. Aber daran habe ich so meine Zweifel.


Also die Uni Münster sanktioniert Plagiatsfälle auch bei Erstsemestern schonmal mit Strafen von bis zu 50.000 EUR, zusätzlich zur Zwangsexmatrikulation und der Unmöglichkeit sich zukünftig an einer Deutschen Uni in denselben Fachbereich zu immatrikulieren.

Im Falle des Ministers geht das natürlich nicht, weil der ja diplomatische Immunität genießt. Und die will man ihm ja schließlich nicht aberkennen. Aber er könnte sie ja vielleicht gönnerhaft ruhen lassen.


Zuletzt bearbeitet von Baldur am 23.02.2011, 23:09, insgesamt einmal bearbeitet
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1613327) Verfasst am: 23.02.2011, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Waere es nicht die Aufgabe eines Gerichtes eventuell festzustellen ob eine Taeuschungsabsicht vorlag?
Wenn ihm der Doktorgrad gemäß der eigentlich zuständigen Promotionsordnung aberkannt werden soll, dann ist dies die Aufgabe der Komission gewesen. Sie ging aber den für Guttenberg <s>einfacheren</s> günstigeren Weg und benützte das Verwaltungsrecht, was meiner Ansicht der Promotionsordnung teilweise widerspricht.
Zitat:

Die Kommission haette eine solche doch gar nicht sanktionieren koennen. Alles, was die koennen, ist den Doktortitel wegnehmen und das konnten die auch ohne Taeuschungsabsicht machen.
Die Feststellung wäre Sanktion genug.
Sie wäre auch wichtig gewesen, um ein solch dreistes Verhalten zu rügen.
Zitat:

Interessant waere jetzt, ob sich ein Staatsanwalt findet, der diesbezueglich Ermittlungen aufnimmt und gegebenenfalls Anklage erhebt. Aber daran habe ich so meine Zweifel.

Ich auch. Vermutlich wird darauf verwiesen, dass die Universät Bayreuth keine Täuschungsabsicht festgestellt hat, und deswegen Ermittlungen nicht aufgenommen bzw eingestellt werden.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1613331) Verfasst am: 23.02.2011, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
]Die Feststellung wäre Sanktion genug.
Sie wäre auch wichtig gewesen, um ein solch dreistes Verhalten zu rügen.

Das ist nicht die Aufgabe einer solchen Kommission. Diese hat kein ethisches Werturteil zu fällen, auch keine Strafmaßnahmen oder Werturteile abzugeben, sondern nur festzustellen, ob der Doktortitel zu recht verliehen wurde bzw. besteht.

Zitat:

Ich auch. Vermutlich wird darauf verwiesen, dass die Universät Bayreuth keine Täuschungsabsicht festgestellt hat, und deswegen Ermittlungen nicht aufgenommen bzw eingestellt werden.

1. Hat die Uni diese Feststellung keineswegs getroffen.
2. Ist die Staatsanwaltschaft in keiner Weise an derartige Feststellungen gebunden. Auch im Strafverfahren oder in einem Zivilverfahren haben diese keinerlei Bindungs- oder Indizfunktion.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1613333) Verfasst am: 23.02.2011, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Nochmal: Es ist eine kleine Sache, wenn er einen erschwindelten Doktor hat, der nicht relevant für seine Einstellung ins Amt war - für den Bundestag. Wieso halten die sich mit sowas auf? Juckt die es, wenn jemand bei sowas lügt?


Unbedingt. Die Frage der charakterlicher Eignung eines Bundesministers ist keineswegs irrelevant.


Aber für eine Bundestagssitzung? Ehrlich?

Zitat:

Wovon lenkt es ab?


Vom Hartz-4-Debakel zum Beispiel?

Du schliesst Dich der Argumentation des Fanblocks derart unkritisch an?

Mach Dich mal vertraut mit den Themen, welche üblicherweise in den aktuellen Stunden behandelt werden.
Selbst hier fand Erwähnung, dass die Debatte darüber, ob eine Parteivorsitzende einer Oppositionspartei das böse Wort Kommunismus irgendwo verwendet hat, nicht in der Primetime stattfand.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1613336) Verfasst am: 23.02.2011, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Das ist nicht die Aufgabe einer solchen Kommission. Diese hat kein ethisches Werturteil zu fällen, auch keine Strafmaßnahmen oder Werturteile abzugeben, sondern nur festzustellen, ob der Doktortitel zu recht verliehen wurde bzw. besteht.
Gemäß der Promotionsordnung oder dem Verwaltungsrecht?
Zitat:

Zitat:

Ich auch. Vermutlich wird darauf verwiesen, dass die Universät Bayreuth keine Täuschungsabsicht festgestellt hat, und deswegen Ermittlungen nicht aufgenommen bzw eingestellt werden.

1. Hat die Uni diese Feststellung keineswegs getroffen.
Genau sie hat nichts festgestellt und deswegen gibts auch nichts zum ermitteln.
Zitat:

2. Ist die Staatsanwaltschaft in keiner Weise an derartige Feststellungen gebunden. Auch im Strafverfahren oder in einem Zivilverfahren haben diese keinerlei Bindungs- oder Indizfunktion.

Ändert das was? Meinst du Guttenberg hat juristische Folgen zu befürchten?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1613339) Verfasst am: 23.02.2011, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
]Gemäß der Promotionsordnung oder dem Verwaltungsrecht?

Auch eine Verwaltungsbehörde entscheidet nur, ob Verwaltungsakte erlassen werden bzw. eben zurückgenommen/wiederrufen werden sollen. Auch sie hat keine Verwerflichkeitsurteile zu fällen.


Zitat:

Ändert das was? Meinst du Guttenberg hat juristische Folgen zu befürchten?

Eher nicht. Hätte allerdings ein "Normalbürger" wahrscheinlich auch nicht.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1613341) Verfasst am: 23.02.2011, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

Du schliesst Dich der Argumentation des Fanblocks derart unkritisch an?


Langsam wirds mir zu blöd.
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Telliamed
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1613342) Verfasst am: 23.02.2011, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"Die Entscheidung der Uni Bayreuth liegt auf der Linie dessen, was der Verteidigungsminister vorgegeben hat. Sie macht daher Sinn."


Diese schon oben aufgespießte Bewertung der Bundeskanzlerin ist, so sie denn richtig wiedergegeben wurde, eine grausame Vergewaltigung sowohl der deutschen Sprache als auch der Verfahrenslogik in diesem Fall. Angela Merkel ist ja hinreichend bekannt für ihr Talent, unter Druck völlig nichtssagende, verquaste Stellungnahmen abzugeben.

Die Aberkennung ist die Entscheidung einer akademischen Selbstverwaltung, in der Wissenschaftler über das Recht Guttenbergs urteilten, diesen Titel führen zu dürfen. Was er selbst davon hält, ob er das Führen des Titels für sich ablehnt, ist dabei völlig unerheblich.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1613344) Verfasst am: 23.02.2011, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
]Gemäß der Promotionsordnung oder dem Verwaltungsrecht?

Auch eine Verwaltungsbehörde entscheidet nur, ob Verwaltungsakte erlassen werden bzw. eben zurückgenommen/wiederrufen werden sollen. Auch sie hat keine Verwerflichkeitsurteile zu fällen.

Gemäß der Promotionsordnung muss ihm die Täuschungsabsicht nachgewiesen werden, um den Dr abzuerkennen.
Weshalb kommt die nicht zum Zug?
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Trish:(
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1613347) Verfasst am: 23.02.2011, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Zitat:
"Die Entscheidung der Uni Bayreuth liegt auf der Linie dessen, was der Verteidigungsminister vorgegeben hat. Sie macht daher Sinn."


Diese schon oben aufgespießte Bewertung der Bundeskanzlerin ist, so sie denn richtig wiedergegeben wurde, eine grausame Vergewaltigung sowohl der deutschen Sprache als auch der Verfahrenslogik in diesem Fall. Angela Merkel ist ja hinreichend bekannt für ihr Talent, unter Druck völlig nichtssagende, verquaste Stellungnahmen abzugeben.

Die Aberkennung ist die Entscheidung einer akademischen Selbstverwaltung, in der Wissenschaftler über das Recht Guttenbergs urteilten, diesen Titel führen zu dürfen. Was er selbst davon hält, ob er das Führen des Titels für sich ablehnt, ist dabei völlig unerheblich.


Ich verstehe das dagegen als eine bewusst gewählte Formulierung, die eine Kampfansage beinhaltet. "Wir geben vor", "Wir lassen uns in dieser Sache nicht beirren" und "Wir lassen uns das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen." In meinen Augen fährt Merkel dadurch ein hohes Risiko. Realpolitisch noch der Schlag eines Schmetterlingsflügels, jedoch mittelfristig mit dem Potential zu einem Sturm zu wachsen.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1613350) Verfasst am: 23.02.2011, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Telliamed hat folgendes geschrieben:
Zitat:
"Die Entscheidung der Uni Bayreuth liegt auf der Linie dessen, was der Verteidigungsminister vorgegeben hat. Sie macht daher Sinn."


Diese schon oben aufgespießte Bewertung der Bundeskanzlerin ist, so sie denn richtig wiedergegeben wurde, eine grausame Vergewaltigung sowohl der deutschen Sprache als auch der Verfahrenslogik in diesem Fall. Angela Merkel ist ja hinreichend bekannt für ihr Talent, unter Druck völlig nichtssagende, verquaste Stellungnahmen abzugeben.

Die Aberkennung ist die Entscheidung einer akademischen Selbstverwaltung, in der Wissenschaftler über das Recht Guttenbergs urteilten, diesen Titel führen zu dürfen. Was er selbst davon hält, ob er das Führen des Titels für sich ablehnt, ist dabei völlig unerheblich.


Ich verstehe das dagegen als eine bewusst gewählte Formulierung, die eine Kampfansage beinhaltet. "Wir geben vor", "Wir lassen uns in dieser Sache nicht beirren" und "Wir lassen uns das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen." In meinen Augen fährt Merkel dadurch ein hohes Risiko. Realpolitisch noch der Schlag eines Schmetterlingsflügels, jedoch mittelfristig mit dem Potential zu einem Sturm zu wachsen.


Die Bild kann daraus eine tolle Schlagzeile machen. So von wegen "ehrenvoller Rückzug vom Doktor, jetzt isser ja auch nur ein normaler, isser ned fein" während die Springerpresse hintenrum nen Werbedeal (oder was das war) reinbekommt.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
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Beitrag(#1613351) Verfasst am: 23.02.2011, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Eine „Lex Guttenberg“ für den Verteidigungsminister?
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1613352) Verfasst am: 23.02.2011, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.3sat.de/page/?source=/nano/gesellschaft/152096/index.html hat folgendes geschrieben:
In § 16 der Promotionsordnung wird die "Ungültigkeit der Promotionsleistungen" geregelt. Wörtlich heißt es: "(1) Ergibt sich vor der Aushändigung der Urkunde, dass sich der Bewerber im Promotionsverfahren einer Täuschung schuldig gemacht hat, so erklärt die Promotionskommission alle bisher erworbenen Berechtigungen für ungültig und stellt das Verfahren ein. (2) Wird die Täuschung erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann nachträglich die Doktorprüfung für nicht bestanden erklärt werden. Die Entscheidung trifft die Promotionskommission.

Demnach kann die Kommission die Promotionsleistung für nicht bestanden erklären - sie muss aber nicht. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Doktorand während des Promotionsverfahrens getäuscht hat, was im Fall des Verteidigungsministers derzeit geklärt wird.
Oder auch nicht.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1613353) Verfasst am: 23.02.2011, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:

Du schliesst Dich der Argumentation des Fanblocks derart unkritisch an?


Langsam wirds mir zu blöd.


Schau mal, Surata, bei IR weiß ich es nicht, aber ich habe auf der guttenplag-Seite (in sehr bescheidenem Ausmaß) mitgeholfen. In der Zeit kam alle paar Minuten "Habt ihr keine wichtigeren Probleme?". Von Anfang an durchgehend.

Ich habe dir erklärt, warum ich die Affäre für überhaupt keine Kleinigkeit halte, weil es um den Verdacht auf Korruption geht, statt dass du hier gegenargumentierst, *warum* es denn eine Kleinigkeit ist, ignorierst du mein Post und schreibst du lieber den obigen Satz, dass es dir zu blöd ist. Das nervt mich jetzt.

Wenn eure Politiker nicht in der Lage sind, Hartz IV, Libyen und Guttenberg gleichzeitig zu behandeln, weil alle diese Dinge nun mal anstehen (oder durch langes Anstehen akut angebrannt sind), dann sind sie für ihr Amt ungeeignet. In der Politik (und auch in anderen verantwortlichen Positionen) gibt es *immer* ganz verschiedene Probleme gleichzeitig.
Libyen finde ich durchaus wichtig, gleichzeitig hat Deutschland da einen deutlich geringeren Einfluß auf den Fortgang der Dinge wie bei der Frage des korrupten Einfluß der Politik auf die Wissenschaft. Und dass Hartz IV nachgebessert worden wäre, wenn nur nicht die Zeit mit der Guttenbergaffäre verschludert worden wäre, hält doch wirklich niemand für ein ernstes Argument, oder?
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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1613354) Verfasst am: 23.02.2011, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
]Gemäß der Promotionsordnung oder dem Verwaltungsrecht?

Auch eine Verwaltungsbehörde entscheidet nur, ob Verwaltungsakte erlassen werden bzw. eben zurückgenommen/wiederrufen werden sollen. Auch sie hat keine Verwerflichkeitsurteile zu fällen.

Gemäß der Promotionsordnung muss ihm die Täuschungsabsicht nachgewiesen werden, um den Dr abzuerkennen.
Weshalb kommt die nicht zum Zug?

Ich kann das auch nicht ganz nachvollziehen. Höchstens kann ich mir denken, dass der Begriff der Täuschung hier auch fahrlässige Täuschungen umfasst (das Erfordernis einer vorsätzlichen Täuschung beschreibt der Gesetzgeber mit "arglistiger Täuschung").
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1613355) Verfasst am: 23.02.2011, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Ich kann das auch nicht ganz nachvollziehen.

Das ist gut. Dann bin ich ja nicht alleine.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1613359) Verfasst am: 24.02.2011, 00:00    Titel: Re: Freiherr zu Guttenberg - Superstar! Antworten mit Zitat

Ich denke nun ist es endlich an der Zeit, ein paar Fragen zu beantworten:

York hat folgendes geschrieben:
Was ist das Geheimnis seines Erfolgs?

Das haben wir ja gesehen.
York hat folgendes geschrieben:
Was meint ihr?

Das darf ich in der Öffentlichkeit nicht sagen.
York hat folgendes geschrieben:
Verfolgen wir einmal, wie es weitergeht.

Ja. Gerne. Lachen
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1613360) Verfasst am: 24.02.2011, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag und Beispiel zur Argumentation "Es gibt Wichtigeres."

http://www.silicon.de/management/wirtschaft/0,39044010,41549229,00/guttenbergs_plagiatsaffaere_schreibt_internet_geschichte.htm
Zitat:
Hinter der Facebook-Seite steckt der 29-jährigen Mainzer Medienunternehmer Tobias Huch. "Ich war verärgert darüber, dass die Plagiats-Vorwürfe gegen zu Guttenberg im Netz eine so große Welle erzeugt haben, obwohl es viel wichtigere Themen gibt, etwa die Nachricht von den in Afghanistan gefallenen Soldaten", sagte Huch. "Deshalb habe mich entschlossen, diese Seite einzurichten und ein paar Freunde darauf hinzuweisen." An so eine "Welle" der Unterstützung habe er zunächst gar nicht gedacht.


Es gibt also viel wichtigere Themen wie gefallene Soldaten, deswegen..
habe ich eine Seite zur Unterstützung der Hinterbliebenen veröffentlicht?
Nein, eine Seite zum unwichtigen Thema der Verteidigung Guttenbergs.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1613364) Verfasst am: 24.02.2011, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
]Die Feststellung wäre Sanktion genug.
Sie wäre auch wichtig gewesen, um ein solch dreistes Verhalten zu rügen.

Das ist nicht die Aufgabe einer solchen Kommission. Diese hat kein ethisches Werturteil zu fällen, auch keine Strafmaßnahmen oder Werturteile abzugeben, sondern nur festzustellen, ob der Doktortitel zu recht verliehen wurde bzw. besteht.

Eine solche Kommission kann aber durchaus klären, warum ein Doktortitel nicht zu Recht verliehen wurde. Sie muss ja schließlich eine Begründung geben (darum kommt sie herum, weil Guttenberg ersichtlich keinen Einspruch einlegen würde). Und dabei hätte sie sich in diesem Fall zwischen groben handwerklichen Fehlern und bewusster Täuschung entscheiden müssen. Das ist auch kein (deiner Meinung nach anscheinend weniger relevantes?) reines "ethisches Werturteil", sondern eine Tatsachenfeststellung über die Schwere des wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Guttenberg kann sich jetzt immer noch auf die Behauptung zurückziehen, er habe nicht bewusst getäuscht - was mMn angesichts von Art und Umfang der Plagiate schlicht absurd ist. Das eigentlich dazu berufene Gremium hat sich aber entschieden, diese Frage nicht zu klären. Das ist mMn sowohl für die wissenschaftliche Gemeinde als auch für die Öffentlichkeit höchst unbefriedigend.

Übrigens: Laut Spiegel werden Offiziere, die an einer Bundeswehruni studieren (oder studiert haben, auch nachträglich!) bei gröberen Fällen von Plagiaten auch schon einmal degradiert. Auch solche Entscheidungen verantwortet letztlich Herr Guttenberg.
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 24.02.2011, 00:11, insgesamt einmal bearbeitet
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1613365) Verfasst am: 24.02.2011, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:


Ich habe dir erklärt, warum ich die Affäre für überhaupt keine Kleinigkeit halte, weil es um den Verdacht auf Korruption geht, statt dass du hier gegenargumentierst, *warum* es denn eine Kleinigkeit ist, ignorierst du mein Post und schreibst du lieber den obigen Satz, dass es dir zu blöd ist. Das nervt mich jetzt.


Nochmal, für die ganz *selbstzensiert*: Ich halte die Tatsache, dass er sich seinen Doktor erschlichen hat, überhaupt nicht für eine Kleinigkeit.

Aber diese öffentliche Debatte im Bundestag halte ich für eine inszenierte, bild-würdige Pseudodebatte, reinen Aktionismus.

Ist das jetzt angekommen?

Wir können ja gerne unterschiedlicher Ansicht darüber sein.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1613366) Verfasst am: 24.02.2011, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
[...] ich habe auf der guttenplag-Seite (in sehr bescheidenem Ausmaß) mitgeholfen.

Daumen hoch!
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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esme
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Beitrag(#1613368) Verfasst am: 24.02.2011, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:


Ich habe dir erklärt, warum ich die Affäre für überhaupt keine Kleinigkeit halte, weil es um den Verdacht auf Korruption geht, statt dass du hier gegenargumentierst, *warum* es denn eine Kleinigkeit ist, ignorierst du mein Post und schreibst du lieber den obigen Satz, dass es dir zu blöd ist. Das nervt mich jetzt.


Nochmal, für die ganz *selbstzensiert*: Ich halte die Tatsache, dass er sich seinen Doktor erschlichen hat, überhaupt nicht für eine Kleinigkeit.

Aber diese öffentliche Debatte im Bundestag halte ich für eine inszenierte, bild-würdige Pseudodebatte, reinen Aktionismus.

Ist das jetzt angekommen?

Wir können ja gerne unterschiedlicher Ansicht darüber sein.


Tja, selber *selbstzensiert*.

Was hat deine *selbstzensierte* Antwort nun mit den von mir vorgebrachten Punkten bezüglich deiner konkreten "Argumente" zu tun?
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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#1613370) Verfasst am: 24.02.2011, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Schummeldissertationen sind in der Union nichts Neues – erst 2010 wurde der CDU-Kommunalpolitiker Andreas Kasper in einem ähnlichen Fall drakonisch bestraft.
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Surata
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Beitrag(#1613371) Verfasst am: 24.02.2011, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:


Was hat deine *selbstzensierte* Antwort nun mit den von mir vorgebrachten Punkten bezüglich deiner konkreten "Argumente" zu tun?


Das ist doch selbsterklärend. Deine Punkte(und I.R.s) haben nichts mit meiner "Argumentation" zu tun, weil ich so gar nicht "argumentiert" habe.

Daher das "langsam wirds mir zu blöd".
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#1613372) Verfasst am: 24.02.2011, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine kleine Randnotiz, die seine gespielte Demut ganz gut verdeutlicht:

Zitat:
"Ich war sicher so hochmütig zu glauben, das mir die Quadratur des Kreises gelingt..."


Nun zitiere ich die Wikipedia: Der Begriff „Quadratur des Kreises“ ist in vielen Sprachen zu einer Metapher für eine unlösbare Aufgabe geworden.

Schauen wir noch, woraus sich diese Quadratur besteht:

Zitat:
Die Verbindung der politischen und der wissenschaftlichen Arbeit und die Pflichten eines Familienvaters.


Ja, da kann man also nicht nur scheitern, da muss man scheitern! Seine "Fehler" bestanden eigentlich nur im Hochmut zu glauben, dass etwas Unmögliches für ihn doch lösbar sei. Und auch da schwingt noch eine Nobilität ein, dass er den Mut hatte, eine solch hehre Aufgabe überhaupt anzugehen. Eine geschickte Suggestion, die nur eines außer acht lässt: dass Tausenden von Promovierten diese Quadratur unter vergleichbaren, wenn nicht weitaus widrigeren Bedingungen gelungen ist, ohne nur eine einzige Fußnote zu vergessen...
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