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Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit" II
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1616413) Verfasst am: 04.03.2011, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
What the fuck!

So beschissen wie Friseure bezahlt werden, sehe ich keinen Schaden, wenn die schwarz ein paar Haare schneiden! Der Gesellschaft als Ganzes entsteht dadurch kein Schaden.

Wenn ein Doktortitel heute nix mehr wert ist, wer kann das von einem Meister erwarten? Und es braucht keinen Meister zum Haare schneiden. Das ist purer Standesdünkel, um billige Haarschneider zu erpressen!

Schliesslich braucht man als Nachtwächter oder Gebäudereiniger auch keinen Meister. Arbeitest Du schlecht, ist keiner in Gefahr. Nur die Kunden laufen Dir halt weg.


Klar doch. Die Gesellschaft entsteht auch kein Schaden, wenn ich keine Steuer zahle. Mit den Augen rollen
Für mich ist Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt.

ein steuerschaden duerfte allerdings nur entstehen, wenn, wie blakki schon schrieb, zu der friseuse ein nicht ganz so schlecht verdienender ehemann gehoert. denn mit dem, was die friseuse allein verdient, kommt sie wohl oft kaum auf den grundfreibetrag, ab dem ueberhaupt steuern zu zahlen sind.

Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, zu versteuernder Gewinn?

mehrwertsteuer braucht man bei einem umsatz unter 17500 nicht zu zahlen (vorsteuer kann man dann natuerlich auch nicht absetzen). die grenze ist also weit hoeher als beim einkommensteuer-grundfreibetrag. bei der gewerbesteuer gibt es meiner erinnerung nach auch freibetraege, die eine einfache friseuse so schnell nicht ueberschreitet (grad nachgesehen: 24500 freibetrag). zu versteuernder gewinn waere im rahmen der einkommensteuer zu versteuern, die ich bereits erwaehnt hatte (grundfreibetrag).

wir reden ja nun hier ueber friseusen, die es kaum schaffen, ihren eigenen lebensunterhalt mit dem job zu bestreiten, nicht ueber starfriseure mit hohem einkommen.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1616438) Verfasst am: 04.03.2011, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
What the fuck!

So beschissen wie Friseure bezahlt werden, sehe ich keinen Schaden, wenn die schwarz ein paar Haare schneiden! Der Gesellschaft als Ganzes entsteht dadurch kein Schaden.

Wenn ein Doktortitel heute nix mehr wert ist, wer kann das von einem Meister erwarten? Und es braucht keinen Meister zum Haare schneiden. Das ist purer Standesdünkel, um billige Haarschneider zu erpressen!

Schliesslich braucht man als Nachtwächter oder Gebäudereiniger auch keinen Meister. Arbeitest Du schlecht, ist keiner in Gefahr. Nur die Kunden laufen Dir halt weg.


Klar doch. Die Gesellschaft entsteht auch kein Schaden, wenn ich keine Steuer zahle. Mit den Augen rollen
Für mich ist Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt.

ein steuerschaden duerfte allerdings nur entstehen, wenn, wie blakki schon schrieb, zu der friseuse ein nicht ganz so schlecht verdienender ehemann gehoert. denn mit dem, was die friseuse allein verdient, kommt sie wohl oft kaum auf den grundfreibetrag, ab dem ueberhaupt steuern zu zahlen sind.

Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, zu versteuernder Gewinn?

mehrwertsteuer braucht man bei einem umsatz unter 17500 nicht zu zahlen (vorsteuer kann man dann natuerlich auch nicht absetzen). die grenze ist also weit hoeher als beim einkommensteuer-grundfreibetrag. bei der gewerbesteuer gibt es meiner erinnerung nach auch freibetraege, die eine einfache friseuse so schnell nicht ueberschreitet (grad nachgesehen: 24500 freibetrag). zu versteuernder gewinn waere im rahmen der einkommensteuer zu versteuern, die ich bereits erwaehnt hatte (grundfreibetrag).

wir reden ja nun hier ueber friseusen, die es kaum schaffen, ihren eigenen lebensunterhalt mit dem job zu bestreiten, nicht ueber starfriseure mit hohem einkommen.

Wenn die Friseuse während der Arbeitszeit den Kunden regulär im Laden bedient, statt nach Feierabend privat beim Kunden für'n Zehner rumzuschnippeln, werden genau diese Steuern fällig, weil dieser Laden weder weniger als 17500 Jahresumsatz machen wird, noch weniger als 24500 Gewinn abwirft.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1616442) Verfasst am: 05.03.2011, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

blakki hat folgendes geschrieben:
Ein Mindestlohn würde diese Probleme nicht lösen, das er von den Friseurbetrieben nicht bezahlbar wäre.
Die Folge wäre der Abbau weitere Arbeitsplätze.

Das ist ein unbedachtes, unhinterfragtes Totschlagargument, das schon tausendfach widerlegt wurde.

Ökonomien mit Mindestlohn funktionieren produktiver, als welche ohne.

qed.
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1616447) Verfasst am: 05.03.2011, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte aus der Arbeit der Friseuse Steuer entstehen, dann nur im Kontext grösserer betriebe, die in der Summe die Grenzen überschreiten. Dann muss von dem bischen, was der Haarspalter erwitschaftet auch noch ein Chef und ein Buchhalter mitbezahlt werden. Parasiten. Muss man nicht haben.
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1616468) Verfasst am: 05.03.2011, 04:08    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
What the fuck!

So beschissen wie Friseure bezahlt werden, sehe ich keinen Schaden, wenn die schwarz ein paar Haare schneiden! Der Gesellschaft als Ganzes entsteht dadurch kein Schaden.

Wenn ein Doktortitel heute nix mehr wert ist, wer kann das von einem Meister erwarten? Und es braucht keinen Meister zum Haare schneiden. Das ist purer Standesdünkel, um billige Haarschneider zu erpressen!

Schliesslich braucht man als Nachtwächter oder Gebäudereiniger auch keinen Meister. Arbeitest Du schlecht, ist keiner in Gefahr. Nur die Kunden laufen Dir halt weg.


Klar doch. Die Gesellschaft entsteht auch kein Schaden, wenn ich keine Steuer zahle. Mit den Augen rollen
Für mich ist Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt.

ein steuerschaden duerfte allerdings nur entstehen, wenn, wie blakki schon schrieb, zu der friseuse ein nicht ganz so schlecht verdienender ehemann gehoert. denn mit dem, was die friseuse allein verdient, kommt sie wohl oft kaum auf den grundfreibetrag, ab dem ueberhaupt steuern zu zahlen sind.

Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, zu versteuernder Gewinn?

mehrwertsteuer braucht man bei einem umsatz unter 17500 nicht zu zahlen (vorsteuer kann man dann natuerlich auch nicht absetzen). die grenze ist also weit hoeher als beim einkommensteuer-grundfreibetrag. bei der gewerbesteuer gibt es meiner erinnerung nach auch freibetraege, die eine einfache friseuse so schnell nicht ueberschreitet (grad nachgesehen: 24500 freibetrag). zu versteuernder gewinn waere im rahmen der einkommensteuer zu versteuern, die ich bereits erwaehnt hatte (grundfreibetrag).

wir reden ja nun hier ueber friseusen, die es kaum schaffen, ihren eigenen lebensunterhalt mit dem job zu bestreiten, nicht ueber starfriseure mit hohem einkommen.

Wenn die Friseuse während der Arbeitszeit den Kunden regulär im Laden bedient, statt nach Feierabend privat beim Kunden für'n Zehner rumzuschnippeln, werden genau diese Steuern fällig, weil dieser Laden weder weniger als 17500 Jahresumsatz machen wird, noch weniger als 24500 Gewinn abwirft.

moeglich - aber das ist nicht das problem der friseuse. sicher, wenn der laden gewinn macht, zahlt er steuern, aber wenn er keinen gewinn macht, zahlt er halt keine steuern. das hat aber mit steuerhinterziehung nichts zu tun.

solang die friseuse beim privat haare schnibbeln unter allen steuerlichen freibetraegen bleibt, ist steuerlich alles in ordnung.

darauf, dass der ladenbesitzer gewinn macht, koennen sowohl die friseuse als auch der kunde glaenzend verzichten und, wo der ladenbesitzer keinen gewinn macht, guckt das finanzamt halt in die roehre. pech fuer vater staat, aber damit muss er leben.

(problem ist nur evtl. der fehlende meister / fehlende eintragung in handwerksrolle, was aber steuerrechtlich irrelevant ist, und der von blakki schon erwaehnte fall, dass der ehemann der friseuse soviel verdient, dass das ehepaar steuern zahlen muss.)
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1616495) Verfasst am: 05.03.2011, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
What the fuck!

So beschissen wie Friseure bezahlt werden, sehe ich keinen Schaden, wenn die schwarz ein paar Haare schneiden! Der Gesellschaft als Ganzes entsteht dadurch kein Schaden.

Wenn ein Doktortitel heute nix mehr wert ist, wer kann das von einem Meister erwarten? Und es braucht keinen Meister zum Haare schneiden. Das ist purer Standesdünkel, um billige Haarschneider zu erpressen!

Schliesslich braucht man als Nachtwächter oder Gebäudereiniger auch keinen Meister. Arbeitest Du schlecht, ist keiner in Gefahr. Nur die Kunden laufen Dir halt weg.


Klar doch. Die Gesellschaft entsteht auch kein Schaden, wenn ich keine Steuer zahle. Mit den Augen rollen
Für mich ist Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt.

ein steuerschaden duerfte allerdings nur entstehen, wenn, wie blakki schon schrieb, zu der friseuse ein nicht ganz so schlecht verdienender ehemann gehoert. denn mit dem, was die friseuse allein verdient, kommt sie wohl oft kaum auf den grundfreibetrag, ab dem ueberhaupt steuern zu zahlen sind.

Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, zu versteuernder Gewinn?

mehrwertsteuer braucht man bei einem umsatz unter 17500 nicht zu zahlen (vorsteuer kann man dann natuerlich auch nicht absetzen). die grenze ist also weit hoeher als beim einkommensteuer-grundfreibetrag. bei der gewerbesteuer gibt es meiner erinnerung nach auch freibetraege, die eine einfache friseuse so schnell nicht ueberschreitet (grad nachgesehen: 24500 freibetrag). zu versteuernder gewinn waere im rahmen der einkommensteuer zu versteuern, die ich bereits erwaehnt hatte (grundfreibetrag).

wir reden ja nun hier ueber friseusen, die es kaum schaffen, ihren eigenen lebensunterhalt mit dem job zu bestreiten, nicht ueber starfriseure mit hohem einkommen.

Wenn die Friseuse während der Arbeitszeit den Kunden regulär im Laden bedient, statt nach Feierabend privat beim Kunden für'n Zehner rumzuschnippeln, werden genau diese Steuern fällig, weil dieser Laden weder weniger als 17500 Jahresumsatz machen wird, noch weniger als 24500 Gewinn abwirft.

moeglich - aber das ist nicht das problem der friseuse. sicher, wenn der laden gewinn macht, zahlt er steuern, aber wenn er keinen gewinn macht, zahlt er halt keine steuern. das hat aber mit steuerhinterziehung nichts zu tun.

solang die friseuse beim privat haare schnibbeln unter allen steuerlichen freibetraegen bleibt, ist steuerlich alles in ordnung.

darauf, dass der ladenbesitzer gewinn macht, koennen sowohl die friseuse als auch der kunde glaenzend verzichten und, wo der ladenbesitzer keinen gewinn macht, guckt das finanzamt halt in die roehre. pech fuer vater staat, aber damit muss er leben.

(problem ist nur evtl. der fehlende meister / fehlende eintragung in handwerksrolle, was aber steuerrechtlich irrelevant ist, und der von blakki schon erwaehnte fall, dass der ehemann der friseuse soviel verdient, dass das ehepaar steuern zahlen muss.)

Mein Vergleich ist Kunde->Schwarzarbeitende Friseuse statt Kunde->Laden
Dein Vergleich ist Kunde->selbstständige Friseuse statt Kunde->Laden.
Mein Vergleich ist das, was vrolijke mit Schwarzarbeit meinte.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1616507) Verfasst am: 05.03.2011, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
What the fuck!

So beschissen wie Friseure bezahlt werden, sehe ich keinen Schaden, wenn die schwarz ein paar Haare schneiden! Der Gesellschaft als Ganzes entsteht dadurch kein Schaden.

Wenn ein Doktortitel heute nix mehr wert ist, wer kann das von einem Meister erwarten? Und es braucht keinen Meister zum Haare schneiden. Das ist purer Standesdünkel, um billige Haarschneider zu erpressen!

Schliesslich braucht man als Nachtwächter oder Gebäudereiniger auch keinen Meister. Arbeitest Du schlecht, ist keiner in Gefahr. Nur die Kunden laufen Dir halt weg.


Klar doch. Die Gesellschaft entsteht auch kein Schaden, wenn ich keine Steuer zahle. Mit den Augen rollen
Für mich ist Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt.

ein steuerschaden duerfte allerdings nur entstehen, wenn, wie blakki schon schrieb, zu der friseuse ein nicht ganz so schlecht verdienender ehemann gehoert. denn mit dem, was die friseuse allein verdient, kommt sie wohl oft kaum auf den grundfreibetrag, ab dem ueberhaupt steuern zu zahlen sind.

Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, zu versteuernder Gewinn?

mehrwertsteuer braucht man bei einem umsatz unter 17500 nicht zu zahlen (vorsteuer kann man dann natuerlich auch nicht absetzen). die grenze ist also weit hoeher als beim einkommensteuer-grundfreibetrag. bei der gewerbesteuer gibt es meiner erinnerung nach auch freibetraege, die eine einfache friseuse so schnell nicht ueberschreitet (grad nachgesehen: 24500 freibetrag). zu versteuernder gewinn waere im rahmen der einkommensteuer zu versteuern, die ich bereits erwaehnt hatte (grundfreibetrag).

wir reden ja nun hier ueber friseusen, die es kaum schaffen, ihren eigenen lebensunterhalt mit dem job zu bestreiten, nicht ueber starfriseure mit hohem einkommen.

Wenn die Friseuse während der Arbeitszeit den Kunden regulär im Laden bedient, statt nach Feierabend privat beim Kunden für'n Zehner rumzuschnippeln, werden genau diese Steuern fällig, weil dieser Laden weder weniger als 17500 Jahresumsatz machen wird, noch weniger als 24500 Gewinn abwirft.

moeglich - aber das ist nicht das problem der friseuse. sicher, wenn der laden gewinn macht, zahlt er steuern, aber wenn er keinen gewinn macht, zahlt er halt keine steuern. das hat aber mit steuerhinterziehung nichts zu tun.

solang die friseuse beim privat haare schnibbeln unter allen steuerlichen freibetraegen bleibt, ist steuerlich alles in ordnung.

darauf, dass der ladenbesitzer gewinn macht, koennen sowohl die friseuse als auch der kunde glaenzend verzichten und, wo der ladenbesitzer keinen gewinn macht, guckt das finanzamt halt in die roehre. pech fuer vater staat, aber damit muss er leben.

(problem ist nur evtl. der fehlende meister / fehlende eintragung in handwerksrolle, was aber steuerrechtlich irrelevant ist, und der von blakki schon erwaehnte fall, dass der ehemann der friseuse soviel verdient, dass das ehepaar steuern zahlen muss.)

Mein Vergleich ist Kunde->Schwarzarbeitende Friseuse statt Kunde->Laden
Dein Vergleich ist Kunde->selbstständige Friseuse statt Kunde->Laden.
Mein Vergleich ist das, was vrolijke mit Schwarzarbeit meinte.

und ich habe darauf hingewiesen, dass zwischen der schwarzarbeitenden und der selbstaendigen friseuse ueberhaupt gar kein unterschied besteht, solang die friseuse unter den freibetraegen liegt und auch keinen gut verdienenden ehemann hat, mit dem sie zusammen steuern zahlen muesste.

wo siehst du den unterschied? was ist ueberhaupt schwarz an der in deinen augen "schwarzarbeitenden" friseuse, wenn sie unter den freibetraegen liegt? das einzige, was daran "schwarz" sein koennte, ist die fehlende eintragung in die handwerksrolle. steuerlich muesste sie aber, auch wenn sie sich beim finanzamt anmeldet, keinen cent zahlen. also hat das doch mit "schwarzarbeit" nichts zu tun, oder?
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blakki
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 556
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Beitrag(#1616510) Verfasst am: 05.03.2011, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
blakki hat folgendes geschrieben:
Ein Mindestlohn würde diese Probleme nicht lösen, das er von den Friseurbetrieben nicht bezahlbar wäre.
Die Folge wäre der Abbau weitere Arbeitsplätze.

Das ist ein unbedachtes, unhinterfragtes Totschlagargument, das schon tausendfach widerlegt wurde.

Ökonomien mit Mindestlohn funktionieren produktiver, als welche ohne.

qed.


Und von was träumst du nachts?
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blakki
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden

Beitrag(#1616512) Verfasst am: 05.03.2011, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Sollte aus der Arbeit der Friseuse Steuer entstehen, dann nur im Kontext grösserer betriebe, die in der Summe die Grenzen überschreiten. Dann muss von dem bischen, was der Haarspalter erwitschaftet auch noch ein Chef und ein Buchhalter mitbezahlt werden. Parasiten. Muss man nicht haben.


Musst du vielleicht in deinem Hass auf alles was nicht Valen MacLeod auch ist nicht haben, aber Chefs und Buchhalter sorgen mit ihren Steuern und Sozialabgaben immerhin dafür dass du regelmässig deine monatliche Stütze bekommst.

Ach noch was:

Kannst du außer Beleidigungen (Parasiten!) auch etwas von Substanz zu dieser Diskussion beitragen?
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1616513) Verfasst am: 05.03.2011, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

blakki hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Sollte aus der Arbeit der Friseuse Steuer entstehen, dann nur im Kontext grösserer betriebe, die in der Summe die Grenzen überschreiten. Dann muss von dem bischen, was der Haarspalter erwitschaftet auch noch ein Chef und ein Buchhalter mitbezahlt werden. Parasiten. Muss man nicht haben.


Musst du vielleicht in deinem Hass auf alles was nicht Valen MacLeod auch ist nicht haben, aber Chefs und Buchhalter sorgen mit ihren Steuern und Sozialabgaben immerhin dafür dass du regelmässig deine monatliche Stütze bekommst.

Das ist aber in diesem Kontext albern. Wenn die Haarspalter das bekommen würden, was sie erwirtschaften, statt dies auf Chef und Buchhalter zu verteilen, würden sie von dieser verteilten Summe genauso Steuern und Sozialabgaben zahlen. Wenn Du den Nettoertrag an 10 Ertragserbringer verteilst, werden die Abgaben in Summe nicht kleiner, die Möglichkeit der Beitragsbemessungsgrenze hier mal ausser acht gelassen, als wenn von dem Ertrag 12 Leute bezahlt werden. Unter Einschluss der Steuerprogression dürften die Steuern sogar höher sein.

Damit will ich nicht die Notwendigkeit von sauberer Buchhaltung durch qualifizierte Buchhalter bestreiten.

Bei Chefs kann dies unter Umständen anders aussehen.
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1616514) Verfasst am: 05.03.2011, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
What the fuck!

So beschissen wie Friseure bezahlt werden, sehe ich keinen Schaden, wenn die schwarz ein paar Haare schneiden! Der Gesellschaft als Ganzes entsteht dadurch kein Schaden.

Wenn ein Doktortitel heute nix mehr wert ist, wer kann das von einem Meister erwarten? Und es braucht keinen Meister zum Haare schneiden. Das ist purer Standesdünkel, um billige Haarschneider zu erpressen!

Schliesslich braucht man als Nachtwächter oder Gebäudereiniger auch keinen Meister. Arbeitest Du schlecht, ist keiner in Gefahr. Nur die Kunden laufen Dir halt weg.


Klar doch. Die Gesellschaft entsteht auch kein Schaden, wenn ich keine Steuer zahle. Mit den Augen rollen
Für mich ist Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt.

ein steuerschaden duerfte allerdings nur entstehen, wenn, wie blakki schon schrieb, zu der friseuse ein nicht ganz so schlecht verdienender ehemann gehoert. denn mit dem, was die friseuse allein verdient, kommt sie wohl oft kaum auf den grundfreibetrag, ab dem ueberhaupt steuern zu zahlen sind.

Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, zu versteuernder Gewinn?

mehrwertsteuer braucht man bei einem umsatz unter 17500 nicht zu zahlen (vorsteuer kann man dann natuerlich auch nicht absetzen). die grenze ist also weit hoeher als beim einkommensteuer-grundfreibetrag. bei der gewerbesteuer gibt es meiner erinnerung nach auch freibetraege, die eine einfache friseuse so schnell nicht ueberschreitet (grad nachgesehen: 24500 freibetrag). zu versteuernder gewinn waere im rahmen der einkommensteuer zu versteuern, die ich bereits erwaehnt hatte (grundfreibetrag).

wir reden ja nun hier ueber friseusen, die es kaum schaffen, ihren eigenen lebensunterhalt mit dem job zu bestreiten, nicht ueber starfriseure mit hohem einkommen.

Wenn die Friseuse während der Arbeitszeit den Kunden regulär im Laden bedient, statt nach Feierabend privat beim Kunden für'n Zehner rumzuschnippeln, werden genau diese Steuern fällig, weil dieser Laden weder weniger als 17500 Jahresumsatz machen wird, noch weniger als 24500 Gewinn abwirft.

moeglich - aber das ist nicht das problem der friseuse. sicher, wenn der laden gewinn macht, zahlt er steuern, aber wenn er keinen gewinn macht, zahlt er halt keine steuern. das hat aber mit steuerhinterziehung nichts zu tun.

solang die friseuse beim privat haare schnibbeln unter allen steuerlichen freibetraegen bleibt, ist steuerlich alles in ordnung.

darauf, dass der ladenbesitzer gewinn macht, koennen sowohl die friseuse als auch der kunde glaenzend verzichten und, wo der ladenbesitzer keinen gewinn macht, guckt das finanzamt halt in die roehre. pech fuer vater staat, aber damit muss er leben.

(problem ist nur evtl. der fehlende meister / fehlende eintragung in handwerksrolle, was aber steuerrechtlich irrelevant ist, und der von blakki schon erwaehnte fall, dass der ehemann der friseuse soviel verdient, dass das ehepaar steuern zahlen muss.)

Mein Vergleich ist Kunde->Schwarzarbeitende Friseuse statt Kunde->Laden
Dein Vergleich ist Kunde->selbstständige Friseuse statt Kunde->Laden.
Mein Vergleich ist das, was vrolijke mit Schwarzarbeit meinte.

und ich habe darauf hingewiesen, dass zwischen der schwarzarbeitenden und der selbstaendigen friseuse ueberhaupt gar kein unterschied besteht, solang die friseuse unter den freibetraegen liegt und auch keinen gut verdienenden ehemann hat, mit dem sie zusammen steuern zahlen muesste.
Das habe ich für Deinen Fall nicht bestritten.

tridi hat folgendes geschrieben:
wo siehst du den unterschied? was ist ueberhaupt schwarz an der in deinen augen "schwarzarbeitenden" friseuse, wenn sie unter den freibetraegen liegt? das einzige, was daran "schwarz" sein koennte, ist die fehlende eintragung in die handwerksrolle. steuerlich muesste sie aber, auch wenn sie sich beim finanzamt anmeldet, keinen cent zahlen. also hat das doch mit "schwarzarbeit" nichts zu tun, oder?

Auch das gilt nur für Deinen Vergleich, nicht für die angestellte Friseuse, die den Kunden statt im Laden in dessen Küche bedient.

Was meinst Du zur HartzIV-empfangenden Friseuse, die ihre Stütze mittels Küchenarbeit schwarz aufbessert? Entsteht dem Staat hier ein Schaden?
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blakki
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Beitrag(#1616540) Verfasst am: 05.03.2011, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Staat entsteht hier im Einzelfall wahrscheinlich so gut wie kein Schaden.

Derartige Schwarzarbeit wird in der Regel von den Behörden auch gar nicht verfolgt, weil die Grenze zur Nachbarschaftshilfe bzw. Hobbytätigkeit fliessend ist.

Die Dummen sind dabei die Friseurgeschäfte, die bei den Gemeinden und Finanzämtern ordnungsgemäss gemeldet sind, Steuern und Abgaben zahlen.

Denen bricht durch die rege Schwarzarbeit die Kundschaft und die Existenzgrundlage weg.

Da helfen auch Mindestlöhne und ähnliche Steuerungsinstrument nichts, die Jobs verschwinden mit der Zeit so und so.

Aber das Problem liegt nicht bei den Schwarzarbeitern, sonden beim Kunden, der zum Schwarzarbeiter geht, obwohl der nicht unbedingt billiger arbeitet als der Handwerksbetrieb.

Interessant dabei ist auch im Bereich der Mindestlöhne, dass ein Teil des politischen Spektrums lauthals nach staatlich garantierten Mindeslöhnen schreit, obwohl sie den Staat grundsätzlich ablehnen und beim Gedanlen an den Umsturz vor Aufregung feuchte Unterhosen bekommen.

Ich frage mich, wo lassen denn diese Leute ihre Haare schneiden?
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Skeptiker
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Beitrag(#1616555) Verfasst am: 05.03.2011, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

blakki hat folgendes geschrieben:
Dem Staat entsteht hier im Einzelfall wahrscheinlich so gut wie kein Schaden.

Derartige Schwarzarbeit wird in der Regel von den Behörden auch gar nicht verfolgt, weil die Grenze zur Nachbarschaftshilfe bzw. Hobbytätigkeit fliessend ist.

Die Dummen sind dabei die Friseurgeschäfte, die bei den Gemeinden und Finanzämtern ordnungsgemäss gemeldet sind, Steuern und Abgaben zahlen.

Denen bricht durch die rege Schwarzarbeit die Kundschaft und die Existenzgrundlage weg.

Da helfen auch Mindestlöhne und ähnliche Steuerungsinstrument nichts, die Jobs verschwinden mit der Zeit so und so.

Aber das Problem liegt nicht bei den Schwarzarbeitern, sonden beim Kunden, der zum Schwarzarbeiter geht, obwohl der nicht unbedingt billiger arbeitet als der Handwerksbetrieb.

Interessant dabei ist auch im Bereich der Mindestlöhne, dass ein Teil des politischen Spektrums lauthals nach staatlich garantierten Mindeslöhnen schreit, obwohl sie den Staat grundsätzlich ablehnen und beim Gedanlen an den Umsturz vor Aufregung feuchte Unterhosen bekommen.

Ich frage mich, wo lassen denn diese Leute ihre Haare schneiden?


Viele Friseure und -innen machen tolle Arbeit. Es ist eine Dienstleistung, die sogar "der Führer" seinerzeit für so wichtig hielt, dass er inmitten des deutschen Angriffskrieges per Führerbefehl die Schließung der Friseursalons verbot. Schließlich sollte das Volk seine Kriegsmoral behalten und ein Stück Normalität vorgegaukelt werden.

Hartz IV ist allerdings ebenso wenig eine Normalität wie seinerzeit der imperialistische Eroberungsfeldzug des deutschen Kapitals mit Hilfe seiner braunen Mittelalter-Horden.

Was die Mindestlöhne für Friseure und -innen betrifft: Selbstverständlich müssen auch diese staatlich garantiert werden. Dass dies die Arbeitslosigkeit insgesamt erhöhe, ist ein uraltes Gejammere von Mittelständlern.

"Schwarzarbeit" ist keine Ursache, sondern die Folge von Massenarbeitslosigkeit und Armut. Wer hier die Kausalitäten auf den Kopf stellen möchte, der macht sich nur zum Komplizen der ständigen Propaganda-Lügen von Staat & Kapital.

Hartz IV ist ein Verbrechen gegen die Menschheit so wie alle Armut. Was wir brauchen, ist eine radikale Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich und fertig. Was anderes kommt gar nicht in die Tüte ...-! Böse

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tridi
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Beitrag(#1616557) Verfasst am: 05.03.2011, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

tridi hat folgendes geschrieben:
wo siehst du den unterschied? was ist ueberhaupt schwarz an der in deinen augen "schwarzarbeitenden" friseuse, wenn sie unter den freibetraegen liegt? das einzige, was daran "schwarz" sein koennte, ist die fehlende eintragung in die handwerksrolle. steuerlich muesste sie aber, auch wenn sie sich beim finanzamt anmeldet, keinen cent zahlen. also hat das doch mit "schwarzarbeit" nichts zu tun, oder?

Auch das gilt nur für Deinen Vergleich, nicht für die angestellte Friseuse, die den Kunden statt im Laden in dessen Küche bedient.

und was ist bei der das problem, wenn die nebenbei ein paar kunden privat in deren kueche die haare schnibbelt? (wenn wir mal davon ausgehen, dass die friseuse so einen minilohn bekommt, wie oft in der presse beschrieben.)

ich gehe natuerlich davon aus, dass sie dieses nebenbei-haareschneiden auf ihre eigene rechnung macht, nicht auf rechnung ihres chefs. damit hat das mit dessen steuern (einkommen-, gewerbe-, umsatzsteuer) nichts zu tun.

dabei faellt mir grade auf: muss ein in der gesetzlichen versicherung versicherter angestellter eventuell fuer einkuenfte aus einer selbstaendigen nebenberuflichen taetigkeit sozialversicherungsabgaben zahlen? falls dem so sein sollte, haette ich das tatsaechlich nicht bedacht. dann muesste sie die einkuenfte gegenueber ihrer sozialversicherung natuerlich angeben.

Zitat:
Was meinst Du zur HartzIV-empfangenden Friseuse, die ihre Stütze mittels Küchenarbeit schwarz aufbessert? Entsteht dem Staat hier ein Schaden?
in diesem fall: ja natuerlich, wenn sie die einnahmen verheimlicht. die einnahmen muesste sie der arge bzw. optierenden kommune mitteilen - wenn es sich um mehr als 100 euro im monat handelt. in dem fall waere sie (falls das nicht am meistererfordernis oder aehnlichen rechtlichen huerden scheitert) sogar verpflichtet, zu versuchen, weiterhin mittels dieser kuechenarbeit einen teil ihres lebensunterhalts selbst zu verdienen.

arbeit in der kueche des kunden ist nicht automatisch schwarzarbeit, sondern nur dann, wenn irgendwelche steuern oder abgaben anfallen (bzw stuetze wegfallt) und versaeumt wird, das der zustaendigen behoerde mitzuteilen.
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blakki
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Beitrag(#1616558) Verfasst am: 05.03.2011, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
blakki hat folgendes geschrieben:
Dem Staat entsteht hier im Einzelfall wahrscheinlich so gut wie kein Schaden.

Derartige Schwarzarbeit wird in der Regel von den Behörden auch gar nicht verfolgt, weil die Grenze zur Nachbarschaftshilfe bzw. Hobbytätigkeit fliessend ist.

Die Dummen sind dabei die Friseurgeschäfte, die bei den Gemeinden und Finanzämtern ordnungsgemäss gemeldet sind, Steuern und Abgaben zahlen.

Denen bricht durch die rege Schwarzarbeit die Kundschaft und die Existenzgrundlage weg.

Da helfen auch Mindestlöhne und ähnliche Steuerungsinstrument nichts, die Jobs verschwinden mit der Zeit so und so.

Aber das Problem liegt nicht bei den Schwarzarbeitern, sonden beim Kunden, der zum Schwarzarbeiter geht, obwohl der nicht unbedingt billiger arbeitet als der Handwerksbetrieb.

Interessant dabei ist auch im Bereich der Mindestlöhne, dass ein Teil des politischen Spektrums lauthals nach staatlich garantierten Mindeslöhnen schreit, obwohl sie den Staat grundsätzlich ablehnen und beim Gedanlen an den Umsturz vor Aufregung feuchte Unterhosen bekommen.

Ich frage mich, wo lassen denn diese Leute ihre Haare schneiden?


Viele Friseure und -innen machen tolle Arbeit. Es ist eine Dienstleistung, die sogar "der Führer" seinerzeit für so wichtig hielt, dass er inmitten des deutschen Angriffskrieges per Führerbefehl die Schließung der Friseursalons verbot. Schließlich sollte das Volk seine Kriegsmoral behalten und ein Stück Normalität vorgegaukelt werden.


Oh Mann, jetzt werden schon die Nazis bemüht Sehr glücklich
Zitat:


Hartz IV ist allerdings ebenso wenig eine Normalität wie seinerzeit der imperialistische Eroberungsfeldzug des deutschen Kapitals mit Hilfe seiner braunen Mittelalter-Horden.


Sonst geht es dir aber gut?
Zitat:


Was die Mindestlöhne für Friseure und -innen betrifft: Selbstverständlich müssen auch diese staatlich garantiert werden. Dass dies die Arbeitslosigkeit insgesamt erhöhe, ist ein uraltes Gejammere von Mittelständlern.


Nicht zu vergessen, ein Gesetz, das den Bürgern einen monatlichen Haarschnitt zwingend vorschreibt Ausrufezeichen
Zitat:


"Schwarzarbeit" ist keine Ursache, sondern die Folge von Massenarbeitslosigkeit und Armut. Wer hier die Kausalitäten auf den Kopf stellen möchte, der macht sich nur zum Komplizen der ständigen Propaganda-Lügen von Staat & Kapital.


Interessant dabei ist, dass es auch Schwarzarbeit in Branchen gibt, wo weder Arbeitslosigkeit noch Armut herrscht.
Zitat:


Hartz IV ist ein Verbrechen gegen die Menschheit so wie alle Armut. Was wir brauchen, ist eine radikale Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich und fertig. Was anderes kommt gar nicht in die Tüte ...-! Böse


Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit wäre es, wenn es in D keine Transferleistungen gäbe.

Tüte? Wenn wir die Produktion von Tüten deinen Kommis überlasen würden, gäbe es relativ schnell keine Tüten mehr. Lachen
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tridi
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Beitrag(#1616561) Verfasst am: 05.03.2011, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

blakki hat folgendes geschrieben:
Dem Staat entsteht hier im Einzelfall wahrscheinlich so gut wie kein Schaden.

Derartige Schwarzarbeit wird in der Regel von den Behörden auch gar nicht verfolgt, weil die Grenze zur Nachbarschaftshilfe bzw. Hobbytätigkeit fliessend ist.

Die Dummen sind dabei die Friseurgeschäfte, die bei den Gemeinden und Finanzämtern ordnungsgemäss gemeldet sind, Steuern und Abgaben zahlen.

Denen bricht durch die rege Schwarzarbeit die Kundschaft und die Existenzgrundlage weg.

nun, wenn dienste der friseurgeschaeftsinhaber einfach nicht gebraucht werden, weil sich haare nun einmal auch ohne einen arbeitgeber einfach in der kueche des kunden schnibbeln lassen, dann ist das schlicht und ergreifend deren persoenliches pech, und sie tun mir damit auch gar nicht leid.

nur wenn die friseuse tatsaechlich steuern oder abgaben hinterzieht, dann hat das friseurgeschaeft einen ungerechtfertigten wettbewerbsnachteil.

Zitat:
Aber das Problem liegt nicht bei den Schwarzarbeitern, sonden beim Kunden, der zum Schwarzarbeiter geht, obwohl der nicht unbedingt billiger arbeitet als der Handwerksbetrieb.

wirkliche schwarzarbeit (also solche, bei der steuern und abgaben hinterzogen werden) darf ich als kunde natuerlich nicht unterstuetzen. aber wenn nichts hinterzogen wird (legale nachbarschaftshilfe zB), warum sollte ich dann die dienste in der heimischen kueche nicht in anspruch nehmen? ich hab doch als kunde keine pflicht, das offizielle handwerk zu unterstuetzen. wenn mir der hausbesuch-service besser gefaellt, warum soll ich ihn dann nicht nutzen?
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I.R
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Beitrag(#1616574) Verfasst am: 05.03.2011, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:

tridi hat folgendes geschrieben:
wo siehst du den unterschied? was ist ueberhaupt schwarz an der in deinen augen "schwarzarbeitenden" friseuse, wenn sie unter den freibetraegen liegt? das einzige, was daran "schwarz" sein koennte, ist die fehlende eintragung in die handwerksrolle. steuerlich muesste sie aber, auch wenn sie sich beim finanzamt anmeldet, keinen cent zahlen. also hat das doch mit "schwarzarbeit" nichts zu tun, oder?

Auch das gilt nur für Deinen Vergleich, nicht für die angestellte Friseuse, die den Kunden statt im Laden in dessen Küche bedient.

und was ist bei der das problem, wenn die nebenbei ein paar kunden privat in deren kueche die haare schnibbelt? (wenn wir mal davon ausgehen, dass die friseuse so einen minilohn bekommt, wie oft in der presse beschrieben.)

ich gehe natuerlich davon aus, dass sie dieses nebenbei-haareschneiden auf ihre eigene rechnung macht, nicht auf rechnung ihres chefs. damit hat das mit dessen steuern (einkommen-, gewerbe-, umsatzsteuer) nichts zu tun.

Du meinst also, dass sie neben ihrem offiziellen Angestellten Job beim Friseur offiziell eine legale Ich-AG als selbststädnige Friseuse betreibt?

Abgesehen davon, dass sie ihren Hauptjob verlöre, läge zwar in dem von Dir konstruierten, sicherlich tagtäglich praktizierten Fall keine Schwarzarbeit vor, eine Steuermindereinnahme fällt trotzdem an, wenn der Kunde statt im Laden in seiner Küche bedient wird.

Wieviele Friseusen mit offiziell angemeldeten Nebengewerbe kennst Du?

tridi hat folgendes geschrieben:
dabei faellt mir grade auf: muss ein in der gesetzlichen versicherung versicherter angestellter eventuell fuer einkuenfte aus einer selbstaendigen nebenberuflichen taetigkeit sozialversicherungsabgaben zahlen? falls dem so sein sollte, haette ich das tatsaechlich nicht bedacht. dann muesste sie die einkuenfte gegenueber ihrer sozialversicherung natuerlich angeben.

Nein. Ist aber interessant, wo Du die Probleme siehst.

tridi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Was meinst Du zur HartzIV-empfangenden Friseuse, die ihre Stütze mittels Küchenarbeit schwarz aufbessert? Entsteht dem Staat hier ein Schaden?
in diesem fall: ja natuerlich, wenn sie die einnahmen verheimlicht. die einnahmen muesste sie der arge bzw. optierenden kommune mitteilen - wenn es sich um mehr als 100 euro im monat handelt. in dem fall waere sie (falls das nicht am meistererfordernis oder aehnlichen rechtlichen huerden scheitert) sogar verpflichtet, zu versuchen, weiterhin mittels dieser kuechenarbeit einen teil ihres lebensunterhalts selbst zu verdienen.

arbeit in der kueche des kunden ist nicht automatisch schwarzarbeit, sondern nur dann, wenn irgendwelche steuern oder abgaben anfallen (bzw stuetze wegfallt) und versaeumt wird, das der zustaendigen behoerde mitzuteilen.

Auch hier ist interessant, wo Du das Problem siehst.
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Valen MacLeod
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Beitrag(#1616582) Verfasst am: 05.03.2011, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Und wieder wird auf den Kleinen rumgehackt, statt die Grossen anzugehen.

Ja, die Ackermann-Sarrazin-Taktik funktioniert doch immer wieder wundervoll! Sehr glücklich Sehr glücklich
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Beitrag(#1616590) Verfasst am: 05.03.2011, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Und wieder wird auf den Kleinen rumgehackt, statt die Grossen anzugehen.

Ja, die Ackermann-Sarrazin-Taktik funktioniert doch immer wieder wundervoll! Sehr glücklich Sehr glücklich


Die Grossen haben genügend Geld gerafft, um sich den Schutz vor Angriffen zu erkaufen.
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Gruss: Sticky

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Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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tridi
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Beitrag(#1616646) Verfasst am: 06.03.2011, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

ich gehe natuerlich davon aus, dass sie dieses nebenbei-haareschneiden auf ihre eigene rechnung macht, nicht auf rechnung ihres chefs. damit hat das mit dessen steuern (einkommen-, gewerbe-, umsatzsteuer) nichts zu tun.

Du meinst also, dass sie neben ihrem offiziellen Angestellten Job beim Friseur offiziell eine legale Ich-AG als selbststädnige Friseuse betreibt?

offiziell oder nicht ist ziemlich egal: solang sie nicht soviel damit verdient, dass sie steuern dafuer zahlen muss, ist zumindest steuerrechtlich doch alles legal.

zu "Ich-Ag": das ist ein bloedsinniger begriff, insbesondere in diesem zusammenhang.

wenn sie mal dem einen, mal dem anderen die haare schnibbelt, halte ich das jedenfalls fuer eine selbstaendige taetigkeit. (was denn auch sonst?)

Zitat:
Abgesehen davon, dass sie ihren Hauptjob verlöre,
nur wenn der arbeitgeber das mitbekommt; und wenn der arbeitgeber so wenig zahlt, dass man davon gar nicht leben kann (hier gehts ja immer wieder um den fall der friseusen mit aeusserst geringem stundenlohn), dann halte ich die ablehnung einer nebentaetigkeit auch fuer unmoeglich.

Zitat:
läge zwar in dem von Dir konstruierten, sicherlich tagtäglich praktizierten Fall keine Schwarzarbeit vor, eine Steuermindereinnahme fällt trotzdem an, wenn der Kunde statt im Laden in seiner Küche bedient wird.

eine steuermindereinnahme ja (fuer den staat waers guenstiger, der laden naehme das geld ein), aber eben keine steuerhinterziehung. nichts in irgendeiner weise unmoralisches.

Zitat:
Wieviele Friseusen mit offiziell angemeldeten Nebengewerbe kennst Du?
solang keine steuern oder abgaben hinterzogen werden (zB weil die freigrenzen eh nicht ueberschritten werden), ist die anmeldung ziemlich irrelevant.
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I.R
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Beitrag(#1616695) Verfasst am: 06.03.2011, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

ich gehe natuerlich davon aus, dass sie dieses nebenbei-haareschneiden auf ihre eigene rechnung macht, nicht auf rechnung ihres chefs. damit hat das mit dessen steuern (einkommen-, gewerbe-, umsatzsteuer) nichts zu tun.

Du meinst also, dass sie neben ihrem offiziellen Angestellten Job beim Friseur offiziell eine legale Ich-AG als selbststädnige Friseuse betreibt?

offiziell oder nicht ist ziemlich egal: solang sie nicht soviel damit verdient, dass sie steuern dafuer zahlen muss, ist zumindest steuerrechtlich doch alles legal.

Nein.

tridi hat folgendes geschrieben:
zu "Ich-Ag": das ist ein bloedsinniger begriff, insbesondere in diesem zusammenhang.

wenn sie mal dem einen, mal dem anderen die haare schnibbelt, halte ich das jedenfalls fuer eine selbstaendige taetigkeit. (was denn auch sonst?)

Deshalb auch anzumelden, sonst Schwarzarbeit.
tridi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Abgesehen davon, dass sie ihren Hauptjob verlöre,
nur wenn der arbeitgeber das mitbekommt; und wenn der arbeitgeber so wenig zahlt, dass man davon gar nicht leben kann (hier gehts ja immer wieder um den fall der friseusen mit aeusserst geringem stundenlohn), dann halte ich die ablehnung einer nebentaetigkeit auch fuer unmoeglich.
Einer Nebentätigkeit möglicherweise, einer konkurrierenden Nebentätigkeit nicht.

tridi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
läge zwar in dem von Dir konstruierten, sicherlich tagtäglich praktizierten Fall keine Schwarzarbeit vor, eine Steuermindereinnahme fällt trotzdem an, wenn der Kunde statt im Laden in seiner Küche bedient wird.

eine steuermindereinnahme ja (fuer den staat waers guenstiger, der laden naehme das geld ein), aber eben keine steuerhinterziehung. nichts in irgendeiner weise unmoralisches.

Schwarzarbeit ist es schon in dem Fall, wo die Selbsständigkeit nicht angemeldet ist. Der Steuerschaden wird sich wohl ungefähr auf der Höhe bewegen, wie sich der Schaden durch HartzIV-Missbrauch bewegen wird. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb Du in dem einen Fall (mögliche Verringerung der Staatseinnahmen) kulanter bist als bei dem anderen Fall (mögliche Erhöhung der Staatsausgaben). Ich sähe es im geringfügigen Bereich sowohl hier als auch da locker. Wenn sich jemand mit (wirklich) geringem Einkommen ein (wirklich) paar Kröten hinzuverdient, dann kann er das meinetwegen tun, egal ob er damit dem Finanzamt oder der ARGE eine Information verschweigt.

tridi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Wieviele Friseusen mit offiziell angemeldeten Nebengewerbe kennst Du?
solang keine steuern oder abgaben hinterzogen werden (zB weil die freigrenzen eh nicht ueberschritten werden), ist die anmeldung ziemlich irrelevant.
Nein. Voraussetzung für die Anwendung des § 19 UStG ist meines Wissens die Anmeldung.
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Valen MacLeod
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Beitrag(#1616704) Verfasst am: 06.03.2011, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher soll man nicht gegeneinander aufwiegen, aber so lange so etwas möglich ist, ohne, dass Vorstände für mindestens Jahre in den Knast gehen, sehe ich keine ethische Relevanz Friseusen zu verfolgen: Der Schaden könnte bei unfassbaren 850 Millionen Euro liegen: Betrüger haben den Staat mit Emissionszertifikaten abgezockt.
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Beitrag(#1616707) Verfasst am: 06.03.2011, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Sicher soll man nicht gegeneinander aufwiegen, aber so lange so etwas möglich ist, ohne, dass Vorstände für mindestens Jahre in den Knast gehen, sehe ich keine ethische Relevanz Friseusen zu verfolgen: Der Schaden könnte bei unfassbaren 850 Millionen Euro liegen: Betrüger haben den Staat mit Emissionszertifikaten abgezockt.


Erster! frech
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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Beitrag(#1616725) Verfasst am: 06.03.2011, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Sicher soll man nicht gegeneinander aufwiegen,

Doch, sollte man!
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
aber so lange so etwas möglich ist, ohne, dass Vorstände für mindestens Jahre in den Knast gehen, sehe ich keine ethische Relevanz Friseusen zu verfolgen: Der Schaden könnte bei unfassbaren 850 Millionen Euro liegen: Betrüger haben den Staat mit Emissionszertifikaten abgezockt.

Weil so etwas möglich ist!
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tridi
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Beitrag(#1616731) Verfasst am: 06.03.2011, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

ich gehe natuerlich davon aus, dass sie dieses nebenbei-haareschneiden auf ihre eigene rechnung macht, nicht auf rechnung ihres chefs. damit hat das mit dessen steuern (einkommen-, gewerbe-, umsatzsteuer) nichts zu tun.

Du meinst also, dass sie neben ihrem offiziellen Angestellten Job beim Friseur offiziell eine legale Ich-AG als selbststädnige Friseuse betreibt?

offiziell oder nicht ist ziemlich egal: solang sie nicht soviel damit verdient, dass sie steuern dafuer zahlen muss, ist zumindest steuerrechtlich doch alles legal.

Nein.

wieso nicht? wegen irgendeiner anmeldepflicht? obwohl die anmeldung eh nicht zu steuern fuehren wuerde?

sorry, aber in meinen augen ist das buerokratische kinderkacke. was kostet die nicht erfolgte anmeldung denn? n bussgeld von 50 euro?

Zitat:
tridi hat folgendes geschrieben:
zu "Ich-Ag": das ist ein bloedsinniger begriff, insbesondere in diesem zusammenhang.

wenn sie mal dem einen, mal dem anderen die haare schnibbelt, halte ich das jedenfalls fuer eine selbstaendige taetigkeit. (was denn auch sonst?)

Deshalb auch anzumelden, sonst Schwarzarbeit.


fuer mich ist "schwarz" nur dann, wenn irgendwas hinterzogen wird. nicht, wenn man irgendeine anmeldung unterlaesst, ohne dass das steuerliche folgen hat (oder andere finanzielle folgen).

Zitat:
tridi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Abgesehen davon, dass sie ihren Hauptjob verlöre,
nur wenn der arbeitgeber das mitbekommt; und wenn der arbeitgeber so wenig zahlt, dass man davon gar nicht leben kann (hier gehts ja immer wieder um den fall der friseusen mit aeusserst geringem stundenlohn), dann halte ich die ablehnung einer nebentaetigkeit auch fuer unmoeglich.
Einer Nebentätigkeit möglicherweise, einer konkurrierenden Nebentätigkeit nicht.

seh ich anders. die typische friseuse kann nichts anderes. ihr arbeitgeber muss ihr wenigstens erlauben, soviel geld zu verdienen, dass sie damit ueber die runden kommt, wenn er ihr schon selber nicht genug zahlt.

nur wenn sie die kunden, die sie im laden kennengelernt hat, abwirbt und denen dann privat die haare schneidet, dann geht das natuerlich nicht.

Zitat:
tridi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
läge zwar in dem von Dir konstruierten, sicherlich tagtäglich praktizierten Fall keine Schwarzarbeit vor, eine Steuermindereinnahme fällt trotzdem an, wenn der Kunde statt im Laden in seiner Küche bedient wird.

eine steuermindereinnahme ja (fuer den staat waers guenstiger, der laden naehme das geld ein), aber eben keine steuerhinterziehung. nichts in irgendeiner weise unmoralisches.

Schwarzarbeit ist es schon in dem Fall, wo die Selbsständigkeit nicht angemeldet ist. Der Steuerschaden wird sich wohl ungefähr auf der Höhe bewegen, wie sich der Schaden durch HartzIV-Missbrauch bewegen wird. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb Du in dem einen Fall (mögliche Verringerung der Staatseinnahmen) kulanter bist als bei dem anderen Fall (mögliche Erhöhung der Staatsausgaben).

zur definition von "schwarz" siehe oben. vergessene anmeldung, finde ich, ist nur buerokratische kinderkacke, wenn bei ner anmeldung eh keine steuern dabei rumkommen. nichts weiter unmoralisches.

ob erhoehung der staatsausgaben oder verringerrung der staatseinnahmen ist voellig egal, nur muss man sehen, dass das eine (hartz-iv-betrug) illegal ist, waehrend die verringerung der staatseinnahmen nur darauf beruht, dass einer sein produkt nicht los wird und der andere, der auch legal keine steuern zahlt, wohl. das ist keine steuerhinterziehung, sondern beruht einfach auf den wirtschaftlichen gegebenheiten.

wenn ich zB bisher eine arbeit mache und dafuer steuern zahlen muss, und deshalb meinem sohn, der unter den grundfreibetraegen liegt, diese arbeit ueberlasse, dann wird damit die steuer auch vermindert. aber daran ist in keiner weise irgendwas unmoralisches. steuern knuepfen nun mal an wirtschaftliche vorgaenge an und sind auch von der leistungsfaehigkeit der betroffenen abhaengig. wenn nun ein anderer die leistung erbringt (friseuse auf eigene rechnung statt friseurladen oder mein sohn statt ich), dann muss sich das finanzamt halt auch an diesen anderen wenden, und wenn der kaum was zum leben hat, zahlt er halt auch keine steuern. gesamtsteuer also verringert, aber steuerrechtlich voellig korrekt und keineswegs unmoralisch.

Zitat:
Ich sähe es im geringfügigen Bereich sowohl hier als auch da locker. Wenn sich jemand mit (wirklich) geringem Einkommen ein (wirklich) paar Kröten hinzuverdient, dann kann er das meinetwegen tun, egal ob er damit dem Finanzamt oder der ARGE eine Information verschweigt.

ich sehe es halt so, dass man solche informationen problemlos verschweigen kann, solange die information eh keine finanziellen auswirkungen hat sondern allenfalls zu ueberfluessiger buerokratie fuehrt.

Zitat:
tridi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Wieviele Friseusen mit offiziell angemeldeten Nebengewerbe kennst Du?
solang keine steuern oder abgaben hinterzogen werden (zB weil die freigrenzen eh nicht ueberschritten werden), ist die anmeldung ziemlich irrelevant.
Nein. Voraussetzung für die Anwendung des § 19 UStG ist meines Wissens die Anmeldung.

nein. lies nach und verbessere dein wissen. ohne weiteren antrag wirkt §19(1), d. h. keine umsatzsteuer bei umsaetzen unter der grenze. man braucht im gegenteil einen besonderen antrag nach §19(2), wenn man auf die steuerbefreiung verzichten will.
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Beitrag(#1616738) Verfasst am: 06.03.2011, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

wieso nicht? wegen irgendeiner anmeldepflicht? obwohl die anmeldung eh nicht zu steuern fuehren wuerde?

sorry, aber in meinen augen ist das buerokratische kinderkacke. was kostet die nicht erfolgte anmeldung denn? n bussgeld von 50 euro?

Ob die Gewerbeanmeldung zu Steuern führen würde und anderenfalls sinnlos ist, obliegt nicht Deinem Gefühl von Kinderkacke.

tridi hat folgendes geschrieben:

fuer mich ist "schwarz" nur dann, wenn irgendwas hinterzogen wird. nicht, wenn man irgendeine anmeldung unterlaesst, ohne dass das steuerliche folgen hat (oder andere finanzielle folgen).
Das ist Deine Auslegung, die bleibt Dir natürlich unbenommen. Du kannst auch dem Polizisten erklären, dass für Dich die rote Ampel nur gilt, wenn tatsächlich ein Auto kommt.

tridi hat folgendes geschrieben:

seh ich anders. die typische friseuse kann nichts anderes. ihr arbeitgeber muss ihr wenigstens erlauben, soviel geld zu verdienen, dass sie damit ueber die runden kommt, wenn er ihr schon selber nicht genug zahlt.

Auch hier ist es egal, wie Du das siehst, entscheidend ist, wie es der Arbeitgeber sieht und was im Arbeitsvertrag steht.

tridi hat folgendes geschrieben:

zur definition von "schwarz" siehe oben. vergessene anmeldung, finde ich, ist nur buerokratische kinderkacke, wenn bei ner anmeldung eh keine steuern dabei rumkommen. nichts weiter unmoralisches.

ob erhoehung der staatsausgaben oder verringerrung der staatseinnahmen ist voellig egal, nur muss man sehen, dass das eine (hartz-iv-betrug) illegal ist, waehrend die verringerung der staatseinnahmen nur darauf beruht, dass einer sein produkt nicht los wird und der andere, der auch legal keine steuern zahlt, wohl. das ist keine steuerhinterziehung, sondern beruht einfach auf den wirtschaftlichen gegebenheiten.

Gewerbeausübung ohne Anmeldung ist auch illegal.

tridi hat folgendes geschrieben:

wenn ich zB bisher eine arbeit mache und dafuer steuern zahlen muss, und deshalb meinem sohn, der unter den grundfreibetraegen liegt, diese arbeit ueberlasse, dann wird damit die steuer auch vermindert. aber daran ist in keiner weise irgendwas unmoralisches. steuern knuepfen nun mal an wirtschaftliche vorgaenge an und sind auch von der leistungsfaehigkeit der betroffenen abhaengig. wenn nun ein anderer die leistung erbringt (friseuse auf eigene rechnung statt friseurladen oder mein sohn statt ich), dann muss sich das finanzamt halt auch an diesen anderen wenden, und wenn der kaum was zum leben hat, zahlt er halt auch keine steuern. gesamtsteuer also verringert, aber steuerrechtlich voellig korrekt und keineswegs unmoralisch.
Wernn Dein Sohn und die Friseuse die Einkünfte ordentlich anmelden, dann steht dem möglicherweise nichts entgegen.

tridi hat folgendes geschrieben:
ich sehe es halt so, dass man solche informationen problemlos verschweigen kann, solange die information eh keine finanziellen auswirkungen hat sondern allenfalls zu ueberfluessiger buerokratie fuehrt.
Und wer stellt fest, ob es finanzielle Auswirkungen hat? Du?
tridi hat folgendes geschrieben:
nein. lies nach und verbessere dein wissen. ohne weiteren antrag wirkt §19(1), d. h. keine umsatzsteuer bei umsaetzen unter der grenze. man braucht im gegenteil einen besonderen antrag nach §19(2), wenn man auf die steuerbefreiung verzichten will.

Aua.

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Beitrag(#1616792) Verfasst am: 06.03.2011, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

blakki hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Viele Friseure und -innen machen tolle Arbeit. Es ist eine Dienstleistung, die sogar "der Führer" seinerzeit für so wichtig hielt, dass er inmitten des deutschen Angriffskrieges per Führerbefehl die Schließung der Friseursalons verbot. Schließlich sollte das Volk seine Kriegsmoral behalten und ein Stück Normalität vorgegaukelt werden.


Oh Mann, jetzt werden schon die Nazis bemüht Sehr glücklich


Das war doch nur eine kleine Information für Deine politische Bildung. Wenn Du schon in der Schule nix gelernt hast. Dafür gibt es ja das FGH, damit auch bildungsferne Leute mal erfahren, warum Spießer und -innen selbst im Krieg Friseurläden brauchen. Damit sie weiter gepflegt mitjubeln können, nämlich. Ausrufezeichen

Auch die Unterstützung für Guttenberg durch die geBILDete deutsche Spießerschaft hatte zu ungefähr 90% mit seiner Frisur zu tun. freakteach

blakki hat folgendes geschrieben:
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Was die Mindestlöhne für Friseure und -innen betrifft: Selbstverständlich müssen auch diese staatlich garantiert werden. Dass dies die Arbeitslosigkeit insgesamt erhöhe, ist ein uraltes Gejammere von Mittelständlern.


Nicht zu vergessen, ein Gesetz, das den Bürgern einen monatlichen Haarschnitt zwingend vorschreibt Ausrufezeichen


Braucht nicht zwingend vorgeschrieben zu werden, wenn auch in allen anderen Bereichen Mindestlöhne und eine vernünftige soziale Absicherung vorgeschrieben wird. Der deutsche Michel pilgert dann schon von ganz alleine - seinem innerem Drang folgend - 1 x monatlich zum Putzer.

blakki hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
"Schwarzarbeit" ist keine Ursache, sondern die Folge von Massenarbeitslosigkeit und Armut. Wer hier die Kausalitäten auf den Kopf stellen möchte, der macht sich nur zum Komplizen der ständigen Propaganda-Lügen von Staat & Kapital.


Interessant dabei ist, dass es auch Schwarzarbeit in Branchen gibt, wo weder Arbeitslosigkeit noch Armut herrscht.


Aber überwiegend. (In erster Linie z.B. im Hotel- und Gaststätten- sowie Reinigungsgewerbe.) je höher die Löhne und die Beschäftigung in diesen Bereichen, desto weniger lohnend die Schwarzarbeit.

blakki hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Hartz IV ist ein Verbrechen gegen die Menschheit so wie alle Armut. Was wir brauchen, ist eine radikale Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich und fertig. Was anderes kommt gar nicht in die Tüte ...-! Böse


Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit wäre es, wenn es in D keine Transferleistungen gäbe.


Hartz IV ist nicht identisch mit Alg II, sondern ist ein ganzes System von Bevormundung und Entwürdigung. Und die Streichung von Sozialleistungen auf null ist Teil dieses Systems, nämlich in Form der berüchtigten Sanktionen.

Ausgedacht übrigens von einem Kapitalmanager, der dem Ganzen auch seinen Namen spendiert hat. Das Kapital macht hier ganz direkt die Gesetze, wie gehabt. Und dass dabei nichts Menschliches heraus kommen kann, ist leicht ersichtlich, wenn man sich Kapitalinteressen und menschliche Interessen einmal gegenüber stellt. Die sind nämlich in Teilen ziemlich gegensätzlich.

blakki hat folgendes geschrieben:
Tüte? Wenn wir die Produktion von Tüten deinen Kommis überlasen würden, gäbe es relativ schnell keine Tüten mehr. Lachen


Meine Kommis können das schon. Tüten werden zukünftig in allen Farben, Formen und Zwecken (Lohntüte, Kotztüte, Lümmeltüte, Alkoholtesttüte, Mülltüte, etc.) ebenso vollautomatisch und ohne menschliche Arbeitskraft hergestellt wie Haarschnitte ...-! frech

Skeptiker
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1616810) Verfasst am: 06.03.2011, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Manche Menschen sind einfach merkbefreit. Das an sich wäre ja nicht weiter schlimm, wenn man nicht gezungen wäre mit ihnen zusammen zu leben und nicht unter deren schwacher Verstandesleistung zu leiden hätte.

Vielleicht hat Sarrazin doch Recht und Deutschland schafft sich ab, indem es Systemparasiten (sie nennen sich euphmistisch Leistungsträger) bevorzugt und denen, die die Gesellschaft wirklich voranbrächten keine Chance lässt, an die benötigten Resourcen zu kommen.

Ein Beispiel? Ilona Baumgärtner. Wer nicht nach den Regeln der Habenden spielt, mag noch so sozial sein - er wird rausgeschmissen.
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V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1616879) Verfasst am: 06.03.2011, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

wieso nicht? wegen irgendeiner anmeldepflicht? obwohl die anmeldung eh nicht zu steuern fuehren wuerde?

sorry, aber in meinen augen ist das buerokratische kinderkacke. was kostet die nicht erfolgte anmeldung denn? n bussgeld von 50 euro?

Ob die Gewerbeanmeldung zu Steuern führen würde und anderenfalls sinnlos ist, obliegt nicht Deinem Gefühl von Kinderkacke.

was *ich* fuer kinderkacke halte obliegt allein meinem gefuehl. du kannst es ja anders sehen, wenn du auf buerokratie stehst.

Zitat:
tridi hat folgendes geschrieben:

seh ich anders. die typische friseuse kann nichts anderes. ihr arbeitgeber muss ihr wenigstens erlauben, soviel geld zu verdienen, dass sie damit ueber die runden kommt, wenn er ihr schon selber nicht genug zahlt.

Auch hier ist es egal, wie Du das siehst, entscheidend ist, wie es der Arbeitgeber sieht und was im Arbeitsvertrag steht.
ich bezweifle halt, dass man per arbeitsvertrag rechtswirksam jemandem verbieten kann, genug fuer seinen lebensunterhalt zu verdienen. ich wuerde das fuer sittenwidrig halten.

Zitat:
Gewerbeausübung ohne Anmeldung ist auch illegal.

moeglich. hilf mir mal kurz mit nem entsprechenden paragraphen und der strafvorschrift dazu. hab grad keinen bock zu suchen.

Zitat:
tridi hat folgendes geschrieben:

wenn ich zB bisher eine arbeit mache und dafuer steuern zahlen muss, und deshalb meinem sohn, der unter den grundfreibetraegen liegt, diese arbeit ueberlasse, dann wird damit die steuer auch vermindert. aber daran ist in keiner weise irgendwas unmoralisches. steuern knuepfen nun mal an wirtschaftliche vorgaenge an und sind auch von der leistungsfaehigkeit der betroffenen abhaengig. wenn nun ein anderer die leistung erbringt (friseuse auf eigene rechnung statt friseurladen oder mein sohn statt ich), dann muss sich das finanzamt halt auch an diesen anderen wenden, und wenn der kaum was zum leben hat, zahlt er halt auch keine steuern. gesamtsteuer also verringert, aber steuerrechtlich voellig korrekt und keineswegs unmoralisch.
Wernn Dein Sohn und die Friseuse die Einkünfte ordentlich anmelden, dann steht dem möglicherweise nichts entgegen.

yep. und wenn nicht? bussgeldeld in der hoehe von falsch parken?

Zitat:
tridi hat folgendes geschrieben:
ich sehe es halt so, dass man solche informationen problemlos verschweigen kann, solange die information eh keine finanziellen auswirkungen hat sondern allenfalls zu ueberfluessiger buerokratie fuehrt.
Und wer stellt fest, ob es finanzielle Auswirkungen hat? Du?

wenn das finanzamt ein strafverfahren wegen steuerhinterziehung anstrengt, entscheidet wohl letztendlich ein richter. dabei duerfte nicht viel rauskommen, wenn keine steuer hinterzogen wurde und nur ne anmeldung fehlt.

Zitat:

tridi hat folgendes geschrieben:
nein. lies nach und verbessere dein wissen. ohne weiteren antrag wirkt §19(1), d. h. keine umsatzsteuer bei umsaetzen unter der grenze. man braucht im gegenteil einen besonderen antrag nach §19(2), wenn man auf die steuerbefreiung verzichten will.

Aua.

Willst Du Dein Wissen verbessern oder bei Deiner Meinung bleiben?

verbessern. erzaehl, wenn ich mich geirrt habe. welchen paragraphen habe ich uebersehen?
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1616893) Verfasst am: 06.03.2011, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
...

Mannomann, Du hast ja wirklich keine Ahnung, davon aber 'ne ganze Menge.

Wenn Du ein Gewerbe ausüben willst, musst Du es anmelden. Nach erfolgter Anmeldung kommt dann das Finanzamt auf Dich zu und in dem dann auszufüllenden Anmeldebogen darfst Du auch irgendwo das mit dem Kleingewerbe und der Mehrtwertsteuer ankreuzen.

Näheres findest du sicher leicht im Netz unter dem Stichwort Existenzgründung.
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