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NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage

 
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1616963) Verfasst am: 07.03.2011, 13:46    Titel: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

http://www.wz-newsline.de/home/politik/inland/nrw-spd-droht-mit-neuwahl-1.594935

Zitat:
Die SPD in Nordrhein-Westfalen droht erstmals offen mit Neuwahlen noch vor den Sommerferien. Knackpunkt ist der Landeshaushalt 2011, den die rot-grüne Minderheitsregierung nach den bisherigen Planungen Mitte Mai verabschieden will. „Wenn die CDU hier die verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung sucht, werden wir die Wähler fragen, welchen Weg unser Land nehmen soll“, sagte SPD-Fraktionschef Norbert Römer unserer Zeitung.


wie armselig ist das denn?

wenn ihr uns nicht in ruhe die verfassung brechen lasst, dann lassen wir neu waehlen! - ein einschuechterungsversuch, um in ruhe die verfassung brechen zu koennen?

und seit wann entscheidet eigentlich der buerger direkt in wahlen, ob etwas verfassungswidrig ist? darf man die verfassung jetzt etwa brechen, wenn man ne wahl gewinnt?
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1616973) Verfasst am: 07.03.2011, 14:26    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

1. Fuer die Selbstaufloesung des Landtages NRW bedarf es die Zustimmung einer Mehrheit der Abgeordneten. Den Fraktionen der rot-gruenen Minderheitsregierung fehlt dazu 1 Stimme. Es muesste also Unterstuetzung aus der Opposition geben, sonst scheitert ein solcher Antrag. Rot-Gruen ging lange damit hausoeren, die Opposition haette ja wohl Angst vor Neuwahlen - und das war auch nicht untriftig.

2. Ob und wann sie fuer vorgezogene Neuwahlen sind, werden alle Landtagsfraktionen stark interessegeleitet danach entscheiden, welche Chancen sie sich an der Wahlurne angesichts von aktuellen Umfragen ausrechnen koennen. Weit weniger als das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Frage der Verfassungskonformitaet der Neuverschuldungshoehe wird fuer die Neuwahlentscheidung der Parteien in NRW der Ausgang der bevorstehenden anderen Landtagswahlen insbesondere der in Baden-Wuerttemberg sein. Die Gruenen in NRW erwaegen, die Frage, ob die Landtagsfraktion fuer vorgezogene Neuwahlen stimmen soll, auf einer Delegiertenkonferenz zu klaeren, da es innerparteilich deutliche Vorbehalte gibt. So hat der Landesvorstandssprecher Sven Lehmann bereits kuehl erklaert, er saehe nicht, was Neuwahlen an der finanziellen Lage des Landes aendern wuerden.

3. In der aktuellen Situation ist es politisch mehr als fraglich, ob ausgerechnet eine der Oppositionsfraktionen einem Haushaltsentwurf der Minderheitsregierung zur erforderlichen parlamentarischen Mehrheit verhilft. Das hat mit dem Inhalt des Haushaltes sehr wenig bis gar nichts zu tun.

4. Falls das Landesverfassungsgericht den bisherigen Haushalt fuer verfassungswidrig erklaeren sollte, muessten muessten massive Kuerzungen vorgenommen werden. Die LINKE lehnt jedoch Kuerzungen generell ab, CDU und FDP wollen anders und in anderem Umfange kuerzen, als SPD und Gruene. Union und FDP haben zudem gar kein Interesse, sich mit der Minderheitsregierung zu einigen. Von daher ruehrt das Interesse an Neuwahlen in den Landtagsfraktionen von Rot und Gruen und bei der Minderheitsregierung. Ob es klug ist, mit einer objektiv schlechten Begruendung auf Neuwahlen zuzusteuern, wird in den Parteien noch eroertert werden. Man sollte die Pro-Neuwahl - Aeuszerung Einzelner als Testballons werten.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1617004) Verfasst am: 07.03.2011, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dass das Parlament einer Auflösung zustimmen muss ist, ja richtig und klar.

Aber was wäre, wenn sich die Minderheitsregietung auflöst. Dann müsste sich eine neue Regierung finden, was bei der derzeitigen Stizverteilung nur auf eine Große oder auf eine Ampelkoalition hinauslaufen könnte. Wenn sich jedoch keine Regierung fände, wäre dann das Land NRW die verbleibende Legislatur quasi regierungsfrei? Sehr glücklich

Wenn sich alle Parteien weigerten, eine mehrheitsfähige Regierungs-Koalition zu bilden muss es doch zu Neuwahlen kommen. Oder wie soll das dann weitergehen? Am Kopf kratzen
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1617006) Verfasst am: 07.03.2011, 16:17    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
wie armselig ist das denn?

wenn ihr uns nicht in ruhe die verfassung brechen lasst, dann lassen wir neu waehlen! - ein einschuechterungsversuch, um in ruhe die verfassung brechen zu koennen?


Dass die Regierung sich über die Verfassung hinwegsetzen will oder diese ignoriert, ist doch noch gar nciht entschieden. Darüber hat das BVerfG zu entscheiden. Jetzt lässt sich doch darüber gar nicht dikskutieren, sondern es ist eine Vorverurteilung deinerseits. (Diese Sprüche hatten wir gerade bei Gutti)

Beim Bund ist das doch zudem Gang und gäbe, sich über die Verfassung hinwegzusetzen und diese vorsätzlich zu brechen. Das Grundgesetz ist doch inzwischen das Papier nicht mehr Wert, auf dem es geschrieben steht. Bitte lass mich jetzt nicht, alle Verfassungsbrüche der vergangenen 12 Jahre aufzuzählen.

Konsequenzen in jedem Fall: Fehlanzeige. Nicht einmal zu einer Entschuldigung geschweige denn einem Rücktritt sah man sich jemals veranlasst in dieser Bananenrepublik.

Auf Bundesebene ist die "Verfassung" doch nur lästig, wenn das BVerfG die Regierung mal wieder dazu veranlasst, ein paar Sätze umzuformulieren, oder im Vorbeigehen die Verfassung zu ändern.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1617012) Verfasst am: 07.03.2011, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Dass das Parlament einer Auflösung zustimmen muss ist, ja richtig und klar.

Aber was wäre, wenn sich die Minderheitsregietung auflöst. Dann müsste sich eine neue Regierung finden, was bei der derzeitigen Stizverteilung nur auf eine Große oder auf eine Ampelkoalition hinauslaufen könnte. Wenn sich jedoch keine Regierung fände, wäre dann das Land NRW die verbleibende Legislatur quasi regierungsfrei? Sehr glücklich

Wenn sich alle Parteien weigerten, eine mehrheitsfähige Regierungs-Koalition zu bilden muss es doch zu Neuwahlen kommen. Oder wie soll das dann weitergehen? Am Kopf kratzen


Es hilft ein Blick in die Landesverfassung.

Code:
Artikel 62

(1) Der Ministerpräsident und die Minister können jederzeit zurücktreten.

(2) Das Amt des Ministerpräsidenten und der Minister endet in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags, das Amt eines Ministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten.

(3) Im Falle des Rücktritts oder einer sonstigen Beendigung des Amtes haben die Mitglieder der Landesregierung bis zur Amtsübernahme des Nachfolgers ihr Amt weiterzuführen.

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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1617014) Verfasst am: 07.03.2011, 16:32    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Von daher ruehrt das Interesse an Neuwahlen in den Landtagsfraktionen von Rot und Gruen und bei der Minderheitsregierung. Ob es klug ist, mit einer objektiv schlechten Begruendung auf Neuwahlen zuzusteuern, wird in den Parteien noch eroertert werden.

interesse an neuwahlen bei rot-gruen? kein problem, kann ich gut verstehen.

aber die "objektiv schlechte begruendung" ist ja nun wirklich der hammer.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1617017) Verfasst am: 07.03.2011, 16:39    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
wie armselig ist das denn?

wenn ihr uns nicht in ruhe die verfassung brechen lasst, dann lassen wir neu waehlen! - ein einschuechterungsversuch, um in ruhe die verfassung brechen zu koennen?


Dass die Regierung sich über die Verfassung hinwegsetzen will oder diese ignoriert, ist doch noch gar nciht entschieden. Darüber hat das BVerfG zu entscheiden. Jetzt lässt sich doch darüber gar nicht dikskutieren, sondern es ist eine Vorverurteilung deinerseits.

nun, wenn die regierung die verfassung nicht brechen will, also ihren haushaltsentwurf fuer verfassungsgemaess haelt, dann braeuchte sie die entscheidung des landesverfassungsgerichts (nicht *B*VerfG) ja gar nicht fuerchten. das ist dann doch wirklich kein grund fuer neuwahlen.

unberechtigte klagen der opposition ignoriert man doch einfach und gut ists.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1617022) Verfasst am: 07.03.2011, 16:59    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Von daher ruehrt das Interesse an Neuwahlen in den Landtagsfraktionen von Rot und Gruen und bei der Minderheitsregierung. Ob es klug ist, mit einer objektiv schlechten Begruendung auf Neuwahlen zuzusteuern, wird in den Parteien noch eroertert werden.

interesse an neuwahlen bei rot-gruen? kein problem, kann ich gut verstehen.

aber die "objektiv schlechte begruendung" ist ja nun wirklich der hammer.


Wir hatten hier in NRW
- 2009 Europawahl im Juni und Kommunalwahlen im August und Bundestagswahl im September
- 2010 im Mai die Landtagswahl

Die naechste regulaere Wahl waere erst 2013 - die kommende Bundestagswahl.

Wahlen kosten die untersten Parteigliederungen viel Geld. Insbesondere Kommunalwahlen sind teuer. In Wahlkampfzeiten bleiben wenig Ressourcen fuer inhaltliche Arbeit. Die Parteien brauchen also wahlkampfreie Jahre, um finanzielle Reserven zu bilden und sich zu entwickeln.

Fuer das Spitzenpersonal hingegen sind Wahlkaempfe Showtime. Die Arbeit machen ja andere. Auf Landesebene werden professionelle Werbeagenturen beauftragt.

Wenn also Spitzenpolitiker die Neuwahlidee ventilieren, dann auch deshalb, um zu spueren, ob ihre Basis ueberhaupt dazu motiviert ist. Die Oeffentlichkeit soll sich an den Gedanken gewoehnen. Es soll der Eindruck entstehen, dasz in der aktuellen Landtagszusammensetzung nichts mehr geht. Dasz den Fraktionen gar nichts anderes mehr uebrig bleibt.

Dasz dafuer ein etwaiger Entscheid des Verfassungsgerichtes gegen den Haushalt - so das Gericht denn zu dem Ergebnis kaeme - eine prima Neuwahlbegruendung abgaebe, darf bezweifelt werden.
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Nordseekrabbe
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Beitrag(#1617111) Verfasst am: 07.03.2011, 20:14    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
1. Fuer die Selbstaufloesung des Landtages NRW bedarf es die Zustimmung einer Mehrheit der Abgeordneten. Den Fraktionen der rot-gruenen Minderheitsregierung fehlt dazu 1 Stimme. Es muesste also Unterstuetzung aus der Opposition geben, sonst scheitert ein solcher Antrag. Rot-Gruen ging lange damit hausoeren, die Opposition haette ja wohl Angst vor Neuwahlen - und das war auch nicht untriftig.


Aber glaubst Du im Ernst, daß das daran scheitern sollte, wenn es nur eine Stimme aus CDU und FDP braucht für die Selbstauflösung des Landtages in NRW?

Meinst Du, es ist die Strategie von CDU, FDP und Linkspartei die Rot-Grüne Minderheitsregierung gewissermaßen vor sich her zu treiben?
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Darwin Upheaval
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Beitrag(#1617117) Verfasst am: 07.03.2011, 20:28    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
1. Fuer die Selbstaufloesung des Landtages NRW bedarf es die Zustimmung einer Mehrheit der Abgeordneten. Den Fraktionen der rot-gruenen Minderheitsregierung fehlt dazu 1 Stimme. Es muesste also Unterstuetzung aus der Opposition geben, sonst scheitert ein solcher Antrag.


Um den Weg für Neuwahlen freizumachen, gibt es immer Mittel und Wege. Z.B. kann der Regierungschef die Vertrauensfrage stellen und sich das Misstrauen aussprechen lassen so wie es bei Schröder 2005 der Fall war.
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Critic
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Beitrag(#1617121) Verfasst am: 07.03.2011, 20:35    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
1. Fuer die Selbstaufloesung des Landtages NRW bedarf es die Zustimmung einer Mehrheit der Abgeordneten. Den Fraktionen der rot-gruenen Minderheitsregierung fehlt dazu 1 Stimme. Es muesste also Unterstuetzung aus der Opposition geben, sonst scheitert ein solcher Antrag. Rot-Gruen ging lange damit hausoeren, die Opposition haette ja wohl Angst vor Neuwahlen - und das war auch nicht untriftig.


Aber glaubst Du im Ernst, daß das daran scheitern sollte, wenn es nur eine Stimme aus CDU und FDP braucht für die Selbstauflösung des Landtages in NRW?

Meinst Du, es ist die Strategie von CDU, FDP und Linkspartei die Rot-Grüne Minderheitsregierung gewissermaßen vor sich her zu treiben?


Ich würde behaupten, daß das nicht im Interesse dieser Parteien sein kann. Allein schon auf die letzten Umfragen geschielt, müßten bei einer alsbaldigen Neuwahl die FDP und die Linke auch um den Wiedereinzug in den Landtag fürchten, rot-grün (insbesondere wegen der Stärke der Grünen) deutlich gestärkt werden.

Und das hat wohl auch nichts mit dem Haushalt zu tun -- wenn der jetzt verfassungswidrig sein sollte, dann wäre er es auch nach einer Neuwahl, bei der rot-grün eine eigene Mehrheit hätte.
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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Darwin Upheaval
Evo-Devo-Darwinist & Wissenschaftskommunikator



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Beitrag(#1617136) Verfasst am: 07.03.2011, 20:52    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
1. Fuer die Selbstaufloesung des Landtages NRW bedarf es die Zustimmung einer Mehrheit der Abgeordneten. Den Fraktionen der rot-gruenen Minderheitsregierung fehlt dazu 1 Stimme. Es muesste also Unterstuetzung aus der Opposition geben, sonst scheitert ein solcher Antrag. Rot-Gruen ging lange damit hausoeren, die Opposition haette ja wohl Angst vor Neuwahlen - und das war auch nicht untriftig.


Aber glaubst Du im Ernst, daß das daran scheitern sollte, wenn es nur eine Stimme aus CDU und FDP braucht für die Selbstauflösung des Landtages in NRW?

Meinst Du, es ist die Strategie von CDU, FDP und Linkspartei die Rot-Grüne Minderheitsregierung gewissermaßen vor sich her zu treiben?


Ich würde behaupten, daß das nicht im Interesse dieser Parteien sein kann. Allein schon auf die letzten Umfragen geschielt, müßten bei einer alsbaldigen Neuwahl die FDP und die Linke auch um den Wiedereinzug in den Landtag fürchten, rot-grün (insbesondere wegen der Stärke der Grünen) deutlich gestärkt werden.


Was CDU/FDP wollen ist doch gar nicht die Frage. Der Landtag kann entweder durch einen fingierten Volksentscheid oder durch eine fingierte Vertrauensfrage aufgelöst werden. Wenn ein Minsterpräsident keinen Bock mehr hat, findet er Mittel und Wege.
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panta rhei



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Beitrag(#1617137) Verfasst am: 07.03.2011, 20:54    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Darwin Upheaval hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
1. Fuer die Selbstaufloesung des Landtages NRW bedarf es die Zustimmung einer Mehrheit der Abgeordneten. Den Fraktionen der rot-gruenen Minderheitsregierung fehlt dazu 1 Stimme. Es muesste also Unterstuetzung aus der Opposition geben, sonst scheitert ein solcher Antrag.


Um den Weg für Neuwahlen freizumachen, gibt es immer Mittel und Wege. Z.B. kann der Regierungschef die Vertrauensfrage stellen und sich das Misstrauen aussprechen lassen so wie es bei Schröder 2005 der Fall war.


Weiterhin ist ein Blick in die Landesverfassung hilfreich:

Code:
Artikel 35

(1) Der Landtag kann sich durch eigenen Beschluß auflösen. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.

(2) Der Landtag kann auch gemäß Artikel 68 Abs. 3 aufgelöst werden.

(3) Nach der Auflösung des Landtags muß die Neuwahl binnen sechzig Tagen stattfinden.


Code:
Artikel 52

(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.



Code:
Artikel 61

(1) Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt.

(2) Zwischen dem Antrag auf Abberufung und der Wahl müssen mindestens achtundvierzig Stunden liegen.




Code:
Artikel 62

(1) Der Ministerpräsident und die Minister können jederzeit zurücktreten.

(2) Das Amt des Ministerpräsidenten und der Minister endet in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags, das Amt eines Ministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten.

(3) Im Falle des Rücktritts oder einer sonstigen Beendigung des Amtes haben die Mitglieder der Landesregierung bis zur Amtsübernahme des Nachfolgers ihr Amt weiterzuführen.



Code:
Artikel 68
[...]

(3) Auch die Landesregierung hat das Recht, ein von ihr eingebrachtes, vom Landtag jedoch abgelehntes Gesetz zum Volksentscheid zu stellen. Wird das Gesetz durch den Volksentscheid angenommen, so kann die Landesregierung den Landtag auflösen; wird es durch den Volksentscheid abgelehnt, so muß die Landesregierung zurücktreten.

(4) Die Abstimmung kann nur bejahend oder verneinend sein. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt.

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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1617159) Verfasst am: 07.03.2011, 22:07    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Darwin Upheaval hat folgendes geschrieben:
Was CDU/FDP wollen ist doch gar nicht die Frage. Der Landtag kann entweder durch einen fingierten Volksentscheid oder durch eine fingierte Vertrauensfrage aufgelöst werden. Wenn ein Minsterpräsident keinen Bock mehr hat, findet er Mittel und Wege.


Du tust so, als gaebe es in NRW andauernd leichtfertig angestrebte Volksentscheide. Als 1978 das Volksbegehren gegen die "Koop"-Schule erfolgreich war, hat die damalige Landesregierung - statt den Volksentscheid einzuleiten - lieber das Gesetz im Landtag zurueckgezogen. Sie war diesbezueglich aufgrund eigener Mehrheit in keiner Phase vom Abstimmungsverhalten der Opposition abhaengig. Damals ging es um eine hochemotionalisierte schulpolitische Frage. Einen tatsaechlichen Volksentscheid hat es in NRW noch nie gegeben. Wenn also die jetzige Minderheitsregierung den Landtag erstmalig ueber einen Volksentscheid aufloesen lassen wollte, muesste sie zuerst mit einem Gesetzentwurf im Landtag scheitern, diesen dann im Volksentscheid aber durchsetzen und dann duerfte sie den Landtag aufloesen. Welches sachliche Anliegen soll derart bedeutsam sein, einen solchen riskanten Kurs glaubhaft begruenden zu koennen?

Das Schroeder-Szenario von 2005 im Bundestag geht in NRW nicht: die Regierung bringt mehrheitlich Gesetze durch und der Regierungschef noetigt die Regierungsfraktionen, ihm unmittelbar anschlieszend das Misstrauen zu erklaeren, um so den Vorwand fuer vorgezogene Neuwahlen zu bekommen.
Es gibt nur einen Weg, auf dem der Landtag NRW der Ministerpraesidentin das Misstrauen aussprechen kann: durch Wahl eines Nachfolgers. Ministerpraesidenten muessen aus der Mitte des Landtages gewaehlt werden. CDU-Landesvorsitzender Bundesumweltminister Röttgen ist kein Mitglied des Landtages NRW. Und warum nun ueberhaupt die LINKE ausgerechnet der CDU zur Uebernahme der Landesregierung verhelfen sollte, ist unerfindlich. Und warum SPD/Gruene die eigene Minderheitsregierung zugunsten eines CDU-MP stuerzen sollten, ist noch unerfindlicher.

Fuer die Selbstaufloesung des Landtages braucht die Minderheitsregierung also durchaus Unterstuetzung ueber die Regierungsfraktionen hinaus. FDP und LINKE liegen aktuell in Umfragen bei oder unter 5%. Wo soll aktuell deren Interesse an Neuwahlen bestehen? SPD/Gruene braeuchten also die Unterstuetzung der CDU. Die erklaert natuerlich tapfer, keine Angst vor Neuwahlen zu haben. Und alle schielen aber erstmal zur LTW in Baden-Wuerttemberg.
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Darwin Upheaval
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Anmeldungsdatum: 23.01.2004
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Beitrag(#1617243) Verfasst am: 08.03.2011, 09:55    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Darwin Upheaval hat folgendes geschrieben:
Was CDU/FDP wollen ist doch gar nicht die Frage. Der Landtag kann entweder durch einen fingierten Volksentscheid oder durch eine fingierte Vertrauensfrage aufgelöst werden. Wenn ein Minsterpräsident keinen Bock mehr hat, findet er Mittel und Wege.


Du tust so, als gaebe es in NRW andauernd leichtfertig angestrebte Volksentscheide. Als 1978 das Volksbegehren gegen die "Koop"-Schule erfolgreich war, hat die damalige Landesregierung - statt den Volksentscheid einzuleiten - lieber das Gesetz im Landtag zurueckgezogen. Sie war diesbezueglich aufgrund eigener Mehrheit in keiner Phase vom Abstimmungsverhalten der Opposition abhaengig. Damals ging es um eine hochemotionalisierte schulpolitische Frage. Einen tatsaechlichen Volksentscheid hat es in NRW noch nie gegeben. Wenn also die jetzige Minderheitsregierung den Landtag erstmalig ueber einen Volksentscheid aufloesen lassen wollte, muesste sie zuerst mit einem Gesetzentwurf im Landtag scheitern, diesen dann im Volksentscheid aber durchsetzen und dann duerfte sie den Landtag aufloesen. Welches sachliche Anliegen soll derart bedeutsam sein, einen solchen riskanten Kurs glaubhaft begruenden zu koennen?


Die Regierung könnte auch durch ein unpopuläres Gesetz, das im Landtag scheitert und durch den Volksentscheid abgelehnt wird, Neuwahlen erzwingen.

Sermon hat folgendes geschrieben:
Es gibt nur einen Weg, auf dem der Landtag NRW der Ministerpraesidentin das Misstrauen aussprechen kann: durch Wahl eines Nachfolgers.


Ein Minsterpräsent kann hinschmeißen. Wenn sich die Regierungsfraktionen auf keinen Nachfolger einigen, was dann?

Sermon hat folgendes geschrieben:
Fuer die Selbstaufloesung des Landtages braucht die Minderheitsregierung also durchaus Unterstuetzung ueber die Regierungsfraktionen hinaus. FDP und LINKE liegen aktuell in Umfragen bei oder unter 5%. Wo soll aktuell deren Interesse an Neuwahlen bestehen? SPD/Gruene braeuchten also die Unterstuetzung der CDU. Die erklaert natuerlich tapfer, keine Angst vor Neuwahlen zu haben.


Selbstverständlich nicht. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass CDU/FDP der Ministerpräsidentin das Vertrauen aussprechen, um Neuwahlen zu verhindern?!

Edit: Okay, Du hast recht - die Fraktionen müssten sich auf einen Regierungsnachfolger einigen, um der Ministerpräsidentin das Misstrauen auszusprechen. Trotzdem wären CDU/FDP gezwungen, einer Auflösung des Landtags zuzustimmen, selbst wenn die Umfragen ungünstig sind.
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Beitrag(#1617273) Verfasst am: 08.03.2011, 11:24    Titel: Re: NRW: SPD droht mit Neuwahl im Fall der Verfassungsklage Antworten mit Zitat

Darwin Upheaval hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Darwin Upheaval hat folgendes geschrieben:
Was CDU/FDP wollen ist doch gar nicht die Frage. Der Landtag kann entweder durch einen fingierten Volksentscheid oder durch eine fingierte Vertrauensfrage aufgelöst werden. Wenn ein Minsterpräsident keinen Bock mehr hat, findet er Mittel und Wege.


Du tust so, als gaebe es in NRW andauernd leichtfertig angestrebte Volksentscheide. Als 1978 das Volksbegehren gegen die "Koop"-Schule erfolgreich war, hat die damalige Landesregierung - statt den Volksentscheid einzuleiten - lieber das Gesetz im Landtag zurueckgezogen. Sie war diesbezueglich aufgrund eigener Mehrheit in keiner Phase vom Abstimmungsverhalten der Opposition abhaengig. Damals ging es um eine hochemotionalisierte schulpolitische Frage. Einen tatsaechlichen Volksentscheid hat es in NRW noch nie gegeben. Wenn also die jetzige Minderheitsregierung den Landtag erstmalig ueber einen Volksentscheid aufloesen lassen wollte, muesste sie zuerst mit einem Gesetzentwurf im Landtag scheitern, diesen dann im Volksentscheid aber durchsetzen und dann duerfte sie den Landtag aufloesen. Welches sachliche Anliegen soll derart bedeutsam sein, einen solchen riskanten Kurs glaubhaft begruenden zu koennen?


Die Regierung könnte auch durch ein unpopuläres Gesetz, das im Landtag scheitert und durch den Volksentscheid abgelehnt wird, Neuwahlen erzwingen.


Lies endlich Artikel 68 Abs. 3 der Landesverfassung NRW.

Zitat:
Auch die Landesregierung hat das Recht, ein von ihr eingebrachtes, vom Landtag jedoch abgelehntes Gesetz zum Volksentscheid zu stellen. Wird das Gesetz durch den Volksentscheid angenommen, so kann die Landesregierung den Landtag auflösen; wird es durch den Volksentscheid abgelehnt, so muß die Landesregierung zurücktreten.


Zitat:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Es gibt nur einen Weg, auf dem der Landtag NRW der Ministerpraesidentin das Misstrauen aussprechen kann: durch Wahl eines Nachfolgers.


Ein Minsterpräsent kann hinschmeißen. Wenn sich die Regierungsfraktionen auf keinen Nachfolger einigen, was dann?


Lies endlich Artikel 62 der Landesverfassung NRW.

Zitat:
(1) Der Ministerpräsident und die Minister können jederzeit zurücktreten.

(2) Das Amt des Ministerpräsidenten und der Minister endet in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags, das Amt eines Ministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten.

(3) Im Falle des Rücktritts oder einer sonstigen Beendigung des Amtes haben die Mitglieder der Landesregierung bis zur Amtsübernahme des Nachfolgers ihr Amt weiterzuführen.

Zitat:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Fuer die Selbstaufloesung des Landtages braucht die Minderheitsregierung also durchaus Unterstuetzung ueber die Regierungsfraktionen hinaus. FDP und LINKE liegen aktuell in Umfragen bei oder unter 5%. Wo soll aktuell deren Interesse an Neuwahlen bestehen? SPD/Gruene braeuchten also die Unterstuetzung der CDU. Die erklaert natuerlich tapfer, keine Angst vor Neuwahlen zu haben.


Selbstverständlich nicht. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass CDU/FDP der Ministerpräsidentin das Vertrauen aussprechen, um Neuwahlen zu verhindern?!

Edit: Okay, Du hast recht - die Fraktionen müssten sich auf einen Regierungsnachfolger einigen, um der Ministerpräsidentin das Misstrauen auszusprechen. Trotzdem wären CDU/FDP gezwungen, einer Auflösung des Landtags zuzustimmen, selbst wenn die Umfragen ungünstig sind.


Lies endlich Artikel 35 Abs. 1 der Landesverfassung NRW.

Zitat:
Der Landtag kann sich durch eigenen Beschluß auflösen. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.

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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#1618439) Verfasst am: 12.03.2011, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kraft: „Ich will Neuwahlen vermeiden“

Zitat:
Zurück aus Israel – weiter nach Baden-Württemberg. Dort griff NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) in den Wahlkampf ein. Zuvor stellte sie sich [...] zum Interview – über den Haushaltsstreit, mögliche Neu­wahlen und zusätzliche Schulden.

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Nordseekrabbe
linker Autist



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Beitrag(#1618514) Verfasst am: 12.03.2011, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, sollte es tatsächlich Neuwahlen geben, würde es für Frau Kraft wohl ein ganzer Kraft-Akt werden, die Wahlen zu gewinnen... zwinkern

sorry, aber diesen Karl Auer konnte ich mir einfach nicht verkneifen...
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#1618518) Verfasst am: 12.03.2011, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
sorry
Nein
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panta rhei



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Beitrag(#1619671) Verfasst am: 15.03.2011, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die nordrhein-westfälische Landesregierung von SPD und Grünen hat im Rechtsstreit um ihren Nachtragshaushalt für 2010 eine klare Niederlage erlitten.
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