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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#1617694) Verfasst am: 09.03.2011, 23:05 Titel: Re: Gericht: Kein Lotto für Hartz-IV-Empfänger |
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_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1617695) Verfasst am: 09.03.2011, 23:10 Titel: |
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„Einstweilige Verfügung“ ist doch nur eine Maßnahme, die durchgeführt wird, bis eine Entscheidung getroffen worden ist.
Nichtsdestotrotz ist es mehr als obskur, dass sich das Landgericht zu sowas hinreißen lässt.
Wie sollen Lottoannahmestellen das überprüfen? Nachfragen? Dann müssten ALG II-Empfänger auch verpflichtet werden, auf solche Fragen wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Standpunkt registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2009 Beiträge: 195
Wohnort: Chattischer Bibelgürtel
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(#1617697) Verfasst am: 09.03.2011, 23:17 Titel: Re: Gericht: Kein Lotto für Hartz-IV-Empfänger |
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Ludwig Thoma wird folgendes Zitat zugeschrieben: "Er war ein guter Jurist und auch sonst von nur mäßigem Verstand."
q.e.d.
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1617698) Verfasst am: 09.03.2011, 23:19 Titel: |
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nocquae hat folgendes geschrieben: | Wie sollen Lottoannahmestellen das überprüfen? Nachfragen? Dann müssten ALG II-Empfänger auch verpflichtet werden, auf solche Fragen wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. |
Man könnte aber auch umgekehrt vorgehen, indem man von den Lottospielern eine Verdienstbescheinigung oder eine Bürgschaft verlangt.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1617701) Verfasst am: 09.03.2011, 23:23 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | Wie sollen Lottoannahmestellen das überprüfen? Nachfragen? Dann müssten ALG II-Empfänger auch verpflichtet werden, auf solche Fragen wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. |
Man könnte aber auch umgekehrt vorgehen, indem man von den Lottospielern eine Verdienstbescheinigung oder eine Bürgschaft verlangt. |
Man könnte den Hart-IV Empfängern ja auch gleich die Bürgerrechte entziehen, das spart dann diese ganzen Prozesse wegen jeder Kleinigkeit. [/Satire]
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1617704) Verfasst am: 09.03.2011, 23:28 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | Wie sollen Lottoannahmestellen das überprüfen? Nachfragen? Dann müssten ALG II-Empfänger auch verpflichtet werden, auf solche Fragen wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. |
Man könnte aber auch umgekehrt vorgehen, indem man von den Lottospielern eine Verdienstbescheinigung oder eine Bürgschaft verlangt. |
Ist Lottospielen nicht im Regelsatz enthalten? Da sind ja schon Verhütungsmittel nicht drin, glaube ich.
Oder gibt es im Regelsatz einen Posten, den man im weitesten Sinne so auslegen könnte, dass er auch Glückspiel umfasst?
Unabhängig davon denke ich, dass man den Hartz-IV-Opfern nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnt. Sie dürfen ihre Zone nicht verlassen, dürfen nicht dies, dürfen nicht das, aber müssen alles tun, was man ihnen befiehlt.
Wie ist so was in einem demokratischen Staat überhaupt möglich ...-?
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1617707) Verfasst am: 09.03.2011, 23:32 Titel: |
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nocquae hat folgendes geschrieben: | „Einstweilige Verfügung“ ist doch nur eine Maßnahme, die durchgeführt wird, bis eine Entscheidung getroffen worden ist.
Nichtsdestotrotz ist es mehr als obskur, dass sich das Landgericht zu sowas hinreißen lässt.
Wie sollen Lottoannahmestellen das überprüfen? Nachfragen? Dann müssten ALG II-Empfänger auch verpflichtet werden, auf solche Fragen wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. |
Was passiert, wenn einer was gewinnt? Bekommt er den Gewinn dann nicht, weil der Vertrag ungültig ist?
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Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#1617722) Verfasst am: 09.03.2011, 23:51 Titel: |
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Unfassbar!
_________________ Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1617727) Verfasst am: 10.03.2011, 00:03 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | „Einstweilige Verfügung“ ist doch nur eine Maßnahme, die durchgeführt wird, bis eine Entscheidung getroffen worden ist.
Nichtsdestotrotz ist es mehr als obskur, dass sich das Landgericht zu sowas hinreißen lässt.
Wie sollen Lottoannahmestellen das überprüfen? Nachfragen? Dann müssten ALG II-Empfänger auch verpflichtet werden, auf solche Fragen wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. |
Was passiert, wenn einer was gewinnt? Bekommt er den Gewinn dann nicht, weil der Vertrag ungültig ist? |
Ja, ich vermute, der bleibt beim Staat.
Unsinnig ist es sowieso: Das Argument, ALG II-Beziehern nicht das Lottospielen zu subventionieren, kann nicht ziehen. Die Lottogesellschaften sind gewaltige Einnahmemaschinen (= ca. 8 Mrd/Jahr) für die öffentliche Hand und zu 100% im Besitz der Bundesländer. Der Betrag, den ein ALG II-Empfänger für Lottoscheine ausgeben würde, flöße da direkt an den Staat zurück.
Die ganze Diskussion um angebliche Bekämpfung der Spielsucht ist so verlogen wie ein Guttenberg. Wenn es dem Staat um deren Bekämpfung ginge, würde er es unterlassen, sie selbst zu befördern. Dann würde aber natürlich all das süße, köstliche Geld ausbleiben.
Das erinnert mich sehr an die Diskussion um die Erhöhung der Tabaksteuer, die ja auch vorgeblich aus gesundheitlichen Gründen durchgeführt werden sollte, aber an dem Punkt, wo sie tatsächlich griff und zu einer Abnahme der absolut eingenommen Tabaksteuer führte, wieder ausgesetzt werden sollte ...
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16341
Wohnort: Arena of Air
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(#1617732) Verfasst am: 10.03.2011, 00:16 Titel: |
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Letztlich verleitet das System dazu, es zu "betrügen", weil man ansonsten irgendwann vor Hunger nicht mehr in den Schlaf kommt: "Wer ehrlich ist, ist selbst schuld" .
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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MeineGitarreBrauchtStrom schmutzabweisend
Anmeldungsdatum: 19.06.2009 Beiträge: 2083
Wohnort: Aldi-Nord
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(#1617738) Verfasst am: 10.03.2011, 00:40 Titel: Re: Gericht: Kein Lotto für Hartz-IV-Empfänger |
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n-tv.de:
Zitat: | Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind" |
Das ist nur unglücklich formuliert, da das Verkaufsverbot nicht nur gegenüber Hartz-IV-Empfängern, sondern gegenüber jedem, der "übermäßig" Geld für Lotto ausgibt, gelten soll. Theoretisch müßte Westlotto also von jedem Kunden Kontoauszüge verlangen. Welches Verhältnis der Lottopreise zum Einkommen für Hartz-IV-Empfänger und alle anderen gelten könnte/müßte/sollte, wird aber bestimmt nicht allen Spielern gerecht werden. Genauso, wie man Spielsüchtige aus Casinos ausschließen kann, sehe ich das für normale Lottoläden aber ebenso angebracht, wenn jemand sich arm spielt. Wie man das feststellen können soll, ist aber fraglich. Notfalls zockt ein Spielsüchtiger halt in mehreren Läden seine Summe weg.
Auch wenn Hartzler einen Gewinn nicht behalten dürfen, wurde vom Gericht kein Beschluß gegenüber den Hartz-IV-Empfängern gefaßt, sondern nur gegenüber Westlotto. Und wenn ein Hartzler sich für eine Spielsucht verschuldet und eine mangelnde Kontrolle von Westlotto erfolgte, könnte der Spieler möglicherweise Ansprüche geltend machen. Was mich bei solchen Schweinefirmen (upps) freuen würde (Nein, ich bin nicht spielsüchtig; ich weiß nicht mal, wieviel ein Lottoschein kostet).
_________________ Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1617739) Verfasst am: 10.03.2011, 00:40 Titel: |
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nocquae hat folgendes geschrieben: |
Die ganze Diskussion um angebliche Bekämpfung der Spielsucht ist so verlogen wie ein Guttenberg.
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ja eben. das waren nur vorgeschobene gruende, um das monopol der staatlichen lottoanstalten zu erhalten.
von daher wundert es mich gar nicht, wenn nun private veranstalter den spiess rumdrehen und die staatlichen lottoanstalten gerichtlich an all diesen vorgeschobenen gruenden messen lassen.
wenn dabei jetzt rauskommt, dass man demnaechst nur noch mit lotterieausweis spielen darf, den man erst nach vorlage einer ausreichend hohen gehaltsbescheinigung oder eines kontoauszuges mit ausreichend hohem kontostand erhaelt, dann werden sich die staatlichen lottogesellschaften so schon allein durch buerokratischen aufwand abschaffen und private anbieter im internet werden gewinnen.
insofern sehe ich diese einstweilige verfuegung mit grossem grinsen im gesicht: endlich hat es die lottoanstalten, die ihr monopol mit verlogenen fadenscheinigen argumenten erhalten wollten, mal selbst kraeftig getroffen.
den hartzler dagegen wird es kaum wirklich belasten, dass er das geld, was er eh nicht hat, nun nicht mehr fuer lotto rauswerfen darf.
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1617749) Verfasst am: 10.03.2011, 01:03 Titel: |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | Wie sollen Lottoannahmestellen das überprüfen? Nachfragen? Dann müssten ALG II-Empfänger auch verpflichtet werden, auf solche Fragen wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. |
Man könnte aber auch umgekehrt vorgehen, indem man von den Lottospielern eine Verdienstbescheinigung oder eine Bürgschaft verlangt. |
Ist Lottospielen nicht im Regelsatz enthalten? Da sind ja schon Verhütungsmittel nicht drin, glaube ich.
Oder gibt es im Regelsatz einen Posten, den man im weitesten Sinne so auslegen könnte, dass er auch Glückspiel umfasst?
Unabhängig davon denke ich, dass man den Hartz-IV-Opfern nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnt. Sie dürfen ihre Zone nicht verlassen, dürfen nicht dies, dürfen nicht das, aber müssen alles tun, was man ihnen befiehlt.
Wie ist so was in einem demokratischen Staat überhaupt möglich ...-?
Skeptiker |
Solange die Lager noch nicht fertig sind, muss man sich eben anders behelfen.
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1617750) Verfasst am: 10.03.2011, 01:05 Titel: |
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nocquae hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | Was passiert, wenn einer was gewinnt? Bekommt er den Gewinn dann nicht, weil der Vertrag ungültig ist? |
Ja, ich vermute, der bleibt beim Staat.
Unsinnig ist es sowieso: Das Argument, ALG II-Beziehern nicht das Lottospielen zu subventionieren, kann nicht ziehen. Die Lottogesellschaften sind gewaltige Einnahmemaschinen (= ca. 8 Mrd/Jahr) für die öffentliche Hand und zu 100% im Besitz der Bundesländer. Der Betrag, den ein ALG II-Empfänger für Lottoscheine ausgeben würde, flöße da direkt an den Staat zurück.
Die ganze Diskussion um angebliche Bekämpfung der Spielsucht ist so verlogen wie ein Guttenberg. Wenn es dem Staat um deren Bekämpfung ginge, würde er es unterlassen, sie selbst zu befördern. Dann würde aber natürlich all das süße, köstliche Geld ausbleiben.
Das erinnert mich sehr an die Diskussion um die Erhöhung der Tabaksteuer, die ja auch vorgeblich aus gesundheitlichen Gründen durchgeführt werden sollte, aber an dem Punkt, wo sie tatsächlich griff und zu einer Abnahme der absolut eingenommen Tabaksteuer führte, wieder ausgesetzt werden sollte ... |
Spielautomaten und Casinos sind mW weiterhin erlaubt.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1617787) Verfasst am: 10.03.2011, 10:19 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: |
den hartzler dagegen wird es kaum wirklich belasten, dass er das geld, was er eh nicht hat, nun nicht mehr fuer lotto rauswerfen darf. |
Einige Hartzler spielen nur selten und mit geringem Einsatz. Dass man denen den Traum eines hohen Lottogewinns nimmt, dürfte die durchaus belasten.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1617789) Verfasst am: 10.03.2011, 10:32 Titel: |
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am einfachsten für kioskbesitzer wäre es, wenn das präkariat ab 16 jahren n armband mit der aufschrift H-IV trägt, damit es auch in anderen städten wo man sich nicht kennt nicht zu verwechslungen kommt.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Woici ist vollkommen humorlos
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle
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(#1617791) Verfasst am: 10.03.2011, 10:34 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: |
den hartzler dagegen wird es kaum wirklich belasten, dass er das geld, was er eh nicht hat, nun nicht mehr fuer lotto rauswerfen darf. |
Einige Hartzler spielen nur selten und mit geringem Einsatz. Dass man denen den Traum eines hohen Lottogewinns nimmt, dürfte die durchaus belasten. |
in den ganzen anderen threads steht, dass sich hartzler nicht mal die butter aufs brot leisten können... und jetzt reicht es auf ein mal zum lotto spielen?
aber ich bin natürlich bei euch, es ist unverschämt, dass ein hartz IV empfänger nicht von meinem geld lotto spielen kann... wenn ich zeit habe, drücke ich mir ein paar tränen aus dem augenwinkel...
_________________ eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1617801) Verfasst am: 10.03.2011, 11:14 Titel: |
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Woici hat folgendes geschrieben: |
in den ganzen anderen threads steht, dass sich hartzler nicht mal die butter aufs brot leisten können... und jetzt reicht es auf ein mal zum lotto spielen?
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Es ist ihnen dennoch erlaubt, sich Butter fürs Brot zu kaufen.
Obwohl auch Butter genau wie Glücksspiel potentiell gesundheitsschädlich ist.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Woici ist vollkommen humorlos
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle
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(#1617802) Verfasst am: 10.03.2011, 11:19 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Woici hat folgendes geschrieben: |
in den ganzen anderen threads steht, dass sich hartzler nicht mal die butter aufs brot leisten können... und jetzt reicht es auf ein mal zum lotto spielen?
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Es ist ihnen dennoch erlaubt, sich Butter fürs Brot zu kaufen.
Obwohl auch Butter genau wie Glücksspiel potentiell gesundheitsschädlich ist. |
und das hat jetzt genau was mit dem thema "lotto spielen mit staatlichen transferleistungen" zu tun?
für mich gehört der lottoschein irgendwie nicht so recht zur grundsicherung dazu...
_________________ eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1617803) Verfasst am: 10.03.2011, 11:23 Titel: |
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Woici hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Woici hat folgendes geschrieben: |
in den ganzen anderen threads steht, dass sich hartzler nicht mal die butter aufs brot leisten können... und jetzt reicht es auf ein mal zum lotto spielen?
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Es ist ihnen dennoch erlaubt, sich Butter fürs Brot zu kaufen.
Obwohl auch Butter genau wie Glücksspiel potentiell gesundheitsschädlich ist. |
und das hat jetzt genau was mit dem thema "lotto spielen mit staatlichen transferleistungen" zu tun?
für mich gehört der lottoschein irgendwie nicht so recht zur grundsicherung dazu... |
na dann mal los: wo ist er, der katalog für staatlich genehmigte ausgaben für die soziale unterschicht?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1617805) Verfasst am: 10.03.2011, 11:28 Titel: |
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Woici hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Woici hat folgendes geschrieben: |
in den ganzen anderen threads steht, dass sich hartzler nicht mal die butter aufs brot leisten können... und jetzt reicht es auf ein mal zum lotto spielen?
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Es ist ihnen dennoch erlaubt, sich Butter fürs Brot zu kaufen.
Obwohl auch Butter genau wie Glücksspiel potentiell gesundheitsschädlich ist. |
und das hat jetzt genau was mit dem thema "lotto spielen mit staatlichen transferleistungen" zu tun?
für mich gehört der lottoschein irgendwie nicht so recht zur grundsicherung dazu... |
Wenn staatliche Transferleistungen als Geld ausgezahlt werden,
dann kann und darf der Empfänger sich damit kaufen, was er möchte. Er kann sich das Geld selber einteilen.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Woici ist vollkommen humorlos
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle
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(#1617806) Verfasst am: 10.03.2011, 11:32 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Wenn staatliche Transferleistungen als Geld ausgezahlt werden,
dann kann und darf der Empfänger sich damit kaufen, was er möchte. Er kann sich das Geld selber einteilen. |
bin ich bei dir... bei der momentanen abwicklung der transferleistungen kann der empfänger damit machen, was er möchte... wenn es aber zum lotto spielen reicht, bekommt er einfach zu viel
_________________ eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1617809) Verfasst am: 10.03.2011, 11:36 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | am einfachsten für kioskbesitzer wäre es, wenn das präkariat ab 16 jahren n armband mit der aufschrift H-IV trägt, damit es auch in anderen städten wo man sich nicht kennt nicht zu verwechslungen kommt. |
Das ist genial, viel einfacher als die herkömmliche Methode mit den Aufnähern auf der Kleidung.
Alternativ könnte man auch die finanzielle Situation im Personalausweis eintragen, und von jedem Menschen, dem man seinen Reichtum nicht auf den ersten Blick ansieht, verlangen, daß er beim Einkaufen den Ausweis vorzeigt.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1617810) Verfasst am: 10.03.2011, 11:39 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | am einfachsten für kioskbesitzer wäre es, wenn das präkariat ab 16 jahren n armband mit der aufschrift H-IV trägt, damit es auch in anderen städten wo man sich nicht kennt nicht zu verwechslungen kommt. |
Das ist genial, viel einfacher als die herkömmliche Methode mit den Aufnähern auf der Kleidung. |
die "herkömmliche methode" einzuführen dürfte auch dem asozialsten klassisten schwerfallen...
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1617813) Verfasst am: 10.03.2011, 11:42 Titel: |
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Woici hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Wenn staatliche Transferleistungen als Geld ausgezahlt werden,
dann kann und darf der Empfänger sich damit kaufen, was er möchte. Er kann sich das Geld selber einteilen. |
bin ich bei dir... bei der momentanen abwicklung der transferleistungen kann der empfänger damit machen, was er möchte... wenn es aber zum lotto spielen reicht, bekommt er einfach zu viel |
Es reicht nicht.
Es reicht niemals für alles.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1617814) Verfasst am: 10.03.2011, 11:47 Titel: |
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Es betrifft übrigens nicht nur Hartz4-Empfänger, sondern alle Menschen mit niedrigem Einkommen, insbesondere Hartz4-Empfänger.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-03/hartzIV-gluecksspiel-lotto
Zitat: | Konkret wird Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. |
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Woici ist vollkommen humorlos
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle
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(#1617819) Verfasst am: 10.03.2011, 12:03 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Woici hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Wenn staatliche Transferleistungen als Geld ausgezahlt werden,
dann kann und darf der Empfänger sich damit kaufen, was er möchte. Er kann sich das Geld selber einteilen. |
bin ich bei dir... bei der momentanen abwicklung der transferleistungen kann der empfänger damit machen, was er möchte... wenn es aber zum lotto spielen reicht, bekommt er einfach zu viel |
Es reicht nicht.
Es reicht niemals für alles. |
soll es ja auch gar nicht... es soll ja auch nur die grundversorgung sicher stellen.
es soll weder dem vermögensaufbau dienen, noch dem glücksspiel....
und das
Code: | Konkret wird Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. |
klingt ja wohl ein klein wenig anders... da wird nicht vom schein für 3,50 Euro gesprochen, sondern von den verwirrten, die da jede woche für 2-3 stellige eurobeträge spielen...
_________________ eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1617820) Verfasst am: 10.03.2011, 12:11 Titel: |
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Woici hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Woici hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | Wenn staatliche Transferleistungen als Geld ausgezahlt werden,
dann kann und darf der Empfänger sich damit kaufen, was er möchte. Er kann sich das Geld selber einteilen. |
bin ich bei dir... bei der momentanen abwicklung der transferleistungen kann der empfänger damit machen, was er möchte... wenn es aber zum lotto spielen reicht, bekommt er einfach zu viel |
Es reicht nicht.
Es reicht niemals für alles. |
soll es ja auch gar nicht... es soll ja auch nur die grundversorgung sicher stellen.
es soll weder dem vermögensaufbau dienen, noch dem glücksspiel....
und das
Code: | Konkret wird Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. |
klingt ja wohl ein klein wenig anders... da wird nicht vom schein für 3,50 Euro gesprochen, sondern von den verwirrten, die da jede woche für 2-3 stellige eurobeträge spielen... |
Im Regelsatz sind enthalten:
Zitat: | Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 Euro |
http://www.tagesschau.de/inland/statistikhartz100.html
Ich finde man kann es den Leuten schon selbst überlassen, was sie damit anfangen.
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