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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1619389) Verfasst am: 14.03.2011, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Die Motive, warum jemand sich vom RU abmeldet gehen den Staat nichts an.

Richtig. Ich habe auch nicht einer Prüfung der Motive das Wort geredet.

Sondern?

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Aber ich fände es schon nicht unplausibel, dass eine Note, wie sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens bestanden hätte, auch auf dem Zeugnis erscheint, je nachdem, wie weit das Schuljahr fortgeschritten ist.

Das hat mit Motivprüfung nichts zu tun. Und ich bin auch sehr dafür, genau hinzuschauen, ob die dann gegebene Note auch gerechtfertigt ist.


Fuer die Abmeldung vom RU gibt es keine Fristen. Grundrechte koennen immer wahrgenommen werden. Und die Behauptung, Grund fuer Abmeldung von RU sei Vermeidung einer schlechten Note, ist kontrafaktisch. Tatsaechlich wird ja mit billig zu erwerbenden guten Noten fuer RU Reklame gemacht.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#1619391) Verfasst am: 14.03.2011, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Gegen solche Fälle kann man dann natürlich mit den geeigneten rechtlichen Mitteln vorgehen.
Ich lebe nicht in dem Wahn, dasz alle Betroffenen hier aufschlagen. Wie viele Faelle mag es geben, wo sich Betroffene nicht - oder nicht ausreichend qualifiziert - wehren und somit die Noetigung zur Religion bequem obsiegt?

Kann ich da jetzt was für, oder warum erzählst du mir das?
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1619393) Verfasst am: 14.03.2011, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Gegen solche Fälle kann man dann natürlich mit den geeigneten rechtlichen Mitteln vorgehen.
Ich lebe nicht in dem Wahn, dasz alle Betroffenen hier aufschlagen. Wie viele Faelle mag es geben, wo sich Betroffene nicht - oder nicht ausreichend qualifiziert - wehren und somit die Noetigung zur Religion bequem obsiegt?

Kann ich da jetzt was für, oder warum erzählst du mir das?


Klar kannst Du was dafür.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#1619398) Verfasst am: 14.03.2011, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Fuer die Abmeldung vom RU gibt es keine Fristen. Grundrechte koennen immer wahrgenommen werden.

Richtig. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet. Das Grundrecht ist aber, sich vom RU abzumelden; es ist nicht, für den RU, an dem man teilgenommen hat, keine Note zu bekommen.

Sermon hat folgendes geschrieben:
Und die Behauptung, Grund fuer Abmeldung von RU sei Vermeidung einer schlechten Note, ist kontrafaktisch. Tatsaechlich wird ja mit billig zu erwerbenden guten Noten fuer RU Reklame gemacht.

Ich habe auch nicht behauptet, Grund für die Abmeldung vom RU sei die schlechte Note. Gerade im hier vorliegenden Fall ist das ganz offenscihtlich nicht der Fall.
Ich habe lediglich behauptet, wenn man die Vergabe einer Note durch Abmelden auch mitten im oder gar gegen Ende des Schuljahres vermeiden könnte, könnte das uU - ich ergänze: in Einzelfällen - ein Motiv werden.

Gibt es eigentlich in NRW eine Regelung für einen solchen Fall? Du wirst da ja informiert sein, nehme ich an.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#1619400) Verfasst am: 14.03.2011, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Gegen solche Fälle kann man dann natürlich mit den geeigneten rechtlichen Mitteln vorgehen.
Ich lebe nicht in dem Wahn, dasz alle Betroffenen hier aufschlagen. Wie viele Faelle mag es geben, wo sich Betroffene nicht - oder nicht ausreichend qualifiziert - wehren und somit die Noetigung zur Religion bequem obsiegt?

Kann ich da jetzt was für, oder warum erzählst du mir das?

Klar kannst Du was dafür.

Inwiefern?
Ich bin noch überhaupt nicht an der Schule tätig; habe vor, wenn es soweit ist, mich im Falle von Abmeldungen vom RU absolut korrekt zu verhalten; und vertrete auch hier klar die Meinung, dass es absolut gerechtfertigt ist, gegen Lehrer, die das, wie im hier thematisierten Fall, nicht tun, mit dienstrechtlichen Mitteln vorzugehen.
Wo liegt also bitte meine Verantwortung?
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Sermon
panta rhei



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Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1619401) Verfasst am: 14.03.2011, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich habe lediglich behauptet, wenn man die Vergabe einer Note durch Abmelden auch mitten im oder gar gegen Ende des Schuljahres vermeiden könnte, könnte das uU - ich ergänze: in Einzelfällen - ein Motiv werden.

Sicher trittst Du dafuer ein, dasz RU kuenftig - wie schon immer in Berlin - nicht mehr benotet werden soll? Aber das ist eine andere Debatte!

Hier geht es darum, wie RU-Lobbyisten die Abmeldung von RU mit ueblen Machenschaften zu erschweren suchen. Das ist kein Einzelfall.
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#1619405) Verfasst am: 14.03.2011, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
habe vor, wenn es soweit ist, mich im Falle von Abmeldungen vom RU absolut korrekt zu verhalten
Schlieszt dies ein, Abgemeldete nachtraeglich zu benoten?
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1619406) Verfasst am: 14.03.2011, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Gegen solche Fälle kann man dann natürlich mit den geeigneten rechtlichen Mitteln vorgehen.
Ich lebe nicht in dem Wahn, dasz alle Betroffenen hier aufschlagen. Wie viele Faelle mag es geben, wo sich Betroffene nicht - oder nicht ausreichend qualifiziert - wehren und somit die Noetigung zur Religion bequem obsiegt?

Kann ich da jetzt was für, oder warum erzählst du mir das?

Klar kannst Du was dafür.

Inwiefern?
Ich bin noch überhaupt nicht an der Schule tätig; habe vor, wenn es soweit ist, mich im Falle von Abmeldungen vom RU absolut korrekt zu verhalten; und vertrete auch hier klar die Meinung, dass es absolut gerechtfertigt ist, gegen Lehrer, die das, wie im hier thematisierten Fall, nicht tun, mit dienstrechtlichen Mitteln vorzugehen.
Wo liegt also bitte meine Verantwortung?


Du stützt das System "Religionsunterricht" und den ganzen Rattenschwanz, der dranhängt.

Das kann ich nicht verstehen, denn gerade wenn ich an einen gütigen Gott oder auch nur das der Protestantenkram rudimentär Sinn machen würde, würde ich gerade das dann auf gar keinen Fall machen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#1619410) Verfasst am: 14.03.2011, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Sicher trittst Du dafuer ein, dasz RU kuenftig - wie schon immer in Berlin - nicht mehr benotet werden soll? Aber das ist eine andere Debatte!

Das ist in der Tat eine andere Debatte. Und nein, ich trete nicht dafür ein, RU anders zu benoten als die anderen Fächer. Ich bin allerdings ganz grundsätzlich Noten gegenüber skeptisch.

Sermon hat folgendes geschrieben:
Hier geht es darum, wie RU-Lobbyisten die Abmeldung von RU mit ueblen Machenschaften zu erschweren suchen.

Und ich bin mit dir einer Meinung, dass dagegen vorgegangen werden sollte.

Sermon hat folgendes geschrieben:
Das ist kein Einzelfall.

Wie viele Fälle es gibt, ist mir nicht bekannt. Dass du viele zu sehen bekommst, bezweifle ich nicht. Die korrekt und unproblematisch ablaufenden Fälle bekommst du allerdings wohl auch nicht zu sehen.

Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
habe vor, wenn es soweit ist, mich im Falle von Abmeldungen vom RU absolut korrekt zu verhalten
Schlieszt dies ein, Abgemeldete nachtraeglich zu benoten?

Das schließt ein, mich an die Regeln für die Notenvergabe zu halten. Ich weiß nicht, wie die Regeln für den Fall sind, dass sich ein Schüler im Schuljahr abmeldet. Wenn sie vorsehen, dass er keine Note bekommt, bekommt er keine; wenn sie vorsehen, dass er eine bekommt, bekommt er eine, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens korrekt wäre.
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panta rhei



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Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1619413) Verfasst am: 14.03.2011, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Fuer die Abmeldung vom RU gibt es keine Fristen. Grundrechte koennen immer wahrgenommen werden.

Richtig. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet. Das Grundrecht ist aber, sich vom RU abzumelden; es ist nicht, für den RU, an dem man teilgenommen hat, keine Note zu bekommen.


Und wo ist festgelegt, dasz eine bestimmte (welche?) Teilnahmedauer an RU in einem Schulhalbjahr auch nach der Abmeldung noch eine Benotung zur Konsequenz habe?
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#1619414) Verfasst am: 14.03.2011, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Du stützt das System "Religionsunterricht" und den ganzen Rattenschwanz, der dranhängt.

Ich kann trotzdem nichts dafür, wenn sich jemand dabei unkorrekt verhält. Ich stütze auch das System "Theater im Literaturkurs" und kann nichts für den von mir erlebten Fall.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#1619416) Verfasst am: 14.03.2011, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Fuer die Abmeldung vom RU gibt es keine Fristen. Grundrechte koennen immer wahrgenommen werden.

Richtig. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet. Das Grundrecht ist aber, sich vom RU abzumelden; es ist nicht, für den RU, an dem man teilgenommen hat, keine Note zu bekommen.

Und wo ist festgelegt, dasz eine bestimmte (welche?) Teilnahmedauer an RU in einem Schulhalbjahr auch nach der Abmeldung noch eine Benotung zur Konsequenz habe?

Ich habe nicht behauptet, dass es irgendwo festgelegt sei. Ich habe vielmehr ausdrücklich gesagt, dass ich nicht weiß, ob es dafür eine Regelung gibt, und dich auch explizit danach gefragt.
Ich vertrete lediglich die Meinung, dass es keine Grundrechtsverletzung wäre, wenn es irgendwo festgelegt wäre.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1619417) Verfasst am: 14.03.2011, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, wie die Regeln für den Fall sind, dass sich ein Schüler im Schuljahr abmeldet. Wenn sie vorsehen, dass er keine Note bekommt, bekommt er keine; wenn sie vorsehen, dass er eine bekommt, bekommt er eine, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens korrekt wäre.

Existenzaussagen sind vom Behaupter zu beweisen und nicht vom Zweifler zu widerlegen. Die Regelung, dasz von RU laengst Abgemeldete noch gegen ihren Willen in RU benotet werden muessen, will ich sehen! Und solange die keiner beibringt, behaupte ich: die gibt es nicht!
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1619420) Verfasst am: 14.03.2011, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Insgesamt haben sich innerhalb der letzten Wochen ungefähr 10 schüler abgemeldet.
Der Religionslehrer droht jetzt Schülern, die sich jetzt noch abmelden wollen, daß sie wegen der Abmeldung eine 5 im Zeugnis bekommen würden.
Damit wird er nicht weit kommen.


Dann sollte doch mal beim Ministerium nachgefragt werden, ob dieses Fach (konfessionsfreier Religionsunterricht) überhaupt als Schulfach nach Schulgesetz rechtes ist. Ein rechtswidriges Schulfach darf natürlich gar nicht benotet werden.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1619421) Verfasst am: 14.03.2011, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, wie die Regeln für den Fall sind, dass sich ein Schüler im Schuljahr abmeldet. Wenn sie vorsehen, dass er keine Note bekommt, bekommt er keine; wenn sie vorsehen, dass er eine bekommt, bekommt er eine, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens korrekt wäre.

Existenzaussagen sind vom Behaupter zu beweisen und nicht vom Zweifler zu widerlegen. Die Regelung, dasz von RU laengst Abgemeldete noch gegen ihren Willen in RU benotet werden muessen, will ich sehen! Und solange die keiner beibringt, behaupte ich: die gibt es nicht!


http://www.religionsfrei-im-revier.de/wp-content/uploads/2010/11/Rechtliche-Grundlagen-zum-Religionsunterricht.pdf

Auf S. 3 ist ein Erlass dazu.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#1619422) Verfasst am: 14.03.2011, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, wie die Regeln für den Fall sind, dass sich ein Schüler im Schuljahr abmeldet. Wenn sie vorsehen, dass er keine Note bekommt, bekommt er keine; wenn sie vorsehen, dass er eine bekommt, bekommt er eine, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens korrekt wäre.

Existenzaussagen sind vom Behaupter zu beweisen und nicht vom Zweifler zu widerlegen. Die Regelung, dasz von RU laengst Abgemeldete noch gegen ihren Willen in RU benotet werden muessen, will ich sehen! Und solange die keiner beibringt, behaupte ich: die gibt es nicht!

Da du mich mit meiner Aussage "Ich weiß nicht, wie die Regeln für den Fall sind, dass sich ein Schüler im Schuljahr abmeldet" zitierst, kannst du mich ja wohl nicht als den "Behaupter" ansprechen, oder?
Kann es sein, dass du dich gerade ein ganz klein bisschen verrennst?
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#1619425) Verfasst am: 14.03.2011, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, wie die Regeln für den Fall sind, dass sich ein Schüler im Schuljahr abmeldet. Wenn sie vorsehen, dass er keine Note bekommt, bekommt er keine; wenn sie vorsehen, dass er eine bekommt, bekommt er eine, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens korrekt wäre.

Existenzaussagen sind vom Behaupter zu beweisen und nicht vom Zweifler zu widerlegen. Die Regelung, dasz von RU laengst Abgemeldete noch gegen ihren Willen in RU benotet werden muessen, will ich sehen! Und solange die keiner beibringt, behaupte ich: die gibt es nicht!


http://www.religionsfrei-im-revier.de/wp-content/uploads/2010/11/Rechtliche-Grundlagen-zum-Religionsunterricht.pdf

Auf S. 3 ist ein Erlass dazu.

Danke. Damit kann man doch arbeiten.

Und jetzt geh ich trinken. Prost
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Dr. Benchmark
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Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1619428) Verfasst am: 14.03.2011, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Aber ich fände es schon nicht unplausibel, dass eine Note, wie sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens bestanden hätte, auch auf dem Zeugnis erscheint, je nachdem, wie weit das Schuljahr fortgeschritten ist. Sonst könnte ja, im Extremfall, jeder Schüler, der eine schlechte Note zu gewärtigen hat, einen Tag vor der Zeugniskonferenz den RU verlassen ...


Ist bei mir exakt so gewesen, ca. 6 Wochen vor Zeugnisvergabe.
"Religion: --"
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1619429) Verfasst am: 14.03.2011, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Danke. Damit kann man doch arbeiten.
Dann erklaere mir doch bitte, was "hinreichende Beurteilungsgrundlagen" sind? Wieviel Zeit eines Schulhalbjahres reicht dafuer aus, diese ermittelt zu haben?
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panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
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Beitrag(#1619433) Verfasst am: 14.03.2011, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
http://www.religionsfrei-im-revier.de/wp-content/uploads/2010/11/Rechtliche-Grundlagen-zum-Religionsunterricht.pdf

Auf S. 3 ist ein Erlass dazu.


Dem Erlass sollte man in einer Hinsicht unbedingt folgen: statt von "Abmeldung" vom RU von "Befreiung" vom RU zu sprechen.
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hat Spaß



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Beiträge: 21760

Beitrag(#1619500) Verfasst am: 14.03.2011, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Danke. Damit kann man doch arbeiten.

Dann erklaere mir doch bitte, was "hinreichende Beurteilungsgrundlagen" sind? Wieviel Zeit eines Schulhalbjahres reicht dafuer aus, diese ermittelt zu haben?

Da ich noch in der sehr theoretischen Phase des Studiums bin, habe ich mich mit der Frage, auf welcher Grundlage ein Lehrer Noten vergeben sollte, noch nicht wirklich befasst.
Ich denke, in Frage kommen bei einem Fach, in dem keine Klassenarbeiten geschrieben werden, mündliche Mitarbeit (worüber der Lehrer im Idealfall regelmäßig Notizen anfertigt), Hausaufgaben, Tests, Referate, seine schriftlichen Notizen, evtl. sonstige Leistungen. (Wenn der Lehrer nichts dergleichen vorliegen hat, ist natürlich in keinem Fall eine "hinreichende Beureteilungsgrundlage" gegeben.)

Welche Zeit eines Schuljahres dafür reicht, ist nicht leicht zu beantworten. Rein theoretisch könnte ein Viertel des Schuljahres reichen - dann hat man, wenn der Lehrer so etwas macht, evtl. einen Test geschrieben, und er kann auch Mitarbeit und Hausaufgaben beurteilen. Aus Fairnessgründen würde ich aber erst nach der Hälfte des Schuljahres eine Note geben wollen; dann dürfte eine "hinreichende Beurteilungsgrundlage" auf jeden Fall gegeben sein. Das wäre auch die Zeit, wo ich es für vertretbar halten würde (auch in jedem anderen Fach), eine Note zu vergeben, wenn der Schüler länger fehlt oder der Unterricht länger ausfällt. Auf keinen Fall würde ich einem Schüler, der sich erst kurz vor der Zeugniskonferenz abmeldet, gar keine Note geben.
Das alles unter der Voraussetzng, dass es überhaupt Noten gibt; ich bin demgegenüber, wie gesagt, skeptisch.

Was passiert, wenn der Schüler nach der Abmeldung vom RU am Fach "praktische Philosophie" teilnimmt, weiß ich nicht. Ich vermute, dann würde ich in Absprache mit dem Kollegen eine anteilig gemittelte Note erteilen.

Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
http://www.religionsfrei-im-revier.de/wp-content/uploads/2010/11/Rechtliche-Grundlagen-zum-Religionsunterricht.pdf

Auf S. 3 ist ein Erlass dazu.


Dem Erlass sollte man in einer Hinsicht unbedingt folgen: statt von "Abmeldung" vom RU von "Befreiung" vom RU zu sprechen.

Welchen Unterschied würde das machen?
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1723957) Verfasst am: 01.02.2012, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

...reloaded.

Selbe Schülerin, selbe Schule.
Im grade beginnenden Halbjahr gibt es wieder Religionsunterricht. Und der befindet sich in einer Randstundenlage (letzte Doppelstunde). Und es haben sich noch ein paar schüler vom RU abgemeldet.

Und jetzt hat man sich was neues ausgedacht. Der Klassenlehrer hat nämlich den Verdacht, daß die sich aus Faulheit oder Bequemlichkeit abgemeldet haben. Um weiteren Abmeldungen vorzubeugen und weil die RU-Verweigerer "auch ein Recht auf Bildung haben" hat der Klassenlehrer angeordnet, daß sie in der Zeit, wo die anderen RU haben, am Englischunterricht der Parallelklasse teilnehmen. (Wobei die Parallelklasse genaugenommen einem anderen Schulzweig angehört und einen anderen unterrichtsstoff hat, also nicht wirklich eine "parallel" ist).

Ist in meinen Augen sinnloses Nachsitzen. Die Betroffenen sind weder schulpflichtig, noch müssen sie beaufsichtigt werden.
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25829
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Beitrag(#1723966) Verfasst am: 01.02.2012, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht nur in deinen Augen so. In SH gibt es ein Urteil, dass es ein "gleichwertiger Unterricht sein muss (Philosophie oder WuN). Es geht den Klassenlehrer schlicht nichts an, aus welchen Gründen sich die Schüler abmelden. Nach meinem Rechtsverständnis ist diese Anordnung des Lehrers wirkungslos und die Schüler sollten es drauf ankommen lassen. Als Klassenlehrer ist er hierzu gar nicht berechtigt, ganz abgesehen davon, dass dieser Unterricht nicht "gleichwertig" ist.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1723998) Verfasst am: 01.02.2012, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat der Klassenlehrer offensichtlich nicht alleine angeordnet, sondern in Absprache mit dem Abteilungsleiter. Unglaublich, daß die das ernst meinen.
Der Klassenlehrer hat inzwischen seine Anordnung per Email bestätigt, woraufhin meine Tochter ihm ihren Standpunkt gemailt hat, mit diesem Text und link als Anhang: http://www.schulrecht-sh.de/texte/r/religionsunterrricht.htm#Mathe%20ist%20kein%20Ersatz%20f%C3%BCr%20Religion und Weiterleitung an die Schulleitung.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1723999) Verfasst am: 01.02.2012, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Schüler unter 18 sind, würde ich ein Schreiben mitgeben,dass die Schule in der Zeit von der Aufsichtspflicht entbindet. Siend sie älter, ist im angehängten Text keine Begründung die zutrifft vorhanden. Das Gericht sieht ja sogar vor, dass der Unterricht an Randstunden liegt und die Schüler frei haben. Und dieBegründung des Ministeriums steht und fällt mit der Aufsichtspflicht, wenn Schüler früher nach Hause gehen oder später zur Schule gehen entsteht damit für gewöhnlich aber garkein Problem.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1724160) Verfasst am: 02.02.2012, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Das hat der Klassenlehrer offensichtlich nicht alleine angeordnet, sondern in Absprache mit dem Abteilungsleiter. Unglaublich, daß die das ernst meinen.
Der Klassenlehrer hat inzwischen seine Anordnung per Email bestätigt, woraufhin meine Tochter ihm ihren Standpunkt gemailt hat, mit diesem Text und link als Anhang: http://www.schulrecht-sh.de/texte/r/religionsunterrricht.htm#Mathe%20ist%20kein%20Ersatz%20f%C3%BCr%20Religion und Weiterleitung an die Schulleitung.

Der hat das ernsthaft schriftlich bestätigt??? Dienstaufsichtsbeschwerde .... Die Gelegenheit muss man nutzen ...
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Sanne
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Beitrag(#1724173) Verfasst am: 02.02.2012, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt haben sich 2 Schüler wieder zum Religionsunterricht angemeldet, mit der Begründung, daß sie die Diskriminierung durch den Ersatzunterricht umgehen wollen.

Eine Stellungnahme der Schulleitung steht noch aus, die war heute nicht da. Der Abteilungsleiter und der Klassenlehrer haben die Email meiner Tochter erhalten.

Der Klassenlehrer erzählte den schülern zum wiederholten Mal, daß ein "nicht teilgenommen am Religionsunterricht" im Zeugnis nicht gut aussieht bei Bewerbungen. ... Kommt sicher drauf an, wo man sich bewirbt.
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Beitrag(#1724199) Verfasst am: 02.02.2012, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Das hat der Klassenlehrer offensichtlich nicht alleine angeordnet, sondern in Absprache mit dem Abteilungsleiter. Unglaublich, daß die das ernst meinen.
Der Klassenlehrer hat inzwischen seine Anordnung per Email bestätigt, woraufhin meine Tochter ihm ihren Standpunkt gemailt hat, mit diesem Text und link als Anhang: http://www.schulrecht-sh.de/texte/r/religionsunterrricht.htm#Mathe%20ist%20kein%20Ersatz%20f%C3%BCr%20Religion und Weiterleitung an die Schulleitung.

Der hat das ernsthaft schriftlich bestätigt??? Dienstaufsichtsbeschwerde .... Die Gelegenheit muss man nutzen ...

Lachen Da es sich um Randstunden handelt, kann Aufsicht nicht das Problem sein. Auch die Argumentation mit "sieht im Zeugnis schlecht aus" kann kein Grund sein, um hier Druck auszuüben. Für mich sieht das nach einem persönlichen Problem des Lehrers aus und man kann auch durchaus die Frage nach der Gesundheit stellen, wenn jemand so offensichtlich zwanghaft handelt .....

Es gibt da ja die unterschiedlichsten "ekklesiogenen Störungen".

fwo
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Sanne
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Beitrag(#1724609) Verfasst am: 03.02.2012, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Klassenlehrer sagte heute zu meiner Tochter, nachdem sie ihn drauf angesprochen hatte: "Mir wurde gesagt, ich soll es Ihnen nur sagen, wenn Sie auf mich zukommen: Wie es aussieht, haben Sie Recht."
Eine offizielle Stellungnahme gibt es erst am Montag.

Am Kopf kratzen Bißchen seltsam. Aber immerhin.

Tochter freut sich.
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Beitrag(#1724637) Verfasst am: 03.02.2012, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

freue mich mit! Sehr glücklich
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