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Christliche Patientenvorsorge - Jetzt gibt es eine Handreichung mit Formularen

 
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Vronib111
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Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1628557) Verfasst am: 16.04.2011, 21:21    Titel: Christliche Patientenvorsorge - Jetzt gibt es eine Handreichung mit Formularen Antworten mit Zitat

[img]<a href="http://image-upload.de/file/tyf7Ra/b25d216832.jpg" target="_blank"><img></a>[/img]

Oben das Cover, welches heute mein Vater nach der kath. Vorabendmesse mit nach Hause brachte. Zum Download wird dieses 27-seitige Teil leider nicht angeboten. Ich empfinde es dennoch als "Frechheit", jetzt die älteren Leute nach dem Gottesdienst noch zusätzlich mit Patientenverfügung etc. abzupassen. Schliesslich geht man dafür wohl immer noch zum Rechtsanwalt/ Notar. Also "so christlich" wie mit Freikirchen etc. brauche ich das nicht! Da gehen den christlichen Kirchen, resp. aber auch meiner RKK scheinbar so langsam die Patienten für die Wohnheime aus?
_________________
Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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Vronib111
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Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1628560) Verfasst am: 16.04.2011, 21:37    Titel: Re: Christliche Patientenvorsorge - Jetzt gibt es eine Handreichung mit Formular Antworten mit Zitat

Vronib111 hat folgendes geschrieben:
[img]<a href="http://image-upload.de/file/tyf7Ra/b25d216832.jpg" target="_blank"><img></a>[/img]

Oben das Cover, welches heute mein Vater nach der kath. Vorabendmesse mit nach Hause brachte. Zum Download wird dieses 27-seitige Teil leider nicht angeboten. Ich empfinde es dennoch als "Frechheit", jetzt die älteren Leute nach dem Gottesdienst noch zusätzlich mit Patientenverfügung etc. abzupassen. Schliesslich geht man dafür wohl immer noch zum Rechtsanwalt/ Notar. Also "so christlich" wie mit Freikirchen etc. brauche ich das nicht! Da gehen den christlichen Kirchen, resp. aber auch meiner RKK scheinbar so langsam die Patienten für die Wohnheime aus?


T'schuldigung, habe den Link erst jetzt gefunden. Zwar nur bei der Evangelischen Kirche, ist aber egal:
HIER gibt es die Broschüre zum Download (ca. 1,7 MB)http://www.ekd.de/download/patientenvorsorge.pdf
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1628600) Verfasst am: 17.04.2011, 00:37    Titel: Re: Christliche Patientenvorsorge - Jetzt gibt es eine Handreichung mit Formular Antworten mit Zitat

Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Schliesslich geht man dafür wohl immer noch zum Rechtsanwalt/ Notar.


Warum sollte man?
Rechtsanwälte und Notare kosten Geld.
Es gibt zahlreiche Vereine und Organisationen, die kostenlos über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht informieren und beraten und Vordrucke zur Verfügung stellen.

Daß religiöse Menschen sich von ihrer Kirche beraten lassen ist doch irgendwie selbstverständlich.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Vronib111
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Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1628638) Verfasst am: 17.04.2011, 10:14    Titel: Re: Christliche Patientenvorsorge - Jetzt gibt es eine Handreichung mit Formular Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Schliesslich geht man dafür wohl immer noch zum Rechtsanwalt/ Notar.


Warum sollte man?
Rechtsanwälte und Notare kosten Geld.
Es gibt zahlreiche Vereine und Organisationen, die kostenlos über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht informieren und beraten und Vordrucke zur Verfügung stellen.

Daß religiöse Menschen sich von ihrer Kirche beraten lassen ist doch irgendwie selbstverständlich.


Diese Vereine und Organisationen kennen wir aber doch alle, oder? zwinkern
Dass sich religiöse Menschen von deren Kirche beraten lassen, ist vielleicht angedacht, aber kaum anzuraten, denn auch hier geht es wie immer nur ums Geld.
Wer als älterer Mensch viel Vermögen hat, sollte sich an einen Anwalt/ Notar seines Vertrauens wenden, den er regelmässig sowieso schon hat.
Wer kein Geld/ Vermögen hat, dem wird wohl weder auf die eine, noch auf die andere Weise geholfen werden.
Diese ganzen Vollmachtsformulare sollen meiner Meinung nach nur verschleiern, dass letztlich ein Richter das Ganze auch sehr einfach mit einer Entscheidung zum aktuellen Zeitpunkt aushebeln kann. Wer seine Vollmachten ins Vorsorgeregister eintragen lässt, der gibt sehr früh einer nahezu unendlichen Zahl von Personen, Organisationen und Institutionen Zugriff auf höchstpersönliche Daten. Wozu diese dann genutzt werden, ist höchst fraglich.
----------------------------
Bereits satzungsgemäss legitimierte "institutionelle" Nutzer können Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister erhalten. Wer ist "satzungsgemäss legitimiert?"
Welche Daten können in welcher Häufigkeit (aktualitätsbezogen) mit welcher Zugriffsprotokollierung abgerufen werden? Alles Fragen, auf die es Antworten geben sollte!
http://www.vorsorgeregister.de/Notar-Rechtsanwalt-Service/Vielmelder/index.php
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Interessant auch folgende Passage aus der VorsorgeregisterVerordnung - Wohlweislich eine Verordnung, kein Gesetz:

§ 7 Protokollierung der Auskunftserteilungen

(1) Die Zulässigkeit der Auskunftsersuchen prüft die Bundesnotarkammer nur, wenn sie dazu nach den Umständen des Einzelfalls Anlass hat.


Nett, sehr nett, wenn es wirklich ums Ganze geht, und schnell gehandelt werden soll, um dem Betreuten helfen zu können. Da kann man es sich leisten, eine solche Prüfung anzuregen, die dann - unserer Bürokratie in Deutschland sei Dank - Einiges kostet und Monate dauern kann. [/i]
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Sanne
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Beitrag(#1628701) Verfasst am: 17.04.2011, 15:00    Titel: Re: Christliche Patientenvorsorge - Jetzt gibt es eine Handreichung mit Formular Antworten mit Zitat

Wer kein Geld für einen Anwalt hat, dem wird sowieso nicht geholfen?
Wer kein geld für einen Anwalt hat, der hat vielleicht trotzdem Wünsche, wie er im Falle einer Behinderung oder Krankheit behandelt werden möchten, und wer dann seine Rente/ Sozialhilfe verwalten soll, wer für ihn in seinem Sinne mit den Ärzten und Pflegekräften sprechen soll.

Man kann sich ganz einfach selber eine rechtsverbindliche Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht (oder alternativ eine Betreuungsverfügung) aufschreiben. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, daß man sich die Kosten und die Zeit für das Gerichtsverfahren vor dem Betreuungsgericht spart. Eine Vorsorgevollmacht wirkt betreuungsersetzend.
Ein Richter kann die Vollmacht nur außer Kraft setzen, wenn es dazu einen konkreten Anlaß gibnt, etwa der zu betreuende nicht angemessen von dem Bevollmächtigten betreut wird.

Wer keine Vorsorgevollmacht und keine Betreuungsverfügung hat, (vielleicht weil man keine vertrauenswürdigen Angehörigen mehr hat) der bekommt vom Gericht einen Berufsbetreuer vorgesetzt.
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