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Ein ultrabrutaler U-Bahnschläger hat wieder zugeschlagen...
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Navigator2
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1631784) Verfasst am: 27.04.2011, 20:37    Titel: Ein ultrabrutaler U-Bahnschläger hat wieder zugeschlagen... Antworten mit Zitat

Hi,

in Berlin U-Bhf Friedrichstraße hat mal wieder ein Ultrabrutalo einen Menschen halbtod getreten (google informiert...). Als Motiv gab er "Streitlust" und eine aggressive Stimmung seinerseit an.

Was sollte man mit so einer dreckigen Sau machen....?

(sorry für meinen verbalen Ausfall, aber hierbei verliere ich die Contenance, da ich mich irgendwo als Betroffener fühle, denn es kann im Prinzip jeden treffen, von so einem Arschloch attakiert zu werden, und wer kennt es nicht aus seiner eigenen Vergangenheit, dass er irgendwann und irgendwo mal Opfer war, und sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht wehren konnte.)

nv.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1631798) Verfasst am: 27.04.2011, 20:57    Titel: Re: Ein ultrabrutaler U-Bahnschläger hat wieder zugeschlagen... Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Hi,

in Berlin U-Bhf Friedrichstraße hat mal wieder ein Ultrabrutalo einen Menschen halbtod getreten (google informiert...). Als Motiv gab er "Streitlust" und eine aggressive Stimmung seinerseit an.



Kommt also öfter vor; kein Einzelfall. Ich bin zwar ein Fan von standrechtlicher Erschiessung, scheint mir hier aber wenig sinnvoll vor. Entweder 120 Sozialstunden oder einen 1-€-Job.



Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Was sollte man mit so einer dreckigen Sau machen....?


Ganz fies bestrafen. Rund um die Uhr als sich linksradikal gerierender Mod im PI-Forum arbeiten, mit Schackline Lopez schlafen.... der Fanatasie (no typo) sind keine Grenzen gesetzt.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1631806) Verfasst am: 27.04.2011, 21:09    Titel: Re: Ein ultrabrutaler U-Bahnschläger hat wieder zugeschlagen... Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Hi,

in Berlin U-Bhf Friedrichstraße hat mal wieder ein Ultrabrutalo einen Menschen halbtod getreten (google informiert...). Als Motiv gab er "Streitlust" und eine aggressive Stimmung seinerseit an.

Was sollte man mit so einer dreckigen Sau machen....?

fuer sowas gibts doch eigentlich schwedische gardinen.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1631809) Verfasst am: 27.04.2011, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Pech, wenn arme Socken aufeinander treffen.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1631813) Verfasst am: 27.04.2011, 21:18    Titel: Re: Ein ultrabrutaler U-Bahnschläger hat wieder zugeschlagen... Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Hi,

in Berlin U-Bhf Friedrichstraße hat mal wieder ein Ultrabrutalo einen Menschen halbtod getreten (google informiert...). Als Motiv gab er "Streitlust" und eine aggressive Stimmung seinerseit an.



Kommt also öfter vor; kein Einzelfall. Ich bin zwar ein Fan von standrechtlicher Erschiessung, scheint mir hier aber wenig sinnvoll vor. Entweder 120 Sozialstunden oder einen 1-€-Job.



Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Was sollte man mit so einer dreckigen Sau machen....?


Ganz fies bestrafen. Rund um die Uhr als sich linksradikal gerierender Mod im PI-Forum arbeiten, mit Schackline Lopez schlafen.... der Fanatasie (no typo) sind keine Grenzen gesetzt.


Ich liebe Dich! Ich liebe es...
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1631820) Verfasst am: 27.04.2011, 21:33    Titel: Re: Ein ultrabrutaler U-Bahnschläger hat wieder zugeschlagen... Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
"Streitlust" und eine aggressive Stimmung

Kommt mir bekannt vor, wo habe ich das gerade ... ach da wars:

Zitat:
Was sollte man mit so einer dreckigen Sau machen....?

Wenn ich mich recht erinnere, dann gibt es in zivilisierten Ländern für sowas Strafgesetzbücher.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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AdvocatusDiaboli
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Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#1631824) Verfasst am: 27.04.2011, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1631827) Verfasst am: 27.04.2011, 21:40    Titel: Re: Ein ultrabrutaler U-Bahnschläger hat wieder zugeschlagen... Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
"Streitlust" und eine aggressive Stimmung

Kommt mir bekannt vor, wo habe ich das gerade ... ach da wars:

Zitat:
Was sollte man mit so einer dreckigen Sau machen....?

Wenn ich mich recht erinnere, dann gibt es in zivilisierten Ländern für sowas Strafgesetzbücher.

Die beste Antwort.
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Tja
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
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Beitrag(#1631879) Verfasst am: 27.04.2011, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae und Noseman sind für mich Tagessieger.
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-Brother Broadsword of Warm Humanitarianism

"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
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Beitrag(#1631894) Verfasst am: 27.04.2011, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist einfach so, daß dann immer die Leute mit den Patentrezepten auf den Plan treten. Wenn ich beispielsweise Christian Pfeiffer sehe, dann springe ich selbst schon auf und rede auf den Fernsehapparat ein: "Na sag es schon, Deinen Lieblingssatz: 'Nur Computerspiele können das große Aggressionspotential erklären, das sich da entlädt, deswegen müssen sie unbedingt verboten werden.' " Oder CDU- (und FDP-)Innenpolitiker, die dann gleich sagen: "Höhere Strafen."

Höhere Strafen? Auch keine Lösung. Das Problem ist da doch, daß ja kaum jemand - ein Jugendlicher vielleicht noch weniger - mit der Vorstellung im Hinterkopf herumläuft: "Nein, ich klaue das jetzt nicht, das gibt nur Schwierigkeiten. Ich schlage den jetzt nicht zusammen, weil ich dafür in den Knast kommen könnte." Et cetera. Und eben auch, daß man (insbesondere ein Jugendlicher) weder zehn noch fünfzehn Jahre überschauen kann, keinen Bezug dazu hat, was das bedeuten würde. (In dem Sinne wäre das vielleicht sogar ein schleichender Abschied vom Jugendstrafrecht, weil man dann nämlich um so mehr unterstellen würde, derjenige hätte es doch wissen müssen, was ihm blühe...Am Kopf kratzen.)

Konsequenter anwenden (bspw. von Anfang an alle Möglichkeiten des Strafrahmens in Betracht ziehen), oder auch schneller (also beispielsweise erstmal "zur Abschreckung" eine Nacht in der Zelle verbringen lassen und gleich am nächsten Tag den Gerichtsprozeß abhalten)? Ist auch eine Frage der Ressourcen. Und was es am Ende über die Gesellschaft aussagte, mehr Jugendknäste und Arrestanstalten zu bauen?

"Warnschußarrest"? Nützt auch nichts, weil der nämliche Schläger überhaupt noch durch keine Straftat in Erscheinung getreten ist, man also auch nicht davon sprechen kann, denjenigen "vor einem Abgleiten in eine kriminelle Karriere zu bewahren".
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"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
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Beitrag(#1631907) Verfasst am: 28.04.2011, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Es ist einfach so, daß dann immer die Leute mit den Patentrezepten auf den Plan treten. Wenn ich beispielsweise Christian Pfeiffer sehe, dann springe ich selbst schon auf und rede auf den Fernsehapparat ein: "Na sag es schon, Deinen Lieblingssatz: 'Nur Computerspiele können das große Aggressionspotential erklären, das sich da entlädt, deswegen müssen sie unbedingt verboten werden.' " Oder CDU- (und FDP-)Innenpolitiker, die dann gleich sagen: "Höhere Strafen."

Höhere Strafen? Auch keine Lösung. Das Problem ist da doch, daß ja kaum jemand - ein Jugendlicher vielleicht noch weniger - mit der Vorstellung im Hinterkopf herumläuft: "Nein, ich klaue das jetzt nicht, das gibt nur Schwierigkeiten. Ich schlage den jetzt nicht zusammen, weil ich dafür in den Knast kommen könnte." Et cetera. Und eben auch, daß man (insbesondere ein Jugendlicher) weder zehn noch fünfzehn Jahre überschauen kann, keinen Bezug dazu hat, was das bedeuten würde. (In dem Sinne wäre das vielleicht sogar ein schleichender Abschied vom Jugendstrafrecht, weil man dann nämlich um so mehr unterstellen würde, derjenige hätte es doch wissen müssen, was ihm blühe...Am Kopf kratzen.)

Konsequenter anwenden (bspw. von Anfang an alle Möglichkeiten des Strafrahmens in Betracht ziehen), oder auch schneller (also beispielsweise erstmal "zur Abschreckung" eine Nacht in der Zelle verbringen lassen und gleich am nächsten Tag den Gerichtsprozeß abhalten)? Ist auch eine Frage der Ressourcen. Und was es am Ende über die Gesellschaft aussagte, mehr Jugendknäste und Arrestanstalten zu bauen?

"Warnschußarrest"? Nützt auch nichts, weil der nämliche Schläger überhaupt noch durch keine Straftat in Erscheinung getreten ist, man also auch nicht davon sprechen kann, denjenigen "vor einem Abgleiten in eine kriminelle Karriere zu bewahren".


Wofür empirisch untersuchen, was etwas bringt, wenn man auch einfach rumgröhlen und sich auf die Brust trommeln kann, wie sehr man die Bösewichte fertig machen kann/will/wird? Was sagst du dazu, Navigator2?
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Critic
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Beitrag(#1631920) Verfasst am: 28.04.2011, 02:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wo Kameras jetzt offenbar nicht so viel helfen (?) -- immerhin sind diese Fälle auch deshalb in den Nachrichten so spektakulär dargestellt worden, weil es davon Videoaufzeichnungen gibt (apropos: wie sind eigentlich die Bestimmungen zur Archivierung von Überwachungsbildern??) -- könnte man z.B. fragen, ob es einen beruhigenden Effekt hätte, wenn auch mehr Sicherheitspersonal präsent wäre, bzw. welchen Effekt eine "zeitnah wahrnehmbare höhere Wahrscheinlichkeit" hätte, erwischt zu werden. (Noch ein Gedanke: Wäre es möglich, sogar bewußt Leute in Zivil einzusetzen, die in solchen Situationen Mechanismen der Zivilcourage u.ä. aktivieren könnten?)
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1631923) Verfasst am: 28.04.2011, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Wo Kameras jetzt offenbar nicht so viel helfen (?) -- immerhin sind diese Fälle auch deshalb in den Nachrichten so spektakulär dargestellt worden, weil es davon Videoaufzeichnungen gibt (apropos: wie sind eigentlich die Bestimmungen zur Archivierung von Überwachungsbildern??) -- könnte man z.B. fragen, ob es einen beruhigenden Effekt hätte, wenn auch mehr Sicherheitspersonal präsent wäre, bzw. welchen Effekt eine "zeitnah wahrnehmbare höhere Wahrscheinlichkeit" hätte, erwischt zu werden. (Noch ein Gedanke: Wäre es möglich, sogar bewußt Leute in Zivil einzusetzen, die in solchen Situationen Mechanismen der Zivilcourage u.ä. aktivieren könnten?)


So weit ich weiß haben die Kameras zumindest bei der Aufklärung so gut wie nichts gebracht. So weit ich weiß gab es zu Diebstählen übrigens auch schon Untersuchungen: Leute die öfters Zeugs klauen denken in dem Moment überhaupt gar nicht daran, ob sie bestraft werden könnten. Sie denken daran, zu klauen.

Ein-Euro-Job: Heldenmachen? Find ich gut. Gefällt mir.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1631930) Verfasst am: 28.04.2011, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gestern mal wieder zwei Schlaumeier gehört, wie sich künstlich darüber aufregten, daß man den Kerl wieder auf freien Fuß gesetzt hat, aber keine Ahnung vom Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug.

Immerhin hat sich der Täter gestellt und umfassend gestanden. Welchen Grund sollte es also geben, ihn in Untersuchungshaft zu behalten?
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2056

Beitrag(#1631938) Verfasst am: 28.04.2011, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Gestern mal wieder zwei Schlaumeier gehört, wie sich künstlich darüber aufregten, daß man den Kerl wieder auf freien Fuß gesetzt hat, aber keine Ahnung vom Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug.


Genau, künstliche Aufregung, das trifft es ziemlich gut. Wäre der Täter so gestrickt, dass er täglich willkürlich Leute in der U-Bahn verprügelt, hätte man ihn vielleicht gleich in die Klappse geschickt, so aber wird er eine (hoffentlich) angemessene Strafe erhalten, wie man das halt in einem Rechtsstaat so macht.

Und die Überwachungskameras bringen schon was: Sie schüren die Angst in der Bevölkerung ("Arrgh! Werde ich der nächste sein? Kann ich mich noch auf die Strasse trauen? Ok, ich wähle dann mal die Law-and-order-Partei XYZ!")

Seit wir weltweit kommunizieren können ist ja auch die Zahl der Erdbeben, Tsunamis und Epidemien angestiegen. Nie gab es soviel Unglück auf der Welt, wie heute. Gut, sieht man mal von der Pest, der Inquisition, dem 30jährigen Krieg, der spanischen Grippe, dem 1. Weltkrieg, dem 2. Weltkrieg, ....

Ich bin so müde.
_________________
Denny Crane!
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1631940) Verfasst am: 28.04.2011, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Gestern mal wieder zwei Schlaumeier gehört, wie sich künstlich darüber aufregten, daß man den Kerl wieder auf freien Fuß gesetzt hat, aber keine Ahnung vom Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug.


Genau, künstliche Aufregung, das trifft es ziemlich gut. Wäre der Täter so gestrickt, dass er täglich willkürlich Leute in der U-Bahn verprügelt, hätte man ihn vielleicht gleich in die Klappse geschickt, so aber wird er eine (hoffentlich) angemessene Strafe erhalten, wie man das halt in einem Rechtsstaat so macht.

Ich kanns ja schon verstehen, wenn man gefühlsmäßig meint, der Kerl muß hinter Gittern, und zwar sofort. Bei vernünftiger Betrachtung würde ich schon sagen, daß es nicht Sinn der Untersuchungshaft sein kann, den Strafvollzug vorwegzunehmen -- es sei denn, es ist angesichts der Höhe der zu erwartendenden Strafe eine Fluchtgefahr als unbedingt gegeben anzunehmen.
_________________
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1631961) Verfasst am: 28.04.2011, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Gestern mal wieder zwei Schlaumeier gehört, wie sich künstlich darüber aufregten, daß man den Kerl wieder auf freien Fuß gesetzt hat, aber keine Ahnung vom Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug.

Immerhin hat sich der Täter gestellt und umfassend gestanden. Welchen Grund sollte es also geben, ihn in Untersuchungshaft zu behalten?

beim derzeitigen jugendstrafrecht gibt es wohl keinen grund.

man kann sich aber durchaus fragen, wieso die zu erwartende strafe fuer versuchten totschag so laecherlich gering sein muss, dass nicht einmal fluchtgefahr besteht.

(btw: wieso eigentlich totschlag und kein mord? das opfer hatte ihm doch nichts getan, war ein voellig zufaelliges opfer, das nur seiner lust, zu streiten und sogar jemand umzubringen, zum opfer fiel.)
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Baldur
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1631965) Verfasst am: 28.04.2011, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Gestern mal wieder zwei Schlaumeier gehört, wie sich künstlich darüber aufregten, daß man den Kerl wieder auf freien Fuß gesetzt hat, aber keine Ahnung vom Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug.

Immerhin hat sich der Täter gestellt und umfassend gestanden. Welchen Grund sollte es also geben, ihn in Untersuchungshaft zu behalten?

beim derzeitigen jugendstrafrecht gibt es wohl keinen grund.

man kann sich aber durchaus fragen, wieso die zu erwartende strafe fuer versuchten totschag so laecherlich gering sein muss, dass nicht einmal fluchtgefahr besteht.

(btw: wieso eigentlich totschlag und kein mord? das opfer hatte ihm doch nichts getan, war ein voellig zufaelliges opfer, das nur seiner lust, zu streiten und sogar jemand umzubringen, zum opfer fiel.)


Eben weil es ein zufälliges Opfer war, kann es wohl kein Mordversuch gewesen sein.
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gollrich
superheftig general



Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#1631970) Verfasst am: 28.04.2011, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Gestern mal wieder zwei Schlaumeier gehört, wie sich künstlich darüber aufregten, daß man den Kerl wieder auf freien Fuß gesetzt hat, aber keine Ahnung vom Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug.

Immerhin hat sich der Täter gestellt und umfassend gestanden. Welchen Grund sollte es also geben, ihn in Untersuchungshaft zu behalten?

beim derzeitigen jugendstrafrecht gibt es wohl keinen grund.

man kann sich aber durchaus fragen, wieso die zu erwartende strafe fuer versuchten totschag so laecherlich gering sein muss, dass nicht einmal fluchtgefahr besteht.

(btw: wieso eigentlich totschlag und kein mord? das opfer hatte ihm doch nichts getan, war ein voellig zufaelliges opfer, das nur seiner lust, zu streiten und sogar jemand umzubringen, zum opfer fiel.)


Eben weil es ein zufälliges Opfer war, kann es wohl kein Mordversuch gewesen sein.


Wenn ich von einem Dach mit einem Gewehr in die Menge schieße ist es kein Mord da das Oper dann zufällig stirbt ?
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1631971) Verfasst am: 28.04.2011, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:

Eben weil es ein zufälliges Opfer war, kann es wohl kein Mordversuch gewesen sein.


Das ist Unsinn. Man kann einen Mord akribisch vorbereiten und planen und dann ein zufälliges Opfer wählen, weil man zum Beispiel mal einen Menschen sterben sehen will, oder einen beliebigen Menschen aus Land X töten will oder seine Mordmethode üben will.

Bei diesem speziellen Fall ist es selbstverständlich keineswegs klar, dass eine Tötungsabsicht oder Planung vorliegt, aber die Zufälligkeit des Opfers kann kein Argument sein.
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1631977) Verfasst am: 28.04.2011, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

unabhängig von der "rechtslage" ist es eine verhöhnung des opfers, wenn der täter schon am nächsten tag wieder frei rumlaufen kann....
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1631982) Verfasst am: 28.04.2011, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die U- und S-Bahnhöfe in Berlin sind seit den 1990er Jahren immer mehr durch Einsparmaßnahmen von Personal befreit worden. Was nutzen die Überwachungskameras, wenn viele Minuten vergehen, bis Hilfe eintreffen kann.
Das wirkt sich nicht nur bei solchen brutalen Überfällen aus, sondern auch bei vergleichsweise harmlosen Havarien. Wenn dann auch noch die Sprechanlagen ausgefallen sind, stehen die Leute auf dem Bahnsteig dumm herum. Was auf der anderen Seite wieder Ausfälle in den ohnehin schon nach 1990 ausgedünnten Unternehmen nach sich zieht, usw. usw.
Stadtplanung, die sich nicht auf Privatisierung und Verkauf des Tafelsilbers beschränkt, dürfte anders aussehen. Aber was sage ich, Wowereit ist so unheimlich beliebt, und die Linken machen da schon mehr als zehn Jahre unauffällig mit ...
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Sachiel
Genusstier



Anmeldungsdatum: 29.10.2010
Beiträge: 186

Beitrag(#1631985) Verfasst am: 28.04.2011, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

An alle die es noch nicht wissen: Gewöhnt euch mal an die Quelle zu verlinken, wirklich - es hilft mit der Glaubwürdigkeit.
Auch wenn ich nicht glaube das so ein Topic nur als Schmarn verlinkt wurde...!


Tja was soll man mit so einem Typen machen? Ich sag ab ins Gefängnis und Zwangsarbeit, oder ihn rauslassen nachdem er seine Haftstrafe an tretenden Leuten, mithilfe seines Kopfes abgebüßt hat. ^^
_________________
" Lieber 'ne heiße Freundin im Bett als das neue Epik-Set. "
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1631992) Verfasst am: 28.04.2011, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:

Eben weil es ein zufälliges Opfer war, kann es wohl kein Mordversuch gewesen sein.


Das ist Unsinn. Man kann einen Mord akribisch vorbereiten und planen und dann ein zufälliges Opfer wählen, weil man zum Beispiel mal einen Menschen sterben sehen will, oder einen beliebigen Menschen aus Land X töten will oder seine Mordmethode üben will.

Bei diesem speziellen Fall ist es selbstverständlich keineswegs klar, dass eine Tötungsabsicht oder Planung vorliegt, aber die Zufälligkeit des Opfers kann kein Argument sein.


Aha, danke. Hatte ich so angenommen, dass sich die Planung auf ein konkretes Opfer beziehen müsste. Aber es ist doch so, dass sich Totschlag in erster Linie auf Tötung im Affekt und so spontane sachen bezieht, Mord aber eine Planung und niedere Beweggründe voraussetzt, oder?
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#1631994) Verfasst am: 28.04.2011, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
so aber wird er eine (hoffentlich) angemessene Strafe erhalten, wie man das halt in einem Rechtsstaat so macht.



Das was man in einem Rechtsstaat (jedenfalls in unserem) "halt so" macht ist in diesem Fall erigierter Zeigefinger oder eine Bewährungsstrafe. Hinter Gitter müßte allerdings mit Sicherheit das Opfer wenn es gewagt hätte sich gegen den Angriff zu wehren und den Täter dabei auch noch zu verletzen.


Da also Strafe also out ist, stellt sich die Frage: wie schauts mit Haftung aus? Die Leute haben doch Geld. Antwort: das Opfer sollte sich darauf einstellen Therapiemaßnahmen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werten, Kosten von Erwerbsminderung etc. aus eigener Tasche zu bezahlen. Anders hier wiederum auch wenn es das Opfer gewagt hätte sich zu wehren und den Täter dabei schwer zu verletzen. Dann sind Haftungssummen von 20 TEUR locker mal drin.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
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Beitrag(#1632000) Verfasst am: 28.04.2011, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
Hinter Gitter müßte allerdings mit Sicherheit das Opfer wenn es gewagt hätte sich gegen den Angriff zu wehren und den Täter dabei auch noch zu verletzen.
....
Anders hier wiederum auch wenn es das Opfer gewagt hätte sich zu wehren und den Täter dabei schwer zu verletzen. Dann sind Haftungssummen von 20 TEUR locker mal drin.


ein freund von mir wurde von3 typen angegriffen... dummerweise haben sie sich den falschen ausgesucht, denn er ist kampfsportler und hat die drei jungs kurzerhand zerlegt.
strafe (für meinen kumpel, der sich nur verteidigt hat) 240 Stunden gemeinnützige arbeit
begründung des richters (ich war dabei): mit seiner kampfsportausbildung wäre das unfair gewesen und er hätte sich deutlich zurückhalten müssen... und dabei war es auch egal, dass er den ersten schlag von hinten auf den kopf bekommen hat und sich erst dann verteidigt hat.
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Beitrag(#1632001) Verfasst am: 28.04.2011, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
so aber wird er eine (hoffentlich) angemessene Strafe erhalten, wie man das halt in einem Rechtsstaat so macht.



Das was man in einem Rechtsstaat (jedenfalls in unserem) "halt so" macht ist in diesem Fall erigierter Zeigefinger oder eine Bewährungsstrafe. Hinter Gitter müßte allerdings mit Sicherheit das Opfer wenn es gewagt hätte sich gegen den Angriff zu wehren und den Täter dabei auch noch zu verletzen.


Da also Strafe also out ist, stellt sich die Frage: wie schauts mit Haftung aus? Die Leute haben doch Geld. Antwort: das Opfer sollte sich darauf einstellen Therapiemaßnahmen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werten, Kosten von Erwerbsminderung etc. aus eigener Tasche zu bezahlen. Anders hier wiederum auch wenn es das Opfer gewagt hätte sich zu wehren und den Täter dabei schwer zu verletzen. Dann sind Haftungssummen von 20 TEUR locker mal drin.


Soviel ich weiß (oder denke) haftet der Täter, für die von ihm angerichteter Schaden.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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DerBernd
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Beitrag(#1632006) Verfasst am: 28.04.2011, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Soviel ich weiß (oder denke) haftet der Täter, für die von ihm angerichteter Schaden.


Naja, wenn man sich als Opfer zur Wehr setzt will, muss man ja damit rechnen, zum Täter erklärt zu werden. Hier ist so ein Fall:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-in-muenchen-opfer-oder-taeter-1.363639
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis:-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html
3 Jahre Haft und reichlich Schmerzensgeld für einen harmlosen Studenten, weil er sich in Panik gewehrt hat.
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fwo
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Beitrag(#1632010) Verfasst am: 28.04.2011, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Woici hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:
Hinter Gitter müßte allerdings mit Sicherheit das Opfer wenn es gewagt hätte sich gegen den Angriff zu wehren und den Täter dabei auch noch zu verletzen.
....
Anders hier wiederum auch wenn es das Opfer gewagt hätte sich zu wehren und den Täter dabei schwer zu verletzen. Dann sind Haftungssummen von 20 TEUR locker mal drin.


ein freund von mir wurde von3 typen angegriffen... dummerweise haben sie sich den falschen ausgesucht, denn er ist kampfsportler und hat die drei jungs kurzerhand zerlegt.
strafe (für meinen kumpel, der sich nur verteidigt hat) 240 Stunden gemeinnützige arbeit
begründung des richters (ich war dabei): mit seiner kampfsportausbildung wäre das unfair gewesen und er hätte sich deutlich zurückhalten müssen... und dabei war es auch egal, dass er den ersten schlag von hinten auf den kopf bekommen hat und sich erst dann verteidigt hat.

Bevor man dazu etwas sagen kann, müsste man genauer wissen, was Du hier mit "zerlegt" beschreibst.

Die zweite Frage ist, ob dein Freund das Urteil angenommen hat.

So allgemein, wie ihr es beide darstellt, ist das Kabbes: Es gibt bei uns den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, an den sich auch Angegriffene (und auch die Polizei) zu halten haben. Davon abgesehn ist Notwehr natürlich erlaubt - beim Überschreiten der Verhältnismäßigkeit haben wir es allerdings mit einem Notwehrexzess zu tun, und der wird bestraft.

Es wäre Sache deines Freundes gewesen, zu belegen, dass die Härte seiner Abwehr die einzige erfolgversprechende Möglichkeit war, Verletzungen der eigenen Person zu vermeiden. Ich würde in dem Fall verlangen, einen Nahkampfausbilder der Polizei als Sachverständigen verlangen.

Hat er soetwas gemacht oder basiert das Urteil auf allgemeinen Einschätzungen eines in Straßenschlägereien unbewanderten Richters? Das wäre für mich ein Grund zur Anfechtung des Urteils.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Woici
ist vollkommen humorlos



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Beitrag(#1632012) Verfasst am: 28.04.2011, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Hat er soetwas gemacht oder basiert das Urteil auf allgemeinen Einschätzungen eines in Straßenschlägereien unbewanderten Richters? Das wäre für mich ein Grund zur Anfechtung des Urteils.

fwo


das ist schon einige jahre her. er war registrierter kampfsportler.
die verletzungen waren 2 gebrochene nasen, eine nierenprellung, ein gebrochener arm und schwere prellungen. alle drei mussten ambulant ins krankenhaus.
aufgrund seiner registrierung als kampfsportler hat ihm sein anwalt damals geraten, das urteil anzunehmen, denn gerade daran hat sich der richter aufgehängt...
alleine die tatsache dass es drei angreifer waren und nicht nur einer, macht das urteil für mich und mein rechtsverständnis trotzdem zur farce... bei einem angreifer mag es ja noch möglich sein, sich "selektiv" zu verteidigen... bei dreien ging es ihm vor allem darum, alle drei möglichst schnell kampfunfähig zu machen, denn er konnte ja nicht wissen, ob eventuell noch waffen ins spiel kommen.
was passiert, wenn sich ein ausgebildeter kampfsportler zurück hält, hat man ja in münchen gesehen... strassenschläger halten sich nicht an regeln...
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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