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Eine juristische DAU-Frage

 
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1666843) Verfasst am: 25.07.2011, 11:38    Titel: Eine juristische DAU-Frage Antworten mit Zitat

Ich weiss jetzt auch nicht, ob die hier richtig ist.

Also, wenn man vor Gericht steht, muss man sich oder Anghörige ja nicht belasten. Was aber ist damit genau gemeint? als (meistens ) Laie kann man ja manchmal gar nicht wissen, ob ein entsprechendes eingestandenes Verhalten strafwürdig ist oder nicht.

Darf man also auch belastende Aussagen verweigern, von denen man nur (und dann ggf. eben auch fälschlicherweise) annimmt, dass sie strafrechtliche Folgen haben?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1666844) Verfasst am: 25.07.2011, 11:41    Titel: Re: Eine juristische DAU-Frage Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Ich weiss jetzt auch nicht, ob die hier richtig ist.

Also, wenn man vor Gericht steht, muss man sich oder Anghörige ja nicht belasten. Was aber ist damit genau gemeint? als (meistens ) Laie kann man ja manchmal gar nicht wissen, ob ein entsprechendes eingestandenes Verhalten strafwürdig ist oder nicht.

Darf man also auch belastende Aussagen verweigern, von denen man nur (und dann ggf. eben auch fälschlicherweise) annimmt, dass sie strafrechtliche Folgen haben?

Soweit ich weiß ist das Aussageverweigerungsrecht umfassend und bezieht sich nicht nur auf möglicherweise Balastendes.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1666849) Verfasst am: 25.07.2011, 11:46    Titel: Re: Eine juristische DAU-Frage Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Ich weiss jetzt auch nicht, ob die hier richtig ist.

Also, wenn man vor Gericht steht, muss man sich oder Anghörige ja nicht belasten. Was aber ist damit genau gemeint? als (meistens ) Laie kann man ja manchmal gar nicht wissen, ob ein entsprechendes eingestandenes Verhalten strafwürdig ist oder nicht.

Darf man also auch belastende Aussagen verweigern, von denen man nur (und dann ggf. eben auch fälschlicherweise) annimmt, dass sie strafrechtliche Folgen haben?

Soweit ich weiß ist das Aussageverweigerungsrecht umfassend und bezieht sich nicht nur auf möglicherweise Balastendes.


Oh, dann bin ich wohl Opfer von Hartz-TV geworden, wo es halt immer so ähnlich heisst wie: "Sie dürfen schweigen, wenn sie sich selbst belasten können, aber alles was sie sagen, kann und wird gegen sie verwendet werden blablubsülz usw". Verlegen
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1666851) Verfasst am: 25.07.2011, 11:50    Titel: Re: Eine juristische DAU-Frage Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
"Sie dürfen schweigen, wenn sie sich selbst belasten können, aber alles was sie sagen, kann und wird gegen sie verwendet werden blablubsülz usw". Verlegen

Sowas ist in der Tat Mumpitz.

Ebenso wie die Aufforderung des Kommissars, die Stadt nicht zu verlassen sowie den Richter mit "Euer Ehren" anzureden.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1666861) Verfasst am: 25.07.2011, 12:29    Titel: Re: Eine juristische DAU-Frage Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
"Sie dürfen schweigen, wenn sie sich selbst belasten können, aber alles was sie sagen, kann und wird gegen sie verwendet werden blablubsülz usw". Verlegen

Sowas ist in der Tat Mumpitz.

Ebenso wie die Aufforderung des Kommissars, die Stadt nicht zu verlassen sowie den Richter mit "Euer Ehren" anzureden.
Nicht direkt Mumpitz, eher einfach das falsche Rechtssystem.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1666867) Verfasst am: 25.07.2011, 12:43    Titel: Re: Eine juristische DAU-Frage Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
"Sie dürfen schweigen, wenn sie sich selbst belasten können, aber alles was sie sagen, kann und wird gegen sie verwendet werden blablubsülz usw". Verlegen

Sowas ist in der Tat Mumpitz.

Ebenso wie die Aufforderung des Kommissars, die Stadt nicht zu verlassen sowie den Richter mit "Euer Ehren" anzureden.

Oder der "Einspruch" in einem deutschen Prozess.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1666871) Verfasst am: 25.07.2011, 12:55    Titel: Re: Eine juristische DAU-Frage Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
"Sie dürfen schweigen, wenn sie sich selbst belasten können, aber alles was sie sagen, kann und wird gegen sie verwendet werden blablubsülz usw". Verlegen

Sowas ist in der Tat Mumpitz.

Ebenso wie die Aufforderung des Kommissars, die Stadt nicht zu verlassen sowie den Richter mit "Euer Ehren" anzureden.
Nicht direkt Mumpitz, eher einfach das falsche Rechtssystem.

Keine Ahnung, wie es woanders ist. Durchaus wahrscheinlich, daß sich vieles auch in Amiland in Wirklichkeit ganz anders verhält, als man es aus dem Fernsehen kennt.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1666954) Verfasst am: 25.07.2011, 16:57    Titel: Re: Eine juristische DAU-Frage Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
"Sie dürfen schweigen, wenn sie sich selbst belasten können, aber alles was sie sagen, kann und wird gegen sie verwendet werden blablubsülz usw". Verlegen

Sowas ist in der Tat Mumpitz.

Ebenso wie die Aufforderung des Kommissars, die Stadt nicht zu verlassen sowie den Richter mit "Euer Ehren" anzureden.

Oder der "Einspruch" in einem deutschen Prozess.

Zumindest dir hätte ja aber vielleicht auffallen können, dass Bert eigentlich nach dem Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO gefragt ha.

Und dass sich das, anders als das Zeugnisverweigerungsrecht nach §51, von dem RR sprach, sehr wohl auf belastendes beschränkt.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1666980) Verfasst am: 25.07.2011, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ging es denn - @ Evilbert - um einen Zeugen oder um den Angeklagten?
Ich hatte das so verstanden, dass es um den Angeklagten ging, und der darf ja sehr wohl vollständig die Aussage zur Sache verweigern (§§136, 242), wenn ich das richtig verstehe.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1667008) Verfasst am: 25.07.2011, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Da muss man verschiedene Sachen Unterscheiden:

Angeklagte: Diese dürfen natürlich entweder voll Schweigen oder Aussagen. Außerdem müssen sie nicht die Wahrheit sagen (was man, wenn man will, Recht zur Lüge nennen kann. Das gilt natürlich nur in begrenzten Umfang, man darf zB keine anderen Leute der Tat bezichtigen etc).

Zeugen (, alle): Dürfen Schweigen, wenn sie sich oder einen Angehörigen belasten würden. Ansonsten müssen sie aussagen und müssen die Wahrheit sagen.

Zeugen, die Angehörige des Beschuldigten sind: Diese Dürfen sich aussuchen, ob sie aussagen oder nicht. Wenn sie aussagen, müssen sie natürlich wie alle anderen Zeugen auch die Wahrheit sagen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1667011) Verfasst am: 25.07.2011, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Da muss man verschiedene Sachen Unterscheiden:

Angeklagte: Diese dürfen natürlich entweder voll Schweigen oder Aussagen. Außerdem müssen sie nicht die Wahrheit sagen (was man, wenn man will, Recht zur Lüge nennen kann. Das gilt natürlich nur in begrenzten Umfang, man darf zB keine anderen Leute der Tat bezichtigen etc).

Zeugen (, alle): Dürfen Schweigen, wenn sie sich oder einen Angehörigen belasten würden. Ansonsten müssen sie aussagen und müssen die Wahrheit sagen.

Zeugen, die Angehörige des Beschuldigten sind: Diese Dürfen sich aussuchen, ob sie aussagen oder nicht. Wenn sie aussagen, müssen sie natürlich wie alle anderen Zeugen auch die Wahrheit sagen.


Ums Fettgedruckte gehts mir und darum, wie weit da ein Zeuge, aber auch Angeklagter schweigen darf. Angenommen, meine Omi ist in ihrem eigenen Hühnerstall Motorrad gefahren und ich weiss gar nicht, ob das überhaupt strafbar ist oder nicht, glaube es aber oder halte es wenigstens für möglich (wer wann welche fahrbaren Geräte bedienen darf, ist ja wirklich manchmal kaum durchschaubar selbst für Profis)- muss ich dann aussagen oder nicht?
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1667021) Verfasst am: 25.07.2011, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Da muss man verschiedene Sachen Unterscheiden:

Angeklagte: Diese dürfen natürlich entweder voll Schweigen oder Aussagen. Außerdem müssen sie nicht die Wahrheit sagen (was man, wenn man will, Recht zur Lüge nennen kann. Das gilt natürlich nur in begrenzten Umfang, man darf zB keine anderen Leute der Tat bezichtigen etc).

Zeugen (, alle): Dürfen Schweigen, wenn sie sich oder einen Angehörigen belasten würden. Ansonsten müssen sie aussagen und müssen die Wahrheit sagen.

Zeugen, die Angehörige des Beschuldigten sind: Diese Dürfen sich aussuchen, ob sie aussagen oder nicht. Wenn sie aussagen, müssen sie natürlich wie alle anderen Zeugen auch die Wahrheit sagen.


Ums Fettgedruckte gehts mir und darum, wie weit da ein Zeuge, aber auch Angeklagter schweigen darf. Angenommen, meine Omi ist in ihrem eigenen Hühnerstall Motorrad gefahren und ich weiss gar nicht, ob das überhaupt strafbar ist oder nicht, glaube es aber oder halte es wenigstens für möglich (wer wann welche fahrbaren Geräte bedienen darf, ist ja wirklich manchmal kaum durchschaubar selbst für Profis)- muss ich dann aussagen oder nicht?


Hast du dann nicht eher ein moralisches als ein juristisches Problem ?
Um mal bei dem Beispiel deiner Oma zu bleiben:Würdest du denn aussagen,wenn du vom Gesetz her müßtest-oder würdest du so wie ich unter einem Kohlschem Blackout leiden ?
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Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1667024) Verfasst am: 25.07.2011, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:

Um mal bei dem Beispiel deiner Oma zu bleiben:Würdest du denn aussagen,wenn du vom Gesetz her müßtest-oder würdest du so wie ich unter einem Kohlschem Blackout leiden ?


Die Frage beantworte ich nicht ohne Anwalt. Pfeifen

Naja, ich hab schon seit 35 Jahren kein Großeltern mehr und meine Eltern nippeln auch bald ab. Gegen meine nichtangeheirateten Verwandten würde ich ausser bei Kapitalverbrechen eher nicht aussagen; von daher ist mein Anliegen so gesehen wohl tatsächlicheigentlich gar nicht juristisch.
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1667037) Verfasst am: 25.07.2011, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Um mal bei dem Beispiel deiner Oma zu bleiben:Würdest du denn aussagen,wenn du vom Gesetz her müßtest-oder würdest du so wie ich unter einem Kohlschem Blackout leiden ?


Die Frage beantworte ich nicht ohne Anwalt. Pfeifen

Naja, ich hab schon seit 35 Jahren kein Großeltern mehr und meine Eltern nippeln auch bald ab. Gegen meine nichtangeheirateten Verwandten würde ich ausser bei Kapitalverbrechen eher nicht aussagen; von daher ist mein Anliegen so gesehen wohl tatsächlicheigentlich gar nicht juristisch.


Na gut-Da wir jetzt auf einem Terrein sind bei dem ich auch mitreden kann:

Für mich ist Familie wichtiger als jeder Gesetzestext (Kapitalverbrechen außen vor gelassen ).
Zu meiner "Familie" zahle ich allerdings nicht nur diejenigen,die es juristisch gesehen auch sind,sondern auch Freunde und teilweise auch deren Familie.Dafür gibt es juristische Familienmitglieder denen ich alles anhängen würde,was ich könnte.
Einem Richter ins Gesicht zu lügen oder etwas nicht zu sehen oder zu hören gehört da für mich nunmal dazu.
Klingt arrogant und ist es wahrscheinlich auch.Aber es gehört verdammt viel dazu,von mir als Familienmitglied akzeptiert zu werden.Wer das geschafft hat,ist mir sowas wert.
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Evilbert
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Beitrag(#1667044) Verfasst am: 25.07.2011, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:

Klingt arrogant und ist es wahrscheinlich auch.Aber es gehört verdammt viel dazu,von mir als Familienmitglied akzeptiert zu werden.Wer das geschafft hat,ist mir sowas wert.


So in der Richtung sehe in das ungefähr auch. Und daher irritiert es mich z. B. sehr, dass ich (ich weiss das jetzt nicht ob das stimmt) nicht gegen meine Exschwiegermutter aussagen müsste, gegen meine Freundin aber schon.
Ist natürlich jetzt nur fiktiv, nicht dass ich wirklich was gegen meine Exschwiegermutter auszusagen hätte.
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beefy
Be Vieh



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Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1667052) Verfasst am: 25.07.2011, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Klingt arrogant und ist es wahrscheinlich auch.Aber es gehört verdammt viel dazu,von mir als Familienmitglied akzeptiert zu werden.Wer das geschafft hat,ist mir sowas wert.


So in der Richtung sehe in das ungefähr auch. Und daher irritiert es mich z. B. sehr, dass ich (ich weiss das jetzt nicht ob das stimmt) nicht gegen meine Exschwiegermutter aussagen müsste, gegen meine Freundin aber schon.
Ist natürlich jetzt nur fiktiv, nicht dass ich wirklich was gegen meine Exschwiegermutter auszusagen hätte.


Ja,ja...Ex Familienangehörige Lachen


Nja,dann kommen wir jetzt an den Punkt wo man sich über den Sinn und Unsinn diverser Gesetze unterhalten kann.....-Viel Schlimmer finde ich in dem Zusammenhang aber, daß du deine Freundin nach einem schweren Unfall nicht in der Intensiv besuchen darfst,oder ähnliches.Was die Zeugenaussage betrifft...Wie soll das gehen,wenn man nichts gesehen hat ?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#1667056) Verfasst am: 25.07.2011, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:
Viel Schlimmer finde ich in dem Zusammenhang aber, daß du deine Freundin nach einem schweren Unfall nicht in der Intensiv besuchen darfst,oder ähnliches.


Wo bleibt eigentlich Ilmor, wenn man ihn mal braucht. Angenommen ich schwängere die Frau meines Chefs und die hat Geburtskomplikationen. Er darf wohl hin; ich nicht.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22263

Beitrag(#1667268) Verfasst am: 25.07.2011, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
So in der Richtung sehe in das ungefähr auch. Und daher irritiert es mich z. B. sehr, dass ich (ich weiss das jetzt nicht ob das stimmt) nicht gegen meine Exschwiegermutter aussagen müsste, gegen meine Freundin aber schon.

Na, dann ist man halt verlobt, oder?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1667271) Verfasst am: 25.07.2011, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
So in der Richtung sehe in das ungefähr auch. Und daher irritiert es mich z. B. sehr, dass ich (ich weiss das jetzt nicht ob das stimmt) nicht gegen meine Exschwiegermutter aussagen müsste, gegen meine Freundin aber schon.

Na, dann ist man halt verlobt, oder?


Nein. Verlobt ist man, wenn man sich die Ehe versprochen hat. Und das werde ich nun echt wirklich nicht nochmal machen; versprochen! (Außer ich versprech mich). Auf den Arm nehmen
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