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Strauss-Kahn - der Prozess
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1667558) Verfasst am: 26.07.2011, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
das Zitierte für sich gesehen ist einfach megalustig.


Nein. Absolut nicht.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1667563) Verfasst am: 26.07.2011, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Latina hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
"How to enjoy your rape"


Das ist ja widerlich. Erbrechen

Eher wirr.

Aber in einem Punkt hat der Artikel Recht: viele Frauen wissen wirklich nicht, wie man einen guten blowjob macht. Cool


Deine "humoristische" Einlage passt nicht "wirklich" in diesen Thread!
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1667564) Verfasst am: 26.07.2011, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
das Zitierte für sich gesehen ist einfach megalustig.


Nein. Absolut nicht.


Doch. Für sich gesehen, also ohne Kenntniss Deines zitierten Textes bzw. ignorieren der Hintergründe durchaus.

Achso: ich meinte den von mir fett zitierten Teil Latinas postings, nicht etwa Dr. Evils Beitrag, vielleicht liegt da ein Mißverständnis.


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 26.07.2011, 15:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1667565) Verfasst am: 26.07.2011, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte mir jemand erklären, was da so ca. drinsteht? Das ist für mich viel zu wirr.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1667566) Verfasst am: 26.07.2011, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
das Zitierte für sich gesehen ist einfach megalustig.


Nein. Absolut nicht.


Doch. Für sich gesehen, also ohne Kenntniss Deines zitierten Textes bzw. ignorieren der Hintergründe durchaus.


Nein. Wenn du "how to enjoy rape" lustig findest, dann stimmt mit dir was nicht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1667567) Verfasst am: 26.07.2011, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
das Zitierte für sich gesehen ist einfach megalustig.


Nein. Absolut nicht.


Doch. Für sich gesehen, also ohne Kenntniss Deines zitierten Textes bzw. ignorieren der Hintergründe durchaus.


Nein. Wenn du "how to enjoy rape" lustig findest, dann stimmt mit dir was nicht.


Siehe oben, natürlich nicht.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1667568) Verfasst am: 26.07.2011, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
das Zitierte für sich gesehen ist einfach megalustig.


Nein. Absolut nicht.


Doch. Für sich gesehen, also ohne Kenntniss Deines zitierten Textes bzw. ignorieren der Hintergründe durchaus.


Nein. Wenn du "how to enjoy rape" lustig findest, dann stimmt mit dir was nicht.


Siehe oben, natürlich nicht.



Ach so. Argh zwinkern
*erleichtertbin*


Zuletzt bearbeitet von Surata am 26.07.2011, 15:35, insgesamt einmal bearbeitet
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1667569) Verfasst am: 26.07.2011, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Gute "rape jokes" scheinen selten zu sein. Aber der hier ist nicht übel:
http://www.youtube.com/watch?v=wu9q4sM1vmc zwinkern
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1667572) Verfasst am: 26.07.2011, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Gute "rape jokes" scheinen selten zu sein. Aber der hier ist nicht übel:
http://www.youtube.com/watch?v=wu9q4sM1vmc zwinkern


Widerlich!
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1667689) Verfasst am: 26.07.2011, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Latina hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
"How to enjoy your rape"


Das ist ja widerlich. Erbrechen

Eher wirr.

Aber in einem Punkt hat der Artikel Recht: viele Frauen wissen wirklich nicht, wie man einen guten blowjob macht. Cool


Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Gute "rape jokes" scheinen selten zu sein. Aber der hier ist nicht übel:
http://www.youtube.com/watch?v=wu9q4sM1vmc zwinkern



Dies in diesem Thread zu posten, ist unangebracht und diskussionsstörend. Du wirst darum gebeten, Dich hier mit dieser Art von Humor zurückzuhalten.

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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1671138) Verfasst am: 04.08.2011, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ist zwar etwas OT, aber:

Spiegel hat folgendes geschrieben:
Französische Justiz ermittelt gegen IWF-Chefin

Ärger für die IWF-Chefin: Gegen Christine Lagarde darf nun ermittelt werden. Ein französisches Gericht hat eine Untersuchung gefordert. Es geht um eine Affäre während ihrer Zeit als Finanzministerin - und 285 Millionen Euro. Ihr wird Amtsmissbrauch vorgeworfen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1673286) Verfasst am: 09.08.2011, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zimmermädchen startet Zivilprozess gegen Strauß Kahn.
Aus New York Times, die Übersetzung stammt aus diesem Blog

Zitat:
Der Zeitpunkt der Klage war unüblich für Fälle, die ebenfalls eine Strafverfolgung umfassen; in der Regel werden Kläger warten, bis eine Strafsache abgeschlossen ist, bevor sie zivilrechtlich vorgehen.

Jedoch erscheint dieser Schritt bemerkenswert wegen der Wahl des Gerichtsorts, der Bronx. Das Zimmermädchen wohnt dort, und Geschworene aus diesem Bezirk könnten der Anschuldigung einer Frau afrikanischer Herkunft gegen einen mächtigen Franzosen mehr Sympathie entgegenbringen als Geschworene in Manhattan, wo sich der Vorfall ereignete.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1673329) Verfasst am: 09.08.2011, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zimmermädchen startet Zivilprozess gegen Strauß Kahn.

Interessanterweise kann sie den gewinnen, auch wenn sie im Strafprozess verliert.
War zumindest im Fall O.J.Simpson so.
_________________
Trish:(
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1673332) Verfasst am: 09.08.2011, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zimmermädchen startet Zivilprozess gegen Strauß Kahn.

Interessanterweise kann sie den gewinnen, auch wenn sie im Strafprozess verliert.
War zumindest im Fall O.J.Simpson so.


Ja, das finde ich ziemlich befremdlich.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1673888) Verfasst am: 10.08.2011, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zimmermädchen startet Zivilprozess gegen Strauß Kahn.

Interessanterweise kann sie den gewinnen, auch wenn sie im Strafprozess verliert.
War zumindest im Fall O.J.Simpson so.


Ja, das finde ich ziemlich befremdlich.


Eigentlich nicht.

Im Strafprozess liegen aus gutem Grund die Huerden erheblich hoeher. Deshalb kann es schon passieren, dass die Beweise nicht fuer eine strafrechtliche Verurteilung ausreichen fuer eine zivilrechtliche dann allerdings schon.
Bei ersterem kann naemlich ein Beschuldigter fuer Jahrzehnte hinter Gitter wandern, was schwerer wiegt als eine Entschaedigungszahlung in einem zivilrechtlichen Prozess.

Es ist auch das gute Recht der Frau zivilrechtliche Klage gegen Strauss-Kahn zu fuehren, auch wenn natuerlich der Verdacht besteht, dass sie lediglich etwas Geld in einem (in einem solchen Fall wahrscheinlichen) aussergerichtlichen Vergleich herausschinden will.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1673890) Verfasst am: 10.08.2011, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zimmermädchen startet Zivilprozess gegen Strauß Kahn.

Interessanterweise kann sie den gewinnen, auch wenn sie im Strafprozess verliert.
War zumindest im Fall O.J.Simpson so.


Ja, das finde ich ziemlich befremdlich.


Eigentlich nicht.

Im Strafprozess liegen aus gutem Grund die Huerden erheblich hoeher. Deshalb kann es schon passieren, dass die Beweise nicht fuer eine strafrechtliche Verurteilung ausreichen fuer eine zivilrechtliche dann allerdings schon.
Bei ersterem kann naemlich ein Beschuldigter fuer Jahrzehnte hinter Gitter wandern, was schwerer wiegt als eine Entschaedigungszahlung in einem zivilrechtlichen Prozess.

Es ist auch das gute Recht der Frau zivilrechtliche Klage gegen Strauss-Kahn zu fuehren, auch wenn natuerlich der Verdacht besteht, dass sie lediglich etwas Geld in einem (in einem solchen Fall wahrscheinlichen) aussergerichtlichen Vergleich herausschinden will.

trotzdem ist es bekloppt. man kann doch nicht jemanden auf schadensersatz verklagen, die evtl. (evtl. denn fest steht das ja nicht) nicht schuldig sind - und wohlmöglich auch noch schadensersatz zugesprochen bekommen.
was ist denn, wenn DSK freigesprcochen wird von der anklage der vergewaltigung? muss er dann dennoch schadensersatz zahlen?
das ami-rechtssystem ist mir echt suspekt.
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vrolijke
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Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1673894) Verfasst am: 10.08.2011, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zimmermädchen startet Zivilprozess gegen Strauß Kahn.

Interessanterweise kann sie den gewinnen, auch wenn sie im Strafprozess verliert.
War zumindest im Fall O.J.Simpson so.


Ja, das finde ich ziemlich befremdlich.


Eigentlich nicht.

Im Strafprozess liegen aus gutem Grund die Huerden erheblich hoeher. Deshalb kann es schon passieren, dass die Beweise nicht fuer eine strafrechtliche Verurteilung ausreichen fuer eine zivilrechtliche dann allerdings schon.
Bei ersterem kann naemlich ein Beschuldigter fuer Jahrzehnte hinter Gitter wandern, was schwerer wiegt als eine Entschaedigungszahlung in einem zivilrechtlichen Prozess.

Es ist auch das gute Recht der Frau zivilrechtliche Klage gegen Strauss-Kahn zu fuehren, auch wenn natuerlich der Verdacht besteht, dass sie lediglich etwas Geld in einem (in einem solchen Fall wahrscheinlichen) aussergerichtlichen Vergleich herausschinden will.

trotzdem ist es bekloppt. man kann doch nicht jemanden auf schadensersatz verklagen, die evtl. (evtl. denn fest steht das ja nicht) nicht schuldig sind - und wohlmöglich auch noch schadensersatz zugesprochen bekommen.
was ist denn, wenn DSK freigesprcochen wird von der anklage der vergewaltigung? muss er dann dennoch schadensersatz zahlen?
das ami-rechtssystem ist mir echt suspekt.


War bei O.J. Simpson doch auch nicht anders.
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Wolf
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Beitrag(#1673902) Verfasst am: 10.08.2011, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

War bei O.J. Simpson doch auch nicht anders.

Der hätte eigentlich bereits den Strafprozess verlieren müssen.
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Trish:(
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1673913) Verfasst am: 10.08.2011, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

War bei O.J. Simpson doch auch nicht anders.

Der hätte eigentlich bereits den Strafprozess verlieren müssen.


Hat er aber nicht.
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Shevek
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Beiträge: 4289

Beitrag(#1675581) Verfasst am: 15.08.2011, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

trotzdem ist es bekloppt. man kann doch nicht jemanden auf schadensersatz verklagen, die evtl. (evtl. denn fest steht das ja nicht) nicht schuldig sind - und wohlmöglich auch noch schadensersatz zugesprochen bekommen.
was ist denn, wenn DSK freigesprcochen wird von der anklage der vergewaltigung? muss er dann dennoch schadensersatz zahlen?
das ami-rechtssystem ist mir echt suspekt.

Freispruch aus Mangel an Beweisen ist eben keine erwiesen Unschuld, es ist nur keine erwiesene Schuld.
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Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......

.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...

....endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden.

(Jan Delay)
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1675587) Verfasst am: 15.08.2011, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:

trotzdem ist es bekloppt. man kann doch nicht jemanden auf schadensersatz verklagen, die evtl. (evtl. denn fest steht das ja nicht) nicht schuldig sind - und wohlmöglich auch noch schadensersatz zugesprochen bekommen.
was ist denn, wenn DSK freigesprcochen wird von der anklage der vergewaltigung? muss er dann dennoch schadensersatz zahlen?
das ami-rechtssystem ist mir echt suspekt.

Freispruch aus Mangel an Beweisen ist eben keine erwiesen Unschuld, es ist nur keine erwiesene Schuld.


Ihm konnte aber keine Schuld nachgewiesen werden. Und man darf nicht zweimal wegen der gleichen Sache angeklagt werden, was hier aber im Zivil- und Strafprozess passiert.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1675591) Verfasst am: 15.08.2011, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Und man darf nicht zweimal wegen der gleichen Sache angeklagt werden, was hier aber im Zivil- und Strafprozess passiert.


Was genau der Grund ist, warum es nicht unter diesen Aspekt fällt. Artikel 103 III schützt den Grundsatz nur für das Strafrecht, er gilt zwar teilweise auch außerhalb, es ist aber ganz und gar üblich, neben einem Strafprozess auch einen Zivilprozess zu führen. Das verstößt nicht gegen "ne bis in idem".
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1675595) Verfasst am: 15.08.2011, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:

trotzdem ist es bekloppt. man kann doch nicht jemanden auf schadensersatz verklagen, die evtl. (evtl. denn fest steht das ja nicht) nicht schuldig sind - und wohlmöglich auch noch schadensersatz zugesprochen bekommen.
was ist denn, wenn DSK freigesprcochen wird von der anklage der vergewaltigung? muss er dann dennoch schadensersatz zahlen?
das ami-rechtssystem ist mir echt suspekt.

Freispruch aus Mangel an Beweisen ist eben keine erwiesen Unschuld, es ist nur keine erwiesene Schuld.


Ihm konnte aber keine Schuld nachgewiesen werden. Und man darf nicht zweimal wegen der gleichen Sache angeklagt werden, was hier aber im Zivil- und Strafprozess passiert.

Zivil- und Strafrecht sind aber zweierlei.

Und offensichtlich ist es möglich.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1675607) Verfasst am: 15.08.2011, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Und man darf nicht zweimal wegen der gleichen Sache angeklagt werden, was hier aber im Zivil- und Strafprozess passiert.


Was genau der Grund ist, warum es nicht unter diesen Aspekt fällt. Artikel 103 III schützt den Grundsatz nur für das Strafrecht, er gilt zwar teilweise auch außerhalb, es ist aber ganz und gar üblich, neben einem Strafprozess auch einen Zivilprozess zu führen. Das verstößt nicht gegen "ne bis in idem".


Wirklich? Kann in Deutschland jemand, dessen Schuld im Strafprozess nicht bewiesen werden konnte zivilrechtlich belangt werden?
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1675626) Verfasst am: 15.08.2011, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Und man darf nicht zweimal wegen der gleichen Sache angeklagt werden, was hier aber im Zivil- und Strafprozess passiert.


Was genau der Grund ist, warum es nicht unter diesen Aspekt fällt. Artikel 103 III schützt den Grundsatz nur für das Strafrecht, er gilt zwar teilweise auch außerhalb, es ist aber ganz und gar üblich, neben einem Strafprozess auch einen Zivilprozess zu führen. Das verstößt nicht gegen "ne bis in idem".


Wirklich? Kann in Deutschland jemand, dessen Schuld im Strafprozess nicht bewiesen werden konnte zivilrechtlich belangt werden?


Das weiß ich nicht genau. Das hat aber nichts mit dem Verbot mehrfacher Bestrafung/"Klage" zu tun. Wegen der Möglichkeit der Beweislastumkehr im Zivilverfahren halte ich es aber durchaus für möglich, auch in Deutschland zivilrechtlich den Prozess zu verlieren, aber das Strafrechtsverfahren zu gewinnen.
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Sermon
panta rhei



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Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1678440) Verfasst am: 22.08.2011, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vergewaltigungsvorwurf
Staatsanwälte lassen DSK-Anklage fallen


Zitat:
Am Montag hat die Staatsanwaltschaft von Manhattan den Richter aufgefordert, die Anklage gegen den ehemaligen Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, in einigen oder allen Punkten fallen zu lassen.


Zitat:
New Yorker Rechtsexperten gingen bereits in den vergangenen Tagen davon aus, dass die Anklage zurückgezogen würde . Angesichts der Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Zeugin hätte der Oberstaatsanwalt wenige Chancen, eine Jury zu überzeugen, so die Fachleute.


Zitat:
Manche Anhänger meinen, Strauss-Kahn könnte von einer Art Märtyrerstatus profitieren. Sie sehen ihn als Opfer einer brutalen US-Justiz, die vor Vorverurteilungen nicht zurückschreckt. "Seine Stimme wird Gewicht haben, er bleibt der erhoffte, aber verhinderte Kandidat", sagte einer seiner Vertrauten der Zeitung "Le Parisien". In seiner Heimat erwartet Strauss-Kahn allerdings ein weiteres Verfahren wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs.



Fall Strauss-Kahn vor schnellem Ende

Die Affäre DSK" ist noch nicht beendet
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Sermon
panta rhei



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Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1679449) Verfasst am: 25.08.2011, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Einst war Dominique Strauss-Kahn die Hoffnung der Sozialisten für die Präsidentenwahl. In einem politischen Amt wollen ihn die meisten Franzosen jetzt nicht mehr sehen.

Zitat:
In einer Umfrage sagten 53 Prozent der Befragten, sie seien dagegen, dass sich der ehemalige Hoffnungsträger der Sozialisten in den kommenden Monaten an der politischen Debatte beteilige. Bei den Anhängern der rechten Parteien lag die Ablehnung bei 61 Prozent, doch auch unter den sozialistischen Wählern sprachen sich immerhin 43 Prozent gegen ein schnelles politisches Comeback von Strauss-Kahn aus.

Noch deutlicher wurde die Ablehnung bei der Frage, ob sich Strauss-Kahn in irgendeiner Form an der parteiinternen Vorwahl der Sozialisten für ihren Präsidentschaftskandidaten beteiligen solle. Nur 23 Prozent der Befragten waren für eine eigene Bewerbung des früheren Finanz- und Wirtschaftsministers.

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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Reklov
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Anmeldungsdatum: 12.08.2011
Beiträge: 21

Beitrag(#1679754) Verfasst am: 26.08.2011, 19:38    Titel: Streitwert Antworten mit Zitat

Hi,

In einem Zivilprozess geht es ja auch um einen Streitwert, der vorher festgesetzt werden muss. In so zweifelhaften Fällen kann ein Gericht kaum zu Gunsten der einen oder anderen Partei entscheiden. So muss der Beklagte halt einen Teil des Streitwertes löhnen. Das wird er vor allem dann auch gerne tun, wenn er davon ausgehen muss, dass eine Berufung kaum billiger sein wird.
Die Bewertung der Schuldfrage im Zusammenhang mit einem Zivilprozess, kann man meiner Meinung nach getrost als 'Rauschen im Blätterwald' abhaken.

Viele Grüße, Reklov.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1679886) Verfasst am: 27.08.2011, 11:55    Titel: Re: Streitwert Antworten mit Zitat

Reklov hat folgendes geschrieben:
Hi,

In einem Zivilprozess geht es ja auch um einen Streitwert, der vorher festgesetzt werden muss. In so zweifelhaften Fällen kann ein Gericht kaum zu Gunsten der einen oder anderen Partei entscheiden. So muss der Beklagte halt einen Teil des Streitwertes löhnen. Das wird er vor allem dann auch gerne tun, wenn er davon ausgehen muss, dass eine Berufung kaum billiger sein wird.
Die Bewertung der Schuldfrage im Zusammenhang mit einem Zivilprozess, kann man meiner Meinung nach getrost als 'Rauschen im Blätterwald' abhaken.

Viele Grüße, Reklov.
Ausgezeichnet. Und jetzt das Ganze nochmal im amerikanischen Rechtssystem, in dem dieser Fall behandelt wurde. Mit den Augen rollen
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1690769) Verfasst am: 23.09.2011, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Auf diesen Termin würde Dominique Strauss-Kahn wohl gern verzichten: Der ehemalige IWF-Chef muss Tristane Banon treffen, die ihm versuchte Vergewaltigung vorwirft. Ein französisches Gericht ordnete die Gegenüberstellung hinter verschlossenen Türen an.

Zitat:
Die Pariser Staatsanwaltschaft verfügte eine Gegenüberstellung des 62-Jährigen mit der 30 Jahre jüngeren Schriftstellerin. Dies teilten Strauss-Kahns Anwälte am Freitag mit. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt. Das Treffen wird aber in einem nicht-öffentlichen Gerichtszimmer stattfinden.

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