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Urteil zu Kopftuch-, Kippa- & Ordenstracht an Schulen
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1676511) Verfasst am: 17.08.2011, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Unser Staat ist aber - gerade wegen der Religionsfreiheit! - säkular nur im Sinne von Neutralität. Und neutral kann der Staat durchaus auch sein, wenn er allen seinen Repräsentanten das Ausleben ihrer jeweiligen Überzeugung in Bezug auf Religion gleichmäßig gestattet.


Staatsangestellte können ihre Religion ausleben, jedoch nicht für sie werben, wenn sie gerade im Auftrag des Staates unterwegs sind. Denn dann würden sie mit staatlicher Autorität für ihre Religion werben und Säkularität wäre dahin. Und ja, Staatsangestellte dürfen auch nicht für Atheismus werben.

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Ich dachte immer, das unser Staat Pluralität voraussetzt uind nicht totalitär vorschreibt, wie man sich nun ganz konkret zu verhalten hat. Wie man sich irren kann; sorry.


Auch Pluralismus hat seine Grenzen. Ganz besonders für Staatsangestellte.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1676526) Verfasst am: 17.08.2011, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


Du kannst auch deine Religion in der Öffentlichkeit ausleben. Jedoch nicht, wenn du gerade den Staat repräsentierst.


Warum nicht?


Weil, wenn du den Staat vertrittst, du auch seine Werte vertreten musst, darunter Säkularität.


Ich dachte immer, das unser Staat Pluralität voraussetzt uind nicht totalitär vorschreibt, wie man sich nun ganz konkret zu verhalten hat. Wie man sich irren kann; sorry.

Weltanschauliche Neutralität seiner Beamten. Steht so im Beamtengesetz und gilt für angestellte Lehrer sicherlich ähnlich. Meint zum Beispiel auch Zurückhaltung in politischen Fragen, usw.

Das Beamtengesetz ist gegenüber der Verfassung aber nachrangig. Zudem ist das politische Mäßigungsverbot nicht mit einem Verbot religiöser Symbole vergleichbar, da Art. 4 GG im Gegensatz zu Art. 5 Abs. 1 GG nicht unter Gesetzesvorbehalt steht. Es bleibt also nur die Abwägung mit der negativen Religionsfreiheit der Schüler, und bei dieser Abwägung ist das Ergebnis keineswegs so zwingend und einfach wie hier einige zu glauben scheinen.
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moritura
pan narrans



Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 1358
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1676553) Verfasst am: 17.08.2011, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Es bleibt also nur die Abwägung mit der negativen Religionsfreiheit der Schüler, ..

Es geht nicht um die negative Religionsfreiheit der Schüler. Sondern um das Neutralitätsgebots des Staates.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1676569) Verfasst am: 17.08.2011, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Es bleibt also nur die Abwägung mit der negativen Religionsfreiheit der Schüler, ..

Es geht nicht um die negative Religionsfreiheit der Schüler. Sondern um das Neutralitätsgebots des Staates.

Ob es ein solches gibt und wie umfassend das ist, ist doch gerade die Streitfrage.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1676574) Verfasst am: 17.08.2011, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Staatsangestellte können ihre Religion ausleben, jedoch nicht für sie werben, wenn sie gerade im Auftrag des Staates unterwegs sind.


Eine unzulässige "Werbung" - Betonung auf unzulässig - sehe ich erst dann als gegeben, wenn wirklich hinterrücks beeinflusst wird. Wie gesagt, aus persönlicher Erfahrung sehe ich ganz genau das bei einem Beamten, hier Lehrer ja gerade eben nicht, wenn er seine Anschauung doch transparent macht.

Ich verstehe immer noch nicht so ganz, wieso ein verbeamteter Lehrer denn sonstwie rumlaufen und sich verhalten können dürfen - gerade auch politisch - aber ein dämliches Kreuz , ein Schleier oder sonstwas in der Art wird zum Fallstrick.

Ich geb ja ehrlich zu, dass ich persönlich jeden Lehrer mit Schlips (zumal wenn der gelb/blau ist) gern einbuchten würde; aber das steht auf einem ganz anderen Blatt und ist ebenfalls ohne sinnvolle, haltbare Begründung für ein entsprechendes Verbot.
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1676603) Verfasst am: 17.08.2011, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:

Ich verstehe immer noch nicht so ganz, wieso ein verbeamteter Lehrer denn sonstwie rumlaufen und sich verhalten können dürfen - gerade auch politisch - aber ein dämliches Kreuz , ein Schleier oder sonstwas in der Art wird zum Fallstrick.

Lieber Evilbert, darf er oder sie ja eben nicht.
_________________
"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1676606) Verfasst am: 17.08.2011, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:

Ich verstehe immer noch nicht so ganz, wieso ein verbeamteter Lehrer denn sonstwie rumlaufen und sich verhalten können dürfen - gerade auch politisch - aber ein dämliches Kreuz , ein Schleier oder sonstwas in der Art wird zum Fallstrick.

Lieber Evilbert, darf er oder sie ja eben nicht.


Seit neulich; im selektiven Einzelfall. Ich wurde noch von so nem Typ in Frauenkleidern unterrichtet und ich geh mal davon aus, dass das heutzutage immer noch praktiziert wird. Und jetzt erklär mir mal, wieso diese von ihrer Organisation gschützten Kinderficker das Beamtenprivileg haben, aber schüchterne Schleiereulen nicht.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1676610) Verfasst am: 17.08.2011, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
die kriegen sogar alle positive Kleidungsvorschriften, d.h. sogar genau gesagt, was sie anziehen müssen.


Das ist eben ein wichtiger Unterschied. Eine verbindliche Vorschrift, was man zu tragen habe, diskriminiert keine einzelne von dieser Norm abweichende Haltung nicht in dem Maße, als wenn quasi alles erlaubt ist, bis eben auf diese einzelne von dieser Norm abweichende Haltung .

Diese Feststellung hat übrigens auch rein gar nichts mit "besonderem Eifer für diese besonderen Persönlichkeitsrechte der Muslime" zu tun.



Ausserdem haben solche Kleidervorschriften oft rein funktionale Gruende. Ein Polizist im Dienst sollte in der Oeffentlichkeit sofort als solcher erkannt werden koennen, deshalb macht eine deutlich herausgehobene Kleidung sehr viel Sinn. Fuer Lehrer gilt das nicht gleichermassen, da sie denen, die sie erkennen muessen, ohnehin persoenlich als solche bekannt sind.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1676613) Verfasst am: 17.08.2011, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:

Ich verstehe immer noch nicht so ganz, wieso ein verbeamteter Lehrer denn sonstwie rumlaufen und sich verhalten können dürfen - gerade auch politisch - aber ein dämliches Kreuz , ein Schleier oder sonstwas in der Art wird zum Fallstrick.

Lieber Evilbert, darf er oder sie ja eben nicht.


Seit neulich; im selektiven Einzelfall. Ich wurde noch von so nem Typ in Frauenkleidern unterrichtet und ich geh mal davon aus, dass das heutzutage immer noch praktiziert wird. Und jetzt erklär mir mal, wieso diese von ihrer Organisation gschützten Kinderficker das Beamtenprivileg haben, aber schüchterne Schleiereulen nicht.


Ich geh mal davon aus, du meinst damit Pfarrer. Ja, es ist ein Mißstand, dass Pfarrer an der Schule Unterrichten dürfen. Sonst noch Fragen?
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1676850) Verfasst am: 18.08.2011, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Als Atheisten halte ich es für deutlich gefährlicher, wenn nur eine Religion an Schulen zugelassen wird (indem z.B. Pfarrer dort unterrichten dürfen), als wenn man dann alle Religionen zulässt, und neben den Pfarrern auch noch ein paar Frauen mit Kopftuch hat.

Das nimmt der einzelnen Religion ihren Alleinige-Wahrheitsanspruch.
_________________
Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......

.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...

....endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden.

(Jan Delay)
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1677346) Verfasst am: 19.08.2011, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Was ist eigentlich so schwer an der Idee der Religionsfreiheit?
Die Tatsache, dass dieser Begriff zwei gegensätzliche Bedeutungen hat, die beide korrekt sind.
"Freiheit der Religion" vs. "Freiheit von Religion"

Für mich heisst das: In deinem Privatleben kannst du religieren, soviel du willst. Aber auf anders- und nichtreligiöse ist Rücksicht zu nehmen.


Und das bedeutet dann, sich wie die Mehrheit zu verhalten müssen, also halt auf die kleidungstechnische Bekundung der Weltanschauung zu verzichten?
Wernn man als Autoritätsperson im Namen des Staates oder bei einem staatlichen Organ arbeitet und im Dienst ist: Ja.

Ansonsten: Grundsätzlich nein.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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