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Klassenjustiz und der U-Bahnschläger Torben P. aus der Kapitalistenklasse?

 
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1682081) Verfasst am: 01.09.2011, 23:18    Titel: Klassenjustiz und der U-Bahnschläger Torben P. aus der Kapitalistenklasse? Antworten mit Zitat

Gerade läuft der Prozess gegen Torben P, den U-Bahnschläger, der mit vier massiven Tritten gegen den Kopf seines bewußtlos am Boden liegenden Opfer fast einen Menschen getötet hätte.

Es ist interessant, wie versucht wird, das "Söhnschen aus gutem Hause" reinzuwaschen, und nicht einmal die Jugendgerichtshilfe ist sich zu schade dafür sich zu entblöden, für diesen brutalen Schläger eine Bewährungsstrafe zu empfehlen; der Gymnasiast unterscheide sich "deutlich von einem typischen Gewalttäter"....

Ich fange gleich an zu kotzen!

Es scheint so, als ob hier wieder mal eine Krähe einer anderen kein Auge aushacken will.

Die Behauptung, dass der Gymansiast, der hier aus niederen Beweggründen (Streitlust) einen Menschen fast getötet hätte, sich "...deutlich von einem typischen Gewalttäter" unterscheide, spottet jeder Beschreibung.

Auf dem Video bei der Tatbegehung ist zu sehen, wie er nach dem vierten Tritt auf den Kopf seines Opfers zunächst einen Freudentanz aufführt, bevor er zu dem fünften Kopftritt ausholte und hierbei von dem beherzten Eingreifen eines Passanten daran gehindert wurde.

Natürlich geht jetzt dem Bübchen der Arsch auf Grundeis, und natürlich versucht man jetzt alle Register zu ziehen, um möglichst billig davon zu kommen, aber was zum Teufel ist bei diesem miesen Schläger da jetzt anders, als bei anderen Schlägern?

Versuchen nicht alle Menschen - ein Minimum an Intelligenz vorausgesetzt - wenn man sie vor Gericht stellt, einen möglichst positiven Eindruck zu vermitteln?

Sollte das Bübchen tatsächlich mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, dann würde mein Vertrauen in die Gerechtigkeit der Justiz enormen Schaden leiden .... und nicht nur bei mir!

nv.
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1682100) Verfasst am: 02.09.2011, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Spiel doch hier nicht den Ajatholla

http://www.youtube.com/watch?v=OIP38eq-ywc
_________________
Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1682139) Verfasst am: 02.09.2011, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das Verhalten der Presse finde ich auch ungewöhnlich.
Aber was das zur Zeit diskutierte Strafmaß und das Theater das der Täter spielt betrfifft, kann ich keinen Unterschied zu anderen Fällen erkennen.

Jeder Täter darf auf seine Situation (schlechte Kindheit,Suff etc.) aufmerksam machen,und tut es.Aber meist ohne mediales Interesse.
Und wenn ich mir angucke wie andere Schläger in dem Alter abgeurteilt wurden...Bewährung ist ohne Vorstrafen und bei seiner Sozialprognose ja nichts besonderes.

Nicht daß ich das gutheiße,aber der Täter hat das gleiche Recht auf laxes,lasches und falsch verstandenes Jugendstrafrecht,wie die anderen Gewalttäter in Berlin.
Ihn jetzt (verglichen mit anderen Urteilen) extra hart ranzunehmen wäre ungerecht.
_________________
Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1682142) Verfasst am: 02.09.2011, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das "Bübchen aus gutem Hause" (wie du es nennst) passt aber auch so gar nicht in das gepflegte Klischee des allgemein eher unterschichtigen U-Bahnschlägers mit Migrationshintergrund (also das Bild des typischen Gewalttäters)
zwinkern

Vielleicht gibt es deswegen leicht unterschiedliche Betrachtungsweisen in der Berichterstattung.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1682152) Verfasst am: 02.09.2011, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern man nicht zu versuchtem Totschlag/Mord, sondern "nur" zu gefährlicher Körperverletzung kommt, wäre eine Bewährungsstrafe völlig normal, auch bei einem Schläger aus einer anderen Schicht.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1682213) Verfasst am: 02.09.2011, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sofern man nicht zu versuchtem Totschlag/Mord, sondern "nur" zu gefährlicher Körperverletzung kommt, wäre eine Bewährungsstrafe völlig normal, auch bei einem Schläger aus einer anderen Schicht.


Wo ist nochmal der Unterschied zwischen "versuchtem Totschlag" und "gefährlicher Körperverletzung"?

Ist das nicht eine ziemlich diffuse Unterscheidung - so ähnlich wie bei Duplo - für die einen ist es Duplo und für die anderen die längste Praline der Welt?

Ich denke mal, bei fünf massiven Tritten gegen den Schädel (der fünfte Tritt konnte dank des Nothelfers verhindert werden) kann man wohl getrost davon ausgehen, dass der Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen werden....

Bei der Gelegenheit mal gefragt, wie unterscheidet sich denn gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge von Todschlag?

Ist das nicht alles eine wachsweiche Auslegungssache?

Und ist ja dann natürlich klar, dass bei einem Söhnchen aus der Oberschicht, der natürlich auch die Mittel hat (auch die finanziellen), sich im besten Licht zu präsentieren, dann auf die am geringsten strafbewährte Straftat erkannt wird, während bei einem "Unterschichtenbalg" sowieso das gängige Klische erfüllt und damit automatisch auf die Straftat des höheren Strafmaßes erkannt wird.

Dazu dann das passende Liedchen von Slime:
"Ich glaube eher an die Unschult einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!"
http://www.youtube.com/watch?v=AoRy7q-OnIc

nv.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1682222) Verfasst am: 02.09.2011, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:
Das Verhalten der Presse finde ich auch ungewöhnlich.



Nö - finde ich nicht. Es sind die Videoaufnahmen, die für die Öffentlichkeit diesen Fall so "interessant" macht - hätte es keine Videoaufnahmen gegeben, dann wäre das vermutlich ein Fall wie tausend andere Fälle auch

Zitat:



Aber was das zur Zeit diskutierte Strafmaß und das Theater das der Täter spielt betrfifft, kann ich keinen Unterschied zu anderen Fällen erkennen.

Jeder Täter darf auf seine Situation (schlechte Kindheit,Suff etc.) aufmerksam machen,und tut es.Aber meist ohne mediales Interesse.
Und wenn ich mir angucke wie andere Schläger in dem Alter abgeurteilt wurden...Bewährung ist ohne Vorstrafen und bei seiner Sozialprognose ja nichts besonderes.



Wenn das so wäre, dann würde ich diese Urteile für zu milde halten.

Hier wurde aus niedrigsten Beweggründen, praktisch ohne Beweggrund, denn "Streitlust" ist in dem Sinne kein Beweggrund, sondern in diesem Fall einfach nur ein Ausdruck von blanker Menschenverachtung und Asozialität, ein Mensch bewußlos geschlagen und übelst zugerichtet, wie es schlimmer fast schon nicht mehr hätte kommen können.

Eine Bewährungsstrafe würde mir wie eine Verhöhnung des Opfers und aller anderen potentiellen Opfer vorkommen. Gerecht würde ich eine Strafe von 5 Jahren Knast empfinden, als Untergrenze von mir aus 3 Jahre, die er dann evtl bei guter Führung nach 1 1/4 Jahren vorzeitig beenden kann.

Aber dass das Bübchen so völlig ohne Knast davon kommt, noch nicht mal U-Haft, das wäre der Hohn schlechthin.

Zitat:


Nicht daß ich das gutheiße,aber der Täter hat das gleiche Recht auf laxes,lasches und falsch verstandenes Jugendstrafrecht,wie die anderen Gewalttäter in Berlin.
Ihn jetzt (verglichen mit anderen Urteilen) extra hart ranzunehmen wäre ungerecht.



Ich will ja gar nicht, dass er "extra hart" rangenommen wird - wenn solche Straftaten bei uns begangen werden können, ohne das die Täter spürbare Konsequenzen (Knast) erleiden, dann stimmt etwas mit unserer Justiz nicht, denn dieses wäre ja geradezu eine Einladung für alle nichtvorbestraften Schläger, die auch gerade mal mies drauf sind, und jemanden zum Verprügeln brauchen, ihren Gelüsten freien Lauf zu lassen. Zum einen hat man als Schläger ein gute Chance, unerkannt zu bleiben, und wenn man trotzdem erwischt wird, na ja, dann wird es halt eine Bewährungsstrafe.

Muss man halt die nächsten 3 Jahre ein bischen mehr aufpassen....


Nein - tut mir leid, das entzieht sich meiner Vorstellung von einem angemessenen Strafrecht.

Hinzu kommt noch eine Sache, die ich als absolute strafverschärfenden Grund ansehe, nämlich das die Tat quasi ohne ersichtlichen Grund und ohne jedes erkennbare (sinnvolle) Motiv begangen wurde.

Wenn zwei Leute - weshalb auch immer, in Streit geraten sind, und die sich dann wegen irgend einer Sache prügeln, oder wenn jetzt das Opfer dem Täter bereits früher übel mitgespielt hätte, so dass der Täter zumindes einen nachvollziehbaren Grund gehabt hätte, dann wäre ich eher bereit, mich mit einer Bewährungsstrafe zufriedenzustellen, denn dann könnte man dem Opfer am Zustandekommen der Situation eine Mitschuld geben.

Da aber diese Gewaltattacke so völlig ohne Grund entstanden ist, ist dieses Bübchen eine tickende Zeitbombe und eine Gefahr für die Zivilgesellschaft!

Der soll schmecken, wie Knast schmeckt, vielleicht hält ihn das von einem Gewaltexzess ab, wenn er wieder mal jemanden zum verprügeln braucht.

nv.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1682260) Verfasst am: 02.09.2011, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Nicht daß ich das gutheiße,aber der Täter hat das gleiche Recht auf laxes,lasches und falsch verstandenes Jugendstrafrecht,wie die anderen Gewalttäter in Berlin.
Ihn jetzt (verglichen mit anderen Urteilen) extra hart ranzunehmen wäre ungerecht.

genau so ist es.

Zitat:

Ich will ja gar nicht, dass er "extra hart" rangenommen wird - wenn solche Straftaten bei uns begangen werden können, ohne das die Täter spürbare Konsequenzen (Knast) erleiden, dann stimmt etwas mit unserer Justiz nicht,

der meinung kannst du durchaus sein.

toetungsabsicht kann ich nach dem video zumindest nicht zweifelsfrei erkennen, d.h. das ist nur eine gefaehrliche koerperverletzung. die tritte sind schon ziemlich uebel, aber koerperlich hat das opfer nichts schlimmes an bleibenden schaeden davongetragen (sonst haette man davon wohl gehoert). ein ersttaeter ueber 21 kommt da wohl mit 2 jahren auf bewaehrung davon.

aber der taeter ist ja erst 18. das gibt in diesem fall sicher jugendstrafrecht und damit ist sogar fraglich, ob es ueberhaupt eine jugendstrafe gibt. ich vermute (die praxis in dem bereich nicht so gut kennend) ja, vielleicht 8 monate auf bewaehrung, vielleicht etwas mehr, bis zu einem jahr auf bewaehrung. ohne bewaehrung kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei toetungsabsicht, aber daran, dass sie als nachgewiesen angesehen werden kann, glaube ich nicht.

dazu dann vielleicht noch 80 sozialstunden oder sowas.

du findest das zu wenig?

ich will dir nicht widersprechen.

aber dann muesste man ueberlegen, was geaendert werden soll. weg von dem gedanken der erzieherischen einwirkung (nur soviel strafe, wie zur erziehung noetig) bei jugendlichen? oder zumindest bei 18-jaehrigen? oder wenigstens eine mindeststrafe bei schweren straftaten? abschreckende strafen auch bei jugendlichen, oder wenigstens bei 18-jaehrigen?

was haeltst du denn davon, dass ein erwachsener ersttaeter bei sowas mit 2 jahren auf bewaehrung wegkaeme? willst du auch erwachsene ersttaeter vermehrt in den knast stecken? oder eine hoehere mindeststrafe als 2 jahre fuer das leben gefaehrdende koerperverletzungen? (bisher liegt das minimum in dem fall bei 6 monaten.)
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1682434) Verfasst am: 02.09.2011, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Nicht daß ich das gutheiße,aber der Täter hat das gleiche Recht auf laxes,lasches und falsch verstandenes Jugendstrafrecht,wie die anderen Gewalttäter in Berlin.
Ihn jetzt (verglichen mit anderen Urteilen) extra hart ranzunehmen wäre ungerecht.

genau so ist es.

Zitat:

Ich will ja gar nicht, dass er "extra hart" rangenommen wird - wenn solche Straftaten bei uns begangen werden können, ohne das die Täter spürbare Konsequenzen (Knast) erleiden, dann stimmt etwas mit unserer Justiz nicht,

der meinung kannst du durchaus sein.

toetungsabsicht kann ich nach dem video zumindest nicht zweifelsfrei erkennen, d.h. das ist nur eine gefaehrliche koerperverletzung. die tritte sind schon ziemlich uebel, aber koerperlich hat das opfer nichts schlimmes an bleibenden schaeden davongetragen (sonst haette man davon wohl gehoert). ein ersttaeter ueber 21 kommt da wohl mit 2 jahren auf bewaehrung davon.

aber der taeter ist ja erst 18. das gibt in diesem fall sicher jugendstrafrecht und damit ist sogar fraglich, ob es ueberhaupt eine jugendstrafe gibt. ich vermute (die praxis in dem bereich nicht so gut kennend) ja, vielleicht 8 monate auf bewaehrung, vielleicht etwas mehr, bis zu einem jahr auf bewaehrung. ohne bewaehrung kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei toetungsabsicht, aber daran, dass sie als nachgewiesen angesehen werden kann, glaube ich nicht.

dazu dann vielleicht noch 80 sozialstunden oder sowas.

du findest das zu wenig?



Ja. Ich finde bei allem gutwillen - ein ganzes halbes Jahr Knast sollte der Schläger erleiden, die restlichen 1 1/2 Jahre auf Bewährung.

Im übrigen halte ich ich diese Definition von Totschlag, bei der eine Tötungsabsicht nachgewiesen werden müsse, für wachsweichen Firlefanz - wie weist man die Tötungsabsicht denn zweifelsfrei nach?

Ein Besoffener schlägt einem anderen mit einer Eisenstange das Hirn ein.... gilt hier Tötungsabsicht, oder war das nur die Unbekümmertheit eines Besoffenen?

Ich denke mal, wer so "unbekümmert" brutal auf einen anderen Eintritt, der nimmt zumindest dessen Tod billigend in Kauf, und ist m.M. des versuchten Todschlags schuldig.

Wäre aber - wie du schiebest - eine Tötungsabsicht erkennbar, dann wäre es bereits ein Mordversucht, denn hier trifft das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes zu.

Ein niedrigeres Motiv als "Streitlust" kann ich mir nicht mehr vorstellen, und bereits deswegen, wegen dieses absolut menschenverachtenden Motivs hat der Täter Knast verdient.

Zitat:


ich will dir nicht widersprechen.

aber dann muesste man ueberlegen, was geaendert werden soll. weg von dem gedanken der erzieherischen einwirkung (nur soviel strafe, wie zur erziehung noetig) bei jugendlichen? oder zumindest bei 18-jaehrigen? oder wenigstens eine mindeststrafe bei schweren straftaten? abschreckende strafen auch bei jugendlichen, oder wenigstens bei 18-jaehrigen?

was haeltst du denn davon, dass ein erwachsener ersttaeter bei sowas mit 2 jahren auf bewaehrung wegkaeme? willst du auch erwachsene ersttaeter vermehrt in den knast stecken? oder eine hoehere mindeststrafe als 2 jahre fuer das leben gefaehrdende koerperverletzungen? (bisher liegt das minimum in dem fall bei 6 monaten.)


Zunächst einmal möchte ich Strafen, die den Täter so beeindrucken, dass er sich das in Zukunft zweimal überlegt, ob er einem anderen etwas zu Leide tut.

Was mich auch immer wieder stört, ist, dass Täter mit erheblichen Straftaten mit 2 Jahren zur Bewährung davon kommen.

Ich halte es für falsch, dass so jemand den Knast gar nicht zu schmecken bekommt - wenigstens 1/2 Jahr soll er sitzen, damit er weiß, was Knast bedeutet. Die restlichen 1 1/2 Jahre von mir aus auf Bewährung....

Und last not least hat Strafe auch immer etwas mit "Genugtung" zu tun, auch wenn das in der Sichtweise der heutigen Strafphilosophie verpönt ist.

Dieser miese kleine Schläger aus gutem Elternhaus, dem es an nichts fehlte, der genau am Ufer des Nenndorfer Sees wohnt - man könnte sich ein luxuriöseres Anwesen und eine schickere Wohngegend kaum vorstellen, meint doch tatsächlich, einfach so aus einer Laune heraus, einen Menschen halbtotprügeln zu dürfen?

Gut, man kann ihm nicht vorwerfen, dass er mit dem goldenen Löffel im Mund geboren ist, aber diese kleine Mistkerl hat es verdient einmal zu erfahren, was Leid ist.

Darüber hinaus kam bei mir noch der Gedanke der Genugtuung - das Opfer wurde durch die Tat massiv Verletzt, wobei die psychische Verletzung unter Umständen noch wesentlich schwerer wiegt, als die Physische, und nicht nur das...

Dieser kleine Schläger steht stellvertretend für viele "Schlägertypen", die andere Menschen durch ihre körperliche Überlegeneheit, ihre Gewalt oder ihre Gewaltandrohung demütigen und so an Körper und Seele verletzen, und deshalb hat es dieser kleine Drecksack verdient, "ordentlich" bestraft zu werden, zum einen als Genugtuung für das Opfer selbst, und zum anderen als Genugtuung für die vielen anderen Opfer, bei denen die Täter straflos entwischen konnten, sowie der Menschen, die sich durch solche Täter potentiell bedroht fühlen.

Auch diese Menschen sind mittelbare Opfer, denn jeden, der nicht eine souveräne körperliche Überlegenheit sein eigen nennt, kann Morgen wieder das Opfer so eines Drecksacks werden, und da möchte ich wenigstens wissen, dass diese Drecksäcke auch ordentlich bestraft werden, wenn man sie denn bekommt.

Ich weiß, dass dieses Denken nicht sonderlich populär ist, aber genau so denke ich, dass es berechtigt ist - es passt nicht in unsere ach so liberale - in dubio pro reo - Gesellschaft.

Wer weiß denn, wie viele Menschen dieser kleine Drecksack noch "auf dem Gewissen" hat, die er vielleicht weniger spektakulär verprügelt, genötigt, gedemütigt hat?

Auch hier bekomme ich immer wieder Bauchschmerzen von dieser "Ersttäter-Theorie", so als ob alle Täter, die man das erste mal erwischt, auch Ersttäter wären.

Das Gegenteil dürfte der Fall sein, die meisten Täter, die man erwischt, haben wohl eine mehr oder weniger lange Liste von Straftaten auf ihrem Kerbholz, bei denen sie nicht erwischt wurden.

Warum sollte das bei diesem U-Bahnschläger anders sein?

Wie plausibel ist das denn, dass ein Mensch, der bisher in "Freundschaft und Harmonie" mit seiner Umwelt gelebt hat, plötzlich eine "Streitlust" überfällt, und dann einen Anderen ohne ersichtlichen oder nichtigen Grund halbtot prügelt?

Von daher glaube ich auch nicht, dass dieser U-Bahnschläger ein "Ersttäter" ist - es ist lediglich das erste mal, dass man ihn bei einer Tat erwischt hat, denn es widerspräche der allgemeinen Lebenserfahrung, wenn es anders wäre.

Von daher scheint mir das Bild, was von der Jugendgerichtshilfe über diesen U-Bahnschläger gezeichnet wird der blanke Hohn zu sein, bishin zu den "weichen Schuhsohlen", die dem Opfer angeblich das Leben gerettet haben; ja man ist fast geneigt zu Fragen, ob der Täter womöglich seine Schuhe extra gepolstert hat, um sein Opfer nicht so sehr zu verletzen?

Vielleicht sollte man ihm sogar noch einen Ordnen für seine gepolsterten Schuhe geben....?

Wer weiß, vielleicht wird der Täter sogar noch Vorbild für Neonazis, die in Zukunft, um ihre Opfer zu schonen, nur noch aufblasbare Baseballschläger verwenden?

nv.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1682438) Verfasst am: 02.09.2011, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Das "Bübchen aus gutem Hause" (wie du es nennst) passt aber auch so gar nicht in das gepflegte Klischee des allgemein eher unterschichtigen U-Bahnschlägers mit Migrationshintergrund (also das Bild des typischen Gewalttäters)
zwinkern



Ach? Und deswegen, weil der Schläger nicht so in das gängige Klischee passt, deswegen soll ihn eine geringere Strafe treffen?

Also doch Klassenjustiz.

nv.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1682443) Verfasst am: 02.09.2011, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Das "Bübchen aus gutem Hause" (wie du es nennst) passt aber auch so gar nicht in das gepflegte Klischee des allgemein eher unterschichtigen U-Bahnschlägers mit Migrationshintergrund (also das Bild des typischen Gewalttäters)
zwinkern



Ach? Und deswegen, weil der Schläger nicht so in das gängige Klischee passt, deswegen soll ihn eine geringere Strafe treffen?

Also doch Klassenjustiz.

nv.



Klassenjustiz und Rassenjustiz. Genauso waere es, wenn es nach manchen Leuten ginge. Es ist doch schon merkwuerdig, dass die Herkunft des Taeters immer dann thematisiert wird, wenn er aus bestimmten Gruppen stammt, waehrend sie keine Sau zu interessieren scheint, wenn er aus 'ner anderen, weniger verfemten Gruppe stammt. zwinkern


Meiner Meinung nach sollte die Herkunft voellig egal sein. Wer sowas Uebles macht wie dieser Typ, der soll mit gebotener Haerte bestraft werden, egal in welchem Teil der Gesellschaft sein Elternhaus steht.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1682481) Verfasst am: 03.09.2011, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:

Was mich auch immer wieder stört, ist, dass Täter mit erheblichen Straftaten mit 2 Jahren zur Bewährung davon kommen.

Ich halte es für falsch, dass so jemand den Knast gar nicht zu schmecken bekommt - wenigstens 1/2 Jahr soll er sitzen, damit er weiß, was Knast bedeutet. Die restlichen 1 1/2 Jahre von mir aus auf Bewährung....

gut, daraus koennte man eine regel machen, wie zB "bei mehr als 1 jahr freiheitsstrafe kann nach verbuessung eines viertels der strafe der strafrest auf bewaehrung ausgesetzt werden" oder so.

das waere in deinem sinne, oder?

damit wuerden weitaus mehr leute als heute ne weile in den knast kommen. sie verlieren ihre arbeitsstelle, evtl. ihre wohnung, sind fuers leben gebrandmarkt und geschaedigt. manchen davon wird die knasterfahrung erst zum kriminellen machen, waehrend er sonst vielleicht nie wieder was ausgefressen haette.

willst du das wirklich?

dem gegenueber stuende natuerlich eine deutlich bessere abschreckung. das muesste man abwaegen.

Zitat:

Auch hier bekomme ich immer wieder Bauchschmerzen von dieser "Ersttäter-Theorie", so als ob alle Täter, die man das erste mal erwischt, auch Ersttäter wären.

Das Gegenteil dürfte der Fall sein, die meisten Täter, die man erwischt, haben wohl eine mehr oder weniger lange Liste von Straftaten auf ihrem Kerbholz, bei denen sie nicht erwischt wurden.

diese bedenken teile ich, und so wird mancher wahrscheinlich erst richtig kriminell, weil er weiss, selbst wenn sie ihn irgendwann erstmals erwischen, wird ihm nahezu nichts passieren.

andererseits gibt es auch tatsaechlich leute, die nur einmal in ihrem leben ausrasten und was kriminelles machen. soll die wirklich gleich die volle haerte des gesetzes treffen, soll ihr leben danach kaputt sein? dummerweise kann man ja schlecht unterscheiden, wer wirklich ein einmaltaeter ist, und wen man nur beim hundertsten mal das erste mal erwischt hat.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1682903) Verfasst am: 03.09.2011, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:

Was mich auch immer wieder stört, ist, dass Täter mit erheblichen Straftaten mit 2 Jahren zur Bewährung davon kommen.

Ich halte es für falsch, dass so jemand den Knast gar nicht zu schmecken bekommt - wenigstens 1/2 Jahr soll er sitzen, damit er weiß, was Knast bedeutet. Die restlichen 1 1/2 Jahre von mir aus auf Bewährung....

gut, daraus koennte man eine regel machen, wie zB "bei mehr als 1 jahr freiheitsstrafe kann nach verbuessung eines viertels der strafe der strafrest auf bewaehrung ausgesetzt werden" oder so.

das waere in deinem sinne, oder?

damit wuerden weitaus mehr leute als heute ne weile in den knast kommen. sie verlieren ihre arbeitsstelle, evtl. ihre wohnung, sind fuers leben gebrandmarkt und geschaedigt. manchen davon wird die knasterfahrung erst zum kriminellen machen, waehrend er sonst vielleicht nie wieder was ausgefressen haette.



Ich denke, dieses müsste man erst noch herausfinden, ob die These, dass jemand durch den Knast erst richtig kriminell wird, tatsächlich so stimmt, denn das würde ja bedeuten, das er vorher nicht kriminell gewesen ist.

Das kann aber nicht sein, denn aus irgend einem Grund ist er ja in den Knast gekommen sein.

Ich denke, dass man hier genau abwägen müsste, was zu tun ist....aber einen Warnschussarrest von meinetwegen 1/4 meientwegen sogar nur 1/8 der Zeit halte ich für sehr sinnvoll, denn den Leuten wird dann bewußt, was ihnen blüht, wenn sie sich wieder verfehlen....

Zitat:



dem gegenueber stuende natuerlich eine deutlich bessere abschreckung. das muesste man abwaegen.


Eben!
Zitat:


Zitat:

Auch hier bekomme ich immer wieder Bauchschmerzen von dieser "Ersttäter-Theorie", so als ob alle Täter, die man das erste mal erwischt, auch Ersttäter wären.

Das Gegenteil dürfte der Fall sein, die meisten Täter, die man erwischt, haben wohl eine mehr oder weniger lange Liste von Straftaten auf ihrem Kerbholz, bei denen sie nicht erwischt wurden.

diese bedenken teile ich, und so wird mancher wahrscheinlich erst richtig kriminell, weil er weiss, selbst wenn sie ihn irgendwann erstmals erwischen, wird ihm nahezu nichts passieren.



Yepp - und hier würde ich versuchen zu unterscheiden, ob das Delikt, weswegen jemand vor Gericht kommt, aus einer Situation heraus entstanden ist, die so auf diese Art wohl nie mehr wieder vorkommt - beispielsweise jemand von einem Anderen bis aufs Blut gereizt, und rastet dann aus und schlägt ihn "halbtot" --> hier mildernde Umstände wegen der zuvor stattgefundenen Provokation, oder ob jemand aus niederen Motiven (Habgier, Gewinnsucht, Streitlust,) eine Straftat begeht.

Bei Straftaten, die aus einer (einmaligen) Situation heraus entstehen, die man sogar noch nachvollziehen kann, wäre ich eher bereit, bei einem Ersttäter eine Bewährung zuzugestehen, als bei Straftaten, die entweder aus niedrigen, nicht nachvollziehbaren Motiven ausgeführt werden, oder bei denen vorsätzlich geplant etwas geraubt oder gestohlen wird.

So würde ich Einbruchsdieben, oder Fahrraddieben, die ein Schloss aufgebrochen haben, prinzipiell keine Bewährung zugestehen, denn bei dieser Form der Kriminalität ist davon auszugehen, dass bis ein Fahrraddieb das erste mal geschnappt wurde, da hat der schon 20 Räder vorher gestohlen, bei denen er nicht erwischt wurde. Ebenso bei anderen Einbrechern. Hier würde ich Knast als obligatorisch fordern, auch bei jugendlichen Tätern.

Was jetzt unseren U-Bahnschläger angeht, so würde ich ihm wegen des niederen Motivs ebenfalls keine Bewährung zugestehen, denn ich kann einfach nicht glauben, dass es sich bei dem Typen um einen "guten Jungen" handelt, der sich mal aus versehen daneben benommen hat, denn die Tat läßt diese Schlußfolgerung nicht zu, viel mehr dürfte es sich bei dem Typen um ein menschenverachtendes Arschloch handeln, der seine angestauten Affekte an unschuldigen Menschen ausläßt.

Hätte er beispielsweise seinen Vater so zusammengetreten, was genau so schlimm gewesen wäre, weil der ihn zeit seines Lebens gepiesackt hätte, so wäre ich eher geneigt, ihm eine Bewährung unter Therapieauflagen zuzugestehen, da es sich hier um den Ausbruch eines lange schwelenden Beziehungskonflikt gehandelt hätte, den man, wenn man dessen Lebensgeschichte kennen würde, durchaus nachvollziehen könnte.

Das aber jemand einen völlig Fremden grundlos halbtotschlägt ist völlig unakzeptabel, und ist meiner Ansicht nach lange nicht mehr bewährungsfähig!

Zitat:


andererseits gibt es auch tatsaechlich leute, die nur einmal in ihrem leben ausrasten und was kriminelles machen. soll die wirklich gleich die volle haerte des gesetzes treffen, soll ihr leben danach kaputt sein? dummerweise kann man ja schlecht unterscheiden, wer wirklich ein einmaltaeter ist, und wen man nur beim hundertsten mal das erste mal erwischt hat.



Ich denke schon, dass man das unterscheiden kann, wenn man den Kontext einer Straftat analysiert.

In Fällen des Besonders schweren Diebstahls (Wegnahme eine gesicherten Gegenstandes, z.B. angeschlossenens Fahrad) oder des Einbruchdiebstahls würde ich prinzipiell keine Bewährung gelten lassen, denn eine solche Tat düfte weder eine Ersttat sein, noch gibt es bei einer solchen Tat Grund zur Annahme, dass es bei einer einzeigen Tat bleiben würde.

Welchen Grund soll denn ein Fahraddieb oder ein Einbrecher haben, es bei einer einzigen Straftat bewenden zu lassen? Das macht keinen Sinn. Wer sich entschlossen hat, durch Einbrüche oder Fahrraddiebstähle seine Finanzen aufzubessern, der wird das immer wieder tun, sofern er nicht irgendwann erwischt wird, und dann dafür büßen muss.

Ebenso bei Typen, die zur Aufbesserung ihre Egos andere demütigen, unterdrücken und schlagen, auch hier würde ich prinzipiell keine Bewährung gelten lassen.

Anders sieht es bei Beziehungstaten aus - hier kann man durch aus eher davon ausgehen, dass sich eine über lange zeit angestaute Aggression entläd, und es sich hierbei evtl. tatsächlich um eine Einzeltat handeln könnte.... muss nicht, aber hier ist die Wahrscheinlichkeit größer...

nv.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
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Beitrag(#1682921) Verfasst am: 03.09.2011, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Bewährung ist die Regel, eine Freiheitsstrafe, gerade für einen Ersttäter, und als solcher ist jeder zu behandeln, dem keine vorherigen Straftaten nachweisbar sind, die absolute Ausnahme.

Die Lektüre der entsprechenden Passagen des StGB wäre vor aufstellen derart der deutschen Rechtswirklichkeit fernen Thesen durchaus hilfreich.
Dann erspart man sich auch das alberne geplärre von "Klassenjustiz". Ein solches Urteilen ist die absolute Regel, auch und gerade bei niedrigklassigen Kriminellen mit Migrationshintergrund. Damit fällt die Ausgangsthese völlig zusammen.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1682969) Verfasst am: 04.09.2011, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Bewährung ist die Regel, eine Freiheitsstrafe, gerade für einen Ersttäter, und als solcher ist jeder zu behandeln, dem keine vorherigen Straftaten nachweisbar sind, die absolute Ausnahme.


Die Frage ist natuerlich ob gerade solch extreme Gewaltstraftaten, wie die um die es hier geht, Grund
dafuer geben sollten eine solche "seltene Ausnahme" zu machen.

Ansonsten bin ich schon dafuer Ersttaeter generell etwas milder zu behandeln als Gewohnheitstaeter. Ich empfinde es allerdings etwas befremdlich, wenn so jemand den Gerichtssaal als freier Mann verlassen kann. Wie muessen sich in solchen extremen Faellen erst die Opfer fuehlen?
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tridi
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Beiträge: 7933

Beitrag(#1682972) Verfasst am: 04.09.2011, 02:15    Titel: Antworten mit Zitat

mir ist nicht wohl dabei, jeden, der einmalig im leben mal richtig ausgerastet ist, gleich im knast mit richtigen dauerkriminellen zusammenzubringen und ihn voellig aus seinem leben zu reissen.

mir ist aber auch nicht wohl dabei, wenn jeder sich darauf verlassen kann, eine relativ schwere straftat (bis 2 jahre halt) begehen zu koennen, ohne dass ihm gross was passiert.

vielleicht braeuchte man ne strafe oberhalb von geldstrafe / bewaehrungsstrafe und unterhalb von tatsaechlichem gefaengnisaufenthalt.

bietet sich hier vielleicht die elektronische fussfessel an? dann muss der ersttaeter nicht ins gefaengnis, aber kriegt stattdessen einen elektronisch ueberwachten hausarrest (vielleicht kein ausgang am wochenende und auch nicht werktags zwischen 20 und 6 uhr?)

ich denke, das macht niemanden kaputt, aber es straft doch wenigstens ein bisschen. und es haelt diese leute zum teil vielleicht auf von orten fern, wo sie neue straftaten begehen koennten.
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