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Jeze registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.08.2003 Beiträge: 623
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(#85547) Verfasst am: 04.02.2004, 13:04 Titel: Der gläserne Patient |
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Von dem im Hippokratischen Eid manifestierten Arztgeheimnis ist seit Jahresbeginn nichts mehr übrig: Seit 1. Januar 2004 müssen die niedergelassenen Ärzte Patientendaten mit Diagnosen und ärztlichen Leistungen an die Krankenkassen melden.
Dazu kommt, dass seit Jahresbeginn ein neuer Diagnoseschlüssel, der ICD-10 GM 2004, mit einer Vielzahl zusätzlicher, teils diskriminierender, teils das Intimleben der Patienten betreffender Diagnosen, gilt. Als Beispiele hierfür seien spezielle sexuelle Vorlieben (F65.5 Sadomasochismus, F65.4 Pädophilie, F65.3 Voyeurismus, F65.2 Exibitionismus, F65.1 Fetischistischer Transvestismus), Verhaltensauffälligkeiten (F63.0 Pathologisches Spielen, F63.3 Trichotillomanie, F63.2 Pathologisches Stehlen (Kleptomanie)), oder Probleme mit Bezug auf den Konsum von Alkohol usw. (Z 72.0), genannt. "Es handelt sich dabei um Diagnosen, die für Abrechnungszwecke in der Detailliertheit keine Relevanz haben, und die Privatsphäre unserer Patienten gefährlich bloßlegen", erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Maximilian Zollner.
Der ganze Text: http://www.journalmed.de/newsview.php?id=3457
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Burkard Schulte-Vogelheim Gast
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(#85549) Verfasst am: 04.02.2004, 13:14 Titel: Re: Der gläserne Patient |
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In der Tat, eine Sauerei. Aber, kein Patient ist gezwungen dem Arzt sein Sexualleben zu offenbaren. Andererseits, wenn durch Weitergabe der Diagnosen dem Abrechnungsbetrug und/oder Fehlbehandlungen, dann wäre es nicht so wäre das nicht so ohne weiteres abzulehnen.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#85566) Verfasst am: 04.02.2004, 13:54 Titel: |
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Wie sah die Situtation denn vorher aus? WEnn zum Beispiel ein chronisch kranker Patient immer wieder in eine Klinik muss um dort behandelt zu werden, dann haben dass die Krankenkassen doch bestimmt vorher schon mitgekriegt.
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Jeze registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.08.2003 Beiträge: 623
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(#85628) Verfasst am: 04.02.2004, 16:28 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Wie sah die Situtation denn vorher aus? WEnn zum Beispiel ein chronisch kranker Patient immer wieder in eine Klinik muss um dort behandelt zu werden, dann haben dass die Krankenkassen doch bestimmt vorher schon mitgekriegt. |
Angenommen, Patient X ging wegen Problemen mit seiner Pfui-Orientierung zum Freudianer und die sogenannte Behandlung inklusive der verordneten Scheissegalrosarotpillchen wurde von Kassenseite bezahlt, stand die Behandlungsdiagnose selbstverständlich in der Krankenakte. Daran ändert sich also nichts.
Den spezifischen Datenmissbrauch gab es allerdings schon vorher.
Ein Beispiel: Patient X hat einen akuten Blinddarm, der sofort zerschnipselt gehört, und kreuzt auf dem Anamnesebogen, den er inklusive seiner Einwilligung zur OP und den damit verbundenen Risiken, ausfüllen muss, an:
[x] Regelmäßige Medikation -> Pillchen Ganztoll wegen..
[x] In ärztlicher Behandlung -> wegen Pfui seit.. (Nebendiagnosefragen fürs "Gesamtbild")
[x] Alkohol -> Auja, mindestens jedes Wochenende!
[x] Nikotin -> Na sicher, sonst kann ich nicht denken, 2 Schachteln täglich
Daraus wird in der KH-Akte, die die KK anzufordern berechtigt ist:
Medikamentenabusus
Alkoholabusus
Nikotinabusus,
Perversion Y
polytoxikoman pervers also, mindestens, mit den entsprechenden KH-Schlüsseln.
Diese Daten werden an alle behandelnden Ärzte weitergeleitet, z.B. auch via Chipkarteninfo der KK, d.h., sucht Patient X einen neuen Arzt auf und bezahlt nicht gleich per Privatrechnung inklusive so manchen Verschweigens, ist Verschweigen nicht mehr nötig, und im Schlimmstfall sucht der Arzt sich raus, welche von den vielen Chronischdiagnosen er möglichst lukrativ behandeln will, was wiederum von mir jetzt nicht "nett" war..
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#169097) Verfasst am: 23.08.2004, 18:22 Titel: |
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Erstmals hat eine Krankenkasse Tausende Mitglieder in einem Massen-Gentest auf eine Erbkrankheit untersucht. Der Modellversuch der Kaufmännischen Krankenkasse verspricht nicht nur Aussicht auf schnelle medizinische Behandlung. Private Versicherer könnten sich ermutigt fühlen, von allen Neukunden Gentest-Resultate zu verlangen.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,314596,00.html
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#169117) Verfasst am: 23.08.2004, 19:24 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Erstmals hat eine Krankenkasse Tausende Mitglieder in einem Massen-Gentest auf eine Erbkrankheit untersucht. Der Modellversuch der Kaufmännischen Krankenkasse verspricht nicht nur Aussicht auf schnelle medizinische Behandlung. Private Versicherer könnten sich ermutigt fühlen, von allen Neukunden Gentest-Resultate zu verlangen.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,314596,00.html | Mal schauen ob in diesem Fall was kritisches von der Kirche zu hören sein wird.
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