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Sabine registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.09.2011 Beiträge: 46
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(#1691991) Verfasst am: 27.09.2011, 14:00 Titel: Erneute Klage in Den Haag gegen Ratzinger et al. |
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Falls es jemanden interessiert:
http://s3.documentcloud.org/documents/243877/victims-communication.pdf
(82 Seiten, englisch)
Zitat: | VI. CONCLUSION
197. It is respectfully submitted that on the basis of the information set forth herein, complete with more than 20,000 pages of supporting material, crimes within the jurisdiction of the International Criminal Court have been committed by high-level Vatican officials that warrant the Prosecutor initiating an investigation into these crimes.
198. The Prosecutor is therefore requested to open such an investigation and receive additional information regarding these crimes, including in the form of oral testimony heard at the seat of the Court, from relevant sources, including the survivors of abuse by priests and other members of the Catholic clergy, about the crimes set forth herein. |
http://s3.documentcloud.org/documents/251035/snapfactsheet-9-11-11-final-german.pdf
(4 Seiten, deutsch)
Zitat: | Benannte Personen: Die Personen, die in der Klage als die Personen identifiziert wurden, die die größte Verantwortung für ein System sexueller Gewalt in der Kirche haben, sind:
1) Papst Benedict XVI, sowohl in seiner Funktion als Papst (2005 – bis heute) und zuvor als Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt (Leiter) der Glaubenskongregation des Vatikans (1981 – 2005), der Rechtspersönlichkeit, die für die Handhabung von Anschuldigungen sexueller Nötigung durch Priester verantwortlich ist.
2) Kardinal Angelo Sodano, Dekan des Kardinalskollegiums (2006 – bis heute), der Ratzinger nach seiner Wahl zum Papst ersetzt hat und der zuvor Außenminister des Vatikans war (1990 – 2006).
3) Kardinal Tarcisio Bertone, als Sodanos Nachfolger als Außenminister des Vatikans (2006 – bis heute), der das Amt des Camerlengo bekleidet (2007 – heute). Davor hatte er die Position des Sekretärs der Glaubenskonvention (1995 – 2002) unter Joseph Ratzinger inne.
4) Kardinal William Levada, als Präfekt für die Glaubenskonvention (2005 – bis heute), und in seinen früheren Positionen als Erzbischof von Portland, Oregon (1986 – 1999), Erzbischof von San Francisco (1995 – 2005) und in anderen offiziellen Positionen bei der Glaubenskonvention (zeitweise unter Ratzinger). |
http://www.ccrjustice.org/iccvaticanprosecution
Dort unzählige weitere Dokumente, teilweise auch auf Deutsch, wie das Rundschreiben der Glaubenskongregation vom Mai 2011:
http://s3.documentcloud.org/documents/243709/14b-vatican-circular-may-2011-german.pdf
Darin findet sich der nette Satz:
Zitat: | Der Bischof hat die Pflicht, alle seine Priester wie ein Vater und Bruder zu behandeln. |
Nun weiß man aus dem weltlichen Recht, dass man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, wenn man mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert ist.
Amnesty International:
"Abuse of children in Irish institutions amounted to torture"
http://www.amnesty.ie/news/abuse-children-irish-institutions-amounted-torture
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1692001) Verfasst am: 27.09.2011, 14:09 Titel: Re: Erneute Klage in Den Haag gegen Ratzinger et al. |
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Und darin steht: Zitat: | Sofern eine Anzeige nicht völlig abwegig erscheint, muss der Bischof, der höhere Obere oder ein von ihnen Beauftragter eine kanonische
Voruntersuchung gemäß can. 1717 CIC bzw. can. 1468 CCEO sowie Art. 16 SST durchführen.
Wenn sich die Anschuldigung als glaubwürdig erweist, muss der Fall an die Glaubenskongregation übermittelt werden. Nach Studium der Angelegenheit wird die Glaubenskongregation den Bischof oder höheren Oberen anweisen, wie weiter zu verfahren ist. Zugleich wird sie
Hilfestellung leisten, um zu gewährleisten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dabei wird sowohl für ein gerechtes Verfahren für die beschuldigten Kleriker gesorgt, in dem ihr fundamentales Verteidigungsrecht gewahrt wird, als auch das Wohl der Kirche, einschließlich des
Wohls der Opfer, sichergestellt. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Verhängung einer unbefristeten Strafe, wie etwa die Entlassung aus dem Klerikerstand, normalerweise ein gerichtliches Strafverfahren erfordert. |
Also *blubb* Wir prüfen, gucken nochmal nach, verweisen es an eine kircheninterne Instanz, gucken nochmal, schauen sicherheitshalbernochmal nach und wenn dann keiner was sagt,, überlegen wir usn ganz vielleicht aber auch nur, ob wirmal die zuständigen weltlichen Behörden einschalten.
Ne Hexe hingegen wäre da schon längst verbrannt worden.
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Sabine registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.09.2011 Beiträge: 46
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(#1692010) Verfasst am: 27.09.2011, 14:29 Titel: Re: Erneute Klage in Den Haag gegen Ratzinger et al. |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Und darin steht: Zitat: | Sofern eine Anzeige nicht völlig abwegig erscheint, muss der Bischof, der höhere Obere oder ein von ihnen Beauftragter eine kanonische
Voruntersuchung gemäß can. 1717 CIC bzw. can. 1468 CCEO sowie Art. 16 SST durchführen.
Wenn sich die Anschuldigung als glaubwürdig erweist, muss der Fall an die Glaubenskongregation übermittelt werden. Nach Studium der Angelegenheit wird die Glaubenskongregation den Bischof oder höheren Oberen anweisen, wie weiter zu verfahren ist. Zugleich wird sie
Hilfestellung leisten, um zu gewährleisten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dabei wird sowohl für ein gerechtes Verfahren für die beschuldigten Kleriker gesorgt, in dem ihr fundamentales Verteidigungsrecht gewahrt wird, als auch das Wohl der Kirche, einschließlich des
Wohls der Opfer, sichergestellt. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Verhängung einer unbefristeten Strafe, wie etwa die Entlassung aus dem Klerikerstand, normalerweise ein gerichtliches Strafverfahren erfordert. |
Also *blubb* Wir prüfen, gucken nochmal nach, verweisen es an eine kircheninterne Instanz, gucken nochmal, schauen sicherheitshalbernochmal nach und wenn dann keiner was sagt,, überlegen wir usn ganz vielleicht aber auch nur, ob wirmal die zuständigen weltlichen Behörden einschalten.
Ne Hexe hingegen wäre da schon längst verbrannt worden. |
Lieben wir nicht alle solche Gummiparagraphen, die den Kinderschändern die Landschaft freischaufeln?
Aber vielleicht wird man ihnen nun endlich das Handwerk legen ...
Interessant ist auch der Brief der beiden Anwältinnen des Center for Constitutional Rights an Luis Moreno Ocampo vom ICC vom Mai 2011. Darin heißt es:
Zitat: | Wir unterbreiten diesen Sachverhalt zu diesem Zeitpunkt, da uns die Vorlage eines anderen Sachverhalts vom 14. Februar 2011 bekannt ist, der sich auf die mutmaßliche strafrechtliche Verantwortlichkeit von Joseph A. Ratzinger, inzwischen Papst Benedict XVI, für eine Reihe von Handlungen bezieht. 4 Obwohl der am 14. Februar dargelegte Sachverhalt einige gemeinsame Anschuldigungen enthält, stehen das SNAP und die unterzeichnenden Anwälte in keinerlei Zusammenhang mit dieser Vorlage und bitten Ihre Behörde, die Argumente in der Darlegung des Sachverhalts durch das SNAP gesondert von den in der Vorlage vom 14. Februar enthaltenen zu prüfen. Als älteste und größte von Betroffenen geleitete Interessensvertretung mit dokumentierten Erfolgen bei der Unterstützung von Betroffenen bei deren Genesung und Einleitung strafrechtlicher Schritte, um rechtswidrige Handlungen offenzulegen und zukünftige Straftaten zu verhindern, ist SNAP hervorragend aufgestellt und engagiert, um Ihre Behörde bei diesbezüglichen Belangen zu unterstützen. |
http://s3.documentcloud.org/documents/250303/final-german-survivors-network-art-15.pdf
Damit ist dann wohl der Klageversuch der deutschen "Universelles Leben"-Anwälte vom Tisch des Herrn Moreno Ocampo hinweggefegt.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1692112) Verfasst am: 27.09.2011, 19:37 Titel: Re: Erneute Klage in Den Haag gegen Ratzinger et al. |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Und darin steht: Zitat: | Sofern eine Anzeige nicht völlig abwegig erscheint, muss der Bischof, der höhere Obere oder ein von ihnen Beauftragter eine kanonische
Voruntersuchung gemäß can. 1717 CIC bzw. can. 1468 CCEO sowie Art. 16 SST durchführen.
Wenn sich die Anschuldigung als glaubwürdig erweist, muss der Fall an die Glaubenskongregation übermittelt werden. Nach Studium der Angelegenheit wird die Glaubenskongregation den Bischof oder höheren Oberen anweisen, wie weiter zu verfahren ist. Zugleich wird sie
Hilfestellung leisten, um zu gewährleisten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dabei wird sowohl für ein gerechtes Verfahren für die beschuldigten Kleriker gesorgt, in dem ihr fundamentales Verteidigungsrecht gewahrt wird, als auch das Wohl der Kirche, einschließlich des
Wohls der Opfer, sichergestellt. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Verhängung einer unbefristeten Strafe, wie etwa die Entlassung aus dem Klerikerstand, normalerweise ein gerichtliches Strafverfahren erfordert. |
Also *blubb* Wir prüfen, gucken nochmal nach, verweisen es an eine kircheninterne Instanz, gucken nochmal, schauen sicherheitshalbernochmal nach und wenn dann keiner was sagt,, überlegen wir usn ganz vielleicht aber auch nur, ob wirmal die zuständigen weltlichen Behörden einschalten.
Ne Hexe hingegen wäre da schon längst verbrannt worden. |
Ziemlich merkwuerdige Formulierung (von mir fett hervorgehoben). Das "Wohl der Opfer" wird sprachlich als Teil des "Wohls der Kirche" dargestellt. Wie muss man eine solche Formulierung interpretieren, wenn ein Konflikt zwischen "Wohl der Kirche" und "Wohl der Opfer" vorliegt, was ja nun sehr leicht vorkommen kann? Sowas ist scheinbar erst gar nicht vorgesehen, was den starken Verdacht nahelegt, dass dann natuerlich das "Wohl der Kirche" uebergeordnet ist und das Opfer weniger interessiert, ganz so wie es in der Praxis auch immer wieder abgelaufen ist.
_________________ Defund the gender police!!
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1692115) Verfasst am: 27.09.2011, 19:42 Titel: Re: Erneute Klage in Den Haag gegen Ratzinger et al. |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ziemlich merkwuerdige Formulierung (von mir fett hervorgehoben). Das "Wohl der Opfer" wird sprachlich als Teil des "Wohls der Kirche" dargestellt. Wie muss man eine solche Formulierung interpretieren, wenn ein Konflikt zwischen "Wohl der Kirche" und "Wohl der Opfer" vorliegt, was ja nun sehr leicht vorkommen kann? Sowas ist scheinbar erst gar nicht vorgesehen, was den starken Verdacht nahelegt, dass dann natuerlich das "Wohl der Kirche" uebergeordnet ist und das Opfer weniger interessiert, ganz so wie es in der Praxis auch immer wieder abgelaufen ist. |
Nein, im katholischen (wie der Name schon sagt) Verständnis ist ja quasi vorgesehen, dass Alle dem ganzen Dingens angehören. Also Alle glauben; und Code: | Kirche ist = Gemeinschaft aller Gläubigen | ; von seltenen mißratenen Ausnahmen wie uns Ketzern abgesehen.
Was zum Wohle der Kirche ist, ist aus diesem Verständnis heraus zum Wohle aller. Für im 21. Jahrhundert lebende Leute schwer zu verstehen; klingt nicht nur blöd, ist es sogar auch, ist aber so.
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