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Wie mit rückfallgefährdeten Intensivtätern umgehen?

 
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Wie mit rückfallgefährdeten Schwerkriminellen umgehen?
Nach der Strafverbüßung zum Schutz der Allgemeinheit "menschenwürdig" wegsperren?
45%
 45%  [ 5 ]
Nach Strafverbüßung mit elektronischer Fußfessel (GPS-System, welches ständig den Aufenthaltsort an die Polizei mitteilt) freilassen
18%
 18%  [ 2 ]
Nach Strafverbüßung freilassen und 24 Stunden von der Polizei überwachen lassen
0%
 0%  [ 0 ]
Nach Strafverbüßung freilassen und einfach hoffen, dass nix mehr passiert, bzw auf die nächste Straftat warten.
36%
 36%  [ 4 ]
Stimmen insgesamt : 11

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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1707014) Verfasst am: 24.11.2011, 19:50    Titel: Wie mit rückfallgefährdeten Intensivtätern umgehen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich lese gerade, das Deutschland vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Sicherungsverwahrung von Person(en) verurteil wurde.

Nun frage ich mich allerdings, ob es nicht der Schutz der Allgemeinheit gebietet, dass man Menschen, die mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nach ihrer Entlassung wieder schwerste Straftaten begehen werden, von der Allgemeinheit isoliert.

Vielleicht könnte das irgendwie halbwegs Menschwürdig in einer besonderen Anstalt geschehen....

Jedenfalls solche Menschen frei herumlaufen zu lassen und zu warten, bis sie den Menschen umbringen, Frau vergewaltigen oder Haus anzünden/in die Luft jagen, das kann es meiner Meinung nach nicht sein.

Bei der Gelegenheit würde es mich mal interessieren, wie andere Staaten mit diesem Problem umgehen.

nv.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1707028) Verfasst am: 24.11.2011, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich finde, bei hoher Rückfallwahrscheinlichkeit muß der potenzielle Täter überwacht werden, in Extremfällen notfalls bis hin zur "menschenwürdigen Sicherungsverwahrung".

Leider beinhalten alle Umfrageoptionen die "Verbüßung der Strafe", deswegen kann ich nichts wählen.
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1707032) Verfasst am: 24.11.2011, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Also ich finde, bei hoher Rückfallwahrscheinlichkeit muß der potenzielle Täter überwacht werden, in Extremfällen notfalls bis hin zur "menschenwürdigen Sicherungsverwahrung".

Leider beinhalten alle Umfrageoptionen die "Verbüßung der Strafe", deswegen kann ich nichts wählen.


Verstehe ich jetzt nicht ganz...

Ein Schwerverbrecher hat natürlich erst einmal die Strafe für seine begangene Straftat zu verbüßen. Danach stellt sich die Frage, was weiterhin zu geschehen hat.

Im übrigen hatte ich mir gerade überlegt, ob beispielsweise die elektronische Fußfessel nicht auch für andere notorische Kriminelle, die nicht unter "Schwerkriminelle" fallen geeignet wären, sogenannte Intesivtäter.

So hört man immer wieder von kriminellen Jugendlichen, denen man 20 oder mehr Straftaten oder gar Verurteilungen zur Last legt.

Auch hier könnt ich mir beispielsweise eine elektronische Fußfessel als geeignete Präventivmaßnahme vorstellen....wer weiß, dass er unter ständiger elektronischer Beobachtung steht, der überlegt sich zweimal, ob er einen Einbruch begehen will....

nv.
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Mahone
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 842
Wohnort: Munich

Beitrag(#1707035) Verfasst am: 24.11.2011, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Also ich finde, bei hoher Rückfallwahrscheinlichkeit muß der potenzielle Täter überwacht werden, in Extremfällen notfalls bis hin zur "menschenwürdigen Sicherungsverwahrung".

Leider beinhalten alle Umfrageoptionen die "Verbüßung der Strafe", deswegen kann ich nichts wählen.


Verstehe ich jetzt nicht ganz...

Ein Schwerverbrecher hat natürlich erst einmal die Strafe für seine begangene Straftat zu verbüßen. Danach stellt sich die Frage, was weiterhin zu geschehen hat.


Step lehnt das Konzept "Strafe" vollumfänglich ab.
Manche sehen das halt nicht so "natürlich". Ich stimme ihm da weitgehend zu.
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1707037) Verfasst am: 24.11.2011, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe das im Prinzip genau umgekehrt wie step:

- ich halte die Durchführung einer vorher angekündigten Strafe für bestimmte Handlungen / Normverletzungen für gerechtfertigt (siehe dazu auch hier, [sorry, ist mal wieder auf englisch])

- aber ich halte eine (anschließende) Sicherungsverwahrung für sehr problematisch und habe daher für die Option 4 gestimmt

Sicherungsverwahrung ist deswegen problematisch, weil:

- eine Vorhersage des künftigen Verhaltens mE nicht genügend genau sein kann, zu oft dabei geirrt wird
- der / die Gutachter heutzutage daher im Zweifelsfalle eher gegen den 'Angeklagten' (bzw. den evtl. zukünftig Gefährlichen) entscheiden - falls sie falsch liegen, fällt das auf sie zurück
- und dies dem Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" widerspricht
- Sicherungsverwahrung letztlich auch nichts anderes als eine Strafe ist, aber eine nicht gerechtfertigte (zumindest, wenn die Vorhersage des zukünftigen Verhaltens zu ungenau ist), jedoch eine nicht durch das eigene Verhalten beeinflussbare
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1707041) Verfasst am: 24.11.2011, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

- Sicherungsverwahrung letztlich auch nichts anderes als eine Strafe ist, aber eine nicht gerechtfertigte (zumindest, wenn die Vorhersage des zukünftigen Verhaltens zu ungenau ist), jedoch eine nicht durch das eigene Verhalten beeinflussbare


Wenn du sie als Strafe siehtst dann ist sie doch leicht zu rechtfertigen. Ich könnte sagen, dass einfach das Risiko bei Wiederholungstätern steigt. ein Bankraub 8 Jahre, zweiter 10 Jahre, dritter 12 plus Sicherungsverwahrung.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1707043) Verfasst am: 24.11.2011, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
- Sicherungsverwahrung letztlich auch nichts anderes als eine Strafe ist ...

Es ist mE wichtig, daß die Sicherung so geschieht, daß der Gesicherte möglichst wenig Nachteile dadurch hat. Bei einer Strafe dagegen steht gerade im Vordergrund, daß derjenige (sei es zur Rache oder zur Abschreckung) Nachteile haben soll, er soll es zu spüren bekommen.

Ich finde übrigens keineswegs, daß die Androhung eine Bestrafung legitimiert. Allenfalls könnte (siehe die Abschreckungsdiskussion) die Drohung die Tat verhindern. Kann die Androhung die Tat nicht verhindern, müssen wir uns was besseres überlegen. Und die Möglichkeit, daß die Androhung evtl. die Tat verhindert, legitimiert dadurch auch nicht ohne weiteres die Vollstreckung an Menschen, bei denen die Drohung nicht funktioniert hat.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1707044) Verfasst am: 24.11.2011, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
- Sicherungsverwahrung letztlich auch nichts anderes als eine Strafe ist, aber eine nicht gerechtfertigte (zumindest, wenn die Vorhersage des zukünftigen Verhaltens zu ungenau ist), jedoch eine nicht durch das eigene Verhalten beeinflussbare
Wenn du sie als Strafe siehtst dann ist sie doch leicht zu rechtfertigen. Ich könnte sagen, dass einfach das Risiko bei Wiederholungstätern steigt. ein Bankraub 8 Jahre, zweiter 10 Jahre, dritter 12 plus Sicherungsverwahrung.

Das jetzige Strafrecht bemißt aber die Strafe gerade nicht nach der Gefährlichkeit, sondern eher nach der Schwere (u.a. den Folgen) der Tat. Dazwischen gibt es zwar eine gewisse Überschneidung, aber auch meilenweite Unterschiede.
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Skeptiker
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Beitrag(#1707045) Verfasst am: 24.11.2011, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ein anderer Aspekt:

Was ist eigentlich mit Tätern, die sich hinter Institutionen verstecken (können), bürokratischen und staatlichen Apparaten oder auch privaten Organisationen?

In bestimmten Organisationen sitzen reihenweise rückfallgefährdete Intensivtäter. Was tut man eigentlich, wenn man die nicht greifen kann?
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
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Wohnort: Berlin

Beitrag(#1707052) Verfasst am: 24.11.2011, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Ich finde übrigens keineswegs, daß die Androhung eine Bestrafung legitimiert.

Naja, so habe ich das nicht gemeint, (dass eine Androhung einer Strafe diese schon lgitimieren würde), dazu habe ich aber doch extra den Link (SEP - Punishment) gegeben.

Aber gut, der ist englisch, ich fasse das mal - sehr verkürzt und nur den ersten Teil - zusammen:

- bestimmte beabsichtigte Handlungen sind schädlich für Dritte und es wäre unangemessen, von diesen Dritten zu verlangen, den Schaden still zu erleiden

- Selbstjustiz sollte ausgeschaltet werden, indem die Gesellschaft die Rechte des Einzelnen sichert und gewährleistet

- in einer gerechten Gesellschaft wird unverdiente Schikane so verstanden, dass sie individuelle Rechte verletzt und ist daher verboten und mit Strafe belegt

- damit man überhaupt von individuellen Rechten reden kann, damit diese vorhanden sind, müssen sie geschützt werden

- es ist besser, wenn das jeder individuell einsieht, als dass er bestraft / eingesperrt werden muss

- aber diese Einsicht ist nicht so wertvoll, dass sie um jeden Preis (den Preis des Verlustes der persönlichen Freiheit) durchgesetzt werden muss / dürfte

- wenn diese Einsicht nicht vorhanden ist, muss die Gesellschaft daher auf die zweitbeste Lösung (die beste Lösung wäre Einsicht aller) zurückgreifen - Verbot bestimmter Handlungen durch Gesetze - und dazu benötigt man Sanktionen durch das Strafrecht

- auch in einer gerechten Gesellschaft akzeptiert nicht jeder die Rechte der anderen - und solche Leute müssen mit Kosten belegt werden, da sonst die Unschuldigen / die Opfer die Last ihrer Taten tragen müssten. Was bedeutete, dass individuelle Rechte nicht vorhanden wären.

- daher würde jeder hinter einem Schleier des Unwissens über seine Rolle in der Gesellschaft solchen strafrechtlichen Sanktionen (aka Strafen) zustimmen

- d.h. auch: das Strafrecht muss nachvollziehbar / zustimmbar sein. Diese Zustimmung basiert hauptsächlich auf seiner Funktion, die individuellen Rechte zu schützen.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1707058) Verfasst am: 24.11.2011, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Mal ein anderer Aspekt:

Was ist eigentlich mit Tätern, die sich hinter Institutionen verstecken (können), bürokratischen und staatlichen Apparaten oder auch privaten Organisationen?

In bestimmten Organisationen sitzen reihenweise rückfallgefährdete Intensivtäter. Was tut man eigentlich, wenn man die nicht greifen kann?

Naja, man sollte verhindern, daß sie weiterhin Illegales tun. Wenn man genug Information hat um anzunehmen, daß sie in ihrer Rolle weiterhin Schaden anrichten werden, sollten sie ihren verantwortungsvollen Posten verlieren, durch Abwahl oder durch Richterspruch, denn da brauchen wir besonders vertrauenswürdige Menschen.
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soulreaver
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 649

Beitrag(#1707064) Verfasst am: 24.11.2011, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wäre ja dafür, gesellschaftsgefährliche Personen zu entmündigen und sie wieder auf den Stand von Kindern zu setzen, denen dann eine Aufsichtsperson zugeteilt wird, welche auf den Täter aufpassen muss. Zudem sollten die Täter entsprechend ihrer Tat einer Bildungs- und Aufarbeitungspflicht unterworfen werden.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1707075) Verfasst am: 24.11.2011, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Also ich finde, bei hoher Rückfallwahrscheinlichkeit muß der potenzielle Täter überwacht werden, in Extremfällen notfalls bis hin zur "menschenwürdigen Sicherungsverwahrung".

Leider beinhalten alle Umfrageoptionen die "Verbüßung der Strafe", deswegen kann ich nichts wählen.


Verstehe ich jetzt nicht ganz...

Ein Schwerverbrecher hat natürlich erst einmal die Strafe für seine begangene Straftat zu verbüßen. Danach stellt sich die Frage, was weiterhin zu geschehen hat.


In einem Rechtsstaat hat dann gar nichts mehr mit ihm zu geschehen, weil die Strafe verbuesst ist, womit seine Schuld als abgegolten gilt. Stellt der Taeter weiterhin eine Gefahr dar, weil er krank ist und gar nicht anders handeln kann, dann haette er erst gar nicht bestraft werden duerfen, sondern therapiert werden muessen, weil er strenggenommen nicht persoenlich schuld an seinem Fehlverhalten ist und eine solche persoenliche Schuld Voraussetzung fuer die Verurteilung zu einer Strafe ist.

Man muss sich also eigentlich vor einem Gerichtsurteil gut ueberlegen, ob man es mit einem Verbrecher oder einen kranken Menschen zu tun hat, weil man ersteren eigentlich nach der Verbuessung seiner Strafe wieder laufen lassen muss. Die Moeglichkeit der "Sicherungsverwahrung" halte ich persoenlich fuer eine Kruecke um sich nicht wirklich fuer eine der beiden Alternativen entscheiden zu muessen. So kann man naemlich der "Stimme des Volkes" nachgeben und "hart bestrafen", obwohl man sich eigentlich bewusst ist, dass man es mit einem kranken Menschen zu tun hat, der fuer sein Fehlverhalten nicht wirklich verantwortlich ist. Einen solchen kranken Menschen kann man (analog zu einem mit einer ansteckenden schweren Krankheit) solange fest- und von der Gesellschaft fernhalten bis seine Krankheit geheilt ist und er keine Gefahr mehr darstellt, theoretisch also sowohl nur sehr kurzfristig als auch bis zum Lebensende aber bei einem als schuldig Verurteilten ist die Frist seiner Inhaftierung bereits im Urteil festgeschrieben. Man kann jetzt hoechstens darauf bestehen, dass die Strafe bis zum bitteren Ende verbuesst wird und ihm jede Moeglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung verweigern, aber danach geht nicht mehr viel um ihn weiter festzuhalten, zumindest nicht durch eine rechtsstaatliche Justiz.

Vor ein paar Jahren machte der Fall Karla Homolka in Kanada noch einmal Schlagzeilen, weil diese Serienmoerderin freigelassen werden musste, obwohl eigentlich jedem Beteiligten klar sein musste, dass diese Frau nach ihrer Haftentlassung weiterhin eine erhebliche Gefahr fuer die oeffentliche Sicherheit darstellte. Die mit dem Fall befassten Richter liessen zwar deutlich erkennen, dass sie sich aeusserst unwohl dabei fuehlten diese Frau einfach wieder auf die Menschheit loszulassen, aber sie waren an Recht und Gesetz gebunden und konnten sie nicht laenger festhalten. Sie erliessen zwar an Auflagen fuer die Freilassung, was die Rechtslage hergab aber dann war die Frau wieder frei. Zum Glueck ging es bisher gut.

Haette man die Frau als die Schwerkranke angesehen (krankhafte voellige Empathieunfaehigkeit, die sie sowohl waehrend ihrer Gerichtsverhandlung als auch waehrend ihrer abgelehnten Antraege auf vorzeitige Haftentlassung eindrucksvoll demonstrierte: Obwohl sie ihre Taten in der Sache nicht leugnete, begriff sie sich als das eigentliche alleinige "Opfer" in der ganzen Angelegenheit und verschwendete keinerlei Gedanken an das Leiden ihrer Opfer), die sie zweifellos ist, dann haette man weiterhin Handhabe gehabt sie unter Verschluss zu halten, aber das war angesichts der Schwere und Widerlichkeit der Verbrechen, an denen sie beteiligt war, der Oeffentlichkeit wohl kaum vermittelbar. Dass die Frau jetzt frei herumlaeuft ist m.E. die Spaetfolge eines Fehlurteils.


http://en.wikipedia.org/wiki/Karla_Homolka
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DerBernd
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Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 1043

Beitrag(#1707187) Verfasst am: 25.11.2011, 14:07    Titel: Re: Wie mit rückfallgefährdeten Intensivtätern umgehen? Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Bei der Gelegenheit würde es mich mal interessieren, wie andere Staaten mit diesem Problem umgehen.


In anderen Staaten gibt's wesentliche längere Haftstrafen. Da stellt sich das Problem aus praktischen Gründen nicht. Breivik wird mit Anfang 50 wieder aus dem Gefängnis kommen - ein brutaler Vergewaltiger in den USA sitzt da länger ein.

Und um welche Taten geht es? Klauen im Supermarkt, der Exhibitionist im Wald, der Bankräuber oder Vergewaltiger? Angesichts der enormen Kosten, die mit einem (lebens)langen Wegsperren verbunden sind, bin schon allein aus diesem Grund dafür, den Tatenbereich fürs lange Wegsperren nicht zu weit auszudehnen.
"Rückfallgefährdet" ist auch ein Gummi-Begriff. Jeder Mensch, der sich noch autonom bewegen kann, ist theoretisch zu einer Straftat fähig. Entsprechend dehnbar ist der Begriff.

Es gibt ja noch andere Möglichkeiten. Man könnte sie auf Inseln oder in Ghettos verbannen, in denen sie ganz normal leben können (Wohnungen,Internet,....), nur eben kein Kontakt zur normalen Bevölkerung haben. Das ist etwas anderes als "wegsperren", wie es momentan praktiziert wird.
Oder man könnte ihre Daten im Netz zugänglich machen, wie in den USA und anderen Ländern.
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Mad Magic
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Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 2172

Beitrag(#1707193) Verfasst am: 25.11.2011, 14:36    Titel: Re: Wie mit rückfallgefährdeten Intensivtätern umgehen? Antworten mit Zitat

DerBernd hat folgendes geschrieben:
Es gibt ja noch andere Möglichkeiten. Man könnte sie auf Inseln oder in Ghettos verbannen, in denen sie ganz normal leben können (Wohnungen,Internet,....), nur eben kein Kontakt zur normalen Bevölkerung haben. Das ist etwas anderes als "wegsperren", wie es momentan praktiziert wird.[...]


So wie im Film "Die Klapperschlange", wo die Kriminellen einen großen Teil von New York "für sich hatten" ? Mit den Augen rollen
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Navigator2
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1707482) Verfasst am: 26.11.2011, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mahone hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Also ich finde, bei hoher Rückfallwahrscheinlichkeit muß der potenzielle Täter überwacht werden, in Extremfällen notfalls bis hin zur "menschenwürdigen Sicherungsverwahrung".

Leider beinhalten alle Umfrageoptionen die "Verbüßung der Strafe", deswegen kann ich nichts wählen.


Verstehe ich jetzt nicht ganz...

Ein Schwerverbrecher hat natürlich erst einmal die Strafe für seine begangene Straftat zu verbüßen. Danach stellt sich die Frage, was weiterhin zu geschehen hat.


Step lehnt das Konzept "Strafe" vollumfänglich ab.



Und auf welche weise sollte der Staat ein sozialverträgliches Verhalten seiner Bürger ansonsten garantieren, und beispielsweise "Schwache" vor den Übergriffen von "Starken" schützen?

Oder ist Step etwa ein Verfechter des Fausrecht bzw des Recht des Stärkeren?

Damit wäre es aber bald mit der Zivilisiertheit vorbei...

Zitat:

Manche sehen das halt nicht so "natürlich". Ich stimme ihm da weitgehend zu.


Sicher wäre es besser, wenn es sich gesellschaftlich realisieren ließe, bei jedem Individuum ein tiefes inneres moralisches Einsehen zu erzeugen, sich nicht an den Rechten von Anderen zu vergehen. Da aber nicht bei jedem Individuum ein solches Einsehen erreiht ist, sehe ich derzeit zu dem Konzept Strafe keine Alternative...

nv.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1707489) Verfasst am: 26.11.2011, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Und auf welche weise sollte der Staat ein sozialverträgliches Verhalten seiner Bürger ansonsten garantieren, ...

Nicht der Staat sollte sozialverträgliches Verhalten garantieren, sondern sozialverträgliches Verhalten sollte einen zivilisierten Staat möglich machen.

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
... und beispielsweise "Schwache" vor den Übergriffen von "Starken" schützen?

Ich bin gegen Strafen (v.a. deren Aspekt der Vergeltung/Rache, teilweise auch gegen abschreckende Generalprävention), aber für Prävention, z.B. so: Ein Starker, der gegen Schwache übergreift, darf die Möglichkeit dazu nicht mehr erhalten.

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Oder ist Step etwa ein Verfechter des Fausrecht bzw des Recht des Stärkeren?

Dein Avatar läßt selbiges eher bei Dir vermuten ...
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1707601) Verfasst am: 27.11.2011, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Und auf welche weise sollte der Staat ein sozialverträgliches Verhalten seiner Bürger ansonsten garantieren, ...

Nicht der Staat sollte sozialverträgliches Verhalten garantieren, sondern sozialverträgliches Verhalten sollte einen zivilisierten Staat möglich machen.

Ich halte das zunächst mal für eine idealisierte Illusion, bei der du fälschlicherweise von einem idealisierten Menschenbild ausgehst, welches derzeit nicht realisiert ist, und bei dem es fraglich ist, ob sich das jemals auf breiter Basis erreichbar sein wird...

Deshalb scheint mir der Gedanke "von hinten aufgezäumt". Ich vermute, dass es ganz ohne Strafandrohung in unserer Gesellschaft "drunter und drüber" gehen würde, und sich (fast) kein Mensch mehr an irgend welche Regeln halten würde
Zitat:

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
... und beispielsweise "Schwache" vor den Übergriffen von "Starken" schützen?

Ich bin gegen Strafen (v.a. deren Aspekt der Vergeltung/Rache, teilweise auch gegen abschreckende Generalprävention), aber für Prävention, z.B. so: Ein Starker, der gegen Schwache übergreift, darf die Möglichkeit dazu nicht mehr erhalten.


Und wie willst du den Starken daran hindern, dass er sich an Schwachen vergreift? In Ketten legen?

Wie möchtest du erreichen, dass sich der überwiegende Anteil der Bevölkerung sozialverträglich verhält, wenn es bei Fehlverhalten keine (Straf)Sanktionen mehr gibt?

Zitat:


Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Oder ist Step etwa ein Verfechter des Fausrecht bzw des Recht des Stärkeren?

Dein Avatar läßt selbiges eher bei Dir vermuten ...


Bei Vermutungen ist das so eine Sache, die können stimmen, oder die können völlig daneben sein - in diesem Fall sind sie aber völlig daneben....streitbar zu sein bedeutet nicht Anhänger des Faustrechtes zu sein...und selbst eigene aggressive Impule gegenüber bestimmten Leuten muss keine Anhängerschaft von Faustrecht bedeuten.

Faustrecht hätte zwar den Vorteil, diese Impulse straffrei ausleben zu können, allerdings auch den Nachteil, selbst bei nächster Gelegenheit "Opfer" eines noch Stärkeren zu sein....

nv.
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