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Todesstrafe für Kinderschänder - pro oder kontra?
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Todesstrafe für Kinderschänder - pro oder kontra?
Ja, Kinderschänder haben den Tod verdient (Begründung?)
6%
 6%  [ 4 ]
Nein, die Todesstrafe ist nicht mit den Prinzipien unseres Rechtsstaats vereinbar (eventuell weitere Gründe)
93%
 93%  [ 61 ]
Stimmen insgesamt : 65

Autor Nachricht
Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1707036) Verfasst am: 24.11.2011, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
es soll auch für cool gelten, hausarbeiten nicht zu machen, oder eben bei anderen morgens schnell abzuschreiben.


Aber ist es nicht auch so, dass es gerade dann cool ist, eine Handlung zu begehen, wenn damit das Risiko einer empfindlichen Bestrafung im Falle des Erwischtwerdens verbunden ist, dass viele Handlungen also gerade erst durch die angedrohte Bestrafung "cool" werden.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1707039) Verfasst am: 24.11.2011, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Als eins unserer Kinder im Gymnasium eingeschult wurde, sprach der stellv. Direktor bei der Begrüßung der Eltern:

"Sehr geehrte Eltern, bitte bedenken Sie, daß Ihre Kinder jetzt unsere gemeinsamen Gegner sind."

Die Mütter (und die paar Väter) applaudierten endlos für diesen "Grenzensetzer".
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Zweiundvierzig
Die Antwort auf die unbekannte Frage...



Anmeldungsdatum: 23.11.2009
Beiträge: 9
Wohnort: Betzdorf

Beitrag(#1707062) Verfasst am: 24.11.2011, 22:32    Titel: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Vielleicht liegt es daran, dass ich selbst keinerlei Angst vor dem Tod habe - aber mir erscheint die Todesstrafe im Verhältnis zur Schwere des Verbrechens ganz einfach als eine zu milde Bestrafung der Täter.

Ich plädiere für eine lebenslange Strafe bei Missbrauch und Misshandlung von unschuldigen Kindern. Mit »lebenslang« ist hier auch nicht der Zeitraum von dreißig Jahren gemeint, wie er im deutschen Recht allgemein angewendet wird, sondern ich meine eine Inhaftierung für den Rest des Lebens, gleichgültig, wie lange dieses Leben noch andauern wird. Außerdem sollte der verurteilte keinerlei Möglichkeit haben, bei guter Führung nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne einen Antrag auf Haftprüfung stellen zu können und damit die Haftdauer zu verkürzen. Auch Hafturlaub und ähnliche Hafterleichterungen sollten den zu lebenslanger Haft Verurteilten meiner Meinung nach unter gar keinen Umständen gewährt werden.

Definitiv ist jedenfalls das Strafmaß, das derzeit bei deutschen Gerichten für Verbrechen dieser Art verhängt wird, viel zu niedrig - wer den Staat um einen Teil seiner Steuereinnahmen gebracht hat, wird zum Teil härter bestraft als jemand, der einem hilflosen Kind zur Befriedigung seiner perversen Gelüste so schreckliche Dinge angetan hat!

Abstimmen für oder gegen die Todesstrafe kann ich hier leider nicht - weil ich sie nicht aus dem Grund ablehne, dass sie nicht mit unserem Rechtsstaat zu vereinbaren wäre, sondern weil sie in meinen Augen einfach eine viel zu lasche Bestrafung eines viel zu schweren Verbrechens bedeutet.
_________________
»Jeder Mensch, der glaubt, die Bibel sei die beste aller vorhandenen Anleitungen zur Lösung unserer ethischen Probleme, der hat entweder höchst seltsame Vorstellungen von Anleitungen oder von Moral.«

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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1707067) Verfasst am: 24.11.2011, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hier geht es offensichtlich um Vergeltung / Rache, oder?
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1707070) Verfasst am: 24.11.2011, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
es soll auch für cool gelten, hausarbeiten nicht zu machen, oder eben bei anderen morgens schnell abzuschreiben.


Aber ist es nicht auch so, dass es gerade dann cool ist, eine Handlung zu begehen, wenn damit das Risiko einer empfindlichen Bestrafung im Falle des Erwischtwerdens verbunden ist, dass viele Handlungen also gerade erst durch die angedrohte Bestrafung "cool" werden.

nein,
eher das gegenteil. zumindest in meiner erfahrung war es besser, keine hausarbeiten gemacht zu haben und nicht erwischt geworden zu sein und eben nicht bestraft zu werden.
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I'm tapping in the dusternis
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Mahone
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 842
Wohnort: Munich

Beitrag(#1707072) Verfasst am: 24.11.2011, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Als eins unserer Kinder im Gymnasium eingeschult wurde, sprach der stellv. Direktor bei der Begrüßung der Eltern:

"Sehr geehrte Eltern, bitte bedenken Sie, daß Ihre Kinder jetzt unsere gemeinsamen Gegner sind."

Die Mütter (und die paar Väter) applaudierten endlos für diesen "Grenzensetzer".

Haha, ooh mein Gott...
Aber naja, wenigstens ehrlich.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1707073) Verfasst am: 24.11.2011, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
es soll auch für cool gelten, hausarbeiten nicht zu machen, oder eben bei anderen morgens schnell abzuschreiben.


Aber ist es nicht auch so, dass es gerade dann cool ist, eine Handlung zu begehen, wenn damit das Risiko einer empfindlichen Bestrafung im Falle des Erwischtwerdens verbunden ist, dass viele Handlungen also gerade erst durch die angedrohte Bestrafung "cool" werden.

nein,
eher das gegenteil. zumindest in meiner erfahrung war es besser, keine hausarbeiten gemacht zu haben und nicht erwischt geworden zu sein und eben nicht bestraft zu werden.

Du hast ihn, glaube ich, missverstanden. Nicht das Erwischtwerden ist cool. Etwas zu tun, was im Falle des Erwischtwerdens Strafe nach sich zieht, ist umso cooler, je höher die zu erwartende Strafe im Falle des Erwischtwerdens wäre.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1707074) Verfasst am: 24.11.2011, 23:00    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Zweiundvierzig hat folgendes geschrieben:
Vielleicht liegt es daran, dass ich selbst keinerlei Angst vor dem Tod habe - aber mir erscheint die Todesstrafe im Verhältnis zur Schwere des Verbrechens ganz einfach als eine zu milde Bestrafung der Täter.

Ich plädiere für eine lebenslange Strafe bei Missbrauch und Misshandlung von unschuldigen Kindern. Mit »lebenslang« ist hier auch nicht der Zeitraum von dreißig Jahren gemeint, wie er im deutschen Recht allgemein angewendet wird, sondern ich meine eine Inhaftierung für den Rest des Lebens, gleichgültig, wie lange dieses Leben noch andauern wird. Außerdem sollte der verurteilte keinerlei Möglichkeit haben, bei guter Führung nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne einen Antrag auf Haftprüfung stellen zu können und damit die Haftdauer zu verkürzen. Auch Hafturlaub und ähnliche Hafterleichterungen sollten den zu lebenslanger Haft Verurteilten meiner Meinung nach unter gar keinen Umständen gewährt werden.

Definitiv ist jedenfalls das Strafmaß, das derzeit bei deutschen Gerichten für Verbrechen dieser Art verhängt wird, viel zu niedrig - wer den Staat um einen Teil seiner Steuereinnahmen gebracht hat, wird zum Teil härter bestraft als jemand, der einem hilflosen Kind zur Befriedigung seiner perversen Gelüste so schreckliche Dinge angetan hat!

Abstimmen für oder gegen die Todesstrafe kann ich hier leider nicht - weil ich sie nicht aus dem Grund ablehne, dass sie nicht mit unserem Rechtsstaat zu vereinbaren wäre, sondern weil sie in meinen Augen einfach eine viel zu lasche Bestrafung eines viel zu schweren Verbrechens bedeutet.

Wasser und Brot oder auch warme Mahlzeiten?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1707095) Verfasst am: 25.11.2011, 00:05    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Zweiundvierzig hat folgendes geschrieben:
Vielleicht liegt es daran, dass ich selbst keinerlei Angst vor dem Tod habe - aber mir erscheint die Todesstrafe im Verhältnis zur Schwere des Verbrechens ganz einfach als eine zu milde Bestrafung der Täter.

Ich plädiere für eine lebenslange Strafe bei Missbrauch und Misshandlung von unschuldigen Kindern. Mit »lebenslang« ist hier auch nicht der Zeitraum von dreißig Jahren gemeint, wie er im deutschen Recht allgemein angewendet wird, sondern ich meine eine Inhaftierung für den Rest des Lebens, gleichgültig, wie lange dieses Leben noch andauern wird. Außerdem sollte der verurteilte keinerlei Möglichkeit haben, bei guter Führung nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne einen Antrag auf Haftprüfung stellen zu können und damit die Haftdauer zu verkürzen. Auch Hafturlaub und ähnliche Hafterleichterungen sollten den zu lebenslanger Haft Verurteilten meiner Meinung nach unter gar keinen Umständen gewährt werden.

Definitiv ist jedenfalls das Strafmaß, das derzeit bei deutschen Gerichten für Verbrechen dieser Art verhängt wird, viel zu niedrig - wer den Staat um einen Teil seiner Steuereinnahmen gebracht hat, wird zum Teil härter bestraft als jemand, der einem hilflosen Kind zur Befriedigung seiner perversen Gelüste so schreckliche Dinge angetan hat!

Abstimmen für oder gegen die Todesstrafe kann ich hier leider nicht - weil ich sie nicht aus dem Grund ablehne, dass sie nicht mit unserem Rechtsstaat zu vereinbaren wäre, sondern weil sie in meinen Augen einfach eine viel zu lasche Bestrafung eines viel zu schweren Verbrechens bedeutet.


wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe.


http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Deutsches_Strafrecht
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Zweiundvierzig
Die Antwort auf die unbekannte Frage...



Anmeldungsdatum: 23.11.2009
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Beitrag(#1707097) Verfasst am: 25.11.2011, 00:19    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

Wasser und Brot oder auch warme Mahlzeiten?


Bei guter Führung warme Mahlzeiten zwinkern
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Zweiundvierzig
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Anmeldungsdatum: 23.11.2009
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Beitrag(#1707100) Verfasst am: 25.11.2011, 00:23    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe.


http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Deutsches_Strafrecht


Die Fragestellung lautete nicht, welche Bestrafung mit der derzeit geltenden Gesetzeslage vereinbar ist. Wenn es erforderlich ist, dann müssen Gesetze auch schon mal geändert werden.
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Zweiundvierzig
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Anmeldungsdatum: 23.11.2009
Beiträge: 9
Wohnort: Betzdorf

Beitrag(#1707103) Verfasst am: 25.11.2011, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Hier geht es offensichtlich um Vergeltung / Rache, oder?


Falls dieser Kommentar an mich gerichtet ist, dann gebe ich ein Quäntchen Rachegedanken in meiner Antwort zu. Aber für mich persönlich wäre die Aussicht auf eine Todesstrafe nicht wirklich eine Abschreckung - und (Un)Menschen, deren Gewissen sie nicht von schlimmen Verbrechen abzuhalten vermag, hält man auch nicht mit der Aussicht auf eine lächerliche Strafe von ihren Verbrechen ab.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1707104) Verfasst am: 25.11.2011, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Als eins unserer Kinder im Gymnasium eingeschult wurde, sprach der stellv. Direktor bei der Begrüßung der Eltern:

"Sehr geehrte Eltern, bitte bedenken Sie, daß Ihre Kinder jetzt unsere gemeinsamen Gegner sind."

Die Mütter (und die paar Väter) applaudierten endlos für diesen "Grenzensetzer".


wtf?! Geschockt Deprimiert
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1707130) Verfasst am: 25.11.2011, 07:56    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Zweiundvierzig hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe.


http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Deutsches_Strafrecht


Die Fragestellung lautete nicht, welche Bestrafung mit der derzeit geltenden Gesetzeslage vereinbar ist. Wenn es erforderlich ist, dann müssen Gesetze auch schon mal geändert werden.


wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist eine Regelung in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1707131) Verfasst am: 25.11.2011, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Diejenigen, die lauthals die Todesstrafe für Kinderschänder fordern (und dabei oft ein bedenkliches Gewaltpotential offenbaren), finde ich noch weit abstoßender als die Kinderschänder selbst. Von letzteren wissen die msiten vermutlich wenigstens, daß sie kank sind, während die Möchtegernhenker sich für normal und sogar moralisch überlegen wähnen.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1707132) Verfasst am: 25.11.2011, 08:49    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zweiundvierzig hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe.


http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Deutsches_Strafrecht


Die Fragestellung lautete nicht, welche Bestrafung mit der derzeit geltenden Gesetzeslage vereinbar ist. Wenn es erforderlich ist, dann müssen Gesetze auch schon mal geändert werden.


wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist eine Regelung in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel


Hm, wenn diese Menschenwürde die Todesstrafe verbietet, weshalb ist dann die Abschaffung der Todesstrafe dann unter Rechtssprechung und nicht unter den Grundrechten zu finden? Ne, die Todesstrafe kann ganz offensichtlich durch eine einfach Aufhebung des Artikels 102 wieder eingeführt werden. Wenn es gewollt worden wäre die Todesstrafe einer Änderung des Grundgesetzes entzogen sein soll, wäre sie in den Artikeln 2 bis 19 aufgeführt.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1707133) Verfasst am: 25.11.2011, 09:01    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zweiundvierzig hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe.


http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Deutsches_Strafrecht


Die Fragestellung lautete nicht, welche Bestrafung mit der derzeit geltenden Gesetzeslage vereinbar ist. Wenn es erforderlich ist, dann müssen Gesetze auch schon mal geändert werden.


wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist eine Regelung in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel


Hm, wenn diese Menschenwürde die Todesstrafe verbietet, weshalb ist dann die Abschaffung der Todesstrafe dann unter Rechtssprechung und nicht unter den Grundrechten zu finden? Ne, die Todesstrafe kann ganz offensichtlich durch eine einfach Aufhebung des Artikels 102 wieder eingeführt werden. Wenn es gewollt worden wäre die Todesstrafe einer Änderung des Grundgesetzes entzogen sein soll, wäre sie in den Artikeln 2 bis 19 aufgeführt.


Ja, genau das habe ich oben schon geschrieben.
Manchmal ist das BverfG echt witzig. Die Menschenwürde steht nämlich zwar einer lebenslangen (also richtig lebenslangen) Freiheitsstrafe entgegen, nicht aber der Todesstrafe.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1707142) Verfasst am: 25.11.2011, 09:52    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
...
Ja, genau das habe ich oben schon geschrieben.
Manchmal ist das BverfG echt witzig. Die Menschenwürde steht nämlich zwar einer lebenslangen (also richtig lebenslangen) Freiheitsstrafe entgegen, nicht aber der Todesstrafe.


Diese Argumentation erschließt sich mir nicht. Am Kopf kratzen

MMn:
Die Menschenwürde verbietet die Todesstrafe.
Die Wiedereinführung der Todesstrafe würde damit Art. 1 GG widersprechen.
Ich sehe es lediglich so, dass Art. 102 GG die Richtung des Art. 1 GG noch einmal präzisiert, damit keiner auf dumme Gedanken kommt.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1707160) Verfasst am: 25.11.2011, 12:01    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
...
Ja, genau das habe ich oben schon geschrieben.
Manchmal ist das BverfG echt witzig. Die Menschenwürde steht nämlich zwar einer lebenslangen (also richtig lebenslangen) Freiheitsstrafe entgegen, nicht aber der Todesstrafe.


Diese Argumentation erschließt sich mir nicht. Am Kopf kratzen

MMn:
Die Menschenwürde verbietet die Todesstrafe.
Die Wiedereinführung der Todesstrafe würde damit Art. 1 GG widersprechen.
Ich sehe es lediglich so, dass Art. 102 GG die Richtung des Art. 1 GG noch einmal präzisiert, damit keiner auf dumme Gedanken kommt.

Über diese Frage gibt es Doktorarbeiten. Der frühere Bundepräsident Roman Herzog meint z.B. dass du damit falsch liegtst, ich weiß aber die Begründung nicht mehr. Andere Ansicht z.B. Hufen, Hochhutz, Voßkuhle u.A.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1707161) Verfasst am: 25.11.2011, 12:04    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Manchmal ist das BverfG echt witzig. Die Menschenwürde steht nämlich zwar einer lebenslangen (also richtig lebenslangen) Freiheitsstrafe entgegen, nicht aber der Todesstrafe.


Das ist aber Unfug, da die Todesstafe eine lebenslange Freiheitsstrafe beinhaltet. Aber das BVerfG redet ja gerne Unfug.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1707177) Verfasst am: 25.11.2011, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir nicht schon mal einen Thread zur Todesstrafe? Irgendwo in einem Forum war da schon mal was.
Dazu nur das:
Da sich ein Justizirrtum/Fehlurteil einfach nicht ausschließen läßt, ist die Todesstrafe nicht einmal diskussionsfähig und kann unter keinen Umständen in Frage kommen. Oder wie hoch soll die Entschädigung denn sein, wenn einer irrtümlich gehängt wurde?

Macht den Thread hier zu.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1707181) Verfasst am: 25.11.2011, 13:45    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Manchmal ist das BverfG echt witzig. Die Menschenwürde steht nämlich zwar einer lebenslangen (also richtig lebenslangen) Freiheitsstrafe entgegen, nicht aber der Todesstrafe.


Das ist aber Unfug, da die Todesstafe eine lebenslange Freiheitsstrafe beinhaltet. Aber das BVerfG redet ja gerne Unfug.

Dazu muss ich etwas richtig stellen (was ich geschrieben habe).
Zur Todesstrafe hat das BverfG sich bisher so weit ich weiß noch nicht geäußert, sondern eben nur zur verfassungswidrigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Dagegen bzw. dazu gibt es noch die Stellungnahme von Herzog dazu, dass die Todesstrafe nicht grundsätzlich gegend ie Menschenwürde verstoße. Leider habe ich dazu keine konkreten Quellen.
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1707197) Verfasst am: 25.11.2011, 15:03    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Manchmal ist das BverfG echt witzig. Die Menschenwürde steht nämlich zwar einer lebenslangen (also richtig lebenslangen) Freiheitsstrafe entgegen, nicht aber der Todesstrafe.


Das ist aber Unfug, da die Todesstafe eine lebenslange Freiheitsstrafe beinhaltet. Aber das BVerfG redet ja gerne Unfug.

Dazu muss ich etwas richtig stellen (was ich geschrieben habe).
Zur Todesstrafe hat das BverfG sich bisher so weit ich weiß noch nicht geäußert, sondern eben nur zur verfassungswidrigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Dagegen bzw. dazu gibt es noch die Stellungnahme von Herzog dazu, dass die Todesstrafe nicht grundsätzlich gegend ie Menschenwürde verstoße. Leider habe ich dazu keine konkreten Quellen.


Vielleicht kannst du ja mit einer gegenteilig lautenden Quelle helfen?
Das wäre doch im Sinne des Beitrags.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1707300) Verfasst am: 25.11.2011, 22:28    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zweiundvierzig hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe.


http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Deutsches_Strafrecht


Die Fragestellung lautete nicht, welche Bestrafung mit der derzeit geltenden Gesetzeslage vereinbar ist. Wenn es erforderlich ist, dann müssen Gesetze auch schon mal geändert werden.


wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist eine Regelung in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

Na und? Dann wird eben erstmal Artikel 79 Abs. 3 geändert.
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beachbernie
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Beitrag(#1707302) Verfasst am: 25.11.2011, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Als eins unserer Kinder im Gymnasium eingeschult wurde, sprach der stellv. Direktor bei der Begrüßung der Eltern:

"Sehr geehrte Eltern, bitte bedenken Sie, daß Ihre Kinder jetzt unsere gemeinsamen Gegner sind."

Die Mütter (und die paar Väter) applaudierten endlos für diesen "Grenzensetzer".


Falls der das tatsaechlich ernst meint, ist das eigentlich ein Grund sich sofort nach einer anderen Schule fuer den Nachwuchs umzusehen. Mit den Augen rollen
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step
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Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1707311) Verfasst am: 25.11.2011, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Als eins unserer Kinder im Gymnasium eingeschult wurde, sprach der stellv. Direktor bei der Begrüßung der Eltern:

"Sehr geehrte Eltern, bitte bedenken Sie, daß Ihre Kinder jetzt unsere gemeinsamen Gegner sind."

Die Mütter (und die paar Väter) applaudierten endlos für diesen "Grenzensetzer".
Falls der das tatsaechlich ernst meint, ist das eigentlich ein Grund sich sofort nach einer anderen Schule fuer den Nachwuchs umzusehen. Mit den Augen rollen

Ja, das dachten wir auch. Und ja, der meinte das ernst, auch wenn er es natürlich als charmantes Witzchen unterbrachte. Er hat dann auch noch sehr unschöne Dinge über die Pubertät gesagt, das hat mich auch geärgert. Überhaupt keinen Respekt vor den Jugendlichen, die es wirklich in diesem lter nicht leicht haben.

Zum Glück waren aber nicht alle Lehrer an der Schule so drauf.
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wulfen
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Beitrag(#1707331) Verfasst am: 26.11.2011, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

dagegen. Lebenslänglich ist eine härtere Strafe als Tod.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1707333) Verfasst am: 26.11.2011, 00:04    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zweiundvierzig hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe.


http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Deutsches_Strafrecht


Die Fragestellung lautete nicht, welche Bestrafung mit der derzeit geltenden Gesetzeslage vereinbar ist. Wenn es erforderlich ist, dann müssen Gesetze auch schon mal geändert werden.


wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist eine Regelung in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

Na und? Dann wird eben erstmal Artikel 79 Abs. 3 geändert.

Auch über die Frage ob das geht, oder ob Artikel 79 Abs. 3 sich auch auf sich selbst bezieht (was hM sein dürfte) gibt es zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten.
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1707334) Verfasst am: 26.11.2011, 00:09    Titel: Re: Todesstrafe? Lächerlich! Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zweiundvierzig hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe.


http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Deutsches_Strafrecht


Die Fragestellung lautete nicht, welche Bestrafung mit der derzeit geltenden Gesetzeslage vereinbar ist. Wenn es erforderlich ist, dann müssen Gesetze auch schon mal geändert werden.


wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist eine Regelung in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

Na und? Dann wird eben erstmal Artikel 79 Abs. 3 geändert.

Auch über die Frage ob das geht, oder ob Artikel 79 Abs. 3 sich auch auf sich selbst bezieht (was hM sein dürfte) gibt es zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten.


Worüber gibt es in den Rechts"wissenschaften" denn keine "wissenschaftlichen" Arbeiten? Schließlich macht es Spaß, sich gegenseitig zu zitieren und irgendwas nach Gutsherrenart zu definieren und zu setzen, aus dem hohlen ... äh ... Bauch heraus.
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Darwin Upheaval
Evo-Devo-Darwinist & Wissenschaftskommunikator



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Beitrag(#1707338) Verfasst am: 26.11.2011, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Darwin Upheaval hat folgendes geschrieben:
Außerdem liegt es in der Natur des Menschen, Egoismen zu entwickeln. Wenn ein Kind merkt, dass es egoistisch sein darf, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen, wird es im ungünstigen Fall die Egoismen immer weiter entwickeln.

Und wenn es lernt, daß die Eltern ihre eigenen Egoismen mit größerer Macht durchsetzen, und daß es egoistisch sein darf, solange es nicht erwischt wird, passieren im ungünstigsten Fall noch ganz andere Sachen.

Nur mal ein Beispiel: Hier gibt es heute noch Kinder, die dürfen nicht anziehen, was sie wollen! Sie dürfen auch nicht glauben, was sie wollen, und auch nicht essen, was sie wollen. Dabei ginge davon nicht eine einzige von Mamas Tassen kaputt. Du persönlich bfürwortest das zwar vermutlich nicht, aber es war noch bis vor kurzem allgemein so üblich, und zwar mit exakt Deiner Argumentation.


Man muss den Kindern natürlich klar machen, dass es gute Gründe für bestimmte gesellschaftliche Regeln, Verhaltensweisen und Erziehungsmaßnahmen gibt und warum die Regeln eingehalten werden müssen. Analog dazu muss man dem Kind erklären, warum es beim beharrlichen Überschreiten der Grenzen mit Sanktionen zu rechnen hat.

Ein Beispiel wurde schon genannt: Wenn es zum wiederholten Male einen vollen Teller an die Wand schmeißt, fällt eben eine Mahlzeit aus. Das Kind muss lernen, dass ihm der Teller nicht endlos nachgefüllt wird, nur weil es lieber Gummibärchen und süße Schokolade auf dem Teller sähe. Natürlich muss dem Kind vorher erklärt werden, warum es unzweckmäßig ist, sich mit Schokolade und Gummibärchen vollzustopfen und warum nicht endlos Geld zur Verfügung steht, um dem Kinde alle Wünsche zu erfüllen. Wenn es dann immer noch auf seinem Trotz beharrt, hat das eben Sanktionen zur Folge. Andernfalls wirst Du dem Kind keine Grenzen setzen, und es wird das "Spiel" ad infinitum weitertreiben, wenn es merkt, dass man um des Friedens Willen nachgibt.
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