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Massenbesäufnis zur Abschiedsparty in Münchner S-Bahnen
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1711683) Verfasst am: 12.12.2011, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Naja, die öffentlichen Verkehrsmittel sind eine spezielle Art öffentlichen Raums. Auf Plätzen und Straßen kann man zur Not den Belästigungen ausweichen. In der U-Bahn geht das nicht.

Ja, und was hilft das gegen Belästigungen, betrunken fahren ist nach wie vor erlaubt. Und sind denn Belästigungen eigentlich erlaubt gewesen?


Es gab immer ein Regularium für die Öffis, das die Dinge, die als belästigend empfunden werden können, unterbunden hat. Laut Musik hören gehört beispielsweise dazu. Sich die Kante geben bis zum Kontrollverlust eben auch.

Das ist aber nicht verboten worden. Du kannst voll bis zum Kontrollverlust einsteigen. Wenn du sie dann wirklich verlierst und dann zB schlägerst, war das nie erlaubt. Gegen das Alkoholkonsumberbot hast du aber dann nicht verstoßen.
Was du nicht darfst, ist dein Bierchen auf dem Nachhauseweg reinziehen. Das ist verboten worden, oder seh ich da was falsch?
_________________
Tja
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1711686) Verfasst am: 12.12.2011, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Am Kopf kratzen Warum reden hier eigentlich alle nur vom Pöbeln und Randalieren? Ich dachte das Alkoholkonsumverbot kam doch wegen dieser U- und S-Bahn-Schlägerei, bei der in München auch schon Leute totgeprügelt wurden. Und nicht, weil dem MVV gerade mal danach war seine Fahrgäste zu schikanieren. skeptisch

In U-Bahnen und Bussen gilt es schon länger, und in anderen Städten kommt oder kam es schon. Ich denke, das ist nicht direkt der Auslöser gewesen, aber ein hübscher Aufhänger es schmackhaft zu machen. Der Sinn ist mir nicht ganz schlüssig, denn solche Ausraster von aggressiven Menschen unter Alk passieren doch genauso, wenn die sich irgendwo anders die Birne vollgeknallt haben.

Mir gefällt die fortschreitende Verbieteritits nicht besonders. Das ist für mich Vortäuschen von politischer Aktivität. Wenn das Volk nach irgendwelchen Exzessen nach Konsequenzen und mehr Sicherheit ruft, tut man halt so, als würde man tatsächlich was dagegen tun. Ob das nun wirklich was hilft oder nicht. Soziale Probleme anzugehen ist halt nicht so publikumswirksam.


Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gehört zur "soziale Problemen angehen".

Warum das Übel nicht an der Wurzel packen: Alkoholverbot in Gaststätten!


Ich mag mich irren, aber wenn ein Wirt an einen offensichtlich betrunkenen Menschen weiterhin Alkohol verkauft, und dem passiert was, kann der Wirt belangt werden.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1711687) Verfasst am: 12.12.2011, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Naja, die öffentlichen Verkehrsmittel sind eine spezielle Art öffentlichen Raums. Auf Plätzen und Straßen kann man zur Not den Belästigungen ausweichen. In der U-Bahn geht das nicht.

Ja, und was hilft das gegen Belästigungen, betrunken fahren ist nach wie vor erlaubt. Und sind denn Belästigungen eigentlich erlaubt gewesen?


Es gab immer ein Regularium für die Öffis, das die Dinge, die als belästigend empfunden werden können, unterbunden hat. Laut Musik hören gehört beispielsweise dazu. Sich die Kante geben bis zum Kontrollverlust eben auch.

Das ist aber nicht verboten worden. Du kannst voll bis zum Kontrollverlust einsteigen. Wenn du sie dann wirklich verlierst und dann zB schlägerst, war das nie erlaubt. Gegen das Alkoholkonsumberbot hast du aber dann nicht verstoßen.
Was du nicht darfst, ist dein Bierchen auf dem Nachhauseweg reinziehen. Das ist verboten worden, oder seh ich da was falsch?


Ja, in den Öffis darf nicht mehr konsumiert werden. Vorher und danach natürlich schon.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1711688) Verfasst am: 12.12.2011, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Naja, die öffentlichen Verkehrsmittel sind eine spezielle Art öffentlichen Raums. Auf Plätzen und Straßen kann man zur Not den Belästigungen ausweichen. In der U-Bahn geht das nicht.

Ja, und was hilft das gegen Belästigungen, betrunken fahren ist nach wie vor erlaubt. Und sind denn Belästigungen eigentlich erlaubt gewesen?


Es gab immer ein Regularium für die Öffis, das die Dinge, die als belästigend empfunden werden können, unterbunden hat. Laut Musik hören gehört beispielsweise dazu. Sich die Kante geben bis zum Kontrollverlust eben auch.

Das ist aber nicht verboten worden. Du kannst voll bis zum Kontrollverlust einsteigen. Wenn du sie dann wirklich verlierst und dann zB schlägerst, war das nie erlaubt. Gegen das Alkoholkonsumberbot hast du aber dann nicht verstoßen.
Was du nicht darfst, ist dein Bierchen auf dem Nachhauseweg reinziehen. Das ist verboten worden, oder seh ich da was falsch?


Wenn ich schon mal "Bierchen" höre, geht mir die Hutschnur hoch.
Ich hoffe, Du mußt nie einen Idiotentest machen. Damit fällst nl. gleich durch.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1711689) Verfasst am: 12.12.2011, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gehört zur "soziale Problemen angehen".

Ein grundsätzliches Alkoholverbot gehört zu "Eingriff in meine Freiheit, die da ich niemandem Schade zu unterbleiben hat".


Die Statistik sagt ganz was anderes.
Gehört das Rechtsfahrgebot auch nicht zu: "Eingriff in meine Freiheit"? Oder bei Rot über die Ampel zu fahren. oder oder oder.



Na ja, der Vergleich hinkt doch sehr. Wenn Du bei rot ueber die Ampel faehrst, kannst Du sehr wohl anderen damit schaden.

Ein besserer Vergleich waere der mit anderen (bereits verbotenen) harten Drogen. Wie sieht Xamanoth z.B. das gesetzliche Verbot von Heroin oder Crack? Wenn ich mich zu Tode fixe, schade ich naemlich auch niemand anders als mir selbst!
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
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Beitrag(#1711692) Verfasst am: 12.12.2011, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Ja, in den Öffis darf nicht mehr konsumiert werden. Vorher und danach natürlich schon.

Drum meine ich, dass dieses Verbot Probleme mit Betrunkenen in Öffis nicht wesentlich verringert.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1711693) Verfasst am: 12.12.2011, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Am Kopf kratzen Warum reden hier eigentlich alle nur vom Pöbeln und Randalieren? Ich dachte das Alkoholkonsumverbot kam doch wegen dieser U- und S-Bahn-Schlägerei, bei der in München auch schon Leute totgeprügelt wurden. Und nicht, weil dem MVV gerade mal danach war seine Fahrgäste zu schikanieren. skeptisch

In U-Bahnen und Bussen gilt es schon länger, und in anderen Städten kommt oder kam es schon. Ich denke, das ist nicht direkt der Auslöser gewesen, aber ein hübscher Aufhänger es schmackhaft zu machen. Der Sinn ist mir nicht ganz schlüssig, denn solche Ausraster von aggressiven Menschen unter Alk passieren doch genauso, wenn die sich irgendwo anders die Birne vollgeknallt haben.

Mir gefällt die fortschreitende Verbieteritits nicht besonders. Das ist für mich Vortäuschen von politischer Aktivität. Wenn das Volk nach irgendwelchen Exzessen nach Konsequenzen und mehr Sicherheit ruft, tut man halt so, als würde man tatsächlich was dagegen tun. Ob das nun wirklich was hilft oder nicht. Soziale Probleme anzugehen ist halt nicht so publikumswirksam.


Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gehört zur "soziale Problemen angehen".

Warum das Übel nicht an der Wurzel packen: Alkoholverbot in Gaststätten!


Ich mag mich irren, aber wenn ein Wirt an einen offensichtlich betrunkenen Menschen weiterhin Alkohol verkauft, und dem passiert was, kann der Wirt belangt werden.



Zumindest hier in Kanada wird das auch so gehandhabt. Wenn ein Besoffener auf dem Nachhauseweg einen Autounfall baut (vor allem, wenn daraus ein Personenschaden resultiert) hat der Wirt der betreffenden Kneipe durchaus ein Problem, er muss sich naemlich Nachforschungen gefallen lassen, ob er die Sufffahrt haette verhindern koennen. Dies fuehrt in der Praxis zu recht rigiden Sitten am Ausschank: Oft wird der Zecher schon recht frueh vom Wirt vor die Wahl gestellt entweder seinen Autoschluessel bis zum naechsten Morgen in Verwahrung zu geben oder auf Antialkoholisches umzusteigen. Kein Wirt hat naemlich Lust darauf seine Ausschanklizenz zu verlieren oder gar strafrechtlich belangt zu werden.
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astarte
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Beitrag(#1711694) Verfasst am: 12.12.2011, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wenn ich schon mal "Bierchen" höre, geht mir die Hutschnur hoch.
Ich hoffe, Du mußt nie einen Idiotentest machen. Damit fällst nl. gleich durch.

Am Kopf kratzen
Ich mag kein Bier.
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zelig
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Beitrag(#1711695) Verfasst am: 12.12.2011, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Ja, in den Öffis darf nicht mehr konsumiert werden. Vorher und danach natürlich schon.

Drum meine ich, dass dieses Verbot Probleme mit Betrunkenen in Öffis nicht wesentlich verringert.

Das weiß ich nicht, die Zahl der Betrunkenen mag konstant bleiben. Die Nutzung für Alkoholisierte soll auch bestehen bleiben, alleine schon um eine Alternative zum Auto zu bieten. Was unterbunden wird, ist das Trinken in der Bahn. Und das ist ein legitimes Anliegen der Verkehrsbetriebe.
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vrolijke
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1711696) Verfasst am: 12.12.2011, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wenn ich schon mal "Bierchen" höre, geht mir die Hutschnur hoch.
Ich hoffe, Du mußt nie einen Idiotentest machen. Damit fällst nl. gleich durch.

Am Kopf kratzen
Ich mag kein Bier.


Du wirst auch kaum in der Verlegenheit kommen, einen Idiotentest machen zu müssen.
Aber das verniedlichen von Alkoholika gehört zu den Durchfallkriterien.
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I.R
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Beitrag(#1711697) Verfasst am: 12.12.2011, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Am Kopf kratzen Warum reden hier eigentlich alle nur vom Pöbeln und Randalieren? Ich dachte das Alkoholkonsumverbot kam doch wegen dieser U- und S-Bahn-Schlägerei, bei der in München auch schon Leute totgeprügelt wurden. Und nicht, weil dem MVV gerade mal danach war seine Fahrgäste zu schikanieren. skeptisch

In U-Bahnen und Bussen gilt es schon länger, und in anderen Städten kommt oder kam es schon. Ich denke, das ist nicht direkt der Auslöser gewesen, aber ein hübscher Aufhänger es schmackhaft zu machen. Der Sinn ist mir nicht ganz schlüssig, denn solche Ausraster von aggressiven Menschen unter Alk passieren doch genauso, wenn die sich irgendwo anders die Birne vollgeknallt haben.

Mir gefällt die fortschreitende Verbieteritits nicht besonders. Das ist für mich Vortäuschen von politischer Aktivität. Wenn das Volk nach irgendwelchen Exzessen nach Konsequenzen und mehr Sicherheit ruft, tut man halt so, als würde man tatsächlich was dagegen tun. Ob das nun wirklich was hilft oder nicht. Soziale Probleme anzugehen ist halt nicht so publikumswirksam.


Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gehört zur "soziale Problemen angehen".

Warum das Übel nicht an der Wurzel packen: Alkoholverbot in Gaststätten!


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Sag ich doch, wir brauchen endlich Nichttrinker-Gaststätten. Wenn die Leute erkennbar betrunken sind, isses schon längst zu spät!
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vrolijke
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Beitrag(#1711698) Verfasst am: 12.12.2011, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe immer noch keine vernünftige Erklärung dafür bekommen, wieso es als völlig normal betrachtet wird, wenn Fluggesellschaften Pasagiere den Mitflug verweigern dürfen (und das gelegentlich auch tun) S-Bahn-Betriebe dies nicht zustehen soll?
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moecks
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Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 4560

Beitrag(#1711699) Verfasst am: 12.12.2011, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wenn ich schon mal "Bierchen" höre, geht mir die Hutschnur hoch.
Ich hoffe, Du mußt nie einen Idiotentest machen. Damit fällst nl. gleich durch.

Am Kopf kratzen
Ich mag kein Bier.


Du wirst auch kaum in der Verlegenheit kommen, einen Idiotentest machen zu müssen.
Aber das verniedlichen von Alkoholika gehört zu den Durchfallkriterien.

Mal OT:
Die Schwaben verniedlichen doch eh alles mit ihrem Dialekt. Fallen die alle durch den Idiotentest? Am Kopf kratzen
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
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Beitrag(#1711700) Verfasst am: 12.12.2011, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich habe immer noch keine vernünftige Erklärung dafür bekommen, wieso es als völlig normal betrachtet wird, wenn Fluggesellschaften Pasagiere den Mitflug verweigern dürfen (und das gelegentlich auch tun) S-Bahn-Betriebe dies nicht zustehen soll?

Weil das niemand gesagt hat, dass es ihnen nicht zusteht, vielleicht?
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vrolijke
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Beitrag(#1711702) Verfasst am: 12.12.2011, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

moecks hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wenn ich schon mal "Bierchen" höre, geht mir die Hutschnur hoch.
Ich hoffe, Du mußt nie einen Idiotentest machen. Damit fällst nl. gleich durch.

Am Kopf kratzen
Ich mag kein Bier.


Du wirst auch kaum in der Verlegenheit kommen, einen Idiotentest machen zu müssen.
Aber das verniedlichen von Alkoholika gehört zu den Durchfallkriterien.

Mal OT:
Die Schwaben verniedlichen doch eh alles mit ihrem Dialekt. Fallen die alle durch den Idiotentest? Am Kopf kratzen


Die müssen halt höllisch aufpassen bei ihre Antworten. zwinkern
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vrolijke
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1711705) Verfasst am: 12.12.2011, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich habe immer noch keine vernünftige Erklärung dafür bekommen, wieso es als völlig normal betrachtet wird, wenn Fluggesellschaften Pasagiere den Mitflug verweigern dürfen (und das gelegentlich auch tun) S-Bahn-Betriebe dies nicht zustehen soll?

Weil das niemand gesagt hat, dass es ihnen nicht zusteht, vielleicht?


Da sollte vielleicht mal ein inteligenter Jura-Student mitfliegen. freakteach
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I.R
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Beiträge: 9142

Beitrag(#1711709) Verfasst am: 12.12.2011, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich habe immer noch keine vernünftige Erklärung dafür bekommen, wieso es als völlig normal betrachtet wird, wenn Fluggesellschaften Pasagiere den Mitflug verweigern dürfen (und das gelegentlich auch tun) S-Bahn-Betriebe dies nicht zustehen soll?

Komisch, im Flugzeug bekomme ich sogar Alkohol, in der S-Bahn darf ich nichtmal den selbst Mitgebrachten trinken.
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Misterfritz
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Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1711710) Verfasst am: 12.12.2011, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich habe immer noch keine vernünftige Erklärung dafür bekommen, wieso es als völlig normal betrachtet wird, wenn Fluggesellschaften Pasagiere den Mitflug verweigern dürfen (und das gelegentlich auch tun) S-Bahn-Betriebe dies nicht zustehen soll?

Komisch, im Flugzeug bekomme ich sogar Alkohol, in der S-Bahn darf ich nichtmal den selbst Mitgebrachten trinken.

ja,
man bekommt alkoholika an bord, aber wenn du schon erkennbar sehr alkoholisiert bist, wirst du gar nicht erst ins flugzeug reingelassen.

im übrigen, es geht ja bei dem alkoholverbot in u-bahnen nicht nur um randalierer, sondern darum, dass sich andere fahrgäste davon gestört fühlen. und, das ist wahrscheinlich auch nicht zu verachten, der dreck, der oft verursacht wird, durch umfallende bierdosen oder weinflaschen, was besonders auf polstern eine ziemliche schweinerei verursacht.
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astarte
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Beiträge: 46545

Beitrag(#1711712) Verfasst am: 12.12.2011, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich habe immer noch keine vernünftige Erklärung dafür bekommen, wieso es als völlig normal betrachtet wird, wenn Fluggesellschaften Pasagiere den Mitflug verweigern dürfen (und das gelegentlich auch tun) S-Bahn-Betriebe dies nicht zustehen soll?

Komisch, im Flugzeug bekomme ich sogar Alkohol, in der S-Bahn darf ich nichtmal den selbst Mitgebrachten trinken.

ja,
man bekommt alkoholika an bord, aber wenn du schon erkennbar sehr alkoholisiert bist, wirst du gar nicht erst ins flugzeug reingelassen.

Nunja, du kannst ja nicht so einfach unterwegs jemand rauswerfen, beim Fliegen. Die S-Bahn hält doch ein bissle öfter. zwinkern

Zitat:
im übrigen, es geht ja bei dem alkoholverbot in u-bahnen nicht nur um randalierer, sondern darum, dass sich andere fahrgäste davon gestört fühlen. und, das ist wahrscheinlich auch nicht zu verachten, der dreck, der oft verursacht wird, durch umfallende bierdosen oder weinflaschen, was besonders auf polstern eine ziemliche schweinerei verursacht.

Ach komm. Das tun Coladosen und Eiswaffeln auch.
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Beiträge: 9142

Beitrag(#1711713) Verfasst am: 12.12.2011, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich habe immer noch keine vernünftige Erklärung dafür bekommen, wieso es als völlig normal betrachtet wird, wenn Fluggesellschaften Pasagiere den Mitflug verweigern dürfen (und das gelegentlich auch tun) S-Bahn-Betriebe dies nicht zustehen soll?

Komisch, im Flugzeug bekomme ich sogar Alkohol, in der S-Bahn darf ich nichtmal den selbst Mitgebrachten trinken.

ja,
man bekommt alkoholika an bord, aber wenn du schon erkennbar sehr alkoholisiert bist, wirst du gar nicht erst ins flugzeug reingelassen.

im übrigen, es geht ja bei dem alkoholverbot in u-bahnen nicht nur um randalierer, sondern darum, dass sich andere fahrgäste davon gestört fühlen. und, das ist wahrscheinlich auch nicht zu verachten, der dreck, der oft verursacht wird, durch umfallende bierdosen oder weinflaschen, was besonders auf polstern eine ziemliche schweinerei verursacht.

Im Gegenzug dazu die umfallenden Colabecher und Milchflaschen ....
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Xamanoth
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Beiträge: 7962

Beitrag(#1711714) Verfasst am: 12.12.2011, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gehört zur "soziale Problemen angehen".

Ein grundsätzliches Alkoholverbot gehört zu "Eingriff in meine Freiheit, die da ich niemandem Schade zu unterbleiben hat".


Die Statistik sagt ganz was anderes.
Gehört das Rechtsfahrgebot auch nicht zu: "Eingriff in meine Freiheit"? Oder bei Rot über die Ampel zu fahren. oder oder oder.



Na ja, der Vergleich hinkt doch sehr. Wenn Du bei rot ueber die Ampel faehrst, kannst Du sehr wohl anderen damit schaden.

Ein besserer Vergleich waere der mit anderen (bereits verbotenen) harten Drogen. Wie sieht Xamanoth z.B. das gesetzliche Verbot von Heroin oder Crack? Wenn ich mich zu Tode fixe, schade ich naemlich auch niemand anders als mir selbst!

Tatsächlich halte ich aus eben diesem Grund die Betäubungsmittelkriminalisierung für eine hochproblematische Sache, die einen erheblichen Begründungsaufwand erfordert. Rechtzufertigen ist sie nur dann, wenn es eine hinreichende gefährlichkeit des drittgefährdenden Kontrollverlustes gibt oder die Gefährlichkeit der Mittel so hoch ist, dass eine erhebliche Lebens- oder Leibesgefährdung nahezu zwangsläufig eintritt. Für Mariuhana sehe ich dies z.B. nicht, für Crack hingegen schon.

Alkoholkonsum in Bahnen wohnt meiner Ansicht nach eine hinreichende Gefährdung inne. Hinzu kommt, dass es sich um ein Verbot des Bahnbetreibers, mithin letztlich um Hausrecht handelt, also nur indirekt ein staatliches Verbot stattfindet. Das ist mit einem Alkoholverbot im öffentlichen Raum nicht zu vergleichen.


Zuletzt bearbeitet von Xamanoth am 12.12.2011, 22:47, insgesamt einmal bearbeitet
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vrolijke
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Beitrag(#1711716) Verfasst am: 12.12.2011, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:

Ach komm. Das tun Coladosen und Eiswaffeln auch.


Komischerweise sieht man die seltener da rumkullern.
Und kotzen kann man wahrscheinlich auch, wenn man zuviel Cola getrunken hat... Kommt alles vor. Mit den Augen rollen
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Beitrag(#1711717) Verfasst am: 12.12.2011, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gehört zur "soziale Problemen angehen".

Ein grundsätzliches Alkoholverbot gehört zu "Eingriff in meine Freiheit, die da ich niemandem Schade zu unterbleiben hat".


Die Statistik sagt ganz was anderes.
Gehört das Rechtsfahrgebot auch nicht zu: "Eingriff in meine Freiheit"? Oder bei Rot über die Ampel zu fahren. oder oder oder.



Na ja, der Vergleich hinkt doch sehr. Wenn Du bei rot ueber die Ampel faehrst, kannst Du sehr wohl anderen damit schaden.

Ein besserer Vergleich waere der mit anderen (bereits verbotenen) harten Drogen. Wie sieht Xamanoth z.B. das gesetzliche Verbot von Heroin oder Crack? Wenn ich mich zu Tode fixe, schade ich naemlich auch niemand anders als mir selbst!

Tatsächlich halte ich aus eben diesem Grund die Betäubungsmittelkriminalisierung für eine hochproblematische Sache, die einen erheblichen Begründungsaufwand erfordert. Rechtzufertigen ist sie nur dann, wenn es eine hinreichende gefährlichkeit des drittgefährdenden Kontrollverlustes gibt oder die Gefährlichkeit der Mittel so hoch ist, dass eine erhebliche Lebens- oder Leibesgefährdung nahezu zwangsläufig eintritt. Für Mariuhana sehe ich dies z.B. nicht.


Du solltest dich echt mal mit Statistiken befassen.
Da kann man nl. ganz genau herauslesen wie oft "drittgefährdenden Kontrollverlustes" In Zusammenhang mit Alkohol auftritt.
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astarte
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Beitrag(#1711719) Verfasst am: 12.12.2011, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:

Ach komm. Das tun Coladosen und Eiswaffeln auch.


Komischerweise sieht man die seltener da rumkullern.
Und kotzen kann man wahrscheinlich auch, wenn man zuviel Cola getrunken hat... Kommt alles vor. Mit den Augen rollen
vrolijke hat folgendes geschrieben:


Du solltest dich echt mal mit Statistiken befassen.
Da kann man nl. ganz genau herauslesen wie oft "drittgefährdenden Kontrollverlustes" In Zusammenhang mit Alkohol auftritt.

Nochmal: was bringt dir dabei ein AlkoholKONSUMverbot in der S-Bahn? Hast du ein einziges Argument dafür gebracht?
Du bist im Grunde gegen Betrunkene in der S-Bahn.
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Tja
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Misterfritz
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Beitrag(#1711720) Verfasst am: 12.12.2011, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Hinzu kommt, dass es sich um ein Verbot des Bahnbetreibers, mithin letztlich um Hausrecht handelt, also nur indirekt ein staatliches Verbot stattfindet. Das ist mit einem Alkoholverbot im öffentlichen Raum nicht zu vergleichen.

das dürfte das entscheidende sein!
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Xamanoth
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Beitrag(#1711721) Verfasst am: 12.12.2011, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Du solltest dich echt mal mit Statistiken befassen.
Da kann man nl. ganz genau herauslesen wie oft "drittgefährdenden Kontrollverlustes" In Zusammenhang mit Alkohol auftritt.

Der ist aber keine zwingende Folge eines Alkoholkonsums. An bestimmten lokal begrenzten Punkten kann man über ein Alkohlverbot durchaus reden. Aber nicht in der Öffentlichkeit an sich.
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I.R
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Beitrag(#1711723) Verfasst am: 12.12.2011, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es albern, unbedingt in S-Bahnen Alkohol trinken zu müssen. Auch das Feierabendbier<s>chen</s> kann meines Erachtens auf die Couch warten. Auch verspürte ich noch nie den Drang, unbedingt in einer S-Bahn Alkohol konsumieren zu müssen. Ebensowenig vespüre ich den Drang, es Anderen unbedingt verbieten zu wollen, zumal ich aus den u.a. von astarte bereits erschöpfend aufgeführten Gründen keinerlei Problemlösung darin erkennen kann.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1711724) Verfasst am: 12.12.2011, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Hinzu kommt, dass es sich um ein Verbot des Bahnbetreibers, mithin letztlich um Hausrecht handelt, also nur indirekt ein staatliches Verbot stattfindet. Das ist mit einem Alkoholverbot im öffentlichen Raum nicht zu vergleichen.

das dürfte das entscheidende sein!

Jepp, denke ich auch. Legitim ist es. Aber ob es was bringt, ändert, verbessert, verhindert, ein Problem verringert, ist eine andere Frage.
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Telliamed
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
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Beitrag(#1711727) Verfasst am: 12.12.2011, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Ich finde es albern, unbedingt in S-Bahnen Alkohol trinken zu müssen. Auch das Feierabendbier<s>chen</s> kann meines Erachtens auf die Couch warten. Auch verspürte ich noch nie den Drang, unbedingt in einer S-Bahn Alkohol konsumieren zu müssen. Ebensowenig vespüre ich den Drang, es Anderen unbedingt verbieten zu wollen, zumal ich aus den u.a. von astarte bereits erschöpfend aufgeführten Gründen keinerlei Problemlösung darin erkennen kann.


Spätestens jetzt kommt mein Outing. Also ich habe in der Berliner S-Bahn schon des öfteren, allein oder mit Angehörigen, ein "Wegbier" konsumiert (verbale Verharmlosung!!). Die leere Pfandflasche wurde in den Beutel zurückgelegt. In den zurückliegenden achtunddreißig Jahren meiner Berliner Zeit hat noch nie jemand einen Kommentar dazu abgegeben oder sich belästigt gefühlt, Minderjährige waren um die Zeit nicht mehr unterwegs, denen man zum guten Vorbild dienen soll, wie an der Ampel bei Rot.
Vielleicht ist Berlin eben doch noch etwas anderes.

So, jetzt ist es heraus, das Geständnis. Verlegen Ich fühle mich ganz erleichtert. Jetzt kann man mir sagen, dass das moralisch nicht in Ordnung war.
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Misterfritz
mini - mal



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Beitrag(#1711731) Verfasst am: 12.12.2011, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Hinzu kommt, dass es sich um ein Verbot des Bahnbetreibers, mithin letztlich um Hausrecht handelt, also nur indirekt ein staatliches Verbot stattfindet. Das ist mit einem Alkoholverbot im öffentlichen Raum nicht zu vergleichen.

das dürfte das entscheidende sein!

Jepp, denke ich auch. Legitim ist es. Aber ob es was bringt, ändert, verbessert, verhindert, ein Problem verringert, ist eine andere Frage.

es ändert sicherlich nur marginal etwas, wenn überhaupt. zumal so ein verbot ja kontrolliert werden müsste.
ich denke, es ist eher ein zeichen, dass es eben nicht erwünscht ist.
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