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mal wieder ne praktische Rechtsfrage

 
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#1713481) Verfasst am: 21.12.2011, 00:52    Titel: mal wieder ne praktische Rechtsfrage Antworten mit Zitat

Ich möchte mir für meinen persönlichen Gebrauch bei Spreadshirt einen Hoodie drucken lassen. Foto von meinem Opa, dazu den Druck


Edzard Schmidt-Jortzig

Bundesminister der Justiz 1996-1998


Foto von meinem Opa natürlich nur, um Problemen mit Bildrechten aus dem Weg zu gehen, der Original-Edzard wäre mir lieber.

Wenn ich den wikipedia Artikel richtig deute, dann darf ich das nicht, denn:

Zitat:
Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet (siehe auch Mephisto-Entscheidung).

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht unbedingt (Dreier/Schulze, UrhG, 1. Aufl. 2004, § 22 KunstUrhG Rz. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.


Ist zwar eindeutig, verstößt aber irgendwie gegen mein Rechtsempfinden. Kann mir mir vielleicht jemand, der sich auskennt, sagen, ob ich da wiklich auch dann mit Schwierigkeiten rechnen muss, wenn sich die Ähnlichkeiten zwischen Edzard Schmidt-Jortzig und meinem Opa sehr in Grenzen halten?
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26443
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1713496) Verfasst am: 21.12.2011, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin nicht wirklich rechtskundig, aber so wie sich der Bursche als Richter, Professor, Synodaler, MdB und Bundesminister in der Öffentlichkeit herumgetrieben hat, dürfte der eine Person der Zeitgeschichte sein, bei der das Erfordernis einer Einwilligung dazu, deine Brust zu schmücken, eingeschränkt ist.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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AXO
nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen



Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1713497) Verfasst am: 21.12.2011, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

gilt der Wikipediatext auch dann wenn die betreffende Person bereits vielfältig veröffentlicht wurde?

http://www.google.de/search?tbm=isch&hl=de&source=hp&biw=1215&bih=662&q=Edzard+Schmidt-Jortzig&gbv=2&oq=Edzard+Schmidt-Jortzig&aq=f&aqi=g1g-S1&aql=&gs_sm=e&gs_upl=2159l2159l0l3272l1l1l0l0l0l0l246l246l2-1l1l0

Bei all den Bildern werden die Rechte daran nicht immer bei der Person selbst liegen - also kann Dich höchstens
der formalige Veröffentlicher verklagen - <s>such halt wen aus bei dem die Wahrscheinlichkeit gering ist.</s>
_________________
Augen auf dann kann nichts passieren
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