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Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC
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Ottaviani
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1893
Wohnort: Wien

Beitrag(#1720371) Verfasst am: 19.01.2012, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

sie deutschen Bischöfe stehen mit dieser aufassung ziemlich alleine da und es würde Zeit daß der hl. Stuhl sie in der Frage klar und unmißverständlich zur Ordnung ruft
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26509
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1720386) Verfasst am: 19.01.2012, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Landei hat folgendes geschrieben:
Die Beerdigung ist dafür da, den Verstorbenen würdig unter die Erde zu bringen. Es geht also um ihn, nicht um die Hinterbliebenen. Deshalb fände ich es unwürdig und respektlos, seine diesbezüglichen Wünsche zu übergehen, egal was jemand anders - und seien es seine Angehörigen - davon halten.

Das ist die eine Sicht. Die andere, dass die einzigen Menschen, die da beteiligt sind, die überlebenden sind, kann man aber auch vertreten. Und aus deren Sicht ist die Beerdigung natürlich ein Akt ihrer persönlichen und rituellen Trauer im Ritus der Gemeinde, der sie angehören. Schulterzucken

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Tecton
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.10.2011
Beiträge: 32

Beitrag(#1728928) Verfasst am: 17.02.2012, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Landei hat folgendes geschrieben:
Die Beerdigung ist dafür da, den Verstorbenen würdig unter die Erde zu bringen. Es geht also um ihn, nicht um die Hinterbliebenen. Deshalb fände ich es unwürdig und respektlos, seine diesbezüglichen Wünsche zu übergehen, egal was jemand anders - und seien es seine Angehörigen - davon halten.


Wenn es um den Verstorbenen gehen würde, dann könnte man den auch in der Kanalisation versenken, den kratzt nämlich gar nichts mehr. Jegliche Handlung nach dem Tod ziehlt auf die Hinterbliebenen, die sind ja wegen ihrer Trauer oft auch angreifbar durch Drohungen aus dem Jenseits.
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Landei
Gesinnungspolizist



Anmeldungsdatum: 27.02.2011
Beiträge: 1180
Wohnort: Sandersdorf-Brehna

Beitrag(#1728953) Verfasst am: 17.02.2012, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Das ist die eine Sicht. Die andere, dass die einzigen Menschen, die da beteiligt sind, die überlebenden sind, kann man aber auch vertreten. Und aus deren Sicht ist die Beerdigung natürlich ein Akt ihrer persönlichen und rituellen Trauer im Ritus der Gemeinde, der sie angehören. Schulterzucken

fwo


Tecton hat folgendes geschrieben:

Wenn es um den Verstorbenen gehen würde, dann könnte man den auch in der Kanalisation versenken, den kratzt nämlich gar nichts mehr. Jegliche Handlung nach dem Tod ziehlt auf die Hinterbliebenen, die sind ja wegen ihrer Trauer oft auch angreifbar durch Drohungen aus dem Jenseits.


Dem kann ich mich nicht anschließen. Ich persönlich wünsche mir, dass man meinen Willen auch als Toter respektiert, und in vielen Fällen (Testament, Organspende-Ausweis) sieht das auch der Gesetzgeber so. Wieso sollte die Beerdigung eine Ausnahme darstellen? Ich bitte auch zu bedenken, welche negativen Auswirkungen es auf jemanden haben kann, wenn er weiß, dass seinem Willen nicht entsprochen wird ("Du wurdest zwar als Heimkind missbraucht, aber wir werden trotzdem eine kirchliche Beerdigung vornehmen, sonst redet das ja ganze Dorf!")
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Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet. (Kemal Atatürk)
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