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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1732867) Verfasst am: 27.02.2012, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

dieses gesetz ist nett, aber solange kein arbeitgeber gezwungen wird, die wahren gründe für seine einstellung resp. die abklehnung von kadidaten preiszugeben, solange bleibt das ganze halt nett, aber nicht mehr.
und selbst wenn es einen zwang für diese begründungen gäbe, würde man immer fachliche begründungen finden, da es keine zwei gleiche biografien gibt.

Ich bezweifel, dass man immer Begründungen finden würde.

bezweifele es ruhig...

Zitat:
Schadensersatz - geschlechtsspezifische Diskriminierung - statistische Daten als Indiz für Benachteiligung

Leitsatz

1. Statistische Daten können im Grundsatz ein Indiz für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung im Rahmen des § 22 AGG sein, wenn sie im Bezugspunkt der konkreten Maßnahme (Einstellung, Beförderung) aussagekräftig sind.

2. Ein solches Datum kann beispielsweise das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Bewerbungen einerseits und der Geschlechterverteilung bei den schließlich getroffenen Auswahlentscheidungen andererseits sein.
www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de

das problem ist die NACHWEISBARKEIT!!!

Mittels Statistik erbracht/zu erbringen

statistiken sind für die einzefallprüfung zwar ganz nett, bringen aber nichts.
ich sehe schon, du hast von der materie wenig ahnung.
_________________
I'm tapping in the dusternis
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732875) Verfasst am: 28.02.2012, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

dieses gesetz ist nett, aber solange kein arbeitgeber gezwungen wird, die wahren gründe für seine einstellung resp. die abklehnung von kadidaten preiszugeben, solange bleibt das ganze halt nett, aber nicht mehr.
und selbst wenn es einen zwang für diese begründungen gäbe, würde man immer fachliche begründungen finden, da es keine zwei gleiche biografien gibt.

Ich bezweifel, dass man immer Begründungen finden würde.

bezweifele es ruhig...

Zitat:
Schadensersatz - geschlechtsspezifische Diskriminierung - statistische Daten als Indiz für Benachteiligung

Leitsatz

1. Statistische Daten können im Grundsatz ein Indiz für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung im Rahmen des § 22 AGG sein, wenn sie im Bezugspunkt der konkreten Maßnahme (Einstellung, Beförderung) aussagekräftig sind.

2. Ein solches Datum kann beispielsweise das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Bewerbungen einerseits und der Geschlechterverteilung bei den schließlich getroffenen Auswahlentscheidungen andererseits sein.
www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de

das problem ist die NACHWEISBARKEIT!!!

Mittels Statistik erbracht/zu erbringen

statistiken sind für die einzefallprüfung zwar ganz nett, bringen aber nichts.
ich sehe schon, du hast von der materie wenig ahnung.

Klar, immer haben die anderen keine Ahnung, wo doch eigene Vermutungen, Geschwafel und All-Aussagen viel überzeugender sein müßten. noc
_________________
lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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