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Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit" II
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1730033) Verfasst am: 20.02.2012, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Nein. Sie erhält ja so oder so genau die Leistung, die ihr für den Zeitraum zusteht. Die Frage ist nur, ob sie das Geld rückwirkend erhält und von ihr erwartet wird bis dahin von nichts zu leben, oder ob sie rechtzeitig wenigstens so viel erhält, dass sie sich wenigstens ein paar Lebensmittel leisten kann.

dafuer genuegt es, wenn das geld tatsaechlich ueberwiesen ist. dann muss sie nur noch zu ihrer bank gehen. da kann sie sich dann in die wartezone setzen, bis die kohle angekommen ist. dauert weniger lange als sich mit dem amt einen unnuetzen streit zu liefern.

Zitat:
Zitat:
wenn die frau einen solchen aufstand macht, dann duerfte er wohl einmal zum telefonhoerer greifen und nachfragen, eh er die polizei ruft und die frau raussetzen laesst.

Mensch denk doch mal nach, warum jemand wegen 10 Euro so reagiert, sicher nicht aus Spass. Ich versteh dich echt nicht, privat bist du hilfsbereit, aber wenn es darum geht, dass ein dafür zuständiges Amt einem Bedürftigen in einer Notsituation helfen soll, hast du offensichtlich einen Blinden Fleck.

ich sag doch grad, dass das amt helfen soll (und mE auch tun wird, wenn der bearbeiter kein *zensiert* ist): zum telefonhoerer greifen, hoeren, ob das geld schon raus ist. wenns nicht raus ist, sofort rausschicken oder teil bar auszahlen und den ueberweisungsbetrag entsprechend vermindern.

wenns aber schon ueberwiesen ist: dann teilt man der frau das eben mit und schickt sie zu ihrer bank. (und genau das schien mir hier geschehen.)

Zitat:

Aber schon interessant wie deine Prioritäten sind, dass jemand nicht mal etwas zu essen hat, geht dir anscheinend am Arsch vorbei, aber sich zu deshalb zu weigern das Amt zu verlassen ist verwerflich und ein Hausfriedensbruch.

natuerlich ist das hausfriedensbruch.

wir haben hier einen rechtsstaat! da kann man nicht einfach selbst festlegen, was irgendein amt einem zu zahlen habe und das amt dann einfach besetzen.

rechtsstaat heisst zum einen, dass die frau zu gehen hatte, wenn man sie dazu auffordert, weil sie da randaliert. sie darf nicht einfach selbstjustiz ueben. wenn sie meint, dass ihr irgendwas zusteht, das amt ihr das aber nicht gibt, dann muss sie halt zum gericht. dort kann sie vortragen, dass sie seit 19 tagen nichts zu futtern hatte und geld braucht, und damit kann sie notfalls ne einstweilige verfuegung o.ae. erwirken.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22290

Beitrag(#1730041) Verfasst am: 20.02.2012, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
dafuer genuegt es, wenn das geld tatsaechlich ueberwiesen ist. dann muss sie nur noch zu ihrer bank gehen. da kann sie sich dann in die wartezone setzen, bis die kohle angekommen ist. dauert weniger lange als sich mit dem amt einen unnuetzen streit zu liefern.

Ich finde es beachtlich, mit welcher Penetranz du darauf beharrst, dass eine vom Sachbearbeiter im Jobcenter angewiesene Überweisung mit derselben Geschwindigkeit ihren Empfänger erreicht wie eine von dir eingegebene Online-Überweisung (und dabei auch nie Fehler vorkommen). Ich hätte da nicht so unbegrenztes Vertrauen.

tridi hat folgendes geschrieben:
wenn sie meint, dass ihr irgendwas zusteht, das amt ihr das aber nicht gibt, dann muss sie halt zum gericht. dort kann sie vortragen, dass sie seit 19 tagen nichts zu futtern hatte und geld braucht, und damit kann sie notfalls ne einstweilige verfuegung o.ae. erwirken.

Äh ... diese Aussage, dass in einem Rechtsstaat ja jeder, der gerade ganz akut nichts zu essen hat und sich vom Amt ungerecht behandelt meint, ja zum Gericht gehen und sich eine einstweilige Verfügung holen könne, ist jetzt aber Satire auf bürokratisch-formalistische Realitätsblindheit, oder? Du kannst das nicht ernst meinen? Bitte.

Oder kann man sich dann beim Gerichtspförtner eine vorvorläufige einstweilige Verfügung an Magen und Verdauungssystem holen, evtl. Proteste und unüberlegte Maßnahmen wie (Ver-)Hungern bis zum Ergang der gerichtlichen Entscheidung zurückzustellen?
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

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Desperadox
Nischenprodukt



Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1730045) Verfasst am: 20.02.2012, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Nein. Sie erhält ja so oder so genau die Leistung, die ihr für den Zeitraum zusteht. Die Frage ist nur, ob sie das Geld rückwirkend erhält und von ihr erwartet wird bis dahin von nichts zu leben, oder ob sie rechtzeitig wenigstens so viel erhält, dass sie sich wenigstens ein paar Lebensmittel leisten kann.

dafuer genuegt es, wenn das geld tatsaechlich ueberwiesen ist. dann muss sie nur noch zu ihrer bank gehen. da kann sie sich dann in die wartezone setzen, bis die kohle angekommen ist. dauert weniger lange als sich mit dem amt einen unnuetzen streit zu liefern.

Zitat:
Zitat:
wenn die frau einen solchen aufstand macht, dann duerfte er wohl einmal zum telefonhoerer greifen und nachfragen, eh er die polizei ruft und die frau raussetzen laesst.

Mensch denk doch mal nach, warum jemand wegen 10 Euro so reagiert, sicher nicht aus Spass. Ich versteh dich echt nicht, privat bist du hilfsbereit, aber wenn es darum geht, dass ein dafür zuständiges Amt einem Bedürftigen in einer Notsituation helfen soll, hast du offensichtlich einen Blinden Fleck.

ich sag doch grad, dass das amt helfen soll (und mE auch tun wird, wenn der bearbeiter kein *zensiert* ist): zum telefonhoerer greifen, hoeren, ob das geld schon raus ist. wenns nicht raus ist, sofort rausschicken oder teil bar auszahlen und den ueberweisungsbetrag entsprechend vermindern.

wenns aber schon ueberwiesen ist: dann teilt man der frau das eben mit und schickt sie zu ihrer bank. (und genau das schien mir hier geschehen.)

Zitat:

Aber schon interessant wie deine Prioritäten sind, dass jemand nicht mal etwas zu essen hat, geht dir anscheinend am Arsch vorbei, aber sich zu deshalb zu weigern das Amt zu verlassen ist verwerflich und ein Hausfriedensbruch.

natuerlich ist das hausfriedensbruch.

wir haben hier einen rechtsstaat! da kann man nicht einfach selbst festlegen, was irgendein amt einem zu zahlen habe und das amt dann einfach besetzen.

rechtsstaat heisst zum einen, dass die frau zu gehen hatte, wenn man sie dazu auffordert, weil sie da randaliert. sie darf nicht einfach selbstjustiz ueben. wenn sie meint, dass ihr irgendwas zusteht, das amt ihr das aber nicht gibt, dann muss sie halt zum gericht. dort kann sie vortragen, dass sie seit 19 tagen nichts zu futtern hatte und geld braucht, und damit kann sie notfalls ne einstweilige verfuegung o.ae. erwirken.


Ich glaube wir teilen echt nicht die gleiche Realitätsebene Mit den Augen rollen Schulterzucken
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Larifari
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
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Beitrag(#1730046) Verfasst am: 20.02.2012, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

kommt vor. viele menschen, viele meinungen, viele eigene realitätsebenen Mit den Augen rollen
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Desperadox
Nischenprodukt



Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1730048) Verfasst am: 20.02.2012, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Larifari hat folgendes geschrieben:
kommt vor. viele menschen, viele meinungen, viele eigene realitätsebenen Mit den Augen rollen

Wär auch langweilig sonst. zwinkern
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Larifari
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 924
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Beitrag(#1730050) Verfasst am: 20.02.2012, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke auch, dass kontroverses diskutieren produktiv sein kann. jedoch lässt das diskussionsklima hier sehr oft zu wünschen übrig und so halten sich eben viele schreibend zurück. bei einigen schreibern habe ich den eindruck, als müsse ein bestimmter beitragsabsender am namensfähnchen stehen und man fühlt sich - mit was auch immer - provoziert.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1730056) Verfasst am: 20.02.2012, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Ich finde es beachtlich, mit welcher Penetranz du darauf beharrst, dass eine vom Sachbearbeiter im Jobcenter angewiesene Überweisung mit derselben Geschwindigkeit ihren Empfänger erreicht wie eine von dir eingegebene Online-Überweisung (und dabei auch nie Fehler vorkommen). Ich hätte da nicht so unbegrenztes Vertrauen.

dass der sachbearbeiter das in irgendeinem programm zur zahlung freigegeben hat, hilft ueberhaupt nichts. die frage ist, ob das die bank erreicht hat. wenn ja, dann habe ich durchaus grosses vertrauen. das war vor 9 uhr morgens. sowas sollte eigentlich noch am gleichen tag ankommen. notfalls am naechsten.

"das ist ueberwiesen" sollte eigentlich genuegen. ggf. fragt man nach, an welchem tag das denn bitte zur bank gegangen sei. und mit den infos sollte man sich dann doch erstmal nochmal zu seiner bank begeben und da nachfragen, bevor man im amt rumrandaliert.


Zitat:

tridi hat folgendes geschrieben:
wenn sie meint, dass ihr irgendwas zusteht, das amt ihr das aber nicht gibt, dann muss sie halt zum gericht. dort kann sie vortragen, dass sie seit 19 tagen nichts zu futtern hatte und geld braucht, und damit kann sie notfalls ne einstweilige verfuegung o.ae. erwirken.

Äh ... diese Aussage, dass in einem Rechtsstaat ja jeder, der gerade ganz akut nichts zu essen hat und sich vom Amt ungerecht behandelt meint, ja zum Gericht gehen und sich eine einstweilige Verfügung holen könne, ist jetzt aber Satire auf bürokratisch-formalistische Realitätsblindheit, oder? Du kannst das nicht ernst meinen? Bitte.

doch. es geht nur so.

es gibt nun einmal den fall, dass man mit irgendeinem voellig bekloppten und hohldrehenden amt ueberhaupt nicht einig wird.

aber dann hat man das nicht mit messern auszutragen und nicht das amt trotz entfernungsaufforderung besetzt zu halten, sondern sich an gerichte zu wenden.

richtig ist, dass, bis das gericht in der hauptsache entschieden hat, man laengst verhungert ist.

aber fuer solche eiligen sachen gibt es auch entsprechende moeglichkeiten, einstweilige anordnungen zB. ich habe nun keine ahnung, wie das vorm sozialgericht wegen hartz iv ist, aber ich bin eigentlich sicher, dass es dort auch entsprechende moeglichkeiten gibt.

und das dauert dann keine jahre, keine monate, keine wochen, das geht ziemlich sofort, vermutlich am gleichen tag. auf jeden fall so schnell, dass man in der zeit nicht verhungert. die entsprechende anordnung wird ggf. sogar schon erlassen, bevor der gegner ueberhaupt gehoert wird. es reicht, wenn man seinen anspruch glaubhaft macht. "ich habe ueberhaupt kein geld, habe hartz iv beantragt, soll es auch bekommen, habe aber seit 19 tagen nichts gegessen, und das geld ist immer noch nicht bei meiner bank angekommen und bargeld geben die mir auch nicht, obwohl ich nen vorschuss beantragt habe" genuegt vermutlich schon (am besten soweit irgendwie moeglich belegen, kontoauszuege, bescheide, soweit es halt vorliegt).

(ich vermute, dass es dann erstmal nen anruf vom rechtspfleger beim amt gibt, was das denn wohl solle, und damit ist der fall wahrscheinlich schon geklaert.)

Zitat:

Oder kann man sich dann beim Gerichtspförtner eine vorvorläufige einstweilige Verfügung an Magen und Verdauungssystem holen, evtl. Proteste und unüberlegte Maßnahmen wie (Ver-)Hungern bis zum Ergang der gerichtlichen Entscheidung zurückzustellen?

das wohl weniger, aber der verweis auf 3 wochen hunger muesste dem richter fuer die feststellung genuegen, dass er sofort zu handeln hat.
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#1730058) Verfasst am: 20.02.2012, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

Larifari hat folgendes geschrieben:
ich denke auch, dass kontroverses diskutieren produktiv sein kann. jedoch lässt das diskussionsklima hier sehr oft zu wünschen übrig und so halten sich eben viele schreibend zurück. bei einigen schreibern habe ich den eindruck, als müsse ein bestimmter beitragsabsender am namensfähnchen stehen und man fühlt sich - mit was auch immer - provoziert.


Wenn die armen Schweigerlinge Angst vor Entlarvung und Gegenrede haben, dann sollen sie schweigen. Wir sind hier kein Glücksbärchenland, wo jeder seine Meinung vorschieben darf, um in Ruhe dumpf backen zu können. Wer sich gegen Vernunft und soziale Gerechtigkeit erhebt, bekommt von mir verbal eins aufs Maul. Demokratie ist nichts für Schwächlinge, die mit ihrer geballten Faust in der Hosentasche rumlaufen. Solche Leute haben wir genug da draußen, die brauchen wir hier nicht. Wem's dann hier nicht passt, kann ja bei den PI-Kommentaren weiterblöken und sich unter Gleichgesinnten glücklich fühlen.
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Larifari
Frisch gestrichen!



Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 924
Wohnort: NDS + NRW

Beitrag(#1730059) Verfasst am: 20.02.2012, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

wen ihr braucht oder nicht, ist mir ziemlich wurscht. alles andere kannst du getrost den leuten selber überlassen.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1730063) Verfasst am: 20.02.2012, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

nachtrag: ich selbst wuerde niemals wegen 10 euro vorschuss vor gericht ziehen. eher warte ich noch ein paar tage auf die ueberweisung und hungere, oder ich frage einen von ca. 300 verwandten und bekannten, die mir gewiss 10 euro leihen wuerden oder mir wenigstens was zu essen geben wuerden, oder ich versuche, irgendwas zu arbeiten oder fang an, um essen zu betteln.

nur wenn ihr meint, die frau haette vielleicht niemanden, der ihr geld oder ein bisschen was zu essen gibt und brauche die 10 euro deshalb unbedingt sofort, um nicht noch drei tage hungern zu muessen, dann hilft halt bei uneinsichtigkeit des amtes wirklich nur ein gericht. (oder vielleicht ein anwalt, der das wahrscheinlich auch ohne gericht hinkriegt.)

das amt zu besetzen, dort zu randalieren und auf polizisten mit dem messer einzustechen ist jedenfalls garantiert der falsche weg.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1730072) Verfasst am: 20.02.2012, 03:41    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

nur wenn ihr meint, die frau haette vielleicht niemanden, der ihr geld oder ein bisschen was zu essen gibt und brauche die 10 euro deshalb unbedingt sofort, um nicht noch drei tage hungern zu muessen, dann hilft halt bei uneinsichtigkeit des amtes wirklich nur ein gericht. (oder vielleicht ein anwalt, der das wahrscheinlich auch ohne gericht hinkriegt.)

Selbst der einstweilige Rechtsschutz dauert eine Weile. Natürlich wird das Amt dann gebeten Stellung zum Fall zu nehmen und dafür werden schon 2 Wochen Zeit eingeräumt. Also das Gericht kann in so dringenden Fällen nicht helfen. Wie schnell man sich einen Anwalt beschaffen kann, weiß ich nicht. Ich denk mal vielen sind Möglichkeiten sich auch ohne Geld Unterstützung zu holen garnicht ausreichend bekannt. Natürlich ist es keine sinnvolle und konstruktive Lösung einfach dort sitzen zu bleiben und mit dem Messer auf jemanden loszugehen. Aber den ersten Teil kann ich echt gut verstehen und würde ich daran glauben, dass das die Bearbeitung meines Antrages voranbringt, würde ich das sofort machen auch ohne zu hungern. Du kannst dir wohl einfach nicht vorstellen, wie ohnmächtig man sich den Behörden gegenüber in so einer Situation fühlen kann.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1730089) Verfasst am: 20.02.2012, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
nachtrag: ich selbst wuerde niemals wegen 10 euro vorschuss vor gericht ziehen. eher warte ich noch ein paar tage auf die ueberweisung und hungere, oder ich frage einen von ca. 300 verwandten und bekannten, die mir gewiss 10 euro leihen wuerden oder mir wenigstens was zu essen geben wuerden, oder ich versuche, irgendwas zu arbeiten oder fang an, um essen zu betteln.

nur wenn ihr meint, die frau haette vielleicht niemanden, der ihr geld oder ein bisschen was zu essen gibt und brauche die 10 euro deshalb unbedingt sofort, um nicht noch drei tage hungern zu muessen, dann hilft halt bei uneinsichtigkeit des amtes wirklich nur ein gericht. (oder vielleicht ein anwalt, der das wahrscheinlich auch ohne gericht hinkriegt.)

das amt zu besetzen, dort zu randalieren und auf polizisten mit dem messer einzustechen ist jedenfalls garantiert der falsche weg.


Ja, das ist der falsche Weg. Aber es ist nicht allen gegeben, immer alles richtig zu machen. Wärst Du in dieser Situation, ich würde Dir nichts leihen. Das wäre auch nicht richtig, aber es würde den richtigen treffen.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1730120) Verfasst am: 20.02.2012, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Selbst der einstweilige Rechtsschutz dauert eine Weile. Natürlich wird das Amt dann gebeten Stellung zum Fall zu nehmen und dafür werden schon 2 Wochen Zeit eingeräumt.

oh, echt? selbst wenn jemand sagt, dass er grade hungern muss, weil das amt 19 tage nix gezahlt hat? wuerde mich wundern, denn ich weiss von zivilangelegenheiten, dass glaubhaftmachung genuegt und der gegner nicht einmal vorher gehoert wird. die details der sozialgerichtsbarkeit kenne ich aber nicht.

wenn dem so waere, wie du sagst, dann laege ich tatsaechlich schief. weiss noch jemand naeheres?

Zitat:
Wie schnell man sich einen Anwalt beschaffen kann, weiß ich nicht.

den bekommt man normal sofort - nur wenn man kein geld hat, koennte es da auch buerokratische huerden geben. ich denke aber, dass ein anwalt die wuerde selbst loesen koennen.

damit geht man allerdings moeglicherweise ein kostenrisiko ein; ich weiss jetzt nicht genau, wie das bei einem hartz-iv-empfaenger ist.
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1730122) Verfasst am: 20.02.2012, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Selbst der einstweilige Rechtsschutz dauert eine Weile. Natürlich wird das Amt dann gebeten Stellung zum Fall zu nehmen und dafür werden schon 2 Wochen Zeit eingeräumt.

oh, echt? selbst wenn jemand sagt, dass er grade hungern muss, weil das amt 19 tage nix gezahlt hat? wuerde mich wundern, denn ich weiss von zivilangelegenheiten, dass glaubhaftmachung genuegt und der gegner nicht einmal vorher gehoert wird. die details der sozialgerichtsbarkeit kenne ich aber nicht.

So genau weiß ich das nicht, ich hab das nur in Bezug auf einen speziellen Fall gelesen, der zwar eilig war, aber nicht so sehr. Für einen Monat hatte derjenige noch ausreichend Geld.

tridi hat folgendes geschrieben:

den bekommt man normal sofort - nur wenn man kein geld hat, koennte es da auch buerokratische huerden geben. ich denke aber, dass ein anwalt die wuerde selbst loesen koennen.

damit geht man allerdings moeglicherweise ein kostenrisiko ein; ich weiss jetzt nicht genau, wie das bei einem hartz-iv-empfaenger ist.

Es gibt armenrechtlich Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe. Mit Ersterem kenn ich mich nicht so gut aus, weil da hier anders geregelt ist. Prozesskostenhilfe kann man selbst beantragen, manchmal macht das auch der Anwalt, aber ob es übernommen wird ist nicht garantiert. Zudem könnte ein Kostenrisiko bestehen, wenn eine Klage verloren wird oder anscheinend auch wenn die finanzielle Situation des Klägers sich ändert, muss mich da mal noch genauer informieren.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1730132) Verfasst am: 20.02.2012, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Selbst der einstweilige Rechtsschutz dauert eine Weile. Natürlich wird das Amt dann gebeten Stellung zum Fall zu nehmen und dafür werden schon 2 Wochen Zeit eingeräumt.

oh, echt? selbst wenn jemand sagt, dass er grade hungern muss, weil das amt 19 tage nix gezahlt hat? wuerde mich wundern, denn ich weiss von zivilangelegenheiten, dass glaubhaftmachung genuegt und der gegner nicht einmal vorher gehoert wird. die details der sozialgerichtsbarkeit kenne ich aber nicht.

So genau weiß ich das nicht, ich hab das nur in Bezug auf einen speziellen Fall gelesen, der zwar eilig war, aber nicht so sehr. Für einen Monat hatte derjenige noch ausreichend Geld.

das ist dann aber nun wirklich ein anderer fall. wenn er nicht hungern musste, war die sache ja nicht so eilbeduerftig.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1730525) Verfasst am: 21.02.2012, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
... wenn er nicht hungern musste, war die sache ja nicht so eilbeduerftig.

Es ist genau anders herum. Man muss eben gerade nicht erst hungern müssen, bevor das Amt tätig wird, sondern das Amt muss verhindern, dass man erst Hunger leidet. Es braucht den Nachweis von Hunger nicht.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1730526) Verfasst am: 21.02.2012, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
wenn er nicht hungern musste, war die sache ja nicht so eilbeduerftig.

Also entschuldige schon, aber Pillepalle
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1730538) Verfasst am: 21.02.2012, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

DerBernd hat folgendes geschrieben:
Aber Dinge wie soziale Isolation, Unfähigkeit, den Haushalt zu führen, usw. fallen nicht ganz in den Zuständigkeitsbereich eines Jobcenters - dazu sind die mit viel zu viel anderen Dingen beschäftigt. Vielleicht sollten sie enger mit der Heilsarmee, den Kirchen, Sozialverbänden und Co. kooperieren, die bei solchen Dingen einspringen können.


Das ist natürlich eine Superidee um den Sozialstaat zu entlasten. Wozu brauchen Hartz-IV-Empfänger eigentlich Geld, um sich was zu Essen zu kaufen? Es gibt doch "Die Tafeln". Oder Wohngeld? Es gibt doch Obdachlosenheime. Da es inzwischen auch Ärzte gibt, die Nicht-Krankenversicherte ehrenamtlich behandeln, könnte man sich die Kosten für die Krankenversicherung von Hartz-IVlern auch gleich sparen. Chirurgische Eingriffe an Bedürftigen übernehmen dann die "Metzger ohne Grenzen" unter Aufsicht eines katholischen oder evangelischen Anästhesiebeauftragten.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1730587) Verfasst am: 21.02.2012, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
wenn er nicht hungern musste, war die sache ja nicht so eilbeduerftig.

Also entschuldige schon, aber Pillepalle


Ich stimme zwar keineswegs mit allem überein, was tridi geschrieben hat, aber hier geht es wohl einfach darum, dass er meint, dass man aus dem Fall, wo der Antragsteller noch Geld für ein Monat hat, nicht schließen kann, dass bei akuter Hungergefahr das Gericht nicht doch schneller agieren würde.

(Aber ich habe durchaus Zweifel, dass das Gericht schnell genug reagiert, besonders, wenn der Antragsteller nicht weiß, wie man sich kulturell richtig verhält, wenn er etwas braucht, wofür jemand Regeln umgehen müsste. Es ist aber richtig, dass man das aus dem Beispiel nicht schließen kann. Das schließt man eher aus sonstigen bürokratischen Erfahrungen.)
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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DerBernd
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Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 1043

Beitrag(#1730634) Verfasst am: 21.02.2012, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Das ist natürlich eine Superidee um den Sozialstaat zu entlasten. Wozu brauchen Hartz-IV-Empfänger eigentlich Geld, um sich was zu Essen zu kaufen? Es gibt doch "Die Tafeln".


Mir ging es eigentlich darum, dass die Leute beim Hartz-IV-Amt für die materiellen Bedürfnisse ihrer Schützlinge zuständig sind. Wenn jemand sozial isoliert ist oder dergleichen, muss er sich an andere wenden. Wie weit soll denn die Verhausschweinung der Bürger noch getrieben werden? Jedem einen staatlichen Aufpasser an die Seite, der ihn tröstet, einpudert und die Pampers wechselt?
Aber eigentlich finde ich dein Vorschlag ja gut. Hartz-IV und Sozialhilfe privatisieren? Warum nicht! Früher gab's für Nichtstuer und Arbeitsunfähige auch kein Geld vom Staat; Armenhäuser wurden auf freiwilliger Basis von wohlhabenden Bürger und den Kirchen betrieben.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1730657) Verfasst am: 21.02.2012, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

DerBernd hat folgendes geschrieben:

Aber eigentlich finde ich dein Vorschlag ja gut. Hartz-IV und Sozialhilfe privatisieren? Warum nicht! Früher gab's für Nichtstuer und Arbeitsunfähige auch kein Geld vom Staat; Armenhäuser wurden auf freiwilliger Basis von wohlhabenden Bürger und den Kirchen betrieben.


Solche Überlegungen führen das Engagement derjenigen, die anderen helfen wollen, ad absurdum. Denn aus der freiwillig geleisteten Bereitschaft zu helfen, damit es anderen besser geht, wird über kurz oder lang eine notwendige Pflicht, damit es anderen nicht noch schlechter geht.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1730665) Verfasst am: 21.02.2012, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
wenn er nicht hungern musste, war die sache ja nicht so eilbeduerftig.

Also entschuldige schon, aber Pillepalle

sorry. bloed formuliert.

jedenfalls liegt schon ein unterschied vor zwischen "seit 19 tagen komplett ohne geld und essen" und "hat noch fuer einen monat geld". und norm meinte ja, fuer nen monat haette es noch gereicht.

hunger macht die wartezeit schon besonders schlimm und besonders eilbeduerftig, aber, da habt ihr recht, das heisst natuerlich nicht, dass man den, der nicht hungert, erstmal auf monate vertroesten kann.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1735458) Verfasst am: 09.03.2012, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hartz-IV-Empfängern werden unter Androhung von Sperrzeiten zu psychologischen Untersuchungen gezwungen!

http://www.hannover-zeitung.net/aktuell/vermischtes/47195148-hartz-iv-empfaenger-werden-unter-androhng-von-sperrzeiten-zu-psychologischen-untersuchungen-gezwungen



Sind wir mal wieder so weit...? Böse
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
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„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1735548) Verfasst am: 09.03.2012, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Winzartikel gibt mir zu wenig Informaionen über Umfang und Gründe, um das zu bewerten. Erst recht, um Nazivergleiche irgendwie annähernd rechtfertigbar erscheinen zu lassen.
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tridi
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Beitrag(#1735562) Verfasst am: 09.03.2012, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

da wird niemand zwangsweise in die psychiatrie gesteckt, da gehts nur darum, herauszufinden, ob jemand arbeitsfaehig ist (bzw. mit welchen einschraenkungen / unter welchen bedingungen er arbeitsfaehig ist).

einer arbeitsaufnahme stehen halt manchmal gesundheitliche oder psychische gruende im wege.
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Sticky
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Beitrag(#1735565) Verfasst am: 09.03.2012, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Der Winzartikel gibt mir zu wenig Informaionen über Umfang und Gründe, um das zu bewerten. Erst recht, um Nazivergleiche irgendwie annähernd rechtfertigbar erscheinen zu lassen.


Es gibt keine logisch nachvollziehbare Rechtfertigung, die Sozialleistungen zu kürzen, wenn man auf sein Recht auf Selbstbestimmung pocht. Welche weitreichende Schlussfolgerungen sollen denn aufgrund medizinisch-psychiatrischen Befunde kommen, die die Sozialleistungen in irgendeiner Weise tangieren? Sind denn die Grundgesetze neuerdings für Sozialleistungsempfänger aufgehoben? Es gibt keine Rechtfertigung zur Zwangsuntersuchung, da die Ergebnisse dieser Untersuchungen keinerlei Einfluss auf den Anspruch auf diese Leistungen haben. Oder willst du behaupten, dass ein Sozialleistungsempfänger mit PTBS weniger Anrecht auf Sozialleistungen hat, als ein gesunder?

Und was die Nazi-Vergleiche angeht: Im Artikel steht selbst:

Zitat:
Die Zwangspsychiatrisierung von Menschen kennt man gemeinhin nur aus diktatorischen Systemen.

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Sticky
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Beitrag(#1735570) Verfasst am: 09.03.2012, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
da wird niemand zwangsweise in die psychiatrie gesteckt, da gehts nur darum, herauszufinden, ob jemand arbeitsfaehig ist (bzw. mit welchen einschraenkungen / unter welchen bedingungen er arbeitsfaehig ist).

einer arbeitsaufnahme stehen halt manchmal gesundheitliche oder psychische gruende im wege.


Und selbst wenn: Was willst du uns damit sagen? Es ist doch keine Arbeit da, hören wir doch immer wieder. Wenn aber keine Arbeit da ist - auch für Arbeitswillige- ; wozu dann solche Untersuchungen?
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1735572) Verfasst am: 09.03.2012, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Oder willst du behaupten, dass ein Sozialleistungsempfänger mit PTBS weniger Anrecht auf Sozialleistungen hat, als ein gesunder?

Nee, eher im Gegenteil. Einer, der ärztlich festgestellt PTBS, schwere Depressionen o.dgl. hat, hat vielleicht Anrecht auf Sozialleistungen, auch ohne sich um einen Job zu bemühen (nach derzeitigem Recht, das ich auch nicht toll finde). Einer, der sich weder untersuchen lässt noch sich erkennbar um einen Job bemüht, nach derzeitigem Recht vielleicht nicht.

Ich bin auch eher für eine Grundsicherung, die sich diesen ganzen Käse spart und statt Druck und Zwang bei der Auszahlung von Sozialleistungen eher auf Förderung setzt. Aber ein System, das die Auszahlung von Sozialleistungen daran bindet, sich entweder um bezahlte Arbeit zu bemühen oder nachweisbar dazu nicht in der Lage zu sein, ist noch lange keine faschistische Diktatur - auch wenn man es politisch falsch finden kann. Und Untersuchungen zu diesem nachweis zu verlangen, ist dann auch keine "Zwangspsychiatrisierung wie in diktatorischen Regimen" - her können die Leute die Untersuchung durch Verzicht auf Leistungen ja umgehen, dort dem ausgesetzte Oppositionelle nicht.

Sticky hat folgendes geschrieben:
Und was die Nazi-Vergleiche angeht: Im Artikel steht selbst:
Zitat:
Die Zwangspsychiatrisierung von Menschen kennt man gemeinhin nur aus diktatorischen Systemen.

Bist du für deine Äußerung unkritisierbar, weil Katja Kipping etwas ähnliches, aber nicht ganz so krasses geäußert hat? Für sie gilt meine Kritik - allerdings um den Unterschied "Nazi" vs. "diktatorisches Regime" vermindert - dann freilich auch; wobei ich es für möglich halte, dass sie mehr Gründe dafür nennen kann als in diesem kurzen Artikel stehen.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1735574) Verfasst am: 09.03.2012, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
da wird niemand zwangsweise in die psychiatrie gesteckt, da gehts nur darum, herauszufinden, ob jemand arbeitsfaehig ist (bzw. mit welchen einschraenkungen / unter welchen bedingungen er arbeitsfaehig ist).

einer arbeitsaufnahme stehen halt manchmal gesundheitliche oder psychische gruende im wege.

Und selbst wenn: Was willst du uns damit sagen? Es ist doch keine Arbeit da, hören wir doch immer wieder. Wenn aber keine Arbeit da ist - auch für Arbeitswillige- ; wozu dann solche Untersuchungen?

Das ist dann die Frage, welchen Sinn es hat, in solchen Situationen von arbeitsfähigen Arbeitslosen Bemühungen um eine Stelle zu verlangen, auf die man nur bei nicht Arbeitsfähigen verzichtet. Das ist aber eine politische Frage, die einen Nazivergleich auch nicht annähernd rechtfertigt.

Solche Argumente der Art: "Ich muss Bewerbungen schreiben und Kurse besuchen oder mich vom Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen, um ALG 2 zu kriegen! Diese Faschisten!", sind eine implizite Verharmlosung von echtem Faschismus, die mich gepflegt kotzen lässt.
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tridi
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Beitrag(#1735589) Verfasst am: 09.03.2012, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
da wird niemand zwangsweise in die psychiatrie gesteckt, da gehts nur darum, herauszufinden, ob jemand arbeitsfaehig ist (bzw. mit welchen einschraenkungen / unter welchen bedingungen er arbeitsfaehig ist).

einer arbeitsaufnahme stehen halt manchmal gesundheitliche oder psychische gruende im wege.


Und selbst wenn: Was willst du uns damit sagen? Es ist doch keine Arbeit da, hören wir doch immer wieder. Wenn aber keine Arbeit da ist - auch für Arbeitswillige- ; wozu dann solche Untersuchungen?

dass das amt (arbeitsagentur/arge/optierende kommune) nun einmal "es gibt doch eh nicht genug arbeit" nicht als hinreichenden entschuldigungsgrund fuer mangelnde eigenbemuehungen um eine arbeitsstelle anerkennt, duerfte bekannt sein. auch dass ich das genauso sehe, das ist aber bereits oft genug hier diskutiert worden.

im uebrigen gibt es durchaus auch offene stellen, und das amt hat natuerlich ein interesse daran, diese mit arbeitslosen hartz-iv-empfaengern zu besetzen. wenn jemand ein stellenangebot aus gesundheitlichen (auch psychischen) gruenden ablehnt, will das amt natuerlich wissen, ob die ablehnung berechtigt ist.
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