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Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit" II
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735708) Verfasst am: 10.03.2012, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
aber warum jetzt die krankenkasse das duerfe und die hartz-iv-behoerde alles glauben muesse, wird nicht klar.

Weil ich das auch nicht geschrieben habe und wenn ihr euren Grips bisschen anstrengt und das Grundgesetz mit der Sozialgesetzgebung verknüpft, weiterhin den Unterschied zwischen einem privatrechtlichen Unternehmen und einer staatlichen Einrichtung in Betracht zieht, erschließt sich die Antwort vllt. von allein. Wenn nicht - schlaft noch mal ne Nacht drüber. Eventuell erkennt ihr meine Intention dann.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735710) Verfasst am: 10.03.2012, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
...
ein nicht-hartzler muss auch kein bestechungsgeld zahlen, um an einen gelben schein zu kommen.

Wenn er ein Attest haben möchte, welches ihm fortwährende, lange Krankheit jenseits der tatsächlichen Befindlichkeit bescheinigen soll, wird er das schon müssen, weil ein Arzt seinen Job auch nicht für lau macht und in ihm dann sicher einen <s>Parasi</s>Faulenzer sieht. Wer unterstüzt denn so etwas schon freiwillig und auf Dauer?

solang er sich regelmaessig nen gelben schein holt, kommt regelmaessig kohle in die kasse des arztes.

kollege von mir wurd von der arzthelferin gefragt, ob er nen gelben schein brauche. er bestaetigte. kurze zeit spaeter hatte er den gelben schein in der hand. er war etwas irritiert, der arzt hatte ihn ja noch nicht gesehen. daraufhin meinte die arzthelferin, das haett er ja nun sagen muessen, wenn er nicht nur den schein haben sondern auch den arzt sehen wollte...

ein dauer-attest gibts so vielleicht nicht. aber wozu auch, alle zwei wochen ein neues attest tuts ja auch.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735712) Verfasst am: 10.03.2012, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
...
"Gefälligkeitsatteste"

Da fehlt mir aber die Motivation der Ärzte. Warum sollten sie das tun? Die persönliche Verbindung trifft doch in den wenigsten Fällen überhaupt zu. Zudem ist es eher so, dass es ja wohl in Großstädten den meisten Anteil an "Sozialhilfeerschleichern" (noch dazu mit Migrationshintergund) geben soll. Da bleibt die Motivation dann ganz auf der Strecke.

Ich sehe die geschilderte Praxis als Repression um einerseits wenigstens vorübergehend Mittel einzusparen und andererseits langzeitarbeitslose Kranke in Beschäftigungen zu drängen, für deren Ergreifen sie eigentlich nicht geeignet sind, jedoch aus Angst vor Leistungskürzung oder -streichung, ihr schnelleres sozialverträgliches Ableben aus der Gesellschaft in Kauf nehmen.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735713) Verfasst am: 10.03.2012, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
aber warum jetzt die krankenkasse das duerfe und die hartz-iv-behoerde alles glauben muesse, wird nicht klar.

Weil ich das auch nicht geschrieben habe und wenn ihr euren Grips bisschen anstrengt und das Grundgesetz mit der Sozialgesetzgebung verknüpft, weiterhin den Unterschied zwischen einem privatrechtlichen Unternehmen und einer staatlichen Einrichtung in Betracht zieht, erschließt sich die Antwort vllt. von allein. Wenn nicht - schlaft noch mal ne Nacht drüber. Eventuell erkennt ihr meine Intention dann.

ich glaube nicht, dass misterfritz mit "krankenkasse" nur die privatrechtlichen privaten krankenversicherungsgesellschaften meinte. die gesetzlichen krankenkassen sind keine privatrechtlichen unternehmen, sondern koerperschaften des oeffentlichen rechts. eine nacht drueber schlafen wird wohl kaum helfen, aber vielleicht kanns mir ja jemand anders erklaeren, falls es irgendwen hier gibt, der deine worte versteht (was ich nicht glaube, aber wer weiss).
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735714) Verfasst am: 10.03.2012, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

ein dauer-attest gibts so vielleicht nicht. aber wozu auch, alle zwei wochen ein neues attest tuts ja auch.

Das funktioniert aber beim selben Arzt auch nicht. Und alle 14 Tage zu ´nem anderen Arzt kannst du vllt. 3 Monate durchziehen, aber dann erwischst du einen, der dich meldet. Die nachfolgende Sanktion nimmt dafür im RL keiner in Kauf.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735716) Verfasst am: 10.03.2012, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
...
"Gefälligkeitsatteste"

Da fehlt mir aber die Motivation der Ärzte. Warum sollten sie das tun?

ganz einfach: da gibts geld fuer.

kein bestechungsgeld, sondern von der krankenkasse.

(oder zahlen die etwa inzwischen pauschalen, unabhaengig davon, ob einer zum arzt gegangen ist oder nicht?)

Zitat:

Ich sehe die geschilderte Praxis als Repression um einerseits wenigstens vorübergehend Mittel einzusparen und andererseits langzeitarbeitslose Kranke in Beschäftigungen zu drängen, für deren Ergreifen sie eigentlich nicht geeignet sind,

wieso?

wenn der mann krank ist, wird der amtsarzt das ja auch merken.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735717) Verfasst am: 10.03.2012, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

ein dauer-attest gibts so vielleicht nicht. aber wozu auch, alle zwei wochen ein neues attest tuts ja auch.

Das funktioniert aber beim selben Arzt auch nicht. Und alle 14 Tage zu ´nem anderen Arzt kannst du vllt. 3 Monate durchziehen, aber dann erwischst du einen, der dich meldet. Die nachfolgende Sanktion nimmt dafür im RL keiner in Kauf.

mit drei oder vier aerzten im wechsel funktioniert das hervorragend. evtl. auch mit nur einem arzt. die melden niemanden, die wollen ihre kunden doch behalten. die duerften ja auch keinen melden - schweigepflicht. schlimmstenfalls koennen sie das gewuenschte attest nicht ausstellen. dann sind sie den kunden los und ein anderer arzt verdient das geld.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735718) Verfasst am: 10.03.2012, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
Das größte Problem,das ich mit solchen erzwungenen ärztlichen Untersuchungen habe,ist folgendes:Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.Das kann ich schwer mit meiner Vorstellung von Menschenwürde vereinbaren. skeptisch

bist du sicher, dass auf die schweigepflicht verzichtet werden muss? reicht es nicht, wenn der amtsarzt die arbeitsunfaehigkeit feststellt?
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Desperadox
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Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1735719) Verfasst am: 10.03.2012, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Das größte Problem,das ich mit solchen erzwungenen ärztlichen Untersuchungen habe,ist folgendes:Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.Das kann ich schwer mit meiner Vorstellung von Menschenwürde vereinbaren. skeptisch

bist du sicher, dass auf die schweigepflicht verzichtet werden muss? reicht es nicht, wenn der amtsarzt die arbeitsunfaehigkeit feststellt?

100%ig sicher(eigene Erfahrung) zornig
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735720) Verfasst am: 10.03.2012, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Das größte Problem,das ich mit solchen erzwungenen ärztlichen Untersuchungen habe,ist folgendes:Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.Das kann ich schwer mit meiner Vorstellung von Menschenwürde vereinbaren. skeptisch

bist du sicher, dass auf die schweigepflicht verzichtet werden muss? reicht es nicht, wenn der amtsarzt die arbeitsunfaehigkeit feststellt?

100%ig sicher(eigene Erfahrung) zornig

dann will ich dir glauben. betrifft das nur den amtsarzt oder gleich alle deine aerzte, die du jemals hattest und haben wirst?
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Desperadox
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Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1735725) Verfasst am: 10.03.2012, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Das größte Problem,das ich mit solchen erzwungenen ärztlichen Untersuchungen habe,ist folgendes:Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.Das kann ich schwer mit meiner Vorstellung von Menschenwürde vereinbaren. skeptisch

bist du sicher, dass auf die schweigepflicht verzichtet werden muss? reicht es nicht, wenn der amtsarzt die arbeitsunfaehigkeit feststellt?

100%ig sicher(eigene Erfahrung) zornig

dann will ich dir glauben. betrifft das nur den amtsarzt oder gleich alle deine aerzte, die du jemals hattest und haben wirst?

Theoretisch alle,aber auch das Jobcenter ist nicht allwissend. zwinkern
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1735726) Verfasst am: 10.03.2012, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Kannst du was verlinken? Ich find nix außer immer wieder dieselbe Pressemitteilung, die meine Frage nicht beantwortet.

Was mich interessiert, ist, ob das Arbeitsamt das einfach so verlangen kann, auch wenn man sonst bei allem kooperiert, was die so verlangen können, wie Bewerbungen schreiben und an Maßnahmen teilnehmen; oder ob die das nur verlangen, wenn man sagt "Ich kann nicht, ich bin arbeitsunfähig", bzw. nicht kooperiert.


Wie es aussieht, muss der Berater bei der Arge nur der Ansicht sein, dass der "Kunde" eine psychologische Beratung benötigt, um darauf dann - im nächsten Schritt - bei Nichtinanspruchnahme des Angebots Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung folgen zu lassen. Die Antwort auf die neueste Anfrage ist wohl noch nicht auf dem Bundestagsserver, aber die davor:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/082/1708291.pdf

Dort wird für die Gründe, warum man zum Psychologen muss, folgendes Dokument erwähnt:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Fachdienste/Angebot-psychologischer-Dienst.pdf

Die dort genannten Gründe klingen für mich nicht danach, als ginge es um prinzipiell Arbeitsunfähige bzw. nicht kooperative Arbeitslose.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1735729) Verfasst am: 10.03.2012, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
feststellen kann man dies (im falle der behauptung des betroffenen, nicht arbeitsfaehig zu sein) nun einmal nur durch eine untersuchung.


Darum geht es aber nicht, jedenfalls nicht immer. Es genügt, dass der Arbeitsvermittler der Meinung ist, dass der Arbeitslose ein psychisches Problem hat. Dass man dann eine Möglichkeit zur psychologischen Betreuung anbietet, finde ich nicht schlimm. Aber dass man dazu gezwungen werden kann - und zwar unter Androhung der Entziehung sämtlicher Mittel zur Existenzsicherung - das ist nicht hinnehmbar.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1735731) Verfasst am: 10.03.2012, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
Das größte Problem,das ich mit solchen erzwungenen ärztlichen Untersuchungen habe,ist folgendes:Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.Das kann ich schwer mit meiner Vorstellung von Menschenwürde vereinbaren. skeptisch



Gibt's dafuer auch 'ne Quelle als Beleg?

Das waere naemlich ein echter Hammer.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1735733) Verfasst am: 10.03.2012, 01:53    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Das größte Problem,das ich mit solchen erzwungenen ärztlichen Untersuchungen habe,ist folgendes:Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.Das kann ich schwer mit meiner Vorstellung von Menschenwürde vereinbaren. skeptisch



Gibt's dafuer auch 'ne Quelle als Beleg?

Das waere naemlich ein echter Hammer.


Ich halte das in dieser Form für übertrieben. Dass Arbeitslosen Formulare ausgehändigt werden, in der sie ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden sollen, ist aber schon vorgekommen. Das ist dann aber freiwillig. Wie man allerdings Freiwilligkeit bei Aufforderungen der Arge zu verstehen hat, das sieht man ja an dieser Diskussion.
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Desperadox
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Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1735736) Verfasst am: 10.03.2012, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Das größte Problem,das ich mit solchen erzwungenen ärztlichen Untersuchungen habe,ist folgendes:Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.Das kann ich schwer mit meiner Vorstellung von Menschenwürde vereinbaren. skeptisch



Gibt's dafuer auch 'ne Quelle als Beleg?

Das waere naemlich ein echter Hammer.


Ich wüßte keine Quelle,ich geb´nur meine eigenen Erfahrungen wieder.
Wenn irgend jemand mir nicht glaubt oder meine Schilderung für übertrieben hält Schulterzucken
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1735741) Verfasst am: 10.03.2012, 02:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
feststellen kann man dies (im falle der behauptung des betroffenen, nicht arbeitsfaehig zu sein) nun einmal nur durch eine untersuchung.


Darum geht es aber nicht, jedenfalls nicht immer. Es genügt, dass der Arbeitsvermittler der Meinung ist, dass der Arbeitslose ein psychisches Problem hat. Dass man dann eine Möglichkeit zur psychologischen Betreuung anbietet, finde ich nicht schlimm. Aber dass man dazu gezwungen werden kann - und zwar unter Androhung der Entziehung sämtlicher Mittel zur Existenzsicherung - das ist nicht hinnehmbar.


Artikel 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ nimmt tridi offensichtlich nicht zur Kenntnis. Für ihn (und einem viel zu großer Anteil der Arge – „Sachbearbeiter“) sind Hartz IVler vollkommen freigestellt von jedweder Menschenwürde. Ich behaupte an dieser Stelle mal, tridi weiß gar nicht was Menschenwürde ist, kann also gar nicht merken, wenn ihm diese verlustig geht.

Den Bezug zum zwölfjährigen Millennium halte ich allerdings für gegeben; war dies, unter anderem, doch nur möglich, weil die Meisten vergeblich dagegen kämpften, selber „braun“ zu werden, bei tridi gehe ich davon aus, dass er gar nicht erst kämpfen müsste.
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Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22289

Beitrag(#1735753) Verfasst am: 10.03.2012, 03:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wer bei so schlichten politischen Diskussionen schon mit "Du Nazi" kommen muss ...
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1735758) Verfasst am: 10.03.2012, 04:10    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Das größte Problem,das ich mit solchen erzwungenen ärztlichen Untersuchungen habe,ist folgendes:Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.Das kann ich schwer mit meiner Vorstellung von Menschenwürde vereinbaren. skeptisch



Gibt's dafuer auch 'ne Quelle als Beleg?

Das waere naemlich ein echter Hammer.


Ich wüßte keine Quelle,ich geb´nur meine eigenen Erfahrungen wieder.
Wenn irgend jemand mir nicht glaubt oder meine Schilderung für übertrieben hält Schulterzucken



Ich habe hier das Problem, dass ich mir einerseits sowas nicht vorstellen kann aber andererseits immer wieder mitbekomme, dass man mit Arbeitslosen behoerdlicherseits oefters eigentlich unvorstellbare Sachen macht. Deshalb bin ich vorsichtig geworden und halte nicht alles von vorneherein fuer uebertrieben. zwinkern
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1735763) Verfasst am: 10.03.2012, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.


Wenn es tatsächlich so ist, dann dürfte es sich aber doch nur um die Dinge handeln, die Aktenkundig geworden sind. Und das sollte sich eigentlich nur auf medizinisch/therapeutisch relevante Dinge beschränken. - Und selbst das wäre mehr als schlimm genug.


beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich habe hier das Problem, dass ich mir einerseits sowas nicht vorstellen kann aber andererseits immer wieder mitbekomme, dass man mit Arbeitslosen behoerdlicherseits oefters eigentlich unvorstellbare Sachen macht. Deshalb bin ich vorsichtig geworden und halte nicht alles von vorneherein fuer uebertrieben. zwinkern


Es gibt nicht vieles, was ich mir bei der derzeitigen Bürokratie und Behördenwillkür nicht mehr vorstellen kann.
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1735802) Verfasst am: 10.03.2012, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Och, da gibt es schon wundersame Dinge.

Arbeitslose werden von der Arbeitsagentur als geistig behindert abgestempelt.
http://bundes.blog.de/2012/01/21/arbeitslose-arbeitsagentur-geistig-behinderten-abgestempelt-12497357/

Ohne Vorstellung zu einem ärztlichen Termin im Vorfeld...
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735955) Verfasst am: 11.03.2012, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
Och, da gibt es schon wundersame Dinge.

Arbeitslose werden von der Arbeitsagentur als geistig behindert abgestempelt.
http://bundes.blog.de/2012/01/21/arbeitslose-arbeitsagentur-geistig-behinderten-abgestempelt-12497357/

Ohne Vorstellung zu einem ärztlichen Termin im Vorfeld...


tja... IQ-werte werden so bestimmt, dass sie normalverteilt sind mit mittelwert 100 und standardabweichung 15. das heisst, dass ca. 95,45% im intervall von 70 bis 130 liegen. und 4,55 % liegen eben nicht in diesem intervall, d.h. 2,3 % liegen unter 70 und 2,3 % ueber 130.

nun sagt aber der WP-artikel zu geistiger behinderung: "Ein IQ unter 70 bedingt dann die Diagnose der geistigen Behinderung.".

langer rede kurzer sinn: per definition gelten 2,3 % der bevoelkerung als geistig behindert. und intelligenztests werden so normiert, dass 2,3 % der bevoelkerung unter 70 landen und dann als geistig behindert gelten.

diese frau hat offenbar beim intelligenztest so schlecht abgeschnitten und war damit als geistig behindert abgestempelt.

wenn man geistige behinderung allein an der frage festmacht, wie jemand beim intelligenztest abschneidet, dann ist ein arzt natuerlich fuer die feststellung der geistigen behinderung voellig ueberfluessig.

(zweifel an der sinnhaftigkeit dieser definition von geistiger behinderung sind natuerlich erlaubt, ebenso wie zweifel an der aussagekraft des verwendeten intelligenztests.)
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1735962) Verfasst am: 11.03.2012, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
Och, da gibt es schon wundersame Dinge.

Arbeitslose werden von der Arbeitsagentur als geistig behindert abgestempelt.
http://bundes.blog.de/2012/01/21/arbeitslose-arbeitsagentur-geistig-behinderten-abgestempelt-12497357/

Ohne Vorstellung zu einem ärztlichen Termin im Vorfeld...

Vermutlich zwecks Verlagerung von SGB II zu SGB XII. Mögliche Gründe sind Beschönigung von Statistiken und eine vorteilhafte Verlagerung von Zuständigkeit und Aufwand für die Behörde.
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1735968) Verfasst am: 11.03.2012, 03:22    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Miach hat folgendes geschrieben:
Och, da gibt es schon wundersame Dinge.

Arbeitslose werden von der Arbeitsagentur als geistig behindert abgestempelt.
http://bundes.blog.de/2012/01/21/arbeitslose-arbeitsagentur-geistig-behinderten-abgestempelt-12497357/

Ohne Vorstellung zu einem ärztlichen Termin im Vorfeld...

Vermutlich zwecks Verlagerung von SGB II zu SGB XII. Mögliche Gründe sind Beschönigung von Statistiken und eine vorteilhafte Verlagerung von Zuständigkeit und Aufwand für die Behörde.


Ja, die Entlohnung geschieht über die Werkstätten, ggfs. fallen noch geringe Leistung der Behörde als "Aufstockung" an. Ähnliches läuft gerade mit "Rehamaßnahmen" im Bereich beruflicher Bildung von jungen Erwachsenen. Viele Jugendliche werden als psychisch/geistig behindert eingestuft, um sie in eine Maßnahme zu stecken, die nicht mehr zur Gänze von der Behörde getragen werden muss.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1736081) Verfasst am: 11.03.2012, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

tja...


Genau, worüber beschwert sich diese Frau überhaupt? Ihre Wertlosigkeit für den triditionellen Arbeitsmarkt hat sie schriftlich und muss sich bestimmt nicht mehr als arbeitsfaule Schmarotzerin beschimpfen lassen.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1736208) Verfasst am: 11.03.2012, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

tja...


Genau, worüber beschwert sich diese Frau überhaupt? Ihre Wertlosigkeit für den triditionellen Arbeitsmarkt hat sie schriftlich und muss sich bestimmt nicht mehr als arbeitsfaule Schmarotzerin beschimpfen lassen.

mehr als das erste wort hast du von meinem posting nicht gelesen, insbesondere nicht den letzten eingeklammerten satz, oder?
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1736226) Verfasst am: 11.03.2012, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
aber warum jetzt die krankenkasse das duerfe und die hartz-iv-behoerde alles glauben muesse, wird nicht klar.

Weil ich das auch nicht geschrieben habe und wenn ihr euren Grips bisschen anstrengt und das Grundgesetz mit der Sozialgesetzgebung verknüpft, weiterhin den Unterschied zwischen einem privatrechtlichen Unternehmen und einer staatlichen Einrichtung in Betracht zieht, erschließt sich die Antwort vllt. von allein. Wenn nicht - schlaft noch mal ne Nacht drüber. Eventuell erkennt ihr meine Intention dann.

ich glaube nicht, dass misterfritz mit "krankenkasse" nur die privatrechtlichen privaten krankenversicherungsgesellschaften meinte. die gesetzlichen krankenkassen sind keine privatrechtlichen unternehmen, sondern koerperschaften des oeffentlichen rechts. eine nacht drueber schlafen wird wohl kaum helfen, aber vielleicht kanns mir ja jemand anders erklaeren, falls es irgendwen hier gibt, der deine worte versteht (was ich nicht glaube, aber wer weiss).

Psychologische und physische Untersuchungen, die gegen den Willen des Patienten geschehen können einen massiver Eingriff in Privatsphäre und körperlich Unversehrtheit darstellen. Sozialleistungen sollen die Existenzgrundlage sichern. Wer den Job verliert hat noch dieses Auffangbecken, wem ab er die Sozialbezüge sanktioniert werden, der hat dann kein Auffangbecken mehr. Sozialhilfebezieher sind durch solche Sanktionen erpressbar ihre Grundrechte für ein Existenzminimum aufzugeben. Und das obwohl das Existenzminimum auch aus den Grundrechten abgeleitet wird. Und nein die Sozialbehörden sind nicht Arbeitgeber der Arbeitslosen.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1736240) Verfasst am: 11.03.2012, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

tja...


Genau, worüber beschwert sich diese Frau überhaupt? Ihre Wertlosigkeit für den triditionellen Arbeitsmarkt hat sie schriftlich und muss sich bestimmt nicht mehr als arbeitsfaule Schmarotzerin beschimpfen lassen.

mehr als das erste wort hast du von meinem posting nicht gelesen, insbesondere nicht den letzten eingeklammerten satz, oder?


Das "tja..." fasste in seiner Beiläufigkeit Deinen Beitrag ganz gut zusammen. Du hast anscheinend gar nicht bemerkt, dass dieses Beispiel Deine gesamten vorhergehenden Ergüsse widerlegt. Und dann nur dieses halbherzige "Ist nicht schön, aber mir eigentlich auch egal."
_________________
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1736241) Verfasst am: 11.03.2012, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

tja...


Genau, worüber beschwert sich diese Frau überhaupt? Ihre Wertlosigkeit für den triditionellen Arbeitsmarkt hat sie schriftlich und muss sich bestimmt nicht mehr als arbeitsfaule Schmarotzerin beschimpfen lassen.

mehr als das erste wort hast du von meinem posting nicht gelesen, insbesondere nicht den letzten eingeklammerten satz, oder?


Was soll also deine ausführliche Darlegung der Entscheidungsgrundlage? So ist es wie eine Doppelbotschaft, die so klingt, als wolltest Du kaschieren, daß Du Verständnis für die Entscheidung des Amtes hast.

Die Ausfüllung eines Faltbogens wie im Fallbeispiel ist indiskutabel nicht als eine valide Testung des IQ anzusehen.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1736253) Verfasst am: 11.03.2012, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

tja...


Genau, worüber beschwert sich diese Frau überhaupt? Ihre Wertlosigkeit für den triditionellen Arbeitsmarkt hat sie schriftlich und muss sich bestimmt nicht mehr als arbeitsfaule Schmarotzerin beschimpfen lassen.

mehr als das erste wort hast du von meinem posting nicht gelesen, insbesondere nicht den letzten eingeklammerten satz, oder?


Was soll also deine ausführliche Darlegung der Entscheidungsgrundlage? So ist es wie eine Doppelbotschaft, die so klingt, als wolltest Du kaschieren, daß Du Verständnis für die Entscheidung des Amtes hast.

ich wollte das darlegen, was ich dargelegt habe: geistige behinderung wird (zum teil jedenfalls) nicht an bestimmten geistigen faehigkeiten bzw. deren fehlen festgemacht, sondern einfach am IQ. und so erklaert sich moeglicherweise, wie dieses amt gehandelt hat. und interessant ist meines erachtens auch, dass einfach grundsaetzlich 2% geistig behindert sind - nach den von mir dargestellten definitionen - egal, was diese leute koennen oder nicht koennen.

diese dinge wollte ich darstellen, bewerten wollte ich sie *nicht*. man kann an der genannten definition von geistiger behinderung zweifel haben (und auch am IQ-test), darauf wies ich auch hin, ich habe auch zweifel daran, aber ich kann auch nicht ausschliessen, dass das zum richtigen ergebnis fuehrt. (ich bin kein experte fuer IQ-tests und ich weiss auch nicht, ob leute mit IQ unter 70 auf dem arbeitsmarkt voellig chancenlos sind.) daher habe ich mich einer bewertung enthalten.

man sollte nicht in jedes posting dinge reindeuten, die der verfasser des postings nicht geschrieben hat.
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