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CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne gegen unser Grundgesetz?

 
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Felix Staratschek
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Radevormwald

Beitrag(#1741995) Verfasst am: 02.04.2012, 07:42    Titel: CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne gegen unser Grundgesetz? Antworten mit Zitat

Im Bundestag sollte der Artikel 93 unseres Grundgesetzes behandelt werden. Am Telefon hat mir Volker Reusing berichtet, was Sarah und er bei einer Netzrecherche entdeckt hatten. zum Glück ist das auch anderen aufgefallen, so dass danach die Sache zurückgezogen wurde und beschwichtigt wurde.

Sollte unser Recht beschnitten werden, Angriffe auf Grundwerte und Rechtsregelungen des Grundgesetzes zu verhindern?

3 Kläger aus der ÖDP haben wichtige Nachbesserungen beim Zustimmungsgesetz zum EU- Vertrag von Lissabon erreicht. Sollen künftig solche Klagen erschwert werden. CDU, CSU (von einigen guten Ausnahmen abgesehen), SPD, FDP und Grüne haben uns den Vertrag von Lissabon eingebrockt und handeln nun anscheinend konsequent weiter in diesem Sinne!

Die Grünen entpupen sich dabei immer mehr als Schaf im Wolfspelz. Nach Außen Ökopartei, Grundwertelobby, friedensliebend, aber im Handeln will keiner schneller als die Grünen alles unser noch viel zu demokratisch defizitären und von den Verträgen her noch problematischen EU übergeben. Aber die ÖDP hat ein Konzept für eine gute EU.

Im Bundestag sind einzig die Linken gegen diesen Antrag gewesen! In was für einen Land leben wir eigentlich, wo im Bundestag die Erben der SED (die Linke ist ja nur eine mehrfache Umbenennung dieser Partei, der sich die WASG angeschlossen hat) jetzt grundrechtsfreundlicher sind als alle ehemals demokratischen Parteien der alten Bundesrepublik!

Liebe Wähler, es reicht. Bitte bringt diese Verächter unseres Grundgesetzes allesamt unter 5%- Hürde, bringt die ÖDP in den Bundestag und in die Landtage.

Kleine Presseschau (die 3 obertsen Artiel der heutigen Google- Presseschau zu: Grundgesetz Artikel 93):

Mysteriöser Antrag zur Grundgesetzänderung:
http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=48154&title=Mysteri%F6ser+Bundestags-Antrag+zur+Grundgesetz%E4nderung&storyid=1001333094395

Am Grundgesetz schraubt man nicht im Hinterzimmer
http://www.s-o-z.de/?p=66733

Abschaffung von Verfassungsklagen für Bürger?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/abschaffung-von-verfassungsklagen-fuer-buerger-900641.php
_________________
So sehr hat Gott die Welt geliebt, das er Mensch wurde!
http://sites.google.com/site/oekoradevormwald
http://twitter.com/FJStaratschek
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1742010) Verfasst am: 02.04.2012, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser Fall ist ein Beispiel dafuer, wie sich im Internet kompletter verschwoerungstheoretischer Unfug verbreitet und auch gerne geglaubt wird. Man kann das Grundgesetz nicht heimlich aendern. Verfassungsaenderungen muessen den Wortlaut des Grundgesetzes ausdruecklich aendern. Sie werden von Bundestag und Bundesrat nach mehreren [!] Lesungen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die Gremien tagen oeffentlich. Es gibt Livestreams und ein Parlamentsfernsehen. Die Bundestagsdrucksachen gibt es frei zugaenglich im Internet. Wie um alles in der Welt soll das heimlich passieren?

Ich kopiere mal die aufklaerende Antwort von Hans-Christian Stroebele aus abgeordnetenwatch:

Zitat:
Die Aufregung im Netz über die geplante Ergänzung des Artikel 93 des Grundgesetzes und die parallele Änderung der Wahlrechtsregeln kann ich nicht nachvollziehen.
Wer ist auf die Idee gekommen und warum, damit solle das Recht angetastet werden, daß jedermann (und doch auch jede Frau) Verfassungsbeschwerde einlegen kann.

An der bisherigen Fassung des Artikel 93 GG wird nichts gestrichen, also insbesondere auch nichts in Art. 93 Ziff. 4 a.

Eingefügt wird lediglich 4 c, daß das Bundesverfassungsgericht entscheidet
"über Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag".
Bisher war eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der die Teilnahme einer nicht im Bundestag vertretenen Partei oder Vereinigung an der Bundestagswahl nicht zuließ, vor der Wahl nicht zulässig.
Das soll jetzt geändert werden. Das ist also als Erweiterung von Beschwerderechten gedacht nicht als Beschränkung.

In der Erläuterung zu der neuen Nummer 4 c heißt es:
"Gegen die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse über die Zulassung der Landeslisten der Parteien kann Beschwerde an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden (§ 28 Absatz 2 BWG). Kein solcher Rechtsbehelf vor der Wahl besteht dagegen bisher gegen die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses nach § 18 Absatz 4 BWG über die Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei.
Ansonsten können alle Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren mit einem Einspruch beim Deutschen Bundestag angefochten werden (§ 49 BWG, § 1 des Wahlprüfungsgesetzes). Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (§ 48 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes). Dies gilt auch für die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei im Rahmen der Verfahrens nach § 18 Absatz 2 bis 4 BWG.
Im Bericht der OSZE/ODIHR-Wahlbewertungsmission vom 14. Dezember 2009 war Deutschland insbesondere empfohlen worden, dass Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Parteien zur Wahl vor der Wahl von einem Rechtsgremium gehört werden können sollten.
Die neue Nummer 4c des Artikels 93 Absatz 1 GG eröffnet Vereinigungen, die infolge der Feststellung des Bundeswahlausschusses nicht als Partei anerkannt wurden, die mit eigenen Wahlvorschlägen an einer Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen darf, die Möglichkeit, noch vor der Bundestagswahl das Bundesverfassungsgericht zur Klärung ihres Parteienstatus anzurufen."

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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1742016) Verfasst am: 02.04.2012, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Voellig unabhaengig von diesem Vorstosz der Fraktionen zu MEHR Rechtsschutz im Wahlrecht gibt es seit langer Zeit eine Debatte ueber die Belastung des Bundesverfassungsgerichts mit Verfassungsbeschwerden. In wenigen Jahren hat sich die Zahl der Beschwerden von ca. 3000 pro Jahr auf ueber 6000 erhoeht. Nur 2% der Beschwerden sind erfolgreich. Sehr viele sind unzulaessig. Und es gibt Buerger die sich gehaeuft beschweren. Die Spitze haelt ein Buerger mit 782 Beschwerden. Es gibt etliche, die zwischen 50 – 100 Beschwerden einreichen. Dabei geht es um z.B. Briefmarken im Wert von unter 1 € oder um einen Rechtsanwalt, der gegen ein Fahrverbot vorgeht und dem Gericht eine Begruendung von 1100 Seiten zum Lesen schickt.

Das BVerfG arbeitet alle diese Beschwerden akribisch ab, auch die voellig sinnlosen und mutwilligen. Es gibt zwar die Moeglichkeit einer Missbrauchsgebuehr, jedoch wird sie erst am Ende des Falles verhaengt und kann oft nicht eingezogen werden. Sie bereitet also selbst wieder nur fruchtlose Arbeit.

Deshalb wirbt das BVerfG seit Monaten fuer die gesetzliche Einrichtung einer Mutwillensgebuehr, die Beschwerdefuehrer bei offensichtlich sinnlosen Beschwerden erst bezahlen muessen, ehe das Gericht den Fall weiter bearbeitet.

Der Praesident des BVerfG hat diese Idee inzwischen in allen Bundestagsfraktionen vorgestellt. Es gibt aber in allen Fraktionen erhebliche Vorbehalte gegen eine solche neue Mutwillensgebuehr, so dasz ich im Moment nicht sehe, dasz sich jemand im Bundestag dafuer stark machen wird. Es gibt aber natuerlich Diskussionen darueber, wie dem Bundesverfassungsgericht geholfen werden kann, damit es nicht so absaeuft, wie der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrecht in Strassburg, bei dem ueber 140 000 Faelle unbearbeitet liegen.

Die Medien haben diese beiden Diskussionen durcheinander gebracht. Sie haetten dies mit etwas serioeser Recherche vermeiden koennen.
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Zuletzt bearbeitet von Sermon am 02.04.2012, 11:03, insgesamt einmal bearbeitet
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1742024) Verfasst am: 02.04.2012, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Die Medien haben diese beiden Diskussionen durcheinander gebracht. Sie haetten dies mit etwas serioeser Recherche vermeiden koennen.
Es gibt aber auch Ausnahme(n). Ich glaube, die SZ war's, die das, was Du da geschrieben hast, recht ausführlich dargestellt hat. Was natürlich die Berechtigung der Kritik am Rest des <s>Journalistenpacks</s> Schild und Schwert der freiheitlichen Grundordnung eher verstärken dürfte.
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Sermon
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1742031) Verfasst am: 02.04.2012, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde auch nicht ein Entwurf aufgrund von Kritik zurueckgezogen, sondern die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 28.3. 2012 vor dem Rechtsausschuss ganz unspektakulaer weiteren internen Beratungsbedarf angemeldet und darob eine Verschiebung der Ersten Lesung auf Ende April 2012 beantragt und erwirkt.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1742033) Verfasst am: 02.04.2012, 11:29    Titel: Re: CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne gegen unser Grundgesetz? Antworten mit Zitat

Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:
Die Grünen entpupen sich dabei immer mehr als Schaf im Wolfspelz. Nach Außen Ökopartei, Grundwertelobby, friedensliebend, aber im Handeln will keiner schneller als die Grünen alles unser noch viel zu demokratisch defizitären und von den Verträgen her noch problematischen EU übergeben. Aber die ÖDP hat ein Konzept für eine gute EU.


Zitat:
Liebe Wähler, es reicht. Bitte bringt diese Verächter unseres Grundgesetzes allesamt unter 5%- Hürde, bringt die ÖDP in den Bundestag und in die Landtage.


Das Posten von Unfug ist dann, wenn er offenbar wird, wohl eher keine wirklich ueberzeugende Form parteipolitischer Propaganda. Mal so gesagt!
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Arashi
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Anmeldungsdatum: 18.05.2011
Beiträge: 185
Wohnort: Mainz

Beitrag(#1742147) Verfasst am: 02.04.2012, 19:20    Titel: Re: CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne gegen unser Grundgesetz? Antworten mit Zitat

Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:

Aber die ÖDP hat ein Konzept für eine gute EU.

Hast du da einen informativen Link zu? Auf der Homepage der ödp finde ich nur drei kurze Abschnitte zu sehr langfristig planbaren Zielen was die EU angeht.
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Desperadox
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Anmeldungsdatum: 18.01.2012
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1742177) Verfasst am: 02.04.2012, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

ÖDP ? noc scheinheilig Schulterzucken
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
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Beitrag(#1742193) Verfasst am: 02.04.2012, 23:39    Titel: Re: CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne gegen unser Grundgesetz? Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:
Die Grünen entpupen sich dabei immer mehr als Schaf im Wolfspelz. Nach Außen Ökopartei, Grundwertelobby, friedensliebend, aber im Handeln will keiner schneller als die Grünen alles unser noch viel zu demokratisch defizitären und von den Verträgen her noch problematischen EU übergeben. Aber die ÖDP hat ein Konzept für eine gute EU.


Zitat:
Liebe Wähler, es reicht. Bitte bringt diese Verächter unseres Grundgesetzes allesamt unter 5%- Hürde, bringt die ÖDP in den Bundestag und in die Landtage.


Das Posten von Unfug ist dann, wenn er offenbar wird, wohl eher keine wirklich ueberzeugende Form parteipolitischer Propaganda. Mal so gesagt!


Aber eine Form von Wahlwerbung ist es ziemlich eindeutig!

Dabei werden den angestrebten Einzug in den Bundes- bzw. die Landtage wohl eher die Piraten schaffen als die ÖDP. Aber wer weiß... vielleicht sind die Piraten ja einfach nur von ÖDP-Aktivisten wie unseren Felix unterwandert? zwinkern
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
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Beitrag(#1742709) Verfasst am: 05.04.2012, 15:36    Titel: Re: CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne gegen unser Grundgesetz? Antworten mit Zitat

Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:
Im Bundestag sollte der Artikel 93 unseres Grundgesetzes behandelt werden. Am Telefon hat mir Volker Reusing berichtet, was Sarah und er bei einer Netzrecherche entdeckt hatten. zum Glück ist das auch anderen aufgefallen, so dass danach die Sache zurückgezogen wurde und beschwichtigt wurde.

Sollte unser Recht beschnitten werden, Angriffe auf Grundwerte und Rechtsregelungen des Grundgesetzes zu verhindern?

3 Kläger aus der ÖDP haben wichtige Nachbesserungen beim Zustimmungsgesetz zum EU- Vertrag von Lissabon erreicht. Sollen künftig solche Klagen erschwert werden. CDU, CSU (von einigen guten Ausnahmen abgesehen), SPD, FDP und Grüne haben uns den Vertrag von Lissabon eingebrockt und handeln nun anscheinend konsequent weiter in diesem Sinne!

Die Grünen entpupen sich dabei immer mehr als Schaf im Wolfspelz. Nach Außen Ökopartei, Grundwertelobby, friedensliebend, aber im Handeln will keiner schneller als die Grünen alles unser noch viel zu demokratisch defizitären und von den Verträgen her noch problematischen EU übergeben. Aber die ÖDP hat ein Konzept für eine gute EU.

Im Bundestag sind einzig die Linken gegen diesen Antrag gewesen! In was für einen Land leben wir eigentlich, wo im Bundestag die Erben der SED (die Linke ist ja nur eine mehrfache Umbenennung dieser Partei, der sich die WASG angeschlossen hat) jetzt grundrechtsfreundlicher sind als alle ehemals demokratischen Parteien der alten Bundesrepublik!

Liebe Wähler, es reicht. Bitte bringt diese Verächter unseres Grundgesetzes allesamt unter 5%- Hürde, bringt die ÖDP in den Bundestag und in die Landtage.

Kleine Presseschau (die 3 obertsen Artiel der heutigen Google- Presseschau zu: Grundgesetz Artikel 93):

Mysteriöser Antrag zur Grundgesetzänderung:
http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=48154&title=Mysteri%F6ser+Bundestags-Antrag+zur+Grundgesetz%E4nderung&storyid=1001333094395

Am Grundgesetz schraubt man nicht im Hinterzimmer
http://www.s-o-z.de/?p=66733

Abschaffung von Verfassungsklagen für Bürger?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/abschaffung-von-verfassungsklagen-fuer-buerger-900641.php


Fettung durch Moderation.

Das Freigeisterhaus ist sicherlich ein Forum, in dem politische Diskussionen zur Tagesordnung gehören. Direkte Werbung, worunter das Aufrufen zur Stimmabgabe für eine bestimmte Partei fällt, ist hier jedoch nicht erwünscht. Wir fordern Dich daher auf, dies zukünftig zu unterlassen.

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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1744964) Verfasst am: 15.04.2012, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Abgeordnete rebellieren gegen geplantes Redeverbot

Zitat:
Es ist ein Vorschlag mit politischem Zündstoff - und die Reaktionen sind entsprechend heftig. Abgeordnete sollen im Bundestag künftig nur noch ans Rednerpult treten dürfen, wenn es den Fraktionen passt. Das sieht zumindest ein Entwurf von Union, SPD und FDP vor. Nun formiert sich eine breite Front der Ablehnung.


Zitat:
Künftig soll der Parlamentspräsident nur noch Abgeordnete ans Rednerpult lassen, die von den Fraktionen vorab bestimmt wurden. Nur in Ausnahmefällen - und auch dann nur nach Beratung mit allen Fraktionen - soll er anderen Abgeordneten das Wort erteilen dürfen, und das auch nur für drei Minuten.
Außerdem sollen Abgeordnete nicht wie bisher öffentlich eine Erklärung zur Abstimmung in Form einer bis zu fünfminütigen Begründung abgeben können. Stattdessen soll nur eine kurze schriftliche Erklärung erlaubt sein, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Papier.


Zitat:
Widerstand kündigte auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, an. "Mit der faktischen Abschaffung der mündlichen Erklärung zur Abstimmung wird die Artikulation des einzelnen Abgeordneten in Konfliktsituationen mit seiner Fraktion massiv eingeschränkt. Das ist in keinem Fall hinnehmbar", erklärte er. "Die Vorschläge werden weder von Grünen und Linken noch vom Präsidenten akzeptiert. Sie sind nicht entscheidungsreif."

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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1745025) Verfasst am: 15.04.2012, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1744823#1744823
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Gnazz
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 401
Wohnort: am Wasser

Beitrag(#1745079) Verfasst am: 15.04.2012, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Inkubation.....
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Sie laufen mit vollen Taschen nach Hause und stehen doch mit leeren Händen da.
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Wolfgang Mayer
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Anmeldungsdatum: 30.12.2011
Beiträge: 304

Beitrag(#1745217) Verfasst am: 16.04.2012, 16:06    Titel: Re: CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne gegen unser Grundgesetz? Antworten mit Zitat

Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:


Liebe Wähler, es reicht. Bitte bringt diese Verächter unseres Grundgesetzes allesamt unter 5%- Hürde, bringt die ÖDP in den Bundestag und in die Landtage.


Das ist ja wohl der Oberhammer!

Sind wir hier in einem "Wählt-meine-Partei"-Forum. Unterlass bitte hier irgendeine Wahlwerbung. Das ist ja ätzend.

So was geht hier nicht!

Wolfgang
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Felix Staratschek
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Radevormwald

Beitrag(#1746081) Verfasst am: 19.04.2012, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

So wie es aussieht, bin ich hir auf die falsche Fährte geraten. Einige Tage, nachedem ich davon gehört hatte, habe ich im Netz recherhiert und dazu die verlinkten Artikel in der Google- Pressescxhau gefunden.

Ich hab das zumindest für wahrscheinlich gehalten, wird doch im Bundestag auch sonst vielem zugestimmt, ohne das es von den Abgeordneten ordentlich studiert werden kann. Der Vertrag von Lissabon ist dafür ein Paratdebeispiel: http://sites.google.com/site/euradevormwald

Nun gut, diesmal war es ein falscher Alarm.

Aber kurz darauf wurde ja die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Die Redezeit von Fraktionsabweichlern sollte "in der Regel" auf 3 Minuten beschränkt werden. Ich denke, jeder Bunestagsabgeordnete hat das Recht, ca. ein 600stel der Gesamtredezeit des hohen Hauses zu erhalten. Und wenn ein Redner seine Redezeit einsetzen will, wen er von seiner Fraktion abweicht, kann das ja wichtige Gründe haben und sollte nicht beschnitten werden. Aber der Entwurf soll ja zurückgezogen worden sein. Also, undenkbar ist das nicht, was ich geschrieben habe. Durch Unachtsamkeit hat der Bundestag schon viel aufs Spiel gesetzt und musste daher immer wieder von Karlsruhe zurück gepfiffen werden. Da bin ich roh, dass es nun doch nicht um eine aktive Rechtsbeschneidung ging. Aber durch die intransparente oder unvollständige Darstellung im Netz wurden besorgte Menschen hier wach. Gut, dass es diesmal ein Fehlalarm war.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1746084) Verfasst am: 19.04.2012, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:

Ich hab das zumindest für wahrscheinlich gehalten, wird doch im Bundestag auch sonst vielem zugestimmt, ohne das es von den Abgeordneten ordentlich studiert werden kann. Der Vertrag von Lissabon ist dafür ein Paratdebeispiel...
Und schnell noch mal ein Wahlkampfthema deiner Partei hier reingemogelt. skeptisch
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1746102) Verfasst am: 19.04.2012, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:
Ich hab das zumindest für wahrscheinlich gehalten,


Eine behauptet klammheimliche Verfassungsaenderung stellt jedoch immer schlicht eine Unmoeglichkeit dar.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1746169) Verfasst am: 19.04.2012, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:
Ich hab das zumindest für wahrscheinlich gehalten,


Eine behauptet klammheimliche Verfassungsaenderung stellt jedoch immer schlicht eine Unmoeglichkeit dar.
Solange Verfassungsänderungen nicht vom Volk beschlossen werden ist das theoretisch kein Problem. Es bedarf da nur eines Mangels an Berichterstattung.
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Dominik
...



Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland

Beitrag(#1746185) Verfasst am: 19.04.2012, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wahlwerbung finde ich ok. Warum sollte man das hier nicht duerfen? Waere es nicht wuenschenswert wenn jeder seine Meinung, auch die der Parteienaffinitaet derart ehrlich und offen zugeben darf, dass widerspruechlichkeiten im weltbild klar erkannt und benannt werden koennen? Gerade an dieser verschwurbelten Sprache, die so vieles offen laesst, krankt der gesellschaftliche Diskurs doch, nirgens sind fruchtbare diskussionsergebnisse sichtbar. Nirgends werden visionen eroertert und auf tauglichkeit abgeklopft. Die Angst vor der extremismuskeule zensiert unsere sprache, worunter der ertrag der denk- und diskussionsergebnisse leidet. Ich wuerde mir wuenschen gerade in unserem forum gaebe es keine tabus. Ich will auch wissen warum menschen bis heute an einen diffusen gott glauben koennen, und will das verstehen. Und was man an hitler toll finden kann, heute, wenn ueber den institutionalisierten progromcharakter und die kriegsschuld kein zweifel herrscht. Wie denken npdwaehler? Was denken spd- oder gruenenwaehler zb ueber den vertrag von rambouillet? Was sagt ein fdpanhaenger zur geplanten obsoleszenz? Und was denkt ein waehler der linken ueber die dossiers, die in bayern aufgetaucht sind und was versteht er unter sozialismus? Seien wir doch lieber froh, wenn sich jemand so deutlich positionieren will. Dann kann er auch erklaeren, warum er derart ueberzeugt von seiner gruppierung ist. Vielleicht erweitert es unser weltbild, vielleicht erweitert es seines. Jedenfalls finde ich derartige beitraege, solange sie der wahrheitsfindung dienen, gut. Wir sollten zum diskurs ermutigen.
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"Die Kritik der Religion ist die Voraussetzung aller Kritik" Karl Marx (Ebd., MEW 1:378)
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#1746196) Verfasst am: 19.04.2012, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Solange Verfassungsänderungen nicht vom Volk beschlossen werden ist das theoretisch kein Problem. Es bedarf da nur eines Mangels an Berichterstattung.

Im Zeitalter des Internet ist selbst das recht unrealistisch. Das hat schon bei ACTA und co. nicht funktioniert.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1746416) Verfasst am: 20.04.2012, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Solange Verfassungsänderungen nicht vom Volk beschlossen werden ist das theoretisch kein Problem. Es bedarf da nur eines Mangels an Berichterstattung.

Im Zeitalter des Internet ist selbst das recht unrealistisch. Das hat schon bei ACTA und co. nicht funktioniert.
Vergrab es in einem ausreichend komplizierten Verwaltungsvorgang oder bau rosa Elefanten ein (sprich, verursache einen Skandal, aber mit dem falschen Fokus), und selbst das dürfte kein allzu großes Problem darstellen. Klar, irgendwer wird es mitkriegen. Nur: Hören (und reduplizieren) den auch genug, damit daraus ein öffentlicher Diskurs wird?
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1746425) Verfasst am: 20.04.2012, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Solange Verfassungsänderungen nicht vom Volk beschlossen werden ist das theoretisch kein Problem. Es bedarf da nur eines Mangels an Berichterstattung.

Im Zeitalter des Internet ist selbst das recht unrealistisch. Das hat schon bei ACTA und co. nicht funktioniert.
Vergrab es in einem ausreichend komplizierten Verwaltungsvorgang oder bau rosa Elefanten ein (sprich, verursache einen Skandal, aber mit dem falschen Fokus), und selbst das dürfte kein allzu großes Problem darstellen. Klar, irgendwer wird es mitkriegen. Nur: Hören (und reduplizieren) den auch genug, damit daraus ein öffentlicher Diskurs wird?


Eine Verfassungsaenderung ist kein interner Verwaltungsvorgang. Sie bedarf bis zu einem Beschluss, fuer den es ein hohe Abstimmungshuerde gibt, mehrerer oeffentlicher Lesungen in Bundestag und Bundesrat. Die Behauptungen, hierzulande koennte die Verfassung klammheimlich geaendert werden, ist verschwoerungtheoretischer Mumpitz.
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Shadaik
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Beitrag(#1746714) Verfasst am: 21.04.2012, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Solange Verfassungsänderungen nicht vom Volk beschlossen werden ist das theoretisch kein Problem. Es bedarf da nur eines Mangels an Berichterstattung.

Im Zeitalter des Internet ist selbst das recht unrealistisch. Das hat schon bei ACTA und co. nicht funktioniert.
Vergrab es in einem ausreichend komplizierten Verwaltungsvorgang oder bau rosa Elefanten ein (sprich, verursache einen Skandal, aber mit dem falschen Fokus), und selbst das dürfte kein allzu großes Problem darstellen. Klar, irgendwer wird es mitkriegen. Nur: Hören (und reduplizieren) den auch genug, damit daraus ein öffentlicher Diskurs wird?


Eine Verfassungsaenderung ist kein interner Verwaltungsvorgang. Sie bedarf bis zu einem Beschluss, fuer den es ein hohe Abstimmungshuerde gibt, mehrerer oeffentlicher Lesungen in Bundestag und Bundesrat. Die Behauptungen, hierzulande koennte die Verfassung klammheimlich geaendert werden, ist verschwoerungtheoretischer Mumpitz.
Ich glaube eher, wir verstehen unter "klammheimlich" unterschiedliche Dinge. Wenn keiner hinkuckt, kann man eine Menge Dinge mitten in der Öffentlichkeit machen, ohne dass es jemand mitkriegt.
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