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Grenzen der Religionsfreiheit
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
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Beitrag(#1756538) Verfasst am: 31.05.2012, 19:58    Titel: Grenzen der Religionsfreiheit Antworten mit Zitat

Ich habe zunächst einen Thread über Zeugen Jehovas gesucht, aber nichts gefunden. Jetzt mache ich eben den hier auf. Ich sehe gerade Galileo auf ProSieben. Und ich hätte das Kotzen kriegen können. Die Zeugen Jehovas wurden thematisiert. Ein bißchen was von allem kam da dran. Zum Beispiel Kinder die missionieren gehen. Aber ich eröffne den Thread wegen etwas anderem. Es ging auch um religiöse Einstellungen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und auf Heilung. Gesehen habe ich dann eine Familie die eine Patientenverfügung für ihr Kind erstellt hat. Frage: Es ist es wirklich erlaubt dass Eltern Ihre Kindern gewisse Behandlungsmöglichkeiten (Bluttransfusionen z.B.) vorenthalten können? Wie weit geht das rechtlich? Was ist wenn zur Rettung eines Kinderlebens eine Behandlung notwendig ist, die aber von den Eltern abgelehnt wird? Können sich die Eltern da durchsetzen? Wenn ja dann macht mich das fassungslos.

Vielleicht kann in diesem Thread später noch anderes thematisiert werden. Ich finde es ist in vielen Bereichen wichtig zu definieren, wo Religionsfreiheit ihre Grenze zu HABEN HAT.
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Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1756541) Verfasst am: 31.05.2012, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zeugen Jehovas gibts hier

Weil es hier expliziet über die Grenzen der Religionsfreiheit gehen soll, würde ich es schon separat lassen, oder?
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
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Beitrag(#1756542) Verfasst am: 31.05.2012, 20:10    Titel: Re: Grenzen der Religionsfreiheit Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Ich habe zunächst einen Thread über Zeugen Jehovas gesucht, aber nichts gefunden. Jetzt mache ich eben den hier auf. Ich sehe gerade Galileo auf ProSieben. Und ich hätte das Kotzen kriegen können. Die Zeugen Jehovas wurden thematisiert. Ein bißchen was von allem kam da dran. Zum Beispiel Kinder die missionieren gehen. Aber ich eröffne den Thread wegen etwas anderem. Es ging auch um religiöse Einstellungen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und auf Heilung. Gesehen habe ich dann eine Familie die eine Patientenverfügung für ihr Kind erstellt hat. Frage: Es ist es wirklich erlaubt dass Eltern Ihre Kindern gewisse Behandlungsmöglichkeiten (Bluttransfusionen z.B.) vorenthalten können? Wie weit geht das rechtlich? Was ist wenn zur Rettung eines Kinderlebens eine Behandlung notwendig ist, die aber von den Eltern abgelehnt wird? Können sich die Eltern da durchsetzen? Wenn ja dann macht mich das fassungslos.

Vielleicht kann in diesem Thread später noch anderes thematisiert werden. Ich finde es ist in vielen Bereichen wichtig zu definieren, wo Religionsfreiheit ihre Grenze zu HABEN HAT.



Dann wird ihnen das Sorgerecht betreffend ärzlicher Heilbehandlung für diese Eingriff entzogen, ein gerichtlicher Beschluss ist dann die Einwilligungserklärung.
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
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Beitrag(#1756544) Verfasst am: 31.05.2012, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe da was gefunden:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/30076

Zitat:
Grundsätzlich haben Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts bei denjenigen minderjährigen Patienten, die noch nicht natürlich einsichtsfähig sind, die Entscheidungsbefugnis über medizinische Eingriffe. Dies schließt gleichzeitig die Ablehnung ärztlich empfohlener Maßnahmen ein. Elterliche Entscheidungen sind allerdings dann vom Arzt nicht zu akzeptieren, wenn von ihnen eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls, die nicht erst bei Lebensgefahr vorliegt, ausgeht.
Die Ablehnung einer Bluttransfusion beispielsweise für ein transfusionsbedürftiges Kind nach einem Verkehrsunfall oder nach einer Chemotherapie wäre eine solche Kindeswohlgefährdung. In einem solchen Fall muss der behandelnde Arzt – falls noch Zeit für eine solche Maßnahme bleibt – das zuständige Jugendamt ansprechen; dieses kann beim Familiengericht die Übernahme des Sorgerechts für die Heilbehandlung beantragen und dann anstelle der Eltern rechtswirksam der Transfusion zustimmen. Das Sorgerecht fällt im Anschluss an die durchgeführte Behandlung an die Eltern zurück, weil die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gemeinschaft an sich keine Auswirkungen auf die generelle Eignung zur Erziehung hat.


Dann:

Zitat:
Ob diese Verfügungen rechtlich tragen, ist wie in allen Fällen der Willenserklärungen Minderjähriger nach dem Maß der von der Rechtsprechung etablierten „natürlichen Einsichtsfähigkeit“ zu bewerten: Immer dann, wenn ein Minderjähriger nach Auffassungsgabe, Beurteilungsvermögen und Reifeentwicklung in der Lage ist, eine ärztliche Aufklärung entgegenzunehmen, zu verstehen und die Konsequenzen seiner Entscheidung (die auch eine ablehnende sein kann!) zu erfassen, ist er grundsätzlich in medizinischen Fragen geschäftsfähig (3, 12).


Ehrlich gesagt finde ich selbst das noch bedenklich. Da muss der/die Minderjährige nur stark genug indoktriniert sein, dann wird zu allem Ja und Amen gesagt, selbst wenn es dann das eigene Leben kostet.
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
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Beitrag(#1756547) Verfasst am: 31.05.2012, 20:20    Titel: Re: Grenzen der Religionsfreiheit Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Ich habe zunächst einen Thread über Zeugen Jehovas gesucht, aber nichts gefunden. Jetzt mache ich eben den hier auf. Ich sehe gerade Galileo auf ProSieben. Und ich hätte das Kotzen kriegen können. Die Zeugen Jehovas wurden thematisiert. Ein bißchen was von allem kam da dran. Zum Beispiel Kinder die missionieren gehen. Aber ich eröffne den Thread wegen etwas anderem. Es ging auch um religiöse Einstellungen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und auf Heilung. Gesehen habe ich dann eine Familie die eine Patientenverfügung für ihr Kind erstellt hat. Frage: Es ist es wirklich erlaubt dass Eltern Ihre Kindern gewisse Behandlungsmöglichkeiten (Bluttransfusionen z.B.) vorenthalten können? Wie weit geht das rechtlich? Was ist wenn zur Rettung eines Kinderlebens eine Behandlung notwendig ist, die aber von den Eltern abgelehnt wird? Können sich die Eltern da durchsetzen? Wenn ja dann macht mich das fassungslos.

Vielleicht kann in diesem Thread später noch anderes thematisiert werden. Ich finde es ist in vielen Bereichen wichtig zu definieren, wo Religionsfreiheit ihre Grenze zu HABEN HAT.



Dann wird ihnen das Sorgerecht betreffend ärzlicher Heilbehandlung für diese Eingriff entzogen, ein gerichtlicher Beschluss ist dann die Einwilligungserklärung.


Ja, soweit auch im Link nachlesbar. Ich finde das so aber trotzdem nicht in Ordnung. Meines Erachtens sollten die Elternrechte/Bestimmungsrechte hier äußerst stark eingeengt werden, wo die Gesundheit des Kindes massiv gefährdet ist.
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Zuletzt bearbeitet von Lord Snow am 31.05.2012, 20:25, insgesamt einmal bearbeitet
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Lord Snow
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Beitrag(#1756549) Verfasst am: 31.05.2012, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Zeugen Jehovas gibts hier

Weil es hier expliziet über die Grenzen der Religionsfreiheit gehen soll, würde ich es schon separat lassen, oder?


Ja gerne, lieber getrennt lassen.
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Naastika
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Beitrag(#1756550) Verfasst am: 31.05.2012, 20:26    Titel: Re: Grenzen der Religionsfreiheit Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Ich habe zunächst einen Thread über Zeugen Jehovas gesucht, aber nichts gefunden. Jetzt mache ich eben den hier auf. Ich sehe gerade Galileo auf ProSieben. Und ich hätte das Kotzen kriegen können. Die Zeugen Jehovas wurden thematisiert. Ein bißchen was von allem kam da dran. Zum Beispiel Kinder die missionieren gehen. Aber ich eröffne den Thread wegen etwas anderem. Es ging auch um religiöse Einstellungen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und auf Heilung. Gesehen habe ich dann eine Familie die eine Patientenverfügung für ihr Kind erstellt hat. Frage: Es ist es wirklich erlaubt dass Eltern Ihre Kindern gewisse Behandlungsmöglichkeiten (Bluttransfusionen z.B.) vorenthalten können? Wie weit geht das rechtlich? Was ist wenn zur Rettung eines Kinderlebens eine Behandlung notwendig ist, die aber von den Eltern abgelehnt wird? Können sich die Eltern da durchsetzen? Wenn ja dann macht mich das fassungslos.

Vielleicht kann in diesem Thread später noch anderes thematisiert werden. Ich finde es ist in vielen Bereichen wichtig zu definieren, wo Religionsfreiheit ihre Grenze zu HABEN HAT.



Dann wird ihnen das Sorgerecht betreffend ärzlicher Heilbehandlung für diese Eingriff entzogen, ein gerichtlicher Beschluss ist dann die Einwilligungserklärung.


Ja, soweit auch im Link nachlesbar. Ich finde das so aber trotzdem nicht in Ordnung.



Wieso? Geschockt Und was genau? Dass die Eltern nicht einwiligen, oder dass unser Rechtssystem Möglichkeiten bietet, auch ohne die elterliche Willenserklärung auszukommen?

Die Eltern sind halt Zeugen Jehovas und handeln entpsreched ihrer Glaubensvorschriften, ich finde das auch merkwürdig, aber das ist eben die Religionsfreiheit...

D
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Lord Snow
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Beitrag(#1756555) Verfasst am: 31.05.2012, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Beitrag nochmal editiert. Ja wenn ein Erwachsener das für sich wahrnimmt, bitte sehr, soll er sterben gehen oder krank werden, wenn das die Konsequenz ist. Aber wenn es um Kinder geht, also nicht um man selbst, für die der Erziehungsberechtigte derartige Entscheidungen trifft, ist das nicht falsch?
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Naastika
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Beitrag(#1756557) Verfasst am: 31.05.2012, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Beitrag nochmal editiert. Ja wenn ein Erwachsener das für sich wahrnimmt, bitte sehr, soll er sterben gehen oder krank werden, wenn das die Konsequenz ist. Aber wenn es um Kinder geht, also nicht um man selbst, für die der Erziehungsberechtigte derartie Entscheidungen trifft, ist das nicht falsch?



Klar ist das falsch. Und es gibt, wie geschildert, rechtliche Verfahren, um dem Mißstand abzuhelfen.

zwinkern
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Lord Snow
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Beitrag(#1756558) Verfasst am: 31.05.2012, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Also wir sind ja schon so weit gekommen, ein zu behandelndes Kind kann entgegen den Willen der Eltern behandelt werden, kein Kind muss aufgrund der Ansichten seiner Eltern sterben. Mir geht es nur um die rechtliche Handhabe, ich finde es völlig unnötig dass Formalitäten (die im Falle akuter Gefahr ohnehin wegfallen würden) nötig sind, damit das Kind entgegen den Willen der Eltern behandelt wird, also die zeitweise Übertragung des Sorgerechts. Es sollte in meinen Augen selbstverständlich sein dass das Leben eines Kindes angemessen durch medizinische Behandlung geschützt wird.

Das hätte zur Konsequenz, dass man in weiten Teilen die Entscheidungskompetenz der Eltern im Bezug auf das Kind und dessen Gesundheit von vorneherein gar nicht anerkennt.
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Naastika
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Beitrag(#1756560) Verfasst am: 31.05.2012, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Sorgerechtentzug würde nur die OP betreffen, sonst behalten die Eltern das Sorgerecht und üben es aus.

Das Verfahren geht auch sehr schnell. Wenn es sich um einen Notfall, z.B. Unfall handelt, und plötzlich die Eltern dazwischenschiessen, dann ist beim Gericht immer (auch nachts) ein Richter zur Stelle, der entsprechenden Beschluss erlassen kann.

Oder worauf willst du raus? Dass Zeugen von Anfang an bestimmten Sorgerechteinschränkungen unterliegen sollten? Das fände ich doch unverhältnismäßig.
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Lord Snow
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Beitrag(#1756563) Verfasst am: 31.05.2012, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich schrieb ja darum zeitweise, das ist schon klar.

Hm ja man könnte es dann im gewissen sinne als eine Einschränkung des Sorgerechts sehen, in gewissen Aspekten aber nur. Das finde ich nun nicht drastisch. Ich würde das auch gar nicht auf Zeugen beschränken, das sollte allgemein für jeden Menschen so sein. Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich meine das ja nicht im totalen Sinne.
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Naastika
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Beitrag(#1756565) Verfasst am: 31.05.2012, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eltern sind dafür da, für ihre Kinder zu sorgen und für diese bestimmte Entscheidungen zu treffen. Und das machen sie grundsätzlich ganz gut (da hat schon die Evolution für gesorgt..)

Oder willst du eine staatliche Stelle einführen, die alle elterlichen Entscheidungen kontrollliert und u.U. widerruft?

Ob das noch von FDGO gedeckt ist...? Cool
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#1756566) Verfasst am: 31.05.2012, 21:15    Titel: Re: Grenzen der Religionsfreiheit Antworten mit Zitat

Das Thema Bluttransfusion&Zeugen Jehovas wurde hier im Forum laengst thematisiert:

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=898605#898605

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=735046#735046

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=319545#319545

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=39543#39543

Es gab auch bereits Diskussionsstraenge zur "Religionsfreiheit":

schrankenlose Religionsfreiheit im GG

Religionsfreiheit
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
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Beitrag(#1756570) Verfasst am: 31.05.2012, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Die Eltern sind dafür da, für ihre Kinder zu sorgen und für diese bestimmte Entscheidungen zu treffen. Und das machen sie grundsätzlich ganz gut (da hat schon die Evolution für gesorgt..)

Oder willst du eine staatliche Stelle einführen, die alle elterlichen Entscheidungen kontrollliert und u.U. widerruft?

Ob das noch von FDGO gedeckt ist...? Cool


Eine staatliche Stelle ist doch gar nicht nötig, wenn es um das Fehlen von Entscheidungsbefugnisse geht.
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
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Beitrag(#1756575) Verfasst am: 31.05.2012, 21:33    Titel: Re: Grenzen der Religionsfreiheit Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Das Thema Bluttransfusion&Zeugen Jehovas wurde hier im Forum laengst thematisiert:

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=898605#898605

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=735046#735046

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=319545#319545

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=39543#39543

Es gab auch bereits Diskussionsstraenge zur "Religionsfreiheit":

schrankenlose Religionsfreiheit im GG

Religionsfreiheit


Nun aber bei allen Links geht es nicht um Bluttransfusionen speziell. Dieser Thread ja auch nicht unbedingt.
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Naastika
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Beitrag(#1756580) Verfasst am: 31.05.2012, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

OK, ich verstehe nich wirklich, was du dann meinst, bin wohl auch zu müde..


G`nacht! *gähn*
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22262

Beitrag(#1756594) Verfasst am: 31.05.2012, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Also wir sind ja schon so weit gekommen, ein zu behandelndes Kind kann entgegen den Willen der Eltern behandelt werden, kein Kind muss aufgrund der Ansichten seiner Eltern sterben. Mir geht es nur um die rechtliche Handhabe, ich finde es völlig unnötig dass Formalitäten (die im Falle akuter Gefahr ohnehin wegfallen würden) nötig sind, damit das Kind entgegen den Willen der Eltern behandelt wird, also die zeitweise Übertragung des Sorgerechts. Es sollte in meinen Augen selbstverständlich sein dass das Leben eines Kindes angemessen durch medizinische Behandlung geschützt wird.

Das hätte zur Konsequenz, dass man in weiten Teilen die Entscheidungskompetenz der Eltern im Bezug auf das Kind und dessen Gesundheit von vorneherein gar nicht anerkennt.

Was wäre denn die Alternative zu Formalitäten?
Mir fällt nur ein, dass der Arzt selbst Entscheidungen trifft, ohne überhaupt irgendjemandes Zustimmung einzuholen. Und das kann's ja wohl auch nicht sein.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2056

Beitrag(#1756640) Verfasst am: 01.06.2012, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist eine Abwägung von Rechtsgütern, und so wie es aussieht, wiegt das Wohl des Kindes schwerer, als die Religionsfreiheit der Eltern. Dass der Entzug des Sorgerecht mit formalen Hürden versehen ist, ist schon gut so, sonst könnte man dies ja wegen jeder Lappalie machen.
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Vobro
Privatnachdenker



Anmeldungsdatum: 10.11.2011
Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal

Beitrag(#1756661) Verfasst am: 01.06.2012, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Es ist eine Abwägung von Rechtsgütern, und so wie es aussieht, wiegt das Wohl des Kindes schwerer, als die Religionsfreiheit der Eltern. Dass der Entzug des Sorgerecht mit formalen Hürden versehen ist, ist schon gut so, sonst könnte man dies ja wegen jeder Lappalie machen.


Vielleicht könntem man das rein auf der juristischen Ebene ganz gut handhaben, indem man sagt, daß es sich hierbei nicht wirklich um Religion, sondern um religiös motivierte Ideologie handelt, aber ich bin kein Jurist, fiel mir nur eben so ein.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1756663) Verfasst am: 01.06.2012, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vobro hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Es ist eine Abwägung von Rechtsgütern, und so wie es aussieht, wiegt das Wohl des Kindes schwerer, als die Religionsfreiheit der Eltern. Dass der Entzug des Sorgerecht mit formalen Hürden versehen ist, ist schon gut so, sonst könnte man dies ja wegen jeder Lappalie machen.


Vielleicht könntem man das rein auf der juristischen Ebene ganz gut handhaben, indem man sagt, daß es sich hierbei nicht wirklich um Religion, sondern um religiös motivierte Ideologie handelt, aber ich bin kein Jurist, fiel mir nur eben so ein.

Diese Unterscheidung gibt es juristisch nicht. Das würde die Religionsfreiheit auch völlig aufweichen.
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Vobro
Privatnachdenker



Anmeldungsdatum: 10.11.2011
Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal

Beitrag(#1756665) Verfasst am: 01.06.2012, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Vobro hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Es ist eine Abwägung von Rechtsgütern, und so wie es aussieht, wiegt das Wohl des Kindes schwerer, als die Religionsfreiheit der Eltern. Dass der Entzug des Sorgerecht mit formalen Hürden versehen ist, ist schon gut so, sonst könnte man dies ja wegen jeder Lappalie machen.


Vielleicht könntem man das rein auf der juristischen Ebene ganz gut handhaben, indem man sagt, daß es sich hierbei nicht wirklich um Religion, sondern um religiös motivierte Ideologie handelt, aber ich bin kein Jurist, fiel mir nur eben so ein.

Diese Unterscheidung gibt es juristisch nicht. Das würde die Religionsfreiheit auch völlig aufweichen.


Naja, wie gesagt, ich kann das nicht juristisch bewerten, aber wenn es verfassungsrechtlich verankerte Religionsfreiheit gibt, muß es dementsprechend auch eine juristisch eindeutige Definition dessen geben, was Religion ist und was nicht. Diese Definition muß sich ja nicht unbedingt mi einer soziologischen oder philosophischen Definition decken, oder?

Soweit ich das als Laie absehen kann, ist gar nicht genau abgrenzgar, was Religion eigentlich ist und was bereits reine Ideologie.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22262

Beitrag(#1756667) Verfasst am: 01.06.2012, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vobro hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Es ist eine Abwägung von Rechtsgütern, und so wie es aussieht, wiegt das Wohl des Kindes schwerer, als die Religionsfreiheit der Eltern. Dass der Entzug des Sorgerecht mit formalen Hürden versehen ist, ist schon gut so, sonst könnte man dies ja wegen jeder Lappalie machen.

Vielleicht könntem man das rein auf der juristischen Ebene ganz gut handhaben, indem man sagt, daß es sich hierbei nicht wirklich um Religion, sondern um religiös motivierte Ideologie handelt, aber ich bin kein Jurist, fiel mir nur eben so ein.

Nein. Die Sache, um die es geht, einfach mit einem anderen Wort zu belegen, hilft nicht. Genauso wenig, wie man die Meinungsfreiheit einschränken kann mit dem "Argument" "Das ist keine Meinung, sonden ein hirnverbrannter Blödsinn", oder die Kunstfreiheit, weil "das ist keine Kunst, das ist ja total entartet", oderoderoder. Sonst könnte man mit dem Trick jedes Grundrecht beliebig umgehen.

Um ein Grundrecht eizuschränken, muss schon ein anderes Grundrecht betroffen sein, das dann evtl. höher wiegt. Aber das ist ja hier der Fall, nämlich durch das Recht des Kindes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, deswegen kann das Sorgerecht ja für diesen Fall eingeschränkt werden, also ist doch alles in Butter.

Wobei ich übrigens zweifle, ob es hier überhaupt primär um die Religionsfreiheit geht. Primär ist es doch eben das Recht der elterlichen Sorge, das hier eingeschränkt wird. Die Religionsfreiheit kommt doch höchstens noch hinzu.
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Sermon
panta rhei



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Beiträge: 18430
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Beitrag(#1756692) Verfasst am: 01.06.2012, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wobei ich übrigens zweifle, ob es hier überhaupt primär um die Religionsfreiheit geht. Primär ist es doch eben das Recht der elterlichen Sorge, das hier eingeschränkt wird. Die Religionsfreiheit kommt doch höchstens noch hinzu.


Das wurde alles in aelteren Forumsbeitraegen laengst eroertert.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22262

Beitrag(#1756706) Verfasst am: 01.06.2012, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wobei ich übrigens zweifle, ob es hier überhaupt primär um die Religionsfreiheit geht. Primär ist es doch eben das Recht der elterlichen Sorge, das hier eingeschränkt wird. Die Religionsfreiheit kommt doch höchstens noch hinzu.

Das wurde alles in aelteren Forumsbeitraegen laengst eroertert.

Fein.
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I.R
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Beitrag(#1756714) Verfasst am: 01.06.2012, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wobei ich übrigens zweifle, ob es hier überhaupt primär um die Religionsfreiheit geht. Primär ist es doch eben das Recht der elterlichen Sorge, das hier eingeschränkt wird. Die Religionsfreiheit kommt doch höchstens noch hinzu.

Das wurde alles in aelteren Forumsbeitraegen laengst eroertert.

Fein.

Du denkst doch nicht etwa, dass Du Dich mit einem "Fein" so einfach aus der Plagiatsaffäre ziehen kannst?
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Patneu90
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Anmeldungsdatum: 13.03.2011
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Beitrag(#1756868) Verfasst am: 02.06.2012, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Ich habe da was gefunden:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/30076

Zitat:
Grundsätzlich haben Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts bei denjenigen minderjährigen Patienten, die noch nicht natürlich einsichtsfähig sind, die Entscheidungsbefugnis über medizinische Eingriffe. Dies schließt gleichzeitig die Ablehnung ärztlich empfohlener Maßnahmen ein. Elterliche Entscheidungen sind allerdings dann vom Arzt nicht zu akzeptieren, wenn von ihnen eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls, die nicht erst bei Lebensgefahr vorliegt, ausgeht.
Die Ablehnung einer Bluttransfusion beispielsweise für ein transfusionsbedürftiges Kind nach einem Verkehrsunfall oder nach einer Chemotherapie wäre eine solche Kindeswohlgefährdung. In einem solchen Fall muss der behandelnde Arzt – falls noch Zeit für eine solche Maßnahme bleibt – das zuständige Jugendamt ansprechen; dieses kann beim Familiengericht die Übernahme des Sorgerechts für die Heilbehandlung beantragen und dann anstelle der Eltern rechtswirksam der Transfusion zustimmen. Das Sorgerecht fällt im Anschluss an die durchgeführte Behandlung an die Eltern zurück, weil die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gemeinschaft an sich keine Auswirkungen auf die generelle Eignung zur Erziehung hat.


Dann:

Zitat:
Ob diese Verfügungen rechtlich tragen, ist wie in allen Fällen der Willenserklärungen Minderjähriger nach dem Maß der von der Rechtsprechung etablierten „natürlichen Einsichtsfähigkeit“ zu bewerten: Immer dann, wenn ein Minderjähriger nach Auffassungsgabe, Beurteilungsvermögen und Reifeentwicklung in der Lage ist, eine ärztliche Aufklärung entgegenzunehmen, zu verstehen und die Konsequenzen seiner Entscheidung (die auch eine ablehnende sein kann!) zu erfassen, ist er grundsätzlich in medizinischen Fragen geschäftsfähig (3, 12).


Ehrlich gesagt finde ich selbst das noch bedenklich. Da muss der/die Minderjährige nur stark genug indoktriniert sein, dann wird zu allem Ja und Amen gesagt, selbst wenn es dann das eigene Leben kostet.


Ich finde noch eher etwas anderes bedenklich:

In dem ganzen Text ist immer die Rede davon, dass in dem Fall der Arzt etwas unternehmen muss. Wer schreitet denn aber eigentlich ein, wenn die Eltern - selbst bei einem Notfall - gerade deshalb zu einem Arzt gegangen sind, der die selben kindeswohlgefährdenden Ansichten vertritt wie sie?

Der Galileo-Beitrag von dem die Rede war hat auch überdeutlich klargemacht, dass zumindest die Zeugen Jehovas genau das tun. Wer tritt in diesem Fall für die Rechte des Kindes ein?

Zitat:
Das Sorgerecht fällt im Anschluss an die durchgeführte Behandlung an die Eltern zurück, weil die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gemeinschaft an sich keine Auswirkungen auf die generelle Eignung zur Erziehung hat.


Also da weiß ich auch nicht so recht. Dass die Religion der Eltern keine Auswirkungen auf die Eignung zur Erziehung haben darf, ist klar.

Aber sollte nicht wenigstens die Tatsache, dass die Eltern unmittelbar bereit gewesen wären, ihr Kind für ihre religiöse Überzeugung sterben oder schwere gesundheitliche Schäden davontragen zu lassen, ernsthafte Zweifel an dieser Eignung rechtfertigen?
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Lord Snow
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Beitrag(#1756913) Verfasst am: 02.06.2012, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja stimmt, das kommt hinzu, in dem Beitrag kam auch zur Sprache dass sich Zeugen Jehovas gerne von Zeugen Jehovas behandeln lassen. Ich glaube hier kann nichts anderes als hinterher zu bestrafen. Kontrollieren geht schlecht.
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Religionskritik-Wiesbaden
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Beitrag(#1756924) Verfasst am: 02.06.2012, 18:57    Titel: Grenzen finden, auch beim Schächten Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Zeugen Jehovas gibts hier

Weil es hier expliziet über die Grenzen der Religionsfreiheit gehen soll, würde ich es schon separat lassen, oder?


Ja, sehe ich auch so. Das mit den ZJs war ja nur LSs Einleitungsthema.

Es gibt auch den Bereich religiöse Speisevorschriften und dann weiter, rituelle Schlachtungsformen, zum Beispiel das Schächten ohne Betäbung, etc. die mit unserem Verständnis von Tierschutz nichts mehr zu tun haben,
aber,
natürlich auch hierbei der Missbrauch von 'Tierschutz', wenn es darum ging, eine bestimmte religiöse Richtung zu diskriminieren - wie etwa die Juden während des Nationalsozialismus. Bei den Nazis war ja der Tierschutz nur vorwand - oder kämpften diese auch so entschieden gegen das Stopfen von sogenannten Weihnachtsgänsen?

Interessant ist hier, wie weit Religionen bereit sind, Kompromisse zu gehen - wie - Schächten ja, aber nur mit Betäubung.
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Sermon
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Beitrag(#1756934) Verfasst am: 02.06.2012, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wobei ich übrigens zweifle, ob es hier überhaupt primär um die Religionsfreiheit geht. Primär ist es doch eben das Recht der elterlichen Sorge, das hier eingeschränkt wird. Die Religionsfreiheit kommt doch höchstens noch hinzu.

Das wurde alles in aelteren Forumsbeitraegen laengst eroertert.

Fein.

Du denkst doch nicht etwa, dass Du Dich mit einem "Fein" so einfach aus der Plagiatsaffäre ziehen kannst?


Du hast die Pointe nicht verstanden. Google mal nach Karl Gutzkow und dem legendaeren Ben Akiba. Und nimm zu dem beruehmten 'Zitat' den Zusatz "... aber in besserer Qualitaet".
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