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joyborg registriert
Anmeldungsdatum: 20.01.2004 Beiträge: 2235
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(#175996) Verfasst am: 07.09.2004, 13:03 Titel: Achtung! Widerspruchsrecht für Datenweitergabe wahrnehmen |
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Diesen Newsletter habe ich eben bekommen, vielleicht interessiert das noch jemanden von Euch:
Zitat: | Anlässlich der ablaufenden Widerspruchsfrist zur so genannten
telefonischen Invers-Suche erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische
Sprecherin:
Telefonkunden müssen sich jetzt entscheiden, ob sie der
Invers-Telefonauskunft "Name zur Rufnummer", mit der die Nutzung und
Weitergabe ihrer gespeicherten Teilnehmerdaten möglich wird,
widersprechen wollen.
Trotz Aufklärung durch Verbraucherverbände, Verbraucherministerium und
Bundesdatenschutzbeauftragten ist dieses Widerspruchsrecht, auf das im
Kleingedruckten der letzten Telefonrechung als " Wichtiger Hinweis zur
Auskunft über Ihren Namen und Ihre Anschrift" verwiesen wurde, noch zu
wenigen Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt.
Diese vierwöchige Widerspruchsfrist läuft jetzt ab. Zwar ist der
Widerspruch auch später noch möglich, die Daten können dann aber bereits
veröffentlicht sein.
Angesichts steigender Werbebelästigungen und florierendem Adresshandel
sollte jede zusätzliche Datenweitergabe dringend überdacht werden. Die
Adressdaten der Inverssuche können zum Beispiel für Werbeansprachen von
Kunden in einzelnen Stadtgebieten verwendet und damit Werbepost
gezielter adressiert werden. Auch die Bekanntgabe der Handynummer in
Kontaktbörsen und Chatrooms im Internet könnte demnächst unangenehme
Folgen haben, wenn statt des telefonischen Flirts ein echter Besuch vor
der Tür steht.
Mit der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes ist auf Druck von
CDU/CSU und FDP im Vermittlungsverfahren die so genannte Inverssuche
seit Juli möglich geworden. So kann mit Hilfe der Telefonnummer bei der
Telefonauskunft künftig Name und Adresse des Nummerninhabers ermittelt
werden.
Rot-Grün hatte sich dagegen für ein Verfahren ausgesprochen, dass nur
bei vorheriger Einwilligung des Verbrauchers eine Datensammlung und
-nutzung erlaubt hätte. In den Verhandlungen konnte wenigstens noch
erreicht werden, dass die Inverssuche erst dann erlaubt ist, wenn der
Kunde keinen Widerspruch eingelegt hat und auf sein Recht hingewiesen
wurde. Und auf dieses Recht sollten Verbraucher nicht aus Unachtsamkeit
verzichten
Wir werden uns bei der anstehenden Überarbeitung der
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für eine deutliche
Verbesserung der Informationspflichten beim Telefonieren einsetzen.
(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN |
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joyborg registriert
Anmeldungsdatum: 20.01.2004 Beiträge: 2235
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(#176044) Verfasst am: 07.09.2004, 15:21 Titel: |
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PS: Der Widerspruch ist übrigens mit einem Anruf erledigt: Einfach von dem Anschluß, der "geschützt" werden soll, folgende Nummer anrufen: 0137-5103300 und fertig.
Daß das 12 Ct. kostet, ist allerdings ne ziemliche Frechheit.
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Smurf registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.06.2004 Beiträge: 67
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(#176052) Verfasst am: 07.09.2004, 15:33 Titel: |
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Hallo Joy,
danke für deinen Tip. Ich habe das heute erledigt, nachdem ich dein posting gelesen habe-hatte ich "damals" vor, dann aber doch vergessen, und diese Telekomwische sammle ich eigentlich nicht, wie dann auch drann erinnert werden.
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Tanja registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.12.2003 Beiträge: 71
Wohnort: Kiel
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(#176145) Verfasst am: 07.09.2004, 17:43 Titel: |
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Muß man auch Widerspruch einlegen, wenn man nicht im Telefonbuch eingetragen ist? Meine Telefonnummer steht nicht drin.
Oder werden grundsätzlich alle Nummern und Adressen rausgegeben?
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joyborg registriert
Anmeldungsdatum: 20.01.2004 Beiträge: 2235
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(#176153) Verfasst am: 07.09.2004, 17:51 Titel: |
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Tanja hat folgendes geschrieben: | Muß man auch Widerspruch einlegen, wenn man nicht im Telefonbuch eingetragen ist? Meine Telefonnummer steht nicht drin.
Oder werden grundsätzlich alle Nummern und Adressen rausgegeben? |
Weiß ich nicht so genau. Ich vermute aber, daß die Freigabe nichts mit dem Eintrag im Telefonbuch zu tun hat (daher ja auch interessant für Handy-Nummern, die nicht im Telefonbuch stehen). Irgendein Such-Robot wird deine Nummer schon "zufällig" finden, deshalb glaube ich, vorsichtshalber besser Widerspruch einlegen. Auch vom Handy aus, wenn Du eins hast.
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nickchanger auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.06.2004 Beiträge: 1753
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(#176160) Verfasst am: 07.09.2004, 18:00 Titel: |
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und wie beweist man ohne einzelverbindungsnachweis auf der rechnung und einem zeugen, der zusätzlich den inhalt des gesprächs wiedergeben kann, dass man überhaupt widerspruch eingelegt hat?
_________________ RKK, Mafiosi, Kinderschänder, Hetzer, Massenmörder
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den Zusammenhang kennt jeder hier, drum bleibt er unausgesprochen!
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joyborg registriert
Anmeldungsdatum: 20.01.2004 Beiträge: 2235
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(#176163) Verfasst am: 07.09.2004, 18:06 Titel: |
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nickchanger hat folgendes geschrieben: | und wie beweist man ohne einzelverbindungsnachweis auf der rechnung und einem zeugen, der zusätzlich den inhalt des gesprächs wiedergeben kann, dass man überhaupt widerspruch eingelegt hat?
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Du kannst den Widerspruch natürlich auch per Einschreiben mit Empfangsbestätigung schicken an:
Deutsche Telekom AG
Friedrich Ebert Allee 140
53113 Bonn
Allerdings glaube ich den Telekomikern ausnahmsweise mal, daß die Sache mit der genannten Telefonnummer auch erledigt ist.
(Übrigens mußt Du bei dem "Gespräch" nichts sagen, sondern bloß den "Piep" abwarten. Zeugen helfen da nicht wirklich.)
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#177896) Verfasst am: 12.09.2004, 10:15 Titel: |
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Ich bin Kunde bei Netcologne. Dort muss man einer Datenweitergabe nicht widersprechen. Vielmehr ist es dort so, dass man schriftlich mitteilen muss, wenn man eine Weitergabe seiner persönlichen Daten wünscht.
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