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Männliche Beschneidung
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narr
workingglass
Moderator



Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 3788

Beitrag(#1763629) Verfasst am: 29.06.2012, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:

Meine Grenze ist klar, ich halte die Entfernung der Vorhaut einen Kindes auf Wunsch der Eltern zu religiösen Zwecken, ..., für zulässig,


ich halte die Entfernung des kleinen Fingers eines Kindes auf Wunsch der Eltern zu religiösen Zwecken,... , für zulässig.

ich halte die prophylaktische Entfernung des Appendix eines Kindes auf Wunsch der Eltern zu ...

Mit den Augen rollen

Was ist denn das Problem, damit bis zur Volljährigkeit zu warten? So 'risikoarm' ist der Eingriff nämlich nicht, wie im schlimmen Fall des David_Reimer zu sehen ist. Dort wurde die Beschneidung zwar aus medizinischen Gründen ausgeführt, aber so was kann auch bei der religiös unterlegten Beschneidung passieren.
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1763639) Verfasst am: 29.06.2012, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

narr hat folgendes geschrieben:


Was ist denn das Problem, damit bis zur Volljährigkeit zu warten? So 'risikoarm' ist der Eingriff nämlich nicht, wie im schlimmen Fall des David_Reimer zu sehen ist. Dort wurde die Beschneidung zwar aus medizinischen Gründen ausgeführt, aber so was kann auch bei der religiös unterlegten Beschneidung passieren.


Ja, sag ich doch.

http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung

Abgesehen davon, dass der Eingriff und die wochenlange Beeiträchtigung während der Wundheilung an sich schon eine schmerzhafte Zumutung darstellen, sind negative Folgen eben nicht selten.
_________________
Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...


Zuletzt bearbeitet von immanuela am 29.06.2012, 16:31, insgesamt einmal bearbeitet
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klauswerner
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.12.2009
Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land

Beitrag(#1763640) Verfasst am: 29.06.2012, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:
moecks hat folgendes geschrieben:
Ich habe die roten Zahlen mal in grüne umgewandelt, weil Schrift in roter Farbe für die Moderation reserviert ist. zwinkern

Wo genau würdest du denn die grenze Ziehen zwischen dem Recht auf religiöse Rituale und dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit?

Das Beschneiden ist das irreversible Entfernen eines Teils des männlichen Geschlechtsorgans.
Das ist nun keine Meinung sondern eine Tatsache. iMag sein das mancher Urologe das anders nennt, ich nenne es Verstümmelung und stehe damit sicher nicht alleine da.


Moin,

ist grün nicht eine Ministerialfarbe? Ich glaube, orange ist noch nicht belegt. zwinkern

Genau dieses Ziehen der Grenze ist doch die Frage, um die es hier geht. Deshalb bringen doch einige das Ohrlochstehen (was offensichtlich mehr für zulässig halten) und die GenitalverstümmelunIg von Frauen (weas offensichtlich keiner für zulässig hält) als Vergleich heran.

Meine Grenze ist klar, ich halte die Entfernung der Vorhaut einen Kindes auf Wunsch der Eltern zu religiösen Zwecken, wenn dieses fachgerecht (und damit mit dem geringstmöglichen Risiko) gemacht wird, für zulässig, weil ich hier die Religionsfreiheit und den Schutz der Familie (das also die Eltern über das Kindeswohl entscheiden) für höher ansehe als das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit; weil der Eingriff körperlich eher unbedeutend und risikoarm ist (im Gegensatz zur Beschneidung bei Mädchen; hier wäre die Vergleichbarkeit die Entfernung der gesamten Eichel bei Jungen). Die Jungen haben nur in seltenen Ausnahmefällen Beeinträchtigungen und das muss man mit den gesundheitlichen Vorteilen in Zusammenhang sehen, auch wenn diese hier nicht der Beweggrund sind.

Dazu kommt noch, dass diese Beschneidung im Judentum aus religiösen Gründen elemantar sind. Es ist keine kleine Nebenbestimmung.


Wer Religion (oder auch nur dem Judentum) eher ablehnend gegenübersteht (siehe klauswerner ein posting hierüber, der hier klar seine religionskritischen Beweggründe in diesem Zusammenhang nennt), wird hier wahrscheinlich zu einer anderen Abwägung kommen. Genauso wie jemand, für den die absolute körperliche Unversehrtheit eine enorme Bedeutung hat (was sich dann allerdings auch in anderen Lebenslagen wie beispielsweise Abtreibung, Rauchen bei Schwangeren, usw. zeigen sollte, ansonsten wäre es wohl eher Heuchelei)

zum fett gedruckten: Nein, damit stehst Du nicht alleine da. Aber dennoch wird es dadurch keine Tatsache sondern bleibt eine Meinung. Eine, die die meisten Fachleute nicht teilen.

Tschüss

Jörg



"wenn .... Fachgerecht .... Elementar für die religion ..."

Also Jude und Moslem kann man nur in Länder mit ausreichender und überall zugänglicher medizinischer Versorgung sein.
Habe ich dich so richtig verstanden? Wo das nicht gegeben ist muss die Religionsfreiheit der Eltern eingeschränkt werden. Auch richtig verstanden?

Das gibt ne witzige Debatte bei der nächsten UN-Menschenrechtskonferenz.

Und hat auch was an Logik für sich: nur in hochentwickelten Zivilisten Länder sind solch archaischen Rituale noch zulässig.

hmmmm, eigentlich finde ich diese Einstellung einfach nur schäbig.
Das läuft drauf raus: bei uns muss man nix ändern, und in den unterentwickelten Ländern kann man halt nix ändern.
_________________
Grüßle
klauswerner
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brf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.05.2010
Beiträge: 366

Beitrag(#1763648) Verfasst am: 29.06.2012, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fasse mal kurz zusammen:
Wir stimmen überein, dass Ohrlochstechen, Beschneidung und anderes ohne Grund eine Körperverletzung ist.
Ohrlochstechen ist weniger schlimm als männliche Beschneidung ist weniger schlimm als weibliche Beschneidung.

Bisher war männliche Beschneidung auch aus religiösen Gründen toleriert, weibliche nicht.

Wir erleben also gerade eine Verschiebung der gesellschaftlichen Toleranz: männliche Beschneidung soll nicht mehr toleriert werden.

Ich stimme dieser Verschiebung zu und unterstütze sie. Damit wird in Deutschland in Zukunft kein Junge aus religiösen Gründen mehr verletzt.

Dass die Getroffenen schreien ist normal und muss ertragen werden.

Genauso haben vor zwei Jahren die Raucher gebrüllt, als sie plötzlich nicht mehr alle anderen überall zupaffen durften.

Studien die belegen, dass männliche Beschneidung die Gesundheit fördert, sind so vertrauenswürdig, wie Studien, die belegen, dass Rauchen gesundheitsfördernd sein kann, dass Alkohol gesundheitsfördernd sein kann, dass in der Umgebung von AKWs keine Leukämiegefahren lauern, dass die Erde eine Scheibe ist (diese Art Studie ist derzeit relativ selten), dass die Sonne um die Erde kreist (diese Art Studien nimmt gerade wieder zu insbesondere in evangelikalen Kreisen)...
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2023

Beitrag(#1763668) Verfasst am: 29.06.2012, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

brf hat folgendes geschrieben:

Dass die Getroffenen schreien ist normal und muss ertragen werden.

Es schreien leider nicht nur die Betroffenen. Bisher habe ich noch von keinem Politiker gehört, dass er das Gericht in seiner Entscheidung unterstützt. Westerwelle sieht sich gar genötigt, sich vor dem Ausland zu entschuldigen.

Ich habe da aber noch eine andere Frage: Warum beschneiden eigentlich die Christen nicht? Sie berufen sich doch auf Abraham, dem ja Gott befohlen hat, an seinem Pimmel rum zu schnippeln um den Bund mit ihm zu besiegeln. Des weiteren frage ich mich da, warum Gott den Männer überhaupt eine Vorhaut verpasst hat, wenn er dann verlangt, dass man sie wegschneidet...
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Misterfritz
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Beitrag(#1763671) Verfasst am: 29.06.2012, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich habe da aber noch eine andere Frage: Warum beschneiden eigentlich die Christen nicht?

tun sie, zumindest einige, z.b. die orientalischen christen (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zirkumzision&oldid=61644759#Christentum)
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I.R
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Beitrag(#1763672) Verfasst am: 29.06.2012, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:
Ich wurde mit 45 Jahren aus medizinischen Gründen beschnitten.

Genau das vermutete ich seit dem ersten oder zweiten Deiner Beiträge hier. Allerdings kann ich nicht verstehen, warum du Dir das im Nachhinein derartig schönsäufst und Kleinkindern ganz ohne medizinische Gründe eine sinnlose Körperverletzung zumuten möchtest.

Sind Dir die ganzen Vorteile eigentlich erst nach Deiner Beschneidung bewusst geworden oder warum hast Du Dich nicht schon früher aus hygienischen Gründen beschneiden lassen?
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sehr gut
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Beiträge: 14852

Beitrag(#1763674) Verfasst am: 29.06.2012, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich habe da aber noch eine andere Frage: Warum beschneiden eigentlich die Christen nicht? Sie berufen sich doch auf Abraham, dem ja Gott befohlen hat, an seinem Pimmel rum zu schnippeln um den Bund mit ihm zu besiegeln.

»Ich, Paulus, sage euch deshalb in aller Deutlichkeit: Wenn ihr euch beschneiden lasst, ist alles nutzlos, was Christus für euch getan hat.«
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
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Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1763678) Verfasst am: 29.06.2012, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das war wohl bei dem damaligen heidnischen Klientel total abschreckend und deswegen mussten die Heidenchristen unten nichts schnippeln lassen.
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Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1763705) Verfasst am: 29.06.2012, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ruth Berger hat folgendes geschrieben:
Das Kölner Landgericht hat erstmals die religiös motivierte Beschneidung der Vorhaut bei Kindern für strafbar erklärt. Begründung: Diese greife in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf religiöse Selbstbestimmung ein....

.....Statt dessen sehen sie in erster Linie durch die Irreversibilität der Beschneidung die religiöse Selbstbestimmung tangiert. Wie sie darauf kommen, ist allerdings keineswegs klar. Durch die Beschneidung per se ist ja, wie zahllos belegt, niemand daran gehindert, irgendwann Atheist, , Christ oder Buddhist zu werden.
Bei der Beschneidung handelt es sich zudem um eine Maßnahme, die beispielsweise in den USA, Korea oder Großbritannien regelmäßig ohne jeden religiösen Hintergrund durchgeführt wird, aus rein medizinischen (oder gelegentlich auch hedonistischen) Erwägungen, an Menschen verschiedenster Herkunft und Konfession. Die Beschneidung ist also nicht bestimmend für den weltanschaulichen Lebensweg eines Menschen, und ihre Irreversibilität ist hierfür irrelevant....

....Wenn die Kölner Richter nun entgegen bisheriger Rechtspraxis die Beschneidung für strafbar erklären, so zeugt das höchstwahrscheinlich nicht von einem neuen gesellschaftlichen Skeptizismus gegenüber elterlichen Zwängen auf Kinder im allgemeinen, sondern vor xenophoben Instinkten wider ganz bestimmte Religionen. Nämlich jenen, deren Riten die Richter als fremd empfinden oder gegenüber denen sie vielleicht anderweitig negative Vorurteile hegen.



http://www.heise.de/tp/artikel/37/37170/1.html
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1763713) Verfasst am: 29.06.2012, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ruth Berger hat folgendes geschrieben:
Das Kölner Landgericht hat erstmals die religiös motivierte Beschneidung der Vorhaut bei Kindern für strafbar erklärt. Begründung: Diese greife in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf religiöse Selbstbestimmung ein....

.....Statt dessen sehen sie in erster Linie durch die Irreversibilität der Beschneidung die religiöse Selbstbestimmung tangiert. Wie sie darauf kommen, ist allerdings keineswegs klar. Durch die Beschneidung per se ist ja, wie zahllos belegt, niemand daran gehindert, irgendwann Atheist, , Christ oder Buddhist zu werden.
Bei der Beschneidung handelt es sich zudem um eine Maßnahme, die beispielsweise in den USA, Korea oder Großbritannien regelmäßig ohne jeden religiösen Hintergrund durchgeführt wird, aus rein medizinischen (oder gelegentlich auch hedonistischen) Erwägungen, an Menschen verschiedenster Herkunft und Konfession. Die Beschneidung ist also nicht bestimmend für den weltanschaulichen Lebensweg eines Menschen, und ihre Irreversibilität ist hierfür irrelevant....

....Wenn die Kölner Richter nun entgegen bisheriger Rechtspraxis die Beschneidung für strafbar erklären, so zeugt das höchstwahrscheinlich nicht von einem neuen gesellschaftlichen Skeptizismus gegenüber elterlichen Zwängen auf Kinder im allgemeinen, sondern vor xenophoben Instinkten wider ganz bestimmte Religionen. Nämlich jenen, deren Riten die Richter als fremd empfinden oder gegenüber denen sie vielleicht anderweitig negative Vorurteile hegen.



http://www.heise.de/tp/artikel/37/37170/1.html
Dass die Urteilsbegründung wegen der Irreversibilität des Eingriffs in die religiöse Selbstbestimmung schwachsinnig ist, kann kaum angezweifelt werden.

Dass es die Argumente der Frau Berger mindestens ebenso sind, sollte auch Dir nicht entgehen können. Die Xenophobie ist nichts weniger als eine bösartige Unterstellung, das Peniskrebsrisiko ist bei Kindern nahzu bei Null, eine Risikominderung ist also ebensogut nach Erreichen der Volljährigkeit möglich, einem Eingriff aus medizinischen Gründen steht nichts im Wege, gleiches gilt für die sexuell übertragbaren Krankheiten.

Allein schon der Vergleich mit der Taufe ist eine grobe Beleidigung des Verstandes des Lesers.

Allerdings nur dessen, der diese bemerkt.
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1763717) Verfasst am: 29.06.2012, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ruth Berger hat folgendes geschrieben:
....xenophoben Instinkten .....



http://www.heise.de/tp/artikel/37/37170/1.html

Lachen war ja klar.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1763721) Verfasst am: 29.06.2012, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ruth Berger hat folgendes geschrieben:
....xenophoben Instinkten .....



http://www.heise.de/tp/artikel/37/37170/1.html

Lachen war ja klar.

fwo



Kennst Du diese Ruth Berger? Am Kopf kratzen
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1763723) Verfasst am: 29.06.2012, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke der Hinweis auf die Möglichkeit die Beschneidung durch einen symbolischen Akt zu ersetzen ("Brit Shalom") nimmt jeglichen Unterstellungen von xenophoben Instinkten den Wind aus den Segeln.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1763724) Verfasst am: 29.06.2012, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

Dass es die Argumente der Frau Berger mindestens ebenso sind, sollte auch Dir nicht entgehen können. Die Xenophobie ist nichts weniger als eine bösartige Unterstellung, das Peniskrebsrisiko ist bei Kindern nahzu bei Null, eine Risikominderung ist also ebensogut nach Erreichen der Volljährigkeit möglich, einem Eingriff aus medizinischen Gründen steht nichts im Wege, gleiches gilt für die sexuell übertragbaren Krankheiten.


Die Gute lebt mit einem beschnittenen Mann zusammen. Da stellt sich schon die Frage, ob da jemand seine persönlichen Präferenzen verallgemeinert und über die politische Hintertür durchsetzen will.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1763726) Verfasst am: 29.06.2012, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ruth Berger hat folgendes geschrieben:
Das Kölner Landgericht hat erstmals die religiös motivierte Beschneidung der Vorhaut bei Kindern für strafbar erklärt. Begründung: Diese greife in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf religiöse Selbstbestimmung ein....

.....Statt dessen sehen sie in erster Linie durch die Irreversibilität der Beschneidung die religiöse Selbstbestimmung tangiert. Wie sie darauf kommen, ist allerdings keineswegs klar. Durch die Beschneidung per se ist ja, wie zahllos belegt, niemand daran gehindert, irgendwann Atheist, , Christ oder Buddhist zu werden.
Bei der Beschneidung handelt es sich zudem um eine Maßnahme, die beispielsweise in den USA, Korea oder Großbritannien regelmäßig ohne jeden religiösen Hintergrund durchgeführt wird, aus rein medizinischen (oder gelegentlich auch hedonistischen) Erwägungen, an Menschen verschiedenster Herkunft und Konfession. Die Beschneidung ist also nicht bestimmend für den weltanschaulichen Lebensweg eines Menschen, und ihre Irreversibilität ist hierfür irrelevant....

....Wenn die Kölner Richter nun entgegen bisheriger Rechtspraxis die Beschneidung für strafbar erklären, so zeugt das höchstwahrscheinlich nicht von einem neuen gesellschaftlichen Skeptizismus gegenüber elterlichen Zwängen auf Kinder im allgemeinen, sondern vor xenophoben Instinkten wider ganz bestimmte Religionen. Nämlich jenen, deren Riten die Richter als fremd empfinden oder gegenüber denen sie vielleicht anderweitig negative Vorurteile hegen.



http://www.heise.de/tp/artikel/37/37170/1.html
Dass die Urteilsbegründung wegen der Irreversibilität des Eingriffs in die religiöse Selbstbestimmung schwachsinnig ist, kann kaum angezweifelt werden.

Dass es die Argumente der Frau Berger mindestens ebenso sind, sollte auch Dir nicht entgehen können. Die Xenophobie ist nichts weniger als eine bösartige Unterstellung, das Peniskrebsrisiko ist bei Kindern nahzu bei Null, eine Risikominderung ist also ebensogut nach Erreichen der Volljährigkeit möglich, einem Eingriff aus medizinischen Gründen steht nichts im Wege, gleiches gilt für die sexuell übertragbaren Krankheiten.

Allein schon der Vergleich mit der Taufe ist eine grobe Beleidigung des Verstandes des Lesers.

Allerdings nur dessen, der diese bemerkt.



Das eigentliche Argument scheint Dir entgangen zu sein.

Warum kapriziert sich eigentlich jeder, einschliesslich des Gerichts, darauf, das es sich bei Beschneidungen lediglich um einen "religioesen Ritus" handelt?

Dass nur ein Teil der Beschneidungen einen religioesen Hintergrund hat und viele Beschneidungen ganz ohne religioese Motivation aus ganz anderen Gruenden durchgefuehrt werden, solltest auch Du mittlerweile mitbekommen haben...
Gelten fuer Beschneidungen aus religioesen Gruenden etwa ganz andere Massstaebe als fuer solche aus nichtreligioesen?
Hier wird das Urteil sehr, sehr angreifbar und man darf natuerlich spekulieren, woran diese Schlagseite in der Urteilsbegruendung wohl liegen koennte.


Ich habe diese Ruth Berger uebrigens ganz ohne eigenen Kommentar nur zitiert und teile nicht unbedingt alle ihre Aussagen uneingeschraenkt.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1763727) Verfasst am: 29.06.2012, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ich denke der Hinweis auf die Möglichkeit die Beschneidung durch einen symbolischen Akt zu ersetzen ("Brit Shalom") nimmt jeglichen Unterstellungen von xenophoben Instinkten den Wind aus den Segeln.


Nein. Das tut es nicht.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1763728) Verfasst am: 29.06.2012, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ich denke der Hinweis auf die Möglichkeit die Beschneidung durch einen symbolischen Akt zu ersetzen ("Brit Shalom") nimmt jeglichen Unterstellungen von xenophoben Instinkten den Wind aus den Segeln.


Nein. Das tut es nicht.


Wie kommst du zu dieser Sichtweise?
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1763730) Verfasst am: 29.06.2012, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Dass nur ein Teil der Beschneidungen einen religioesen Hintergrund hat und viele Beschneidungen ganz ohne religioese Motivation aus ganz anderen Gruenden durchgefuehrt werden, solltest auch Du mittlerweile mitbekommen haben...


Welche Gründe wären denn das? Ich halte jeden Grund, ausser einer eindeutigen medizinischen Indikation, für einen Grund, von Körperverletzung zu sprechen.
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Zuletzt bearbeitet von Kramer am 29.06.2012, 23:43, insgesamt einmal bearbeitet
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1763732) Verfasst am: 29.06.2012, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ich denke der Hinweis auf die Möglichkeit die Beschneidung durch einen symbolischen Akt zu ersetzen ("Brit Shalom") nimmt jeglichen Unterstellungen von xenophoben Instinkten den Wind aus den Segeln.


Nein. Das tut es nicht.


Wie kommst du zu dieser Sichtweise?


Weil es nur eine Einzelmeinung ist, dass es ein symbolischer Akt genauso tut, die keinesfalls vom Mainstream in der betreffenden Religion geteilt werden muss.

Tatsache ist jedenfalls, dass zur Zeit davon auszugehen ist, dass in der weit ueberwiegenden Mehrzahl aller glaeubigen juedischen Familien Jungenbescheidungen die Regel sind.
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AgentProvocateur
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Beitrag(#1763733) Verfasst am: 29.06.2012, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich halte jeden Grund, ausser einer eindeutigen medizinischen Indikation, für einen Grund, von Körperverletzung zu sprechen.

Juristisch ist jede Operation eine Körperverletzung. Für eine Körperverletzung kann es aber gute Gründe geben, d.h. die Körperverletzung kann gerechtfertigt sein. Z.B. bei einer Einwilligung des Körperverletzten oder bei einer konkludenten Einwilligung.
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Heiner
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Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 1217

Beitrag(#1763734) Verfasst am: 29.06.2012, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:


Ja, sag ich doch.

http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung

Abgesehen davon, dass der Eingriff und die wochenlange Beeiträchtigung während der Wundheilung an sich schon eine schmerzhafte Zumutung darstellen, sind negative Folgen eben nicht selten.


Bei den Bildern wir mir übel.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1763735) Verfasst am: 29.06.2012, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ich denke der Hinweis auf die Möglichkeit die Beschneidung durch einen symbolischen Akt zu ersetzen ("Brit Shalom") nimmt jeglichen Unterstellungen von xenophoben Instinkten den Wind aus den Segeln.

Nein. Das tut es nicht.

Wie kommst du zu dieser Sichtweise?

Weil es nur eine Einzelmeinung ist, dass es ein symbolischer Akt genauso tut, die keinesfalls vom Mainstream in der betreffenden Religion geteilt werden muss.

Tatsache ist jedenfalls, dass zur Zeit davon auszugehen ist, dass in der weit ueberwiegenden Mehrzahl aller glaeubigen juedischen Familien Jungenbescheidungen die Regel sind.

Und daraus folgt nun, dass es xenophob ist, wenn man das nicht billigt? Könntest Du das näher erläutern? Welche Prämissen liegen dem zugrunde, woraus folgt das?
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1763737) Verfasst am: 29.06.2012, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Tatsache ist jedenfalls, dass zur Zeit davon auszugehen ist, dass in der weit ueberwiegenden Mehrzahl aller glaeubigen juedischen Familien Jungenbescheidungen die Regel sind.


Ich wäre da nicht so sicher. Die Ultraorthodoxen mal ausgenommen, sind Juden in der Mehrzahl recht pragmatisch, was die Gebote ihres Glaubens angeht.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1763738) Verfasst am: 30.06.2012, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich halte jeden Grund, ausser einer eindeutigen medizinischen Indikation, für einen Grund, von Körperverletzung zu sprechen.

Juristisch ist jede Operation eine Körperverletzung. Für eine Körperverletzung kann es aber gute Gründe geben, d.h. die Körperverletzung kann gerechtfertigt sein. Z.B. bei einer Einwilligung des Körperverletzten oder bei einer konkludenten Einwilligung.


Ist schon klar, aber bei einer notwendigen Operation (z.B. chirurgische Behandlung eines komplizierten Bruchs) liegt die Idee, überhaupt von einer Körperverletzung zu sprechen, i.d.R. fern.
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Heiner
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Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 1217

Beitrag(#1763739) Verfasst am: 30.06.2012, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
[quote="Ruth Berger"]

Ruth Berger

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37170/1.html



Zitat:
Ist durch die Beschneidung das Recht auf körperliche Unversehrtheit tangiert? Die Beschneidung von Säuglingen und kleinen Kindern ist mit einem medizinischen Risiko verbunden, das allerdings gerade in diesem Alter und in unseren Breiten sehr gering ist und sich in erster Linie auf Nachblutungen und - seltener - Entzündungen direkt nach dem Eingriff beschränkt.

Gesundheitsbilanz

Andererseits bringt die Beschneidung einige gesundheitliche Vorteile mit sich, etwa eine Reduktion des Phimose- und Peniskrebsrisikos und des Risikos für verschiedene sexuell übertragbare Krankheiten (vgl. auch Male circumcision and risk of syphilis, chancroid, and genital herpes). Die Gesundheitsbilanz gilt als positiv, so dass man darüber diskutieren kann, als medizinische Routinemaßnahme jeden Jungen bald nach der Geburt beschneiden zu lassen, wie es in einigen Ländern ja auch Praxis ist oder war.


Die Autorin möchte also "darüber diskutieren", Beschneidung generell und routinemässig an Jungen nach der Geburt durchzuführen? Gleichzeitig verbreitet sie das Märchen vom "gesundheitlichen Segen" der Beschneidung.

Das ist eine Frechheit!
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1763740) Verfasst am: 30.06.2012, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das eigentliche Argument scheint Dir entgangen zu sein.

Warum kapriziert sich eigentlich jeder, einschliesslich des Gerichts, darauf, das es sich bei Beschneidungen lediglich um einen "religioesen Ritus" handelt?
Ich will mich ja nicht darüber streiten, wem hier was entgangen ist, aber es geht nicvht um religiöse beschneidungen sondern um alle beschneidungen, welche nicht aus medizinischen Gründen durchgeführt werden.

Vor dem Gericht wurde ein ganz konkreter Fall behandelt, in diesem fall wurde die beschneidung aus religiösen Gründen vorgenommen. Willst Du dem Gericht ernstlich vorwerfen, sich auf den zu verhandelnden Fall zu kaprizieren?

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Dass nur ein Teil der Beschneidungen einen religioesen Hintergrund hat und viele Beschneidungen ganz ohne religioese Motivation aus ganz anderen Gruenden durchgefuehrt werden, solltest auch Du mittlerweile mitbekommen haben...
Wenn Du ein wenig mehr lesen würdest, dann dürfte Dir nicht entgangen sein, dass ich die anderen Gründe durchaus mitbekommen habe.
Vielleicht noch einmal für Dich:

1. Gegen medizinisch notwendige Eingriffe ist nichts einzuwenden.

2. Nicht medizinisch notwendige Eingriffe aus den bisher hier aufgeführten anderen Gründen können problemlos bis zur Volljährigkeit des Pimmelchens und dessen Besitzer aufgeschoben werden.

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Gelten fuer Beschneidungen aus religioesen Gruenden etwa ganz andere Massstaebe als fuer solche aus nichtreligioesen?
Nein. Es gelten für medizinisch nicht notwendige Eingriffe andere Massstäbe als für medizinisch notwendige. Aus welchen Gründen die nicht medizinisch notwendigen Eingriffe stattfinden sollen -religiös motiviert oder nicht- ist dabei nicht von Belang.

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Hier wird das Urteil sehr, sehr angreifbar und man darf natuerlich spekulieren, woran diese Schlagseite in der Urteilsbegruendung wohl liegen koennte.
Dass die Begründung Käse ist, habe ich hier nun auch schon oft genug betont.

Dass das Urteil aber Bestand haben wird, ist inzwischen wohl unstrittig. Der Beklagte wurde freigesprochen, die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1763741) Verfasst am: 30.06.2012, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:

Die Autorin möchte also "darüber diskutieren", Beschneidung generell und routinemässig an Jungen nach der Geburt durchzuführen? Gleichzeitig verbreitet sie das Märchen vom "gesundheitlichen Segen" der Beschneidung.

Das ist eine Frechheit!


Nun ja, ganz von der Hand kann man solche Argumente nicht weisen. Ich habe neulich eine Studie gelesen, nach der man das Risiko, im Alter an Alzheimer, Demenz und Osteoporose zu erkranken deutlich verringern kann, wann man Säuglingen direkt nach der Geburt das Herz entfernt. Klingt zunächst drastisch, aber wenn man darüber nachdenkt, dann ist da was dran.
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Heiner
Grundrechte-Fan



Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 1217

Beitrag(#1763742) Verfasst am: 30.06.2012, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:

Die Autorin möchte also "darüber diskutieren", Beschneidung generell und routinemässig an Jungen nach der Geburt durchzuführen? Gleichzeitig verbreitet sie das Märchen vom "gesundheitlichen Segen" der Beschneidung.

Das ist eine Frechheit!


Nun ja, ganz von der Hand kann man solche Argumente nicht weisen. Ich habe neulich eine Studie gelesen, nach der man das Risiko, im Alter an Alzheimer, Demenz und Osteoporose zu erkranken deutlich verringern kann, wann man Säuglingen direkt nach der Geburt das Herz entfernt. Klingt zunächst drastisch, aber wenn man darüber nachdenkt, dann ist da was dran.


Ja. Sehr glücklich Oder so:

Zitat:
28. Juni 2012 02:00
Raus mit dem Blinddarm!
Fictology (641 Beiträge seit 27.12.10)

Ein entfernter Blinddarm kann sich nicht mehr entzünden. Da bei nach
dieser OP keine Einschränkungen zu erwarten sind, sollte der
Blinddarm aus medizinischen Gründen bereits im Säuglingsalter
entfernt werden.
Die Mandeln natürlich auch, sowie andere nutzlose Körperteile, die ja
potenziell Probleme machen oder stinken. Welcher Mensch greift z. B.
noch mit seinen Zehen? Wir leben doch nicht mehr auf den Bäumen...

Für den optimierten Restmenschen!

http://www.heise.de/tp/foren/S-Raus-mit-dem-Blinddarm/forum-232010/msg-22035296/read/
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Heiner
Grundrechte-Fan



Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 1217

Beitrag(#1763743) Verfasst am: 30.06.2012, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sich seine Kopfhaare weglasern lässt, kann übrigens auch keine Kopfläuse bekommen.

GENIAL. Sollte flächendeckend an Kleinkindern praktiziert werden. Ist so viel hygienischer.

zynisches Grinsen
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