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Männliche Beschneidung
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6444
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1766384) Verfasst am: 12.07.2012, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Tja es zeigt alles wo die Prioritäten sind, jedenfalls nicht beim Wohl der Kinder!
_________________
Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1766395) Verfasst am: 12.07.2012, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Was meinst du bringt es den Jungs, wenn du daraus ein Geschlechterkampf machst?


Ich mache daraus keinen Geschlechterkampf, ich weise lediglich darauf hin, dass eine gesetzliche Regelung, die ausschliessliche die Beschneidung von Jungen erlauben würde, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
_________________
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Letum
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.02.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1766403) Verfasst am: 12.07.2012, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ein gutes Interview zu diesem Thema mit Holm Putzke
zu diesem Thema

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/sendungen/nordwestradio_journal/audio90972-popup.html

Wobei es schon ein Geschmäckle hat wenn gerade in Deutschland ein Ritus der Juden
als strafrechtlich relevant eingestuft wurde auch wenn dieses Urteil keine Bindung hat.
_________________
Keine Schwulenpropaganda wegen den Kindern...Putin, es gibt keinen Gott neben ihn, nach Gnaden der Oligarchen
https://www.youtube.com/watch?v=OWyyL7zTTkc

Und für alle die die Hoffnung noch nicht verloren haben

https://www.youtube.com/watch?v=0KekKTvAVD0
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klauswerner
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.12.2009
Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land

Beitrag(#1766412) Verfasst am: 12.07.2012, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Letum hat folgendes geschrieben:
Ein gutes Interview zu diesem Thema mit Holm Putzke
zu diesem Thema

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/sendungen/nordwestradio_journal/audio90972-popup.html

Wobei es schon ein Geschmäckle hat wenn gerade in Deutschland ein Ritus der Juden
als strafrechtlich relevant eingestuft wurde auch wenn dieses Urteil keine Bindung hat.


Nix geschmäckle, andere, des Holocaust unverdächtige, sind da schon länger vorgeprescht:
http://www.heraldsun.com.au/news/victoria/circumcision-to-be-banned/story-e6frf7kx-1111114161755

In Schweden ist es ebenfalls verboten, aber ganz geschickt: erst ab dem ersten Lebensjahr.
_________________
Grüßle
klauswerner
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klauswerner
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.12.2009
Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land

Beitrag(#1766413) Verfasst am: 12.07.2012, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Letzten Absatz lesen:

http://www.sueddeutsche.de/wissen/diskussion-um-das-beschneidungs-urteil-brachiale-aufklaerung-1.1404230
_________________
Grüßle
klauswerner
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1766414) Verfasst am: 12.07.2012, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

klauswerner hat folgendes geschrieben:
In Schweden ist es ebenfalls verboten, aber ganz geschickt: erst ab dem ersten Lebensjahr.

Nein, das stimmt nicht:

Engl. Wikipedia hat folgendes geschrieben:
In 2001, the Parliament of Sweden enacted a law allowing only persons certified by the National Board of Health to circumcise infants. It requires a medical doctor or an anesthesia nurse to accompany the circumciser and for anaesthetic to be applied beforehand. After the first two months of life circumcisions can only be performed by a physician. The stated purpose of the law was to increase the safety of the procedure.

Der Eintrag in der deutschen Wikipedia dazu ist nicht korrekt.

Edit: aber den Nazi-Vorwurf gab's trotzdem:

Engl. Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Swedish Jews and Muslims objected to the law, and in 2001, the World Jewish Congress called it "the first legal restriction on Jewish religious practice in Europe since the Nazi era."
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2023

Beitrag(#1766416) Verfasst am: 12.07.2012, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:

das Urteil einer einzigen Kammer eines einzigen Landgerichtes hat keine Allgemeinverbindlichkeit. Noch nicht mal für Köln selbst, da die 5 anderen Kammern des gleichen Landgerichtes auch nicht an dieses Urteil gebunden sind.

Deshalb herrscht Rechtsunsicherheit. Das kann man eben aus diesem verlinkten Bericht gut erkennen.

Nein, ganz im Gegenteil. Bis zu diesem Urteil war unsicher, wie die Beschneidung strafrechtlich bewertet würde, da eben noch kein Urteil vorlag. Jetzt wissen Ärzte, dass sie nicht nur gegen ihre eigenen ethischen Regeln verstoßen, sondern sie wissen auch, dass sie strafrechtlich belangt werden können. Desweiteren ist jetzt auch sicher, dass Versicherungen im Falle eines Fehlers die Haftung nicht mehr abdecken werden. Damit herrscht jetzt Rechtssicherheit.
Was du mit Rechtsunsicherheit meinst ist wahrscheinlich, dass man nicht weiß, wie ein Prozess ausgeht, aber das ist immer so. Beispiel: Wenn du einen Mord begehst, besteht Unsicherheit, ob du verurteilt oder freigesprochen wirst, es herrscht aber bezüglich Mord keine Rechtsunsicherheit.

Flat hat folgendes geschrieben:

Bezüglich Gewaltenteilung: Stimmt. Und die Gerichte haben dafür die von der Gesetzgebung erlassenen Gesetze zugrunde zu legen. Derzeit wird darüber nachgedacht, dass demnächst zu verabschiedende Patientenrechtegesetz so zu formulieren, dass solche Beschneidungen zulässig sind. Das wäre wohl der derzeit schnellste Weg einer rechtlichen Regelung (Quelle: heutige TAZ, Seite 4). Und das wäre dann im Sinne der Gewaltenteilung eine Maßnahme der Gesetzgebung und nicht der Gerichte. zwinkern


Ja, das kann der Gesetzgeber machen. Er könnte auch andere bisher strafbare Handlungen erlauben, und die Gerichte würden sich dann auch daran halten. Allerdings wird sich der Gesetzgeber hüten, ein verfassungswidriges Gesetz zu erlassen, denn da bestünde immer die Gefahr, dass das Verfassungsgericht das wieder kassiert. Ich weiß jetzt nicht, wie ein Beschneidungsgesetz aussehen könnte, aber es müsste schon sehr ausführlich begründet werden, warum die grundlegenden Rechte eines Menschen dabei nicht beachtet werden sollen. Ich bin gespannt.
_________________
Denny Crane!
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1766422) Verfasst am: 12.07.2012, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Flat hat folgendes geschrieben:
Bezüglich Gewaltenteilung: Stimmt. Und die Gerichte haben dafür die von der Gesetzgebung erlassenen Gesetze zugrunde zu legen. Derzeit wird darüber nachgedacht, dass demnächst zu verabschiedende Patientenrechtegesetz so zu formulieren, dass solche Beschneidungen zulässig sind. Das wäre wohl der derzeit schnellste Weg einer rechtlichen Regelung (Quelle: heutige TAZ, Seite 4). Und das wäre dann im Sinne der Gewaltenteilung eine Maßnahme der Gesetzgebung und nicht der Gerichte. zwinkern

Ja, das kann der Gesetzgeber machen. Er könnte auch andere bisher strafbare Handlungen erlauben, und die Gerichte würden sich dann auch daran halten. Allerdings wird sich der Gesetzgeber hüten, ein verfassungswidriges Gesetz zu erlassen, denn da bestünde immer die Gefahr, dass das Verfassungsgericht das wieder kassiert. Ich weiß jetzt nicht, wie ein Beschneidungsgesetz aussehen könnte, aber es müsste schon sehr ausführlich begründet werden, warum die grundlegenden Rechte eines Menschen dabei nicht beachtet werden sollen. Ich bin gespannt.

Welcher Artikel in der TAZ ist gemeint? Dieser?

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein solches Gesetz aussehen könnte.

1. "Beschneidung der Genitalien ist bei minderjährigen, nicht zustimmungsfähigen Jungen auf Wunsch beider Eltern erlaubt"
2. "Beschneidung der Genitalien ist bei minderjährigen, nicht zustimmungsfähigen Jungen auf Wunsch beider Eltern erlaubt, falls diese Juden sind"
3. "Beschneidung der Genitalien ist bei minderjährigen, nicht zustimmungsfähigen Jungen auf Wunsch beider Eltern erlaubt, falls diese Juden oder Moslems sind"

So in der Art? All das würde aber sofort durch das Verfassungsgericht kassiert werden, (meine ich zumindest).

Aber wie sonst?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1766425) Verfasst am: 12.07.2012, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Damit herrscht jetzt Rechtssicherheit.

Rechtssicherheit würde vielleicht ein BGH-urteil mit sich bringen.

Es ist keineswegs klar, wie andere Gerichte diesen Fall beurteilt hätten.
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Letum
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.02.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1766432) Verfasst am: 12.07.2012, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

klauswerner hat folgendes geschrieben:
Letum hat folgendes geschrieben:
Ein gutes Interview zu diesem Thema mit Holm Putzke
zu diesem Thema

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/sendungen/nordwestradio_journal/audio90972-popup.html

Wobei es schon ein Geschmäckle hat wenn gerade in Deutschland ein Ritus der Juden
als strafrechtlich relevant eingestuft wurde auch wenn dieses Urteil keine Bindung hat.


Nix geschmäckle, andere, des Holocaust unverdächtige, sind da schon länger vorgeprescht:
http://www.heraldsun.com.au/news/victoria/circumcision-to-be-banned/story-e6frf7kx-1111114161755

In Schweden ist es ebenfalls verboten, aber ganz geschickt: erst ab dem ersten Lebensjahr.



Nur weil es im Land xy erlaubt, geduldet oder abgelehnt wird
kann nicht die Rechtsgrundlage in D sein......
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Und für alle die die Hoffnung noch nicht verloren haben

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Chinasky
dirty ol' man



Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 1257
Wohnort: Hoher Norden

Beitrag(#1766452) Verfasst am: 12.07.2012, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Wo ist der Thread über die Berichterstattung zum Thema Beschneidung? skeptisch

Jedenfalls habe ich das hier gelesen:

http://www.n-tv.de/politik/Gruene-wollen-Beschneidung-erlauben-article6720531.html


Ich hab schon vor gut 'ner Woche eine Mail an Cem Özdemir geschrieben (der sich auch pro Beschneidung geäußert hatte in irgend'nem Zeitungsinterview), mit einer kurzen Begründung (samt Links zu 'nem hpd-Artikel und dem Artikel von Rolf Dietrich Herzberg auf zis-online.com), warum ich seine entsprechenden Äußerungen falsch fand und daß ich, ein einstmals treuer Grün-Wähler, solange die Grünen in der Angelegenheit sich pro Beschneidung positionieren, sie nicht mehr wählen werde.

Hab dann eine Antwort von einer seiner Mitarbeiterinnen bekommen mit den längst bekannten schwachen Argumenten (WHO tritt dafür ein usw. usf.) und dann nochmal geschrieben, daß die Argumente schwach/längst widerlegt seien und ich bei meiner Entscheidung bliebe.

Letzlich geht's den Grünen ganz klar um die Wahlstimmen aus der türkisch-muslimischen Community, so meine Vermutung. Vielleicht kämen sie auf den Trichter, daß so eine kinderfeindliche Positionierung ihnen am Ende mehr Stimmverluste als Stimmgewinne bringen könnte, wenn man ihre Vertreter direkter mit entsprechendem Feedback "bemailen" würde. Kurz gesagt: Macht's doch wie ich! zwinkern
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1766464) Verfasst am: 12.07.2012, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:


Letzlich geht's den Grünen ganz klar um die Wahlstimmen aus der türkisch-muslimischen Community, so meine Vermutung. Vielleicht kämen sie auf den Trichter, daß so eine kinderfeindliche Positionierung ihnen am Ende mehr Stimmverluste als Stimmgewinne bringen könnte, wenn man ihre Vertreter direkter mit entsprechendem Feedback "bemailen" würde. Kurz gesagt: Macht's doch wie ich! zwinkern


Ja, sehr gern. Kannst du mir die Email-Adresse geben?
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1766471) Verfasst am: 12.07.2012, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ist einem Pastafari eigentlich gestattet, seinem Baby die Umrisse des heiligen FSM auf den Po zu tätowieren? Sollte doch als Initiationsritus erlaubt sein.
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Tom der Dino
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.07.2011
Beiträge: 3949

Beitrag(#1766474) Verfasst am: 12.07.2012, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Ist einem Pastafari eigentlich gestattet, seinem Baby die Umrisse des heiligen FSM auf den Po zu tätowieren? Sollte doch als Initiationsritus erlaubt sein.


Besser noch die Heilige Tomatensauce auf die Fleischbällchen. zynisches Grinsen
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Am Anfang war ......das Experiment.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1766479) Verfasst am: 12.07.2012, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Tom der Dino hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Ist einem Pastafari eigentlich gestattet, seinem Baby die Umrisse des heiligen FSM auf den Po zu tätowieren? Sollte doch als Initiationsritus erlaubt sein.


Besser noch die Heilige Tomatensauce auf die Fleischbällchen. zynisches Grinsen

oder sollte man gläubigen eltern nicht gleich erlauben, teile des gehirns des kindes entfernen zu lassen - es könnte ja anfangen, eigenständig zu denken.... Mit den Augen rollen
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Myron
Metaphysischer Materialist



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3537

Beitrag(#1766484) Verfasst am: 12.07.2012, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Rabbiner verschärfen Kritik an Beschneidungsurteil:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/europaeische-rabbiner-kritisieren-koelner-urteil-zu-beschneidung-a-844100.html
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1766490) Verfasst am: 12.07.2012, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Das einzige rechtskräftige Urteil, dass Beschneidung verurteilt, betrifft die männliche Beschneidung.


Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur weiblichen Beschneidung lässt Du jetzt aus welchem Grund unter den Tisch fallen?

Weil es um Beschneidungsformen geht die eben nicht der Beschneidung von Jungs entsprechen.

Kannst du nun mal deine Behauptung, dass es bei der Verurteilung von Beschneidung um das Geschlecht und nicht um den Grad der Verletzung geht, belegen?
Es findet sich zumindest keine einzige, welche bei der Verurteilung der Beschneidung bei Mädchen bezüglich der Schwere des Eingriffs auch nur ansatzweise differenziert.

Shevek hat folgendes geschrieben:
@I.R. Warum sollte mir deine Meinung über mich wichtig sein?
Deine Sache. Ich habe Dir ein feedback gegeben, nicht mehr.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1766491) Verfasst am: 12.07.2012, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Flat hat folgendes geschrieben:
Bezüglich Gewaltenteilung: Stimmt. Und die Gerichte haben dafür die von der Gesetzgebung erlassenen Gesetze zugrunde zu legen. Derzeit wird darüber nachgedacht, dass demnächst zu verabschiedende Patientenrechtegesetz so zu formulieren, dass solche Beschneidungen zulässig sind. Das wäre wohl der derzeit schnellste Weg einer rechtlichen Regelung (Quelle: heutige TAZ, Seite 4). Und das wäre dann im Sinne der Gewaltenteilung eine Maßnahme der Gesetzgebung und nicht der Gerichte. zwinkern

Ja, das kann der Gesetzgeber machen. Er könnte auch andere bisher strafbare Handlungen erlauben, und die Gerichte würden sich dann auch daran halten. Allerdings wird sich der Gesetzgeber hüten, ein verfassungswidriges Gesetz zu erlassen, denn da bestünde immer die Gefahr, dass das Verfassungsgericht das wieder kassiert. Ich weiß jetzt nicht, wie ein Beschneidungsgesetz aussehen könnte, aber es müsste schon sehr ausführlich begründet werden, warum die grundlegenden Rechte eines Menschen dabei nicht beachtet werden sollen. Ich bin gespannt.

Welcher Artikel in der TAZ ist gemeint? Dieser?

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein solches Gesetz aussehen könnte.

1. "Beschneidung der Genitalien ist bei minderjährigen, nicht zustimmungsfähigen Jungen auf Wunsch beider Eltern erlaubt"
2. "Beschneidung der Genitalien ist bei minderjährigen, nicht zustimmungsfähigen Jungen auf Wunsch beider Eltern erlaubt, falls diese Juden sind"
3. "Beschneidung der Genitalien ist bei minderjährigen, nicht zustimmungsfähigen Jungen auf Wunsch beider Eltern erlaubt, falls diese Juden oder Moslems sind"

So in der Art? All das würde aber sofort durch das Verfassungsgericht kassiert werden, (meine ich zumindest).

Aber wie sonst?
Letztendlich läuft es darauf hinaus, der Einwilligung der Eltern aus irgendeinem bestimmten Grund ausschliesslich für Söhne zur Geltung zu verhelfen.

Zuletzt bearbeitet von I.R am 12.07.2012, 23:22, insgesamt einmal bearbeitet
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1766492) Verfasst am: 12.07.2012, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Du hast also keinen Beleg.

Es gibt eben deutliche Unterschiede zwischen der gängigen Praxis weiblicher und männlicher Beschneidung, die die unterschiedlichen Reaktionen begründen.

Was meinst du bringt es den Jungs, wenn du daraus ein Geschlechterkampf machst?

Nur zum Verständnis: Kramer vertritt die Meinung, dass (nicht medizinisch notwendige) Eingriffe bei Unmündigen beiderlei Geschlechts als Straftat verurteilt werden müsse.

shevek vertritt die Meinung, die Eingriffe müssten nach Geschlechtern getrennt betrachtet werden.

Wer von beiden macht daraus einen Geschlechterkampf?

Shevek hat folgendes geschrieben:
Beschneidung von Jungs ist ein unzulässiger Eingriff, es ist Körperverletzung. Das reicht doch. Es gibt in Deutschland Gesetze gegen Körperverletzung. Nun geht es darum aufzuzeigen, dass Vorhautbeschneidung genau das ist.
Genau. Gilt für die Penisvorhaut ebenso wie für die Beschneidung der Klitorisvorhaut.
Shevek hat folgendes geschrieben:
Das ist einer der Punkte an dem Maskulisten der Sache deutlich mehr schaden als nutzen.
Machst Du aus Kramer jetzt einen Maskilisten?

Meine Fresse!
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1766493) Verfasst am: 12.07.2012, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein solches Gesetz aussehen könnte.

1. "Beschneidung der Genitalien ist bei minderjährigen, nicht zustimmungsfähigen Jungen auf Wunsch beider Eltern erlaubt"
2. "Beschneidung der Genitalien ist bei minderjährigen, nicht zustimmungsfähigen Jungen auf Wunsch beider Eltern erlaubt, falls diese Juden sind"
3. "Beschneidung der Genitalien ist bei minderjährigen, nicht zustimmungsfähigen Jungen auf Wunsch beider Eltern erlaubt, falls diese Juden oder Moslems sind"

So in der Art? All das würde aber sofort durch das Verfassungsgericht kassiert werden, (meine ich zumindest).

Aber wie sonst?

Letztendlich läuft es darauf hinaus, die Einwilligung der Eltern aus irgendeinem bestimmten Grund ausschliesslich für Söhne zur Geltung zu verhelfen.

Alle drei von mir angedachten Regelungen sind für mich vollkommen inakzeptabel. Wenn die Regierung (oder das Verfassungsgericht) dennoch eine derartige Regelung (egal, welche von den dreien) als rechtmäßig erklären würde, dann würde mein momentan vorhandenes Vertrauen in den Rechtsstaat ganz grundsätzlich erschüttert.

Und eine alternative Regelung, die die inhärenten Probleme der drei genanten Regelungen vermeiden würde, sehe ich nicht.

Aber vielleicht hat ja jemand einen Vorschlag.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1766498) Verfasst am: 12.07.2012, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Religion als Begründung dürfte so nicht durchkommen. Dies würde ja bedeuten, dass christliche Eltern, welche ihren Sohn aus hygienischen Gründen beschneiden lassen wollten, aufgrund ihrer Religion gegenüber muslimischem oder jüdischen Eltern, welche dies letztendlich auch aus hygienischen Gründen wollen, benachteiligt würden.

Und nicht zuletzt hat mich der rabbi in meiner Auffassung bestärkt, dass sowohl pro als auch contra die Religionsfreiheit keine Rolle spielen darf. Die Gesellschaft darf nicht gezwungen sein, und sollte sich auch gar nicht darauf einlassen, religiösen Handlungen die Bedeutung zu geben, die die Religionen selbst ihnen zumessen.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1766507) Verfasst am: 12.07.2012, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Die Gesellschaft darf nicht gezwungen sein, und sollte sich auch gar nicht darauf einlassen, religiösen Handlungen die Bedeutung zu geben, die die Religionen selbst ihnen zumessen.

Ich bin auch der festen Überzeugung, (habe die Diskussion auch woanders ein bisschen verfolgt), dass Religionsfreiheit (der Eltern) für die Entscheidung pro oder contra Beschneidung keine Rolle spielen kann und auch nicht spielen darf.

Letztlich kann man also die Frage darauf reduzieren: dürfen (alle!) Eltern genitale Beschneidungen ihrer Kinder (nicht! ausschließlich Jungen) aufgrund ihres Erziehungsrechtes durchführen lassen? Und wenn ja: bis zu welchem Ausmaße?
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Mad Magic
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Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 2172

Beitrag(#1766512) Verfasst am: 13.07.2012, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt kommt doch mal runter!

Die Beschneidung ist doch ein GESCHENK, und nicht irgendein Geschenk... das GRÖßTE Geschenk, das man einem Kind machen kann!

Noch Fragen?

Nein? Danke!
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16000
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1766523) Verfasst am: 13.07.2012, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Andererseits, was dürfen Eltern überhaupt? Es gibt andererseits in anderen Kulturen auch viele Initiationspraktiken - ggf. mit der Abschwächung, daß es sich dabei um Jugendliche handelt -, die auch mit Verletzungen einhergehen: beispielsweise Tätowierungen, Piercing oder Scarifizierung (Verpassen von Narben). Dürfen Eltern dort legitimerweise entscheiden, daß ihr Kind das jetzt über sich ergehen läßt? Wenn nicht, warum nicht, und wenn die Beschneidung bei neugeborenen Jungen im Unterschied erlaubt sein soll, dann warum?

Oder wie sieht es in anderen Bereichen aus: Kinder haben seit einigen Jahren das verbriefte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Nun ist es aber religiöse Bestimmung, daß wer sein Kind liebe, mit der Rute nicht sparen dürfe. Tatsächlich haben einige Leute oder christliche Privatschulen, ich glaube in GB, schon gegen das Züchtigungsverbot protestiert, weil es ihnen "kulturell" geboten sei, Kinder zu schlagen. Kam der Protest durch, und wenn ja, warum, bzw. wenn nicht, warum nicht, und warum sollte es demnach Sonderregelungen geben, wenn Handlungen "kulturell" oder "religiös" motiviert sind?

Haben ansonsten Handlungen, die "wir schon immer so gemacht haben", Bestandsschutz, selbst wenn sie sich als problematisch erweisen sollten, etwa indem sie von ihrer Motivation, vom Vollzug oder von den Auswirkungen her den Rechtsprinzipien widersprechen?

(Ich hatte ja schon ausgeführt, daß zu einer Zeit, als beschnitten zu sein bei den Anderen einen Makel darstellte, die Beschneidung durchgeführt wurde, um gerade einen Wechsel der Religion oder auch der "kulturellen Identität" zu verhindern. Der Körper wird ohne Rücksichtnahme auf den Willen des Kindes ohne medizinische Notwendigkeit dauerhaft verändert, und wider den permanenten Beteuerungen einiger Befürworter scheinen Säuglinge sehr wohl Schmerzen zu erleiden, und es gibt auch die These, sie könnten dadurch traumatisiert werden. Andere Befürworter, etwa der mittelalterliche Arzt und Theologe Maimonides, sehen den Schmerz und ein etwaiges Trauma schließlich sogar als sinnvoll an, um den Männern späterhin die Sexualität zu vergällen. Die Beschneidung stellt also in dieser Hinsicht einen dauerhaften Eingriff in das persönliche Leben dar - er hat im Unterschied etwa zur Einimpfung der Verhaltensregeln des katholischen Katechismus nicht nur eine psychologische Wirkung.

Schließlich könnte es aber auch sein, daß hier ein Konflikt um die Deutungshoheit dessen entsteht, was "jüdische Identität" oder was "Religionsfreiheit" ist: Jugendliche könnten sich im Rahmen der Vorbereitung auf ihre Bar Mitzvah dafür entscheiden, sich beschneiden zu lassen, was durchaus im Rahmen der Religionsmündigkeit zu behandeln wäre - oder ggf. auch dagegen entscheiden, zumindest je nachdem an welchen Rabbi man gerät, wird angeblich keine Bescheinigung über die Beschneidung eingefordert. Schon Maimonides hielt allerdings fest, daß sie sich ob der Aussicht auf diesen gesegneten Schmerz wohl kaum beschneiden lassen würden. Es könnte also sein, daß sie die Quelle ihrer Identität - auch ihrer "jüdischen Identität" in ganz anderen Dingen sehen.

Einerseits hat natürlich der Staat nicht das Recht zu definieren, was die "richtige jüdische Identität" ist. Wie ist es aber mit der "Religionsfreiheit" oder dem "Erziehungsrecht" der Eltern? Sollten Eltern wirklich in dieser Weise über die "Weltanschauung" ihrer Kinder entscheiden dürfen, daß es dauerhaft ist - und dementsprechend auch dauerhaften Schaden anrichten kann?)
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Mad Magic
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Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 2172

Beitrag(#1766535) Verfasst am: 13.07.2012, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Andererseits, was dürfen Eltern überhaupt?

Das was im Rahmen unserer Gesetze erlaubt ist. In strittigen Grenzfällen haben Gerichte darüber zu entscheiden.

Zitat:
Es gibt andererseits in anderen Kulturen auch viele Initiationspraktiken - ggf. mit der Abschwächung, daß es sich dabei um Jugendliche handelt -, die auch mit Verletzungen einhergehen: beispielsweise Tätowierungen, Piercing oder Scarifizierung (Verpassen von Narben). Dürfen Eltern dort legitimerweise entscheiden, daß ihr Kind das jetzt über sich ergehen läßt? Wenn nicht, warum nicht, und wenn die Beschneidung bei neugeborenen Jungen im Unterschied erlaubt sein soll, dann warum?

Das Fass "wie sieht es auf der ganzen Welt" aus, sollten wir zunächst nicht aufmachen und uns erst einmal auf unseren "Rechtsstaat Mr. Green" beschränken. Im Falle anderer Kulturen in unserem Land gelten zunächst unsere Gesetze, alles andere ist nicht praktikabel.

Zitat:
Oder wie sieht es in anderen Bereichen aus: Kinder haben seit einigen Jahren das verbriefte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Nun ist es aber religiöse Bestimmung, daß wer sein Kind liebe, mit der Rute nicht sparen dürfe.

Ist nach deutschem Recht abgeschafft..

Zitat:
Tatsächlich haben einige Leute oder christliche Privatschulen, ich glaube in GB, schon gegen das Züchtigungsverbot protestiert, weil es ihnen "kulturell" geboten sei, Kinder zu schlagen.

Sollten Mehrheiten auch in Deutschland dafür sein, müssen sie dafür sorgen, dass eine entsprechende Gesetzgebung geschaffen wird.

Zitat:
Kam der Protest durch, und wenn ja, warum, bzw. wenn nicht, warum nicht, und warum sollte es demnach Sonderregelungen geben, wenn Handlungen "kulturell" oder "religiös" motiviert sind?

Es kommt auf die Handlungen an, greifen sie in Grundrechte der "Behandelten" ein, haben Gesetze das zu regeln/sanktionieren.

Zitat:
Haben ansonsten Handlungen, die "wir schon immer so gemacht haben", Bestandsschutz, selbst wenn sie sich als problematisch erweisen sollten, etwa indem sie von ihrer Motivation, vom Vollzug oder von den Auswirkungen her den Rechtsprinzipien widersprechen?
Natürlich nicht. Andere Zeiten andere Sitten!
Das Internet war auch mal frei, wenn Du heute ne Homepage betreibst, solltest Du besser gleichzeitig einen Rechtsanwaltsstab zur Verfügung haben Mr. Green

Zitat:
(Ich hatte ja schon ausgeführt, daß zu einer Zeit, als beschnitten zu sein bei den Anderen einen Makel darstellte, die Beschneidung durchgeführt wurde, um gerade einen Wechsel der Religion oder auch der "kulturellen Identität" zu verhindern. Der Körper wird ohne Rücksichtnahme auf den Willen des Kindes ohne medizinische Notwendigkeit dauerhaft verändert, und wider den permanenten Beteuerungen einiger Befürworter scheinen Säuglinge sehr wohl Schmerzen zu erleiden, und es gibt auch die These, sie könnten dadurch traumatisiert werden. Andere Befürworter, etwa der mittelalterliche Arzt und Theologe Maimonides, sehen den Schmerz und ein etwaiges Trauma schließlich sogar als sinnvoll an, um den Männern späterhin die Sexualität zu vergällen. Die Beschneidung stellt also in dieser Hinsicht einen dauerhaften Eingriff in das persönliche Leben dar - er hat im Unterschied etwa zur Einimpfung der Verhaltensregeln des katholischen Katechismus nicht nur eine psychologische Wirkung.
und stellt eine Verletzung der Grundrechte von Säuglingen dar, was die Gesellschaft in dieser Klarheit (noch) nicht wahr haben will...(Gut Ding braucht Weile Mr. Green)

Zitat:
Schließlich könnte es aber auch sein, daß hier ein Konflikt um die Deutungshoheit dessen entsteht, was "jüdische Identität" oder was "Religionsfreiheit" ist:
Nein, es geht nicht um eine Deutungshoheit in Religionsfreiheit, es geht um Grund- und Menschenrechte und zwar der Betroffenen, welches in diesem Fall die Kinder sind.

Zitat:
Jugendliche könnten sich im Rahmen der Vorbereitung auf ihre Bar Mitzvah dafür entscheiden, sich beschneiden zu lassen, was durchaus im Rahmen der Religionsmündigkeit zu behandeln wäre - oder ggf. auch dagegen entscheiden, zumindest je nachdem an welchen Rabbi man gerät, wird angeblich keine Bescheinigung über die Beschneidung eingefordert.

Jugendlichen kann man zugestehen, dass sie selbst entscheiden, ab hier gilt das Recht auf Religionsfreiheit... Wenn sie der Überzeugung sind, ihr Gott fände es gut, dass sie sich einen Nagel durch den Kopf klopfen, können sie das gerne tun (ab 18 würde ich das zulassen Mr. Green)

Zitat:
Schon Maimonides hielt allerdings fest, daß sie sich ob der Aussicht auf diesen gesegneten Schmerz wohl kaum beschneiden lassen würden.
Ihre Sache, wenn die Liebe zu ihrem Gott dann doch nicht ganz so groß ist...(scheinheiliges Geschwätz)

Zitat:
Es könnte also sein, daß sie die Quelle ihrer Identität - auch ihrer "jüdischen Identität" in ganz anderen Dingen sehen.
Dürfen sie doch.

Zitat:
Einerseits hat natürlich der Staat nicht das Recht zu definieren, was die "richtige jüdische Identität" ist.

Tut er auch nicht.

Zitat:
Wie ist es aber mit der "Religionsfreiheit" oder dem "Erziehungsrecht" der Eltern?
Hatten wir oben schon

Zitat:
Sollten Eltern wirklich in dieser Weise über die "Weltanschauung" ihrer Kinder entscheiden dürfen, daß es dauerhaft ist - und dementsprechend auch dauerhaften Schaden anrichten kann?)
Auch das hatten wir, s.o.

edit: kleinen Nachsatz nachträglich eingefügt
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Beitrag(#1766543) Verfasst am: 13.07.2012, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mad Magic hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Schließlich könnte es aber auch sein, daß hier ein Konflikt um die Deutungshoheit dessen entsteht, was "jüdische Identität" oder was "Religionsfreiheit" ist:
Nein, es geht nicht um eine Deutungshoheit in Religionsfreiheit, es geht um Grund- und Menschenrechte und zwar der Betroffenen, welches in diesem Fall die Kinder sind.


Das ist mir schon bewußt. Aber so wie da insistiert wird, daß eine Bestimmung eingehalten werden müsse, - die aus jüdisch-religiöser Sicht wie aus der heute geübten Glaubenspraxis nicht einmal zwingend zu sein scheint -, kann man schon den Eindruck gewinnen, daß gefordert wird, der Staat möge den Verfechtern doch bitte bescheinigen, ihre Anschauung sei zumindest gleichermaßen berechtigt... Am Kopf kratzen.

Wie gesagt, Religionen haben natürlich eine bestimmte innere Logik, und im Rahmen dieser Logik können Aussagen gerechtfertigt sein, die mit keinem staatlichen Gesetz in Einklang zu bringen sind.

Mit "anderen Kulturen" meinte ich: Die Beschneidung von Mädchen ist ja nunmal verboten. Aber es gibt ja eine ganze Reihe von Initiationspraktiken. Könnte beispielsweise jemand, der aus Afrika vom Stamm X stammt, seine Tochter an ihrem 14.Geburtstag zum Tätowierladen fahren und dort verlangen, daß der Tätowierer ihr Muster in den Rücken schneidet, weil das im X-Stamm kulturell so üblich sei? Reicht es aus, wenn die Tochter nicht sagt, daß sie das eigentlich nicht will, aber weil Mutter und Oma ebenfalls Ziernarben tragen und alle Verwandten das erwarten und zwei vierzehnjährige Freundinnen, die ebenfalls aus dem Stamm X stammen sich das auch schon haben machen lassen, macht sie es mit? Oder ist es akzeptabel, wenn die Tochter das mitmacht, weil ihr das von Geburt an erzählt wird, daß das so gut sei, und überhaupt wolle sie doch wohl schön sein und einen guten Mann finden? Könnte der Vater ansonsten dasselbe fordern, wenn die Tochter sich weigert? Und würden Argumente zählen, man mache das zuhause seit tausend Jahren, und es habe den Zusammenhalt des Volkes gestärkt, das seit ewigen Zeiten im Clinch mit seinen Nachbarn liege? Und warum genau sollte der Gesetzgeber dies als Begründung akzeptieren?

Zum Vergleich: Ein Baby wird in der Regel wenig erpicht sein, wenn an ihm herumgeschnippelt werden soll, und im Rahmen seiner Möglichkeiten könnte es seine Mißbilligung auch kommunizieren. (Das wäre aber nicht einmal erheblich, weil das Baby sich ja nicht bewußt dafür oder dagegen entscheiden kann.) Warum sollte ein "kulturelles Handeln" dort akzeptabel(er) und die Praxis geschützt(er) sein, das Baby weniger Schutz verdienen als der Teenager?

Und zweitens natürlich: Ist Beschneidung bei einem Neugeborenen okay, aber einem anderen Neugeborenen Ziernarben verpassen nicht?
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AgentProvocateur
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Beitrag(#1766545) Verfasst am: 13.07.2012, 02:42    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Und zweitens natürlich: Ist Beschneidung bei einem Neugeborenen okay, aber einem anderen Neugeborenen Ziernarben verpassen nicht?

Nein, entweder ist beides okay oder keines von beidem. Entweder liegt beides im Ermessenspielraum der Eltern oder keines von beidem.

Denn für beides können gleichermaßen keine medizinischen Gründe angebracht werden - jedenfalls keine, die es erforderlich machen würden, das Kind im unmündigen Alter nach dem Willen der Eltern zu 'gestalten', zu 'formen', wie auch immer. Und beides wäre gleichermaßen kein Schaden - oder beides gleichermaßen ein Schaden, (zumindest wäre es schwierig, zu begründen, dass Schmucknarben einen größeren Schaden darstellen als eine Amputation am Genital).

Und das ist letztlich auch das (juristische) Dilemma, das hier besteht:

- religiöse Gründe können keine Rolle spielen bei dem Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihrem Willen körperlich so zu verändern, dass es ihren Bedürfnissen (der Eltern) entspricht (und nicht dem Kindeswohl)
- ob diese Bedürfnisse religiös sind oder nicht, kann deswegen keine Rolle spielen, weil man religiöse Bedürfnisse nicht juristisch bewerten kann
- auf das Kindeswohl kann nicht rekurriert werden (d.h. es gibt keine Begründung dafür, dass Beschneidung - oder die Schmucknarben - im Interesse des individuellen! Kindes sind)
- also muss, wenn das eine erlaubt wird, auch das andere erlaubt werden

Ebenso müssten Eltern - ohne Gründe dafür angeben zu müssen - das Recht haben, ihren männlichen Kindern die Brustwarzen operativ entfernen zu lassen.

(Der einzige - aber mE nicht akzeptable - Ausweg wäre evtl. auf die 'guten Sitten' auszuweichen.)
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Argeleb
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Beitrag(#1766558) Verfasst am: 13.07.2012, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der FDP Politiker Serkan Tören will die Beschneidung als ästhetischen Eingriff über das Patientengesetz erlauben.

Dort soll das in den §630 einfließen. Im Internet habe ich diesen Gesetzesentwurf gefunden. Ich nehme mal an, dass dort der Abschnitt 630d erweitert werden soll, dass auch die Einwilligung für "ästhetische" Eingriffe für einwilligungsunfähige durch Dritte erfolgen kann. Allerdings dürfte das nur funktionieren, wenn sie diese ästhetischen Eingriffe genau definieren, ansonsten kann man seine Kinder ja beliebig verunstalten.

Steht dann sowas da drin:
Als ästhetischer Eingriff im Sinne des Gesetzes gelten:
- Vorhautentfernung bei männlichen Patienten.
- Ohrlochstechen bei weiblichen Patienten

Ich bin gespannt, wie sie diese Grundrechtseingriffe rechtfertigen wollen.
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Lord Snow
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Beitrag(#1766574) Verfasst am: 13.07.2012, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja diese Gesetzesformulierungen und dazu nötigen Gehirnverrenkungen würde ich gerne mal sehen, wenn es nicht so einen traurigen Hintergrund hätte, könnte man dann fast darüber lachen.
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Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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Alchemist
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Beitrag(#1766603) Verfasst am: 13.07.2012, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Ja diese Gesetzesformulierungen und dazu nötigen Gehirnverrenkungen würde ich gerne mal sehen, wenn es nicht so einen traurigen Hintergrund hätte, könnte man dann fast darüber lachen.


Worüber man auch lachen könnte ist die Obsession mancher Religiöser mit Geschlechtsteilen.

Wenn ich darüber lese, dass eine Vorhaut einer Identität oder Gruppenzugehörigkeit im Wege stehe....
Pillepalle
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