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Männliche Beschneidung
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1766844) Verfasst am: 14.07.2012, 06:00    Titel: Re: Zirkumzision Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
ich weiß nicht, ob das hier schon mal verlinkt wurde,
der medizinisch rechte ausführliche Bericht zur Zirkumzision.

Quelle:

http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision

Es sollte doch nun Aufgabe aller Bildungseinrichtungen sein,
über Rolle und Funktion der Vorhaut beim Mann aufzuklären und was es für einen Verlust darstellt, wenn diese nicht mehr da ist.

Stattdessen gefällt sich die Politik, hier die hessische Landespolitik in rückwärtsgewandten Zugeständnissen an archaische Riten:

Quelle, FR, vom 13.07.2012
http://www.fr-online.de/politik/religioese-riten--regierung-will-beschneidungen-dulden-,1472596,16615388.html

Zitat:
Die religiös begründete Beschneidung von Jungen soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter straffrei bleiben.
(...)
Die SPD zeigte sich bereit, die Rechtmäßigkeit von Beschneidungen gesetzlich festzuschreiben.

Seibert unterstrich, „verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen“ müssten in Deutschland straffrei möglich sein. „Es bereitet uns Sorge, dass die Ausübung dieser alten, uralten religiösen Bräuche derzeit nicht in einer Situation des Rechtsfriedens sich befinden“, sagte der Regierungssprecher. „Uns ist bewusst, dass gerade für die jüdische Religion die frühe Beschneidung von großer Bedeutung ist und dass es auch zeitlich dringend geboten ist, diesen Rechtsfrieden wiederherzustellen.“


Zitat:
Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel und die frühere SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonten in einer gemeinsame Erklärung, religionsbedingte Beschneidungen von Jungen dürften „in Deutschland nicht strafbar sein“.


Zitat:
Die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast erklärte zu den Regierungsplänen für eine gesetzliche Regelung der Zulässigkeit von Beschneidungen, ein „Sturm der Entrüstung“ habe die Bundesregierung „endlich zur Einsicht gebracht“. Der Umgang mit Religionsfreiheit, den jüdischen und muslimischen Aufnahmeriten und eine Abwägung von Grundrechten erfordere viel Sensibilität.


Es ist unglaublich, wie die alle Einknicken ... Erbrechen ... ich sehe kommen, dass hier so lange taktiert und getrickst wird, bis diese barbarischen Riten straffrei durchgeführt werden dürfen.

Vielleicht sollte man dann auch gleich noch eine Bücherverbrennung noch hinterherschicken, denn unser Grundgesetz wäre dann auch nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht....

nv.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#1766859) Verfasst am: 14.07.2012, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fände es gut, an Juden und Moslems zu appellieren, ihre Religionsauslegung einen weiteren Schritt ins Symbolische zu heben: Menschenopfer -> Verstümmelung -> nichtinvasiver symbolischer Ritus.

Dazu könnte beispielsweise dem kleinen Jungen eine symbolische Stoff-Vorhaut übergestülpt und diese dann zerschnitten werden.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
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Beitrag(#1766860) Verfasst am: 14.07.2012, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Ich fände es gut, an Juden und Moslems zu appellieren, ihre Religionsauslegung einen weiteren Schritt ins Symbolische zu heben: Menschenopfer -> Verstümmelung -> nichtinvasiver symbolischer Ritus.

Dazu könnte beispielsweise dem kleinen Jungen eine symbolische Stoff-Vorhaut übergestülpt und diese dann zerschnitten werden.

wieso sollten sie? die bundesregierung und die opposition wollen doch parteiübergreifend ein gesetz basteln, dass diesen unsinnigen ritus erlaubt...
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Religionskritik-Wiesbaden
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Beitrag(#1766861) Verfasst am: 14.07.2012, 10:52    Titel: Fortschrittsnachteil - der Buchglaube Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Ich fände es gut, an Juden und Moslems zu appellieren, ihre Religionsauslegung einen weiteren Schritt ins Symbolische zu heben: Menschenopfer -> Verstümmelung -> nichtinvasiver symbolischer Ritus.

Dazu könnte beispielsweise dem kleinen Jungen eine symbolische Stoff-Vorhaut übergestülpt und diese dann zerschnitten werden.


Daumen hoch!

schließlich Feiern die sich ja alle als einen riesen Gewinn für die Menschheit, weil sie ja so radikal mit den gar nicht so in ihrer Region verbreiteten Menschenopfern brachen.

Ein Ersatzritus wäre wirklich doch etwas feines - aber leider sind dies ja Schriftreligionen, und solange die nichts in ihren Schriften hierzu finden, wird es schwierig.

Einmal mehr zeigt sich - Nichtschriftreligionen haben es mit der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen leichter, als dies die angeblich ach so fortschrittlichen Schriftreligionen haben.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#1766862) Verfasst am: 14.07.2012, 10:58    Titel: Re: Fortschrittsnachteil - der Buchglaube Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Einmal mehr zeigt sich - Nichtschriftreligionen haben es mit der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen leichter, als dies die angeblich ach so fortschrittlichen Schriftreligionen haben.

Schon wahr - andererseits ist erfahrungsgemäß auch bei den Schriftreligionen der theologischen Kreativität kaum eine Grenze gesetzt.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#1766863) Verfasst am: 14.07.2012, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Habs mal hier kommentiert:

http://www.wz-newsline.de/home/leitartikel/beschneidung-das-leiden-des-kindes-im-blick-behalten-1.1041061#comments
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I.R
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Beitrag(#1766878) Verfasst am: 14.07.2012, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Tatsache ist, dass wir Beschneidungsgegner auf verlorenem Posten stehen. Hat sich auch nur eine einzige Partei oder ein einziger hochrangiger Politiker positiv zu dem Urteil geäußert?

Wohl nicht.

Ist aber immer noch fraglich, ob die damit durchkommen. Wie, bitteschön. könnte so ein Gesetz aussehen?

Das frage ich mich auch.

Zuerst das positive: Die aufgeregte Ankündigung, eine gesetzliche Regelung schaffen zu wollen bestätigt damit die rechtmässigkeit des Kölner Urteils.

Überrascht, regelrecht entsetzt bin ich von der Eilferigkeit, mit welcher die Bundesregierung auf die Holocoustkeule dieser wunderlichen alten Männer jüdischen Glaubens reagierte. Es kann doch nicht wahr sein, dass zwei Monate nach dem Urteilsspruch und zwei Wochen nach den ersten Berichten und Wortmeldungen keine zwei Tage vergehen, nachdem die europäische Rabbinerkonferenz ihre Drohungen ausgesprochen hat, bis die Bundesregierung ausrichten lässt, dass man zu Diensten sein wird.

Ein Gesetz, welches die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen legalisiert, dürfte einerseits mit Artikel zwei der Grundgesetzes kollidieren, aber auch die Frage der Geschlechterdiskriminierung, wie Kramer dies hier schon ausgeführt hat als auch die der religiösen Diskriminierung dürften nicht ganz von der Hand zu weisen sein.

Ich vermute mal, der Voßkuhle hat bei mancher Äußerung unserer Politiker in den letzten Tagen nicht nur einmal die Hände weinend vor's Gesicht geschlagen.

Zumindest Leutheusser-Schnarrenberger scheint zu wissen - im Gegensatz zu vielen anderen Schwätzern - dass auch dieses noch zu schaffende Gesetz, wie immer es auch aussehen mag, letztendlich auf dem Tisch des Verfassungsgerichtes landen wird.

Und dann werden wir sehen, ob die Verfassung für alle Menschen gleich gilt, oder man sich damit künftig den Popo abwischen kann.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
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Beitrag(#1766896) Verfasst am: 14.07.2012, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Angela Merkel ist für Beschneidung... wer hätte das gedacht Traurig

http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-18833145#sa-ns_mchannel=rss&ns_source=PublicRSS20-sa

Ade Menschenrechte in Deutschland....

Ade Grundgesetz .....

Ade Rechtsstaat...

Vielleicht führen wir demnächst auch noch die Sharia in Doitschland ein, weil einige ewig gestrige das so wollen....

Erbrechen

nv.
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Bravopunk
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Anmeldungsdatum: 08.03.2008
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Beitrag(#1766904) Verfasst am: 14.07.2012, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hoff auf eine Verfassungsklage. Kein Gesetz kann verfassungskonform sein, dass gegen Menschen- und Kinderrechte verstößt. Nein

Auch "sehr schön" der Satz, den ich heute früh auf der Titelseite der FAZ gelesen habe: "Religionsfreiheit ist ein 'hohes Rechtsgut'"... yeah, sure. Anders als z. B. Menschenrechte und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Mit den Augen rollen Wie herrlich die Regierung ignoriert, dass das Recht auf Religionsfreiheit der Kinder, man verzeihe mir dieses Redewendung, beschnitten wird durch ein Gesetz, dass die Beschneidung erlaubt. -.- Tja. Recht/Religionsfreiheit ist immer Recht/Religionsfreiheit derer, die eine Lobby haben. Schulterzucken
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1766907) Verfasst am: 14.07.2012, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Hammer finde ich ja auch, da von Religionsfreiheit zu sprechen, wo doch gegen die Religionsfreiheit der Betroffenen, der Jungs nämlich massiv vorgegangen wird!

Dass die sich frei für eine (oder keine, aber das sagen wir nur leise... ) Religion entscheiden, soll ja damit gleich mal unterbunden werden!
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1766910) Verfasst am: 14.07.2012, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

In einem Fachforum führen wir gerade die Diskussion, unter welchen Umständen ein solches Gesetz vor dem Verfassungsgericht landen könnte. Außer der (eher unwahrscheinlichen) Verfassungsbeschwerde eines betroffenen wären wenig möglichkeiten denkbar. Für eine gerichtliche Normenkontrolle wäre nämlich erforderlich, dass die Beschneidung überhaupt nochmal vor Gericht landet; ein Staatsanwalt, der aber trotz ausdrücklicher gesetzlicher Legalisierung der Beschneidung diese vor Gericht anklagt, macht sich potentiell der Rechtsbeugung schuldig.

Und einfach von sich aus Gesetze überprüfen kann das BverfG nicht. Vielleicht kommt es zu einer abstrakten Normenkontrolle der Linkspartei, aber das glaube ich eher nicht (wobei es lange her ist, dass ich mich zuletzt mit Verfassungsprozessrecht beschäftigt habe).
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1766912) Verfasst am: 14.07.2012, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Ich hoff auf eine Verfassungsklage.


Ich hab mittlerweile auch Zweifel an der 'wirklichen' Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts Traurig.

Aber wie heißt das so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt...



.... ich meine gute, der Protest der musl/jüd. Religionsgemeinschaften ist im Prinzip nur ein Sturm im Wasserglas, vor dem einige Politfatzken einknicken... aber ich hat jetzt eine Umfrage gelesen, nach denen nur 15% der Deutschen der Beschneidung zustimmen, 65% die Beschneidung komplett ablehnen und 20% meinen, eine Beschneidung sei erst nach Einwilligung des Kindes zulässig.

nv.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2023

Beitrag(#1766914) Verfasst am: 14.07.2012, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:

Ade Menschenrechte in Deutschland....


Mal angenommen, die Beschneidung aus religiösen Gründen wird zugelassen, dann wäre das ja in der Tat ein Bruch mit dem deutschen Grundgesetz und internationalen Menschenrechtskonventionen. Aber zynisch betrachtet, betrifft das ja nur Menschen, die das Pech haben, in eine jüdische oder muslimische Familie hineingeboren zu werden.

Eltern, die die Menschenrechte achten und ihren Söhnen diese Operation ersparen wollen, werden ihre Kinder auch nicht beschneiden lassen. Leiden müssen also nur die Kinder der Eltern, die diese archaischen Traditionen noch achten. Die Kinder dieser streng-gläubigen Eltern dürften dann auch geistig in einem eher streng-gläubigen Umfeld aufwachen. Ihre körperliche Kennzeichnung dürfte also für diese Kinder das geringste Problem sein.

Dass unser Staat nun dieses Ritual zulassen will, ist schon ein bemerkenswertes Signal. Dass es Menschen gibt, die ihren Kindern grundlegende Menschenrechte vorenthalten möchten verwundert nicht so sehr, wie der Umstand, dass es Politiker gibt, die das erlauben wollen.

Sie sagen also: Du bist mit dem Grundgesetz nicht vollständig einverstanden? Kein Problem, wir schaffen für dich und deine Gruppe eine Ausnahmeregelung. Damit ist der erste Schritt getan, um die Verfassung zum Spielball beliebiger Organisationen zu machen. Sie müssen nur laut genug schreien.

Und ich? Ich sehe dabei zu, und denke mir gerade: Was soll's, es btrifft mich nicht, sollen die doch machen was sie wollen. Und das gefällt mir nicht
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Denny Crane!
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Navigator2
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1766915) Verfasst am: 14.07.2012, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Tja. Recht/Religionsfreiheit ist immer Recht/Religionsfreiheit derer, die eine Lobby haben. Schulterzucken


Und Kinder haben keine Lobby in diesem Land... Nein *heul*

nv.

....mit den Augen eines Kindes kann man diesen Staat nur verachten!
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
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Beitrag(#1766916) Verfasst am: 14.07.2012, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Ich hoff auf eine Verfassungsklage.


Ich hab mittlerweile auch Zweifel an der 'wirklichen' Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts Traurig.

Aber wie heißt das so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt...



.... ich meine gute, der Protest der musl/jüd. Religionsgemeinschaften ist im Prinzip nur ein Sturm im Wasserglas, vor dem einige Politfatzken einknicken... aber ich hat jetzt eine Umfrage gelesen, nach denen nur 15% der Deutschen der Beschneidung zustimmen, 65% die Beschneidung komplett ablehnen und 20% meinen, eine Beschneidung sei erst nach Einwilligung des Kindes zulässig.

nv.


Demnach würde es definitiv nicht dem Willen des Volkes entsprechen, wenn die Politik hier extra ein Gesetz zur Legalisierung verabschiedet.
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Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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Beitrag(#1766919) Verfasst am: 14.07.2012, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Außer der (eher unwahrscheinlichen) Verfassungsbeschwerde eines betroffenen wären wenig möglichkeiten denkbar.


Unwahrscheinlich, dass ein acht-tägiger Säugling das zustande bekommt...

nv.
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Bravopunk
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Beitrag(#1766920) Verfasst am: 14.07.2012, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann macht die Regierung/Politik, was die Mehrheit des Volkes will? Verwundert Das machen die doch bestenfalls, wenn es vorher in der Bild stand.

Und ich glaube ja auch, wenn man sich mal so das uns allen zur Genüge bekannte "Arbeitsrecht" in kirchlichen Einrichtungen ins Gedächtnis ruft, dass das GG schon lange ein Spielball von Organisationen und Gruppierungen ist... vllt. nie was anderes war. Das Etikett "menschenrechtskonforme Verfassung" steht doch da nur zur Zierde drauf. Böse

Sorry. Musste mal etwas polemisch werden. Der Scheiß regt mich zu sehr auf. zornig
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Bravopunk
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Beitrag(#1766921) Verfasst am: 14.07.2012, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Außer der (eher unwahrscheinlichen) Verfassungsbeschwerde eines betroffenen wären wenig möglichkeiten denkbar.


Unwahrscheinlich, dass ein acht-tägiger Säugling das zustande bekommt...

nv.


Ein geschädigter Erwachsener könnte doch Klagen, oder?
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Beitrag(#1766923) Verfasst am: 14.07.2012, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:


Demnach würde es definitiv nicht dem Willen des Volkes entsprechen, wenn die Politik hier extra ein Gesetz zur Legalisierung verabschiedet.


Seit wann orientieren sich Politiker am Willen des Volkes?

Hat man sich bei der Euroeinführung am Willen des Volkes orientiert? Und jetzt - jetzt haben wir die Scheiße, und das blöde Volk wählt immer noch die gleichen A*********r, wie zuvor.

Wenn die Kälber immer weiter zu dem gleichen Metzger rennen und sich masakrieren lassen, dann ändert sich nichts - im Gegenteil, es wird immer schlimmer Traurig

nv.
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Beitrag(#1766925) Verfasst am: 14.07.2012, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Außer der (eher unwahrscheinlichen) Verfassungsbeschwerde eines betroffenen wären wenig möglichkeiten denkbar.


Unwahrscheinlich, dass ein acht-tägiger Säugling das zustande bekommt...

nv.


Ein geschädigter Erwachsener könnte doch Klagen, oder?


Ja, durch aus.... aber ich seh das eher pessimistisch....nicht mein Tag heut ...

nv.
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Bravopunk
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Beitrag(#1766926) Verfasst am: 14.07.2012, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Außer der (eher unwahrscheinlichen) Verfassungsbeschwerde eines betroffenen wären wenig möglichkeiten denkbar.


Unwahrscheinlich, dass ein acht-tägiger Säugling das zustande bekommt...

nv.


Ein geschädigter Erwachsener könnte doch Klagen, oder?


Ja, durch aus.... aber ich seh das eher pessimistisch....nicht mein Tag heut ...

nv.


Hmmm... ich nicht. Wenn die Kallwas und der Putzke bei Anne Will die Wahrheit sagten, gibt es da so einige, die sich da solidarisch mit ihren potentiellen Leidensgenossen erklären und eine Klage anführen könnten. Smilie Also ich hoffe es mal, ganz optimistisch. zwinkern
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1766928) Verfasst am: 14.07.2012, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Außer der (eher unwahrscheinlichen) Verfassungsbeschwerde eines betroffenen wären wenig möglichkeiten denkbar.


Unwahrscheinlich, dass ein acht-tägiger Säugling das zustande bekommt...

nv.


Ein geschädigter Erwachsener könnte doch Klagen, oder?


Ja, durch aus.... aber ich seh das eher pessimistisch....nicht mein Tag heut ...

nv.


Ich muss mich an der Stelle mal selbst zitieren - ein geschädigter Erwachsener könnte auch Amok laufen, und diejenigen, die er verantwortlich für seine Beschneidung macht, einfach "abmurksen" .... aber auch dann wird es keiner begreifen und sofort wird eine Diskussion über ein Verbot von Killerspielen oder sowas losgetreten....

nv.
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2023

Beitrag(#1766941) Verfasst am: 14.07.2012, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Unsere Verfassung ist schon ein Minenfeld für Religionsgemeinschaften.
Artiekl 9 GG hat folgendes geschrieben:
Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.


Wenn die Beschneidung strafbar ist, dann führen Religionsgemeinschaften Tätigkeiten durch, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Also darf die Beschneidung nicht strafbar sein, sonst müsste man ja diese Religionsgemeinschaften verbieten.

Doofe Verfassung, die verdirbt einen immer wieder den Spaß. Legen wir sie also zu den Akten. Gute Idee, hat aber nicht geklappt
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alex6
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Beiträge: 750

Beitrag(#1766962) Verfasst am: 14.07.2012, 19:45    Titel: Medien-Reaktionen Antworten mit Zitat

Jetzt mal ein paar Worte zur Reaktion nicht der Presse selbst, sondern in den heutzutage unvermeidlichen Foren. Ich habe mir vor allem die Foren im Tagesspiegel, in der taz, der FR-Online und bei Telepolis (Heise-Verlag) angesehen. Eigentlich müßte man dies für eine wissenschafltiche Betrachtung intensiver machen: Alle Beiträge zählen, in Kategorien wie "pro", "contra" und Zwischenstufen einordnen und feststellen, wieviele verschiedene Personen wieviele Beitráge geschrieben haben. Ich verschiebe dies auf mein nächstes Leben.

Zusammenfassung:


  • In allen genannten Web-Foren gab es eine sehr große Anzahl von Posts, die typisch ist für emotional diskutierte Themen.
  • In allen Foren war eine sehr deutliche Richtung "pro" Kölner Urteil zu spüren, "contra" war praktisch überall eine Minderheit.
  • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern wurde von fast allen Foristen betont, dem sich religiöse Bräuche unterzuordnen hätten.
  • Zum Glück gab es kaum Beiträge, die einen anti-semitischen, anti-muslimischen oder ausländerfeindlichen Hintergrund annehmen lassen. Der Tenor dieser Minderheit war: "Sollen sie doch zurück (sic!) gehen und dort machen was sie wollen". Wohin deutsche Juden und Muslime zurück gehen sollen, wurde nicht erwähnt, noch welchen Vorteil es für das Kindswohl hat, wenn die Zwangsbeschneidung woanders stattfindet.
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alex6
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#1766965) Verfasst am: 14.07.2012, 20:00    Titel: Zwangsbeschneidungs-Bullshit-Bingo Antworten mit Zitat

Beim Lesen der diversen Online-Foren waren die Befürworter der Zwangsbeschneidung klar in der Minderheit. Deren "Argumente" sind weitgehend vorhersehbar, sodaß sich ein "Bullshit-Bingo" anbietet, welches ich durch einen Link im Telepolis-Forum gefunden habe:

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Bravopunk
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Anmeldungsdatum: 08.03.2008
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Beitrag(#1766966) Verfasst am: 14.07.2012, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte verlink das noch extra. Ich kann das kaum lesen. Traurig
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Beitrag(#1766969) Verfasst am: 14.07.2012, 20:24    Titel: Re: Medien-Reaktionen Antworten mit Zitat

alex6 hat folgendes geschrieben:
... Wohin deutsche Juden und Muslime zurück gehen sollen, wurde nicht erwähnt, noch welchen Vorteil es für das Kindswohl hat, wenn die Zwangsbeschneidung woanders stattfindet.

... oder ob man dann da einmarschieren müsse, um das zu verhindern ...
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Beitrag(#1766974) Verfasst am: 14.07.2012, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
In einem Fachforum führen wir gerade die Diskussion, unter welchen Umständen ein solches Gesetz vor dem Verfassungsgericht landen könnte. Außer der (eher unwahrscheinlichen) Verfassungsbeschwerde eines betroffenen wären wenig möglichkeiten denkbar. Für eine gerichtliche Normenkontrolle wäre nämlich erforderlich, dass die Beschneidung überhaupt nochmal vor Gericht landet; ein Staatsanwalt, der aber trotz ausdrücklicher gesetzlicher Legalisierung der Beschneidung diese vor Gericht anklagt, macht sich potentiell der Rechtsbeugung schuldig.

Und einfach von sich aus Gesetze überprüfen kann das BverfG nicht. Vielleicht kommt es zu einer abstrakten Normenkontrolle der Linkspartei, aber das glaube ich eher nicht (wobei es lange her ist, dass ich mich zuletzt mit Verfassungsprozessrecht beschäftigt habe).
Linkspartei dürfte nicht reichen, aber vielleicht finden sich ja die 25% Nichtidioten unter den Parlamentariern? Was sollte einer entsprechenden Initiative einzelner Abgeordneter entgegenstehen? Wer von der Verfassungsmässigkeit eines wie auch immer gestalteten Gesetzes überzeugt ist, dürfte doch nichts gegen eine Normenkontrolle haben, oder?

Möglich wäre natürlich auch eine Klage eines Betroffenen in 18 Jahren.
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Beitrag(#1766976) Verfasst am: 14.07.2012, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
In einem Fachforum führen wir gerade die Diskussion, unter welchen Umständen ein solches Gesetz vor dem Verfassungsgericht landen könnte. Außer der (eher unwahrscheinlichen) Verfassungsbeschwerde eines betroffenen wären wenig möglichkeiten denkbar. Für eine gerichtliche Normenkontrolle wäre nämlich erforderlich, dass die Beschneidung überhaupt nochmal vor Gericht landet; ein Staatsanwalt, der aber trotz ausdrücklicher gesetzlicher Legalisierung der Beschneidung diese vor Gericht anklagt, macht sich potentiell der Rechtsbeugung schuldig.



Wenn der Kreis der Beschneidungsberechtigten auf die, die aus religiösen Gründen beschneiden, begrenzt sein sollte, dann kann es zu einer Anklage kommen, wenn Nichtbefugte eine Beschneidung (z.B. aus ästhetischen Gründen) vornehmen lassen.
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alex6
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#1766978) Verfasst am: 14.07.2012, 21:12    Titel: Bingo! Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Bitte verlink das noch extra. Ich kann das kaum lesen.


Geht mir nicht besser, aber leider habe ich keine lesbarere Variante gefunden.
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