Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Männliche Beschneidung
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 57, 58, 59 ... 153, 154, 155  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1768055) Verfasst am: 19.07.2012, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:

Also das ist ja ganz was Neues.


Moin,

für Dich wohl nicht, für mich auch nicht, für fwo aber wohl schon, wenn ich seinen Beitrag lese.

Tschüss

Jörg....

Das ist für mich durchaus nicht neu, ich war allerdings so frei, zwischen der staatlich angemeldeten Vereinszugehörigkeit und dem eigenen Bekenntnis zu unterscheiden. Eltern können ihr Kind zwar in dem Verein anmelden (es stört mich übrigens auch, dass der Staat diese Anmeldung als für das Kind verbindlich ansieht), sie erreichen damit allerdings nicht unbedingt, dass das Kind sich zu diesem Glauben bekennt. Das sollte ihnen bewusst sein. Ich hatte da nicht grundlos von Moral statt von staatlichen Normen geschrieben, insofern war deine Antwort, wenn ich es freundlich bewerten will, nur ablenkend. Die Dogmatik der jeweiligen Vereinsführungen ist mir dabei übrigens genauso egal wie unserem Staat.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschmaschine777
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1768056) Verfasst am: 19.07.2012, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Jungen haben keine Würde:
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/frauenmedizin/gynaekologie/tid-26596/vorstoss-zur-straffreiheit-bei-beschneidung-von-jungen-verstuemmelung-von-maedchen-bleibt-strafbar-_aid_784522.html

Zitat:
Bei Jungen ginge es vor allem um das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit, bei der Beschneidung von Mädchen käme zusätzlich noch der Tatbestand einer Verletzung ihrer Würde hinzu. „Das neue Gesetz zur Beschneidung von Jungen wäre ein Solitär, der nicht auf andere Eingriffe übertragbar ist“, sagt Hense.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zumsel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1768057) Verfasst am: 19.07.2012, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die haben bei der "Zeit" doch sonst zu jedem Thema son Pro/Contra-Fetisch...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1768058) Verfasst am: 19.07.2012, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:
.....
Nur ist es doch so, dass derzeit die Gesetzeslage wohl so klar gestellt werden wird, dass Eltern über die Beschneidung weiterhin entscheiden dürfen. Das scheint eine Entwicklung, die Dir nicht gefällt. Tja, so ist das eben....

Das werden wir erst wissen, nachdem dieses Gesetz die fällige Normenkontrollklage überstanden haben wird. zwinkern

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Flat
ich war's nicht



Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 614

Beitrag(#1768060) Verfasst am: 19.07.2012, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Auch die Frage einer möglichen Sammelklage könnte dort beraten werden.


Moin,

Sammelklagen kennt das deutsche Recht nicht.

Bitte nur als sachlichen Hinweis verstehen.

Tschüss

Jörg
_________________
Flat: for fun just add water
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1768061) Verfasst am: 19.07.2012, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Jungen haben keine Würde:
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/frauenmedizin/gynaekologie/tid-26596/vorstoss-zur-straffreiheit-bei-beschneidung-von-jungen-verstuemmelung-von-maedchen-bleibt-strafbar-_aid_784522.html

Zitat:
Bei Jungen ginge es vor allem um das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit, bei der Beschneidung von Mädchen käme zusätzlich noch der Tatbestand einer Verletzung ihrer Würde hinzu. „Das neue Gesetz zur Beschneidung von Jungen wäre ein Solitär, der nicht auf andere Eingriffe übertragbar ist“, sagt Hense.

Ich glaubs ja nicht, wie kann man sowas sagen?

Terres des hommes rechnet damit, dass diese Straffreiheit für diese eine Körperverletzung von Jungs durch kommt, und fürchtet dass die andere dann auch gefordert wird. Wäre ja logisch.
Zitat:
Menschenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes geht die geplante Resolution nicht weit genug. „Falls die Beschneidung von Jungen straffrei werden sollte, muss es eine klare Abgrenzung zur weiblichen Gentialverstümmelung geben“, sagt Franziska Gruber von Terre des Femmes in Berlin. Die Menschenrechtsorganisation fürchtet eine Mitlegalisierung einiger Formen von weiblicher Genitalverstümmelung und fordert deshalb einen eigenen Straftatbestand, wie es ihn in vielen europäischen Staaten wie Italien oder Österreich bereits gibt....

Was gibt es da für eigene Straftatbestände: explizit Beschneidung von Mädchen und Frauen? Kann das sein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1768062) Verfasst am: 19.07.2012, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:

Was gibt es da für eigene Straftatbestände: explizit Beschneidung von Mädchen und Frauen? Kann das sein?

Tatsächlich für die Schweiz habe ich was gefunden:

http://www.humanrights.ch/de/Schweiz/Inneres/Gewalt/Genitalverstuemmelung/idart_7145-content.html?zur=300
Zitat:
Der Bundesrat setzt die neue spezifische Strafnorm gegen Verstümmelung von weiblichen Genitalien per 1. Juli 2012 in Kraft. Das Strafgesetzbuch wird um den Artikel 124 ergänzt. Demnach macht sich strafbar, «wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder in anderer Weise schädigt».
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1768064) Verfasst am: 19.07.2012, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Flat hat folgendes geschrieben:
.....
Nur ist es doch so, dass derzeit die Gesetzeslage wohl so klar gestellt werden wird, dass Eltern über die Beschneidung weiterhin entscheiden dürfen. Das scheint eine Entwicklung, die Dir nicht gefällt. Tja, so ist das eben....

Das werden wir erst wissen, nachdem dieses Gesetz die fällige Normenkontrollklage überstanden haben wird. zwinkern

fwo

Wer soll die denn erheben?
Für eine konkrete Normenkontrolle brauchst du ein laufendes Gerichtsverfahren, das es insbesondere nach der legalisierung in nächster Zeit kaum geben wird. Und für eine abstrakte zumindest 1/4 der Mitglieder des Bundestages. Hierzu gäbe es kaum einen denkbaren Kläger.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Letum
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.02.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1768069) Verfasst am: 19.07.2012, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Flat hat folgendes geschrieben:
.....
Nur ist es doch so, dass derzeit die Gesetzeslage wohl so klar gestellt werden wird, dass Eltern über die Beschneidung weiterhin entscheiden dürfen. Das scheint eine Entwicklung, die Dir nicht gefällt. Tja, so ist das eben....

Das werden wir erst wissen, nachdem dieses Gesetz die fällige Normenkontrollklage überstanden haben wird. zwinkern

fwo

Wer soll die denn erheben?
Für eine konkrete Normenkontrolle brauchst du ein laufendes Gerichtsverfahren, das es insbesondere nach der legalisierung in nächster Zeit kaum geben wird. Und für eine abstrakte zumindest 1/4 der Mitglieder des Bundestages. Hierzu gäbe es kaum einen denkbaren Kläger.


Was bedeutet das ? Verlorener Posten ? Bin kein Jurist kann mir aber gar nicht vorstellen das es keine gangbare juristische Möglichkeit gibt. Allein schon aus dem Grund das der Eingriff so oder eine
Körperverletzung darstellt. Ist doch so ? Das kann doch nicht durch ein Gesetz geändert werden `?
_________________
Keine Schwulenpropaganda wegen den Kindern...Putin, es gibt keinen Gott neben ihn, nach Gnaden der Oligarchen
https://www.youtube.com/watch?v=OWyyL7zTTkc

Und für alle die die Hoffnung noch nicht verloren haben

https://www.youtube.com/watch?v=0KekKTvAVD0
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tom der Dino
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.07.2011
Beiträge: 3949

Beitrag(#1768071) Verfasst am: 19.07.2012, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Du könntest Demos organisieren, eine brutale Religion gründen, deren Rituale erfordern, Poltikern gegen ihren Willen die Vorhaut zu entfernen. Natürlich ohne Betäubung und in einem Kleid und mit Feier und so. Wahlweise kann man auch verlangen die Zunge seiner Kinder verbrennen zu dürfen, weil das Gott einem so offenbart hat. Erbrechen
_________________
Am Anfang war ......das Experiment.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1768077) Verfasst am: 19.07.2012, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es hier wie allgemein erbärmlich wie diese Diskussion geführt wird. Beidseitige unsachliche emotionale Entrüstung; Geschrei, Gewürge, viele Vorwürfe, Argumentenkarrusell und beständige Wiederholungen.

Es geht doch schlicht um Grundrechtsauslegung und Abwägung. Die Frage, ob das Elternrecht eine Beschneidung gestattet, hängt doch schlicht von deren medizinischen Folgen ab. Und das müssen unabhängige Sachverständige beurteilen. Das ist einem Laien schlicht nicht umfassend möglich.
Und allein dies entscheidet über die Einwilligungsfähigkeit, mithin Strafbarkeit. Keine Ahnung, ob das LG Köln dies hinreichend gewürdigt hat.

Je nachdem wie diese Bewertung ausfällt ist das neugeplante Gesetz allerdings entweder überflüssig oder schädlich.

Ich begreife aber nicht, wieso diese Debatte überall so entrüstet und aufgeregt geführt wird. Ich finde bspw. die ESM - Frage viel spannender und wichtiger, aber diese wird in der öffentlichen Diskussion viel weniger intensiv und präsent geführt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1768078) Verfasst am: 19.07.2012, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich finde es hier wie allgemein erbärmlich wie diese Diskussion geführt wird. Beidseitige unsachliche emotionale Entrüstung; Geschrei, Gewürge, viele Vorwürfe, Argumentenkarrusell und beständige Wiederholungen.

Es geht doch schlicht um Grundrechtsauslegung und Abwägung. Die Frage, ob das Elternrecht eine Beschneidung gestattet, hängt doch schlicht von deren medizinischen Folgen ab. Und das müssen unabhängige Sachverständige beurteilen. Das ist einem Laien schlicht nicht umfassend möglich.
Und allein dies entscheidet über die Einwilligungsfähigkeit, mithin Strafbarkeit. Keine Ahnung, ob das LG Köln dies hinreichend gewürdigt hat.

Je nachdem wie diese Bewertung ausfällt ist das neugeplante Gesetz allerdings entweder überflüssig oder schädlich.

Ich begreife aber nicht, wieso diese Debatte überall so entrüstet und aufgeregt geführt wird. Ich finde bspw. die ESM - Frage viel spannender und wichtiger, aber diese wird in der öffentlichen Diskussion viel weniger intensiv und präsent geführt.


Darf ich Dir die Vorhaut abschneiden? Bittebittebitte. Ich mach auch ganz langsam.

Schmock!
_________________
Dieser Beitrag verwendet Cookies, um Dein Surferlebnis zu verbessern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank
registrierter User



Anmeldungsdatum: 31.07.2003
Beiträge: 6643

Beitrag(#1768080) Verfasst am: 19.07.2012, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pera
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1768083) Verfasst am: 19.07.2012, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich finde es hier wie allgemein erbärmlich wie diese Diskussion geführt wird. Beidseitige unsachliche emotionale Entrüstung; Geschrei, Gewürge, viele Vorwürfe, Argumentenkarrusell und beständige Wiederholungen.

Es geht doch schlicht um Grundrechtsauslegung und Abwägung. Die Frage, ob das Elternrecht eine Beschneidung gestattet, hängt doch schlicht von deren medizinischen Folgen ab. Und das müssen unabhängige Sachverständige beurteilen. Das ist einem Laien schlicht nicht umfassend möglich.
Und allein dies entscheidet über die Einwilligungsfähigkeit, mithin Strafbarkeit. Keine Ahnung, ob das LG Köln dies hinreichend gewürdigt hat.

Je nachdem wie diese Bewertung ausfällt ist das neugeplante Gesetz allerdings entweder überflüssig oder schädlich.

Ich begreife aber nicht, wieso diese Debatte überall so entrüstet und aufgeregt geführt wird. Ich finde bspw. die ESM - Frage viel spannender und wichtiger, aber diese wird in der öffentlichen Diskussion viel weniger intensiv und präsent geführt.


Evtl. weil die ESM - Frage keine mehr ist? Bzw. jeder Milliardentransfer bislang abgesegnet wurde.
Das Gericht entscheidet ja erst im Herbst.

Ist es tatsächlich so, dass hierbei nur das Elternrecht zu prüfen ist? (Also ich weiss es nicht, was ist mit Religionsfreiheit, also der des Kindes?)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I.R
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1768085) Verfasst am: 19.07.2012, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich finde es hier wie allgemein erbärmlich wie diese Diskussion geführt wird. Beidseitige unsachliche emotionale Entrüstung; Geschrei, Gewürge, viele Vorwürfe, Argumentenkarrusell und beständige Wiederholungen.

Es geht doch schlicht um Grundrechtsauslegung und Abwägung. Die Frage, ob das Elternrecht eine Beschneidung gestattet, hängt doch schlicht von deren medizinischen Folgen ab. Und das müssen unabhängige Sachverständige beurteilen. Das ist einem Laien schlicht nicht umfassend möglich.
Und allein dies entscheidet über die Einwilligungsfähigkeit, mithin Strafbarkeit. Keine Ahnung, ob das LG Köln dies hinreichend gewürdigt hat.

Je nachdem wie diese Bewertung ausfällt ist das neugeplante Gesetz allerdings entweder überflüssig oder schädlich.

Ich begreife aber nicht, wieso diese Debatte überall so entrüstet und aufgeregt geführt wird. Ich finde bspw. die ESM - Frage viel spannender und wichtiger, aber diese wird in der öffentlichen Diskussion viel weniger intensiv und präsent geführt.


Darf ich Dir die Vorhaut abschneiden? Bittebittebitte. Ich mach auch ganz langsam.

Schmock!

Zu spät!

Was glaubst Du, warum er sich das hier schönsäuft?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1768086) Verfasst am: 19.07.2012, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:

Darf ich Dir die Vorhaut abschneiden? Bittebittebitte. Ich mach auch ganz langsam.

Schmock!

Zu spät!

Was glaubst Du, warum er sich das hier schönsäuft?




Genau diese reflexhafte Empörung und anpöbeln eines jeden, der nicht in die allgemeine Entrüstung einstimmt ist, was diese Diskussion so ungenießbar macht.

(um es klarzustellen: Die "Antisemitismusschreier" und auch die religiösen Vertreter agieren hier auch nicht besser).

quote repariert. vrolijke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1768087) Verfasst am: 19.07.2012, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:

Ist es tatsächlich so, dass hierbei nur das Elternrecht zu prüfen ist? (Also ich weiss es nicht, was ist mit Religionsfreiheit, also der des Kindes?)

Ich glaube eigentlich nicht dass diese hier wirklich von Relevanz ist.

Das im Lichte der Religionsfreiheit auszulegende Elternrecht ist eine starke Position; und es IST eine Wertung unserer Verfassung, das Gesetze im Lichte der Religionsfreiheit zu sehen sind statt umgekehrt, das muss man nicht gut finden, ist aber ein fakt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1768090) Verfasst am: 19.07.2012, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Es geht doch schlicht um Grundrechtsauslegung und Abwägung. Die Frage, ob das Elternrecht eine Beschneidung gestattet, hängt doch schlicht von deren medizinischen Folgen ab. Und das müssen unabhängige Sachverständige beurteilen. Das ist einem Laien schlicht nicht umfassend möglich.
Und allein dies entscheidet über die Einwilligungsfähigkeit, mithin Strafbarkeit. Keine Ahnung, ob das LG Köln dies hinreichend gewürdigt hat.

Je nachdem wie diese Bewertung ausfällt ist das neugeplante Gesetz allerdings entweder überflüssig oder schädlich.

Wenn Beschneidung kein kulturelles Phänomen wäre, dann wäre es doch völlig klar, dass die unzulässig wäre, oder etwa nicht? Es widerspricht schon dem medizinischen Ethos, Teile vom Körper eines nicht einwilligungsfähigen Patienten abzuschneiden, ohne dass das in seinem Wohle ist.

Was anderes wäre vielleicht, wenn das große individuelle Vorteile für das Kind als Kind hätte. Aber die hat es nun mal nicht. Sehe nicht, wie eine vergleichbare Operation an Kindern (z.B. die Entfernung des gesunden Brustgewebes) rechtmäßig sein könnte, im reinen Ermessen der Eltern liegen könnte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1768091) Verfasst am: 19.07.2012, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Genau diese reflexhafte Empörung und anpöbeln eines jeden, der nicht in die allgemeine Entrüstung einstimmt ist, was diese Diskussion so ungenießbar macht.


Es tut mir sehr leid, dass Du diese Diskussion nicht geniessen kannst. Darum geht es ja auch, genussvoll darüber zu philosphieren, wie man es rechtlich hinbekommt, kleinen Jungen weiterhin an der Vorhaut rumzuschnippeln.
_________________
Dieser Beitrag verwendet Cookies, um Dein Surferlebnis zu verbessern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
step
registriert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1768093) Verfasst am: 19.07.2012, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich begreife aber nicht, wieso diese Debatte überall so entrüstet und aufgeregt geführt wird. Ich finde bspw. die ESM - Frage viel spannender und wichtiger, aber diese wird in der öffentlichen Diskussion viel weniger intensiv und präsent geführt.

Das liegt denke ich daran, daß die ESM-Materie sehr viel komplexer ist - fast niemand kann genau sagen, bei welcher Variante wir von der verselbstständigten Finanzwirtschaft mehr ausgenommen werden.

Bei der Beschneidung dagegen geht es - denke ich wenigstens - um ein paar relativ einfache Pole, u.a.:
- Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung
- Aufklärung vs. Tradition
- Freiheit vs. Gruppenzwang
- offene vs. konditionierende Erziehung
- ...
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1768096) Verfasst am: 19.07.2012, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Wenn Beschneidung kein kulturelles Phänomen wäre, dann wäre es doch völlig klar, dass die unzulässig wäre, oder etwa nicht?

Die nicht medizinisch indizierte - meiner Meinung nach - wahrscheinlich. Aber sicher bin ich mir dessen nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1768099) Verfasst am: 19.07.2012, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Genau diese reflexhafte Empörung und anpöbeln eines jeden, der nicht in die allgemeine Entrüstung einstimmt ist, was diese Diskussion so ungenießbar macht.


Es tut mir sehr leid, dass Du diese Diskussion nicht geniessen kannst. Darum geht es ja auch, genussvoll darüber zu philosphieren, wie man es rechtlich hinbekommt, kleinen Jungen weiterhin an der Vorhaut rumzuschnippeln.


Bei einem Glas Rotwein. Du hast den Rotwein vergessen. freakteach

Und die Odeuvre. Ich liebe es...
_________________
"Hier spricht Ramke. Wer jetzt allein ist, kriegt nur noch den Abschaum!"

Meine Freiheit, deine Freiheit

Kaguya-hime

Kanashikute Yarikirenai
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1768100) Verfasst am: 19.07.2012, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Genau diese reflexhafte Empörung und anpöbeln eines jeden, der nicht in die allgemeine Entrüstung einstimmt ist, was diese Diskussion so ungenießbar macht.


Es tut mir sehr leid, dass Du diese Diskussion nicht geniessen kannst. Darum geht es ja auch, genussvoll darüber zu philosphieren, wie man es rechtlich hinbekommt, kleinen Jungen weiterhin an der Vorhaut rumzuschnippeln.

Das neugeplante Gesetz ist entweder überflüssig oder falsch.

Ich will dies keineswegs "rechtlich hinbekommen", ob wohl ich den folgenden Aufsatz von dem von mir sehr geschätzten Herrn Hochhuth ziemlich überzeugend finde:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/Editorial_29-2012.pdf
siehe auch: http://detektor.fm/kultur/kritik-an-koelner-gerichtsurteil-ist-beschneidung-tradition-oder-straftat/.

Maßgeblich ist für mich nicht, ob die Beschneidung so drastische physische Folgen hat, dass dieser Eingriff in die Körperintegrität die Religionsfreiheit überwiegt. Mithin ist dies eine Frage, die letztlich durch medizinische Sachverständige entschieden werden muss; weder durch den hpd, noch durch irgenwelche Rabbiner. Da ich selbst aber nicht die Muße habe, mich in entsprechende Fachartickel einzulesen, habe ich mir immer noch keine finale Meinung gebildet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1768102) Verfasst am: 19.07.2012, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
hneidung dagegen geht es - denke ich wenigstens - um ein paar relativ einfache Pole, u.a.:
- Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung
- Aufklärung vs. Tradition
- Freiheit vs. Gruppenzwang
- offene vs. konditionierende Erziehung
- ...

Das sind alles Argumente, warum man die Beschneidung für ein Übel, für unethisch, für ablehnenswert halten kann. Und ja, ich lehne diese aus eben diesen Gründen ebenfalls ab.

Dafür ob man diese strafrechtlich verbieten sollte - und nur diese Frage halte ich für ansatzweise interessant - spielt dies keine Rolle.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1768104) Verfasst am: 19.07.2012, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Wenn Beschneidung kein kulturelles Phänomen wäre, dann wäre es doch völlig klar, dass die unzulässig wäre, oder etwa nicht?

Die nicht medizinisch indizierte - meiner Meinung nach - wahrscheinlich. Aber sicher bin ich mir dessen nicht.

Ja, danke für die Präzisierung, das meinte ich natürlich auch.

Warum bist Du Dir nicht sicher? Was ist mit meinem Beispiel oben: Eltern möchten bei ihrem unmündigen männlichen Kind das gesunde Brustgewebe entfernen lassen. Oder meinetwegen auch die Ohrläppchen oder den kleinen Zeh am linken Fuß. Weil sie das bei sich selber auch haben machen lassen und weil sie so eine Familienzugehörigkeit herstellen wollen.

Wäre das rechtmäßig, vom Erziehungsrecht gedeckt? Wenn nein: warum nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
step
registriert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1768106) Verfasst am: 19.07.2012, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
... geht es - denke ich wenigstens - um ein paar relativ einfache Pole, u.a.:
- Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung
- Aufklärung vs. Tradition
- Freiheit vs. Gruppenzwang
- offene vs. konditionierende Erziehung
- ...
Das sind alles Argumente, warum man die Beschneidung für ein Übel, für unethisch, für ablehnenswert halten kann.

Es sind gar keine Argumente, sondern widersprüchliche Paare von Präferenzen. Sie begründen ebenso, wie man die Beschneidung für etwas Gutes halten kann. Tradition und Fremdbestimmung (Elternrecht) wurden sogar explizit von den Befürworten als Argument angeführt. Ich habe diese Pole aufgeschrieben, weil Du gefragt hattest, warum dieses Thema mehr emotionalisiert als der ESM.

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Dafür ob man diese strafrechtlich verbieten sollte - und nur diese Frage halte ich für ansatzweise interessant - spielt dies keine Rolle.

Doch, genau dafür spielt es eine Rolle. Die Gewichtung u.a. der o.g. Werte gegeneinander ist durchaus relavant für die Frage, was verboten, was erlaubt und was sogar gefördet werden sollte.
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1768108) Verfasst am: 19.07.2012, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Warum bist Du Dir nicht sicher? Was ist mit meinem Beispiel oben: Eltern möchten bei ihrem unmündigen männlichen Kind das gesunde Brustgewebe entfernen lassen. Oder meinetwegen auch die Ohrläppchen oder den kleinen Zeh am linken Fuß. Weil sie das bei sich selber auch haben machen lassen und weil sie so eine Familienzugehörigkeit herstellen wollen.

Wäre das rechtmäßig, vom Erziehungsrecht gedeckt? Wenn nein: warum nicht?

Wahrscheinlich weil diese Eingriffe
1. drastischer sind
2. ein medizinischer oder hyghienischer Vorteil undenkbar ist. Wenn die Beschneidung hingegen in Absprache mit einem Mediziner als vorteilhaft betrachtet wir könnte - könnte, wie gesagt ich weiß es nicht genau - anders aussehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1768109) Verfasst am: 19.07.2012, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
... geht es - denke ich wenigstens - um ein paar relativ einfache Pole, u.a.:
- Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung
- Aufklärung vs. Tradition
- Freiheit vs. Gruppenzwang
- offene vs. konditionierende Erziehung
- ...
Das sind alles Argumente, warum man die Beschneidung für ein Übel, für unethisch, für ablehnenswert halten kann.

Es sind gar keine Argumente, sondern widersprüchliche Paare von Präferenzen. Sie begründen ebenso, wie man die Beschneidung für etwas Gutes halten kann. Tradition und Fremdbestimmung (Elternrecht) wurden sogar explizit von den Befürworten als Argument angeführt. Ich habe diese Pole aufgeschrieben, weil Du gefragt hattest, warum dieses Thema mehr emotionalisiert als der ESM.

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Dafür ob man diese strafrechtlich verbieten sollte - und nur diese Frage halte ich für ansatzweise interessant - spielt dies keine Rolle.

Doch, genau dafür spielt es eine Rolle. Die Gewichtung u.a. der o.g. Werte gegeneinander ist durchaus relavant für die Frage, was verboten, was erlaubt und was sogar gefördet werden sollte.

Nein. Ein Verbot ist nur verfassungsgemäß, wenn hierdurch ein höheres Verfassungsgut geschützt wird als das, das durch das Verbot beeinträchtigt wird. Ich kann durch die Beschneidung nur einen Eingriff in Art. 2 II GG erkennen; keinen hingegen in Art. 4 GG (auch wenn man dies anders sehen kann). Hiergegen steht wie gesagt das Erzeihungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern bzw. die stellvertretend wahrgenommene Religionsfreiheit des Kindes. Wie du "Aufklärung", "Selbstbestimmung" u.ä. hier verorten wirst, ist mir nicht klar. Das GG lässt eben ein "Recht zur Fremdbestimmung" und "Recht zur Unaufgeklärtheit" zu. Wie die Schächtproblematik zeigt, stehenn "unaufgeklärte, fremdbestimmte" Gebote nach Meinung des BverfG bspw. höher als der Tierschutz.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1768112) Verfasst am: 19.07.2012, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Warum bist Du Dir nicht sicher? Was ist mit meinem Beispiel oben: Eltern möchten bei ihrem unmündigen männlichen Kind das gesunde Brustgewebe entfernen lassen. Oder meinetwegen auch die Ohrläppchen oder den kleinen Zeh am linken Fuß. Weil sie das bei sich selber auch haben machen lassen und weil sie so eine Familienzugehörigkeit herstellen wollen.

Wäre das rechtmäßig, vom Erziehungsrecht gedeckt? Wenn nein: warum nicht?

Wahrscheinlich weil diese Eingriffe
1. drastischer sind

Warum und inwiefern ist es drastischer, einem Jungen das Brustgewebe entfernen zu lassen als ihn zu beschneiden?

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
2. ein medizinischer oder hyghienischer Vorteil undenkbar ist. Wenn die Beschneidung hingegen in Absprache mit einem Mediziner als vorteilhaft betrachtet wir könnte - könnte, wie gesagt ich weiß es nicht genau - anders aussehen.

Nun, die Entfernung des Brustgewebes bewahrt den Jungen ziemlich zuverlässig davor, im hohen Alter an Brustkrebs zu erkranken. Und zwar viel zuverlässiger, als eine Beschneidung vor Peniskrebs schützen kann. Und wenn man die Ohrläppchen oder den Zeh entfernt, dann können die nicht mehr dreckig werden, hier wäre also ein hygienischer Vorteil gegeben. Nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
step
registriert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1768113) Verfasst am: 19.07.2012, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Das GG lässt eben ein "Recht zur Fremdbestimmung" und "Recht zur Unaufgeklärtheit" zu. Wie die Schächtproblematik zeigt, stehenn "unaufgeklärte, fremdbestimmte" Gebote nach Meinung des BverfG bspw. höher als der Tierschutz.

Das ist mir schon klar - aber im Gegensatz zu Deiner ansonsten nahezu lückenlos rechtspositivistischen Argumentation (btw: gähn) hattest Du hier einmal tatsächlich eine ethische Frage angedeutet:

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
... ob man diese strafrechtlich verbieten sollte ...

Und da ist es ausnahmsweise legitim, nicht nach der Rechtslage zu antworten zwinkern
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 57, 58, 59 ... 153, 154, 155  Weiter
Seite 58 von 155

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group