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Männliche Beschneidung
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Landei
Gesinnungspolizist



Anmeldungsdatum: 27.02.2011
Beiträge: 1180
Wohnort: Sandersdorf-Brehna

Beitrag(#1769603) Verfasst am: 26.07.2012, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beschneidungsbefürworter argumentieren ausschließlich mit FUD. Es steht außer Frage, dass hier die Religionsfreiheit des Kindes gegen die Religionsfreiheit der Eltern steht. Der Eingriff ist (selbst für Babys) schmerzhaft, kann zu Komplikationen und Traumata führen. Gesundheitliche Vorteile sind nicht ausreichend belegt, es kann zu Nachteilen wie Probleme beim Sex kommen. In den USA gibt es Organisationen von Betroffenen - also kann man nicht einfach davon ausgehen, dass es dem Kind später einmal egal sein wird. Alles in allem gute Gründe, dem Kölner Urteil zuzustimmen. Der Hauptgrund ist und bleibt aber: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss immer ein höheres Gut sein als die religiösen Befindlichkeiten Dritter - und seien es die der Eltern. Ein Kind wird als Mensch geboren, und nicht als Jude, Muslim oder Atheist, und hat einen Anspruch, vom Menschenrecht geschützt zu werden, vor allen anderen weltlichen und religiösen Gesetzen.

Die Auswirkungen auf das religöse Leben in Deutschland sind exakt null: Nur jeder fünfte männliche Jude in Deutschland ist beschnitten, und die restlichen vier Fünftel scheinen kein Problem mit ihrer Vorhaut zu haben. Bei Muslimen ist der Zeitpunkt der Beschneidung nirgendwo festgelegt, sie kann ohne Probleme mit 16 oder später erfolgen. Eine Bestätigung des Urteils würde auch jungen Familien den Rücken stärken, die gegen eine Beschneidung sind, aber von ihren Verwandten unter Druck gesetzt werden.

Auch das Argument, dass dann Beschneidungen heimlich oder im Ausland vorgenommen würden, zieht nicht. Der Staat verzichtet ja auch nicht auf Steuern, nur weil sie einige Menschen hinterziehen. Wer sein Kind beschneiden lässt, begeht eine Straftat, die geahndet werden muss, Punkt.
_________________
Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet. (Kemal Atatürk)
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Waschmaschine777
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1769604) Verfasst am: 26.07.2012, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Landei hat folgendes geschrieben:
Der Hauptgrund ist und bleibt aber: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss immer ein höheres Gut sein als die religiösen Befindlichkeiten Dritter - und seien es die der Eltern.


Ob diese Ansicht vom Bundesverfassungsgericht geteilt wird?

http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/pro-beschneidung-es-geht-um-essenzielle-glaubensinhalte_aid_786457.html

Zitat:
Wie hätten Sie entschieden, wenn der Streit um die Beschneidung zu Ihrer Zeit als Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gelandet wäre?
Meiner Ansicht nach ist das Urteil vom Landgericht Köln im Ergebnis verfehlt. Es berücksichtigt nicht hinreichend die Religionsfreiheit, die ein sehr zentrales Grundrecht ist, das grundsätzlich vorbehaltlos und ohne weitere Einschränkung gewährleistet wird. Darüber hinaus tangiert es auch das allgemeine Grundrecht der Eltern auf elterliche Fürsorge. Dieses umfasst auch das Recht der religiösen Kindererziehung.



Der Typ ist zwar bloß Ex-Präsi, aber dass die gegenwärtigen Mitglieder eine andere Ansicht vertreten ist nicht sicher.
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1769613) Verfasst am: 26.07.2012, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

@Misterfritz
@Defätist
@I. R.
@Hardi

u. a.

Vielen Dank für die durchweg sachliche Kritik, die zu manchen Überlegungen anregt.

Ich bin bei der ganzen Sache in vielem ja durchaus unsicher und will nur noch ein paar Sätze sagen:

Am Anfang war ein Urteil - sind sich diejenigen, die nun für ein bundesweit flächendeckendes Verbot eintreten, was das Belangen bisher unbescholtener Bürger nach sich ziehen würde (andere sagen, dass es ein solches Verbot ja bereits gebe, ist dann Auslegungsfrage),
über die Konsequenzen für das gesellschaftliche Zusammenleben im klaren? Ließe sich die Sache nicht anders als durch ein gesetzliches Verbot mit Strafandrohung regeln? Ich halte es nach wie vor für vermessen, wenn Deutsche den Juden empfehlen, wie sie ihre traditionellen Gebräuche in ungefährliche symbolische Handlungen abändern sollten.

Oder wäre nicht im Vorfeld juristischer Entscheidungen vielmehr erst einmal miteinander zu reden und nicht übereinander, damit die Atmosphäre für einen wahrhaften Dialog zustande käme?
Konsensorientiertheit statt Bedrohung und Ausgrenzung.
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astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1769635) Verfasst am: 26.07.2012, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Ließe sich die Sache nicht anders als durch ein gesetzliches Verbot mit Strafandrohung regeln?

Das ist schon da. Schulterzucken
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)
Zitat:
Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt.


Es soll ein Gesetz gemacht werden, in dem es für kulturell/religiös begründete Beschneidung von Jungs eine Ausnahme geben dafür soll, was für Mädchen weiter als Gefährliche Körperverletzung gilt. bzw wofür eine Einwilligung von Eltern nicht wirksam ist.

Dagegen sind viele.

Zitat:
Ich halte es nach wie vor für vermessen, wenn Deutsche den Juden empfehlen, wie sie ihre traditionellen Gebräuche in ungefährliche symbolische Handlungen abändern sollten.

Das hast du hübsch formuliert. Dann lassen wir doch besser weiter gefährliche Handlungen an Säuglingen vornehmen...

Ich verstehe die Ängste vieler Juden, die tief verwurzelt sind. Dass einige an dieser rituellen Handlung an Säuglingen so festklammern, dass sie diese Ängste dafür instrumentalisieren, finde ich echt übel.
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Myron
Metaphysischer Materialist



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3537

Beitrag(#1769637) Verfasst am: 26.07.2012, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Rabbiner sehen Domino-Effekt auf sich zukommen:

http://www.kath.net/detail.php?id=37498


"Die Rabbinerkonferenz müsse «die klarestmögliche Botschaft aussenden, dass Aktivisten gegen Knabenbeschneidung ihrerseits die Menschenrechte unserer Kinder auf fundamentalste Weise bedrohen», so Goldschmidt."

Häh?!? Was reden die nur für ein dummes Zeug – "das Menschenrecht der Kinder, unfreiwillig und ohne medizinischen Grund beschnitten zu werden"?
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Myron
Metaphysischer Materialist



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3537

Beitrag(#1769638) Verfasst am: 26.07.2012, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
"Interessanter" Artikel auch von Islam-Blogger: http://www.islam-blogger.de/2012/07/22/beschneidungs-verbot-diskussion-auf-schweiz-ubergeschwappt/

Zitat:
Starke Befürworter von Beschneidungs-Verbot sind größtenteils Antisemiten, Islamophobe und Atheisten

Das Kölner Urteil freute vor allem eine atheistische Gruppe, die ständig gegen Muslime und Juden aktiv ist. Sie wollen religiöses Leben in Deutschland grundsätzlich einschränken und setzen dabei auch auf rechtliche Auseinandersetzungen um religiöse Praktiken weitestgehend einzuschränken oder zu verbieten.
So wurde das Urteil beispielsweise von der als „humanistisch“ bezeichneten Giordano-Bruno-Stiftung befürwortet. Gleichzeitig hat die Stiftung versucht Einfluss auf eine Abstimmung im Bundestag zu nehmen, bei der sich fast alle Fraktionen (bis auf die Grünen) geschlossen für eine religiös motivierte Beschneidung aussprachen.
Gleichzeitig sind vor allem rechtsextreme und Nazi-Gruppen auf ein Beschneidungs-Verbot aus. Hier lassen vor allem auch Gruppen, die vermeintlich „pro-jüdisch“ und „pro-israelisch“ ausgelegt sind, ihre Masken fallen. Sowohl Muslime als auch Juden sind im Visier der Rassisten.
Wegen der Debatte um Beschneidungen nehmen auch antisemitische und islamfeindliche Karikaturen zu. Besonders heikel: Auch normale Kritiker bedienen sich solcher Karikaturen. Damit wird unterschwelligem Rassismus Vorschub geleistet. Der Akt der Beschneidung wird nicht nur kriminalisiert, sondern gleich als barbarischer Akt von Zurückgebliebenen dargestellt.


Hinter diesen Äußerungen steckt ein (informeller) logischer Fehlschluss:

1. Es gibt böse oder dumme Leute, die der Meinung sind, dass X.
2. Folglich sind alle Leute, die der Meinung sind, dass X, böse oder dumm.

Es ist offensichtlich, dass 2 nicht aus 1 folgt.
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Myron
Metaphysischer Materialist



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3537

Beitrag(#1769639) Verfasst am: 26.07.2012, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:

Ich verstehe die Ängste vieler Juden, die tief verwurzelt sind. Dass einige an dieser rituellen Handlung an Säuglingen so festklammern, dass sie diese Ängste dafür instrumentalisieren, finde ich echt übel.


Die orthodoxen Juden haben vor allem Angst vor ihrem Gott, der ihnen die Knabenbeschneidung laut Altem Testament befiehlt.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2023

Beitrag(#1769650) Verfasst am: 26.07.2012, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Rabbiner sehen Domino-Effekt auf sich zukommen:

http://www.kath.net/detail.php?id=37498


Ich nehme mal an, dass allen Religionsorganisationen die Muffe geht, denn es droht ihnen einer ihrer wichtigsten Eckpfeiler wegzubrechen: die frühkindliche Indoktrination.
_________________
Denny Crane!
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1769652) Verfasst am: 26.07.2012, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

klauswerner hat folgendes geschrieben:


Auch bei Katholiken, also den "Funktionären", sieht man häufig die Reaktion: je mehr die Gläubigen schwinden, desto fundamentalistischer, strikter wird man.


Warum muss das einen Atheisten kümmern, wenn den Religionen die Anhänger weglaufen? Das bedeutet doch lediglich die Befreiung der Menschen von alten Dogmen und einem falschen Glauben. Ich kann darin eigentlich nur Positives erkennen...

nv.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1769653) Verfasst am: 26.07.2012, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:

Ich verstehe die Ängste vieler Juden, die tief verwurzelt sind. Dass einige an dieser rituellen Handlung an Säuglingen so festklammern, dass sie diese Ängste dafür instrumentalisieren, finde ich echt übel.


Die orthodoxen Juden haben vor allem Angst vor ihrem Gott, der ihnen die Knabenbeschneidung laut Altem Testament befiehlt.


Mag sein - aber das rechtfertigt keine Beschneidungen.

Außerdem glaube ich nicht, dass diese Angst echt ist - ich halte das eher für eine "Showeinlage", um ihre Riten zu verteidigen.

nv.
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hardi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.07.2008
Beiträge: 179
Wohnort: Lübeck

Beitrag(#1769671) Verfasst am: 26.07.2012, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
@Misterfritz
@Defätist
@I. R.
@Hardi

u. a.

Vielen Dank für die durchweg sachliche Kritik, die zu manchen Überlegungen anregt.

Ich bin bei der ganzen Sache in vielem ja durchaus unsicher und will nur noch ein paar Sätze sagen:

Am Anfang war ein Urteil - sind sich diejenigen, die nun für ein bundesweit flächendeckendes Verbot eintreten, was das Belangen bisher unbescholtener Bürger nach sich ziehen würde (andere sagen, dass es ein solches Verbot ja bereits gebe, ist dann Auslegungsfrage),
über die Konsequenzen für das gesellschaftliche Zusammenleben im klaren? Ließe sich die Sache nicht anders als durch ein gesetzliches Verbot mit Strafandrohung regeln? Ich halte es nach wie vor für vermessen, wenn Deutsche den Juden empfehlen, wie sie ihre traditionellen Gebräuche in ungefährliche symbolische Handlungen abändern sollten.

Oder wäre nicht im Vorfeld juristischer Entscheidungen vielmehr erst einmal miteinander zu reden und nicht übereinander, damit die Atmosphäre für einen wahrhaften Dialog zustande käme?
Konsensorientiertheit statt Bedrohung und Ausgrenzung.


Ich glaube, dass das Urteil auch einer Prüfung durch Karlsruhe stand hält, insofern bin ich schlicht für ein beibehalten des Status Quo.
Wie für den Arzt kann natürlich auch jeder andere geltend machen, das die fehlende Klarheit vor diesem Urteil für zurückliegende Beschneidungen die Straffreiheit sichert.

Ich denke es geht in erster Linie darum, die Beschneider und ihren Ritus zu ächten und gegebenenfalls strafrechtlich zu belangen, weniger die Eltern.

Auch bei der Arbeit gegen die Mädchenbeschneidung steht die Aufklärung der Eltern im Mittelpunkt.

Wenn erst mal die Rechtliche Seite klar ist, kann auch politisch ganz anders die Aufklärung finanziell unterstützt werden, ebenso Gemeinden, die die Beschneidung auf ein einwilligungsfähiges Alter verschieben.

Hierzu muß aber erst einmal Rechssicherheit her insoweit, als das das Verfassungsgericht die Kölner bestätigt und die Politik ihren Menschenrechtsverachtenden Vorstoß zurück nimmt.
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und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her.
Frag nicht nach dem Sinn des Lebens, gib ihm einen!
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Landei
Gesinnungspolizist



Anmeldungsdatum: 27.02.2011
Beiträge: 1180
Wohnort: Sandersdorf-Brehna

Beitrag(#1769672) Verfasst am: 26.07.2012, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Landei hat folgendes geschrieben:
Der Hauptgrund ist und bleibt aber: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss immer ein höheres Gut sein als die religiösen Befindlichkeiten Dritter - und seien es die der Eltern.


Ob diese Ansicht vom Bundesverfassungsgericht geteilt wird?


Ich hoffe schon. Selbst wenn man Religionsfreiheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit den gleichen Rang einräumt (für mich hat letzteres klar Vorrang), geht es hier nicht um die Religionsfreiheit des Kindes, sondern die der Eltern, und das ist der wesentliche Punkt.

Dass die Rechte Dritter da enden, wo es um die eigene Existenz geht, sieht man sehr schön bei Pfändungsverboten: Selbst wenn ich jemanden eine Milliarde Euro schulde, kann er mir nicht die Wohnung komplett leerräumen lassen.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1769676) Verfasst am: 26.07.2012, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

mir ist vorhin, als ich bei irgendeinem film auf phoenix eine taufe gesehen habe, eingefallen, dass alle christlichen riten zur aufnahme in die christliche gemeinschaft (taufe, kommunion, konfirmation, etc.) immer insgesamt zu sehen sind, es gibt nichts geheimnisvolles, nichts, was versteckt werden muss.
bei beschneidung sieht man den tatsächlichen akt nur auf youtube o.ä. - eigentlich ein zeichen dafür, dass jedem, der diesen ritus möchte und durchführt/durchführen lässt, klar ist, dass das ganze wirklich unmenschlich ist.
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I'm tapping in the dusternis
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1769690) Verfasst am: 27.07.2012, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Landei hat folgendes geschrieben:
Der Hauptgrund ist und bleibt aber: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss immer ein höheres Gut sein als die religiösen Befindlichkeiten Dritter - und seien es die der Eltern.


Ob diese Ansicht vom Bundesverfassungsgericht geteilt wird?


Ja, das sollte sie werden, denn es gibt da folgende Einschränkung in der Religionsfreiheit, nähmlich dass die freie Religionsausübung nicht den sonstigen staatsbürgerlich Verpflichtungen und Gesetzen kollidiern darf. So müssen als auch religiöse Arbeiter an Tagen arbeiten, an denen ihnen die Religion die Arbeit verbietet, und jemand, der einen religiösen "Rosenkranz" mit vielen Perlen "abbetet", der beim Beten beobachtet, wie eine andere Person einen Herzanfall erleidet ist selbstverständlich verpflichtet, sein Gebet zu unterbrechen und erste Hilfe zu leisten, selbst wenn ihm die Religion verbietet, das Gebet zu unterbrechen, ansonsten macht er sich der wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig. Und genau so, wie sich der Betende der er Unterlassung der ersten Hilfeleistung schuldig macht, wenn er nicht sein Gebet unterbricht, machen sich religöse Eltern der Körperverletzung schuldig, wenn sie nicht ihrer "weltlichen" Pflicht nachkommen, und ihr Kind entgegen der weltlichen Pflicht, am Körper verletzen, sprich es beschneiden lassen.

Diese Argumentation habe ich von einem Strafrechtsprofessor übernommen. Momentan hab ich den Link nicht parat, aber ich werde mal danach suchen.

Man könnte das also auch kurz sagen: Religiöse Pflichten dürfen keine Strafrechtsnormen verletzen, und das ist auch gut so! Ansonsten käme demnächst vielleicht irgend eine muslimische Sekte hier auf die Idee, aufgrund einer Religiösen Pflicht einen Abtrünnigen zu steinigen, oder was auch immer.

Es würde mich sehr wundern, wenn das Verfassungsgericht zu einem anderen Urteil kommt - ja es wundert mich, dass unsere Regierung, unsere Kanzlerin und ein großteil unserer Abgeordneten so weltfremd sind und hier ein Gesetz fabrizieren wollen, welches überhaupt nicht mit unserem ganzen Rechtssystem kompativel ist, und ich freue micht schon auf die Watschen, die das Parlament und die Regierung dann erhalten - die sind ja jetzt bereits man rudern wie die Blöden und versuchen sich blöd zu formulieren, um etwas zu legalisieren, was Illegal ist.

nv.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1769692) Verfasst am: 27.07.2012, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Die Grundrechte der beschnittenen Jungen auf körperliche Unversehrtheit, auf sexuelle Selbstbestimmung, auf Religionsfreiheit würde ihnen vom Staat durch einen Gesetz aberkannt, um andere Ziele zu verfolgen, also um den Rechtsfrieden zu erhalten, die Religionsfreiheit anderer nicht zu beeinträchtigen usw.

Nein. Die Religionsfreiheit bzw. das elterliche Recht würde hier als taugliche Rechtfertigung des Eingriffs gehalten. Das kann man für falsch halten, ist aber definitiv KEIN Fall der Objektformel (sonst wäre letztlich jeder gerechtfertigte Grundrechtseingriff einer).


Das sehe ich anders. Durch ein Gesetz würde das Kind durch staatliches Handeln zu einem reinen Objekt zur Durchsetzung der Elternrechte, speziell der Religionsfreiheit der Eltern degradiert. Das Kind wird nicht als Grundrechtsträger behandelt, sondern nur als Verfügungsmasse der Rechte anderer Personen gesehen. Eine solche komplette Entrechtung von Grundrechtsträgern ist ein klarer Verstoss gegen die Menschenwürde.

Zitat:
Zitat:

Aber auch der Akt der Beschneidung an sich, also die permanente Veränderung eines Organs, die chirurgische Verletzung des Intimbereiches eines Menschen ohne sein Einverständnis, ist nicht nur ein Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit, sondern auch eine Verletzung seiner Würde.

Nein. Der Begriff "Menschenwürde" ist nicht deckungsgleich mit dem Alltagsverständnis von "Würde".


Auch das sehe ich anders, siehe die Begründung des BVerfG im Elfes-Urteil.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1769695) Verfasst am: 27.07.2012, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Landei hat folgendes geschrieben:
Der Hauptgrund ist und bleibt aber: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss immer ein höheres Gut sein als die religiösen Befindlichkeiten Dritter - und seien es die der Eltern.


Ob diese Ansicht vom Bundesverfassungsgericht geteilt wird?


Ja, das sollte sie werden, denn es gibt da folgende Einschränkung in der Religionsfreiheit, nähmlich dass die freie Religionsausübung nicht den sonstigen staatsbürgerlich Verpflichtungen und Gesetzen kollidiern darf. So müssen als auch religiöse Arbeiter an Tagen arbeiten, an denen ihnen die Religion die Arbeit verbietet, und jemand, der einen religiösen "Rosenkranz" mit vielen Perlen "abbetet", der beim Beten beobachtet, wie eine andere Person einen Herzanfall erleidet ist selbstverständlich verpflichtet, sein Gebet zu unterbrechen und erste Hilfe zu leisten, selbst wenn ihm die Religion verbietet, das Gebet zu unterbrechen, ansonsten macht er sich der wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig. Und genau so, wie sich der Betende der er Unterlassung der ersten Hilfeleistung schuldig macht, wenn er nicht sein Gebet unterbricht, machen sich religöse Eltern der Körperverletzung schuldig, wenn sie nicht ihrer "weltlichen" Pflicht nachkommen, und ihr Kind entgegen der weltlichen Pflicht, am Körper verletzen, sprich es beschneiden lassen.

Diese Argumentation habe ich von einem Strafrechtsprofessor übernommen. Momentan hab ich den Link nicht parat, aber ich werde mal danach suchen.

Man könnte das also auch kurz sagen: Religiöse Pflichten dürfen keine Strafrechtsnormen verletzen, und das ist auch gut so! Ansonsten käme demnächst vielleicht irgend eine muslimische Sekte hier auf die Idee, aufgrund einer Religiösen Pflicht einen Abtrünnigen zu steinigen, oder was auch immer.

Es würde mich sehr wundern, wenn das Verfassungsgericht zu einem anderen Urteil kommt - ja es wundert mich, dass unsere Regierung, unsere Kanzlerin und ein großteil unserer Abgeordneten so weltfremd sind und hier ein Gesetz fabrizieren wollen, welches überhaupt nicht mit unserem ganzen Rechtssystem kompativel ist, und ich freue micht schon auf die Watschen, die das Parlament und die Regierung dann erhalten - die sind ja jetzt bereits man rudern wie die Blöden und versuchen sich blöd zu formulieren, um etwas zu legalisieren, was Illegal ist.

nv.


Also, ich hab den Artikel (pdf) wieder gefunden, es handelt sich um ein pdf.

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf

Und hierin ist die rechtliche Begründung für das, was ich oben gessagt hab, etwas auf Umwengen nachvollziehbar, und zwar ist die Grundlage der Artikel 140 des Grundgesetzes,

http://dejure.org/gesetze/GG/140.html

welcher regelt, dass u.a. der Artikel 136 der deutschen Verfassung vom 11.Aug.1919 Bestandteil des Grundgesetzes sind.

Und genau dieser Artikel 136 WRV, Abs (1) lautet:

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.


Und damit ist es klar.

Jemand, der seine Religionsfreiheit ausübt, der erhält dadurch weder zusätzliche Rechte und Pflichten, noch wird er in seinen Rechten und Pflichten eingeschränkt.

So - und aufgrund unseres Strafrechtsparagraphen §223 ist jeder Mensch verpflichtet, seinen Mitmenschen nicht körperlich zu mißhandeln, es sei denn, dass es einen konkreten Ausnahmetatsbestand gäbe.

Ausnahmetatsbestände könnten sein:
Notwehr, eine medizinisch indizierte Behandlung und das wars auch schon.

Religion ist also kein solcher Ausnahmetatsbestand, dieses geht aus Artikel 136 der WRV (weimarer Reichsverfassung) hervor, die nach Artikel 140 GG bestandteil des Grundgesetzes ist.

(warum ist da unser Jura-Mensch Xamanoth nicht drauf gekommen?)

Den eben aus besagtem Artikel 136 geht ganz klar hervor, dass es für Religiöse keine rechtlichen Extrawürste gibt, und sie sich genau wie alle Anderen an die hier geltenden Gesetze und Verordnungen zu halten haben. Und deswegen, weil sich auch Juden und Muslime an Recht und Ordnung zu halten haben, deshabl dürfen sie ihre Kinder nicht am Penis verletzen, denn die Religionsausübung begründet dieses "Sonderrecht" nun mal nicht.

Und die Bundesregierung will jetzt mal wieder mit einem Sondergesetz unsere Verfassung aushebeln - vielleicht sollte der Verfassungsschutz mal lieber die Regierung beobachten.....

....und ich freu mich schon diebich, wenn das Verfasungsgericht der Regierung ihr Beschneidungsgesetz um die Ohren haut ...

nv.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1769696) Verfasst am: 27.07.2012, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Die Grundrechte der beschnittenen Jungen auf körperliche Unversehrtheit, auf sexuelle Selbstbestimmung, auf Religionsfreiheit würde ihnen vom Staat durch einen Gesetz aberkannt, um andere Ziele zu verfolgen, also um den Rechtsfrieden zu erhalten, die Religionsfreiheit anderer nicht zu beeinträchtigen usw.

Nein. Die Religionsfreiheit bzw. das elterliche Recht würde hier als taugliche Rechtfertigung des Eingriffs gehalten.


Nein, das würde sie nicht - DU HAST KEINE AHNUNG! Smilie ...wollt ich schon immer mal schreiben Smilie

Der Artikel 136 der WRV, der nach Artikel 140 des GG Bestandteil des GG ist, regelt, dass Ausübung der Religionsfreiheit keine zusätzlichen staatsbürerglichen Rechte und Pflichten begründen, und nach dem §223 StBG ist jeder Mensch verpflichtet, keinen anderen Menschen am Körper zu verletzen - Ausnahme sind Notwehr oder medizinisch indizierte Behandlung. Eine religiöse Ausnahme stellt die freie Religionsausübung nicht dar - genau das wird mit Art 136 des WRV klar gestellt.

nv.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1769697) Verfasst am: 27.07.2012, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:

Aber auch der Akt der Beschneidung an sich, also die permanente Veränderung eines Organs, die chirurgische Verletzung des Intimbereiches eines Menschen ohne sein Einverständnis, ist nicht nur ein Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit, sondern auch eine Verletzung seiner Würde.

Nein. Der Begriff "Menschenwürde" ist nicht deckungsgleich mit dem Alltagsverständnis von "Würde".


Nun ja, Xamanoth, du hast ja schon das Beschneidungsmesser schon in deinem Konterfei... das mag Zufall sein, aber irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass das Alles auf ganz merkwürde Art und Weise zusammenpasst...und das soll jetzt keine Beleidigung darstellen, sondern ist nur eine Widergabe meiner Phantasie zu Dir. Wenn ich mir Dich jetzt als Person so vorstelle, so wie ich deine Art der Argumentationen und Einstellungen in Erinnerung habe, so stelle ich mir einen Menschen vor, der auf abgehoben intellektuelle Art über andere Menschen herrschen will, und nicht jemand, der sich mit Menschen solidarisiert.

Das ist nun wie gesagt meine Phantasie von dir, in der sicherlich auch ganz viele Anteile von mir drin stecken und ist sicherlich nur meine subjektive Wahrnehmung; du mögest selbst für Dich entscheiden, ob da etwas Wahres drinnen steckt...

Davon abgesehen, ist diese ganze Diskussion hier, also das was micht selbst betrifft, aber ich glaube, dass ich da auch für viele andere schreibe, von dem Geist der Solidarität mit den Beschneidungsopfern beseelt.

Von einer solchen Solidarität konnte ich bei deinen Beiträgen bisher nichts herauslesen....

...ich meine klar, niemand ist zu einer Solidarität für nix verpflichtet, aber sympathischer finde ich die Leute, bei denen ich eine Solidarität für andere spüre.


nv.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1769701) Verfasst am: 27.07.2012, 02:35    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
@Misterfritz
@Defätist
@I. R.
@Hardi

u. a.

Vielen Dank für die durchweg sachliche Kritik, die zu manchen Überlegungen anregt.

Ich bin bei der ganzen Sache in vielem ja durchaus unsicher und will nur noch ein paar Sätze sagen:

Am Anfang war ein Urteil - sind sich diejenigen, die nun für ein bundesweit flächendeckendes Verbot eintreten, was das Belangen bisher unbescholtener Bürger nach sich ziehen würde (andere sagen, dass es ein solches Verbot ja bereits gebe, ist dann Auslegungsfrage),


Nein, ist keine Auslegungsfrage, siehe dazu meine letzten Beiträge... und auch hat das Kölner Landgericht kein neues Recht geschaffen, sondern lediglich das bereits bestehende Recht angewandt.

Viel mehr ist es so, dass es eine Schande für unseren Staat ist, dass er so lange weggesehen hat bei den vielen Beschneidungen, und es so lange toleriert hat, dass man Knaben so viele Schmerzen bereitet hat. Was sollen denn die Knaben, die gegen ihren Willen beschnitten wurden für ein Bild von diesem Staat hier bekommen, der immer als gerecht dargestellt wird, und bei dem die Menschenwürde und die körperliche Unverletzlichkeit als die höchsten zu schützenden Güter darstellt werden, wenn es dieser Staat nicht mal schafft, sie selbst vor einer solchen Körperverletzung in Schutz zu nehmen. Ich würde da als Beschneidungsopfer Gift und Galle spucken und diesen Staat als verlogen und verheuchelt ansehen. Und dieses schlägt sich dann natürlich auch bei den Kindern in entsprechend staatsfeindlichen Gesinnungen nieder, in dem dieser Staat als verlogen abgelehnt wird und seine Gesetze nicht mehr anerkannt werden. Und wir haben ja auch bei bestimmten ausländischen Millieus durch aus diese Tendenzen, dass die anfangen nach ihren eigenen Gesetzen zu leben und den Staat an und für sich nicht mehr anerkennen.

Zitat:


über die Konsequenzen für das gesellschaftliche Zusammenleben im klaren?



Natürlich ist es immer besser, wenn man es schafft, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, anstatt mit der dicken Gesetzeskeule zu kommen.

Was ist aber mit den Menschen, die sich nicht an die Regeln und Vorgaben halten wollen, die hier mehrheitlich als Grundlage für unser Zusammenleben betrachtet werden?

Soll man das einfach als "Marotte" tolerieren? ...so nach dem Motto, das ist eben Einbrecher-Ede, der raubt halt ab und zu eine Bank aus, der ist halt so? Das kanns nicht sein.

Zitat:



Ließe sich die Sache nicht anders als durch ein gesetzliches Verbot mit Strafandrohung regeln?



Es ließe sich alles ohne gesetzliches Verbot regeln, wenn denn nur die Menschen alle freiwillig mitspielen würden. Leider ist das nicht so...

Was soll man also anderes tun, als mit der Gesetzeskeule zu kommen, wenn Appelle an sozialverträgliches Verhalten nicht fruchten?

Zitat:


Ich halte es nach wie vor für vermessen, wenn Deutsche den Juden empfehlen, wie sie ihre traditionellen Gebräuche in ungefährliche symbolische Handlungen abändern sollten.



Zuerst mal: Beschneidung ist keine "ungefährliche symbolsiche Handlung", sondern eine massive Körperverletzung - so fängt es schon mal an!

Und weiter geht es damit, dass es hier keinen Unterschied zwischen Deutschen und Juden gibt, und auch nicht geben darf. Wir sind alle Menschen und genießen die gleichen Rechte, und insbesondere jüdische Knaben genießen das gleiche Recht wie deutsche Knaben auf körperliche Unversehrtheit.

Eigentlich sollten alle Knaben, die gegen ihre Einwilligung beschnitten wurden die Bundesrepublik Deutschland verklagen, weil dieser Staat nicht seiner grundgesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist, sie vor körperlicher Mißhandlung zu schützen, sondern Jahrzehntelang gepennt hat, und ich würde mir wünschen, dass hier möglichst viele Knaben, die heute erwachsene Männer sind, die BRD auf Schadenersatz verklagen, denn hier hat die BRD versagt und gepennt!

Zitat:



Oder wäre nicht im Vorfeld juristischer Entscheidungen vielmehr erst einmal miteinander zu reden und nicht übereinander, damit die Atmosphäre für einen wahrhaften Dialog zustande käme?
Konsensorientiertheit statt Bedrohung und Ausgrenzung.


Selbst verständlich ist miteinander Reden besser, aber was, wenn hier keine akzeptable Lösung gefunden werden kann?

Wichtig auch hier noch die Ausgrenzung, die nämlich dadurch statt fände, in dem der Staat jüdischen Knaben seinen Schutz vor körperlicher Misshandlung verwehrt, den er deutschen Knaben angedeien lässt.

Gerade eben dadurch, dass der Staat bei der Beschneidung von jüdischen Knaben weg sieht und ihnen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und ihnen diesen Schutz verweigert, grenzt er jüdische Knaben aus.

Also gerade umgekehrt wird ein Schuh daraus!

Man kann es ja auch mal so sehen, dass das Beschneidungsverbot im eigentlichen Sinne ja ein Schutz von jüdischen Knaben vor Mißhandlung ist, und damit ist das Beschneidungsverbot nicht gegen Juden gerichtet, sondern für Juden im Säuglingsalter.

Und weiterhin muss man sich auch einmal die Argumentationslinien der jüdischen Religionsverteter betrachten. Die haben nämlich noch gar nicht begriffen, und wollen es überhaupt nicht wahr haben, dass sie mit der Beschneidung ihren Kinder etwas ganz schlimmes zufügen.

Die davon zu überzeugen, dass das, was sie da tun, zum Nachteil ihrer Kinder ist, halte ich bei den religiösen Hardlinern für ausgeschlossen - die bilden sich immer noch ein, dass sie mit der Beschneidung den Kindern etwas gutes tun. Bei denen auf Einsicht zu setzen halte ich für Zeitverschwendung, denn diese Einsicht ist nicht zu erreichen - wir können ja noch nicht einmal unseren "Flat" davon überzeugen, dass Beschneidung für die Kinder etwas schlechtes ist.

Was bleibt denn da noch für eine Alternative übrig um die Kinder vor Misshandlung zu schützen, außer die Gesetzeskeule auszupcken und mit dem Strafrecht zu winken?

nv.
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Kival
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Beitrag(#1769702) Verfasst am: 27.07.2012, 02:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Die Grundrechte der beschnittenen Jungen auf körperliche Unversehrtheit, auf sexuelle Selbstbestimmung, auf Religionsfreiheit würde ihnen vom Staat durch einen Gesetz aberkannt, um andere Ziele zu verfolgen, also um den Rechtsfrieden zu erhalten, die Religionsfreiheit anderer nicht zu beeinträchtigen usw.

Nein. Die Religionsfreiheit bzw. das elterliche Recht würde hier als taugliche Rechtfertigung des Eingriffs gehalten. Das kann man für falsch halten, ist aber definitiv KEIN Fall der Objektformel (sonst wäre letztlich jeder gerechtfertigte Grundrechtseingriff einer).


Das sehe ich anders. Durch ein Gesetz würde das Kind durch staatliches Handeln zu einem reinen Objekt zur Durchsetzung der Elternrechte, speziell der Religionsfreiheit der Eltern degradiert. Das Kind wird nicht als Grundrechtsträger behandelt, sondern nur als Verfügungsmasse der Rechte anderer Personen gesehen. Eine solche komplette Entrechtung von Grundrechtsträgern ist ein klarer Verstoss gegen die Menschenwürde.


Kinder sind nicht in dieser Art und Weise geschützt. Sie werden - zu einem gewissen Grad - nur als Objekte betrachtet. Zwar muss man diese Objekte zu ihrem eigenen Wohl hin formen, aber zu formen sind sie eben und es ist nicht notwendig, sie "immer als Subjekt des Handelns zu betrachten".
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Beiträge: 2546

Beitrag(#1769703) Verfasst am: 27.07.2012, 02:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Die Grundrechte der beschnittenen Jungen auf körperliche Unversehrtheit, auf sexuelle Selbstbestimmung, auf Religionsfreiheit würde ihnen vom Staat durch einen Gesetz aberkannt, um andere Ziele zu verfolgen, also um den Rechtsfrieden zu erhalten, die Religionsfreiheit anderer nicht zu beeinträchtigen usw.

Nein. Die Religionsfreiheit bzw. das elterliche Recht würde hier als taugliche Rechtfertigung des Eingriffs gehalten. Das kann man für falsch halten, ist aber definitiv KEIN Fall der Objektformel (sonst wäre letztlich jeder gerechtfertigte Grundrechtseingriff einer).


Das sehe ich anders. Durch ein Gesetz würde das Kind durch staatliches Handeln zu einem reinen Objekt zur Durchsetzung der Elternrechte, speziell der Religionsfreiheit der Eltern degradiert. Das Kind wird nicht als Grundrechtsträger behandelt, sondern nur als Verfügungsmasse der Rechte anderer Personen gesehen. Eine solche komplette Entrechtung von Grundrechtsträgern ist ein klarer Verstoss gegen die Menschenwürde.


Kinder sind nicht in dieser Art und Weise geschützt.

Oha - finde ich bedenklich, diese Sichtweise. Kinder sind also keine Träger von Grundrechten?
Zitat:

Sie werden - zu einem gewissen Grad - nur als Objekte betrachtet. Zwar muss man diese Objekte zu ihrem eigenen Wohl hin formen, aber zu formen sind sie eben und es ist nicht notwendig, sie "immer als Subjekt des Handelns zu betrachten".


Um alle in die gleiche Form zu pressen, und dann den genormten Einheitsmenschen zu haben, dem jegliche Individualität fehlt?

...mehr als bedenklich diese Sichtweise. Das hat schon die Züge von Huxleys "Brave new World".

nv.
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Kival
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Beitrag(#1769705) Verfasst am: 27.07.2012, 04:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kind sind Träger von Grundrechten, aber ihre Rechte werden durch die Eltern vertreten. Die Objektformel gilt so ohne weiteres nicht für Kinder. Sie werden nun einmal nicht als mündig verstanden. Ich halte das zwar auch für problematisch, aber es bringt nicht viel, das einfach komplett zu ignorieren.

Ebenso ist die hier mehrfach geäußert Ansicht, körperliche Unversertheit würde automatisch höher wiegen als Religiosnfreiheit, falsch. Artikel 2 hat einen Gesetzesvorbehalt, nicht Artikel 4. Ich halte das auch für grundsätzlich korrekt, da die Gewissensfreiheit als Teil der Weltanschauungsfreiheit uneingeschränkt sein sollte. Das Problem hier ist eher, dass die Kultusfreiheit (als nicht uneingeschränkter Teil der Religionsfreiheit) zu hoch gewertet wird und eben tatsächlich die Verfügungsgewalt der Eltern über ihr Kind .

Es ist ja schön und gut, dass das Elternrecht nur zum "Wohle" des Kindes zu sein hat, aber da es den Eltern auch gegen den Willen der Kinder freigestellt ist, dieses Wohl zu interpretieren, ist eine Sichtweise, welche die religiöse Beschneidung als gerechtfertigt ansieht, nicht unvereinbar mit zumindest einem Teil der herrschenden Lehre.
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Xamanoth
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Beiträge: 7962

Beitrag(#1769712) Verfasst am: 27.07.2012, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:


Nein, das würde sie nicht - DU HAST KEINE AHNUNG! Smilie ...wollt ich schon immer mal schreiben Smilie

Sei dir gegönnt Lachen

Zitat:
Der Artikel 136 der WRV, der nach Artikel 140 des GG Bestandteil des GG ist, regelt, dass Ausübung der Religionsfreiheit keine zusätzlichen staatsbürerglichen Rechte und Pflichten begründen, und nach dem §223 StBG ist jeder Mensch verpflichtet, keinen anderen Menschen am Körper zu verletzen - Ausnahme sind Notwehr oder medizinisch indizierte Behandlung. Eine religiöse Ausnahme stellt die freie Religionsausübung nicht dar - genau das wird mit Art 136 des WRV klar gestellt.

nv.

"Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Religionsfreiheit hat eine stärkere Schutzwirkung als das der europäischen Menschenrechtkonvention, weil es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[12] nicht unter einem Vorbehalt eines einschränkenden Gesetzes steht, sondern nur durch die Grundrechte Dritter und grundlegende Wertentscheidungen des Grundgesetzes einschränkbar ist. Eine starke Gegenmeinung vertritt die Ansicht, dass die Religionsfreiheit nur im Rahmen der einfachen Gesetze ausgeübt werden könne.[13] Begründet wird diese Ansicht damit, dass Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1 WRV vollgültiges Verfassungsrecht sei." (wikipedia).

Schau dir vielleicht mal die Schächtentscheidung des Bverfg an.
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Beitrag(#1769713) Verfasst am: 27.07.2012, 07:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:


Auch das sehe ich anders, siehe die Begründung des BVerfG im Elfes-Urteil.

BverfG 6, 32 (elfes): 1. Art. 11 GG betrifft nicht die Ausreisefreiheit.
2. Die Ausreisefreiheit ist als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet.
3. Verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG ist die verfassungsmäßige Rechtsordnung, d.h. die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind.
4. Jedermann kann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, eine seine Handlungsfreiheit beschränkende Rechtsnorm gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung

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Einsiedler
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Beiträge: 1435

Beitrag(#1769715) Verfasst am: 27.07.2012, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Schau dir vielleicht mal die Schächtentscheidung des Bverfg an.

Wie wird das eigentlich konkret gehandhabt? Muß in jedem Einzelfall das religiöse Motiv nachgewiesen werden? (Nebenfrage: Wie vereinbaren sich Ausnahmeregelungen mit Art. 3 GG?)
Ich stelle diese Frage, weil ich bezweifle, daß sich ein Jude oder Moslem, der z.B. gern Schweinefleisch ißt und auch sonst seinen Gott "einen guten Mann" sein läßt, vor Gericht mit einer Berufung auf seine Religionsfreiheit durchkäme.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1769717) Verfasst am: 27.07.2012, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Kind sind Träger von Grundrechten, aber ihre Rechte werden durch die Eltern vertreten.


Diesen Satz halte ich für verschwubelten Unsinn. Damit könntest du auch die Prügelstrafe rehtfertigen .... wie ja jeder weiß... "Eine Tracht Prügel hat noch niemandem Geschadtet.

Nein, es ist nicht so wie du sagst, die Grundrechte schützen das Kind auch gegenüber von
Übergriffen von Eltern. Deshalb dürfen Eltern ihre Kinder auch nicht prügeln oder bei
Bedarf aus dem 18. Stock werfen.
Zitat:



Die Objektformel gilt so ohne weiteres nicht für Kinder. Sie werden nun einmal nicht als mündig verstanden.



Das ändert nix daran, dass sie selbstständige Träger von Grundrechten sind. Auch Menschen im Wachkoma genießen die Grundrehte, und dürfen nicht körperlich Mißhandelt werden - also dürfen es Kinder auch nicht.

Zitat:


Ich halte das zwar auch für problematisch, aber es bringt nicht viel, das einfach komplett zu ignorieren.



Ehrlich gesagt hab ich das mit der "Objektformel" auch nicht so ganz verstanden, aber die Objektformel scheint für die Feststellung, dass Eltern ihre Kinder nicht mishandeln dürfen, unbeachtlich zu sein.

Das einzige Diskussionsfeld, was jetzt noch für dich übrig bleibt, ist die Frage, ob eine
Beschneidung ohne medizinische Indikation eine Mißhandlung ist oder nicht.

Hierfür entscheident ist die objektive Frage nach dem Kindeswohl, welches sich an der
Realität bemisst und nicht an irgendwelchen abstrusen Vorstellungen der Eltern.

Zitat:


Ebenso ist die hier mehrfach geäußert Ansicht, körperliche Unversertheit würde automatisch höher wiegen als Religiosnfreiheit, falsch. Artikel 2 hat einen Gesetzesvorbehalt, nicht Artikel 4.


Auch Artikel 4 hat einen Gesetzesvorbehalt.

Gucks du Artikel 140 GG -> Artikel 136 WRV

Und so wie ich das sehe, geht daraus ganz klar hervor, dass Religionsausübung keine Sonderrechte begründen - als auch nicht das Gecht gegen §223 StGB zu verstoßen.

Und damit ist die religiöse Beschneidung ein Straftatsbestand.

Zitat:


Ich halte das auch für grundsätzlich korrekt, da die Gewissensfreiheit als Teil der Weltanschauungsfreiheit uneingeschränkt sein sollte.



Und ich finde, dass das Recht des Kindes auf Körperliche Unversehrtheit einen weit größerne Vorang als die bekloppten Ansichten von Eltern haben sollte.

Ich halte diese Erkenntnis schon für a priori und für eine Selbstverständlichkeit.

Aber wer meint, dass Beschneidung das richtige für Kinder wäre, dem kann man doch wohl sicherlich auch nicht verwehren, ihm ab und zu eine ordentliche Tracht Prügel zu verabreichen, wenn er meint, dass das dem "Wohle" des Kindes dient. Nicht wahr?

Und außerdem kann man das sogar noch religiös begründen, steht doch schon in der Bibel geschrieben, wer sein Kind liebt, der züchtigt es.

Also verschrotten wir doch gleich den ganzen Kinderschutzbund, denn bei scheinen Kinder keine Rechte zu haben....

Zitat:



Das Problem hier ist eher, dass die Kultusfreiheit (als nicht uneingeschränkter Teil der Religionsfreiheit) zu hoch gewertet wird und eben tatsächlich die Verfügungsgewalt der Eltern über ihr Kind.



Wer wertet das, und welche Definitionshoheit hat dieser? Ist der, der das wertet überahaupt relevant?

Zitat:



Es ist ja schön und gut, dass das Elternrecht nur zum "Wohle" des Kindes zu sein hat, aber da es den Eltern auch gegen den Willen der Kinder freigestellt ist, dieses Wohl zu interpretieren, ist eine Sichtweise, welche die religiöse Beschneidung als gerechtfertigt ansieht, nicht unvereinbar mit zumindest einem Teil der herrschenden Lehre.


Die elterliche Interpretierbarkeit des Kindeswohls findet da seine Grenzen, an der nicht mehr verleugnet werden kann, dass es sich nicht mehr um Kindeswohl, sondern um Kindeswohlsgefährdung handelt.

Und das ist bei der Beschneidung von Kindern objektiv der Fall - 120 Todesfälle pro Jahr in Amerika aufgrund einer Beschneidung sprechen da eine deutliche Sprache - wie möchtest du das mit Kindeswohl begründen? Wie möchtest du die Schmerzen der Kinder mit dem Kindeswohl begründen?
Wie möchtest du die Risiken, des Verlustes des Penis aufgrund einer Infektion nach der OP mit Kindeswohl begründen?

Dem was Eltern als Kindeswohl interpretieren ist der objektiven Realität grenzen gesetzt, und dafür gibt es das Jugendamt, welches den Eltern, die hier allzu freizügig "Interpretieren" wegnehmen - und das ist auch gut so!

Kinder sind keine Sache, sondern kleine Persönlichkeiten, die es zu achten und respektiren gilt, und die in liebevoller Fürsorge zu sozialkompetenten Menschen herangezogen werden müssen, und es erfüllt mich mit Zorn, wenn ich lesen muss, was Eltern mit der Bescheidung ihren Kindern da an tun.

nv.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1769720) Verfasst am: 27.07.2012, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:


Nein, das würde sie nicht - DU HAST KEINE AHNUNG! Smilie ...wollt ich schon immer mal schreiben Smilie

Sei dir gegönnt Lachen

Zitat:
Der Artikel 136 der WRV, der nach Artikel 140 des GG Bestandteil des GG ist, regelt, dass Ausübung der Religionsfreiheit keine zusätzlichen staatsbürerglichen Rechte und Pflichten begründen, und nach dem §223 StBG ist jeder Mensch verpflichtet, keinen anderen Menschen am Körper zu verletzen - Ausnahme sind Notwehr oder medizinisch indizierte Behandlung. Eine religiöse Ausnahme stellt die freie Religionsausübung nicht dar - genau das wird mit Art 136 des WRV klar gestellt.

nv.

"Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Religionsfreiheit hat eine stärkere Schutzwirkung als das der europäischen Menschenrechtkonvention,


Hier geht es aber nicht um die europäische Menschenrechtskonvention, sondern hier geht es um die Grundrechte nach dem Grundgesetz.

Im übrigen wäre ein Link zum anklicken eine vornehme Sache gewesen, um den ganze Artikel von Wikipedia in Augenschein zu nehmen. Textschnipsel, die aus dem Kontext gerissen werden, geben nicht selten falsche und entstellte Wahrheiten wieder!

Zitat:


weil es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[12] nicht unter einem Vorbehalt eines einschränkenden Gesetzes steht, sondern nur durch die Grundrechte Dritter und grundlegende Wertentscheidungen des Grundgesetzes einschränkbar ist.



Irrelevant, weil falscher Bezug. Nicht die europäische Menschenrechtskonvention steht zur Debatte, sondern das Verhältnis der freien Religionsausübung zu den sonstigen staatsrechtlichen Rechten und Pflichten.

Zitat:



Eine starke Gegenmeinung vertritt die Ansicht, dass die Religionsfreiheit nur im Rahmen der einfachen Gesetze ausgeübt werden könne.[13]



Genau meine Argumentation! Sehr glücklich

Zitat:


Begründet wird diese Ansicht damit, dass Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1 WRV vollgültiges Verfassungsrecht sei." (wikipedia).


Danke, dass du meine Meinung auch noch durch einen Artikel aus Wikipedia belegst.

Ich glaube, das war jetzt ein klassische Eingentor von dir Smilie


Zitat:


Schau dir vielleicht mal die Schächtentscheidung des Bverfg an.


Kinder sind keine Tiere! Und Tiere genießen bei uns auch keine Grundrechte.

Das war jetzt das 2. Eigentor.

Nett, dass du mir bestätigst, das du keine Ahnung hast zwinkern

nv.
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Beiträge: 2546

Beitrag(#1769721) Verfasst am: 27.07.2012, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Schau dir vielleicht mal die Schächtentscheidung des Bverfg an.

Wie wird das eigentlich konkret gehandhabt? Muß in jedem Einzelfall das religiöse Motiv nachgewiesen werden? (Nebenfrage: Wie vereinbaren sich Ausnahmeregelungen mit Art. 3 GG?)
Ich stelle diese Frage, weil ich bezweifle, daß sich ein Jude oder Moslem, der z.B. gern Schweinefleisch ißt und auch sonst seinen Gott "einen guten Mann" sein läßt, vor Gericht mit einer Berufung auf seine Religionsfreiheit durchkäme.


Ich glaube, dass das mit Art3 GG gar nix zu tun. Zu dem handelt es sich bei der Schächtentscheidung um Tierrechte, während es sich bei unserem Thema um Menschenrechte handelt.

Und Tierrechte mit Menschenrechten zu vergleichen, das halte ich nun mal für daneben.

Außerdem wird da auch nicht in jemdem Einzelfall entschieden, sondern hier gibt es eine Grundsatzregelung; aber das Urteil zu Tierschächtung hab ich auch noch nicht gelesen; ... es wird von jüdischer Seite aus auch so argumentiert, dass durch den Schnitt in die Halsarterie ein sofortiger Blutdruckaball im Gehirn mit sofortigem Bewußtseinsverlust einhergehe.

Ob das wirklich stimmt weiß vermutlich kein Mensch, so wie vermutlich kein Mensch weiß, ob ein Tier nach einem "Bolzenschuss" wirklich schon betäubt ist.

Wäre mal interessant, darüber zu Recherchieren. Es weiß ja auch keiner, ob ein Mensch nach seiner Enthauptung wirklich sofort das Bewußtsein verliert.

Ich stell mir das gruselig vor, da fällt auf einmal dein Kopf vom Rumpf ab und du siehst dann plötzlich aus einer anderen Perspktive deinen eigenen Rumpf ohne Kopf....

nv.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1769725) Verfasst am: 27.07.2012, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Genau meine Argumentation! Sehr glücklich

[...]

Danke, dass du meine Meinung auch noch durch einen Artikel aus Wikipedia belegst.

[...]

Ich glaube, das war jetzt ein klassische Eingentor von dir Smilie

Ich habe nur belegt, dass es Leute gibt, die deine Ansicht zu teilen scheinen, war mir seltsam erscheint. Aber ich ahbe jetzt nicht die Zeit, dem im Detail nachzugehen. Übrigens stammt der ganze von mir zitierte Abschnitt aus dem Wikipedia Artikel zur deutschen Religionsfreiheit; wie sich aus dem ganzen Abschnitt ergibt, geht es eben nicht um die EMRK, sondern um Art. 4 GG.


Zitat:

Kinder sind keine Tiere! Und Tiere genießen bei uns auch keine Grundrechte.

Das war jetzt das 2. Eigentor.

Nett, dass du mir bestätigst, das du keine Ahnung hast zwinkern

nv.

Trotzdem zeigt diese Entscheidung, dass die Religionsfreiheit eben icht so offensichtlich durch Gesetzte eingeschränkt werden kann wie du behauptest (ich diskutiere übrigens nur eingeschränkt mit dir, das ist eher müßig. Es geht nur darum, dass nicht am Ende jemand übernimmt, was du schreibst.

Ich weise übrigens noch einmal darauf hin, dass ich bisher noch gar keinen klaren Standpunkt zu dem Thema gebildet habe. Ich weise zudem daraufhin, dass nicht jeder, der gegen eine Strafbarkeit der religiös indizierten Beschneidigung ist, ein "Beschneidungsbefürworter" ist. Ich bin auch für eine Legalisierung zunmindest weicher Drogen; damit aber kein "Drogenbefürworter".


Zuletzt bearbeitet von Xamanoth am 27.07.2012, 09:39, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
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Beitrag(#1769730) Verfasst am: 27.07.2012, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich habe nur belegt, dass es Leute gibt, die deine Ansicht zu teilen scheinen, war mir seltsam erscheint. ....

Frage
Ich finde wiederum seltsam, dass du (als Jurist) es seltsam findest, wenn zu juristischen Fragen unterschiedliche Rechtsauffassungen existieren ...
Ich wiederum kann sehr wohl Argumentation der Rechtsgüterabwägung zu Gunsten des Rechts auf körperliche Unversehrtheit ggü. dem der Religionsfreiheit nachvollziehen.

Und klar dabei ist, dass man unter der hier diskutierten Prämisse auch bei verzweifelter Argumentationslage nicht Tierrechte (wie hier mit dem Anführen der Schächtungsentscheidung geschehen) mit Menschenrechten vergleichen sollte.
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