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Navigator2 unbefristet gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.06.2008 Beiträge: 2546
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(#1781647) Verfasst am: 11.09.2012, 16:45 Titel: |
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Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | Desperadox hat folgendes geschrieben: | Ein wichtiger Artikel. |
Um so erstaunlicher, als dass ich mit Wolffsohn ansonsten seltenst übereinstimme... |
Diese Position ist Wolffsohn womöglich nicht ganz leicht gefallen, denn irgendwo hatte ich auch von Wolffsohn auch eine Einlassung gelesen, da spricht er wie mit zwei Zungen, auf der einen Seite räumt er zwar ein, dass Beschneidung eine Körperverletzung mit einiger Erheblichkeit sei, auf der anderen Seite hat er aber betont, wie wichtig die Beschneidung für die Juden sei, so dass man zumindest bei dem was ich von ihm gelesen hatte, den Eindruck gewinnen konnte, dass er größtenteils ein Unterstützer der BeschneidungsMafia sei. Schön zu lesen, dass er sich mittlerweile eindeutiger gegen die Beschneidung positioniert.
nv.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1781648) Verfasst am: 11.09.2012, 16:49 Titel: |
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Desperadox hat folgendes geschrieben: | Ein wichtiger Artikel. |
Weiß nicht. Wolfssohn ist ja durchaus interessant, aber die Berichterstattung vom hpd wirkt leider manchmal etwas unseriös.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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krypter unglaublich
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 383
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(#1781650) Verfasst am: 11.09.2012, 16:57 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: |
Wer liest schon hpd? |
Ich. Und ich finde da immer wieder gute Informationen, die uns die Mainstreampresse vorenthält. Z.B., wie die Berliner Regelung eigentlich genau funktioniert:
Zitat: | Bei der Staatsanwaltschaft wurde ein Spezialreferat für Beschneidungsanzeigen gegründet und per Weisung des Leitenden Oberstaatsanwaltes sind die einzelnen Staatsanwälte (in den allgemeinen Abteilungen) gehalten, jeden bei ihnen eingehenden angezeigten Fall an dieses Spezialreferat abzugeben. Die dortigen Staatsanwälte haben dann grundsätzlich die Verfahren einzustellen, da religiös motivierte Beschneidungen nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen. Innerhalb der Staatsanwaltschaft selbst wurde zur Legitimierung dieses Vorgehens ein Rechtsgutachten gefertigt, das – wie nicht anders zu erwarten war – wie selbstverständlich zu dem „juristischen“ Ergebnis kam, welches politisch gewollt war: Verhinderung der Strafverfolgung religiös motivierter Knabenbeschneidungen. |
http://hpd.de/node/13939
Gruß
krypter
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krypter unglaublich
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 383
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1781695) Verfasst am: 11.09.2012, 21:24 Titel: |
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Das schreit ja geradezu nach einer angemessenen Reaktion, wie sie anderswo durchaus üblich ist..
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Navigator2 unbefristet gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.06.2008 Beiträge: 2546
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(#1781698) Verfasst am: 11.09.2012, 21:46 Titel: |
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krypter hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: |
Wer liest schon hpd? |
Ich. Und ich finde da immer wieder gute Informationen, die uns die Mainstreampresse vorenthält. Z.B., wie die Berliner Regelung eigentlich genau funktioniert: |
Zitat: | Bei der Staatsanwaltschaft wurde ein Spezialreferat für Beschneidungsanzeigen gegründet und per Weisung des Leitenden Oberstaatsanwaltes sind die einzelnen Staatsanwälte (in den allgemeinen Abteilungen) gehalten, jeden bei ihnen eingehenden angezeigten Fall an dieses Spezialreferat abzugeben. Die dortigen Staatsanwälte haben dann grundsätzlich die Verfahren einzustellen, da religiös motivierte Beschneidungen nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen. Innerhalb der Staatsanwaltschaft selbst wurde zur Legitimierung dieses Vorgehens ein Rechtsgutachten gefertigt, das – wie nicht anders zu erwarten war – wie selbstverständlich zu dem „juristischen“ Ergebnis kam, welches politisch gewollt war: Verhinderung der Strafverfolgung religiös motivierter Knabenbeschneidungen. |
Strafvereitelung im Amt würde ich sagen.
Hier machen sich wohl einige Leute strafbar - aber wie will man Gerechtigkeit einfordern, wenn die Verbrecher in der Justiz selbst hocken, die dieses zu entscheiden haben?
nv.
zitat gerichtet. vrolijke
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Desperadox Nischenprodukt
Anmeldungsdatum: 18.01.2012 Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg
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(#1781728) Verfasst am: 12.09.2012, 00:14 Titel: |
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Das fehlte grad noch, das die auch noch ihren Senf dazu geben.
_________________ SUUM CUIQUE
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hardi registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.07.2008 Beiträge: 179
Wohnort: Lübeck
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(#1781755) Verfasst am: 12.09.2012, 08:33 Titel: |
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Also für mich gehört das zu einer Pluralistischen Gesellschaft, das alle, die glauben was sagen zu müssen, es auch dürfen. Auch wenn bei "ihnen" auch nicht alles perfekt ist.
Insgesamt zeigt sich, wie Groß die Lobby der Kinderquäler ist.
In gewisser Weise sind auch amerikaner betroffen, besonders, wenn Sie eine Deutsche Frau nehmen. dürfen sie dann ihre Kinder beschneiden lassen?
edit: ersetze Frau durch Partner...
_________________ und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her.
Frag nicht nach dem Sinn des Lebens, gib ihm einen!
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1781766) Verfasst am: 12.09.2012, 10:30 Titel: |
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Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Strafvereitelung im Amt würde ich sagen. |
Quatsch.
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg
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(#1781769) Verfasst am: 12.09.2012, 10:57 Titel: |
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Desperadox hat folgendes geschrieben: | Das fehlte grad noch, das die auch noch ihren Senf dazu geben. |
aber echt:
dann möchte ich aber, dass die US Regierung mal ne schnelle Lösung ihres Mistes präsentiert!
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krypter unglaublich
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 383
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1781774) Verfasst am: 12.09.2012, 11:10 Titel: |
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http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article109136137/Glaeubige-haben-ein-Recht-auf-Beschneidung.html
Zitat: | Religionsfreiheit vor Elternrecht
Was von dem Argument zu halten ist, jüdische Beschneidungen seien wegen der Unantastbarkeit des Kindes zu verbieten? Gar nichts.
Die Juristen, die sich das ausgedacht haben, bringen gegen die jüdische Beschneidung keine medizinischen Gründe vor, weil sie keine medizinischen Gründe haben. Statt dessen berufen sie sich auf ein Prinzip der Unversehrtheit, in dem das Kind zu erhalten sei. Der Eingriff an seinem Körper dagegen sei irreversibel und verhindere, dass es später nach seinem freien Willen lebe.
Was heißt der "freie Wille"?
Wie aber definiert man "Unversehrtheit", und was ist "freier Wille"? Wird ein zukünftiger Jurist ein deutsches Ehepaar auf die Anklagebank setzen, weil es sein hilfloses Kind der deutschen Sprache, dem deutschen Kindergarten und der deutschen Schule ausgesetzt hat? Denn könnte der herangereifte Sohn nicht einmal den Wunsch empfinden, Chinese zu sein, und bliebe er vom Ziel seiner Wünsche nicht für immer abgeschnitten, weil die Eltern ihn gegen seinen noch unfertigen Willen zum Deutschen gestempelt haben?
Das Argument klingt lächerlich, weil es lächerlich ist; und es ist auch gar kein Argument, sondern Unsinn. Die Strafbarkeit der jüdischen Beschneidung wird an den Haaren einer abstrusen Rechtsphilosophie herangezogen und mit dem Lächeln der Besserwisser vorgetragen.
Aber ist dieses Lächeln nur dumm, oder ist es manchmal auch böse? Wollen alle Beschneidungsgegner die jüdischen und muslimischen Jungen nur vor ihren Vätern schützen – oder wollen manche sie auch loswerden? |
Und zur Überschrift: "Gläubige haben ein Recht auf Beschneidung": Ja, natürlich hat jeder erwachsene Gläubige das Recht sich beschneiden zu lassen.
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hardi registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.07.2008 Beiträge: 179
Wohnort: Lübeck
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(#1781775) Verfasst am: 12.09.2012, 11:16 Titel: |
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Im Grunde öffnet das Tür und Tor für Spekulationen bezüglich der Verwicklung der Staatsanwaltschaften bei allen großen deutschen Nachkriegsfällen. Barschel, Schleier, etc.
_________________ und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her.
Frag nicht nach dem Sinn des Lebens, gib ihm einen!
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg
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(#1781777) Verfasst am: 12.09.2012, 11:19 Titel: |
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Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article109136137/Glaeubige-haben-ein-Recht-auf-Beschneidung.html
Zitat: | Religionsfreiheit vor Elternrecht
Was von dem Argument zu halten ist, jüdische Beschneidungen seien wegen der Unantastbarkeit des Kindes zu verbieten? Gar nichts.
Die Juristen, die sich das ausgedacht haben, bringen gegen die jüdische Beschneidung keine medizinischen Gründe vor, weil sie keine medizinischen Gründe haben. Statt dessen berufen sie sich auf ein Prinzip der Unversehrtheit, in dem das Kind zu erhalten sei. Der Eingriff an seinem Körper dagegen sei irreversibel und verhindere, dass es später nach seinem freien Willen lebe.
Was heißt der "freie Wille"?
Wie aber definiert man "Unversehrtheit", und was ist "freier Wille"? Wird ein zukünftiger Jurist ein deutsches Ehepaar auf die Anklagebank setzen, weil es sein hilfloses Kind der deutschen Sprache, dem deutschen Kindergarten und der deutschen Schule ausgesetzt hat? Denn könnte der herangereifte Sohn nicht einmal den Wunsch empfinden, Chinese zu sein, und bliebe er vom Ziel seiner Wünsche nicht für immer abgeschnitten, weil die Eltern ihn gegen seinen noch unfertigen Willen zum Deutschen gestempelt haben?
Das Argument klingt lächerlich, weil es lächerlich ist; und es ist auch gar kein Argument, sondern Unsinn. Die Strafbarkeit der jüdischen Beschneidung wird an den Haaren einer abstrusen Rechtsphilosophie herangezogen und mit dem Lächeln der Besserwisser vorgetragen.
Aber ist dieses Lächeln nur dumm, oder ist es manchmal auch böse? Wollen alle Beschneidungsgegner die jüdischen und muslimischen Jungen nur vor ihren Vätern schützen – oder wollen manche sie auch loswerden? |
Und zur Überschrift: "Gläubige haben ein Recht auf Beschneidung": Ja, natürlich hat jeder erwachsene Gläubige das Recht sich beschneiden zu lassen. |
gibt's eigentlich auch pro Beschneidungs Beiträge ohne Strohmänner?
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1781779) Verfasst am: 12.09.2012, 11:29 Titel: |
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Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article109136137/Glaeubige-haben-ein-Recht-auf-Beschneidung.html
Zitat: | Religionsfreiheit vor Elternrecht
Was von dem Argument zu halten ist, jüdische Beschneidungen seien wegen der Unantastbarkeit des Kindes zu verbieten? Gar nichts.
Die Juristen, die sich das ausgedacht haben, bringen gegen die jüdische Beschneidung keine medizinischen Gründe vor, weil sie keine medizinischen Gründe haben. Statt dessen berufen sie sich auf ein Prinzip der Unversehrtheit, in dem das Kind zu erhalten sei. Der Eingriff an seinem Körper dagegen sei irreversibel und verhindere, dass es später nach seinem freien Willen lebe.
Was heißt der "freie Wille"?
Wie aber definiert man "Unversehrtheit", und was ist "freier Wille"? Wird ein zukünftiger Jurist ein deutsches Ehepaar auf die Anklagebank setzen, weil es sein hilfloses Kind der deutschen Sprache, dem deutschen Kindergarten und der deutschen Schule ausgesetzt hat? Denn könnte der herangereifte Sohn nicht einmal den Wunsch empfinden, Chinese zu sein, und bliebe er vom Ziel seiner Wünsche nicht für immer abgeschnitten, weil die Eltern ihn gegen seinen noch unfertigen Willen zum Deutschen gestempelt haben?
Das Argument klingt lächerlich, weil es lächerlich ist; und es ist auch gar kein Argument, sondern Unsinn. Die Strafbarkeit der jüdischen Beschneidung wird an den Haaren einer abstrusen Rechtsphilosophie herangezogen und mit dem Lächeln der Besserwisser vorgetragen.
Aber ist dieses Lächeln nur dumm, oder ist es manchmal auch böse? Wollen alle Beschneidungsgegner die jüdischen und muslimischen Jungen nur vor ihren Vätern schützen – oder wollen manche sie auch loswerden? |
Und zur Überschrift: "Gläubige haben ein Recht auf Beschneidung": Ja, natürlich hat jeder erwachsene Gläubige das Recht sich beschneiden zu lassen. |
woran erkennt man eigentlich bei einem 8 tage alten säugling, ob er gläubig ist?
_________________ I'm tapping in the dusternis
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Navigator2 unbefristet gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.06.2008 Beiträge: 2546
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(#1781785) Verfasst am: 12.09.2012, 11:59 Titel: |
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Nö, nicht quatsch - das ist Strafvereitelung durch den Justizminister höchstpersönlich!
Leider wird es wohl keinen Staatsanwalt gegen, der hier ein Verfahren gegen den Justizminister eröffnet - ist halt ein korrupter Rechtsstaat, diese Bundesrepublik Deutschland....wie so viele andere Länder auch...
nv.
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Vobro Privatnachdenker
Anmeldungsdatum: 10.11.2011 Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal
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(#1781786) Verfasst am: 12.09.2012, 12:08 Titel: |
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Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Nö, nicht quatsch - das ist Strafvereitelung durch den Justizminister höchstpersönlich!
Leider wird es wohl keinen Staatsanwalt gegen, der hier ein Verfahren gegen den Justizminister eröffnet - ist halt ein korrupter Rechtsstaat, diese Bundesrepublik Deutschland....wie so viele andere Länder auch...
nv. |
Naja, immerhin ein Staat, von welchem Leute wie Du sich aushalten lassen... also auch ein Fürsorgestaat für Leute, die ganz bewußt nicht arbeiten wollen aber an allem rum meckern.
_________________ "Es gibt so stumpfsinnige Menschen, dass jeder Gedanke, der auf der Oberfläche ihres Gehirns aufginge, sogleich aus Einsamkeit Selbstmord begehen würde." - Emile Cioran
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Navigator2 unbefristet gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.06.2008 Beiträge: 2546
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(#1781788) Verfasst am: 12.09.2012, 12:12 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Strafvereitelung im Amt würde ich sagen. |
Quatsch. |
Und du kannst deine "echt starke" Bemerkung auch irgendwie begründen?
Beschneidung ohne medizinische Indikation und ohne persönliche rechtsgültige Einwilligung des Beschneidungskandidaten stellt zweifelsfrei eine strafbare Körperverletzung in Tateinheit mit der Mißhandlung von Schutzbefohlenen dar.
Gibt es daran irgendwelche Zweifel?
Nein? Gut!
Und wer sein Amt dazu mißbraucht - also hier der Justizminister - um die Strafe der Missetäter zu vereiteln, der macht sich nun mal der Strafvereitelung §258 schuldig.
Ob hier auch §258a (Strafvereitelung im Amt) in frage käme ist zweifelhaft, denn Justizminister sind keine direkten Verfahrenbeteiligten... aber §258 StGB sollte auch auf Justizminister anwendbar sein, wenn sie so auf ihre Staatsanwälte einwirken, dass sie bestimmte Straftaten nicht mehr verfolgen.
nv.
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Navigator2 unbefristet gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.06.2008 Beiträge: 2546
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(#1781790) Verfasst am: 12.09.2012, 12:18 Titel: |
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Vobro hat folgendes geschrieben: | Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Nö, nicht quatsch - das ist Strafvereitelung durch den Justizminister höchstpersönlich!
Leider wird es wohl keinen Staatsanwalt gegen, der hier ein Verfahren gegen den Justizminister eröffnet - ist halt ein korrupter Rechtsstaat, diese Bundesrepublik Deutschland....wie so viele andere Länder auch...
nv. |
Naja, immerhin ein Staat, von welchem Leute wie Du sich aushalten lassen... also auch ein Fürsorgestaat für Leute, die ganz bewußt nicht arbeiten wollen aber an allem rum meckern. |
Ich hab beim hochscrollen nur den Text gelesen, ohne zu wissen, wer es ist - und habe sofort gewußt, dass nur einer wie DU das schreiben konnte.
Es freut mich, wenn Leute wie Du daran anstoß nehmen.
Ärgere dich! Zu wissen, dass sich Leute wie du darüber ärgern, macht das Ausgeben und das Verprassen meiner Stütze noch einmal so schön.
nv.
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Vobro Privatnachdenker
Anmeldungsdatum: 10.11.2011 Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal
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(#1781791) Verfasst am: 12.09.2012, 12:23 Titel: |
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Navigator2 hat folgendes geschrieben: | Vobro hat folgendes geschrieben: | Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Nö, nicht quatsch - das ist Strafvereitelung durch den Justizminister höchstpersönlich!
Leider wird es wohl keinen Staatsanwalt gegen, der hier ein Verfahren gegen den Justizminister eröffnet - ist halt ein korrupter Rechtsstaat, diese Bundesrepublik Deutschland....wie so viele andere Länder auch...
nv. |
Naja, immerhin ein Staat, von welchem Leute wie Du sich aushalten lassen... also auch ein Fürsorgestaat für Leute, die ganz bewußt nicht arbeiten wollen aber an allem rum meckern. |
Ich hab beim hochscrollen nur den Text gelesen, ohne zu wissen, wer es ist - und habe sofort gewußt, dass nur einer wie DU das schreiben konnte.
Es freut mich, wenn Leute wie Du daran anstoß nehmen.
Ärgere dich! Zu wissen, dass sich Leute wie du darüber ärgern, macht das Ausgeben und das Verprassen meiner Stütze noch einmal so schön.
nv. |
*extrem-offtopic*
Es ärgert niemanden, es sagt aber (mal wieder) etwas über Deinen Charakter aus, was Du geantwortet hast, und genau darauf habe ich spekuliert
_________________ "Es gibt so stumpfsinnige Menschen, dass jeder Gedanke, der auf der Oberfläche ihres Gehirns aufginge, sogleich aus Einsamkeit Selbstmord begehen würde." - Emile Cioran
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Navigator2 unbefristet gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.06.2008 Beiträge: 2546
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(#1781794) Verfasst am: 12.09.2012, 12:38 Titel: |
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Vobro hat folgendes geschrieben: | Navigator2 hat folgendes geschrieben: | Vobro hat folgendes geschrieben: | Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Nö, nicht quatsch - das ist Strafvereitelung durch den Justizminister höchstpersönlich!
Leider wird es wohl keinen Staatsanwalt gegen, der hier ein Verfahren gegen den Justizminister eröffnet - ist halt ein korrupter Rechtsstaat, diese Bundesrepublik Deutschland....wie so viele andere Länder auch...
nv. |
Naja, immerhin ein Staat, von welchem Leute wie Du sich aushalten lassen... also auch ein Fürsorgestaat für Leute, die ganz bewußt nicht arbeiten wollen aber an allem rum meckern. |
Ich hab beim hochscrollen nur den Text gelesen, ohne zu wissen, wer es ist - und habe sofort gewußt, dass nur einer wie DU das schreiben konnte.
Es freut mich, wenn Leute wie Du daran anstoß nehmen.
Ärgere dich! Zu wissen, dass sich Leute wie du darüber ärgern, macht das Ausgeben und das Verprassen meiner Stütze noch einmal so schön.
nv. |
*extrem-offtopic*
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...genau, das ist dein Beitrag... mehr kannst du halt nicht...
Zitat: |
Es ärgert niemanden, es sagt aber (mal wieder) etwas über Deinen Charakter aus,.... |
Du glaubst ja gar nicht, wie mir das am Allerwertesten vorbei geht, was Leute wie du über meinen "Charakter" denken... mein Urteil über dich kennst du ja schon längst, und braucht hier nicht wiederholt zu werden...
nv.
(nachfolgende "Beiträge" von Vobro werden in diesem Thread ignoriert, da sie wirklich offTopic sind)
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krypter unglaublich
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 383
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(#1781795) Verfasst am: 12.09.2012, 12:40 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: |
woran erkennt man eigentlich bei einem 8 tage alten säugling, ob er gläubig ist? |
An der bevorzugten Literatur.
Gruß
krypter
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Navigator2 unbefristet gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.06.2008 Beiträge: 2546
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(#1781801) Verfasst am: 12.09.2012, 13:01 Titel: |
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krypter hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: |
woran erkennt man eigentlich bei einem 8 tage alten säugling, ob er gläubig ist? |
An der bevorzugten Literatur.
Gruß
krypter |
Das kann man *so* nicht sagen, es könnte sich auch um einen angehenden Religionskritiker handeln
nv.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1781822) Verfasst am: 12.09.2012, 14:29 Titel: |
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Navigator2 hat folgendes geschrieben: | Beschneidung ohne medizinische Indikation und ohne persönliche rechtsgültige Einwilligung des Beschneidungskandidaten stellt zweifelsfrei eine strafbare Körperverletzung in Tateinheit mit der Mißhandlung von Schutzbefohlenen dar. |
Angesichts dessen dass es dazu untershiedliche Ansichten in der Rechtsliteratur gibt ist das natürlich nicht zweifelsfrei; und eine entsprechende Weisung des Justizsenators natürlich von dessen ERemssen gedeckt, insbesondere auch angesichts des bereits erwähnten § 230 StGB.
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Navigator2 unbefristet gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.06.2008 Beiträge: 2546
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(#1781833) Verfasst am: 12.09.2012, 14:51 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Navigator2 hat folgendes geschrieben: | Beschneidung ohne medizinische Indikation und ohne persönliche rechtsgültige Einwilligung des Beschneidungskandidaten stellt zweifelsfrei eine strafbare Körperverletzung in Tateinheit mit der Mißhandlung von Schutzbefohlenen dar. |
Angesichts dessen dass es dazu untershiedliche Ansichten in der Rechtsliteratur gibt ist das natürlich nicht zweifelsfrei; und eine entsprechende Weisung des Justizsenators natürlich von dessen ERemssen gedeckt, insbesondere auch angesichts des bereits erwähnten § 230 StGB. |
Dünn, deine Begründung, sehr dünn!
Die Strafbarkeit zu verneinen, nur weil der Betroffene noch nicht alt genug ist, einen eigenen Strafantrag zu stellen ist schon geradezu eine perfide Argumentation (fühle dich beschimpft!), und zum §225 "Mißhandlung Schutzbefohlener" schweigst du komplett.
Ganz davon abgesehen, dass aus §230 auch sehr schnell §226 "Schwere Körperverletzung" werden kann, dann nämlich, wenn infolge der Beschneidung der Penis verlustig geht - was hin und wieder vorkommt, oder auch §227 "Körperverletzung mit Todesfolge" werden kann.
Und all das läßt dich hier die ganze Zeit im Interesse der Beschneidungsbefürworter argumentieren?
Übst du schon fleißig deine der jeweiligen Windrichtungen angepassten Argumentationstechniken?
nv.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1781839) Verfasst am: 12.09.2012, 15:05 Titel: |
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Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Und all das läßt dich hier die ganze Zeit im Interesse der Beschneidungsbefürworter argumentieren? |
Ich argumentiere im Interesse von niemanden; wenn ich hierbei überhaupt noch zu einem klaren Standpunkt komme, dann versuche ich den objektiv und emotionsfrei zu bestimmen.
Zitat: |
Übst du schon fleißig deine der jeweiligen Windrichtungen angepassten Argumentationstechniken?
nv. |
In der Praxis gilt: Wer mich bezahlt, hat recht.
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1781840) Verfasst am: 12.09.2012, 15:16 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich argumentiere im Interesse von niemanden; wenn ich hierbei überhaupt noch zu einem klaren Standpunkt komme, dann versuche ich den objektiv und emotionsfrei zu bestimmen. |
Du hattest jetzt echt genug Zeit, Dir eine Meinung zu bilden. Warst Du schon immer so langsam?
_________________ Dieser Beitrag verwendet Cookies, um Dein Surferlebnis zu verbessern.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1781841) Verfasst am: 12.09.2012, 15:26 Titel: |
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Kramer hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich argumentiere im Interesse von niemanden; wenn ich hierbei überhaupt noch zu einem klaren Standpunkt komme, dann versuche ich den objektiv und emotionsfrei zu bestimmen. |
Du hattest jetzt echt genug Zeit, Dir eine Meinung zu bilden. Warst Du schon immer so langsam? |
Ich beschäftige ich momentan 10 bis 12 Stunden am Tag mit juristischen Fragen.
Nein, ich hatte bisher - eher keine Lust als keine Zeit- die bisherige Rechtsprehung zur Beschneidung und vergleichbaren Fragen sowie in den ´StGB und GG-Kommentaren zu recherchieren. Und das wäre für einen Standpunkt,der diese Bezeichnung verdient erforderlich.
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44209
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(#1781845) Verfasst am: 12.09.2012, 15:39 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | wenn ich hierbei überhaupt noch zu einem klaren Standpunkt komme, dann versuche ich den objektiv und emotionsfrei zu bestimmen. |
Ist dir mal in den Sinn gekommen, dass Objektivität und Emotionsfreiheit sich in manchen Fragen ausschließen könnten?
_________________ Geh mir aus der Sonne, Alexander!
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1781847) Verfasst am: 12.09.2012, 15:41 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich beschäftige ich momentan 10 bis 12 Stunden am Tag mit juristischen Fragen.
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Kenn ich. Daher hänge ich auch so oft hier rum....
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