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Männliche Beschneidung
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6444
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1784344) Verfasst am: 24.09.2012, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es überhaupt Holocaust-Überlebende die sich kritisch zu den Entwicklungen in Deutschland äußern, auch mit Bezug auf die Vergangenheit Deutschlands?
_________________
Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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Michaela
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 35

Beitrag(#1784398) Verfasst am: 24.09.2012, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Aktuelle Gesetzeslage, okay,...
Ich bin kein Jurist und referrierte nicht die aktuelle Gesetzeslage, sondern die Annahmen über die Gesetzeslage, nach denen Ärzte handeln; zur aktuellen Gesetzeslage würde ich an Konstanze Plett verweisen. Immerhin wuchs die Aufmerksamkeit durch das Urteil der Zivilkammer des Kölner Landgerichtes zu Christiane Völling vor paar Jahren.

Auch hinsichtlich sog. "Knabenbeschneidung" hat sich die Gesetzeslage durch das aktuelle Kölner Urteil nicht substantiell geändert, vergleiche Stehr 2008 im Ärzteblatt, wohl aber die Aufmerksamkeit; auf Unwissenheit kann hierzulande wohl kein Arzt mehr reklamieren.


Shadaik hat folgendes geschrieben:
...aber Stand der Medizin? Welche medizinischen Erkenntnisse legen nahe, dass ein Mensch schadlos nur eine Art von Geschlechtsorgan haben kann?
Eminenz-basierte Medizin. Wo kämen wir denn da hin? usw. Echte Zahlen zur Entartungshäufigkeit intersexueller Gonaden gibts nicht, weil flächendeckend kastriert wurde. Wenn man davon absieht, daß Hodenkrebs ohnehin der häufigste Krebs bei Männern zwischen 15 und 40 Jahren Lebensalter ist, und die werden nicht prophylaktisch kastriert. Manche intersex-Konstellationen können mit Harnwegsinfekten einhergehen; wenn solche eintreten, kann dies Indikation zur Operation sein - aber eben nicht prophylaktisch ohne stattgehabte Infektionen.

Hauptargument über Jahrzehnte war die Behauptung der Sexualforscher (z.B. bei der DGfS), die Operationen seien nötig, damit das Kind eine ungestörte "Geschlechtsidentität" entwickle. Was aber nach Zwangsoperation noch mehr in die Hose geht als ohne.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1784586) Verfasst am: 25.09.2012, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gesetzesentwurf der Justizministeriums liegt vor:

http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-bleibt-koerperverletzung-und-straffrei-1.1478479
_________________
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1784590) Verfasst am: 25.09.2012, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Der Gesetzesentwurf der Justizministeriums liegt vor:

http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-bleibt-koerperverletzung-und-straffrei-1.1478479

Zitat:
"Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Die Ausnahme formuliert der Satz 2: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."

Wie darf man das gefettete verstehen?

Zitat:
Der Beschneider muss die Eltern über den Eingriff, seine Folgen und Risiken umfassend aufklären. Dies sei, so sagt der Entwurf, schon jetzt geltende Rechtslage und müsse daher nicht ausdrücklich ins neue Gesetz aufgenommen werden.

aha soso. das gilt also schon. Wenn son Mohel oder Arzt also sagt, dass tut nicht weh und schadet seiner sexuellen Empfindsamkeit nichts, kann man ihn belangen?
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1784593) Verfasst am: 25.09.2012, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
. ....
aha soso. das gilt also schon. Wenn son Mohel oder Arzt also sagt, dass tut nicht weh und schadet seiner sexuellen Empfindsamkeit nichts, kann man ihn belangen?

An der Stelle sehe ich auch das Hässliche dieser Konstruktion: Die Beschneider sollen aufklären. Wie sie das tun, demonstriert Goldberg in trefflicher Weise. Das ist ein peinlicher Kniefall vor den Religionen und aus kinderrechtlicher Sicht ein Rückfall in die Vorprügelzeit. Eigentlich kann man nur hoffen, dass sich genügend Abgeordnete für eine abstrakte Normenkontrolle finden, denn von unserem religiösen Grüßaugust im Schloss Bellevue kann man das wohl kaum erwarten.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Waschmaschine777
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1784594) Verfasst am: 25.09.2012, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Der Gesetzesentwurf der Justizministeriums liegt vor:

http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-bleibt-koerperverletzung-und-straffrei-1.1478479

Zitat:
"Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Die Ausnahme formuliert der Satz 2: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."

Wie darf man das gefettete verstehen?



In der Welt steht
http://www.welt.de/politik/deutschland/article109459308/So-soll-Beschneidung-in-Deutschland-legal-werden.html

Zitat:
Kein Zwang, wenn der Junge nicht will

Zudem solle, so der Ethikrat, ein "entwicklungsabhängiges Vetorecht des betroffenen Jungen" möglich sein, was heißt, dass die Beschneidung unterbleibt, sobald sich ein (älterer muslimischer) Junge strikt weigert. Diese Bedingung lässt sich im Ministeriumspapier in der Vorschrift finden, dass der Eingriff rechtswidrig ist, wenn "das Kindeswohl gefährdet wird".

Eine solche Gefährdung des Kindeswohls wird gegeben sein, wenn ein sich sträubender Junge nur unter Zwang beschnitten werden könnte.


Aber ob das so ist, ist unklar. Schließlich bestimmen die Eltern doch über das Kindeswohl.
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Alphatierchen
Mostly harmless



Anmeldungsdatum: 24.09.2007
Beiträge: 4218

Beitrag(#1784600) Verfasst am: 25.09.2012, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Kein Zwang, wenn der Junge nicht will

Zudem solle, so der Ethikrat, ein "entwicklungsabhängiges Vetorecht des betroffenen Jungen" möglich sein, was heißt, dass die Beschneidung unterbleibt, sobald sich ein (älterer muslimischer) Junge strikt weigert. Diese Bedingung lässt sich im Ministeriumspapier in der Vorschrift finden, dass der Eingriff rechtswidrig ist, wenn "das Kindeswohl gefährdet wird".


Fett von mir

Auch wenn ich sowas ansich gut finde, wird das wohl eher nur dazu führen, dass die Jungen dann umso früher beschnitten werden, bevor sie sich weigern können.
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Myron
Metaphysischer Materialist



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3537

Beitrag(#1784603) Verfasst am: 25.09.2012, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

Weinen
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1784604) Verfasst am: 25.09.2012, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

Weinen


Was heißt hier verloren? Es stand von Anfang (seit der Bundestag diesen komischen Beschluss fasste) an fest, dass so ein Entwurf kommen wird.
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Baba
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2012
Beiträge: 71

Beitrag(#1784607) Verfasst am: 25.09.2012, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Parole heiße weiterhin rede, reden reden. Je mehr Betroffene sich outen, desto mehr steht dieses Gesetz in der Kritik. Wenn die Beschneidung Thema bleibt und das Volk redet, hören Richter und Anwälte mit und die entscheiden dann schließlich ob dieses Gesetz bestehen bleibt oder nicht.

Perfide ist auch die Regelung, dass unglücklich Beschnittene später keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Eigendlich unnötig, da es ja keine unglücklich Beschnittenen gibt.
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astarte
Foren-Admin
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1784621) Verfasst am: 25.09.2012, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

Weinen


Was heißt hier verloren? Es stand von Anfang (seit der Bundestag diesen komischen Beschluss fasste) an fest, dass so ein Entwurf kommen wird.

Ja das war klar.
Aber jetzt sind doch viele Leute besser informiert worden, oder haben zumindest erfahren, dass man das medizinisch, religiös und rechtlich gaaanz anders sehen kann. Das lässt sich nicht rückgängig machen.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1784625) Verfasst am: 25.09.2012, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

Weinen


Was heißt hier verloren? Es stand von Anfang (seit der Bundestag diesen komischen Beschluss fasste) an fest, dass so ein Entwurf kommen wird.


....ich weiß nicht, aber bei einer nochmaligen Überlegung bin ich zur Auffassung gekommen, dass die bekloppten Beschneidungsbefürworter seit der Entschließung des Bundestags, ein Gesetz zur Beschneidungslegalisierung zu erlassen, gewonnen hatten. Immerhin haben mehr als 50% der Bundestagsabgeordneten für die Entstehung eines solchen Gesetzes gestimmt; nun ist wohl kaum zu erwarten, dass diese Pappnasen, die für die Entstehung eines solchen Gesetzes gestimmt haben, sich dann gegen dieses Gesetz aussprechen werden. Ich kann nur resignierend feststellen, dass über 50% unserer Bundestagsabgeordneten offensichtlich - so wie es aussieht - Vollidioten sind, ansonsten wäre es erst gar nicht zu diesem Entschließungsantrag, ein solches Gesetz zu schaffen, gekommen.

Traurig

nv.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1784626) Verfasst am: 25.09.2012, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

Weinen


Was heißt hier verloren? Es stand von Anfang (seit der Bundestag diesen komischen Beschluss fasste) an fest, dass so ein Entwurf kommen wird.

Ja das war klar.
Aber jetzt sind doch viele Leute besser informiert worden, oder haben zumindest erfahren, dass man das medizinisch, religiös und rechtlich gaaanz anders sehen kann. Das lässt sich nicht rückgängig machen.

Es lässt sich nicht nur nicht rückgängig machen, es kann auch sein, dass sich dieses selbst Gesetz als Bumerang entpuppt:
Der Gesetzentwurf hat folgendes geschrieben:
Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.
Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.

Sobald sich unsere Mediziner einig sind, dass die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet, hebt sich dieses Gesetz praktisch selbst auf. Das könnte sogar beabsichtigt sein, und diese Feiglinge wüschen sich die Hände in Unschuld.

Aber ich hoffe außerdem auf 25% der Abgeordneten, die eine Normenkontrolle durchsetzen.

fwo
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1784629) Verfasst am: 25.09.2012, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

Weinen


Was heißt hier verloren? Es stand von Anfang (seit der Bundestag diesen komischen Beschluss fasste) an fest, dass so ein Entwurf kommen wird.

Ja das war klar.
Aber jetzt sind doch viele Leute besser informiert worden, oder haben zumindest erfahren, dass man das medizinisch, religiös und rechtlich gaaanz anders sehen kann. Das lässt sich nicht rückgängig machen.


Dein Optimismus in Ehren.... ich habe da meine Zweifel, wir werden sehen, was die kommende Bundestagsdebatte zu diesem Thema noch für einen Gedankendreck zutage fördert.

So wie ich das sehe, brauchte man einen Gegner der Beschneidung gar nicht mehr informieren, denn der Grundsachverhalt ist von Anfang an sonnenklar. Bei denen, die die Beschneidung legalisieren wollen dürfte eine Aufklärung ebenfalls überflüssig sein, denn es handelt sich entweder um korrupte Menschen, denen das Kindeswohl (...und die Verfassung) links am Arsch vorbei gehen, die sich mit ihrem Votuum die Wahlstimmen von Muslimen und Juden sichern wollen, oder um sehr dumme Menschen - weder die einen noch die anderen kann man durch "Information" umstimmen, denn Information heilt weder die Korruptheit von Menschen noch heilt sie deren Dummheit....

...lassen wir uns überraschen, was die Bundestagsdebatte bringt. Das einzige was zu hoffen ist, dass es genügend aufrechte Bundestagsabgeordnete mit Rückgrat gibt, die den bekloppten Beschneidungsbefürwortern die Hölle heiß machen....

nv.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1784637) Verfasst am: 25.09.2012, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

Weinen


Was heißt hier verloren? Es stand von Anfang (seit der Bundestag diesen komischen Beschluss fasste) an fest, dass so ein Entwurf kommen wird.

Ja das war klar.
Aber jetzt sind doch viele Leute besser informiert worden, oder haben zumindest erfahren, dass man das medizinisch, religiös und rechtlich gaaanz anders sehen kann. Das lässt sich nicht rückgängig machen.

Es lässt sich nicht nur nicht rückgängig machen, es kann auch sein, dass sich dieses selbst Gesetz als Bumerang entpuppt:
Der Gesetzentwurf hat folgendes geschrieben:
Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.
Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.

Sobald sich unsere Mediziner einig sind, dass die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet, hebt sich dieses Gesetz praktisch selbst auf.


Meinst du, dass die die Mediziner befragen?

Wie hab ich das in der Bundestagsrede eine bekloppten CDUlers vernommen: ".... im Zweilfelsfall bestimmen die Eltern, was des Kindeswohl ist...."

...so, ich hab das grad nochmal nachgeguckt:

Originaltext Dr. Günter Krings (CDU/CSU): ".... Aber wir wollen auch nicht einfach Kindeswohl und Elterninteresse gegeneinanderstellen. (Sinngehalt: NULL = bla...bla... oder übesetzt: Wenn die Religionen die Beschneidung wollen, dann geht uns das Kindeswohl links am Arsch vorbei....oder was soll das heißen, dass man Kindeswohl und Elterninteresse nicht gegeneinanderstellen will) Das Kindeswohl ist Maßstab, aber es wird im Regelfall durch die Entscheidung der Eltern maßgeblich bestimmt. ..."

....Klar, wenn die Eltern bestimmen, Kind verstümmeln, dann ist das eben nach Maßgabe der Verstümmelungserlauber eben das Wohl des Kindes.... weil die Eltern das bestimmt haben, so tönt es wenigstens aus der CDU. Eine Schande, dass über 35% der Bevölkerung dieser Partei ihre Stimme geben....

nv.
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1784642) Verfasst am: 25.09.2012, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

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Was heißt hier verloren? Es stand von Anfang (seit der Bundestag diesen komischen Beschluss fasste) an fest, dass so ein Entwurf kommen wird.

Ja das war klar.
Aber jetzt sind doch viele Leute besser informiert worden, oder haben zumindest erfahren, dass man das medizinisch, religiös und rechtlich gaaanz anders sehen kann. Das lässt sich nicht rückgängig machen.


Trotzdem diese ekelhafte, ekelhaft verschwurbelte Zustimmung:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-flagge-zeigen-11903684.html


Flagge zeigen: allein das spricht Bände
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I.R
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Beiträge: 9142

Beitrag(#1784643) Verfasst am: 25.09.2012, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Fresse!

Keine Betäubung, keine Mediziner in den ersten 6 Monaten, keine sterile Umgebung gefordert.

Ein reines Judenfunktionärswunschgesetz.

Nein, Herr Oberkinderverstümmler Graumann, in Dein Boot möchte ich nicht mitgenommen werden.
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Misterfritz
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Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1784644) Verfasst am: 25.09.2012, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Meine Fresse!

Keine Betäubung, keine Mediziner in den ersten 6 Monaten, keine sterile Umgebung gefordert.

Ein reines Judenfunktionärswunschgesetz.

Nein, Herr Oberkinderverstümmler Graumann, in Dein Boot möchte ich nicht mitgenommen werden.

Daumen hoch!
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satsche
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Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1784646) Verfasst am: 25.09.2012, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Meine Fresse!

Keine Betäubung, keine Mediziner in den ersten 6 Monaten, keine sterile Umgebung gefordert.

Ein reines Judenfunktionärswunschgesetz.

Nein, Herr Oberkinderverstümmler Graumann, in Dein Boot möchte ich nicht mitgenommen werden.


Wir sind keinen Millimeter weitergekommen als ein Wilhelm II, der angeblich in einem Fjord in Norwegen vor dem Sonnenaufgang stillgestanden! salutiert hat.
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
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Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1784647) Verfasst am: 25.09.2012, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Meine Fresse!

Keine Betäubung, keine Mediziner in den ersten 6 Monaten, keine sterile Umgebung gefordert.

Ein reines Judenfunktionärswunschgesetz.

Nein, Herr Oberkinderverstümmler Graumann, in Dein Boot möchte ich nicht mitgenommen werden.


Wir sind keinen Millimeter weitergekommen als ein Wilhelm II, der angeblich in einem Fjord in Norwegen vor dem Sonnenaufgang stillgestanden! salutiert hat.
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
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Beitrag(#1784648) Verfasst am: 25.09.2012, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Zitat:
"Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Die Ausnahme formuliert der Satz 2: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."

Wie darf man das gefettete verstehen?

Ist doch logisch: Bei der Jungenbeschneidung ist das Kindeswohl nicht gefährdet, auf wundersame Weise aber wohl bei der Mädchenbeschneidung. noc
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1784651) Verfasst am: 25.09.2012, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kommentar auf SPON:
Zitat:
Ausgerechnet im aufgeklärten Europa dürfen sich Leute gegenseitig die Vorhäute entfernen? Kann der Nehberg da nicht mal was machen?
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1784655) Verfasst am: 25.09.2012, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Der Gesetzesentwurf der Justizministeriums liegt vor:

http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-bleibt-koerperverletzung-und-straffrei-1.1478479

Zitat:
"Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Die Ausnahme formuliert der Satz 2: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."

Wie darf man das gefettete verstehen?


Wohl so, wie auf der Seite des im SZ-Artikel abgebildeten Mohels:

http://www.beschneidung-mohel.de/ablauf_und_heilungsprozess.html

Zitat:
Die Beschneidung findet am 8. Tag statt. Ist der Säugling aber zu schwach bzw. krank, wird die Beschneidung solange verschoben, bis der Säugling kräftig genug ist.


Toll auch: Dass Mohel Goldberg immer noch Fehlinformationen auf seiner Seite verbreitet...

Zitat:
Der Schmerz ist bei kleinen Babys minimal, weil das Schmerzempfinden noch nicht voll ausgebildet ist.
...

...hat das Justizministerium offensichtlich nicht daran gehindert, seiner Berufsgruppe ein Sonderrecht bei der Beschneidung von Säuglingen einzuräumen.

Dieser Gesetzesentwurf strotzt nur so von fundamentalistischer Brutalität.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1784657) Verfasst am: 25.09.2012, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

Weinen


Was heißt hier verloren? Es stand von Anfang (seit der Bundestag diesen komischen Beschluss fasste) an fest, dass so ein Entwurf kommen wird.

Ja das war klar.
Aber jetzt sind doch viele Leute besser informiert worden, oder haben zumindest erfahren, dass man das medizinisch, religiös und rechtlich gaaanz anders sehen kann. Das lässt sich nicht rückgängig machen.


Trotzdem diese ekelhafte, ekelhaft verschwurbelte Zustimmung:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-flagge-zeigen-11903684.html


Flagge zeigen: allein das spricht Bände


...na ja, ich fand den Artikel noch nicht mal so schlimm....

Aber die Frage stellt sich, was sind "zwingende religiöse Gründe" - wie werden die nachgewiesen?

Ein Großteil der hier lebenden und aus Russland eingewanderten Juden sind gar nicht beschnitten.... und oh Wunder - sie können trotz Vorhaut hier leben, und sie denken gar nicht daran, sich die Vorhaut abschneiden zu lassen. Also können doch wohl die religiösen Gründe nicht so zwingend sein.

Appropos Baby-Piercing - wenn das Abschnippeln der Vorhaut erlaubt sein soll, dann kann ja wohl Ohrläppchenpiercing auch nicht verboten sein.....

....nun ist man da ja schon weiter...mittlerweile kennt die "Bodymodification"-Szene ja keine Grenzen mehr, und durchlöchert alle Weichteile des menschlichen Körpers mit Metallstangen, implatiert "Edelsteine" unter die Haut, Ganzkörpertatoos, Brandings, Piercings durch die Eichel (sog. "Prinz Albert"), Spaltung der Zunge in zwei Teile, und selbst solche abartigen Dinge wie das komplette Aufschlitzen der Harnröhre ist bekannt.

Darf man das jetzt alles einem Kind antun?

....so wie einige Pappnasen aus der CDU tönen, bestimmen ja die Eltern, "....was das Wohl des Kindes sein soll"......"maßgeblich"...."im Zweifelsfalle"..... und ist das nicht immer ein "Zweifelsfall", wenn die Eltern meinen, ein Ganzkörperpierching mit um die 100 Metallteilen und allen erdenklichen szenetypischen Operationen (gespaltene Zunge, aufgeschlitzte ....und weitere Greulichkeiten...) entspräche dem Wohl des Kindes? Immerhin, welcher 6jährige hat schon bei der Einschulung ein Ganzkörpertatoo und den Körper voller Metallringe vorzuweisen, und das macht dann den Knaben zum "trendigsten" Schüler der ganzen Klasse, der von allen Mitschülern seine Aufmerksam bekommt. .... na wenn das nicht dem Kindeswohl entspricht? (Sorry für meine Überzeichnungen, aber manchmal kann man nur duch Überzeichnung den Unsinn einer Sache so offenbar darstellen, dass dieses auch vom Tumbesten nicht mehr ignoriert werden kann....)

nv.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1784660) Verfasst am: 25.09.2012, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:


Toll auch: Dass Mohel Goldberg immer noch Fehlinformationen auf seiner Seite verbreitet...

Zitat:
Der Schmerz ist bei kleinen Babys minimal, weil das Schmerzempfinden noch nicht voll ausgebildet ist.
...

...hat das Justizministerium offensichtlich nicht daran gehindert, seiner Berufsgruppe ein Sonderrecht bei der Beschneidung von Säuglingen einzuräumen.

So einem Pfuscher ohne wirkliche medizinische Kenntnisse.... Ungustiöses im Blickfeld

Ich mag auch nicht glauben dass es lange durchgeht, dass die Beschneidung in jeder Form bei Mädchen als Körperverletzung und Würdeverletzung gilt und die von Jungs nicht!
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1784663) Verfasst am: 26.09.2012, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:


Toll auch: Dass Mohel Goldberg immer noch Fehlinformationen auf seiner Seite verbreitet...

Zitat:
Der Schmerz ist bei kleinen Babys minimal, weil das Schmerzempfinden noch nicht voll ausgebildet ist.
...

...hat das Justizministerium offensichtlich nicht daran gehindert, seiner Berufsgruppe ein Sonderrecht bei der Beschneidung von Säuglingen einzuräumen.

So einem Pfuscher ohne wirkliche medizinische Kenntnisse.... Ungustiöses im Blickfeld


Offensichtlich orientiert sich der Gesetzesentwurf an seinen Vorgaben.

Gesetzesentwurf:

"Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."

Mohel Goldberg:

"Ist der Säugling aber zu schwach bzw. krank, wird die Beschneidung solange verschoben, bis der Säugling kräftig genug ist."

Gesetzesentwurf:

"Der Absatz 2 des neuen Paragrafen 1631d BGB enthält freilich eine besondere Regelung für die Beschneider (hebräisch Mohel), die keine Ärzte sind: In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen sie die Beschneidung vornehmen, "wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind"

Mohel Goldberg:

"Ist das Kind über 6 Monate alt, wird prinzipiell ein Arzt hinzugezogen der die Beschneidung aus medizinischer Sicht betreut und überwacht (Narkose/Betäubung etc.)."
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16000
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1784667) Verfasst am: 26.09.2012, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Meine Fresse!

Keine Betäubung, keine Mediziner in den ersten 6 Monaten, keine sterile Umgebung gefordert.


Letztlich zeugt das davon, daß man das Ritual auch nicht "humanisieren" oder "human gestalten" will. Hat am Ende doch Maimonides Recht gehabt, daß es halt um den Schmerz und das Trauma und die "geheiligte Sexualität" geht Am Kopf kratzen?!
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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Myron
Metaphysischer Materialist



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Beiträge: 3537

Beitrag(#1784671) Verfasst am: 26.09.2012, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html


http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-bleibt-koerperverletzung-und-straffrei-1.1478479

"Die Beschneidungs-Regeln sollen nicht im Strafrecht stehen, sondern im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs: An die Paragrafen 1631 bis 1631c BGB, die den "Inhalt und die Grenzen der Personensorge" regeln, wird ein Paragraf 1631d angehängt, der klarstellt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Beschneidung nicht als Körperverletzung bestraft werden und löst auch keine Schadenersatzpflicht aus.

Die genaue Formulierung des geplanten Gesetzes lautet wie folgt: "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Die Ausnahme formuliert der Satz 2: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."

Das Gesetz stellt ausdrücklich nicht auf eine religiöse Motiviation der Eltern ab. Die Rechtspraxis sähe sich sonst, so heißt es in den amtlichen Papieren, "vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen". Eltern können ja, so heißt es weiter, "die weltweit stark verbreitete Beschneidung ihres Sohnes aus unterschiedlichen Gründen für kindeswohldienlich halten". Eine Regelung allein für eine religiös motivierte Beschneidung von Jungen würde den unterschiedlichen Zielsetzungen von Beschneidungen daher nicht gerecht."


Das heißt, es soll Eltern gestattet sein, ihre Söhne aus religiösen oder präventivmedizinischen Gründen beschneiden zu lassen.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1784677) Verfasst am: 26.09.2012, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:

Das heißt, es soll Eltern gestattet sein, ihre Söhne aus religiösen oder präventivmedizinischen Gründen beschneiden zu lassen.


Das heisst, es soll Eltern auch gestattet sein, ihre Söhne beschneiden zu lassen, weil sie es schick finden.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1784679) Verfasst am: 26.09.2012, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Das heißt, es soll Eltern gestattet sein, ihre Söhne aus religiösen oder präventivmedizinischen Gründen beschneiden zu lassen.

Nein, das bedeutet, dass es gestattet sein soll, nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindern ohne medizinische Notwendigkeit aus beliebigen Gründen, die noch nicht mal genannt werden brauchen, ohne medizinische Notwendigkeit ein hochempfindungsfähiges Stück Haut von deren Genital abscheiden lassen zu dürfen.

Es soll aber weder gestattet sein, seinen Töchtern ohne medizinische Notwendigkeit ein Stück vom Genital abzuschneiden, noch nicht mal einritzen lassen darf man deren Genital, noch sonstige Body-Modifications an unmündigen Kindern ohne medizinische Notwendigkeit dürfen Eltern durchführen lassen. Ich darf noch nicht mal grundlos die Ohrläppchen an meinem unmündigen Kind abschneiden lassen. Obgleich ein Ohrläppchen weit weniger wichtig, weil weit weniger empfindungsfähig als die Vorhaut ist. Oder einen kleinen Zeh einfach so mal eben schnell am kleinen Kind abschneiden lassen, weil ich's eben nun mal für richtig halte oder sogar, wenn mir meine Religion das geböte und ich in der Hölle landete, wenn ich's nicht täte: no go. Oder 'ne Tätowierung auf dem Rücken oder auf dem Po, sagen wir nur die beiden Worte: "Papas Liebling" - auch ein no-go. Oder wenigstens ein Bayern-München-Logo - auch nicht erlaubt.

Ich finde nicht, dass kleine Kinder Rechte an ihrem Körper haben sollten, diese Rechte liegen natürlich und selbstverständlich komplett bei den Eltern. Kinder sind ja noch keine richtigen Menschen, also können die noch keine Rechte haben, die sind Dinge, so wie mein Auto, das darf ich auch zu Schrott fahren, wenn ich das will. Außerdem ist es ja ungewöhnlich, dass Kinder älter als 18 Jahre werden und selber eine Meinung entwickeln und überhaupt sollte man das gleich unterbinden und wenn die erst mal 18 sind, dann lassen sie sich sicher nix mehr an ihrem Genital abschneiden. Also müssen wir es vorher tun, bevor sie das schnallen, was da passiert, weil erstens ist an meinem Genital auch was abgeschnitten worden, mein Sohn soll so aussehen wie ich und außerdem wäre ja die Amputation meines Genitales sinnlos gewesen, wenn ich das nicht weitergeben würde, wenn das nicht notwenig gewesen wäre.

Außerdem würde ich das Kind verstoßen, wenn ich es nicht tätowieren, branden und Teile vom Körper amputieren lassen dürfte, es nicht nach meinem Bilde formen dürfte. Und wenn nicht ich, würde meine Gemeinschaft das Kind verstoßen, weil es unrein, hässlich und nicht gottgefällig wäre. Oder eben einfach so, weil es anders wäre und das ist ja wohl ein gottverdammt guter Grund, jemanden sozial zu ächten, zu verachten, auzugrenzen und zu hassen, dagegen ist ja wohl nichts einzuwenden. Das Kind wäre dann schuld an seiner Ächtung; der Gemeinde aber wäre natürlich nichts anzulasten, die handelte lediglich gottgefällig.

Und außerdem würde ich Deutschland verlassen, wenn ich noch nicht mal das dürfte, nämlich mit meinem Eigentum, meinem eigenen! Kind, tun, was immer mir beliebt und was eben auch mein Gott von mir verlangt.
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