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Männliche Beschneidung
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1784684) Verfasst am: 26.09.2012, 02:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das liegt doch vollkommen ungebrochen im Trend

Man hat natürlich zielbewusst dem Ethikrat das Beispiel eines Mädchens vorgeführt, das deshalb laut (lauter als der beschnittene Knabe) kreischte, weil ihm die Ohrläppchen gestochen werden sollten.

Verzichtet hat man, ebenso zielbewusst darauf, dem Ethikrat die Beispiele von Menschen vorzuführen, die man gegen ihren Willen, aus „rassehygienischen“ (der damals gültigen Religion) Gründen unfruchtbar gemacht hat.

Einer der „damals“ in Sachen Euthanasie Gutachten erstellte, durfte danach für den Deutschen Bundestag die Entschädigung fordernden Opfer nochmal begutachten; er bescheinigte den Opfern dann eine Entschädigungsneurose.

Wie einfach…
_________________
Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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astarte
Foren-Admin
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1784686) Verfasst am: 26.09.2012, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Ich finde nicht, dass kleine Kinder Rechte an ihrem Körper haben sollten, diese Rechte liegen natürlich und selbstverständlich komplett bei den Eltern. Kinder sind ja noch keine richtigen Menschen, also können die noch keine Rechte haben, die sind Dinge, so wie mein Auto, das darf ich auch zu Schrott fahren, wenn ich das will. Außerdem ist es ja ungewöhnlich, dass Kinder älter als 18 Jahre werden und selber eine Meinung entwickeln und überhaupt sollte man das gleich unterbinden und wenn die erst mal 18 sind, dann lassen sie sich sicher nix mehr an ihrem Genital abschneiden. Also müssen wir es vorher tun, bevor sie das schnallen, was da passiert, weil erstens ist an meinem Genital auch was abgeschnitten worden, mein Sohn soll so aussehen wie ich und außerdem wäre ja die Amputation meines Genitales sinnlos gewesen, wenn ich das nicht weitergeben würde, wenn das nicht notwenig gewesen wäre.

Außerdem würde ich das Kind verstoßen, wenn ich es nicht tätowieren, branden und Teile vom Körper amputieren lassen dürfte, es nicht nach meinem Bilde formen dürfte. Und wenn nicht ich, würde meine Gemeinschaft das Kind verstoßen, weil es unrein, hässlich und nicht gottgefällig wäre. Oder eben einfach so, weil es anders wäre und das ist ja wohl ein gottverdammt guter Grund, jemanden sozial zu ächten, zu verachten, auzugrenzen und zu hassen, dagegen ist ja wohl nichts einzuwenden. Das Kind wäre dann schuld an seiner Ächtung; der Gemeinde aber wäre natürlich nichts anzulasten, die handelte lediglich gottgefällig.

Und außerdem würde ich Deutschland verlassen, wenn ich noch nicht mal das dürfte, nämlich mit meinem Eigentum, meinem eigenen! Kind, tun, was immer mir beliebt und was eben auch mein Gott von mir verlangt.

Genau, und als Mutter: mein Sohn soll so aussehen wie mein Mann und wie alle von uns, wir sind nicht wie die. Es ist ja auch viel sauberer, schöner und besser (ich muss das glauben, ich kenne nichts anderes - darf nichts anderes kennen), also tue ich das meinem Sohn auch an. Es tut mir zwar weh wie er schreit, und ich muss dann schauen wie ich die Wunde sauber halte, wie ich das Kind beruhige wenn es weint und Schmerzen hat, das interessiert die Herren ja nicht. Am wenigsten den Herrn Mohel der sagt: das dauert doch nur wenige Sekunden.

Aber es muss halt sein. Dann macht man es halt möglichst früh, damit er sich nicht erinnert und mein Mitleiden genügt mir, mir das zu verzeihen und meinem Sohn muss das auch genügen.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1784701) Verfasst am: 26.09.2012, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Wir, die Gegner der Knabenbeschneidung, haben verloren:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-laut-gesetzentwurf-aus-justizministerium-straffrei-a-857930.html

Weinen


Man muss sich nur mal diesen Blödsinn anschauen:

Zitat:
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sagte, die Eckpunkte gingen auf viele Wünsche der Juden in Deutschland ein. "Das Bundesjustizministerium verdient dafür Respekt und Anerkennung, dass es einen solch klugen Vorschlag vorgelegt hat." Es sei ein gutes Diskussionspapier, das jedoch in Einzelfragen des Feinschliffs bedürfe. Die Debatte müsse nun endlich sachlich geführt werden. "Jetzt geht es darum, auch die Gegner der Beschneidung mit ins Boot zu nehmen und zu überzeugen."


eine sachliche Debatte...

Soso.
Aus welcher Ecke kamen denn die Holocaustvergleiche, die Behauptungen "Juden würden aus Deutschland vertrieben werden" etc???

Pillepalle
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1784704) Verfasst am: 26.09.2012, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:

eine sachliche Debatte...

Soso.
Aus welcher Ecke kamen denn die Holocaustvergleiche, die Behauptungen "Juden würden aus Deutschland vertrieben werden" etc???

Pillepalle

Das war die übliche Drohkulisse, um die Diskussion abzuwürgen bzw in ungefährliche Bahnen zu lenken und möglichst schnell eine gesetzliche Regelung zu bekommen, eh noch mehr Richter, und vor allem noch mehr der eigenen Schäfchen das Denken anfangen. Nun kann man sagen: Guckt mal, ist doch alles in Ordnung.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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mondkalbnatur
links-grün versiffte Kampflesbe



Anmeldungsdatum: 29.08.2010
Beiträge: 495
Wohnort: Wien/Paderborn

Beitrag(#1784708) Verfasst am: 26.09.2012, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

mal ganz allgemein.....

wie kann ich es rechtfertigen, dass ich meinem neugeborenen spaghetti aus gegerbter schweinehaut am ganzen körper dranoperiere, sowie jeweils eine ein-pfund-mett-attrappe unter jede Achsel...
wenn ich das religiös begründe, darf das doch direkt nach der geburt gemacht werden?
solang mein neugeborenes nicht zustimmt, sollte das ja kein problem sein.
und wenn ich dabei eine augenklappe trage...
_________________
Kennste einen, kennste alle.
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Waschmaschine777
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1784718) Verfasst am: 26.09.2012, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ein brunzdummer Leitartikel:
http://www.fr-online.de/meinung/leitartikel-rechtsschutz-fuer-die-beschneidung-,1472602,18765052.html
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6444
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1784720) Verfasst am: 26.09.2012, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ach das ist ja schon wieder dieser Bonmarius, ein paar Seiten weiter hinten in diesem Thread wurde schonmal was von ihm gepostet. Dieser dreiste Hetzer macht glatt so weiter. Offenbar ist er völlig kritikresistent und oder er liest kritische Einwände auf seine Texte erst gar nicht.
_________________
Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
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Bravopunk
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Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1784722) Verfasst am: 26.09.2012, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ein brunzdummer Leitartikel:
http://www.fr-online.de/meinung/leitartikel-rechtsschutz-fuer-die-beschneidung-,1472602,18765052.html


Aua. ... Lesen auf eigene Gefahr. Böse
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1784727) Verfasst am: 26.09.2012, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ein brunzdummer Leitartikel:
http://www.fr-online.de/meinung/leitartikel-rechtsschutz-fuer-die-beschneidung-,1472602,18765052.html


Aua. ... Lesen auf eigene Gefahr. Böse


so viel zur sachlichen Debatte.... Mit den Augen rollen

und WO sind nun die antisemitischen Argumente??
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1784728) Verfasst am: 26.09.2012, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ein brunzdummer Leitartikel:
http://www.fr-online.de/meinung/leitartikel-rechtsschutz-fuer-die-beschneidung-,1472602,18765052.html


Aua. ... Lesen auf eigene Gefahr. Böse


so viel zur sachlichen Debatte.... Mit den Augen rollen

und WO sind nun die antisemitischen Argumente??


Ich bin sicher das der Typ nicht in Foren wie dem FGH liest. Vermutlich bei PI oder so. Schulterzucken Keine Ahnung jedenfalls. Ich als Großhirnbesitzer lese nicht in solch Meinungsmüllhalden. Und ich bin sicher, dass tun 99 % aller Beschneidungsgegner genausowenig. Smilie
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Kanashikute Yarikirenai
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1784750) Verfasst am: 26.09.2012, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

das in der Anlage beigefügte Schreiben nebst Anlage (Eckpunktepapier) übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung des darin genannten Termins für die Anhörung (28.09.2012).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
[...]



Zitat:
24. September 2012

Beschneidung von Jungen – Eckpunkte einer Regelung


I. Vorschlag Regelungstext:

„Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche
Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn
diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn
durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet
wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft
dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen,
wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der
Beschneidung vergleichbar befähigt sind.“


II. Ausgangslage

Mit (rechtskräftigem) Urteil vom 7. Mai 2012 hat das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 151 Ns
169/11; NJW 2012, 2128) die Auffassung vertreten, bei der nach den Regeln der ärztlichen
Kunst mit Zustimmung der muslimischen Eltern aus religiösen Gründen vorgenommenen
Beschneidung eines vierjährigen Jungen handele es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung
im Sinne von § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB). Die Einwilligung der Eltern
sei unbeachtlich, weil die Beschneidung entgegen den Vorgaben des Kindschaftsrechts
nicht dem Kindeswohl diene.
Zur Beseitigung der dadurch entstandenen Rechtsunsicherheit hat der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung mit Beschluss vom 19. Juli 2012 (BT-Drucksache 17/10331) aufgefordert,
„unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls,
der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte
Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“

- 2 -
III. Eckpunkte des Regelungsvorschlags:

Ansatz im Sorgerecht: Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage nach der Reichweite
des elterlichen Sorgerechts. Eine Regelung soll daher im Kindschaftsrecht (§ 1631d BGB)
verankert werden und klarstellen, dass die Eltern im Rahmen der Personensorge (Art. 6
Abs. 2 GG, §§ 1626, 1631 BGB) unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung
ihres Sohnes einwilligen können. Die Einwilligung der Eltern schließt die Rechtswidrigkeit
des Eingriffs aus mit der Folge, dass lege artis vorgenommene Beschneidungen von Jungen
nicht als Körperverletzung bestraft werden können und auch keine Schadensersatzpflicht
auslösen.
Beschränkung der Regelung auf die Beschneidung einwilligungsunfähiger Jungen:
Geregelt wird nur die nach dem Urteil des LG Köln tatsächlich problematische Beschneidung
nicht einwilligungsfähiger Jungen. Religiöse bzw. rituell-traditionelle Beschneidungen werden
regelmäßig in einem Alter vorgenommen (Judentum: am achten Tag nach der Geburt; Islam:
je nach Ausrichtung vom siebten Tag nach der Geburt bis etwa Ende Grundschulalter), in
dem die Kinder mangels Einsichts- und Urteilsfähigkeit jedenfalls noch nicht selbst wirksam
in den Eingriff einwilligen können.
Medizinisch indizierte Beschneidungen sind ausgeklammert: Medizinisch notwendige
(= medizinisch indizierte) Beschneidungen sind nicht Regelungsgegenstand; die Einwilligungsbefugnis
der Eltern in medizinisch indizierte Beschneidungen nicht einsichts- und urteilsfähiger
Kinder ist – wie in jede andere medizinisch notwendige Behandlung ihres Kindes
– unstreitig.
Keine Sonderregelung für religiös motivierte Beschneidungen: Der Entwurf stellt bewusst
nicht auf eine religiöse Motivation der Eltern ab. Die Rechtspraxis sähe sich sonst vor
die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen.
Eltern können im Übrigen die – weltweit stark verbreitete – (auch nicht medizinisch indizierte)
Beschneidung ihres Sohnes aus unterschiedlichen Gründen für kindeswohldienlich halten.
(vgl. etwa die Stellungnahme der Amerikanischen Akademie der Kinderärzte von August
2012, wonach die gesundheitlichen Vorteile beschnittener Neugeborener schwerer wögen
als die Risiken, in Pediatrics 2012; 130: 585-586). Eine Regelung allein für religiös motivierte
Beschneidungen von Jungen würde den möglichen unterschiedlichen Zwecksetzungen von
Beschneidungen daher nicht gerecht.

- 3 -
Voraussetzungen im Interesse des Kindeswohls: Die Einwilligung der Eltern soll an kindeswohlorientierte
Voraussetzungen geknüpft werden, die auch in der öffentlichen Diskussion
immer wieder genannt werden (vgl. Ethikrat, Pressemitteilung vom 23. August 2012).
Eltern sollen in nicht medizinisch indizierte Beschneidungen ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen
Sohnes unter folgenden Voraussetzungen einwilligen können:
• Durchführung nach den Regeln der ärztlichen Kunst: Damit sind eine fachgerechte
Durchführung des Eingriffs, die hygienischen Rahmenbedingungen und - da
auch dies von den Regeln der ärztlichen Kunst umfasst ist - eine unter Beachtung
der medizinischen Standards im Einzelfall gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung
abgedeckt.
• Pflicht des Beschneiders zur umfassenden Aufklärung der Eltern vor dem Eingriff:
Die umfassende Aufklärung der Eltern über den Eingriff, seine Folgen und Risiken
ist bereits nach geltendem Recht Voraussetzung für ihre wirksame Einwilligung.
Die rechtfertigende Einwilligung in einen medizinisch nicht indizierten Eingriff in die
körperliche Unversehrtheit setzt nach geltender Rechtslage zwingend eine ordnungsgemäße
und besonders umfassende Aufklärung des Rechtsgutsinhabers oder
– wie hier – seiner gesetzlichen Vertreter voraus. Eine zusätzliche Erwähnung dieses
Erfordernisses im Regelungstext ist daher nicht erforderlich.
• Über den Kindeswohlvorbehalt in Absatz 1 Satz 2 kann dem verfassungsrechtlichen
Schutzauftrag Rechnung getragen werden, wenn die Umstände des Einzelfalls
zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen. In diesem Rahmen kann auch ein etwa
entgegenstehender Wille des Kindes zu berücksichtigen sein.
In Deutschland werden Beschneidungen von Kindern – auch solche aus religiösen oder traditionellen
Beweggründen – in sehr vielen Fällen von Ärzten vorgenommen. Religiös motivierte
Beschneidungen werden auch von Personen durchgeführt, die von einer Religionsgesellschaft
dazu vorgesehen sind. Die Regelung erlaubt solchen von einer Religionsgesellschaft
vorgesehenen Personen Beschneidungen durchzuführen, wenn sie dafür besonders
ausgebildet sind und bezogen auf die Beschneidung eine dem Arzt vergleichbare Befähigung
aufweisen. Auch für Beschneidungen durch diese Personen gelten die in Absatz 1 beschriebenen
Voraussetzungen und Anforderungen. Die Regelung soll unter Abwägung der
Religionsfreiheit einerseits und des Gesundheitsinteresses des Kindes andererseits auf die
ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes begrenzt sein

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Freidenker1
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Anmeldungsdatum: 25.09.2012
Beiträge: 14

Beitrag(#1784773) Verfasst am: 26.09.2012, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beschneidung von kleinen Kindern wird leider nicht verboten. Die vom Gotteswahn besessenen Hinterweltler sind nicht belehrbar. Sie opfern weiterhin die Vorhaut ihren Göttern. Unglaublich, aber wahr. Der alltägliche Wahnsinn!
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16000
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1784784) Verfasst am: 26.09.2012, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Apropos zu der Frage, ob dann auch den Eltern erlaubt wäre, ihre kleinen Kinder tätowieren zu lassen, etwa mit dem BVB-Logo oder Kreuzen oder sonstwas: Da gibt es natürlich den Rekurs auf den "seriösen Tätowierer", der erstens nicht gegen den Willen des zu Tätowierenden und zweitens auch nicht unter einem bestimmten Alter tätowieren würde - selbst wenn sie es selbst wollen. Personen unter einem bestimmten Alter werden also nicht einmal als zustimmungsfähig angesehen, was diesen schmerzhaften und dauerhaften Eingriff angeht. (Und sofern es nicht um das Judentum oder den Islam geht, warnen auch die Eltern ihre Kinder eher davor, Mitglied einer Clique werden zu wollen, die irgendwelche Bodymods erfordert. Nur wird den Eltern das Recht eingeräumt, über die Religionszugehörigkeit ihrer Kinder zu entscheiden und ihnen auch so etwas zuzufügen.)

Um so mehr sollte sich damit aufdrängen, daß die Entscheidung über die Religionszugehörigkeit - insbesondere dann, wenn sie mit schmerzhaften, dauerhaften und nicht wieder rückgängig zu machenden Eingriffen einhergeht - nur von der Person selbst und auch erst ab einem bestimmten Alter gefällt werden kann. Ohnehin stellt der persönliche Glaube auch eine Entscheidung dar, die das Innerste einer Person betrifft. Das kann nicht zugewiesen werden, sondern seiner Natur nach nur von der Person selbst gefällt werden. Offenbar ist es ja sogar möglich, jüdisch zu sein, ohne beschnitten zu sein. Aber auch das ist eine Frage, die Andere nicht entscheiden dürfen. Mit der Beschneidung nehmen die Eltern ihren Kindern diese Entscheidungsfreiheit.
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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Desperadox
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Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1784798) Verfasst am: 26.09.2012, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Ohnehin stellt der persönliche Glaube auch eine Entscheidung dar, die das Innerste einer Person betrifft. Das kann nicht zugewiesen werden, sondern seiner Natur nach nur von der Person selbst gefällt werden. ...

Mit genügend Gehirnwäsche ("Erziehung") ist alles möglich. skeptisch
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SUUM CUIQUE
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1784807) Verfasst am: 26.09.2012, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Freidenker1 hat folgendes geschrieben:
Die Beschneidung von kleinen Kindern wird leider nicht verboten. Die vom Gotteswahn besessenen Hinterweltler sind nicht belehrbar. Sie opfern weiterhin die Vorhaut ihren Göttern. Unglaublich, aber wahr. Der alltägliche Wahnsinn!

Was willst du? Du ist doch selbst geschrieben, daß moralische Vorstellungen subjektiv sind, sich nach Lust und Laune ändern! Lachen
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1784814) Verfasst am: 26.09.2012, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Freidenker1 hat folgendes geschrieben:
Die Beschneidung von kleinen Kindern wird leider nicht verboten. Die vom Gotteswahn besessenen Hinterweltler sind nicht belehrbar. Sie opfern weiterhin die Vorhaut ihren Göttern. Unglaublich, aber wahr. Der alltägliche Wahnsinn!

Was willst du? Du ist doch selbst geschrieben, daß moralische Vorstellungen subjektiv sind, sich nach Lust und Laune ändern! Lachen

Lachen Vorlage verwandelt.
Aber nachdem die gemeinsamen subjektiven Veränderungen dazu geführt haben, dass wir in einem großen gemeinsamen Chor die Kinderrechte besungen und die Prügelstrafe abgeschafft haben, darf es doch verwundern, wenn hier auf priesterliche Anordnung die Leibeigenschaft wieder eingeführt wird.

fwo
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1784882) Verfasst am: 27.09.2012, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Artikel die derzeit geschrieben werden, sind echt unsäglich:
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article109490740/Gelassen-beschneiden.html

Zitat:
Gewiss, sie ist eine Körperverletzung. Das aber sind auch all die Blutentnahmen, all die Impfungen, welche von Kinderärzten an jedem nur zu erhaschenden Ärmchen vorgenommen werden. Es mutet schon seltsam an, dass ausgerechnet viele dieser Kinderärzte ganz vorn mit dabei waren, als in der sommerlichen Beschneidungsdebatte die Entfernung der Penisvorhaut zum schwer traumatisierenden Akt erklärt wurde.


Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Geschockt
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Bravopunk
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Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1784883) Verfasst am: 27.09.2012, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Die Artikel die derzeit geschrieben werden, sind echt unsäglich:
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article109490740/Gelassen-beschneiden.html

Zitat:
Gewiss, sie ist eine Körperverletzung. Das aber sind auch all die Blutentnahmen, all die Impfungen, welche von Kinderärzten an jedem nur zu erhaschenden Ärmchen vorgenommen werden. Es mutet schon seltsam an, dass ausgerechnet viele dieser Kinderärzte ganz vorn mit dabei waren, als in der sommerlichen Beschneidungsdebatte die Entfernung der Penisvorhaut zum schwer traumatisierenden Akt erklärt wurde.


Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Geschockt


Oooohhh... -.- Wir brauchen einen Facepalm-Smiley. Das ist echt nicht auszuhalten. Argh

Ja ja... meine Arme sind auch noch grind- und schorfübersäht von alle den Nadelstichen der Kindheit... zu doof, dass das auch ums Verrecken nie wieder abheilt. Nein
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Kanashikute Yarikirenai
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krypter
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Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1784905) Verfasst am: 27.09.2012, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest die Kinderärzte bleiben konsequent:

http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/pressezentrum/show.php3?id=404&nodeid=105

Gruß

krypter
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1784913) Verfasst am: 27.09.2012, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

krypter hat folgendes geschrieben:
Zumindest die Kinderärzte bleiben konsequent:

http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/pressezentrum/show.php3?id=404&nodeid=105

Gruß

krypter

leider wird auf die fachleute kaum gehört....
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1784921) Verfasst am: 27.09.2012, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
krypter hat folgendes geschrieben:
Zumindest die Kinderärzte bleiben konsequent:

http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/pressezentrum/show.php3?id=404&nodeid=105

Gruß

krypter

leider wird auf die fachleute kaum gehört....

Das sehe ich etwas anders: Wenn die Kinderärzte sich weniger auf Appelle an das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten konzentrieren würden, als auf eine eindeutige Darstellung, dass die Beschneidung grundsätzlich eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt, die genau aus diesem Grunde nur in Kauf genommen werden kann, um noch größere Gefährdungen zu verhindern, bedeutet in Anbetracht des zweiten Satzes genau der vorliegende Gesetzesvorschlag ein faktisches Verbot der Beschneidung. Denn die Gefährdung kann nur von Medizinern festgestellt werden, und nicht vom Bundestag. Wenn die Mediziner sich hier also mehrheitlich einig sind, kann man mit diesem Gesetz leben.

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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1784929) Verfasst am: 27.09.2012, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Freidenker1 hat folgendes geschrieben:
Die Beschneidung von kleinen Kindern wird leider nicht verboten. Die vom Gotteswahn besessenen Hinterweltler sind nicht belehrbar. Sie opfern weiterhin die Vorhaut ihren Göttern. Unglaublich, aber wahr. Der alltägliche Wahnsinn!

Was willst du? Du ist doch selbst geschrieben, daß moralische Vorstellungen subjektiv sind, sich nach Lust und Laune ändern! Lachen

Lachen Vorlage verwandelt.
Aber nachdem die gemeinsamen subjektiven Veränderungen dazu geführt haben, dass wir in einem großen gemeinsamen Chor die Kinderrechte besungen und die Prügelstrafe abgeschafft haben, darf es doch verwundern, wenn hier auf priesterliche Anordnung die Leibeigenschaft wieder eingeführt wird.

fwo

Wo siehst du den "großen gemeinsamen Chor"? Selbst die Prügelstrafe ist zwar verboten, aber sicherlich nicht in den Augen einer qualifizierten Mehrheit unmoralisch, höchstens in den Augen der Mehrheit, die gerade keine kleinen Kinder haben. zwinkern

Bei der Beschneidung dürfte es eher so sein, daß es der Mehrheit egal ist bzw. sie ihre Ruhe haben will, vor allem, weil sie nicht betroffen ist. An sich fände man in Deutschland die Beschneidung schon entbehrlich, aber als Antisemit gelten, oder es mit muslimischen Nachbarn verderben möchte man auch nicht. So kannst du davon ausgehen, daß sich die meisten mit der Zusicherung, es werde zumindest von jetzt ab fachkundig mit den armen Buben verfahren, erst einmal zufrieden geben.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Alchemist
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Beitrag(#1785155) Verfasst am: 28.09.2012, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

http://hpd.de/node/14066

Zitat:
Die Hugenottenkirche in Erlangen hat zur Podiumsdiskussion geladen. Thema: Das Kölner Beschneidungsurteil und seine Folgen. Für den Gastgeber, Pfarrer Johannes Mann, ist es ganz klar: Die Juden und Muslime haben ein Recht darauf, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu beschneiden. Der Pfarrer versteht diese Parteinahme wohl als gelebte Ökumene: Christen, Juden und Muslime Hand in Hand gegen die Bedrohung durch einen aggressiven Säkularismus.
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astarte
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Beitrag(#1785164) Verfasst am: 28.09.2012, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
http://hpd.de/node/14066

Zitat:
Die Hugenottenkirche in Erlangen hat zur Podiumsdiskussion geladen. Thema: Das Kölner Beschneidungsurteil und seine Folgen. Für den Gastgeber, Pfarrer Johannes Mann, ist es ganz klar: Die Juden und Muslime haben ein Recht darauf, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu beschneiden. Der Pfarrer versteht diese Parteinahme wohl als gelebte Ökumene: Christen, Juden und Muslime Hand in Hand gegen die Bedrohung durch einen aggressiven Säkularismus.

Dies Zitat daraus zeigt schön, wo der Konflikt liegt:
Zitat:
Der Pfarrer fragt empört: „Wo kommen wir denn hin, wenn Gerichte entscheiden, was Religionen dürfen?!“ Putzke verwandelt diese Vorlage sicher: „Wo wir hinkommen? Ich sage: Wir kommen direkt in den Rechtsstaat, da landen wir.“ Dann rät er allen, die das anders sehen, einen Blick in Länder, in denen dies tatsächlich anders ist.
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Misterfritz
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Beitrag(#1785165) Verfasst am: 28.09.2012, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
http://hpd.de/node/14066

Zitat:
Die Hugenottenkirche in Erlangen hat zur Podiumsdiskussion geladen. Thema: Das Kölner Beschneidungsurteil und seine Folgen. Für den Gastgeber, Pfarrer Johannes Mann, ist es ganz klar: Die Juden und Muslime haben ein Recht darauf, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu beschneiden. Der Pfarrer versteht diese Parteinahme wohl als gelebte Ökumene: Christen, Juden und Muslime Hand in Hand gegen die Bedrohung durch einen aggressiven Säkularismus.

mir war sowieso klar, warum sich die christen in dieser sache an seiten der juden und muslime postitionieren. aber nett, dass sie es jetzt auch selbst sagen.
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astarte
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Beitrag(#1785166) Verfasst am: 28.09.2012, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

http://hpd.de/node/13974

Zitat:
JPPI: “Beschneidungskrise”

[...]
Was man in dem Bericht jedoch an keiner Stelle zu leisten versucht, ist die Praxis der Beschneidung zu hinterfragen, oder überhaupt Gründe, die für eine Verteidigung dieses Rituals sprächen, zu benennen. In den Köpfen der Autoren scheint das Ritual von vornherein unhinterfragbar und jeder Kritik entzogen zu sein. Es ist Teil jüdischen Lebens und damit Basta. Jeder Versuch etwas an diesem Ritual zu ändern oder es gar zu verbieten, muss somit Form von Antisemitismus sein und das selbst dann, wenn - wie in dem Bericht richtig bemerkt wird - viele der gläubigen Juden heutzutage nicht mehr hinter dem Beschneidungsritual stehen, geschweige denn, bereit sind es zu praktizieren.

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fwo
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Beitrag(#1785179) Verfasst am: 28.09.2012, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
....
Wo siehst du den "großen gemeinsamen Chor"? Selbst die Prügelstrafe ist zwar verboten, aber sicherlich nicht in den Augen einer qualifizierten Mehrheit unmoralisch, höchstens in den Augen der Mehrheit, die gerade keine kleinen Kinder haben. zwinkern ...

Da widerspreche ich dir aus der Erfahrung eines Vaters von relativ kleinen Kindern, der dadurch im direkten Gespräch mit anderen Eltern kleinerer Kinder steht. Auch unter den Eltern kleiner Kinder hat sich das Image der Ohrfeige gegenüber früher gewaltig geändert. Es gibt mit Sicherheit immer noch Exzesse, aber genauso sicher werden sie leichter erkannt und im Allgemeinen sind Körperstrafen heute verpönt, bzw nur noch in sehr milder Form zu beobachten. Das ist zumindest das Bild, das sich in meiner Nachbarschaft (SH, ländlich) ergibt.

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astarte
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Beitrag(#1785181) Verfasst am: 28.09.2012, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
....
Wo siehst du den "großen gemeinsamen Chor"? Selbst die Prügelstrafe ist zwar verboten, aber sicherlich nicht in den Augen einer qualifizierten Mehrheit unmoralisch, höchstens in den Augen der Mehrheit, die gerade keine kleinen Kinder haben. zwinkern ...

Da widerspreche ich dir aus der Erfahrung eines Vaters von relativ kleinen Kindern, der dadurch im direkten Gespräch mit anderen Eltern kleinerer Kinder steht. Auch unter den Eltern kleiner Kinder hat sich das Image der Ohrfeige gegenüber früher gewaltig geändert. Es gibt mit Sicherheit immer noch Exzesse, aber genauso sicher werden sie leichter erkannt und im Allgemeinen sind Körperstrafen heute verpönt, bzw nur noch in sehr milder Form zu beobachten. Das ist zumindest das Bild, das sich in meiner Nachbarschaft (SH, ländlich) ergibt.

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Beitrag(#1785185) Verfasst am: 28.09.2012, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was bei all den Argumentationen Religionsfreiheit vs. körperliche Unversehrtheit aber kaum zur Sprache kommt, auch Putzke legt da nicht wirklich den Finger drauf, ist der Unterschied in der Sicht des Verhältnisses Eltern-Kinder bzw. Kirche-Kinder : Von religiöser Seite wird da, wenn auch nicht laut formuliert, offensichtlich von einer Leibeigenschaft der Kinder ausgegangen. Ansonsten müssten sie nämlich erkennen, dass ihre religiöse Praxis eine religiöse Praxis am Körper eines anderen ist, die sie sonst auch nicht verteidigen - zumindest habe ich noch keine Argumentation für Menschenopfer gehört, das dann auch erlaubt sein müsste, wenn nur die Religion es verlangt.

Das Kind ist in der religiösen Argumentation kein Träger eigener Rechte.

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Misterfritz
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Beitrag(#1785200) Verfasst am: 28.09.2012, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

wie geht das denn zusammen?
integration geht vor religionsfreiheit, aber das kindeswohl unterliegt religionsfreiheit?
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