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Männliche Beschneidung
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1786186) Verfasst am: 04.10.2012, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
(..)

@ Sermon: Inhaltlich will ich dir sicherlich nicht widersprechen. zwinkern

fwo


Das gibt Ärger.. Sehr glücklich

Ou haua ha! Das hätt' nu nich passiern dürfn.

Aber interessant finde ich den Vertauscher schon, muss ich ma über nachdenken.

caballito hat folgendes geschrieben:
Noch son Verband, der meint, was zu sagen zu haben ... zwinkern

http://www.ibka.org/presse12/beschneidung02
http://www.ibka.org/node/1234

den node/1234 (zweiter Link) empfinde ich als sehr gelungenen Zusammenfassung.

Das einzige was mir noch fehlt: Män hätte noch auf die fehlende Aufklärungspflicht zum Risiko des Eingriffs , wie sie auch der Ethikrat empfohlen hatte, hinweisen können.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1786187) Verfasst am: 04.10.2012, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

hardi hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Noch son Verband, der meint, was zu sagen zu haben ... zwinkern

http://www.ibka.org/presse12/beschneidung02
http://www.ibka.org/node/1234



Ja, nee? Diese IBKA-Heinis, die machen sich immer so wichtig. Mit den Augen rollen

Und wie spricht mensch das überhaupt aus? IBeKaA? Oder ypka?


zwinkern


Was haben die euch denn getan? Ist doch eine klare Stellungnahme für "Warten auf die Einwilligungsfähigkeit."

Wann genau hast du zuletzt ins Impressum des FGH gesehen? zwinkern
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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hardi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.07.2008
Beiträge: 179
Wohnort: Lübeck

Beitrag(#1786188) Verfasst am: 04.10.2012, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
hardi hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Noch son Verband, der meint, was zu sagen zu haben ... zwinkern

http://www.ibka.org/presse12/beschneidung02
http://www.ibka.org/node/1234



Ja, nee? Diese IBKA-Heinis, die machen sich immer so wichtig. Mit den Augen rollen

Und wie spricht mensch das überhaupt aus? IBeKaA? Oder ypka?


zwinkern


Was haben die euch denn getan? Ist doch eine klare Stellungnahme für "Warten auf die Einwilligungsfähigkeit."



Wann genau hast du zuletzt ins Impressum des FGH gesehen? zwinkern

Habe ich da möglicherweise den feinen Spott überlesen... Verlegen
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und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her.
Frag nicht nach dem Sinn des Lebens, gib ihm einen!
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1786189) Verfasst am: 04.10.2012, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Das einzige was mir noch fehlt: Män hätte noch auf die fehlende Aufklärungspflicht zum Risiko des Eingriffs , wie sie auch der Ethikrat empfohlen hatte, hinweisen können.

Hätte man vielleicht können. Aber das wäre eine Stellungnahme zum "wie" der Beschneidung gewesen und hätte das klare "Nein" relativiert.
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Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Naastika
RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1786190) Verfasst am: 04.10.2012, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:



Ja, nee? Diese IBKA-Heinis, die machen sich immer so wichtig. Mit den Augen rollen

Und wie spricht mensch das überhaupt aus? IBeKaA? Oder ypka?


zwinkern

Dieses Geheimnis wird nur eingeschworenen Mitgliedern anvertraut. zwinkern

Und die Strafe für naseweises Nachfragen ist, hundertmal den vollen Vereinsnamen zu schreiben. Teufel



Mit besonderer Betonung auf "Internationaler"...... zynisches Grinsen
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1786205) Verfasst am: 04.10.2012, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
(..)

@ Sermon: Inhaltlich will ich dir sicherlich nicht widersprechen. zwinkern

fwo


Das gibt Ärger.. Sehr glücklich

Ou haua ha! Das hätt' nu nich passiern dürfn.

Aber interessant finde ich den Vertauscher schon, muss ich ma über nachdenken.


Du hast meinem letzten Beitrag in diesem Thread doch auch in anderer Weise nicht widersprochen.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Skoenner
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Anmeldungsdatum: 04.05.2011
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Beitrag(#1786429) Verfasst am: 05.10.2012, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Gibts schon eine Sammelklage? Das Ganze wird doch hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht landen.
Zumindest könnte man argumentieren, das bei Kindern jüdischer Eltern deren Religionsfreiheit (d.h. das der Kinder) verletzt wird. Ein 8 Tage alter Säugling hat offensichtlich keine religiöses Bekenntnis, bzw. wenn die Pfenigfuchser sagen dass man das nicht wissen könnte, dann ist es anzuzweifeln.
Es ist demnach kein Jude und darf nicht Praktiken eriner Religionsgemeinschaft unterworfen werden, der es nicht angehört.
Das selbe gilt btw. für Taufen im in nicht einwilligungsfähigem Alter.
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Wer Freiheit gegen Sicherheit tauscht, verliert am Ende beides.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1786437) Verfasst am: 05.10.2012, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Skoenner hat folgendes geschrieben:
Gibts schon eine Sammelklage? Das Ganze wird doch hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht landen.
Zumindest könnte man argumentieren, das bei Kindern jüdischer Eltern deren Religionsfreiheit (d.h. das der Kinder) verletzt wird. Ein 8 Tage alter Säugling hat offensichtlich keine religiöses Bekenntnis, bzw. wenn die Pfenigfuchser sagen dass man das nicht wissen könnte, dann ist es anzuzweifeln.
Es ist demnach kein Jude und darf nicht Praktiken eriner Religionsgemeinschaft unterworfen werden, der es nicht angehört.
Das selbe gilt btw. für Taufen im in nicht einwilligungsfähigem Alter.

Das ist nicht ganz richtig - welcher Religionsgemeinschaft ein Kind angehört, bestimmen auch theoretisch bis zu seiner Religionsmündigkeit seine Eltern. Deshalb ist z.B. auch eine Taufe nicht rechtswidrig.

Die Frage ist nur, ob sie das auch berechtigt, das Kind entsprechend zu brandmarken. Das neue Gesetz würde eine derartiges Recht schaffen.

Aber auch das Thema einer Klage hatten wir hier schon - die Frage ist, wer wann klageberechtigt ist und wie diese Situation entstehen kann.

Da die Eltern gleichzeitig hier Täter am Kind und seine gesetzlichen Vertreter sind, kommt mir da nur eine Möglichkeit in den Sinn: Einer der ursprünglich zustimmenden Eltern ändert seinen Sinn und klagt für sein Kind.

Fallunabhängig gibt es nur eine Abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG auf Antrag. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags.

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Skoenner
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.05.2011
Beiträge: 54

Beitrag(#1786442) Verfasst am: 05.10.2012, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte denn ein Beschnittener nachträglich klagen?
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1786446) Verfasst am: 05.10.2012, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Skoenner hat folgendes geschrieben:
Könnte denn ein Beschnittener nachträglich klagen?

Schwierig. Wenn ich das richtig weiß, verjährt auch die schwere Körperverletzung nach 10 Jahren. Innerhalb dieser 10 Jahre könnte ein 10-jähriger zwar leicht volljährig werden, aber die Beschneidung gilt als leichte Körperverletzung und ist damit ein Antragsdelikt. Das heißt, dass der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserhalt von Tat und Täter zu stellen ist.

Die Profis mögen mich hier berichtigen.

Wer auf jeden Fall klagen könnte (aber nicht gegen dieses Gesetz), das wäre Bischof Thissen, wenn wir ihn jetzt gegen seinen Willen beschnitten.

fwo
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1786471) Verfasst am: 05.10.2012, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gibt es den Referentenentwurf:

http://www.tagesschau.de/inland/beschneidungsgesetzentwurf100.pdf

Gruß

krypter
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1786478) Verfasst am: 05.10.2012, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Skoenner hat folgendes geschrieben:
Gibts schon eine Sammelklage? Das Ganze wird doch hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht landen.
Zumindest könnte man argumentieren, das bei Kindern jüdischer Eltern deren Religionsfreiheit (d.h. das der Kinder) verletzt wird. Ein 8 Tage alter Säugling hat offensichtlich keine religiöses Bekenntnis, bzw. wenn die Pfenigfuchser sagen dass man das nicht wissen könnte, dann ist es anzuzweifeln.
Es ist demnach kein Jude und darf nicht Praktiken eriner Religionsgemeinschaft unterworfen werden, der es nicht angehört.
Das selbe gilt btw. für Taufen im in nicht einwilligungsfähigem Alter.


Ich würde gar nicht diesen Diskussionspfad verwenden, denn dann kommt das Gegenargument, dass auch beschnittenen Männern alle Religionen offen steht, und ihnen sogar Atheisten werden können, und damit hat man das "Religionsfreiheitsargument" entkräftet.

Die eigentliche Argumentationsführung ist imho viel einfacher:

1. Religionsfreiheit bezieht sich nur auf die Person selbst - d.h. das Beschneidungsverbot von Kindern tangiert die Religionsfreiheit überhaupt nicht - der Muslim darf Muslim bleiben, der Jude darf Jude bleiben, und darf seine religiösen Riten soweit ausleben, so langer er nicht die Rechte anderer verletzt. Damit ist das Ding mit der Religionsfreiheit gegessen. Ein Taliban, der hier nach Deutschland kommt kann auch nicht eifach die Saharia aus religiösen Gründen anwenden, und jemanden, der ihn bestohlen hat die Hand abhacken, als Beispiel.

2. Die Beschneidung selbst ist eine Körperverletzung, und die ist ohne das vorliegen rechtfertigender Gründe eine Straftat. Es gibt ein paar Gründe, bei denen eine Körperverletzung keine Straftat ist, und das ist der Fall, wenn
a) der Verletzte selbst in die Verletzung einwillig
b) es eine medizinische Indikation gibt, und der Betroffene (ersatzweise die Eltern), für die Körperverletzung.
c) die Körperverletzung aus Gründen der Notwehr/Nothilfe durgeführt wird.

Bei den Beschneidungen aus "religiösen Gründen" von Kindern liegt keiner der Gründe a) bis c) vor, somit das es sich dabei damit um rechtswidrige Straftaten handelt.

Ein Gesetz welches diese Straftat "Beschneidung" erlauben will, ist selbst rechts- und verfassungswidrig, denn es verletzt das grundgesetzlich verbriefte Recht der Kinder auf körperliche Unversehrheit.

Und wer so ein Gesetz herausbringen will, ist offensichtlich ein Verfassungsfeind, und gehört vom Verfassungsschutz beobachtet!

nv.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1786486) Verfasst am: 05.10.2012, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Skoenner hat folgendes geschrieben:
Könnte denn ein Beschnittener nachträglich klagen?

Schwierig. Wenn ich das richtig weiß, verjährt auch die schwere Körperverletzung nach 10 Jahren. Innerhalb dieser 10 Jahre könnte ein 10-jähriger zwar leicht volljährig werden, aber die Beschneidung gilt als leichte Körperverletzung und ist damit ein Antragsdelikt. Das heißt, dass der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserhalt von Tat und Täter zu stellen ist.

Wobei der jüngere medizinische Sachverstand da durchaus geeignet sein könnte, mittelfristig die "einfache" Körperverletzung ad absurdum zu führen ...
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1786492) Verfasst am: 05.10.2012, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Skoenner hat folgendes geschrieben:
Könnte denn ein Beschnittener nachträglich klagen?

Schwierig. Wenn ich das richtig weiß, verjährt auch die schwere Körperverletzung nach 10 Jahren. Innerhalb dieser 10 Jahre könnte ein 10-jähriger zwar leicht volljährig werden, aber die Beschneidung gilt als leichte Körperverletzung und ist damit ein Antragsdelikt. Das heißt, dass der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserhalt von Tat und Täter zu stellen ist.

Wobei der jüngere medizinische Sachverstand da durchaus geeignet sein könnte, mittelfristig die "einfache" Körperverletzung ad absurdum zu führen ...

Das war das, was ich weiter oben schon mal meinte. Dazu müssten die Ärzte / Kinderärzte sich aber nochmal und anders äußern: Sie müssten weggehen von ihrem Appell an die Abgeordneten, diesem Gesetz doch bitte nicht zuzustimmen, zu einer einfachen, eindeutigen Aussage über Folgen und Risiken des Eingriffes, die klarstellt, dass die Zirkumzision immer eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt, wie es der Gestzgeber bei Mädchen auch für alle Beschneidungsformen anerkennt. Gleichzeitig müssten sie klarstellen, welche international gerade flottierenden Veröffentlichungen zu diesem Thema aus welchen Gründen nicht zur Entscheidung herangezogen werden dürfen.

Dann würde der 2. Satz dieses Gesetzes keinen Ausnahmefall sondern den Standardfall beschreiben.

fwo
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1786502) Verfasst am: 05.10.2012, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Wobei der jüngere medizinische Sachverstand da durchaus geeignet sein könnte, mittelfristig die "einfache" Körperverletzung ad absurdum zu führen ...

Das war das, was ich weiter oben schon mal meinte. Dazu müssten die Ärzte / Kinderärzte sich aber nochmal und anders äußern:

Deswegen schrub ich "mittelfristig". Da müsste die versammelte Ärzteschaft eine Kehrtwendung machen. Das aber wäre völlig unabhängig von der Gesetzeslage. Selbst wenn das Gesetz durchkommt, würde es damit ausgehebelt.

Und ob das Gesetz durchkommt, ist mE noch nicht raus.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1786518) Verfasst am: 05.10.2012, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

krypter hat folgendes geschrieben:
Hier gibt es den Referentenentwurf:

http://www.tagesschau.de/inland/beschneidungsgesetzentwurf100.pdf

Gruß

krypter

Zitat:
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien, die vor allem im westlichen, östlichen und nordöstlichen Afrika sowie einigen Ländern Asiens und des Nahen Ostens praktiziert wird, unterscheidet sich grundlegend von der männlichen Beschneidung


Zitat:
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien gilt international und in Deutschland als schwerwiegende Verletzung von Grund- und Menschenrechten. Die 4. Weltfrauenkonferenz derVereinten Nationen erklärte 1995 die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane zu einer Menschenrechtsverletzung.
In Deutschland wird die Genitalverstümmelung als gefährliche (§ 224 StGB), ggf. auch als schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) qualifiziert. Eine rechtfertigende Einwilligung der Sorgeberechtigten kommt in keinem Fall in Betracht.
....
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2004 die Beschneidung eines Mädchens „als eine das Kindeswohl in ganz erheblicher Weise beeinträchtigende Behandlung“ beurteilt und festgestellt, es handele sich „bei der Genitalverstümmelung um einen schweren Eingriff, der bleibende physische und psychische Schäden zur Folge hat. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff nicht – wie zumeist – unter unhaltbaren hygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und mit grausamen Hilfsmitteln wie Glasscherben oder Rasierklingen als Schneidewerkzeug durchgeführt wird, sondern selbst wenn er nach allen Regeln ärztlichen Könnens erfolgt. Es bleibt ein radikaler Eingriff in die körperliche Integrität und psychische Befindlichkeit der Frau.
Dabei verbietet sich eine Unterscheidung nach der Art der Verstümmelung (Klitorisbeschneidung, Excision oder Infibulation), denn in allen Fällen liegt eine grausame, folgenschwere und durch nichts zu rechtfertigende Misshandlung vor“

Die weibliche Beschneidung unterscheidet sich grundlegend von der männlichen, auch in Fällen, in denen sie sich faktisch nicht unterscheidet.... Böse
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Tja
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1786521) Verfasst am: 05.10.2012, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
krypter hat folgendes geschrieben:
Hier gibt es den Referentenentwurf:

http://www.tagesschau.de/inland/beschneidungsgesetzentwurf100.pdf

Gruß

krypter

Zitat:
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien, die vor allem im westlichen, östlichen und nordöstlichen Afrika sowie einigen Ländern Asiens und des Nahen Ostens praktiziert wird, unterscheidet sich grundlegend von der männlichen Beschneidung


Zitat:
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien gilt international und in Deutschland als schwerwiegende Verletzung von Grund- und Menschenrechten. Die 4. Weltfrauenkonferenz derVereinten Nationen erklärte 1995 die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane zu einer Menschenrechtsverletzung.
In Deutschland wird die Genitalverstümmelung als gefährliche (§ 224 StGB), ggf. auch als schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) qualifiziert. Eine rechtfertigende Einwilligung der Sorgeberechtigten kommt in keinem Fall in Betracht.
....
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2004 die Beschneidung eines Mädchens „als eine das Kindeswohl in ganz erheblicher Weise beeinträchtigende Behandlung“ beurteilt und festgestellt, es handele sich „bei der Genitalverstümmelung um einen schweren Eingriff, der bleibende physische und psychische Schäden zur Folge hat. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff nicht – wie zumeist – unter unhaltbaren hygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und mit grausamen Hilfsmitteln wie Glasscherben oder Rasierklingen als Schneidewerkzeug durchgeführt wird, sondern selbst wenn er nach allen Regeln ärztlichen Könnens erfolgt. Es bleibt ein radikaler Eingriff in die körperliche Integrität und psychische Befindlichkeit der Frau.
Dabei verbietet sich eine Unterscheidung nach der Art der Verstümmelung (Klitorisbeschneidung, Excision oder Infibulation), denn in allen Fällen liegt eine grausame, folgenschwere und durch nichts zu rechtfertigende Misshandlung vor“

Die weibliche Beschneidung unterscheidet sich grundlegend von der männlichen, auch in Fällen, in denen sie sich faktisch nicht unterscheidet.... Böse


Was erwartest du? Das kommt nunmal dabei heraus, wenn man menschenrechtlich und intellektuell flexibel ist. Schulterzucken
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"Hier spricht Ramke. Wer jetzt allein ist, kriegt nur noch den Abschaum!"

Meine Freiheit, deine Freiheit

Kaguya-hime

Kanashikute Yarikirenai
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1786557) Verfasst am: 05.10.2012, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Und ob das Gesetz durchkommt, ist mE noch nicht raus.

Das ist interessant. Worin siehst Du eine ernsthafte Chance, daß es nicht durchkommt?
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1786572) Verfasst am: 05.10.2012, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

http://marx21.de/content/view/1742/32/

»Angesichts der Debatte empfinde ich eine tiefe Scham«, sagt er zu Beginn unseres Gesprächs. »Das erste Mal seit langem habe ich als Agnostiker gedacht, ich hätte dieses Land verlassen sollen. « Die Debatte - das ist die Beschneidungsdebatte.

Versteht das jemand?

Da bezeichnet sich einer als Agnostiker und entwickelt dann eine Verschwörungstheorie, die sogar 9/11 nicht auslässt.



Sollte nicht, wenigstens rhetorisch, die Frage der Notwehr, stellvertretend für die Opfer, die dazu gar nicht in der Lage sind, diskutiert werden? Sehen würde ich gerne einen Videoclip, in dem das Opfer im Gedränge sich ein Skalpell vom Tisch abgreift und dieses in dem Moment, wo der Beschneider zur Untat ansetzt, an irgendeiner erreichbaren Stelle in diesen hinein stößt. Ich hielte das für vollkommen angemessen.
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Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1786580) Verfasst am: 05.10.2012, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Und ob das Gesetz durchkommt, ist mE noch nicht raus.

Das ist interessant. Worin siehst Du eine ernsthafte Chance, daß es nicht durchkommt?

Nun ja, ich habe gelernt, nicht mit Bosheit zu erklären, was mit Dummheit erklärt werden kann.

Ich denke, die üblichen Kniefälle vor der Religion waren den Entscheidungsträgern nicht bewusst, die haben einfach "Selbstverständlichkeiten" unhinterfragt hingenommen ohne überhaupt auf die Idee zu kommen, dass die gar nicht so selbstverständlich sein könnten, und deswegen gar nicht gemerkt, dass sie in die Knie gegangen sind. Und das, denke ich, ist diesmal anderes. Auch wenn das Ganze schnell ging, es war nicht schnell genug, um jegliches Denken zu unterbinden. Diesmal müssen die Entscheidungsträger den Kniefall erkennen, der von ihnen verlangt wird.

Das heißt nicht, dass sie nicht trotzdem, diesmal wissentlich, in die Knie gehen. Aber es wird eben bei weitem nicht jeder auch wissentlich tun, der es bislang unwissentlich getan hat.

Und unsere besten Verbündeten sind ja wieder mal, wie üblich, die Religionsfunktionäre. Da sind ja genug, denen der Gesetzesentwurf nicht weiter geht, die z.B. meinen, dass die Aufklärungspflicht unnötig sei. Vielleicht ist das ja der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Einige werden diesmal aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen. Die Frage ist halt, wie viele. Und wenn es Richter am BVerfG sind, reichen zwei oder drei ...

Ich gebe allerdings zu, dass meine prophetischen Fähigkeiten nicht sonderlich zuverlässig sind.
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Beitrag(#1786584) Verfasst am: 05.10.2012, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:


Ich gebe allerdings zu, dass meine prophetischen Fähigkeiten nicht sonderlich zuverlässig sind.


Wünsche doch sehr, dass sich deine prophetische Gabe diesmal zutreffend das Kommende beschreibt.
Das wäre mal schön, so zur Abwechslung.
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fwo
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Beitrag(#1786601) Verfasst am: 06.10.2012, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:
http://marx21.de/content/view/1742/32/

»Angesichts der Debatte empfinde ich eine tiefe Scham«, sagt er zu Beginn unseres Gesprächs. »Das erste Mal seit langem habe ich als Agnostiker gedacht, ich hätte dieses Land verlassen sollen. « Die Debatte - das ist die Beschneidungsdebatte.

Versteht das jemand?. ...

Ja. Da hat jemand echte Denkblockaden. Ich habe gelesen, dass er Professor ist. Seine Studenten tun mir leid.

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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1786629) Verfasst am: 06.10.2012, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
satsche hat folgendes geschrieben:
http://marx21.de/content/view/1742/32/

»Angesichts der Debatte empfinde ich eine tiefe Scham«, sagt er zu Beginn unseres Gesprächs. »Das erste Mal seit langem habe ich als Agnostiker gedacht, ich hätte dieses Land verlassen sollen. « Die Debatte - das ist die Beschneidungsdebatte.

Versteht das jemand?. ...

Ja. Da hat jemand echte Denkblockaden. Ich habe gelesen, dass er Professor ist. Seine Studenten tun mir leid.

fwo
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/2.1715/islamfeindlichkeit-sarrazin-ist-ueberall-1624068.html
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1786882) Verfasst am: 07.10.2012, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/2.1715/islamfeindlichkeit-sarrazin-ist-ueberall-1624068.html

Hier noch eine ausführlichere Rezension:

http://www.miz-online.de/node/331

Gruß

krypter
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1786883) Verfasst am: 07.10.2012, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Guter Artikel in der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gesetzentwurf-zur-beschneidung-gender-11916235.html
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astarte
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Beiträge: 46493

Beitrag(#1786910) Verfasst am: 07.10.2012, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Guter Artikel in der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gesetzentwurf-zur-beschneidung-gender-11916235.html

jepp, der ist gut.
_________________
Tja
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1787122) Verfasst am: 08.10.2012, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Papier macht es sich ganz einfach:

Zitat:
[...]

Papier: Dass es Schranken geben muss, ist klar. Deshalb sind schwerwiegende Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit wie bei der Beschneidung von Mädchen natürlich nicht akzeptabel.

Das heißt, Sie sehen einen elementaren Unterschied in der Beschneidung von Jungen und Mädchen?

Papier: Ja. Im Übrigen stimmt mich nachdenklich, dass es in Deutschland immer noch Bestrebungen gibt, der übrigen Welt erklären und vorgeben zu wollen, was Recht und Moral ist.


http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/themen/Der-Gesetzgeber-haette-gar-nicht-eingreifen-muessen;art2825,4465024#.UHJr2a7OaYI

Gruß

krypter
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1787139) Verfasst am: 08.10.2012, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Falls das Gesetz wird, brauchen wir Freiwillige, die ihre neu geborene Tochter beschneiden und sich wegen Körperverletzung verurteilen lassen. Das schafft die Antragsbefugnis für eine Verfassungsbeschwerde, Art. 3 GG.

Ist zufällig gerade eine der Forumsdamen schwanger?
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hardi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.07.2008
Beiträge: 179
Wohnort: Lübeck

Beitrag(#1787162) Verfasst am: 08.10.2012, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Falls das Gesetz wird, brauchen wir Freiwillige, die ihre neu geborene Tochter beschneiden und sich wegen Körperverletzung verurteilen lassen. Das schafft die Antragsbefugnis für eine Verfassungsbeschwerde, Art. 3 GG.

Ist zufällig gerade eine der Forumsdamen schwanger?


Ich halte das nicht für Zielführend. Menschen, die Kleinstkindern aus religiösen Gründen Schmerzen zufügen, und das mit Kindeswohl begründen, haben Keine Einsicht in ihr Fehlverhalten und würden einer begrenzten Genitalverstümmelung bei Mädchen ohne mit der Wimper zu zucken zustimmen.

Zwar würden einige der schweigenden Massen möglicherweise aktiviert werden, aber die Diskussion läuft dann in die falsche Richtung.

Mal abgesenen davon: welche Eltern würden sich dem Aussetzen, ein Recht einzuklagen um wirklich nichts gewinnen zu können. Kann ich mir nicht vorstellen.
_________________
und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her.
Frag nicht nach dem Sinn des Lebens, gib ihm einen!
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1787163) Verfasst am: 08.10.2012, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

hardi hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Falls das Gesetz wird, brauchen wir Freiwillige, die ihre neu geborene Tochter beschneiden und sich wegen Körperverletzung verurteilen lassen. Das schafft die Antragsbefugnis für eine Verfassungsbeschwerde, Art. 3 GG.

Ist zufällig gerade eine der Forumsdamen schwanger?


Ich halte das nicht für Zielführend. Menschen, die Kleinstkindern aus religiösen Gründen Schmerzen zufügen, und das mit Kindeswohl begründen, haben Keine Einsicht in ihr Fehlverhalten und würden einer begrenzten Genitalverstümmelung bei Mädchen ohne mit der Wimper zu zucken zustimmen.

Zwar würden einige der schweigenden Massen möglicherweise aktiviert werden, aber die Diskussion läuft dann in die falsche Richtung.

Mal abgesenen davon: welche Eltern würden sich dem Aussetzen, ein Recht einzuklagen um wirklich nichts gewinnen zu können. Kann ich mir nicht vorstellen.


So ist es, hardi. Daumen hoch!

Völlig bekloppte Idee, Fake. Pillepalle
_________________
"Hier spricht Ramke. Wer jetzt allein ist, kriegt nur noch den Abschaum!"

Meine Freiheit, deine Freiheit

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