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B.O.Bachter universal-laie
Anmeldungsdatum: 04.10.2012 Beiträge: 32
Wohnort: minga
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(#1786360) Verfasst am: 05.10.2012, 10:38 Titel: Grundgesetz Artikel 4 |
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Mich würde interessieren, wie ihr zu Artikel 4 (speziell 1 & 2) des Grundgesetzes steht. Hier der Wortlaut:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Mein Standpunkt:
(1) ist teilweise überflüssig bzw. redundant mit Artikel 5 (Meinungsfreiheit)
(2) ist ebenfalls überflüssig bzw. redundant mit Artikel 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit).
Meine Kritik bezieht sich darauf, dass durch die "doppelte" Erwähung der Religionsfreiheit quasi suggeriert wird, dass es sich hierbei um eine ganz besonders wichtige Freiheit handelt, die gegenüber anderen Rechten sogar Vorrang genießt (sh. aktuelle Beschneidungsdebatte).
_________________ Was heute nicht richtig ist, kann morgen schon falsch sein.
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44650
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(#1786507) Verfasst am: 05.10.2012, 18:47 Titel: |
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Ich hatte bereits ähnliche Gedanken beim Lesen des Grundgesetzes. Wenn ich dich richtig verstehe, willst du religiöse Sprache unter Artikel 5 (Meinungsfreiheit) und religiöses Handeln unter Artikel 2 (Persönlichkeitsentfaltung) fassen. Sehe ich das richtig?
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1786512) Verfasst am: 05.10.2012, 19:05 Titel: |
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Ich halte es für grundsätzlich richtig und wichtig, die Gewissensfreiheit (!) höher zu gewichten als schlichte Meinungs- oder Handlungsfreiheit. Ein wichter Aspekt ist, dass die Gewissensfreiheit uneingeschränkt ist! Aber ja, dass ließe sich vermutlich auch anders regeln. Ich halte es aber für kein Problem. Nahezu alle Grundrechte ließen sich unte die Handlungsfreiheit subsumieren, diese ist aber durch einfaches Gesetz einschränkbar. Andere Grundrechte wiegen höher.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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B.O.Bachter universal-laie
Anmeldungsdatum: 04.10.2012 Beiträge: 32
Wohnort: minga
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(#1786519) Verfasst am: 05.10.2012, 19:31 Titel: |
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@Tarvoc
Genau so ist es.
Religion materialisiert sich doch durch zwei Dinge:
1) Das Bekenntnis. Hier sollten die gleichen Rechte und Einschränkungen gelten wie für Meinung.
2) Die sog. Ausübung des Glaubens, d. h. Durchführung von Riten, Bau von Kirchen, Moscheen etc.. Hier sollten gleichen Rechte gelten wie für jeden Menschen, Verein, Unternehmen etc..
Eine negative Formulierung, wie etwa "Religion berechtigt und verpflichtet zu nichts" hielte ich für verfehlt, da allein der Religionsbegriff nicht genau definiert ist. Der Staat sollte sich da zu 100% heraushalten.
@Kival
Die Unterscheidung von Gewissen und Meinung hatten wir schon einmal, als bis in die 80er-Jahre bei der Kriegsdienstveweigerung sog. "Gewissensprüfungen" vorgenommen wurden, um die Ernsthaftigkeit zu überprüfen. Das ging in die Hose. Wenn Gewissen einen höheren Stellenwert hat als Meinung, was hindert mich dann, meine Meinung zum Gewissen zu deklarieren um die speziellen "Gewissensrechte" in ANspruch nehmen zu können. Ich verstehe zwar, was du meinst, aber nicht, wie das in der Rechtspraxis umgesetzt werden soll.
_________________ Was heute nicht richtig ist, kann morgen schon falsch sein.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1786525) Verfasst am: 05.10.2012, 20:48 Titel: |
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B.O.Bachter hat folgendes geschrieben: |
Die Unterscheidung von Gewissen und Meinung hatten wir schon einmal, als bis in die 80er-Jahre bei der Kriegsdienstveweigerung sog. "Gewissensprüfungen" vorgenommen wurden, um die Ernsthaftigkeit zu überprüfen. Das ging in die Hose. Wenn Gewissen einen höheren Stellenwert hat als Meinung, was hindert mich dann, meine Meinung zum Gewissen zu deklarieren um die speziellen "Gewissensrechte" in ANspruch nehmen zu können. Ich verstehe zwar, was du meinst, aber nicht, wie das in der Rechtspraxis umgesetzt werden soll. |
Es gibt einen klaren Unterschied, bei der Meinungsfreiheit get es um die Freiheit der Meinungsäußerung, bei der Gewissensfreiheit um die Freiheit der inneren Überzeugungen. In letztere hat der Staat überhaupt nicht einzugreifen. Ohne die Religionsfreiheit fehlt übrigens auch eine grundgesetztliche Verankerung für die Trennung von Staat und Kirche...
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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step registriert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 22782
Wohnort: Germering
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(#1786530) Verfasst am: 05.10.2012, 20:53 Titel: Re: Grundgesetz Artikel 4 |
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@B.O.Bachter: Interessantes, grundsätzliches und aktuelles Thema!
B.O.Bachter hat folgendes geschrieben: | [GG 4] (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. |
Besonders an diesem Satz stört mich, daß nicht klar wird, wovon ungestört die Religionsausübung sein soll. Gemeint ist hier wohl vor allem "ungestört von staatlicher Unterdrückung", für mich klingt es aber zu sehr nach Freibrief für alles mögliche. Ein Zusatz wie "Die ungestörte Religionsausübung unter Wahrung der übrigen Grundrechtewird gewährleistet" würde mir besser gefallen.
_________________ Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Die Fiktion unsanft
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf
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(#1786594) Verfasst am: 05.10.2012, 23:44 Titel: |
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Hier gibt es Nichts, worauf mein Auge länger verweilen möchte.
Schaue ich mir die Grundrechte an, auf die sich ein Bürger berufen kann,
.....dann sehe ich ein Fähnlein im Winde flattern.
``Grundgesetze´´ in Deutschland ?
Ich bin der festen Überzeugung, das ich wesentlich gehaltvoller in den Wind scheißen kann !
....sorry.
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44650
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(#1786595) Verfasst am: 05.10.2012, 23:54 Titel: |
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Die Fiktion hat folgendes geschrieben: | "Grundgesetze" in Deutschland ? |
Nein, die Grundgesetze sind ein israelischer Gesetzestext. In Deutschland gilt das Grundgesetz, welches bestimmte Grundrechte beinhaltet.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
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(#1786987) Verfasst am: 07.10.2012, 17:34 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Es gibt einen klaren Unterschied, bei der Meinungsfreiheit get es um die Freiheit der Meinungsäußerung, bei der Gewissensfreiheit um die Freiheit der inneren Überzeugungen. In letztere hat der Staat überhaupt nicht einzugreifen. |
Wie sollte er denn überhaupt eingreifen können? Umerziehungslager o.ä.?
Ansonsten verstehe ich nicht, welche praktische Relevanz Gewissensfreiheit haben sollte.
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