Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Grundgesetz Artikel 4

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
B.O.Bachter
universal-laie



Anmeldungsdatum: 04.10.2012
Beiträge: 32
Wohnort: minga

Beitrag(#1786360) Verfasst am: 05.10.2012, 10:38    Titel: Grundgesetz Artikel 4 Antworten mit Zitat

Mich würde interessieren, wie ihr zu Artikel 4 (speziell 1 & 2) des Grundgesetzes steht. Hier der Wortlaut:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Mein Standpunkt:

(1) ist teilweise überflüssig bzw. redundant mit Artikel 5 (Meinungsfreiheit)
(2) ist ebenfalls überflüssig bzw. redundant mit Artikel 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit).

Meine Kritik bezieht sich darauf, dass durch die "doppelte" Erwähung der Religionsfreiheit quasi suggeriert wird, dass es sich hierbei um eine ganz besonders wichtige Freiheit handelt, die gegenüber anderen Rechten sogar Vorrang genießt (sh. aktuelle Beschneidungsdebatte).
_________________
Was heute nicht richtig ist, kann morgen schon falsch sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#1786507) Verfasst am: 05.10.2012, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte bereits ähnliche Gedanken beim Lesen des Grundgesetzes. Wenn ich dich richtig verstehe, willst du religiöse Sprache unter Artikel 5 (Meinungsfreiheit) und religiöses Handeln unter Artikel 2 (Persönlichkeitsentfaltung) fassen. Sehe ich das richtig?
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1786512) Verfasst am: 05.10.2012, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte es für grundsätzlich richtig und wichtig, die Gewissensfreiheit (!) höher zu gewichten als schlichte Meinungs- oder Handlungsfreiheit. Ein wichter Aspekt ist, dass die Gewissensfreiheit uneingeschränkt ist! Aber ja, dass ließe sich vermutlich auch anders regeln. Ich halte es aber für kein Problem. Nahezu alle Grundrechte ließen sich unte die Handlungsfreiheit subsumieren, diese ist aber durch einfaches Gesetz einschränkbar. Andere Grundrechte wiegen höher.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
B.O.Bachter
universal-laie



Anmeldungsdatum: 04.10.2012
Beiträge: 32
Wohnort: minga

Beitrag(#1786519) Verfasst am: 05.10.2012, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Tarvoc

Genau so ist es.

Religion materialisiert sich doch durch zwei Dinge:

1) Das Bekenntnis. Hier sollten die gleichen Rechte und Einschränkungen gelten wie für Meinung.

2) Die sog. Ausübung des Glaubens, d. h. Durchführung von Riten, Bau von Kirchen, Moscheen etc.. Hier sollten gleichen Rechte gelten wie für jeden Menschen, Verein, Unternehmen etc..

Eine negative Formulierung, wie etwa "Religion berechtigt und verpflichtet zu nichts" hielte ich für verfehlt, da allein der Religionsbegriff nicht genau definiert ist. Der Staat sollte sich da zu 100% heraushalten.

@Kival

Die Unterscheidung von Gewissen und Meinung hatten wir schon einmal, als bis in die 80er-Jahre bei der Kriegsdienstveweigerung sog. "Gewissensprüfungen" vorgenommen wurden, um die Ernsthaftigkeit zu überprüfen. Das ging in die Hose. Wenn Gewissen einen höheren Stellenwert hat als Meinung, was hindert mich dann, meine Meinung zum Gewissen zu deklarieren um die speziellen "Gewissensrechte" in ANspruch nehmen zu können. Ich verstehe zwar, was du meinst, aber nicht, wie das in der Rechtspraxis umgesetzt werden soll.
_________________
Was heute nicht richtig ist, kann morgen schon falsch sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1786525) Verfasst am: 05.10.2012, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

B.O.Bachter hat folgendes geschrieben:

Die Unterscheidung von Gewissen und Meinung hatten wir schon einmal, als bis in die 80er-Jahre bei der Kriegsdienstveweigerung sog. "Gewissensprüfungen" vorgenommen wurden, um die Ernsthaftigkeit zu überprüfen. Das ging in die Hose. Wenn Gewissen einen höheren Stellenwert hat als Meinung, was hindert mich dann, meine Meinung zum Gewissen zu deklarieren um die speziellen "Gewissensrechte" in ANspruch nehmen zu können. Ich verstehe zwar, was du meinst, aber nicht, wie das in der Rechtspraxis umgesetzt werden soll.


Es gibt einen klaren Unterschied, bei der Meinungsfreiheit get es um die Freiheit der Meinungsäußerung, bei der Gewissensfreiheit um die Freiheit der inneren Überzeugungen. In letztere hat der Staat überhaupt nicht einzugreifen. Ohne die Religionsfreiheit fehlt übrigens auch eine grundgesetztliche Verankerung für die Trennung von Staat und Kirche...
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
step
registriert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1786530) Verfasst am: 05.10.2012, 20:53    Titel: Re: Grundgesetz Artikel 4 Antworten mit Zitat

@B.O.Bachter: Interessantes, grundsätzliches und aktuelles Thema!

B.O.Bachter hat folgendes geschrieben:
[GG 4] (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Besonders an diesem Satz stört mich, daß nicht klar wird, wovon ungestört die Religionsausübung sein soll. Gemeint ist hier wohl vor allem "ungestört von staatlicher Unterdrückung", für mich klingt es aber zu sehr nach Freibrief für alles mögliche. Ein Zusatz wie "Die ungestörte Religionsausübung unter Wahrung der übrigen Grundrechtewird gewährleistet" würde mir besser gefallen.
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1786594) Verfasst am: 05.10.2012, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gibt es Nichts, worauf mein Auge länger verweilen möchte.
Schaue ich mir die Grundrechte an, auf die sich ein Bürger berufen kann,

.....dann sehe ich ein Fähnlein im Winde flattern.

``Grundgesetze´´ in Deutschland ?

Ich bin der festen Überzeugung, das ich wesentlich gehaltvoller in den Wind scheißen kann !



....sorry.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#1786595) Verfasst am: 05.10.2012, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fiktion hat folgendes geschrieben:
"Grundgesetze" in Deutschland ?

Nein, die Grundgesetze sind ein israelischer Gesetzestext. In Deutschland gilt das Grundgesetz, welches bestimmte Grundrechte beinhaltet.
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Einsiedler
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#1786987) Verfasst am: 07.10.2012, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Es gibt einen klaren Unterschied, bei der Meinungsfreiheit get es um die Freiheit der Meinungsäußerung, bei der Gewissensfreiheit um die Freiheit der inneren Überzeugungen. In letztere hat der Staat überhaupt nicht einzugreifen.

Wie sollte er denn überhaupt eingreifen können? Umerziehungslager o.ä.?
Ansonsten verstehe ich nicht, welche praktische Relevanz Gewissensfreiheit haben sollte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group