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Bedingungsloses Grundeinkommen.....Kapitalismus war gestern....
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
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Beitrag(#1786954) Verfasst am: 07.10.2012, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Du darfst diese Fähigkeit ausbeuten, andere dürfen das nicht.


Nein, genau das garantiert die Redefreiheit eben nicht.


Dafür garantiert die Redefreiheit dem guten Physiker, über Ökonomie daher schwätzen zu dürfen.
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Kival
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Beitrag(#1786955) Verfasst am: 07.10.2012, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Du darfst diese Fähigkeit ausbeuten, andere dürfen das nicht.


Nein, genau das garantiert die Redefreiheit eben nicht.


Dafür garantiert die Redefreiheit dem guten Physiker, über Ökonomie daher schwätzen zu dürfen.


Also den Ökonomen sollte man das sicherlich nicht überlassen...
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step
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Beiträge: 22782
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Beitrag(#1786958) Verfasst am: 07.10.2012, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

@Kival: Es scheint jetzt darauf hinauszulaufen, daß Ihr eine Grenze da zieht, wo die Nutzung mit einem irgendwie dauerhaft manifestierten Profit verbunden ist.

Nehmen wir an, ich kann irgendetwas besonders gut und erwirtschafte damit kein Eigentum im Sinn eines dauerhaften Besitzes, wohl aber ein höheres Einkommen. Wäre das ein zuläsiges Privileg oder wäre auch dieser Profit jenseits eines BGE bereits pfui? Denn im Prinzip ähnelt er ja, in bezug auf die Privilegeigenschaften, der Villa.
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Einsiedler
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Beiträge: 1435

Beitrag(#1786960) Verfasst am: 07.10.2012, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ein formal allgemeines Recht, in der eigenen Villa zu schlafen, privilegiert beispielsweise auch immer noch Villenbesitzer vor Nicht-Villenbesitzern, und zwar schon seiner eigenen Logik nach. Beim Recht auf Redefreiheit ist das nicht so.

Ein Recht auf öffentliche Meinungsäußerung privilegiert Leute, die eine eigene Meinung haben, vor Nicht-Meinungs-Besitzern. noc
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
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Beitrag(#1786961) Verfasst am: 07.10.2012, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das Recht auf Eigentum erlaubt es, in einer Villa zu schlafen, auch wenn andere nur in einem kleinen Häuschen schlafen.
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vrolijke
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Beitrag(#1786962) Verfasst am: 07.10.2012, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ein formal allgemeines Recht, in der eigenen Villa zu schlafen, privilegiert beispielsweise auch immer noch Villenbesitzer vor Nicht-Villenbesitzern, und zwar schon seiner eigenen Logik nach. Beim Recht auf Redefreiheit ist das nicht so.

Ein Recht auf öffentliche Meinungsäußerung privilegiert Leute, die eine eigene Meinung haben, vor Nicht-Meinungs-Besitzern. noc


So ist es.
Und die guten Rhetoriker reden die andern in Grund und Boden. Dafür sollte man geschützt sein.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#1786968) Verfasst am: 07.10.2012, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Und die guten Rhetoriker reden die andern in Grund und Boden. Dafür sollte man geschützt sein.


Interessant idZ, vor welchen Arten von Diskriminierung unser Grundgesetz schützt. Behinderungen z.B. dürfen nicht zu Benachteiligung führen, aber was ist eine Behinderung? Muß man stottern oder reicht es aus, schüchtern zu sein?
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Beiträge: 3326

Beitrag(#1786972) Verfasst am: 07.10.2012, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ein formal allgemeines Recht, in der eigenen Villa zu schlafen, privilegiert beispielsweise auch immer noch Villenbesitzer vor Nicht-Villenbesitzern, und zwar schon seiner eigenen Logik nach. Beim Recht auf Redefreiheit ist das nicht so.

Ein Recht auf öffentliche Meinungsäußerung privilegiert Leute, die eine eigene Meinung haben, vor Nicht-Meinungs-Besitzern. noc


So ist es.
Und die guten Rhetoriker reden die andern in Grund und Boden. Dafür sollte man geschützt sein.

Als Fan von Bürgerlichkeit und Kapitalismus bin ich auch ein Fan von linkem Jargon und linker Rhetorik: Die eine Hälfte der Meinschheit versteht sie nicht und die änder Hälfte weiss, dass es hier nichts zu verstehen gibt. Lachen
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vrolijke
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Beitrag(#1786973) Verfasst am: 07.10.2012, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Und die guten Rhetoriker reden die andern in Grund und Boden. Dafür sollte man geschützt sein.


Interessant idZ, vor welchen Arten von Diskriminierung unser Grundgesetz schützt. Behinderungen z.B. dürfen nicht zu Benachteiligung führen, aber was ist eine Behinderung? Muß man stottern oder reicht es aus, schüchtern zu sein?


Man kann Gleichberechtigung bis ins Exzess auslutschen.
Ich behaupte mal, die allgemein gültige Gleichberechtigung ohne die geringste Diskriminierung ist eine Utopie.
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Tarvoc
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Beitrag(#1786974) Verfasst am: 07.10.2012, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Sie garantiert dem guten Redner, seine Fähigkeit nutzen zu dürfen.

Aber nicht unter Ausschluss anderer. Das Eigentumsrecht schreibt den Ausschluss anderer von meinem Eigentum fest. Die Redefreiheit schreibt keinen derartigen Ausschluss fest.

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich behaupte mal, die allgemein gültige Gleichberechtigung ohne die geringste Diskriminierung ist eine Utopie.

Das kann durchaus sein, macht aber die begriffliche Unterscheidung zwischen Privileg und allgemeinem Recht weder unmöglich noch überflüssig.
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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step
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Beitrag(#1786976) Verfasst am: 07.10.2012, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Das kann durchaus sein, macht aber die begriffliche Unterscheidung zwischen Privileg und allgemeinem Recht weder unmöglich noch überflüssig.

Das ist trivial richtig, insofern ein Privileg ja gerade so definiert ist, daß es ganz bestimmten Personen exklusiv erteilt wird.

Fraglich ist jedoch, ob das Eigentumsrecht ein allgemeines Recht oder ein Privileg ist.
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vrolijke
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Beitrag(#1786978) Verfasst am: 07.10.2012, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Das kann durchaus sein, macht aber die begriffliche Unterscheidung zwischen Privileg und allgemeinem Recht weder unmöglich noch überflüssig.

Das ist trivial richtig, insofern ein Privileg ja gerade so definiert ist, daß es ganz bestimmten Personen exklusiv erteilt wird.

Fraglich ist jedoch, ob das Eigentumsrecht ein allgemeines Recht oder ein Privileg ist.


Ich denke doch, dass es niemanden verboten wird, Eigentum zu haben.
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Einsiedler
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Beitrag(#1786980) Verfasst am: 07.10.2012, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Man kann Gleichberechtigung bis ins Exzess auslutschen.
Ich behaupte mal, die allgemein gültige Gleichberechtigung ohne die geringste Diskriminierung ist eine Utopie.

Kurt Vonnegut hat das mal in einer Kurzgeschichte (Titel habe ich leider vergessen) satirisch auf die Spitze getrieben. Da wurden, um perfekte Chancengleichheit herbeizuführen, besonders kräftigen Menschen zwangsweise Bleiplatten umgeschnallt, die sie behinderten. Wer sehr scharfe Augen hatte, bekam eine Brille verpaßt, die die Sehfähigkeit auf "Normalmaß" zurechtstutzte. Und sehr intelligenten Menschen wurde ein Störsender ins Ohr implantiert, so daß sie sich nicht mehr so gut konzentrieren konnten ...
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1786982) Verfasst am: 07.10.2012, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Sie garantiert dem guten Redner, seine Fähigkeit nutzen zu dürfen.
Aber nicht unter Ausschluss anderer. Das Eigentumsrecht schreibt den Ausschluss anderer von meinem Eigentum fest.

Ja, aber nicht von ihrem Eigentum. Ähnlich wie bei seinem Körper, da ist auch jeder sein eigener Besitzer - vom Wehrdienst, Beschneidung usw. mal abgesehen.

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Die Redefreiheit schreibt keinen derartigen Ausschluss fest.

Die Anderen dürfen aber auch nicht Deine Redefreiheit nutzen, sondern nur ihre eigene.

Ich bin mir noch nicht sicher, was hier die unausgesprochenen Kriterien sind. Hängt es damit zusammen, daß Du implizit annimmst, daß große Schlafzimmer ein begrenzteres Gut sind als z.B. rhetorische Fähigkeiten? Oder daß materieller Besitz eine wesentlich größere Macht darstellt als menschliche Fähigkeiten?
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1786984) Verfasst am: 07.10.2012, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
@Kival: Es scheint jetzt darauf hinauszulaufen, daß Ihr eine Grenze da zieht, wo die Nutzung mit einem irgendwie dauerhaft manifestierten Profit verbunden ist.


Nicht zwangsläufigerweise. Du hast durch die Redefreiheit keinen Anspruch auf das, was Du dadurch erreichst. Das Recht auf Redefreiheit ist keine Freiheit auf ein Produkt oder einen Gegenstand, sondern auf eine Tätigkeit.

Zitat:
Nehmen wir an, ich kann irgendetwas besonders gut und erwirtschafte damit kein Eigentum im Sinn eines dauerhaften Besitzes, wohl aber ein höheres Einkommen. Wäre das ein zuläsiges Privileg oder wäre auch dieser Profit jenseits eines BGE bereits pfui? Denn im Prinzip ähnelt er ja, in bezug auf die Privilegeigenschaften, der Villa.


Ich spreche gar nicht von zulässig oder nicht. Ich unterscheide nur zwischen den beiden Formen von Rechten. Aber ja: Auch ein Recht auf Einkommen wäre strukturell vergleichbar.
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vrolijke
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Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1786985) Verfasst am: 07.10.2012, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Man kann Gleichberechtigung bis ins Exzess auslutschen.
Ich behaupte mal, die allgemein gültige Gleichberechtigung ohne die geringste Diskriminierung ist eine Utopie.

Kurt Vonnegut hat das mal in einer Kurzgeschichte (Titel habe ich leider vergessen) satirisch auf die Spitze getrieben. Da wurden, um perfekte Chancengleichheit herbeizuführen, besonders kräftigen Menschen zwangsweise Bleiplatten umgeschnallt, die sie behinderten. Wer sehr scharfe Augen hatte, bekam eine Brille verpaßt, die die Sehfähigkeit auf "Normalmaß" zurechtstutzte. Und sehr intelligenten Menschen wurde ein Störsender ins Ohr implantiert, so daß sie sich nicht mehr so gut konzentrieren konnten ...


Meine ich doch.

Ich finde es gut, nach möglichst algemeine Gleichberechtigung zu streben, aber dieses "ins Exzess treiben" finde ich nicht so positiv.

Wenn Mutti fragt "wer geht bitte mal im Keller, und holt Getränke hoch?"
Sollte jemand da sein, der sie hochholt.
Wenn man erst anfängt zu diskutieren über den Sinn von Getränke aus dem Keller, verdursten früh oder spät alle.

Es muß auch nicht immer Mutti sein, der die Getränke hochholt.
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#1786986) Verfasst am: 07.10.2012, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Fraglich ist jedoch, ob das Eigentumsrecht ein allgemeines Recht oder ein Privileg ist.
Ich denke doch, dass es niemanden verboten wird, Eigentum zu haben.

Naja, Tarvoc schlägt ja vor, daß der Villenbesitzer nicht mehr allein in seiner Villa schlafen darf. Und was Skeptiker mit dem Villenbesitzer machen würde, wage ich mir nicht vorzustellen.
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step
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Beitrag(#1786990) Verfasst am: 07.10.2012, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Das Recht auf Redefreiheit ist keine Freiheit auf ein Produkt oder einen Gegenstand, sondern auf eine Tätigkeit.

Das Recht, allein in einem Haus zu wohnen, ist auch eine Freiheit auf eine Tätigkeit. Ob das alleinige Bewohnrecht eingeräumt wird oder der materielle Besitz als solcher verbrieft, ist doch kein großer Unterschied.

Nehmen wir an, einem mittellosen Ökonomen wäre es nicht verboten, einfach ein Zimmer "meines" Hauses zu beschlagnahmen, weil er da gerne nächtigen möchte. Dann würde mich das ähnlich einschränken (jedenfalls vom Prinzip her), wie wenn er meiner freien Rede ins Wort fallen dürfte.

Der Unterschied liegt mE hauptsächlich darin, welche Tätigkeiten / Rechte man für Grundrechte hält und welche für gesellschaftlich unerwünscht.
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Tarvoc
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Beitrag(#1786996) Verfasst am: 07.10.2012, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Naja, Tarvoc schlägt ja vor, daß der Villenbesitzer nicht mehr allein in seiner Villa schlafen darf.

Du kannst sicher ein Zitat aus einem meiner Beiträge bringen, um diese Behauptung zu belegen.

(Ich würde ja auf die anderen Sachen eingehen, aber ich glaube nicht, dass diese Diskussion auf Dauer viel Sinn hat, wenn immer wieder solche Unterstellungen aufkommen.)
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step
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Beitrag(#1786999) Verfasst am: 07.10.2012, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Naja, Tarvoc schlägt ja vor, daß der Villenbesitzer nicht mehr allein in seiner Villa schlafen darf.
Du kannst sicher ein Zitat aus einem meiner Beiträge bringen, um diese Behauptung zu belegen.

Vielleicht habe ich es ja falsch verstanden. Da Du es aber auch nicht dementierst, frage ich nochmal andersherum: Bist Du dafür, daß der Villenbesitzer auch zukünftig das Recht hat, allein in seiner Villa zu schlafen?
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Tarvoc
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Beiträge: 44649

Beitrag(#1787001) Verfasst am: 07.10.2012, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Da Du es aber auch nicht dementierst, frage ich nochmal andersherum: Bist Du dafür, daß der Villenbesitzer auch zukünftig das Recht hat, allein in seiner Villa zu schlafen?

Ich springe nicht durch jeden Reifen. Um die Frage nach der Berechtigung einzelner Privilegien ging es hier überhaupt nicht, sondern um die Frage nach der Abgrenzung zwischen Privileg und allgemeinem Recht.

Von mir aus können wir dieses Thema aber auch abhaken und zum Thema BGE zurückkehren.
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Shadaik
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Beitrag(#1787006) Verfasst am: 07.10.2012, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Sie garantiert dem guten Redner, seine Fähigkeit nutzen zu dürfen.

Aber nicht unter Ausschluss anderer. Das Eigentumsrecht schreibt den Ausschluss anderer von meinem Eigentum fest. Die Redefreiheit schreibt keinen derartigen Ausschluss fest.
Wie denn auch? Ein anderer kann höchstens die Produkte der rhetorischen Begabung nutzen (und damit machen wir ein neues Fass auf, "Geistiges Eigentum" und Urheberrecht), er hat aber schon ganz einfach physisch keinen Zugriff auf meine sprachlichen Fähigkeiten.
Bestenfalls kann er mich als Redner buchen.

Es gibt keinen Grund, etwas schon rein physisch unmögliches zu verbieten, entsprechendes ist die Schaffung eines dazugehörigen Rechtes überflüssig.
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vrolijke
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Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1787008) Verfasst am: 07.10.2012, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Da Du es aber auch nicht dementierst, frage ich nochmal andersherum: Bist Du dafür, daß der Villenbesitzer auch zukünftig das Recht hat, allein in seiner Villa zu schlafen?

Ich springe nicht durch jeden Reifen. Um die Frage nach der Berechtigung einzelner Privilegien ging es hier überhaupt nicht, sondern um die Frage nach der Abgrenzung zwischen Privileg und allgemeinem Recht.

Von mir aus können wir dieses Thema aber auch abhaken und zum Thema BGE zurückkehren.


Mutti, ich finde, wenn jeder seinen Durst etwas einschränken würde, bäuchte jetzt niemand in den Keller zu gehen, um Getränke zu holen.
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Beitrag(#1787011) Verfasst am: 07.10.2012, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Von mir aus können wir dieses Thema aber auch abhaken und zum Thema BGE zurückkehren.

Gut, von mir aus auch.

Obwohl ich das weit weniger interessant finde und selbst ja auch schon lange ein BGE befürworte.

Die interessanteste Frage beim Kommunismus (und generell in einer rationalen Ethik) ist aus meiner Sicht gerade die, was mit welcher Begründung kollektiviert wird und was nicht.
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Beiträge: 44649

Beitrag(#1787033) Verfasst am: 07.10.2012, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Die interessanteste Frage beim Kommunismus (und generell in einer rationalen Ethik) ist aus meiner Sicht gerade die, was mit welcher Begründung kollektiviert wird und was nicht.

Das sehe ich übrigens im Grunde ähnlich.
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beachbernie
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Beitrag(#1787056) Verfasst am: 07.10.2012, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ja, aber es gibt ausser meiner fehlenden Befähigung oder Motivation dazu keinen Grund, aus dem ich nicht Villenbesitzer werden könnte.

Du kannst aber nicht zur gleichen Zeit die gleiche Villa besitzen wie Bill Gates. Auf die Nutzung seiner eigenen Villa hat Bill Gates schon dadurch ein Privileg, dass es seine eigene ist....


Ja und? Was sagt uns das? Du kannst auch nicht das gleiche Broetchen essen, das ich gerade esse. Das ist mein "Privileg".
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AdvocatusDiaboli
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Anmeldungsdatum: 12.08.2003
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Beitrag(#1787085) Verfasst am: 08.10.2012, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ja, aber es gibt ausser meiner fehlenden Befähigung oder Motivation dazu keinen Grund, aus dem ich nicht Villenbesitzer werden könnte.

Du kannst aber nicht zur gleichen Zeit die gleiche Villa besitzen wie Bill Gates. Auf die Nutzung seiner eigenen Villa hat Bill Gates schon dadurch ein Privileg, dass es seine eigene ist....


Ja und? Was sagt uns das? Du kannst auch nicht das gleiche Broetchen essen, das ich gerade esse. Das ist mein "Privileg".


Dein Privileg ist es, das Brötchen mit Tarvoc zu teilen, wenn er hungrig aus seiner Diogenestonne guckt.

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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1787092) Verfasst am: 08.10.2012, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ja, aber es gibt ausser meiner fehlenden Befähigung oder Motivation dazu keinen Grund, aus dem ich nicht Villenbesitzer werden könnte.

Du kannst aber nicht zur gleichen Zeit die gleiche Villa besitzen wie Bill Gates. Auf die Nutzung seiner eigenen Villa hat Bill Gates schon dadurch ein Privileg, dass es seine eigene ist....


Ja und? Was sagt uns das? Du kannst auch nicht das gleiche Broetchen essen, das ich gerade esse. Das ist mein "Privileg".


Dein Privileg ist es, das Brötchen mit Tarvoc zu teilen, wenn er hungrig aus seiner Diogenestonne guckt.

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Das wuerde der doch gar nicht annehmen wollen, weil er weiss, dass es mit meiner Dividende gekauft wurde und er ein sehr konsequenter Mensch ist, der nicht von den Ausbeutungsverhaeltnissen der buergerlich-kapitalistischen Gesellschaften profitieren will! Sehr glücklich
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Tarvoc
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Beiträge: 44649

Beitrag(#1787096) Verfasst am: 08.10.2012, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Das wuerde der doch gar nicht annehmen wollen, weil er weiss, dass es mit meiner Dividende gekauft wurde und er ein sehr konsequenter Mensch ist, der nicht von den Ausbeutungsverhaeltnissen der buergerlich-kapitalistischen Gesellschaften profitieren will! Sehr glücklich

Als Westeuropäer profitiert man fast unwillkürlich von irgendwelchen Ausbeutungsverhältnissen. Ich besitze z.B. auch technische Geräte, die in China hergestellt wurden.
Ich habe tatsächlich selbst ein paar Aktien, wenn auch nicht genug, als dass das groß etwas abwerfen würde. Der gute Brecht hatte übrigens auch welche zur Weimarer Zeit.

Du wirst auch keinen Beitrag von mir finden, in dem ich mich moralisch über individuellen Aktienbesitz ereifere.
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Beitrag(#1787100) Verfasst am: 08.10.2012, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Das wuerde der doch gar nicht annehmen wollen, weil er weiss, dass es mit meiner Dividende gekauft wurde und er ein sehr konsequenter Mensch ist, der nicht von den Ausbeutungsverhaeltnissen der buergerlich-kapitalistischen Gesellschaften profitieren will! Sehr glücklich

Als Westeuropäer profitiert man fast unwillkürlich von irgendwelchen Ausbeutungsverhältnissen. Ich besitze z.B. auch technische Geräte, die in China hergestellt wurden.
Ich habe tatsächlich selbst ein paar Aktien, wenn auch nicht genug, als dass das groß etwas abwerfen würde. Der gute Brecht hatte übrigens auch welche zur Weimarer Zeit.

Du wirst auch keinen Beitrag von mir finden, in dem ich mich moralisch über individuellen Aktienbesitz ereifere.


Allein, man will als Westeuropäer gar nicht wissen, wie wir zunächst einmal an die Rohstoffe kommen, die wir für unsere Produkte benötigen und welche Folgen das für die Umwelt und Menschen in den Erzeugungsländern hat. Vertrauensvoll sind höchstens Importe aus rohstoffreichen Ländern wie Australien, Kanada oder den USA. Schon die Proteste von Minenarbeitern in Südafrika haben gezeigt, dass es dort nicht besonders gut um die Arbeitssituation bestellt ist.

Der einzelne Aktienbesitzer wie BB oder Tarvoc sind auch nicht die Ursache des kapitalistischen Übels, nicht einmal der Investmentbanker an sich, der mit Nahrungsmitteln spekuliert. Dem Kapitalismus herrscht eine Logik und Kausalität inne, der sich niemand entziehen kann. Nicht einmal, wenn er wirklich aussteigt wie der berüchtigte Öff-öff. Der ist durch seinen nur am Kapitalismus orientierten "Ausstieg" nicht in der Lage, einen zivilisierten Gegenentwurf zum bürgerlichen Leben zu erreichen. Verzicht ist keine Lösung - es gibt ausreichend Möglichkeiten sich den Erzeugnissen der Erde zu bedienen, ohne sie dabei zu zerstören und den Menschen selbst noch ein würdiges Leben zu ermöglichen.

Man muss gegensteuern, die Politik, unterstützt von den Bürgern, muss dem freien Kapitalismus international Schranken setzen, um wirklich freien Handel zu gewährleisten - so bei der Nahrungsmittelproduktion und Rohstoffgewinnung.
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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