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Erzwungener Kircheneintritt bei ALG I oder II?

 
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Vobro
Privatnachdenker



Anmeldungsdatum: 10.11.2011
Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal

Beitrag(#1787600) Verfasst am: 10.10.2012, 17:52    Titel: Erzwungener Kircheneintritt bei ALG I oder II? Antworten mit Zitat

In einem Forum wurde angefragt, ob man als Bezieher von ALG I oder ALG II gezwungen werden kann in die Kirche einzutreten, wenn es die Vermittlung in eine (zumindest offiziell) kirchlich getragene Einrichtung zur Folge haben würde.

Falls ja, wäre das eigentlich eine unzumutbare Nötigung zur Heuchelei. Gibt es eine entsprechende juristisch einwandfreie (Un-)Zumutbarkeitsregel?

Und man müßte, falls das Arbeitsverhältnis wieder enden würde, für immerhin 30 Euro wieder austreten...
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1787601) Verfasst am: 10.10.2012, 17:58    Titel: Re: Erzwungener Kircheneintritt bei ALG I oder II? Antworten mit Zitat

Vobro hat folgendes geschrieben:
In einem Forum wurde angefragt, ob man als Bezieher von ALG I oder ALG II gezwungen werden kann in die Kirche einzutreten, wenn es die Vermittlung in eine (zumindest offiziell) kirchlich getragene Einrichtung zur Folge haben würde.

M.E. nein, das wäre klar grundgesetzwidrig.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1787603) Verfasst am: 10.10.2012, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne mich da nicht aus.
Wenn man nach eine gewisse Zeit aus der Kirche austritt, ist man dann wieder nicht eine weile "normal" Arbeitsloser; oder gibt es das gar nicht mehr?

Ich kenne das aus Belgien. Da stellt die "Stütze" (ich weiß nicht mehr wie das da heißt) Leute ein, um sie nach der nötigen Frist wieder zu entlassen.
Die erhalten anschließend wieder "normal"-Arbeitslosengeld.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1787649) Verfasst am: 10.10.2012, 22:08    Titel: Re: Erzwungener Kircheneintritt bei ALG I oder II? Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Vobro hat folgendes geschrieben:
In einem Forum wurde angefragt, ob man als Bezieher von ALG I oder ALG II gezwungen werden kann in die Kirche einzutreten, wenn es die Vermittlung in eine (zumindest offiziell) kirchlich getragene Einrichtung zur Folge haben würde.

M.E. nein, das wäre klar grundgesetzwidrig.



Das sehe ich ganz klar genauso.

Es waere allerdings nicht das erste Mal, dass die deutsche Sozialbuerokratie Massnahmen gegen Anspruchsberechtigte oder Beduerftige ergreift, die ich als klare Manschenrechtverletzungen einstufe.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1787657) Verfasst am: 10.10.2012, 22:39    Titel: Re: Erzwungener Kircheneintritt bei ALG I oder II? Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Vobro hat folgendes geschrieben:
In einem Forum wurde angefragt, ob man als Bezieher von ALG I oder ALG II gezwungen werden kann in die Kirche einzutreten, wenn es die Vermittlung in eine (zumindest offiziell) kirchlich getragene Einrichtung zur Folge haben würde.

M.E. nein, das wäre klar grundgesetzwidrig.

Das sehe ich ganz klar genauso.

Es waere allerdings nicht das erste Mal, dass die deutsche Sozialbuerokratie Massnahmen gegen Anspruchsberechtigte oder Beduerftige ergreift, die ich als klare Manschenrechtverletzungen einstufe.

Wie sollte die Bürokratie das in dem Fall machen?
Sie kann vielleicht Leute zwingen, sich bei einer kirchlichen Einrichtung zu bewerben. Sie kann sie aber weder dazu zwingen, in die Kirche einzutreten, noch kann sie die Kirche zwingen, Nichtmitglieder einzustellen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1787677) Verfasst am: 11.10.2012, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es gab mal einen Fall, da hat der Austritt und anschließende Kündigung seitens der Kirche zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes geführt, da die Kündigung ja selbst verschuldet sei.

Der Betroffene hat Widerspruch eingelegt und der Bescheid der Arbeitsagentur wurde gekippt.
Allerdings war dazu der Gang bis zum Bundessozialgericht nötig.

http://www.ibka.org/node/598

Insofern kann natürlich auch nicht der Eintritt in die Kirche mit Kürzung des Arbeitslosengeldes erzwungen werden.

Was allerdings passiert:
Du wirst in 1Euro-Jobs in kirchliche Unternehmen verpflichtet.
Und du hast dann als Nicht-Mitglied natürlich so gut wie keine Übernahmeaussichten.
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