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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1801338) Verfasst am: 14.12.2012, 21:07 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Da es wohl keine abstrakte Normenkontrolle geben wird, könntet ihr vielleicht endlcih mal erklären, wie das Bundesverfassungsgericht überhaupt die Möglichkeit zu einer Entscheidung bekommen soll... |
Eine abstrakte Normenkontrollklage wird es (zunmindest in dieser Legislaturperiode) sicherlich nicht geben.
Was wäre aber mit folgendem hypothetischen Fall: Eltern können sich nicht einigen, ob Beschneidung durchzuführen sei, ein Elternteil sei dafür, eines sei dagegen, beschneidungsbefürwortendes Elternteil strengte eine Klage an.
Könnte das theoretisch bis zum BVerfG gehen?
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1801339) Verfasst am: 14.12.2012, 21:07 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | immanuela hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: | cechon hat folgendes geschrieben: | Hi, mir wird schon schlecht wenn ich grad dran denke. Es ist in meinen Augen einfach unbefugtes Eindringen in den Körper und die Seele eines Kindes. Die Hygiene ist doch auch in der heutigen Zeit kein Thema mehr, wo es Wasser und Seife gibt. Die Zeit ist reif umzudenken. |
@cechon: Ich fordere dich auf, einer Partei beizutreten, und parteiintern für deine Einstellung zu werben. Damit diese Partei (irgendwann...) Einfühung entsprechender Gesetzesänderungen beantragt. |
Der Gesetzesentwurf wird dadurch nicht rechtens, dass die Volksvertreter ihn abnicken. Er widerspricht unseren Gesetzen, sogar unserem Grundgesetz.
Dass das ganze keinen Bestand haben kann, liegt schon darin begründet, dass dabei Jungen gegenüber Mädchen diskriminiert werden. Ich denke, die Politiker wollten vor allem keine Wählerstimmen riskieren und reichen den "schwarzen Peter" an das Bundesverfassungsgericht weiter, das über kurz oder lang das ganze rückgängig machen wird. Geht mEn gar nicht anders. |
Ich glaube nicht, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz rückgängig machen wird. Die Verfassungsrichter wollen diese Sache nicht mehr entkorken. Dieses Gesetz wird lange bestehen bleiben. |
Da es wohl keine abstrakte Normenkontrolle geben wird, könntet ihr vielleicht endlcih mal erklären, wie das Bundesverfassungsgericht überhaupt die Möglichkeit zu einer Entscheidung bekommen soll... |
So sicher wäre ich mir nicht, dass es keine abstrakte Normenkontrolle geben wird. Vielleicht findet sich ja eine Landesregierung, die das Verfahren in Gang bringt. Eine Landesregierung ist Antragsberechtigt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstrakte_Normenkontrolle
Zitat: | Bei der Normenkontrolle bedarf es grundsätzlich keines Antragsgegners. Beteiligtenfähig ist stets nur der Antragsteller. Als Antragsteller kommen allein in Betracht:
die Bundesregierung, wenn ein Kabinettsbeschluss darüber vorliegt
eine Landesregierung
ein Viertel (vor dem 1. Dezember 2009: ein Drittel) der Mitglieder des Bundestages.
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bernard auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 12.06.2012 Beiträge: 634
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(#1801345) Verfasst am: 14.12.2012, 21:25 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Was wäre aber mit folgendem hypothetischen Fall |
Ich hatte ja schon einmal folgenden Vorschlag gemacht: Die Eltern einer Tochter sollen wegen Diskriminierung klagen, weil sie gerne an deren Klitorisvorhaut rumschnippeln würden, aber nur beim Sohn ran dürfen. Gleichberechtigung muss sein.
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1801346) Verfasst am: 14.12.2012, 21:30 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Da es wohl keine abstrakte Normenkontrolle geben wird, könntet ihr vielleicht endlcih mal erklären, wie das Bundesverfassungsgericht überhaupt die Möglichkeit zu einer Entscheidung bekommen soll... |
So z.B..
Zitat: | Kann das dazu führen, dass jetzt auch andere Beschneidungsgegner den Weg nach Karlsruhe gehen?
Wer nicht direkt an einem Fall beteiligt ist, kann sich nicht von sich aus einmischen. Kein Kinderschutz- oder Ärzteverband kann das Bundesverfassungsgericht anrufen. Nur wenn ein Staatsanwalt anklagt, der dann auch noch einen Richter findet, der das Beschneidungsgesetz für verfassungswidrig erklärt, droht so ein Verfahren. Beide wüssten zwar, dass sie gegen den Willen des Bundestages handeln, aber einen richtigen deutschen Rechthaber bremst das nicht. Deswegen ist jenes »Anklageverbot«, das die Staatsanwaltschaften jener drei Bundesländer bindet, die beste Idee. |
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14741
Denkbar wäre auch, dass sich Abgeordnete finden, die zwar grundsätzlich für religiöse Beschneidung sind, aber bei dem Gedanken, dass Säuglinge ohne Narkose beschnitten werden dürfen, auf Dauer doch Bauchschmerzen bekommen.
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11518
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(#1801351) Verfasst am: 14.12.2012, 21:51 Titel: |
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Bin mir ziemlich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht das Beschneidungsrecht genauso bestätigen würde wie das Inzestverbot.
_________________ posted by Babyface
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1801352) Verfasst am: 14.12.2012, 22:04 Titel: |
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Kramer hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Da es wohl keine abstrakte Normenkontrolle geben wird, könntet ihr vielleicht endlcih mal erklären, wie das Bundesverfassungsgericht überhaupt die Möglichkeit zu einer Entscheidung bekommen soll... |
So z.B..
Zitat: | Kann das dazu führen, dass jetzt auch andere Beschneidungsgegner den Weg nach Karlsruhe gehen?
Wer nicht direkt an einem Fall beteiligt ist, kann sich nicht von sich aus einmischen. Kein Kinderschutz- oder Ärzteverband kann das Bundesverfassungsgericht anrufen. Nur wenn ein Staatsanwalt anklagt, der dann auch noch einen Richter findet, der das Beschneidungsgesetz für verfassungswidrig erklärt, droht so ein Verfahren. Beide wüssten zwar, dass sie gegen den Willen des Bundestages handeln, aber einen richtigen deutschen Rechthaber bremst das nicht. Deswegen ist jenes »Anklageverbot«, das die Staatsanwaltschaften jener drei Bundesländer bindet, die beste Idee. |
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14741
Denkbar wäre auch, dass sich Abgeordnete finden, die zwar grundsätzlich für religiöse Beschneidung sind, aber bei dem Gedanken, dass Säuglinge ohne Narkose beschnitten werden dürfen, auf Dauer doch Bauchschmerzen bekommen. |
Ich fände es auch scöhn, wenn so etwas klappen würde; irgendwie erscheint es mir aber nicht als wahrscheinlich.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1801361) Verfasst am: 14.12.2012, 23:23 Titel: |
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Babyface hat folgendes geschrieben: | Bin mir ziemlich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht das Beschneidungsrecht genauso bestätigen würde wie das Inzestverbot. |
Jupp, es sei denn die Zusammensetzung des 2. Senats (?) ändert sich deutlich.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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immanuela total südlich
Anmeldungsdatum: 20.05.2009 Beiträge: 1846
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krypter unglaublich
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 383
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(#1801448) Verfasst am: 15.12.2012, 15:09 Titel: |
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Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz rückgängig machen wird. |
Ja, auch Prof. Merkel teilt diese Ansicht:
Zitat: | [...] angesichts der politischen Dimension der ganzen Debatte würde das BVerfG dann wohl die „judicial restraint“-Karte spielen. Da musste der Nichtjurist dann doch erst einmal nachsehen, was das bedeutet. Im Klartext: Die Rechtsprechung tritt hinter der „freien politischen Gestaltung“ zurück. Und die, das lernt man gerade an diesem Beispiel, arbeitet mit Vorgaben, die nichts mit dem bei uns geltenden Rechtsverständnis zu tun haben. |
http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=17384
Gruß
krypter
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immanuela total südlich
Anmeldungsdatum: 20.05.2009 Beiträge: 1846
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Bravopunk Sugoi Dekai :D
Anmeldungsdatum: 08.03.2008 Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders
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vrolijke Bekennender Pantheist
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart
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(#1801590) Verfasst am: 16.12.2012, 00:10 Titel: |
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Danke. Ich hab schon geschrieben.
Zitat: | Was meine Frau und ich nicht verstehen.
wie kann man dafür stimmen, dass Kinder, gar Babys z.T. ohne Betäubung beschnitten werden, und einen Tag später für eine Gesetzesänderung beim Tierschutz sein?
Meinen Sie, Babys sind weniger schmerzempfindlich als Ferkel?
Religionsfreiheit für alle. Den satz unterschreibe ich sofort.
Wo ist die Freiheit für ein Baby? |
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#1801596) Verfasst am: 16.12.2012, 00:35 Titel: die Antischnippler mal unter die Lupe nehmen |
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interessant,
das sich auch welche von der Union darunter befanden,
zum Beispiel der Herr Gutting:
http://www.abgeordnetenwatch.de/olav_gutting-575-37620.html
aber nur weil der gegen das Schnippeln an männlichen Kleinstkindern ist - wählen?
da gibt es nämlich auch noch diesen Gutting:
auf eine Anfrage bei Abgeordnetenwatch zum Thema Kirchenfinanzen gab er die folgende Antwort.
Zitat: | (...)
Man kann Ministerialzulagen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ähnliche Zulagen kürzen, aber auch nicht mehr. Im Übrigen werden von einigen Ausnahmen abgesehen nur die obersten kirchlichen Würdenträger (z.B. Bischöfe) direkt vom Staat bezahlt. Alle anderen Bediensteten werden mehr oder minder über die Einnahmen aus der Kirchensteuer, die der Staat für die beiden großen Kirchen erhebt und einfordert, finanziert. Für die Einziehung der Kirchensteuer berechnet der Fiskus im Übrigen 4 Prozent. Die Einziehung ist also für die Kirchen nicht kostenlos.
Die beiden großen Kirchen kommen seit Jahren ohnehin nicht mehr ohne den sog. Rotstift aus, denn bedingt durch die zahlreichen Kirchenaustritte werden die Einnahmen aus der Kirchensteuer von Jahr zu Jahr geringer. Das schlägt sich selbstverständlich in den kirchlichen Haushalten nieder und zwingt zu Sparmaßnahmen. (...)
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also Herr Gutting ist ein Konkordats- und Kirchenvertragsfreund. Somit wohl auch für Antischnippler nicht unbedingt tragbar.
Interessant ist er dennoch schon mal, da er sich intensiv mit einer Frage an ihn auseinandersetzt,
macht ja nicht jede oder jeder,
aber es gibt eben bei der Wahl andere Gründe, die wichtiger für einen sein können, wie das Verhalten beim Schnippeln oder sonstigem.
Erschütternd: Unter den 100 Gegenstimmen sind nur 3 aus Hessen
nichts aus meinem Wahlkreis - was ja zu erwarten war
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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immanuela total südlich
Anmeldungsdatum: 20.05.2009 Beiträge: 1846
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(#1801603) Verfasst am: 16.12.2012, 03:05 Titel: Re: die Antischnippler mal unter die Lupe nehmen |
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Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
aber nur weil der gegen das Schnippeln an männlichen Kleinstkindern ist - wählen?
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Nun, ich denke, dieses Abstimmungsverhalten kann schon das Zünglein an der Waage sein, ob man "seine/n" Abgeordnete/n wiederwählt bei der BTW. Zumindest, wenn man eine sinnvolle Alternative sieht.
_________________ Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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Eklatant Selbstwiderspruch
Anmeldungsdatum: 25.07.2005 Beiträge: 535
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(#1801605) Verfasst am: 16.12.2012, 03:59 Titel: |
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Babyface hat folgendes geschrieben: | Bin mir ziemlich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht das Beschneidungsrecht genauso bestätigen würde wie das Inzestverbot. |
Diese Befürchtung kann man teilen.
Dazu sind die Lobbys und Seilschaften auch einfach zu stark (von wegen unabhängig).
Da wird schlicht kein diplomatisches Porzellan zerschlagen in der Hinsicht.
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King Lui Großstadtdschungelist
Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 211
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(#1801612) Verfasst am: 16.12.2012, 08:28 Titel: |
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Es muss gar keine abstrakte Normenkontrolle geben, um das Thema medial nicht einschlafen zu lassen. Es würde ausreichen, wenn die Neue Richtervereinigung eine Petition an den Bundestag richtet, mit der Bitte eine abstrakte Normenkontrolle zu veranlassen.
Die NRV hat Petition Nr. 26078 mitunterstützt.
Vielleicht sollte man mal anfragen, ob die NRV das machen würde.
_________________ Bastelanleitung für ein ideologisches Weltbild:
1. Stülpe den Tatsachen eine höhere Wahrheit über.
2. Passe die Tatsachen der höheren Wahrheit an.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1801613) Verfasst am: 16.12.2012, 08:46 Titel: |
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Eklatant hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: | Bin mir ziemlich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht das Beschneidungsrecht genauso bestätigen würde wie das Inzestverbot. |
Diese Befürchtung kann man teilen.
Dazu sind die Lobbys und Seilschaften auch einfach zu stark (von wegen unabhängig).
Da wird schlicht kein diplomatisches Porzellan zerschlagen in der Hinsicht. |
Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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King Lui Großstadtdschungelist
Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 211
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(#1801614) Verfasst am: 16.12.2012, 09:07 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist. |
Wobei, falls das BVerfG ein Urteil fällt, es dieses auch begründen muss. Und Begründungen sind keine Dogmas, sie kann man kritsch beurteilen.
_________________ Bastelanleitung für ein ideologisches Weltbild:
1. Stülpe den Tatsachen eine höhere Wahrheit über.
2. Passe die Tatsachen der höheren Wahrheit an.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1801615) Verfasst am: 16.12.2012, 09:19 Titel: |
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King Lui hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist. |
Wobei, falls das BVerfG ein Urteil fällt, es dieses auch begründen muss. Und Begründungen sind keine Dogmas, sie kann man kritsch beurteilen. |
Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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King Lui Großstadtdschungelist
Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 211
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(#1801617) Verfasst am: 16.12.2012, 10:11 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren. |
Es gibt kein Gesetz, in dem geschrieben steht, wie man sich aufgrund eines Freiheitsrechts verhalten soll. Sehr wohl gibt es aber Gesetze, die festlegen, wo Freiheitsrechten Grenzen gesetzt sind.
Ohne diese Grenzsetzungen könnte man mit Freiheitsrechten jegliches Verhalten argumentativ begründen, selbstverständlich auch die Knabenbeschneidung ebenso wie die pharaonische Beschneidung von Mädchen.
Ja, wenn man Kinderschutzrecht einfach ignoriert, kann man verfassungsrechtlich pro Beschneidung von Jungen und Mädchen argumentieren. Das ist eigentlich genau das, was aktuell passiert ist.
Es wurde der Kinderschutz ignoriert oder verharmlost, damit man das Elternrecht über den Kinderschutz stellen konnte.
_________________ Bastelanleitung für ein ideologisches Weltbild:
1. Stülpe den Tatsachen eine höhere Wahrheit über.
2. Passe die Tatsachen der höheren Wahrheit an.
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11518
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(#1801619) Verfasst am: 16.12.2012, 10:39 Titel: |
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King Lui hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren. |
Es gibt kein Gesetz, in dem geschrieben steht, wie man sich aufgrund eines Freiheitsrechts verhalten soll. Sehr wohl gibt es aber Gesetze, die festlegen, wo Freiheitsrechten Grenzen gesetzt sind. |
Das Problem ist nur, dass im Falle der Knabenbeschneidung die anerkannte Grenze des Elternrechts, nämlich eine Gefährdung des Kindeswohls im juristischen Sinne nicht überschritten sein dürfte.
_________________ posted by Babyface
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Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
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(#1801623) Verfasst am: 16.12.2012, 11:27 Titel: |
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Eifellady hat folgendes geschrieben: | Tritt in eine Partei ein, in der sich solche Gruppierungen, wenn auch nicht offiziell anerkannt, zusammentun. |
Nichts gegen Dein Engagement, das ich ausdrücklich begrüße und für das ich Dir Respekt zolle, aber wie Kramer bereits schrieb, geht es bei Beschneidung um eine akute Bedrohung gegen Leib (und - wenn auch sehr selten - Leben). Mit jedem Tag, den dieses unselige Gesetz länger besteht, wird es neue Opfer geben, die ihr ganzes Leben darunter zu leiden haben, auch dann noch, wenn das Gesetz wieder gekippt sein sollte!
Da Argumente nichts gebracht haben, sehe ich kurzfristig nur die Möglichkeit eines masiven Einbruchs an Wählerstimmen und/oder Mitgliederzahlen, um in den Parteien ein Umdenken zu bewirken. Mir ist es jedenfalls schlicht unmöglich, einer Partei meine Stimme zu geben, die sich nicht klar gegen Beschneidung positioniert. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist für mich ein KO-Kriterium, hinter dem andere politische Ziele verblassen.
Momentan bleibt da allenfalls die Linkspartei, vielleicht noch die Piraten.
_________________ Im übrigen bin ich der Meinung, daß § 1631 d BGB umgehend ersatzlos zu streichen ist.
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Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
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(#1801624) Verfasst am: 16.12.2012, 11:35 Titel: |
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immanuela hat folgendes geschrieben: | http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten |
Hat jemand die Zahlen von der Abstimmung im Juli? Ich kann leider außer "überwältigende Mehrheit" nichts finden ...
Wäre im Vergleich mal interessant, ob sich etwas bewegt hat.
_________________ Im übrigen bin ich der Meinung, daß § 1631 d BGB umgehend ersatzlos zu streichen ist.
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vrolijke Bekennender Pantheist
![Moderator Moderator](images/ranks/moderator.gif)
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart
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(#1801630) Verfasst am: 16.12.2012, 12:14 Titel: |
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Einsiedler hat folgendes geschrieben: | immanuela hat folgendes geschrieben: | http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten |
Hat jemand die Zahlen von der Abstimmung im Juli? Ich kann leider außer "überwältigende Mehrheit" nichts finden ...
Wäre im Vergleich mal interessant, ob sich etwas bewegt hat. |
Hier sollten sie drinn sein: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/index.html
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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I.R auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.10.2006 Beiträge: 9142
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(#1801633) Verfasst am: 16.12.2012, 12:24 Titel: |
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | Einsiedler hat folgendes geschrieben: | immanuela hat folgendes geschrieben: | http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten |
Hat jemand die Zahlen von der Abstimmung im Juli? Ich kann leider außer "überwältigende Mehrheit" nichts finden ...
Wäre im Vergleich mal interessant, ob sich etwas bewegt hat. |
Hier sollten sie drinn sein: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/index.html |
Dazu gab es keine namentliche Abstimmung.
Bundestagsprotokoll hat folgendes geschrieben: | Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 17/10331. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen?
(Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE]: Wir wollen bemerkt werden, Herr Präsident!)
– Hatten Sie, Frau Kollegin, jemals den Eindruck, dass Sie unbemerkt geblieben wären?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Spätestens mit dem Zwischenruf sind Sie für alle Zeiten in den Protokollen des Deutschen Bundestages verewigt.
Ich darf also noch einmal fragen: Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –Der Antrag ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Gegenstimmen und Stimmenthaltungen aus verschiedenen Fraktionen angenommen. |
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vrolijke Bekennender Pantheist
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart
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(#1801638) Verfasst am: 16.12.2012, 13:20 Titel: |
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I.R hat folgendes geschrieben: | vrolijke hat folgendes geschrieben: | Einsiedler hat folgendes geschrieben: | immanuela hat folgendes geschrieben: | http://www.abgeordnetenwatch.de/beschneidung_von_jungen_aus_religioesen_gruenden-605-481---abstimmungsverhalten-abst_nein.html#abst_verhalten |
Hat jemand die Zahlen von der Abstimmung im Juli? Ich kann leider außer "überwältigende Mehrheit" nichts finden ...
Wäre im Vergleich mal interessant, ob sich etwas bewegt hat. |
Hier sollten sie drinn sein: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/index.html |
Dazu gab es keine namentliche Abstimmung.
Bundestagsprotokoll hat folgendes geschrieben: | Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 17/10331. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen?
(Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE]: Wir wollen bemerkt werden, Herr Präsident!)
– Hatten Sie, Frau Kollegin, jemals den Eindruck, dass Sie unbemerkt geblieben wären?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Spätestens mit dem Zwischenruf sind Sie für alle Zeiten in den Protokollen des Deutschen Bundestages verewigt.
Ich darf also noch einmal fragen: Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –Der Antrag ist mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Gegenstimmen und Stimmenthaltungen aus verschiedenen Fraktionen angenommen. | |
Danke. Schon wieder was gelernt.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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hardi registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.07.2008 Beiträge: 179
Wohnort: Lübeck
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(#1802977) Verfasst am: 21.12.2012, 14:56 Titel: |
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Ein interessanter Beitrag:
http://hpd.de/node/14688
_________________ und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her.
Frag nicht nach dem Sinn des Lebens, gib ihm einen!
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krypter unglaublich
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 383
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#1803436) Verfasst am: 23.12.2012, 16:04 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | King Lui hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist. |
Wobei, falls das BVerfG ein Urteil fällt, es dieses auch begründen muss. Und Begründungen sind keine Dogmas, sie kann man kritsch beurteilen. |
Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren. | Das ist allerdings schwierig aufrechtzuerhalten, wenn man den heutigen rechtlichen Umgang mit Ohrfeigen einbezieht.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1803445) Verfasst am: 23.12.2012, 16:35 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | King Lui hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Das BVerfG scheint sich im Allgemeinen wenig von Seilschaften usw. beindrucken zu lassen. Die weitaus plausiblere Erklärung ist, dass der 2. Senat schlicht konservativ ist. |
Wobei, falls das BVerfG ein Urteil fällt, es dieses auch begründen muss. Und Begründungen sind keine Dogmas, sie kann man kritsch beurteilen. |
Religionsfreiheit und Eltenrecht ermöglichen es verfassungsrechtlich pro Beschneidung zu argumentieren. | Das ist allerdings schwierig aufrechtzuerhalten, wenn man den heutigen rechtlichen Umgang mit Ohrfeigen einbezieht. |
Reinhard Merkel in der FAZ zu diesem Thema:
Der fundamentalistische Vater, der seinen Achtjährigen beim Onanieren erwischt und ihm zur Abgewöhnung eine heftige Ohrfeige gibt, macht sich strafbar. Beschließt er stattdessen, ihn zu demselben Zweck und unter der (wahren!) Angabe „religiöse Gründe“ beschneiden lassen, ebnet ihm das neue Gesetz den Weg.
(Auf den Artikel wurde bereits an anderer Stelle schon hingewiesen)
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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